SKR 03 oder SKR 04
Zwei Ordnungen, dasselbe Ergebnis.
Die beiden DATEV-Standardkontenrahmen unterscheiden sich nur in der Anordnung der Konten. Der SKR 03 ist prozessorientiert und historisch gewachsen, der SKR 04 folgt der Gliederung des § 266 HGB — Aktiva, Passiva, Erträge, Aufwendungen. Fachlich ist keiner überlegen; entscheidend ist, dass Sie einen wählen und dabei bleiben. Ein Wechsel ist möglich, aber nur zum Jahreswechsel sinnvoll.



Prozess oder Bilanz — die Sortierlogik.
Der Unterschied ist keine Geschmacksfrage, sondern eine unterschiedliche Vorstellung davon, wonach Konten geordnet sein sollten.
Nach dem Geschäftsprozess
Historisch gewachsen und nach dem betrieblichen Ablauf sortiert: Anlagevermögen, Umlauf, Kapital, Wareneingang, Erlöse. In Deutschland weiter verbreitet, besonders im Handwerk und kleineren Mittelstand.
VerbreitunghäufigerNach der Bilanzgliederung
Folgt exakt dem Aufbau des § 266 HGB: erst Aktiva, dann Passiva, dann GuV. Der Abschluss lässt sich direkt ablesen — beliebt bei Kapitalgesellschaften und größeren Betrieben.
VerbreitungwachsendGleiches Ergebnis
Bilanz, GuV, E-Bilanz und Steuererklärungen sind identisch, egal welcher Rahmen verwendet wird. Die Zuordnung zur amtlichen Taxonomie funktioniert bei beiden gleich gut.
Ergebniskein UnterschiedEin Wechsel des Kontenrahmens bedeutet, dass jedes Konto neu zugeordnet werden muss — Saldenvortrag, Automatikkonten, Steuerschlüssel, wiederkehrende Buchungen. Sinnvoll ist er nur zum Jahreswechsel und nur, wenn es einen echten Grund gibt: etwa den Wechsel in eine Kapitalgesellschaft oder die Anforderung eines Konzernmutterunternehmens. Unterjährig entstehen zwei Datenbestände, die nicht zusammenpassen.
Keiner von beiden. Es sind zwei Sortierungen derselben Konten: Der SKR 03 ordnet nach dem Geschäftsprozess, der SKR 04 nach der Bilanzgliederung des § 266 HGB. Bilanz, GuV und E-Bilanz sind bei beiden identisch.
In der Praxis gilt: SKR 03 ist in Deutschland weiter verbreitet und im Handwerk sowie kleineren Mittelstand die Regel. SKR 04 wird häufiger bei Kapitalgesellschaften und größeren Betrieben eingesetzt, weil sich der Abschluss direkt ablesen lässt. Wir arbeiten mit beiden ohne Aufpreis.
Dieselben Konten, andere Nummern.
Die wichtigsten Konten im direkten Vergleich. Wer den SKR 03 gewohnt ist, findet sich im SKR 04 zunächst nicht zurecht — und umgekehrt.
| Konto | SKR 03 | SKR 04 | Bereich |
|---|---|---|---|
| Grundstücke und Gebäude | 0090 ff. | 0200 ff. | Anlagevermögen |
| Maschinen | 0210 | 0440 | Anlagevermögen |
| Fuhrpark | 0320 | 0520 | Anlagevermögen |
| Gezeichnetes Kapital | 0800 | 2900 | Eigenkapital |
| Kasse | 1000 | 1600 | Umlaufvermögen |
| Bank | 1200 | 1800 | Umlaufvermögen |
| Forderungen aus L&L | 1400 | 1200 | Umlaufvermögen |
| Verbindlichkeiten aus L&L | 1600 | 3300 | Verbindlichkeiten |
| Umsatzerlöse 19 % | 8400 | 4400 | Erträge |
| Wareneingang 19 % | 3400 | 5400 | Aufwendungen |
| Löhne und Gehälter | 4100 | 6020 | Personalaufwand |
| Saldenvortragskonto | 9000 | 9000 | Vortrag — identisch |
Die auffälligste Falle steckt in Zeile 7 und 8: 1200 ist im SKR 03 die Bank, im SKR 04 die Forderungen — und 1600 ist im SKR 03 eine Verbindlichkeit, im SKR 04 die Kasse. Wer einen Buchungsstapel mit dem falschen Rahmen einliest, produziert eine formal fehlerfreie, inhaltlich völlig falsche Bilanz. Wir prüfen den Rahmen deshalb vor dem Import.
Welcher Rahmen wo üblich ist.
Es gibt keine Vorschrift, aber deutliche Gewohnheiten — und einige Fälle, in denen der Rahmen faktisch vorgegeben ist.
| Situation | Üblich | Grund | Zwingend? |
|---|---|---|---|
| Handwerk, kleiner Mittelstand | SKR 03 | Historisch gewachsen, Kanzleien arbeiten meist damit | nein |
| Kapitalgesellschaften | SKR 04 | Abschluss lässt sich direkt ablesen | nein |
| Konzernstruktur | SKR 04 | Einheitlichkeit im Verbund, Konsolidierung einfacher | faktisch ja |
| Wechsel der Kanzlei | bestehender Rahmen | Ein Wechsel wäre unnötiger Aufwand | nein |
| Branchenkontenrahmen | SKR 45, SKR 49, SKR 51 u. a. | Vereine, Gastronomie, Kfz — eigene Systematik | je nach Branche |
Neben den beiden Standardrahmen gibt es Branchenkontenrahmen — etwa den SKR 49 für Vereine, den SKR 45 für die Gastronomie oder den SKR 51 für Kfz-Betriebe. Sie bilden branchentypische Sachverhalte feiner ab. Auch damit arbeiten wir; der Abschluss entsteht am Ende gleich.
Vier Fehler beim Kontenrahmen.
Der erste ist der teuerste — und passiert bei fast jedem Kanzleiwechsel mindestens einmal.
1200 ist im SKR 03 die Bank, im SKR 04 eine Forderung. Das Ergebnis ist formal fehlerfrei und inhaltlich falsch.
Zwei Datenbestände, die nicht zusammenpassen. Ein Wechsel gehört an den Jahreswechsel — mit sauberem Saldenvortrag.
Erlös- und Aufwandskonten mit hinterlegtem Steuerschlüssel. Bei falscher Zuordnung stimmt die Umsatzsteuer nicht.
Individuell angelegte Konten haben im neuen Rahmen keine Entsprechung und müssen einzeln zugeordnet werden.
Wir erkennen den Kontenrahmen beim Import automatisch und prüfen ihn gegen die Kontenbezeichnungen — damit ein SKR-03-Stapel nicht versehentlich als SKR 04 verarbeitet wird.
Wann ein Wechsel sinnvoll ist.
In den meisten Fällen lautet die Antwort: gar nicht. Vier Ausnahmen gibt es.
Rechtsformwechsel
Aus dem Einzelunternehmen wird eine GmbH: Dann bietet sich der SKR 04 an, weil sich der Abschluss direkt aus dem Kontenrahmen ablesen lässt.
Konzernanbindung
Wird die Gesellschaft Teil einer Gruppe, gibt die Mutter den Rahmen faktisch vor — Einheitlichkeit spart Konsolidierungsaufwand.
Branchenwechsel
Bei stark branchenspezifischem Geschäft kann ein Branchenkontenrahmen die Auswertung deutlich verbessern.
Kanzleiwechsel
Wir passen uns Ihrem Rahmen an, nicht umgekehrt. Ein Wechsel wäre reiner Aufwand ohne Nutzen.
Was es kostet.
Festpreis vorab, schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen. Keine Abrechnung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr.
| Leistung | Preis netto | Enthalten |
|---|---|---|
| Arbeit mit Ihrem Kontenrahmen | 0 € | SKR 03, SKR 04 und Branchenrahmen, ohne Aufpreis |
| Wechsel des Kontenrahmens | ab 199,95 € | Zuordnung, Saldenvortrag und Stammdaten im neuen Rahmen |
| Jahresabschluss | ab 449,95 € | Unabhängig vom verwendeten Kontenrahmen |
| DATEV-Buchungsstapel zurück | im Abschlusspreis | EXTF, in dem Rahmen, den Sie nutzen |
| Prüfung eines Beispielexports | 0 € | Rahmen erkennen, Vollständigkeit prüfen |
| Laufende Buchhaltung | ab 41,66 € / Monat | Optional, monatlich kündbar |
Was zum Kontenrahmen gefragt wird.
Was ist der Unterschied zwischen SKR 03 und SKR 04?
Welcher Kontenrahmen ist besser?
Muss ich für Sie den Kontenrahmen wechseln?
Was passiert bei einem falsch zugeordneten Stapel?
Wann sollte ich den Kontenrahmen wechseln?
Was kostet ein Wechsel?
Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.
Sie können den Softwareentwurf selbst verwenden oder die Einreichung beauftragen. Bei beauftragter Einreichung folgt die fachliche Prüfung durch den Steuerberater.
- Aufgabenverteilung: Sie entscheiden über die eigenständige Verwendung des Entwurfs; die Verantwortung für diese Verwendung liegt bei Ihnen.
- Entwurf zur eigenen Verwendung ohne beauftragte fachliche Prüfung; eine gesetzliche Abschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB ist eine gesonderte Leistung.
- Passt bei überschaubarem Betriebsvermögen ohne Grundstücke und ohne stille Reserven von Gewicht.
- Aufgabenverteilung: Der beauftragte Steuerberater prüft, korrigiert und übermittelt bei Einreichung über OnlineBilanz.
- Dokumentation: die Bewertungsentscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
- Empfohlen bei Grundstücken im Betriebsvermögen, hohen stillen Reserven und dem Antrag nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG.
Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuerrecht.

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut die Aufgabegewinnermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungserklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebsaufgabe — Aufgabeerklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deJede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

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