GmbH oder Einzelunternehmen
Der Kipppunkt liegt beim thesaurierten Gewinn.
Zwei Fragen entscheiden: Haftung und Steuerlast. Bei der Haftung ist die Sache klar — das Einzelunternehmen haftet mit dem gesamten Privatvermögen, die GmbH nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Bei der Steuer ist es differenzierter: Wer den Gewinn vollständig entnimmt, zahlt als Einzelunternehmer meist weniger. Wer ihn im Betrieb lässt, spart mit der GmbH deutlich — rund 30 % gegen bis zu 45 %.



Der Unterschied, der nicht verhandelbar ist.
Steuerlich lässt sich vieles gestalten. Bei der Haftung gibt es nur zwei Zustände.
Volle persönliche Haftung
Sie haften mit dem gesamten Privatvermögen — Haus, Erspartes, künftiges Einkommen. Eine Trennung zwischen Betrieb und Person gibt es rechtlich nicht.
RisikounbeschränktBeschränkt auf das Gesellschaftsvermögen
Gläubiger können nur auf das Vermögen der Gesellschaft zugreifen. Ausnahmen: Bürgschaften, § 266a StGB bei Sozialversicherung, § 69 AO bei Steuern und Insolvenzverschleppung.
RisikobeschränktDie Bank fragt trotzdem
Bei Krediten verlangen Banken von GmbH-Gesellschaftern regelmäßig eine persönliche Bürgschaft. Der Haftungsvorteil wirkt dann gegenüber Lieferanten und aus Verträgen — nicht gegenüber der Bank.
RealitätBürgschaft üblichBeim Einzelunternehmen wird der gesamte Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz belastet — bis zu 45 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, unabhängig davon, ob Sie ihn entnehmen. Bei der GmbH bleibt thesaurierter Gewinn bei rund 30 % Gesamtbelastung. Erst bei Ausschüttung kommt die Kapitalertragsteuer hinzu. Wer dauerhaft 60.000 bis 80.000 € im Jahr im Unternehmen lässt, hat den Mehraufwand der GmbH regelmäßig wieder heraus.
Das hängt davon ab, was mit dem Gewinn passiert. Beim Einzelunternehmen wird der volle Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet — bei niedrigen Gewinnen ist das günstig, denn der Eingangssatz liegt bei 14 %. Bei der GmbH fallen auf einbehaltene Gewinne rund 30 % an, unabhängig von der Höhe.
Daraus folgt: Bei kleinen bis mittleren Gewinnen, die vollständig entnommen werden, ist das Einzelunternehmen meist günstiger — es entfallen auch Notar, Handelsregister und der teurere Abschluss. Bei hohen Gewinnen, die im Unternehmen bleiben, gewinnt die GmbH. Hinzu kommt der Haftungsaspekt, der oft schwerer wiegt als die Steuer.
Zehn Unterschiede, die zählen.
Steuer ist nur einer davon — und selten der wichtigste.
| Merkmal | Einzelunternehmen | GmbH | Vorteil |
|---|---|---|---|
| Haftung | Gesamtes Privatvermögen | Nur Gesellschaftsvermögen | GmbH |
| Gründungskosten | Gewerbeanmeldung, rund 30 € | Notar und Register, rund 800 € | Einzelunternehmen |
| Startkapital | Keines | 25.000 €, davon 12.500 € eingezahlt | Einzelunternehmen |
| Steuer bei Vollentnahme | 14 bis 45 % progressiv | rund 30 % plus KapESt bei Ausschüttung | Einzelunternehmen bei kleinen Gewinnen |
| Steuer bei Thesaurierung | Voller Satz, auch ohne Entnahme | rund 30 % | GmbH |
| Gewerbesteuerfreibetrag | 24.500 € | Keiner | Einzelunternehmen |
| Geschäftsführergehalt | Nicht möglich — Gewinn ist Einkommen | Betriebsausgabe, mindert den Gewinn | GmbH |
| Buchführung | EÜR bis zu den Schwellen | Immer Bilanz, Anhang, Offenlegung | Einzelunternehmen |
| Außenwirkung | Persönlich, wenig formal | Etabliert, bei Großkunden erwartet | GmbH |
| Verkauf oder Nachfolge | Asset Deal, aufwendig | Anteilsverkauf, einfach übertragbar | GmbH |
Zeile 7 wird oft unterschätzt: Bei der GmbH ist Ihr Geschäftsführergehalt eine Betriebsausgabe — es mindert den Gewinn der Gesellschaft und wird bei Ihnen als Arbeitslohn versteuert. Beim Einzelunternehmen gibt es keine Vergütung an sich selbst; der gesamte Gewinn ist Ihr Einkommen. Dieses Gestaltungsinstrument ist einer der Hauptgründe für die GmbH.
Zwei Szenarien, durchgerechnet.
Vereinfachte Beispielrechnung bei 100.000 € Gewinn vor Steuern, Hebesatz 400 %, verheiratet.
| Szenario | Einzelunternehmen | GmbH | Differenz |
|---|---|---|---|
| Gewinn vollständig entnommen | rund 30.000 € Steuern | rund 30.000 € + KapESt auf Ausschüttung | Einzelunternehmen günstiger |
| Gewinn bleibt im Betrieb | rund 30.000 € — trotzdem fällig | rund 30.000 €, keine weitere Belastung | gleichauf |
| Mit Geschäftsführergehalt 60.000 € | nicht möglich | Gewinn sinkt auf 40.000 €, Gehalt individuell versteuert | GmbH gestaltbar |
| Gewerbesteuerfreibetrag | 24.500 € abziehbar | kein Freibetrag | Einzelunternehmen |
| Anrechnung nach § 35 EStG | GewSt wird angerechnet | keine Anrechnung | Einzelunternehmen |
Die Rechnung ist bewusst vereinfacht — die tatsächliche Belastung hängt vom Hebesatz Ihrer Gemeinde, Ihrer persönlichen Progression, der Kirchensteuer und der Höhe des Geschäftsführergehalts ab. Bei einem Hebesatz bis rund 400 % wirkt die Gewerbesteuer beim Einzelunternehmen wegen § 35 EStG nahezu neutral; darüber bleibt eine Restbelastung.
Vier Fehler beim Rechtsformwechsel.
Die Umwandlung ist machbar — aber sie hat steuerliche Fallstricke, die vorher zu klären sind.
Bei der Einbringung ins GmbH-Vermögen droht die Aufdeckung. Mit § 20 UmwStG lässt sich zu Buchwerten einbringen — der Antrag muss aber gestellt werden.
Nach Einbringung zu Buchwerten gilt eine siebenjährige Sperrfrist (§ 22 UmwStG). Ein Verkauf davor löst rückwirkend Steuer aus.
Ohne schriftliche, im Voraus getroffene Vereinbarung droht die verdeckte Gewinnausschüttung — besonders beim beherrschenden Gesellschafter.
Bei kleinen Gewinnen kostet die GmbH mehr, als sie spart: Notar, Register, Offenlegung und teurerer Abschluss. Erst rechnen, dann gründen.
Wir rechnen beide Varianten für Ihre Zahlen durch — mit Ihrem Hebesatz, Ihrer Progression und einem realistischen Geschäftsführergehalt. Das kostet nichts und beantwortet die Frage in Euro statt in Grundsätzen.
Vier Ausgangslagen — vier Antworten.
In drei von vier Fällen entscheidet nicht die Steuer, sondern das Risiko.
Kleines Dienstleistungsgeschäft
Gewinn unter 50.000 €, wird vollständig entnommen, geringes Haftungsrisiko: Das Einzelunternehmen ist einfacher und billiger.
Hohe Gewinne, Aufbau geplant
Gewinn über 100.000 €, davon ein großer Teil bleibt im Betrieb: Die GmbH spart erheblich — rund 30 % gegen bis zu 45 %.
Erhebliches Haftungsrisiko
Bau, Produktion, Beratung mit Vermögensschäden: Hier zählt die Haftungsbeschränkung mehr als jede Steuerrechnung.
Verkauf oder Nachfolge geplant
GmbH-Anteile lassen sich einfach übertragen, ein Einzelunternehmen nur als Asset Deal. Wer in fünf Jahren verkaufen will, gründet jetzt die GmbH.
Was es kostet.
Festpreis vorab, schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen. Keine Abrechnung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr.
| Leistung | Preis netto | Enthalten |
|---|---|---|
| Vergleichsrechnung | 0 € | Beide Varianten für Ihre Zahlen, mit Ihrem Hebesatz |
| EÜR und Einkommensteuererklärung | ab 299,95 € | Für das Einzelunternehmen |
| Jahresabschluss GmbH | ab 499,95 € | Bilanz, GuV und Anhang, mit E-Bilanz |
| Eröffnungsbilanz bei Gründung | ab 199,95 € | Nach § 242 Abs. 1 HGB |
| Begleitung der Einbringung | ab 499,95 € | Schlussbilanz, Einbringungsbilanz, § 20 UmwStG |
| Laufende Buchhaltung | ab 41,66 € / Monat | Bei beiden Rechtsformen |
Was zur Rechtsformwahl gefragt wird.
Ab wann lohnt sich eine GmbH?
Zahle ich als Einzelunternehmer mehr Steuern?
Wie sicher ist die Haftungsbeschränkung der GmbH?
Kann ich mir als Einzelunternehmer ein Gehalt zahlen?
Wie wechsle ich vom Einzelunternehmen zur GmbH?
Was kostet die Vergleichsrechnung?
Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.
Sie können den Softwareentwurf selbst verwenden oder die Einreichung beauftragen. Bei beauftragter Einreichung folgt die fachliche Prüfung durch den Steuerberater.
- Aufgabenverteilung: Sie entscheiden über die eigenständige Verwendung des Entwurfs; die Verantwortung für diese Verwendung liegt bei Ihnen.
- Entwurf zur eigenen Verwendung ohne beauftragte fachliche Prüfung; eine gesetzliche Abschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB ist eine gesonderte Leistung.
- Passt bei überschaubarem Betriebsvermögen ohne Grundstücke und ohne stille Reserven von Gewicht.
- Aufgabenverteilung: Der beauftragte Steuerberater prüft, korrigiert und übermittelt bei Einreichung über OnlineBilanz.
- Dokumentation: die Bewertungsentscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
- Empfohlen bei Grundstücken im Betriebsvermögen, hohen stillen Reserven und dem Antrag nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG.
Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuerrecht.

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut die Aufgabegewinnermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungserklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebsaufgabe — Aufgabeerklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deJede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

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