Bilanz erstellen Krefeld 2026: Fristen, Kosten & Steuerberater
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Wer in Krefeld eine Bilanz erstellen muss, steht vor vielen Fragen: Welche Fristen gelten für GmbHs? Was kostet ein Steuerberater? Und wie läuft die Offenlegung beim Unternehmensregister ab? Dieser Ratgeber erklärt alle rechtlichen Pflichten, Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG sowie die wichtigsten Bilanzierungsgrundsätze nach HGB für das Jahr 2026.
Kurzantwort
In Krefeld müssen alle GmbHs, Kapitalgesellschaften und bilanzierungspflichtige Kaufleute nach § 242 HGB eine Bilanz erstellen. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten im Jahr 2026 klare Feststellungs- und Offenlegungsfristen. Die Bilanzerstellung sollte fachlich fundiert erfolgen – entweder durch interne Fachkräfte oder durch einen Steuerberater, der den Jahresabschluss rechtssicher erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet.
Inhaltsverzeichnis
- Wer muss in Krefeld eine Bilanz erstellen?
- Welche Fristen gelten für die Bilanzerstellung und Offenlegung?
- Bilanz selbst erstellen oder durch Steuerberater erstellen lassen?
- Wie finde ich den passenden Steuerberater in Krefeld?
- Was kostet die Bilanzerstellung für eine GmbH?
- Welche Positionen gehören in die Bilanz nach HGB?
- Welche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gelten?
- Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?
Wer muss in Krefeld eine Bilanz erstellen?
Die Pflicht zur Bilanzerstellung in Krefeld richtet sich nicht nach dem Sitz des Unternehmens, sondern nach den bundesweit geltenden handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Jede GmbH ist nach § 242 HGB zur Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet – unabhängig von Größe, Umsatz oder Gewinn. Für Geschäftsführer in Krefeld gelten dieselben Fristen und Anforderungen wie im gesamten Bundesgebiet.
Bilanzpflicht für Kapitalgesellschaften
Nach § 264 Abs. 1 HGB haben alle Kapitalgesellschaften – insbesondere GmbHs und UGs (haftungsbeschränkt) – einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang besteht. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB ein Lagebericht hinzu. Diese Pflicht besteht auch dann, wenn das Geschäftsjahr mit Verlust abschließt oder keine nennenswerten Geschäftsvorfälle stattgefunden haben.
Hinweis für Krefelder Unternehmen
Auch Tochtergesellschaften international tätiger Konzerne mit Sitz in Krefeld unterliegen der vollständigen handelsrechtlichen Bilanzpflicht nach HGB – unabhängig davon, ob die Muttergesellschaft bereits konsolidierte Abschlüsse nach IFRS erstellt.
Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)
| Größenklasse | Bilanzsumme | Umsatzerlöse | Arbeitnehmer |
|---|---|---|---|
| Kleinst (§ 267a) | ≤ 450.000 € | ≤ 900.000 € | ≤ 10 |
| Klein (§ 267 Abs. 1) | ≤ 7,5 Mio. € | ≤ 15 Mio. € | ≤ 50 |
| Mittel (§ 267 Abs. 2) | ≤ 25 Mio. € | ≤ 50 Mio. € | ≤ 250 |
| Groß (§ 267 Abs. 3) | > 25 Mio. € | > 50 Mio. € | > 250 |
Die Größenklasse bestimmt nicht nur Umfang und Gliederungstiefe der Bilanz, sondern auch die Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Zwei der drei Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen überschritten werden, damit ein Größenklassenwechsel eintritt.
Welche Fristen gelten für die Bilanzerstellung und Offenlegung?
Für GmbHs mit Sitz in Krefeld gelten die gesetzlichen Fristen nach GmbHG und HGB. Diese Fristen sind bundesweit einheitlich und beginnen mit dem Ende des Geschäftsjahres – üblicherweise der 31.12.2025 für das Wirtschaftsjahr 2025.
Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG
Der Jahresabschluss muss vom Geschäftsführer aufgestellt und von den Gesellschaftern festgestellt werden. Nach § 42a Abs. 2 GmbHG gelten folgende Feststellungsfristen ab Bilanzstichtag:
- Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB): 11 Monate (z. B. bis 30.11.2026 für Bilanzstichtag 31.12.2025)
- Mittelgroße und große GmbH (§ 267 Abs. 2, 3 HGB): 8 Monate (z. B. bis 31.08.2026)
- Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB): profitieren von den Erleichterungen für kleine Gesellschaften, also 11 Monate
Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB
Nach § 325 Abs. 1 HGB sind die offenlegungspflichtigen Unterlagen spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch einzureichen. Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – eine parallele Einreichung beim Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen.
Achtung: Ordnungsgeldverfahren
Wird die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nicht eingehalten, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich gegen die Gesellschaft und den Geschäftsführer persönlich. Eine säumige Offenlegung kann zudem die Löschung aus dem Handelsregister nach sich ziehen.
11 Monate
Feststellungsfrist kleine GmbH
12 Monate
Offenlegungsfrist § 325 HGB
bis 25.000 €
Ordnungsgeld bei Versäumnis
Bilanz selbst erstellen oder durch Steuerberater in Krefeld erstellen lassen?
Rechtlich ist es GmbH-Geschäftsführern gestattet, den Jahresabschluss selbst zu erstellen, sofern die erforderliche Fachkunde vorhanden ist. In der Praxis entscheiden sich die meisten Unternehmen jedoch für die Beauftragung eines Steuerberaters – aus Gründen der Haftungssicherheit, der Effizienz und der steuerlichen Optimierung.
Vorteile der Bilanzerstellung durch den Steuerberater
Rechtssicherheit und Haftung
- Berufshaftpflichtversicherung des Steuerberaters deckt Fehler ab
- Korrekte Anwendung von HGB, EStG, KStG und GewStG
- Prüfung der Bilanzierungsfähigkeit und Bewertungswahlrechte
- Vermeidung kostspieliger Nachforderungen durch das Finanzamt
Zeitersparnis und Effizienz
- Geschäftsführer kann sich auf das operative Geschäft konzentrieren
- Professionelle Prüfung aller Buchungen und Kontensalden
- Direkte Abstimmung mit Finanzamt und Unternehmensregister
- Einhaltung aller gesetzlichen Fristen ohne Eigenorganisation
Wann lohnt sich die eigene Bilanzerstellung?
Eine eigenständige Bilanzerstellung ist für sehr kleine GmbHs mit einfacher Geschäftstätigkeit, wenigen Geschäftsvorfällen und einem buchhalterisch versierten Geschäftsführer denkbar. Sobald jedoch komplexe Sachverhalte wie Rückstellungen, latente Steuern, Bewertungen von Anlagevermögen, Beteiligungen oder Darlehen hinzukommen, übersteigt der Aufwand schnell die eigene Kapazität – und das Fehlerrisiko steigt erheblich.
„Viele Geschäftsführer in Krefeld kommen zu uns, nachdem sie den Jahresabschluss zunächst selbst versucht haben. Die gesetzlichen Anforderungen und steuerlichen Wahlrechte sind komplex – und ein Fehler kann teuer werden. Wer sich für einen Steuerberater entscheidet, spart nicht nur Zeit, sondern sichert sich auch rechtlich ab.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wie finde ich den passenden Steuerberater für die Bilanzerstellung in Krefeld?
Die Auswahl des richtigen Steuerberaters ist eine strategische Entscheidung für jede GmbH. In Krefeld gibt es zahlreiche Kanzleien mit unterschiedlichen Schwerpunkten, Preismodellen und Serviceansätzen. Dabei spielt nicht nur die örtliche Nähe eine Rolle – moderne Mandantenbeziehungen funktionieren zunehmend digital.
Auswahlkriterien für Steuerberater in Krefeld
-
Fachliche Spezialisierung auf GmbH-Jahresabschlüsse und Handelsrecht
-
Erfahrung mit Ihrer Branche (Handel, Dienstleistung, Produktion, IT etc.)
-
Transparente Preisgestaltung und keine versteckten Honorarnachforderungen
-
Digitale Zusammenarbeit: DATEV Unternehmen online, elektronische Belegübermittlung
-
Klare Ansprechpartner und verlässliche Erreichbarkeit
-
Einhaltung von Fristen und proaktive Kommunikation bei Änderungen im Steuerrecht
-
Referenzen und Bewertungen von Mandanten aus ähnlichen Unternehmensgrößen
Lokale Kanzlei oder digitale Steuerberater-Plattform?
Während traditionelle Kanzleien in Krefeld den Vorteil persönlicher Vor-Ort-Gespräche bieten, ermöglichen digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de eine bundesweite Steuerberater-Leistung mit transparenten Festpreisen und klar definierten Prozessen. Die fachliche Qualität hängt nicht vom Standort ab – entscheidend ist die Zulassung, die Erfahrung und die Servicequalität. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Vergleichen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und direktem Zugang zum Steuerberater-Team.
Tipp für Krefelder GmbHs
Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater muss nicht zwingend persönlich vor Ort erfolgen. Moderne digitale Prozesse ermöglichen eine effiziente und rechtssichere Bilanzerstellung – unabhängig vom Standort der Kanzlei. Achten Sie auf klare Prozesse, feste Ansprechpartner und transparente Preise.
Was kostet die Bilanzerstellung für eine GmbH in Krefeld?
Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch den Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und hängen von mehreren Faktoren ab: Gegenstandswert, Größenklasse der Gesellschaft, Komplexität der Buchführung sowie dem Umfang der erforderlichen Prüfungshandlungen.
Honorarrahmen nach StBVV
Nach § 35 StBVV wird die Gebühr für die Erstellung des Jahresabschlusses nach dem Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder das Eigenkapital) berechnet. Steuerberater dürfen innerhalb einer Gebührenspanne zwischen 1/10 und 10/10 der Mittelgebühr abrechnen. In der Praxis liegen die üblichen Honorare je nach Komplexität zwischen 3/10 und 8/10.
| Größenklasse | Bilanzsumme | Typische Kosten (Jahresabschluss) |
|---|---|---|
| Kleinstkapitalgesellschaft | bis 450.000 € | 1.500 – 3.500 € |
| Kleine GmbH | bis 7,5 Mio. € | 3.000 – 8.000 € |
| Mittelgroße GmbH | bis 25 Mio. € | 7.000 – 18.000 € |
| Große GmbH | über 25 Mio. € | ab 15.000 € |
Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die laufende Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen und die Offenlegung beim Unternehmensregister. Transparente Festpreise, die alle Leistungen beinhalten, bieten Planungssicherheit und vermeiden Überraschungen bei der Schlussrechnung.
„Ein häufiger Irrtum: Die billigste Kanzlei ist selten die günstigste. Wer am Jahresabschluss spart, zahlt oft doppelt – entweder durch Fehler, Nachforderungen vom Finanzamt oder versäumte Fristen. Entscheidend ist das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Transparenz der Abrechnung.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Welche Positionen gehören in die Bilanz nach HGB?
Die Gliederung der Bilanz ist in § 266 HGB verbindlich geregelt. Sie besteht aus Aktiva (Vermögensseite) und Passiva (Kapitalseite) und folgt einem festen Schema, das für alle Kapitalgesellschaften gilt. Abweichungen sind nur in engen Grenzen zulässig und müssen im Anhang erläutert werden.
Aktivseite: Vermögen der GmbH
Die Aktivseite zeigt, wie das Kapital der Gesellschaft verwendet wurde. Sie gliedert sich in Anlage- und Umlaufvermögen sowie Rechnungsabgrenzungsposten:
- Anlagevermögen (§ 266 Abs. 2 A HGB): Immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Software, Lizenzen), Sachanlagen (Grundstücke, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung), Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)
- Umlaufvermögen (§ 266 Abs. 2 B HGB): Vorräte (Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse), Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
- Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB): im Voraus gezahlte Aufwendungen, die wirtschaftlich das Folgejahr betreffen (z. B. Versicherungsprämien, Miete)
Passivseite: Kapital und Verbindlichkeiten
Die Passivseite zeigt die Mittelherkunft, also wie das Vermögen finanziert wurde:
- Eigenkapital (§ 266 Abs. 3 A HGB): Gezeichnetes Kapital (Stammkapital), Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen (gesetzliche, satzungsmäßige, andere), Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
- Rückstellungen (§ 266 Abs. 3 B HGB): Rückstellungen für Pensionen, Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen (z. B. für drohende Verluste, Prozessrisiken, ausstehende Rechnungen)
- Verbindlichkeiten (§ 266 Abs. 3 C HGB): Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Gesellschafter-Darlehen, sonstige Verbindlichkeiten (z. B. aus Steuern und Sozialversicherung)
Praxishinweis: Gliederungstiefe
Kleine und mittelgroße Kapitalgesellschaften dürfen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz veröffentlichen. Im internen Jahresabschluss ist jedoch die vollständige Gliederung nach § 266 Abs. 2 und 3 HGB einzuhalten.
Welche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze gelten nach HGB?
Die handelsrechtliche Bilanzierung folgt strengen Grundsätzen, die in §§ 238 ff. HGB und in den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) verankert sind. Diese Regeln gewährleisten Vergleichbarkeit, Verlässlichkeit und Gläubigerschutz.
Allgemeine Bilanzierungsgrundsätze
- § 246 Abs. 1 HGB – Vollständigkeitsgebot: Alle Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten sowie Aufwendungen und Erträge sind zu erfassen.
- § 246 Abs. 2 HGB – Verrechnungsverbot: Aktiv- und Passivposten sowie Aufwendungen und Erträge dürfen nicht gegeneinander verrechnet werden.
- § 252 Abs. 1 Nr. 1 HGB – Going-Concern-Prinzip: Die Bewertung erfolgt unter der Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit.
- § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB – Einzelbewertung: Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten.
- § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB – Vorsichtsprinzip: Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind; alle vorhersehbaren Risiken und Verluste sind zu berücksichtigen.
- § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB – Realisationsprinzip: Gewinne sind erst bei Übergang von Nutzen und Lasten zu erfassen, unabhängig vom Zahlungszeitpunkt.
- § 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB – Stichtagsprinzip: Nur Sachverhalte, die bis zum Bilanzstichtag eingetreten sind, dürfen berücksichtigt werden.
Bewertungsmaßstäbe nach §§ 253 ff. HGB
Die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden erfolgt nach festen Regeln, die je nach Vermögensart unterschiedlich sind:
| Vermögensart | Zugangsbewertung | Folgebewertung |
|---|---|---|
| Anlagevermögen | Anschaffungs-/Herstellungskosten (§ 255 HGB) | Planmäßige Abschreibung (§ 253 Abs. 3 HGB), außerplanmäßige Abschreibung bei dauerhafter Wertminderung |
| Umlaufvermögen | Anschaffungs-/Herstellungskosten | Strenges Niederstwertprinzip (§ 253 Abs. 4 HGB) |
| Verbindlichkeiten | Erfüllungsbetrag (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB) | Abzinsung bei Restlaufzeit > 1 Jahr (§ 253 Abs. 2 HGB) |
| Rückstellungen | Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung künftiger Preis- und Kostensteigerungen | Abzinsung bei Restlaufzeit > 1 Jahr (§ 253 Abs. 2 HGB) |
„Die korrekte Bewertung ist eine der häufigsten Fehlerquellen beim Jahresabschluss. Besonders bei Rückstellungen, Forderungen und Abschreibungen gibt es zahlreiche Wahlrechte und Ermessensspielräume. Hier ist steuerliche Fachkenntnis unverzichtbar, um sowohl handelsrechtlich korrekt als auch steuerlich optimal zu bilanzieren.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?
Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften – auch Krefelder GmbHs – verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Seit dem 01.08.2022 (Inkrafttreten des DiRUG) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister. Die früher parallel genutzte Plattform Bundesanzeiger ist für die Offenlegung nicht mehr vorgesehen.
Welche Unterlagen sind offenzulegen?
Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach der Größenklasse der Gesellschaft:
- Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB): Nur Bilanz, keine GuV (§ 326 Abs. 1 HGB). Anhang und Lagebericht können entfallen, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden.
- Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB): Bilanz, Anhang (§ 326 Abs. 1 HGB). Die GuV kann entfallen, wenn bestimmte Angaben im Anhang gemacht werden.
- Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB): Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht (§ 325 Abs. 1 HGB).
- Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB): Vollständiger Jahresabschluss, Lagebericht, Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers (§ 325 Abs. 1 HGB).
Technische Einreichung beim Unternehmensregister
Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Portal des Unternehmensregisters (www.unternehmensregister.de). Die Authentifizierung erfolgt mittels ELSTER-Zertifikat oder anderen zugelassenen elektronischen Signaturen. Nach erfolgreicher Einreichung erhält die Gesellschaft eine Bestätigung mit Veröffentlichungsdatum.
Achtung: Automatisiertes Ordnungsgeldverfahren
Das Bundesamt für Justiz überwacht die fristgerechte Offenlegung automatisiert. Bei Versäumnis der 12-Monats-Frist wird ohne weitere Mahnung ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet. Das Ordnungsgeld richtet sich gegen Gesellschaft und Geschäftsführer persönlich und kann bis zu 25.000 Euro betragen.
Viele Steuerberater – auch digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de – übernehmen die Offenlegung im Rahmen des Jahresabschluss-Mandats. Das spart Zeit, vermeidet Fehler und stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten werden.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich als Geschäftsführer die Bilanz selbst beim Unternehmensregister einreichen?
Ja, die Offenlegung beim Unternehmensregister kann grundsätzlich durch den Geschäftsführer selbst erfolgen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Jahresabschluss ordnungsgemäß erstellt, festgestellt und ggf. geprüft wurde. Viele Geschäftsführer beauftragen ihren Steuerberater auch mit der elektronischen Einreichung, um Formfehler zu vermeiden.
Was passiert, wenn die Bilanz nicht fristgerecht offengelegt wird?
Bei Fristversäumnis leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld kann zwischen 500 und 25.000 Euro betragen. Zudem wird die Gesellschaft namentlich als säumig veröffentlicht, was negative Auswirkungen auf die Bonität haben kann.
Gilt die Bilanzierungspflicht auch für Einzelunternehmen in Krefeld?
Ja, sobald ein Einzelkaufmann die Schwellenwerte nach § 241a HGB überschreitet (mehr als 800.000 Euro Umsatz und mehr als 80.000 Euro Jahresüberschuss in zwei aufeinanderfolgenden Jahren), ist er zur doppelten Buchführung und Bilanzerstellung verpflichtet. Kleingewerbetreibende und Freiberufler sind nicht bilanzierungspflichtig.
Welche Software wird in Krefeld für die Bilanzerstellung empfohlen?
Steuerberater in Krefeld arbeiten häufig mit DATEV, lexoffice, Addison oder anderen FIBU-Programmen, die GoBD-konform sind. Welche Software für Ihr Unternehmen geeignet ist, hängt von der Größe, Branche und internen Prozessen ab. Ihr Steuerberater berät Sie zur passenden Lösung.
Muss ich für die Bilanzerstellung persönlich in die Kanzlei in Krefeld kommen?
Nein, viele Steuerberater arbeiten mittlerweile digital. Belege können elektronisch übermittelt, Rückfragen per E-Mail oder Videocall geklärt werden. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten sogar vollständig digitale Prozesse mit transparenten Festpreisen – ohne Vor-Ort-Termine, aber mit voller Steuerberater-Verantwortung.
Kann ich bei Unklarheiten nachträglich Bilanzpositionen korrigieren?
Grundsätzlich ist eine nachträgliche Korrektur der Bilanz möglich, wenn Fehler festgestellt werden – jedoch nur vor der Feststellung durch die Gesellschafterversammlung. Nach der Feststellung ist eine Änderung nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. bei wesentlichen Fehlern) zulässig und muss erneut beschlossen und offengelegt werden.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Bundesamt für Justiz. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


