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OnlineBilanzBlogAussetzung der Vollziehung beim Finanzamt beantragen – so geht's richtig

Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt beantragen – so geht's richtig

Veröffentlicht: 24.06.2026Aktualisiert: 24.06.2026Fachlich geprüft: 24.06.2026Lesezeit: ca. 9 Minuten

Ein Steuerbescheid trifft Ihre GmbH, die Nachzahlung ist erheblich – und Ihr Einspruch liegt bereits beim Finanzamt. Trotzdem fordert das Finanzamt sofortige Zahlung. Mit der Aussetzung der Vollziehung (AdV) können Sie die Vollstreckung stoppen, ohne auf das Ergebnis des Einspruchs- oder Klageverfahrens warten zu müssen. Sollte das Finanzamt allerdings über Monate nicht auf Ihren Einspruch reagieren, kann ein Untätigkeitseinspruch beim Finanzamt das Verfahren beschleunigen. Dieser Artikel zeigt, wie Sie den Antrag auf AdV korrekt stellen, welche Voraussetzungen gelten und welche Fallstricke – insbesondere bei AdV-Zinsen – Sie kennen müssen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) hemmt die sofortige Durchsetzbarkeit eines angefochtenen Steuerbescheids. Sie beantragen sie schriftlich beim Finanzamt zusammen mit oder nach dem Einspruch. Voraussetzung ist entweder eine ernstliche Zweifeln an der Rechtmäßigkeit des Bescheids oder eine unbillige Härte. Wird die AdV gewährt, fallen auf den ausgesetzten Betrag AdV-Zinsen von 1,8 % p. a. an, wenn das Verfahren verloren geht (§ 237 AO). Scheitert das Finanzamt, ist der Bescheid aufzuheben und keine Zinsen entstehen.

Was ist die Aussetzung der Vollziehung?

Steuerbescheide sind nach deutschem Steuerrecht grundsätzlich sofort vollziehbar – unabhängig davon, ob gegen sie Einspruch eingelegt wurde. Das bedeutet: Das Finanzamt darf die festgesetzte Steuer einfordern und notfalls vollstrecken, solange der Bescheid nicht aufgehoben ist. Dieses Prinzip des Sofortvollzugs kann für GmbHs und UGs existenzbedrohend sein, wenn es sich um hohe Körperschaft-, Gewerbe- oder Umsatzsteuernachforderungen handelt.

Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) ist das gesetzliche Instrument, das diesen Sofortvollzug unterbricht. Während die AdV gilt, darf das Finanzamt den strittigen Betrag weder einfordern noch pfänden. Der Steuerpflichtige behält die Liquidität bis zur endgültigen Klärung – sei es durch Einspruchsentscheidung, finanzgerichtliches Urteil oder Revision.

Hinweis

Die AdV ist keine Stundung. Bei der Stundung (§ 222 AO) wird die fällige Steuer zeitlich verschoben und verzinst. Bei der AdV wird die Fälligkeit selbst gehemmt, solange der Bescheid angefochten ist. Das ist ein fundamentaler Unterschied für Ihre Buchhaltung und Ihren Jahresabschluss.

Rechtsgrundlagen im Überblick

Die AdV ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Die maßgeblichen Normen:

Norm Inhalt
§ 361 AO AdV im außergerichtlichen Verfahren (Einspruchsverfahren)
§ 69 FGO AdV im gerichtlichen Verfahren (Finanzgericht)
§ 237 AO AdV-Zinsen bei erfolglosem Einspruch/Klage
§ 355 AO Einspruchsfrist (1 Monat)
§ 238 AO Berechnung von Zinsen (Zinssatz 1,8 % p. a.)

Der Zinssatz von 1,8 % p. a. (0,15 % pro Monat) gilt seit dem BFH-Urteil und der gesetzlichen Neuregelung durch das Zweite Zinsanpassungsgesetz (rückwirkend ab 1.1.2019) für alle Verzinsungstatbestände der AO, also auch für AdV-Zinsen nach § 237 AO.

Voraussetzungen für die AdV

Das Finanzamt gewährt die AdV nach § 361 Abs. 2 AO, wenn einer von zwei alternativen Tatbeständen erfüllt ist:

1. Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts

Dies ist der Regelfall. Ernstliche Zweifel liegen vor, wenn bei summarischer Prüfung (keine vollständige Tatsachenaufklärung) neben der Möglichkeit der Rechtmäßigkeit auch eine nicht nur entfernte Möglichkeit der Rechtswidrigkeit besteht. Der BFH fordert keine überwiegende Erfolgswahrscheinlichkeit – es reicht, dass die Rechtsfrage ernsthaft diskutierbar ist oder Tatsachen streitig sind, die für die Steuerfestsetzung erheblich sind.

2. Unbillige Härte

Wenn die sofortige Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte darstellt. Hier spielt die wirtschaftliche Lage eine Rolle: drohende Insolvenz, Gefährdung des Betriebs oder erhebliche Liquiditätsengpässe können die AdV auch dann rechtfertigen, wenn die Erfolgsaussichten des Einspruchs eher gering sind.

Achtung

Die unbillige Härte allein – ohne jede Erfolgsaussicht – genügt grundsätzlich nicht. Die Rechtsprechung verlangt zumindest, dass der Einspruch nicht offensichtlich aussichtslos ist. Prüfen Sie daher immer beide Tatbestände parallel.

Keine weiteren Voraussetzungen

Im Unterschied zur gerichtlichen AdV nach § 69 FGO muss beim Finanzamt weder eine Sicherheitsleistung erbracht werden (obwohl das Finanzamt diese verlangen kann, § 361 Abs. 2 S. 4 AO) noch müssen Fristen beachtet werden, die über die Einspruchsfrist hinausgehen. Der AdV-Antrag kann jederzeit während des laufenden Einspruchsverfahrens gestellt werden.

Antrag auf AdV beim Finanzamt stellen

Einen amtlichen Vordruck für den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gibt es nicht bundeseinheitlich, auch wenn manche Bundesländer oder Steuerberater eigene PDF-Muster verwenden. Der Antrag ist formfrei, sollte aber schriftlich gestellt werden und folgende Mindestinhalte haben:

  • Steuernummer und vollständiger Name/Firma der GmbH
  • Bezeichnung des angefochtenen Bescheids (Art, Datum, Steuerjahr)
  • Angabe des strittigen Betrags (über den die AdV beantragt wird)
  • Begründung: ernstliche Zweifel und/oder unbillige Härte
  • Bezugnahme auf den Einspruch (Datum der Einspruchseinlegung)
  • Unterschrift des Geschäftsführers oder bevollmächtigten Steuerberaters

Der Antrag kann per Post, Fax oder über ELSTER (Nachricht an das Finanzamt) eingereicht werden. Bewahren Sie immer einen Nachweis der fristgerechten Einreichung auf.

Sicherheitsleistung

Das Finanzamt kann die AdV von einer Sicherheitsleistung abhängig machen, insbesondere wenn die wirtschaftliche Lage der GmbH angespannt ist oder der strittige Betrag sehr hoch ist. Mögliche Sicherheiten: Bankbürgschaft, Hypothek, Verpfändung von Wertpapieren. Verhandeln Sie aktiv – bei guter Bonität ist eine Sicherheitsleistung selten erforderlich.

AdV und Einspruch – das Zusammenspiel

Einspruch und AdV sind rechtlich unabhängig, gehören aber in der Praxis zusammen. Der Einspruch (nach § 355 AO innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids) ist die materielle Rechtsmitteleinlegung; die AdV ist der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz während des Einspruchsverfahrens.

Einspruch

Greift die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Bescheids an. Suspendiert die Vollziehung nicht automatisch. Frist: 1 Monat (§ 355 AO).

AdV-Antrag

Hemmt die sofortige Vollstreckbarkeit des Bescheids. Setzt voraus, dass ein Einspruch eingelegt ist oder zeitgleich eingelegt wird. Keine gesetzliche Antragsfrist.

In der Praxis empfiehlt sich: Einspruch und AdV-Antrag in einem Schreiben kombinieren. Das spart Zeit, stellt die Verknüpfung klar und verhindert, dass das Finanzamt vollstreckt, bevor der separate AdV-Antrag ankommt. Viele Kanzleien verwenden daher ein kombiniertes Schreiben mit dem Betreff: „Einspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung“.

Ablehnung der AdV durch das Finanzamt

Lehnt das Finanzamt den AdV-Antrag ab, kann die GmbH beim zuständigen Finanzgericht nach § 69 Abs. 3 FGO einen Antrag auf gerichtliche AdV stellen – auch ohne zuvor Klage erhoben zu haben. Das Finanzgericht prüft erneut summarisch, ob ernstliche Zweifel bestehen. Dieser Weg ist zügig (Entscheidung oft innerhalb von Wochen), aber mit Gerichtskosten verbunden.

Praxisbeispiel GmbH

Die Muster-Verwaltungs-GmbH erhält im März 2025 einen geänderten Körperschaftsteuerbescheid für 2022. Das Finanzamt aktiviert einen immateriellen Vermögensgegenstand, den die GmbH als sofort abzugsfähige Betriebsausgabe behandelt hatte. Die Nachforderung beträgt 85.000 EUR Körperschaftsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und Zinsen.

Der Geschäftsführer legt innerhalb der Einspruchsfrist Einspruch ein und beantragt gleichzeitig die AdV für den gesamten strittigen Betrag. Die Begründung: Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit, da die Aktivierungspflicht beim vorliegenden Sachverhalt (entgeltlich erworbener Kundenstamm vs. selbst erstellter immaterieller Wert) in Literatur und Rechtsprechung umstritten ist.

Das Finanzamt gewährt die AdV. Die GmbH zahlt die 85.000 EUR zunächst nicht. Das Einspruchsverfahren dauert 18 Monate. Am Ende gibt das Finanzamt dem Einspruch teilweise statt: 40.000 EUR der Nachforderung werden aufgehoben, 45.000 EUR bleiben bestehen.

Zinsen nach § 237 AO entstehen nur auf den nicht erfolgreichen Teil (45.000 EUR) für die Dauer der AdV (18 Monate = 1,5 Jahre):

Parameter Wert
Ausgesetzter Betrag (erfolglos) 45.000 EUR
Zinssatz (§ 238 AO) 1,8 % p. a.
Laufzeit 18 Monate
AdV-Zinsen 45.000 × 1,8 % × 1,5 = 1.215 EUR

Die GmbH hat durch die AdV 18 Monate lang 85.000 EUR in der Liquidität behalten und zahlt am Ende lediglich 1.215 EUR Zinsen auf den unterlegenen Teilbetrag. Für den erfolgreichen Teil (40.000 EUR) werden auch die bereits festgesetzten Nachzahlungszinsen anteilig aufgehoben.

Buchungshinweis (bei Zahlung nach AdV-Ende):
Körperschaftsteuer-Nachzahlung: 45.000 EUR → Kto. Körperschaftsteuer (Aufwand nicht abzugsfähig, § 10 Nr. 2 KStG)
AdV-Zinsen 1.215 EUR → Kto. Zinsaufwand (ebenfalls nicht abzugsfähig nach § 10 Nr. 2 KStG i.V.m. § 12 Nr. 3 EStG analog)

AdV-Zinsen nach § 237 AO

AdV-Zinsen entstehen, wenn und soweit das Einspruchs- oder Klageverfahren erfolglos bleibt. Sie werden gesondert durch Zinsbescheid festgesetzt. Folgendes gilt:

  • Zinssatz: 1,8 % p. a. (0,15 % je Monat) nach § 238 Abs. 1a AO
  • Beginn: Ab dem Tag, an dem die AdV wirksam gewährt wird
  • Ende: Fälligkeit der Steuer nach Abschluss des Verfahrens (Rücknahme Einspruch, Einspruchsentscheidung, rechtskräftiges Urteil)
  • Keine Zinsen bei Erfolg: Gibt das Finanzamt dem Einspruch vollständig statt, entstehen keine AdV-Zinsen
  • Verhältnis zu Nachzahlungszinsen: Für denselben Zeitraum und denselben Betrag können keine Nachzahlungszinsen (§ 233a AO) und AdV-Zinsen nebeneinander festgesetzt werden. Die AdV-Zinsen treten an die Stelle der Nachzahlungszinsen (§ 237 Abs. 4 AO).

Steuerliche Einordnung

AdV-Zinsen sind steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 10 Nr. 2 KStG). Sie erhöhen weder die Gewerbesteuerlast noch mindern sie die Körperschaftsteuerbemessungsgrundlage. Kalkulieren Sie dies bei der Entscheidung für oder gegen eine AdV ein.

AdV vor dem Finanzgericht

Lehnt das Finanzamt den AdV-Antrag ab oder hilft es dem Einspruch nicht ab und ergeht eine ablehnende Einspruchsentscheidung, steht der Weg zum Finanzgericht offen:

  • § 69 Abs. 3 FGO: Antrag auf gerichtliche AdV, auch ohne gleichzeitige Klage möglich (isolierter AdV-Antrag)
  • Prüfungsmaßstab: Gleichlautend mit § 361 AO – ernstliche Zweifel oder unbillige Härte
  • Verfahren: Eilverfahren ohne mündliche Verhandlung; Beschluss ergeht oft innerhalb von 4–8 Wochen
  • Kosten: Gerichtsgebühren entstehen; Streitwert = ausgesetzter Steuerbetrag; bei Erfolg trägt das Finanzamt die Kosten
  • Beschwerde: Gegen den Beschluss des Finanzgerichts ist Beschwerde zum BFH nach § 128 FGO möglich

Die gerichtliche AdV kann zudem mit einer einstweiligen Anordnung nach § 114 FGO kombiniert werden, wenn das Finanzamt bereits vollstreckt oder droht zu vollstrecken.

Checkliste und häufige Fehler

  • Einspruchsfrist von 1 Monat (§ 355 AO) strikt einhalten – keine AdV ohne wirksamen Einspruch
  • AdV-Antrag schriftlich und nachweisbar einreichen (Fax mit Sendebericht, Einwurf-Einschreiben oder ELSTER)
  • Begründung nicht pauschal halten – konkrete Rechtsfrage oder strittige Tatsache benennen
  • Nur den tatsächlich strittigen Betrag beantragen, nicht die gesamte Steuerschuld (unnötige Zinsen vermeiden)
  • AdV-Zinsenrisiko kalkulieren und mit dem wirtschaftlichen Vorteil (Liquiditätsvorteil) verrechnen
  • Bei Ablehnung: sofort gerichtliche AdV nach § 69 FGO prüfen – keine langen Wartezeiten riskieren
  • Sicherheitsleistung mit dem Finanzamt aktiv verhandeln, nicht einfach akzeptieren
  • AdV-Zinsbescheid nach Verfahrensende gesondert prüfen und ggf. anfechten

Typische Fehler in der Praxis

Fehler 1: Nur Einspruch, kein AdV-Antrag. Viele Geschäftsführer glauben, der Einspruch hemme die Vollziehung automatisch. Das ist falsch. Ohne expliziten AdV-Antrag kann das Finanzamt trotz laufendem Einspruch vollstrecken.

Fehler 2: AdV für offensichtlich unbegründete Einsprüche. Das Finanzamt wird den Antrag ablehnen; das Finanzgericht ebenso. Eine AdV ist kein Instrument zur bloßen Zahlungsverzögerung ohne rechtliche Substanz.

Fehler 3: AdV-Zinsen ignorieren. Bei langen Verfahren (BFH-Revision kann Jahre dauern) und hohen Beträgen übersteigen die AdV-Zinsen leicht die Opportunitätsrendite des einbehaltenen Kapitals. Eine sorgfältige Kosten-Nutzen-Analyse ist unerlässlich.

Fehler 4: Unvollständige Begründung. Das Finanzamt ist bei einer schlechten Begründung nicht verpflichtet, nachzufragen. Schreiben Sie präzise, welche Norm streitig ist und warum.

Für eine ordnungsgemäße Darstellung im Jahresabschluss ist zu beachten: Steuerverbindlichkeiten, für die eine AdV gewährt wurde, sind weiterhin als Rückstellungen oder Verbindlichkeiten zu passivieren (Vorsichtsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB). Die AdV ändert die handelsrechtliche Bilanzierung nicht.

Wann AdV sinnvoll?

Hohe Beträge, klare Rechtsfrage, kurzes Verfahren erwartet, gute Liquiditätslage, ernsthafte Zweifel nachweisbar.

Wann lieber zahlen?

Geringe Erfolgsaussichten, langer Verfahrensweg erwartet, AdV-Zinsen überwiegen den Liquiditätsvorteil, Finanzamt verlangt aufwändige Sicherheitsleistung.

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Fazit

Die Aussetzung der Vollziehung ist ein mächtiges Instrument des einstweiligen Rechtsschutzes im Steuerverfahren. Für GmbHs und UGs mit erheblichen Steuernachforderungen kann sie den Unterschied zwischen Liquiditätssicherung und Zahlungsengpass bedeuten. Entscheidend ist: Der Antrag muss substanziiert begründet sein, zeitnah nach dem Einspruch gestellt werden und den tatsächlich strittigen Betrag klar bezeichnen. Das AdV-Zinsenrisiko nach § 237 AO ist in die Kalkulation einzubeziehen. Wird die AdV abgelehnt, steht der Weg zum Finanzgericht nach § 69 FGO offen. Kurz: Wer die Aussetzung der Vollziehung beherrscht, schützt die Liquidität seiner Gesellschaft, ohne auf den Sofortvollzug angefochtener Bescheide warten zu müssen.

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AdV-Zinssatz (§ 238 AO) seit 2019

1 Monat

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Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen AdV und Stundung?

Bei der AdV (§ 361 AO) wird die Vollziehbarkeit eines angefochtenen Bescheids gehemmt – die Fälligkeit entsteht gar nicht erst. Bei der Stundung (§ 222 AO) ist die Steuer bereits festgesetzt und fällig, die Zahlung wird aber zeitlich aufgeschoben. Beide werden unterschiedlich verzinst.

Muss ich gleichzeitig Einspruch und AdV beantragen?

Nein, aber es empfiehlt sich. Der Einspruch muss spätestens innerhalb von 1 Monat eingelegt werden (§ 355 AO). Den AdV-Antrag können Sie jederzeit während des laufenden Einspruchsverfahrens stellen – je früher, desto besser, um eine Vollstreckung zu vermeiden.

Fallen AdV-Zinsen an, wenn ich gewinne?

Nein. AdV-Zinsen nach § 237 AO entstehen nur, soweit das Einspruchs- oder Klageverfahren erfolglos bleibt. Gibt das Finanzamt dem Einspruch vollständig statt, entstehen keine AdV-Zinsen und bereits festgesetzte Nachzahlungszinsen werden anteilig aufgehoben.

Was passiert, wenn das Finanzamt den AdV-Antrag ablehnt?

Sie können beim zuständigen Finanzgericht einen isolierten AdV-Antrag nach § 69 Abs. 3 FGO stellen – auch ohne gleichzeitig Klage erhoben zu haben. Das Gericht prüft erneut summarisch und entscheidet oft innerhalb weniger Wochen per Beschluss.

Muss eine GmbH eine Sicherheitsleistung für die AdV erbringen?

Das Finanzamt kann eine Sicherheitsleistung verlangen (§ 361 Abs. 2 S. 4 AO), ist dazu aber nicht verpflichtet. Bei guter Bonität und geordneten Verhältnissen wird darauf häufig verzichtet. Verhandeln Sie aktiv; mögliche Sicherheiten sind Bankbürgschaft, Hypothek oder Wertpapierverpfändung.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Fachliche Prüfung

Fabian Klement

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Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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KI-Assistenz