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OnlineBilanzBlogBilanz Kassel

Bilanz erstellen lassen Kassel 2026: Steuerberater-Guide

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

GmbH-Geschäftsführer in Kassel stehen jährlich vor der Frage: Bilanz selbst erstellen oder durch einen Steuerberater? Dieser Leitfaden erklärt gesetzliche Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG, zeigt die Unterschiede zwischen regionaler Kanzlei und digitaler Steuerberater-Plattform und gibt konkrete Orientierung zu Kosten, Ablauf und typischen Fehlerquellen. OnlineBilanz.de verbindet Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen und digitaler Koordination.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater sichert fachliche Korrektheit, Haftung und Rechtssicherheit. Für GmbHs gelten 2026 klare Feststellungsfristen (11 bzw. 8 Monate nach § 42a GmbHG) und Offenlegungsfristen (12 Monate nach § 325 HGB). Regionale Kanzleien in Kassel bieten persönlichen Kontakt, digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de punkten mit Festpreisen, schneller Koordination und bundesweiter Steuerberater-Expertise.

Warum sollten GmbH-Geschäftsführer die Bilanz durch einen Steuerberater erstellen lassen?

Die Erstellung einer handelsrechtlichen Bilanz nach § 242 HGB und § 264 HGB ist für GmbH-Geschäftsführer nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch eine Frage der Haftung. Wer als Geschäftsführer seiner Rechnungslegungspflicht nicht ordnungsgemäß nachkommt, riskiert persönliche Haftung nach § 43 GmbHG sowie Ordnungsgelder nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro. Die fachlich korrekte Erstellung durch einen zugelassenen Steuerberater minimiert dieses Risiko erheblich.

Ein Steuerberater gewährleistet nicht nur die handelsrechtliche Ordnungsmäßigkeit nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), sondern berücksichtigt auch steuerliche Wahlrechte und Ansatzoptionen nach § 254 HGB. Gerade bei der Bewertung von Rückstellungen (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB), der Behandlung latenter Steuern (§ 274 HGB) oder der Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände (§ 248 Abs. 2 HGB) zeigt sich der Mehrwert fachlicher Expertise.

Steuerberater-Pflicht bei der GmbH

Eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters besteht grundsätzlich nicht. Allerdings müssen Geschäftsführer sicherstellen, dass die Bilanz den gesetzlichen Anforderungen entspricht – eine Aufgabe, die ohne fundierte Kenntnisse in HGB, EStG und AO kaum zu bewältigen ist. Wer in der Region ansässig ist und sich fragt, was der Jahresabschluss durch einen Steuerberater in Kassel kostet und welche Fristen dabei gelten, findet dazu detaillierte Informationen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, den Jahresabschluss durch einen zugelassenen Steuerberater erstellen und unterzeichnen zu lassen, um rechtssicher aufgestellt zu sein.

„Die meisten Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität der handelsrechtlichen Bilanzierung. Schon bei der Abgrenzung zwischen Herstellungskosten und Erhaltungsaufwand oder der richtigen Bewertung von Forderungen entstehen häufig Fehler, die später teuer werden können.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche gesetzlichen Fristen gelten 2026 für Feststellung und Offenlegung?

Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten klare gesetzliche Fristen, die GmbH-Geschäftsführer zwingend einhalten müssen. Die Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG muss innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen – bei kleinen GmbHs also bis spätestens 30.11.2026. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben nur 8 Monate Zeit, müssen den Jahresabschluss also bereits bis 31.08.2026 feststellen.

Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt einheitlich 12 Monate nach Bilanzstichtag, endet für das Geschäftsjahr 2025 also am 31.12.2026. Die Offenlegung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Das Unternehmensregister ist die zentrale elektronische Plattform für alle Publizitätspflichten.

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) Frist-Ende für GJ 2025
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate 12 Monate 30.11.2026 / 31.12.2026
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate 12 Monate 31.08.2026 / 31.12.2026
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate 12 Monate 31.08.2026 / 31.12.2026

Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) prüft systematisch die Einhaltung der Offenlegungsfristen und leitet bei Versäumnis ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Eine rechtzeitige Einreichung beim Unternehmensregister ist daher zwingend erforderlich.

Welche Größenklasse hat Ihre GmbH und welche Offenlegungspflichten bestehen?

Die Größenklasse Ihrer GmbH bestimmt nach § 267 HGB den Umfang der Rechnungslegungspflichten und die Offenlegungstiefe. Entscheidend sind drei Schwellenwerte: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Eine GmbH gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschritten werden.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Offenlegungsumfang nach Größenklasse

Kleine Kapitalgesellschaften können nach § 326 HGB eine verkürzte Bilanz offenlegen und müssen die Gewinn- und Verlustrechnung nicht veröffentlichen. Mittelgroße Gesellschaften legen Bilanz und GuV offen, können aber auf die Offenlegung einzelner GuV-Posten verzichten (§ 327 HGB). Große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen und offenlegen (§ 325 Abs. 1 HGB).

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB (Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €, ≤ 10 Mitarbeiter) profitieren von weiteren Erleichterungen. Sie können eine stark verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 S. 4 HGB aufstellen und müssen keinen Anhang offenlegen, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden (§ 326 Abs. 1 S. 2 HGB).

„Viele Mandanten wissen nicht, dass sie durch geschickte Planung knapp unterhalb der Schwellenwerte bleiben und dadurch erhebliche Erleichterungen bei Aufstellung und Offenlegung nutzen können. Hier zahlt sich die vorausschauende Beratung durch den Steuerberater aus.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bilanz erstellen lassen in Kassel: Regionale Kanzlei oder digitale Steuerberater-Plattform?

GmbH-Geschäftsführer in Kassel stehen vor der Frage, ob sie einen Steuerberater vor Ort beauftragen oder auf digitale Steuerberater-Plattformen setzen. Beide Modelle haben ihre Berechtigung – entscheidend sind Transparenz, Qualität und Verlässlichkeit. Die klassische Kasseler Steuerkanzlei punktet mit persönlichem Kontakt und lokaler Präsenz, digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten bundesweit einheitliche Prozesse, transparente Festpreise und keine Wartezeiten durch strukturierte Workflows.

Was zeichnet digitale Steuerberater-Plattformen aus?

Bei OnlineBilanz.de erhalten Mandanten ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen und ohne lange Wartezeiten. Die Koordination übernimmt ein Büroleiter wie Servet Gündogan in Stuttgart, während das Steuerberater-Team die fachliche Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung vornimmt. Dieses Modell verbindet die Vorteile moderner Software mit der vollen Steuerberater-Verantwortung nach § 3 StBerG.

Klassische Kanzlei Kassel

  • Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
  • Individueller Beratungstermin nach Vereinbarung
  • Lokale Vernetzung mit Wirtschaftsprüfern
  • Honorar oft individuell, teils intransparent
  • Wartezeiten in der Hochsaison möglich

Digitale StB-Plattform (z.B. OnlineBilanz)

  • Bundesweite Verfügbarkeit, ortsunabhängig
  • Transparente Festpreise ohne versteckte Kosten
  • Strukturierte digitale Prozesse, kurze Laufzeiten
  • Zugelassene Steuerberater mit voller Haftung
  • Ansprechpartner per E-Mail, Telefon, Videocall

Für viele GmbHs in Kassel ist die Kombination aus digitaler Effizienz und fachlicher Steuerberater-Qualität der entscheidende Vorteil. Wer seinen Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange auf Termine zu warten oder undurchsichtige Honorarabrechnungen zu akzeptieren, findet auf OnlineBilanz.de eine moderne Alternative.

Wie läuft die Zusammenarbeit ab und welche Unterlagen benötigt der Steuerberater?

Die Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses setzt eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater voraus. Der Geschäftsführer ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Ausgangsdaten – der Steuerberater übernimmt die fachgerechte Aufbereitung, Bewertung und Bilanzierung nach HGB.

Benötigte Unterlagen für die Bilanzerstellung

  • Vollständige Finanzbuchhaltung (DATEV, Lexware, sevDesk o.ä.) als Export oder Zugang
  • Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) per 31.12.2025
  • Summen- und Saldenliste (SuSa) zum Bilanzstichtag
  • Bankkontoauszüge und Kontenabstimmungen zum Jahresende
  • Anlageverzeichnis mit Zu- und Abgängen des Geschäftsjahres
  • Inventurliste (Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
  • Übersicht offener Forderungen und Verbindlichkeiten
  • Verträge (Darlehen, Leasing, Miet- und Pachtverträge)
  • Unterlagen zu Rückstellungen (z.B. Urlaubsrückstellung, drohende Verluste)
  • Nachweise zu außerbilanziellen Korrekturen (z.B. private Kfz-Nutzung)

Typischer Ablauf bei der digitalen Jahresabschluss-Erstellung

  1. Mandatierung: Sie beauftragen den Steuerberater (z.B. über OnlineBilanz.de) mit transparentem Festpreis für Ihre Größenklasse.
  2. Datenübermittlung: Upload oder digitale Freigabe der Finanzbuchhaltung und Belege über sichere Plattform.
  3. Abstimmung: Der Büroleiter (z.B. Servet Gündogan) koordiniert Rückfragen und stimmt mit Ihnen offene Punkte ab.
  4. Bilanzierung: Das Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach § 264 ff. HGB.
  5. Prüfung: Interne fachliche Qualitätsprüfung durch zugelassene Steuerberater.
  6. Freigabe: Sie erhalten den Entwurf zur Durchsicht und Freigabe.
  7. Feststellung: Nach Ihrer Zustimmung Feststellung durch Gesellschafterbeschluss gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG.
  8. Offenlegung: Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister innerhalb der 12-Monats-Frist.

„Eine gut vorbereitete Datenübergabe spart Zeit und Kosten. Je strukturierter die Finanzbuchhaltung und je vollständiger die Unterlagen, desto schneller können wir den Jahresabschluss erstellen und desto geringer ist der Abstimmungsaufwand.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was kostet die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater in Kassel?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen von mehreren Faktoren ab: Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Umsatz), Größenklasse der GmbH, Komplexität der Geschäftsvorfälle und dem Aufwand für Abstimmung und Bewertung. Die Gebührenspanne ist erheblich – zwischen 1/10 und 6/10 der Mittelgebühr nach StBVV.

Orientierungswerte nach StBVV

Gegenstandswert (Bilanzsumme) Mittelgebühr (§ 35 StBVV) Übliche Spanne (2/10 – 4/10)
100.000 € ca. 530 € ca. 210 – 1.060 €
250.000 € ca. 940 € ca. 380 – 1.880 €
500.000 € ca. 1.470 € ca. 590 – 2.940 €
1.000.000 € ca. 2.230 € ca. 890 – 4.460 €
2.500.000 € ca. 3.820 € ca. 1.530 – 7.640 €

In der Praxis berechnen viele Kasseler Steuerkanzleien zwischen 2/10 und 4/10 der Mittelgebühr – bei besonders komplexen Sachverhalten oder aufwändiger Abstimmung auch darüber. Hinzu kommen häufig Kosten für Anhang-Erstellung, Lagebericht (bei großen GmbHs) und die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister (ca. 50–150 € Zusatzkosten).

Transparente Festpreise als Alternative

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise an, die von Anfang an klar kommuniziert werden. Der Mandant weiß vor Beauftragung genau, welche Kosten auf ihn zukommen – ohne Überraschungen durch nachträgliche Zeitaufschläge oder Zuschlagsgebühren. Dieses Modell schafft Planungssicherheit, gerade für kleinere und mittlere GmbHs.

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung (§ 335 HGB)

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

11 Mon.

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

Welche häufigen Fehler sollten Sie bei der GmbH-Bilanzierung vermeiden?

Auch wenn die Bilanzierung durch einen Steuerberater erfolgt, liegt die Verantwortung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Daten beim Geschäftsführer. Typische Fehlerquellen führen zu Bilanzberichtigungen, Haftungsrisiken oder steuerlichen Nachteilen. Die folgenden Punkte sollten Sie besonders beachten.

1. Unvollständige oder fehlerhafte Inventur

Eine ordnungsgemäße Inventur zum Bilanzstichtag ist nach § 240 HGB zwingend. Fehlerhafte Bestandsaufnahmen führen zu falschen Bilanzansätzen bei Vorräten und können die Steuerbilanz verzerren. Geschäftsführer müssen sicherstellen, dass die Inventur dokumentiert und nachvollziehbar ist.

2. Falsche Abgrenzung von Herstellungskosten

Die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigem Erhaltungsaufwand und zu aktivierenden Herstellungskosten (§ 255 Abs. 2 HGB) ist fehleranfällig. Falsche Zuordnungen beeinflussen sowohl die Bilanz als auch die steuerliche Gewinnermittlung erheblich.

3. Unzureichende Rückstellungsbildung

Rückstellungen nach § 249 HGB müssen gebildet werden, wenn ungewisse Verbindlichkeiten oder drohende Verluste aus schwebenden Geschäften bestehen. Häufig werden Urlaubsrückstellungen, Rückstellungen für ausstehende Rechnungen oder Prozessrisiken vergessen oder falsch bewertet.

Haftungsrisiko bei fehlerhafter Bilanz

Geschäftsführer haften nach § 43 Abs. 2 GmbHG persönlich für Schäden, die der Gesellschaft durch Pflichtverletzungen entstehen. Dazu zählt auch die fehlerhafte Aufstellung oder verspätete Feststellung des Jahresabschlusses. Wer unsicher ist, sollte die Bilanz zwingend durch einen zugelassenen Steuerberater erstellen und prüfen lassen – dies gilt unabhängig vom Unternehmensstandort, ob etwa in Kassel oder beim Steuerberater für den Jahresabschluss in Darmstadt.

4. Private Nutzung von Firmenwagen nicht erfasst

Die private Nutzung eines Firmenwagens durch den Geschäftsführer-Gesellschafter führt zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) nach § 8 Abs. 3 S. 2 KStG, wenn sie nicht ordnungsgemäß versteuert wird. Die 1-%-Regelung oder ein Fahrtenbuch müssen korrekt angewendet werden.

„Viele Fehler entstehen nicht in der Bilanzerstellung selbst, sondern in der laufenden Buchhaltung und der Datenpflege während des Jahres. Eine kontinuierliche Zusammenarbeit mit dem Steuerberater – nicht erst im Dezember – hilft, solche Fehlerquellen frühzeitig zu erkennen und zu vermeiden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie erfolgt die digitale Offenlegung beim Unternehmensregister 2026?

Seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Das Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de) ist die zentrale elektronische Plattform für alle Publizitätspflichten von Unternehmen in Deutschland.

Technische Anforderungen an die Offenlegung

Die Einreichung erfolgt elektronisch im strukturierten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als PDF-Dokument. Kleine Kapitalgesellschaften können in der Regel die PDF-Einreichung nutzen, während größere Gesellschaften zunehmend zur XBRL-Taxonomie verpflichtet werden. Die Authentifizierung erfolgt über ELSTER-Zertifikat oder ein Unternehmensregister-eigenes Zertifikat.

  • Jahresabschluss (Bilanz, ggf. GuV, ggf. Anhang) in offenlegungsfähiger Form
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung (§ 42a Abs. 2 GmbHG)
  • Bei mittelgroßen/großen GmbHs: Lagebericht
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (falls prüfungspflichtig nach § 316 HGB)
  • Elektronische Signatur oder Zertifikat zur Authentifizierung
  • Bezahlung der Offenlegungsgebühr (ca. 37–45 € je nach Umfang)

Viele Steuerberater übernehmen die Offenlegung im Auftrag des Mandanten. Bei digitalen Plattformen wie OnlineBilanz ist die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister Teil des Gesamtpakets und erfolgt automatisch nach Freigabe durch den Geschäftsführer – fristgerecht und ohne zusätzlichen Aufwand für den Mandanten.

Prüfung durch das Bundesamt für Justiz

Das Bundesamt für Justiz (BfJ) überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflichten und leitet bei Versäumnis automatisiert Ordnungsgeldverfahren ein. Eine rechtzeitige Einreichung bis spätestens 31.12.2026 (für Bilanzstichtag 31.12.2025) ist daher zwingend erforderlich.

01.08.2022

DiRUG-Inkrafttreten: Nur noch Unternehmensregister

XBRL/PDF

Akzeptierte Dateiformate für Offenlegung

37–45 €

Gebühr für Offenlegung (je nach Umfang)

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer die Bilanz auch selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich dürfen Sie die Bilanz selbst erstellen. Allerdings haften Sie persönlich für Fehler, die zu fehlerhaften Abschlüssen oder verspäteter Offenlegung führen. Ein Steuerberater bringt Fachexpertise, übernimmt die Haftung und sichert die Rechtssicherheit nach § 323 HGB. Für kleine GmbHs mit einfacher Buchhaltung kann eine Selbsterstellung möglich sein – bei komplexeren Sachverhalten empfiehlt sich die Beauftragung eines Steuerberaters.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister verpasse?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und kann wiederholt festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt. Die Frist beginnt mit dem Bilanzstichtag und endet nach 12 Monaten. Versäumnisse gefährden zudem die Reputation und können bei Kreditgebern negativ auffallen.

Welche Software nutzen Steuerberater für die Bilanzerstellung?

Steuerberater arbeiten in der Regel mit professioneller DATEV-Software, die Buchhaltung, Bilanzierung, Steuererklärungen und Meldungen integriert. DATEV ist branchenüblich und ermöglicht den sicheren Datenaustausch sowie die direkte Übermittlung an Finanzamt und Unternehmensregister. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de nutzen ebenfalls DATEV und ergänzen dies durch moderne Schnittstellen für Upload, Kommunikation und Freigabe.

Muss ich als Kleinunternehmer oder Freiberufler auch eine Bilanz erstellen lassen?

Nein, Kleinunternehmer und Freiberufler sind in der Regel nicht bilanzierungspflichtig nach § 238 HGB. Sie erstellen eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Bilanzierungspflicht besteht für Kaufleute (auch Einzelunternehmen) ab bestimmten Größenschwellen sowie für alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) unabhängig von der Größe. Freiberufler können freiwillig bilanzieren, müssen es aber nicht.

Wie lange muss ich Bilanzen und Jahresabschlüsse aufbewahren?

Nach § 257 HGB und § 147 AO müssen Jahresabschlüsse, Bilanzen, Inventare und Buchungsbelege zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren. Elektronische Aufbewahrung ist zulässig, sofern Unveränderbarkeit und Lesbarkeit gewährleistet sind.

Kann ich den Steuerberater wechseln, wenn der Jahresabschluss bereits begonnen wurde?

Ja, ein Wechsel ist grundsätzlich möglich. Der bisherige Steuerberater ist nach § 66 StBerG verpflichtet, alle Unterlagen herauszugeben. Achten Sie darauf, offene Honorarforderungen zu klären und den neuen Steuerberater frühzeitig einzubinden, damit Fristen nicht gefährdet werden. Ein Wechsel während laufender Erstellung kann zu Verzögerungen führen – planen Sie deshalb ausreichend Vorlauf ein.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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