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14–20 Minuten

OnlineBilanzBlogAnlage SO ausfüllen

Anlage SO ausfüllen 2026: Anleitung & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Anlage SO zur Einkommensteuererklärung erfasst sonstige Einkünfte nach § 22 EStG – von Aufsichtsratsvergütungen über Leibrenten bis zu privaten Veräußerungsgeschäften. Wer diese Einkünfte korrekt deklariert, vermeidet Rückfragen und Nachzahlungen. Hier erfahren Sie, welche Zeilen Sie ausfüllen müssen, welche Werbungskosten absetzbar sind und wie Sie die Anlage SO digital über ELSTER einreichen. Ähnlich wie beim Ausfüllen der Anlage V erfolgt auch hier die Übermittlung elektronisch an das Finanzamt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Kurzantwort

Die Anlage SO dient der Erfassung sonstiger Einkünfte gemäß § 22 EStG, etwa Aufsichtsratsvergütungen, Leibrenten, wiederkehrende Bezüge oder private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG. Sie ist Pflicht, sobald entsprechende Einkünfte über 256 Euro im Jahr anfallen. Die Anlage wird digital über ELSTER eingereicht, wobei die reguläre Abgabefrist am 31. Juli 2026 endet (bei Steuerberater-Mandaten bis 28. Februar 2027).

Was ist die Anlage SO und wer muss sie ausfüllen?

Die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) ist ein Formular der Einkommensteuererklärung, in dem alle Einkünfte gemäß § 22 EStG zu erfassen sind, die nicht unter die anderen sechs Einkunftsarten fallen. Für GmbH-Geschäftsführer ist die Anlage SO dann relevant, wenn sie neben ihrem regulären Geschäftsführergehalt zusätzliche Einkünfte erzielen – etwa aus Aufsichtsratsvergütungen, Abgeordnetenbezügen, privaten Veräußerungsgeschäften oder bestimmten wiederkehrenden Bezügen wie Leibrenten.

Wichtig ist die Abgrenzung: Während das Geschäftsführergehalt in der Anlage N (nichtselbständige Arbeit) erfasst wird, gehören beispielsweise Aufsichtsratsvergütungen in die Anlage SO. Auch wenn ein Geschäftsführer gleichzeitig als Gesellschafter eine Leibrente aus einem Unternehmenskaufvertrag erhält, muss diese in der Anlage SO deklariert werden.

Praxis-Hinweis

Die Anlage SO wird häufig übersehen, weil GmbH-Geschäftsführer davon ausgehen, dass mit der Anlage N alle Einkünfte abgedeckt sind. Dabei können gerade bei Gesellschafter-Geschäftsführern durch Unternehmensverkäufe, Renten oder Aufsichtsratstätigkeiten erhebliche zusätzliche Steuerpflichten entstehen.

Typische Fälle für GmbH-Geschäftsführer

  • Aufsichtsratsvergütungen aus eigener oder fremder GmbH (§ 22 Nr. 3 EStG)
  • Leibrenten aus Unternehmensverkauf oder Gesellschafterwechsel (§ 22 Nr. 1 EStG)
  • Private Veräußerungsgeschäfte innerhalb der Spekulationsfrist, z. B. Immobilienverkäufe (§ 23 EStG)
  • Abfindungen bei Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis mit besonderen steuerlichen Gestaltungen
  • Entschädigungen oder Unterhaltsleistungen gemäß § 22 Nr. 1a EStG

Aufbau und Struktur der Anlage SO: Diese Bereiche müssen Sie kennen

Die Anlage SO ist in mehrere Abschnitte gegliedert, die jeweils unterschiedliche Einkunftsarten gemäß § 22 EStG sowie private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG abdecken. Jeder Abschnitt erfordert spezifische Angaben, die sich nach der Art der Einkünfte richten. Für GmbH-Geschäftsführer sind insbesondere die Abschnitte zu wiederkehrenden Bezügen und zu Einkünften aus sonstigen Leistungen relevant.

Zeile Einkunftsart Rechtsgrundlage Relevanz für GmbH-GF
4–10 Leibrenten und dauernde Lasten § 22 Nr. 1 EStG Hoch bei Unternehmensverkauf
11–15 Einkünfte aus Leistungen § 22 Nr. 3 EStG Sehr hoch: Aufsichtsratsvergütung
16–25 Private Veräußerungsgeschäfte § 23 EStG Mittel: Immobilien, GmbH-Anteile
26–30 Sonstige wiederkehrende Bezüge § 22 Nr. 1 Satz 2 EStG Niedrig
31–35 Entschädigungen, Nutzungsvergütungen § 24 Nr. 1a EStG Mittel bei Abfindungen

Welche Angaben sind zwingend erforderlich?

Für jeden Einkunftsblock müssen Sie die Bruttoeinkünfte angeben, sofern vorhanden auch die damit verbundenen Werbungskosten oder Betriebsausgaben. Bei Leibrenten ist zudem der Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG zu berechnen, der vom Alter des Rentenberechtigten bei Beginn der Rente abhängt. Bei Aufsichtsratsvergütungen sind die Bruttobezüge vollständig steuerpflichtig, eine Pauschale wie bei nichtselbständiger Arbeit existiert nicht.

„Viele Mandanten verwechseln die Anlage SO mit der Anlage N. Dabei ist die steuerliche Behandlung völlig unterschiedlich: Aufsichtsratsvergütungen unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber, sondern müssen vom Bezieher selbst in der Steuererklärung erfasst und versteuert werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Aufsichtsratsvergütungen richtig erfassen: Zeilen 11–15

Aufsichtsratsvergütungen zählen gemäß § 22 Nr. 3 EStG zu den sonstigen Einkünften und sind in den Zeilen 11 bis 15 der Anlage SO einzutragen. Sie unterliegen nicht dem Lohnsteuerabzug, sondern werden im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erfasst. Typischerweise erhalten GmbH-Geschäftsführer Aufsichtsratsvergütungen aus der eigenen GmbH (wenn ein fakultativer Aufsichtsrat besteht) oder aus anderen Gesellschaften, bei denen sie als Aufsichtsratsmitglied tätig sind.

Was gehört zu den Aufsichtsratsvergütungen?

  • Feste jährliche Vergütung gemäß Satzung oder Gesellschafterbeschluss
  • Variable Vergütung, etwa umsatz- oder gewinnabhängig
  • Sitzungsgelder für Aufsichtsratssitzungen
  • Vergütungen aus Ausschüssen (z. B. Prüfungsausschuss)
  • Erstattete Reisekosten, soweit sie pauschal und nicht einzeln nachgewiesen sind

Die Vergütung ist in voller Höhe als Bruttoeinnahme anzugeben. Abziehbar als Werbungskosten sind beispielsweise Fachliteratur, Fortbildungskosten für Aufsichtsratstätigkeiten, Fahrtkosten zu Sitzungen (nach Dienstreisegrundsätzen) oder Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit. Die Werbungskostenpauschale von 1.230 Euro (Stand 2026) greift hier nicht, da Aufsichtsratsvergütungen nicht unter § 19 EStG fallen.

Achtung Nachzahlung

Wer Aufsichtsratsvergütungen erhält und diese nicht in der Anlage SO erklärt, riskiert Steuernachzahlungen samt Zinsen nach § 233a AO (0,15 % pro Monat ab 2019, Stand 2026: 0,15 %). Das Finanzamt erhält die Informationen über Kontrollmitteilungen von der zahlenden Gesellschaft.

Beispiel: GmbH-Geschäftsführer als AR-Mitglied

Ein GmbH-Geschäftsführer erhält 2025 aus der eigenen GmbH ein Gehalt von 120.000 Euro (Anlage N) und zusätzlich eine Aufsichtsratsvergütung von 15.000 Euro aus einer Beteiligungs-AG (Anlage SO, Zeile 11). Abzugsfähig sind 1.200 Euro Reisekosten zu den Sitzungen. Steuerpflichtige Einkünfte aus § 22 Nr. 3 EStG: 13.800 Euro.

Beispiel: Mehrere Aufsichtsratsmandate

Ein erfahrener Geschäftsführer sitzt in drei Aufsichtsräten und erhält insgesamt 42.000 Euro Vergütung. Da keine Werbungskosten nachgewiesen werden, sind die vollen 42.000 Euro als sonstige Einkünfte zu versteuern. Die Progression führt zu einer deutlichen Steuerlast, insbesondere bei hohem Gesamteinkommen.

Leibrenten und dauernde Lasten erfassen: Zeilen 4–10

Leibrenten und dauernde Lasten gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG sind in den Zeilen 4 bis 10 der Anlage SO einzutragen. Typisch für GmbH-Geschäftsführer sind solche Bezüge im Zusammenhang mit Unternehmensverkäufen: Der Käufer zahlt an den ausscheidenden Gesellschafter-Geschäftsführer eine lebenslange Rente anstelle eines einmaligen Kaufpreises. Steuerlich ist dabei nur der Ertragsanteil der Leibrente zu versteuern, der sich nach dem Alter des Rentenberechtigten bei Rentenbeginn richtet.

Berechnung des Ertragsanteils

Der Ertragsanteil wird gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG i. V. m. der Tabelle in § 55 Abs. 2 EStG-DV ermittelt. Je jünger der Rentenberechtigte bei Rentenbeginn ist, desto höher ist der steuerpflichtige Ertragsanteil. Beispiele (Stand 2026):

Alter bei Rentenbeginn Ertragsanteil in % Beispiel: Jahresrente 24.000 € Steuerpflichtig
55 Jahre 26 % 24.000 € 6.240 €
60 Jahre 22 % 24.000 € 5.280 €
65 Jahre 18 % 24.000 € 4.320 €
70 Jahre 15 % 24.000 € 3.600 €

Bei dauernden Lasten (z. B. wiederkehrende Zahlungen an den Erblasser oder an Dritte) ist der Ertragsanteil analog anzuwenden. Wichtig: Der Ertragsanteil bleibt über die gesamte Laufzeit der Rente konstant, auch wenn sich die Lebenserwartung verändert oder die Rente dynamisiert wird.

Praxis-Tipp: Abgrenzung zu Versorgungsbezügen

Versorgungsbezüge aus einem früheren Dienstverhältnis (z. B. Pensionen) gehören in die Anlage N, nicht in die Anlage SO. Leibrenten aus privatrechtlichen Vereinbarungen – etwa Unternehmenskaufverträgen – werden hingegen in der Anlage SO erfasst. Die Abgrenzung ist entscheidend für die Höhe der Besteuerung.

„Bei Unternehmensverkäufen mit Rentenvereinbarung ist die steuerliche Gestaltung hochkomplex. Neben der Anlage SO sind oft auch die Anlagen V, KAP oder G betroffen. Wir empfehlen, solche Konstellationen frühzeitig mit einem Steuerberater zu klären, um Doppelbesteuerung oder fehlerhafte Erklärungen zu vermeiden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG: Zeilen 16–25

Private Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG sind in den Zeilen 16 bis 25 der Anlage SO zu erfassen. Für GmbH-Geschäftsführer sind insbesondere zwei Fallgruppen relevant: der Verkauf von Immobilien innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist sowie der Verkauf von GmbH-Anteilen innerhalb der einjährigen Haltefrist (bei Beteiligung unter 1 %).

Welche Geschäfte sind meldepflichtig?

  • Immobilienverkauf innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG), sofern nicht Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren vorlag
  • GmbH-Anteile bei Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung und Beteiligung unter 1 % (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG)
  • Sonstige Wirtschaftsgüter (z. B. Edelmetalle, Kunstgegenstände) bei Veräußerung innerhalb eines Jahres nach Anschaffung
  • Termingeschäfte und Derivate gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 EStG

Der steuerpflichtige Gewinn errechnet sich als Differenz zwischen Veräußerungserlös (abzüglich Veräußerungskosten wie Makler, Notar) und Anschaffungskosten (zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und nachträglichen Herstellungskosten). Wichtig: Die Freigrenze von 1.000 Euro gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen – wird sie auch nur um einen Euro überschritten, ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig.

Achtung Freigrenze, keine Freibetrag

Die 1.000-Euro-Grenze ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Bei einem Gewinn von 999 Euro fällt keine Steuer an. Bei 1.001 Euro Gewinn sind die vollen 1.001 Euro steuerpflichtig. Diese Regel führt häufig zu Missverständnissen und unerwarteten Steuernachzahlungen.

Beispielrechnung: Immobilienverkauf

Ein GmbH-Geschäftsführer kauft 2020 eine vermietete Eigentumswohnung für 250.000 Euro (inkl. Nebenkosten 10.000 Euro). Er verkauft sie 2025 für 320.000 Euro (abzüglich Makler 15.000 Euro = netto 305.000 Euro). Gewinn: 305.000 – 260.000 = 45.000 Euro. Da die Spekulationsfrist von zehn Jahren nicht abgelaufen ist, sind die 45.000 Euro in der Anlage SO zu erfassen und unterliegen der Einkommensteuer inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.

  • Anschaffungszeitpunkt und Verkaufszeitpunkt prüfen (Spekulationsfrist)
  • Eigennutzung im Verkaufsjahr und den beiden Vorjahren dokumentieren (Ausnahme nach § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStG)
  • Alle Anschaffungs- und Veräußerungsnebenkosten (Notar, Makler, Grunderwerbsteuer) sammeln
  • Nachträgliche Herstellungskosten (z. B. Modernisierungen) berücksichtigen
  • 1.000-Euro-Freigrenze über alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres prüfen

Werbungskosten und Betriebsausgaben in der Anlage SO absetzen

Anders als bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gibt es in der Anlage SO keine Werbungskostenpauschale. Alle absetzbaren Kosten müssen einzeln nachgewiesen und beantragt werden. Für GmbH-Geschäftsführer mit Aufsichtsratsvergütungen oder sonstigen Leistungen bedeutet das: Jede Ausgabe, die mit der Erzielung dieser Einkünfte in unmittelbarem Zusammenhang steht, kann als Werbungskosten geltend gemacht werden.

Typische Werbungskosten bei Aufsichtsratsvergütungen

  • Fachliteratur zu Corporate Governance, Aufsichtsratsrecht, Rechnungslegung
  • Fortbildungskosten für Aufsichtsratsseminare (inkl. Übernachtung, Verpflegung, Fahrt)
  • Fahrtkosten zu Aufsichtsratssitzungen (0,30 Euro/km oder tatsächliche Kosten bei Bahnfahrt)
  • Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit der Aufsichtsratstätigkeit (z. B. D&O-Versicherung, Haftungsfragen)
  • Arbeitsmittel wie Laptop, Tablet oder Handy, soweit ausschließlich oder überwiegend beruflich genutzt

Bei Leibrenten sind Werbungskosten eher selten, da es sich um wiederkehrende Bezüge ohne eigene Erwerbstätigkeit handelt. Bei privaten Veräußerungsgeschäften können Veräußerungskosten (Makler, Notar, Inserate) direkt vom Veräußerungserlös abgezogen werden – sie mindern also den steuerpflichtigen Gewinn.

Beispiel: Aufsichtsratstätigkeit

Aufsichtsratsvergütung 15.000 Euro. Absetzbar: Fachliteratur 300 Euro, Seminar 1.200 Euro, Fahrtkosten 500 Euro, D&O-Prämie 800 Euro. Summe Werbungskosten: 2.800 Euro. Steuerpflichtig: 12.200 Euro.

Beispiel: Leibrente

Leibrente 24.000 Euro, Ertragsanteil 18 % = 4.320 Euro steuerpflichtig. Werbungskosten: keine (Rente ohne eigene Erwerbstätigkeit). Steuerpflichtig: 4.320 Euro.

„Viele Mandanten übersehen, dass bei sonstigen Einkünften jede Ausgabe einzeln nachgewiesen werden muss. Wer keine Belege sammelt, verschenkt bares Geld. Wir empfehlen, bereits während des Jahres eine Belegsammlung für die Anlage SO anzulegen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufige Fehler und Fallstricke bei der Anlage SO vermeiden

Die Anlage SO ist fehleranfällig, weil sie im Vergleich zu Anlage N oder G seltener ausgefüllt wird und die steuerlichen Regelungen weniger bekannt sind. GmbH-Geschäftsführer sollten besonders auf folgende Punkte achten, um Nachforderungen, Zinsen oder sogar den Vorwurf der Steuerhinterziehung zu vermeiden.

Fehler 1: Aufsichtsratsvergütungen nicht angegeben

Aufsichtsratsvergütungen werden häufig nicht in der Steuererklärung erfasst, weil sie nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegen und daher keine elektronische Lohnsteuerbescheinigung vorliegt. Das Finanzamt erhält jedoch Kontrollmitteilungen von der zahlenden Gesellschaft. Wird die Vergütung nicht in der Anlage SO erklärt, folgt eine Nachforderung samt Zinsen nach § 233a AO (0,15 % pro Monat, Stand 2026).

Fehler 2: Ertragsanteil bei Leibrenten falsch berechnet

Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter bei Rentenbeginn, nicht nach dem aktuellen Alter. Wer die Tabelle falsch anwendet, riskiert eine zu hohe oder zu niedrige Besteuerung. Zudem bleibt der Ertragsanteil über die gesamte Laufzeit konstant – eine nachträgliche Anpassung bei Dynamisierung der Rente ist nicht zulässig.

Fehler 3: Freigrenze bei privaten Veräußerungsgeschäften übersehen

Die 1.000-Euro-Freigrenze gilt für alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres zusammen. Wer mehrere kleinere Gewinne erzielt (z. B. 600 Euro aus Immobilie, 500 Euro aus Aktien), muss die Summe prüfen. Bei 1.100 Euro Gesamtgewinn sind die vollen 1.100 Euro steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Betrag.

Fehler 4: Doppelerfassung von Einkünften

Manche Einkünfte könnten sowohl in Anlage SO als auch in anderen Anlagen erfasst werden. Beispiel: Vergütungen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Dozent können unter § 18 EStG (Anlage S) oder § 22 Nr. 3 EStG (Anlage SO) fallen. Die richtige Zuordnung hängt von der Art der Tätigkeit ab. Bei Unsicherheit unbedingt steuerlichen Rat einholen.

  • Alle Kontrollmitteilungen des Finanzamts prüfen und mit eigenen Unterlagen abgleichen
  • Ertragsanteil-Tabelle korrekt anwenden (Alter bei Rentenbeginn)
  • 1.000-Euro-Freigrenze über alle privaten Veräußerungsgeschäfte des Jahres prüfen
  • Werbungskosten einzeln nachweisen und belegen
  • Zuordnung zu anderen Einkunftsarten (N, S, V, G, KAP) abgrenzen
  • Bei komplexen Sachverhalten Steuerberater hinzuziehen

Wer den Jahresabschluss und die Steuererklärung durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater prüfen alle relevanten Anlagen – von der Anlage SO über die Gewinnermittlung bis zur Offenlegung – und übernehmen die rechtssichere Abwicklung.

Anlage SO digital einreichen: ELSTER, Fristen und Abgabepflichten

Die Anlage SO ist Teil der Einkommensteuererklärung und muss grundsätzlich elektronisch über ELSTER (Elektronische Steuererklärung) eingereicht werden. Seit 2021 besteht für alle Steuerpflichtigen, die zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, die Pflicht zur elektronischen Übermittlung gemäß § 25 Abs. 4 EStG. GmbH-Geschäftsführer mit sonstigen Einkünften müssen die Anlage SO zusammen mit dem Hauptvordruck und allen weiteren Anlagen (N, S, V, G, KAP etc.) übermitteln.

Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung (Stand 2026)

Konstellation Abgabefrist Rechtsgrundlage
Keine steuerliche Beratung 31. Juli des Folgejahres § 149 Abs. 2 AO
Mit Steuerberater beauftragt 28. Februar des übernächsten Jahres § 149 Abs. 3 AO
Fristverlängerung möglich Bis zu mehreren Monaten nach Antrag § 109 AO

Beispiel: Für Einkünfte aus 2025 gilt für Mandanten ohne Steuerberater die Frist bis 31. Juli 2026. Wer einen Steuerberater beauftragt hat, muss die Erklärung erst bis 28. Februar 2027 einreichen. In Einzelfällen kann auf Antrag eine weitere Fristverlängerung gewährt werden, etwa bei komplexen Sachverhalten oder fehlenden Unterlagen.

Praxis-Tipp: ELSTER-Zertifikat rechtzeitig beantragen

Wer ELSTER erstmalig nutzt, muss ein Zertifikat beantragen, das per Post zugestellt wird. Dieser Prozess kann mehrere Wochen dauern. Planen Sie ausreichend Zeit ein, insbesondere wenn die Abgabefrist näher rückt. Alternativ bieten viele Steuerberater die direkte Einreichung über ihre eigene ELSTER-Schnittstelle an.

Was passiert bei verspäteter Abgabe?

Bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag gemäß § 152 AO festsetzen. Dieser beträgt 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens jedoch 25 Euro pro Monat. Bei einer Nachzahlung von 10.000 Euro und drei Monaten Verspätung fallen also mindestens 75 Euro Verspätungszuschlag an, zusätzlich zu Zinsen nach § 233a AO.

„Wir beobachten immer wieder, dass Mandanten die Anlage SO vergessen oder zu spät einreichen, weil sie die Einkünfte für nicht relevant halten. Das Finanzamt sieht das anders – gerade bei Aufsichtsratsvergütungen oder privaten Veräußerungsgeschäften. Wer unsicher ist, sollte frühzeitig alle Einkünfte mit einem Steuerberater besprechen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für GmbH-Geschäftsführer, die neben der Einkommensteuererklärung auch die Offenlegung des Jahresabschlusses ihrer Gesellschaft im Unternehmensregister koordinieren müssen, bietet OnlineBilanz eine durchgängige Lösung: Von der Buchhaltung über den Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater bis zur fristgerechten Offenlegung gemäß § 325 HGB – alles digital, transparent und zu Festpreisen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich die Anlage SO auch bei geringen Einkünften abgeben?

Ja, sobald Ihre sonstigen Einkünfte nach § 22 EStG im Kalenderjahr 2025 den Betrag von 256 Euro übersteigen, sind Sie zur Abgabe der Anlage SO verpflichtet. Unterhalb dieser Grenze entfällt die Erklärungspflicht, sofern keine freiwillige Veranlagung erfolgt.

Kann ich die Anlage SO nachträglich korrigieren?

Ja, eine bereits eingereichte Anlage SO kann über ELSTER korrigiert werden, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Nach Bestandskraft ist eine Änderung nur noch im Rahmen eines Einspruchs oder nach § 173 AO bei nachträglich bekannt gewordenen Tatsachen möglich.

Wo trage ich Unterhaltsleistungen nach § 22 Nr. 1a EStG ein?

Unterhaltsleistungen, die Sie als Empfänger erhalten und die nach § 22 Nr. 1a EStG steuerpflichtig sind, werden in den Zeilen 4–10 der Anlage SO erfasst. Dabei sind die Zahlungen als wiederkehrende Bezüge oder dauernde Lasten zu deklarieren, sofern sie nicht bereits in anderen Anlagen (z. B. Anlage U) erfasst wurden.

Was passiert, wenn ich die Anlage SO vergesse?

Das Finanzamt kann bei fehlender Abgabe der Anlage SO eine Nachforderung sowie Zinsen nach § 233a AO erheben. Zudem droht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichtabgabe ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO von bis zu 10 Prozent der festgesetzten Steuer, mindestens jedoch 25 Euro pro angefangenem Monat.

Brauche ich für die Anlage SO einen Steuerberater?

Die Anlage SO können Sie grundsätzlich selbst ausfüllen, insbesondere bei einfachen Sachverhalten wie Aufsichtsratsvergütungen. Bei komplexen privaten Veräußerungsgeschäften, ausländischen Einkünften oder umfangreichen Werbungskosten empfiehlt sich jedoch die fachliche Begleitung durch einen Steuerberater, um Fehler und Nachzahlungen zu vermeiden.

Muss ich Kryptowährungsgewinne in der Anlage SO angeben?

Ja, Gewinne aus dem Verkauf von Kryptowährungen innerhalb der einjährigen Spekulationsfrist nach § 23 Abs. 1 Nr. 2 EStG sind in den Zeilen 16–25 der Anlage SO als private Veräußerungsgeschäfte zu erklären. Liegt die Haltedauer über einem Jahr, sind die Gewinne steuerfrei und müssen nicht deklariert werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), § 22 EStG – Sonstige Einkünfte, § 23 EStG – Private Veräußerungsgeschäfte, ELSTER – Elektronische Steuererklärung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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F. Klement · Steuerberater online · schreibt gerade…
Beratung · USt
Guten Morgen Herr Müller — ich habe Ihre Rückfrage zum Reverse‑Charge bei dem spanischen Dienstleister gesehen. 09:12
Moin! Genau. Die Rechnung kam netto rein, MwSt steht nicht drauf. Muss ich da was tun? 09:14 · gelesen
Kurz: ja — das ist §13b UStG. Sie schulden die USt, dürfen sie aber gleichzeitig als Vorsteuer ziehen. Cashflow‑neutral, aber muss in die UStVA. 09:15
Merkblatt_§13b_UStG.pdf 2 Seiten · von F. Klement geteilt
Nachricht an F. Klement… Senden
9:16
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F. Klement ● online
Heute · 9:15
Kurze Frage unterwegs — darf ich das Mittagessen mit Kunde X als BK absetzen? 9:15
Ja, 70 % wenn Bewirtungsbeleg korrekt. Foto vom Beleg genügt, lade es im Portal hoch ? 9:16 ✓✓
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Maßgeschneiderte Steuerberatung für UG, GmbH und Holding.

Steueroptimierung, Beratung & steuerliche Gestaltung.

Vertretung gegenüber dem Finanzamt – inklusive.

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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Ben
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KI-Steuerberater