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Datum

Lesedauer

13–20 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Hamm

Bilanz erstellen lassen Hamm 2026 – Steuerberater

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Geschäftsführer in Hamm stehen jährlich vor der Pflicht, Bilanz und Jahresabschluss fristgerecht zu erstellen und beim Unternehmensregister offenzulegen. Wer die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater vornehmen lässt, sichert sich rechtliche Sicherheit und vermeidet Ordnungsgelder. Dieser Artikel zeigt Ihnen die wichtigsten Bilanzpflichten 2026, Fristen, Kosten und wie digitale Steuerberater-Plattformen den Prozess effizienter gestalten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In Hamm sind alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) nach § 242 HGB bilanzpflichtig. Der Jahresabschluss muss binnen 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große Gesellschaft) festgestellt und innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister offengelegt werden. Diese Pflichten gelten bundesweit gleichermaßen – ob Unternehmen in Hamm oder etwa eine GmbH mit Sitz in Augsburg die Bilanz erstellen lässt: Wer einen Steuerberater beauftragt, profitiert gleichermaßen von Rechtssicherheit, Haftungsschutz und der korrekten Einhaltung aller Fristen nach § 325 HGB.

Wer muss in Hamm eine Bilanz erstellen lassen?

Die Pflicht zur Bilanzerstellung knüpft in Deutschland nicht an den Standort, sondern an die Rechtsform und die Kaufmannseigenschaft nach § 238 HGB. In Hamm ansässige Unternehmen – insbesondere GmbH, UG (haftungsbeschränkt), AG oder eingetragene Kaufleute – sind buchführungs- und bilanzierungspflichtig. Für Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 HGB besteht darüber hinaus die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang besteht.

Bilanzierungspflichtige Rechtsformen im Überblick

  • GmbH und UG (haftungsbeschränkt): Vollständiger Jahresabschluss nach § 264 HGB, Feststellung durch Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG
  • Eingetragene Kaufleute (e.K.): Bilanzierungspflicht nach § 238 HGB, wenn Schwellenwerte nach § 241a HGB überschritten werden
  • Personengesellschaften (OHG, KG): Handelsrechtliche Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach § 238 HGB
  • Freiberufler und Kleingewerbetreibende: Keine handelsrechtliche Bilanzpflicht, aber ggf. steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG (Betriebsvermögensvergleich)

Praxis-Hinweis: Rechtsformpflicht geht vor

Eine GmbH in Hamm ist unabhängig von Umsatz oder Gewinn zur Erstellung eines handelsrechtlichen Jahresabschlusses verpflichtet – selbst bei Kleinstgesellschaften. Die Größenklassifizierung nach § 267 HGB bestimmt lediglich den Umfang der Offenlegungspflichten und Erleichterungen.

Für GmbH-Geschäftsführer in Hamm bedeutet dies: Die Bilanz muss nicht nur korrekt aufgestellt, sondern auch fristgerecht festgestellt und beim Unternehmensregister offengelegt werden. Wer den Jahresabschluss nicht selbst beherrscht oder Haftungsrisiken minimieren will, lässt ihn durch einen Steuerberater erstellen – digital koordiniert beispielsweise über OnlineBilanz.de, wo Steuerberater den Jahresabschluss zu transparenten Festpreisen rechtsverbindlich unterzeichnen.

Welche Fristen gelten 2026 für Feststellung und Offenlegung?

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten in 2026 klare gesetzliche Fristen. Die Feststellungsfrist nach § 42a Abs. 2 GmbHG beträgt für kleine Kapitalgesellschaften 11 Monate, für mittelgroße und große Gesellschaften 8 Monate nach Bilanzstichtag. Die Offenlegungsfrist nach § 325 Abs. 1 HGB endet spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Konkrete Stichtage für Bilanzstichtag 31.12.2025

Größenklasse Feststellung bis Offenlegung bis Rechtsgrundlage
Kleine GmbH 30.11.2026 31.12.2026 § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG, § 325 Abs. 1 HGB
Mittelgroße GmbH 31.08.2026 31.12.2026 § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG, § 325 Abs. 1 HGB
Große GmbH 31.08.2026 31.12.2026 § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG, § 325 Abs. 1 HGB

Ordnungsgeldverfahren bei Fristversäumnis

Versäumt eine GmbH in Hamm die Offenlegungsfrist, leitet das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro – und trifft Gesellschaft und Geschäftsführer persönlich. Die Frist verlängert sich nicht automatisch.

In der Praxis bedeutet das: Eine kleine GmbH in Hamm mit Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Gesellschafterversammlung spätestens bis Ende November 2026 durchführen, um den Jahresabschluss nach § 42a GmbHG festzustellen. Die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen – seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

„Viele Geschäftsführer in Hamm unterschätzen den Zeitbedarf zwischen Buchungsabschluss, Bilanzerstellung, Gesellschafterbeschluss und elektronischer Offenlegung. Wer erst im Dezember anfängt, läuft Gefahr, die Frist zu reißen. Wir empfehlen, die Bilanz spätestens im Herbst erstellen zu lassen – ähnlich wie auch Unternehmen, die ihre Bilanz in Bielefeld erstellen lassen, frühzeitig mit einem Steuerberater planen sollten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Größenklasse hat meine GmbH in Hamm?

Die Größenklassifizierung nach § 267 HGB bestimmt den Umfang der Jahresabschluss-Offenlegung und mögliche Erleichterungen. Entscheidend sind drei Schwellenwerte: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Eine GmbH gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen unterschritten werden.

Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Zwei-von-drei-Regel und Stetigkeit

Die Größenklasse ändert sich erst, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Schwellenwerte über- bzw. unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Diese Stetigkeitsregel verhindert ständige Wechsel bei grenznahen Unternehmen.

Für eine kleine GmbH in Hamm bedeutet dies: Sie darf nach § 326 HGB die Gewinn- und Verlustrechnung in verkürzter Form offenlegen und ist von der Prüfungspflicht nach § 316 HGB befreit, sofern keine andere Prüfungspflicht (z. B. durch Gesellschaftsvertrag) besteht. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen den vollständigen Jahresabschluss offenlegen und sind prüfungspflichtig.

~92%

aller GmbH in NRW sind klein i.S.d. § 267 HGB

11 Mon.

Feststellungsfrist für kleine GmbH

12 Mon.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Bilanz selbst erstellen oder vom Steuerberater in Hamm erstellen lassen?

Rechtlich darf der Geschäftsführer einer GmbH den Jahresabschluss selbst aufstellen – eine gesetzliche Steuerberaterpflicht besteht nicht. In der Praxis zeigt sich jedoch: Die handelsrechtliche Bilanzierung nach HGB erfordert fundiertes Fachwissen in Ansatz, Bewertung, Abgrenzung und Anhang-Angaben. Fehler führen nicht nur zu Ordnungsgeldern, sondern im schlimmsten Fall zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht nach § 43 GmbHG.

Vorteile der Steuerberater-Erstellung

Rechtssicherheit und Haftungsschutz

  • Korrekte Anwendung von § 253 HGB (Bewertung)
  • Vollständiger Anhang nach § 264 HGB
  • Steuerliche Optimierung (z. B. § 5 EStG, § 7 EStG)

Zeitersparnis und Fristensicherheit

  • Kein Einarbeitungsaufwand in HGB-Details
  • Fristenkontrolle durch den Steuerberater
  • Digitale Übermittlung an Unternehmensregister

„Aus steuerlicher Sicht ist der Jahresabschluss die Grundlage der Steuerbilanz und damit der Körperschaft- und Gewerbesteuererklärung. Wer hier Fehler macht, riskiert Steuernachzahlungen und Zinsen nach § 233a AO. Eine fachgerechte Erstellung durch den Steuerberater minimiert dieses Risiko erheblich.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Geschäftsführer in Hamm, die keine Steuerberater-Kanzlei vor Ort suchen möchten, können den Jahresabschluss digital durch zugelassene Steuerberater erstellen lassen – etwa über OnlineBilanz.de, wo der gesamte Prozess online koordiniert wird und transparente Festpreise gelten. Das spart Fahrten, Wartezeiten und bietet dennoch die volle Steuerberater-Haftung.

Was kostet die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater in Hamm?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen vom Gegenstandswert sowie der Gebührenstufe ab. Der Gegenstandswert bemisst sich nach § 33 StBVV typischerweise an der Bilanzsumme oder dem Jahresumsatz. Die Gebühr liegt zwischen 10/10 und 40/10 der Tabellenwerte in Anlage A zur StBVV – je nach Komplexität und Aufwand.

Beispielrechnung für eine kleine GmbH in Hamm

Gegenstandswert Volle Gebühr (10/10) Übliche Gebühr (20/10) Maximale Gebühr (40/10)
50.000 € 269 € 538 € 1.076 €
150.000 € 538 € 1.076 € 2.152 €
500.000 € 1.148 € 2.296 € 4.592 €
1.000.000 € 1.658 € 3.316 € 6.632 €

Zusätzlich fallen ggf. Kosten für die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister (Einreichungsgebühr, Validierung) sowie für den Anhang oder Lagebericht an. In der Praxis liegen die Gesamtkosten für eine kleine GmbH in Hamm zwischen 1.500 und 4.000 Euro, abhängig von der Komplexität der Geschäftsvorfälle und der Qualität der Vorbuchhaltung.

Festpreise statt Stundensätze

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten transparente Festpreise für die Jahresabschluss-Erstellung an – ohne versteckte Kosten. Der Mandant weiß von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet, unabhängig vom Zeitaufwand.

1.500–4.000 €

Typische Kosten für kleine GmbH

StBVV

Rechtsgrundlage der Gebühren

10/10–40/10

Gebührenrahmen nach Anlage A

Wie läuft die digitale Bilanzerstellung mit einem Steuerberater ab?

Die digitale Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für den Jahresabschluss folgt einem strukturierten Prozess: Datenübermittlung, Erstellung durch den Steuerberater, Abstimmung mit dem Mandanten, Feststellung und elektronische Offenlegung. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de koordinieren diesen Ablauf komplett digital – ohne dass der Geschäftsführer die Kanzlei vor Ort aufsuchen muss.

Die 5 Schritte der digitalen Jahresabschluss-Erstellung

  • 1. Datenbereitstellung: Sie laden Ihre Buchhaltungsdaten (DATEV, Lexoffice etc.) und Belege über eine sichere Plattform hoch. Alternativ erteilen Sie einen DATEV-Zugriff.
  • 2. Erstellung durch Steuerberater: Das zugelassene Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach HGB und prüft alle Ansätze und Bewertungen.
  • 3. Abstimmung und Freigabe: Sie erhalten einen Entwurf digital zur Prüfung, können Rückfragen stellen und geben den Abschluss frei.
  • 4. Feststellung: Nach Ihrer Freigabe unterzeichnet der Steuerberater den Jahresabschluss rechtsverbindlich. Sie führen die Gesellschafterversammlung durch (Protokoll wird bereitgestellt).
  • 5. Offenlegung: Der Steuerberater übernimmt die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister – fristgerecht nach § 325 HGB.

„Die digitale Koordination spart unseren Mandanten in Hamm durchschnittlich drei bis vier persönliche Termine. Alle Unterlagen und Rückfragen laufen über eine zentrale Plattform – transparent, nachvollziehbar und rechtssicher dokumentiert.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für GmbH-Geschäftsführer in Hamm bedeutet das: Sie sparen Fahrten zur Kanzlei, haben jederzeit Einsicht in den Bearbeitungsstand und erhalten den fertig testierten Jahresabschluss digital signiert. Die Steuerberater-Haftung bleibt dabei vollumfänglich erhalten – die digitale Form ändert nichts an der rechtlichen Verantwortung nach § 323 HGB.

Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister in Hamm?

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nicht mehr Offenlegungsstelle. Die Einreichung muss in einem strukturierten Datenformat (XBRL für Bilanz und GuV, PDF für Anhang) erfolgen und wird nach § 325 HGB innerhalb der 12-Monats-Frist verpflichtend.

Technische Anforderungen der Offenlegung

  • XBRL-Taxonomie: Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung müssen in XBRL-Format gemäß der jeweils gültigen HGB-Taxonomie eingereicht werden
  • Elektronische Signatur: Der Jahresabschluss muss mit qualifizierter elektronischer Signatur versehen werden (eIDAS-Verordnung)
  • Validierung: Das Unternehmensregister prüft automatisch auf Vollständigkeit und formale Richtigkeit – fehlerhafte Einreichungen werden abgelehnt
  • Veröffentlichung: Nach erfolgreicher Prüfung wird der Jahresabschluss öffentlich einsehbar im Unternehmensregister publiziert

Fehlerhafte Einreichungen verzögern die Offenlegung

In der Praxis scheitern viele Erst-Einreichungen an formalen Fehlern in der XBRL-Taxonomie oder fehlenden Pflichtangaben. Eine Ablehnung durch das Unternehmensregister kostet wertvolle Zeit – und kann bei Fristüberschreitung zum Ordnungsgeldverfahren führen.

Für GmbH-Geschäftsführer in Hamm empfiehlt sich daher, die Offenlegung durch den Steuerberater vornehmen zu lassen. Dieser verfügt über die notwendige Software, kennt die aktuellen Taxonomie-Versionen und übernimmt die elektronische Signatur. OnlineBilanz.de beispielsweise übernimmt die komplette Offenlegung als Teil des Festpreises – ohne zusätzliche Gebühren für XBRL-Validierung oder Einreichung.

XBRL-Export

Automatische Konvertierung der Bilanz und GuV in das gesetzlich vorgeschriebene XBRL-Format nach aktueller HGB-Taxonomie

Elektronische Signatur

Qualifizierte elektronische Signatur des Jahresabschlusses durch den Steuerberater gemäß eIDAS-Verordnung

Fristenkontrolle

Automatische Überwachung der 12-Monats-Frist nach § 325 HGB und rechtzeitige Einreichung beim Unternehmensregister

Welche Haftungsrisiken trägt der Geschäftsführer bei Bilanzverstößen?

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet nach § 43 Abs. 1 GmbHG für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Pflichten – dazu gehört die fristgerechte Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Bei schuldhafter Pflichtverletzung haftet er der Gesellschaft auf Schadensersatz. Zusätzlich drohen persönliche Ordnungsgelder nach § 335 HGB und in schweren Fällen strafrechtliche Konsequenzen nach § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht bei Insolvenz).

Haftungsrisiken im Überblick

Rechtsgrundlage Haftungsart Konsequenz Adressat
§ 43 GmbHG Schadensersatz gegenüber GmbH Ersatz nachweisbarer Schäden (z. B. entgangene Steuervorteile) Geschäftsführer persönlich
§ 335 HGB Ordnungsgeld 500–25.000 € bei verspäteter/unterlassener Offenlegung Gesellschaft + Geschäftsführer
§ 283b StGB Strafbarkeit Freiheitsstrafe bis 3 Jahre bei Insolvenzverschleppung durch Bilanzverstöße Geschäftsführer persönlich
§ 15a InsO Insolvenzantragspflicht Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife, wenn Bilanz nicht rechtzeitig vorliegt Geschäftsführer persönlich

„Aus steuerberaterlicher Sicht ist die Delegation der Jahresabschluss-Erstellung an einen Steuerberater nicht nur eine Frage der Bequemlichkeit, sondern aktives Risikomanagement. Der Steuerberater haftet nach § 323 HGB für die Richtigkeit – der Geschäftsführer entlastet sich damit nachweisbar von einem erheblichen Haftungsrisiko.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

In der Praxis bedeutet dies: Wer als Geschäftsführer in Hamm die Bilanz selbst erstellt und dabei Fehler macht – etwa bei der Bewertung von Rückstellungen nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB oder bei latenten Steuern nach § 274 HGB –, haftet persönlich gegenüber der Gesellschaft. Diese Haftung lässt sich durch Beauftragung eines Steuerberaters weitgehend ausschließen, da dieser die fachliche Verantwortung übernimmt.

D&O-Versicherung deckt nicht alle Risiken

Eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Geschäftsführer (D&O) deckt vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen oft nicht ab. Die fachgerechte Delegation an einen Steuerberater ist daher der sicherere Weg.

Warum OnlineBilanz.de für Geschäftsführer in Hamm?

OnlineBilanz.de verbindet die fachliche Qualität und rechtliche Absicherung eines zugelassenen Steuerberaters mit der Effizienz einer digitalen Plattform. Für GmbH-Geschäftsführer in Hamm bedeutet das: Keine Suche nach einer lokalen Kanzlei, keine unklaren Stundensätze, keine Wartezeiten. Stattdessen transparente Festpreise, digitale Koordination durch Servet Gündogan und sein Team sowie rechtsverbindliche Unterzeichnung durch das OnlineBilanz Steuerberater-Team.

Vorteile für Hamm im Überblick

Steuerberater-Qualität digital

  • Fachliche Prüfung aller Bilanzpositionen
  • Steuerliche Optimierung (§ 5 EStG, § 7 EStG)
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§ 323 HGB

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„Wir betreuen Mandanten in ganz Deutschland – auch in Hamm. Die räumliche Distanz spielt keine Rolle: Alle Unterlagen werden digital übermittelt, Rückfragen per E-Mail oder Videocall geklärt, der fertige Jahresabschluss elektronisch signiert. Das spart Zeit und Kosten, ohne Kompromisse bei der Qualität.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für Geschäftsführer in Hamm, die Wert auf Rechtssicherheit, Fristeneinhaltung und transparente Kosten legen, ist OnlineBilanz.de eine zeitgemäße Alternative zur klassischen Kanzlei vor Ort. Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt und unterzeichnet – mit der gleichen rechtlichen Wirkung wie bei einer lokalen Kanzlei, aber mit deutlich mehr Effizienz und Planbarkeit.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich die Bilanz auch nachträglich erstellen lassen, wenn die Frist bereits abgelaufen ist?

Ja, auch nach Fristablauf kann und muss die Bilanz erstellt und offengelegt werden. Allerdings droht dann ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB mit Bußgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro. Je früher Sie die Bilanz nachreichen, desto geringer fällt in der Regel das Ordnungsgeld aus. Ein Steuerberater kann die Nachreichung strukturiert begleiten und die formalen Anforderungen sicherstellen.

Muss ich als Einzelunternehmer in Hamm auch eine Bilanz erstellen lassen?

Einzelunternehmer sind nur dann bilanzpflichtig, wenn sie die Schwellenwerte des § 241a HGB überschreiten (Umsatz über 800.000 Euro oder Gewinn über 80.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren). Ansonsten genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder UG sind hingegen immer bilanzpflichtig, unabhängig von der Größe.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater, um meine Bilanz zu erstellen?

Der Steuerberater benötigt alle Buchungsbelege (Rechnungen, Kontoauszüge, Kasse), die Finanzbuchhaltung, Inventurlisten, Verträge (Darlehen, Leasing, Miete), Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Vorjahresdaten. Je vollständiger und strukturierter Sie diese Unterlagen übergeben, desto schneller und kosteneffizienter kann die Bilanz erstellt werden. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten Upload-Portale für einfache Übermittlung.

Was passiert, wenn ich die Bilanz nicht offenlege?

Bei fehlender Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Zunächst erhalten Sie eine Erinnerung, danach wird ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festgesetzt. Zudem können persönliche Haftungsrisiken für den Geschäftsführer entstehen. In schweren Fällen drohen zusätzlich strafrechtliche Konsequenzen wegen Bilanzverschleierung.

Kann ich die Bilanz in Hamm auch von einem Steuerberater außerhalb der Stadt erstellen lassen?

Ja, die örtliche Nähe zum Steuerberater ist heute nicht mehr zwingend erforderlich. Digitale Steuerberater-Plattformen ermöglichen bundesweite Zusammenarbeit mit zugelassenen Steuerberatern. Alle Unterlagen werden digital übermittelt, die Kommunikation erfolgt per E-Mail oder Video-Call. Entscheidend ist die fachliche Qualifikation und Zulassung des Steuerberaters, nicht dessen Standort.

Wie lange muss ich die fertige Bilanz aufbewahren?

Nach § 257 HGB und § 147 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse und Bilanzen zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Bilanz aufgestellt wurde. Die Aufbewahrung muss so erfolgen, dass die Unterlagen jederzeit lesbar gemacht werden können – digitale Archivierung ist zulässig und empfehlenswert.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellungsfristen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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