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Rechtsform · Haftung und Steuerlast

GmbH oder Einzelunternehmen
Der Kipppunkt liegt beim thesaurierten Gewinn.

Solange Sie alles entnehmen, ist das Einzelunternehmen günstiger. Wer im Betrieb lässt, fährt mit der GmbH besser.
digital+persönlich+bezahlbar

Zwei Fragen entscheiden: Haftung und Steuerlast. Bei der Haftung ist die Sache klar — das Einzel­unternehmen haftet mit dem gesamten Privat­vermögen, die GmbH nur mit dem Gesellschafts­vermögen. Bei der Steuer ist es differenzierter: Wer den Gewinn vollständig entnimmt, zahlt als Einzel­unternehmer meist weniger. Wer ihn im Betrieb lässt, spart mit der GmbH deutlich — rund 30 % gegen bis zu 45 %.

Vergleichsrechnung kostenlosEÜR ab 299,95 € nettoGmbH-Abschluss ab 499,95 €
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
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01
Die Haftung

Der Unterschied, der nicht verhandelbar ist.

Steuerlich lässt sich vieles gestalten. Bei der Haftung gibt es nur zwei Zustände.

Einzelunternehmen

Volle persönliche Haftung

Sie haften mit dem gesamten Privat­vermögen — Haus, Erspartes, künftiges Einkommen. Eine Trennung zwischen Betrieb und Person gibt es rechtlich nicht.

Risikounbeschränkt
GmbH

Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen

Gläubiger können nur auf das Vermögen der Gesellschaft zugreifen. Ausnahmen: Bürgschaften, § 266a StGB bei Sozial­versicherung, § 69 AO bei Steuern und Insolvenz­verschleppung.

Risikobeschränkt
In der Praxis

Die Bank fragt trotzdem

Bei Krediten verlangen Banken von GmbH-Gesellschaftern regelmäßig eine persönliche Bürgschaft. Der Haftungs­vorteil wirkt dann gegenüber Lieferanten und aus Verträgen — nicht gegenüber der Bank.

RealitätBürgschaft üblich
!
Der Kipppunkt liegt dort, wo Sie anfangen, Gewinn im Betrieb zu lassen.

Beim Einzel­unternehmen wird der gesamte Gewinn mit Ihrem persönlichen Einkommensteuer­satz belastet — bis zu 45 % zuzüglich Solidaritäts­zuschlag, unabhängig davon, ob Sie ihn entnehmen. Bei der GmbH bleibt thesaurierter Gewinn bei rund 30 % Gesamt­belastung. Erst bei Ausschüttung kommt die Kapitalertrag­steuer hinzu. Wer dauerhaft 60.000 bis 80.000 € im Jahr im Unternehmen lässt, hat den Mehraufwand der GmbH regelmäßig wieder heraus.

Kurz erklärt
GmbH oder Einzelunternehmen — was ist günstiger?

Das hängt davon ab, was mit dem Gewinn passiert. Beim Einzel­unternehmen wird der volle Gewinn mit Ihrem persönlichen Steuersatz belastet — bei niedrigen Gewinnen ist das günstig, denn der Eingangs­satz liegt bei 14 %. Bei der GmbH fallen auf einbehaltene Gewinne rund 30 % an, unabhängig von der Höhe.

Daraus folgt: Bei kleinen bis mittleren Gewinnen, die vollständig entnommen werden, ist das Einzel­unternehmen meist günstiger — es entfallen auch Notar, Handels­register und der teurere Abschluss. Bei hohen Gewinnen, die im Unternehmen bleiben, gewinnt die GmbH. Hinzu kommt der Haftungs­aspekt, der oft schwerer wiegt als die Steuer.

30
% GmbHRund, auf thesaurierte Gewinne — KSt, SolZ, GewSt.
45
% SpitzensatzEinkommensteuer beim Einzelunternehmen, zzgl. SolZ.
24.500
EuroGewerbesteuerfreibetrag — nur beim Einzelunternehmen.
0 €
VergleichBeide Varianten für Ihre Zahlen durchgerechnet.
02
Gegenüberstellung

Zehn Unterschiede, die zählen.

Steuer ist nur einer davon — und selten der wichtigste.

MerkmalEinzelunternehmenGmbHVorteil
HaftungGesamtes PrivatvermögenNur GesellschaftsvermögenGmbH
GründungskostenGewerbeanmeldung, rund 30 €Notar und Register, rund 800 €Einzelunternehmen
StartkapitalKeines25.000 €, davon 12.500 € eingezahltEinzelunternehmen
Steuer bei Vollentnahme14 bis 45 % progressivrund 30 % plus KapESt bei AusschüttungEinzelunternehmen bei kleinen Gewinnen
Steuer bei ThesaurierungVoller Satz, auch ohne Entnahmerund 30 %GmbH
Gewerbesteuerfreibetrag24.500 €KeinerEinzelunternehmen
GeschäftsführergehaltNicht möglich — Gewinn ist EinkommenBetriebsausgabe, mindert den GewinnGmbH
BuchführungEÜR bis zu den SchwellenImmer Bilanz, Anhang, OffenlegungEinzelunternehmen
AußenwirkungPersönlich, wenig formalEtabliert, bei Großkunden erwartetGmbH
Verkauf oder NachfolgeAsset Deal, aufwendigAnteilsverkauf, einfach übertragbarGmbH

Zeile 7 wird oft unterschätzt: Bei der GmbH ist Ihr Geschäftsführer­gehalt eine Betriebs­ausgabe — es mindert den Gewinn der Gesellschaft und wird bei Ihnen als Arbeitslohn versteuert. Beim Einzel­unternehmen gibt es keine Vergütung an sich selbst; der gesamte Gewinn ist Ihr Einkommen. Dieses Gestaltungs­instrument ist einer der Hauptgründe für die GmbH.

03
Steuerbeispiel

Zwei Szenarien, durchgerechnet.

Vereinfachte Beispiel­rechnung bei 100.000 € Gewinn vor Steuern, Hebesatz 400 %, verheiratet.

SzenarioEinzelunternehmenGmbHDifferenz
Gewinn vollständig entnommenrund 30.000 € Steuernrund 30.000 € + KapESt auf AusschüttungEinzelunternehmen günstiger
Gewinn bleibt im Betriebrund 30.000 € — trotzdem fälligrund 30.000 €, keine weitere Belastunggleichauf
Mit Geschäftsführergehalt 60.000 €nicht möglichGewinn sinkt auf 40.000 €, Gehalt individuell versteuertGmbH gestaltbar
Gewerbesteuerfreibetrag24.500 € abziehbarkein FreibetragEinzelunternehmen
Anrechnung nach § 35 EStGGewSt wird angerechnetkeine AnrechnungEinzelunternehmen

Die Rechnung ist bewusst vereinfacht — die tatsächliche Belastung hängt vom Hebesatz Ihrer Gemeinde, Ihrer persönlichen Progression, der Kirchen­steuer und der Höhe des Geschäftsführer­gehalts ab. Bei einem Hebesatz bis rund 400 % wirkt die Gewerbesteuer beim Einzel­unternehmen wegen § 35 EStG nahezu neutral; darüber bleibt eine Restbelastung.

04
Aus der Praxis

Vier Fehler beim Rechtsformwechsel.

Die Umwandlung ist machbar — aber sie hat steuerliche Fallstricke, die vorher zu klären sind.

×
Stille Reserven aufgedeckt

Bei der Einbringung ins GmbH-Vermögen droht die Aufdeckung. Mit § 20 UmwStG lässt sich zu Buchwerten einbringen — der Antrag muss aber gestellt werden.

×
Sperrfrist übersehen

Nach Einbringung zu Buchwerten gilt eine siebenjährige Sperrfrist (§ 22 UmwStG). Ein Verkauf davor löst rückwirkend Steuer aus.

×
Geschäftsführervertrag fehlt

Ohne schriftliche, im Voraus getroffene Vereinbarung droht die verdeckte Gewinnausschüttung — besonders beim beherrschenden Gesellschafter.

×
Zu früh gewechselt

Bei kleinen Gewinnen kostet die GmbH mehr, als sie spart: Notar, Register, Offenlegung und teurerer Abschluss. Erst rechnen, dann gründen.

Wir rechnen beide Varianten für Ihre Zahlen durch — mit Ihrem Hebesatz, Ihrer Progression und einem realistischen Geschäftsführer­gehalt. Das kostet nichts und beantwortet die Frage in Euro statt in Grundsätzen.

05
Empfehlung

Vier Ausgangslagen — vier Antworten.

In drei von vier Fällen entscheidet nicht die Steuer, sondern das Risiko.

Lage 1

Kleines Dienstleistungsgeschäft

Gewinn unter 50.000 €, wird vollständig entnommen, geringes Haftungs­risiko: Das Einzel­unternehmen ist einfacher und billiger.

Ergebnis: Einzelunternehmen
Lage 2

Hohe Gewinne, Aufbau geplant

Gewinn über 100.000 €, davon ein großer Teil bleibt im Betrieb: Die GmbH spart erheblich — rund 30 % gegen bis zu 45 %.

Ergebnis: GmbH
Lage 3

Erhebliches Haftungsrisiko

Bau, Produktion, Beratung mit Vermögens­schäden: Hier zählt die Haftungs­beschränkung mehr als jede Steuerrechnung.

Ergebnis: GmbH
Lage 4

Verkauf oder Nachfolge geplant

GmbH-Anteile lassen sich einfach übertragen, ein Einzelunternehmen nur als Asset Deal. Wer in fünf Jahren verkaufen will, gründet jetzt die GmbH.

Ergebnis: GmbH
06
Kosten

Was es kostet.

Festpreis vorab, schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen. Keine Abrechnung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr.

LeistungPreis nettoEnthalten
Vergleichsrechnung0 €Beide Varianten für Ihre Zahlen, mit Ihrem Hebesatz
EÜR und Einkommensteuererklärungab 299,95 €Für das Einzelunternehmen
Jahresabschluss GmbHab 499,95 €Bilanz, GuV und Anhang, mit E-Bilanz
Eröffnungsbilanz bei Gründungab 199,95 €Nach § 242 Abs. 1 HGB
Begleitung der Einbringungab 499,95 €Schlussbilanz, Einbringungsbilanz, § 20 UmwStG
Laufende Buchhaltungab 41,66 € / MonatBei beiden Rechtsformen
Festpreis vorabSchriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen — keine Nachberechnung
Keine VorkasseSie zahlen nach Lieferung, ohne Vertragsbindung
Fester BerufsträgerEine Ansprechperson, namentlich benannt, mit Berufshaftung
Jede SoftwareDATEV, Lexware, sevdesk und 23 weitere — ein Export genügt
Häufige Fragen

Was zur Rechtsformwahl gefragt wird.

Ab wann lohnt sich eine GmbH?
Steuerlich etwa dann, wenn Sie dauerhaft 60.000 bis 80.000 € Gewinn im Jahr im Unternehmen lassen. Thesaurierte Gewinne werden in der GmbH mit rund 30 % belastet, beim Einzelunternehmen mit bis zu 45 %. Unabhängig davon kann die Haftungsbeschränkung schon viel früher den Ausschlag geben.
Zahle ich als Einzelunternehmer mehr Steuern?
Nicht zwingend. Bei kleinen und mittleren Gewinnen, die vollständig entnommen werden, ist das Einzelunternehmen oft günstiger: Der Eingangssteuersatz liegt bei 14 %, es gibt den Gewerbesteuerfreibetrag von 24.500 € und die Anrechnung nach § 35 EStG. Teurer wird es erst bei hohen, einbehaltenen Gewinnen.
Wie sicher ist die Haftungsbeschränkung der GmbH?
Grundsätzlich gut, aber nicht lückenlos. Sie greift nicht bei persönlichen Bürgschaften — die Banken regelmäßig verlangen —, bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), bei Steuern (§ 69 AO) und bei Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO).
Kann ich mir als Einzelunternehmer ein Gehalt zahlen?
Nein. Es gibt keine Vergütung an sich selbst — der gesamte Gewinn ist Ihr Einkommen. Entnahmen sind steuerlich irrelevant. Bei der GmbH ist das Geschäftsführergehalt dagegen eine Betriebsausgabe, die den Gewinn der Gesellschaft mindert; das ist eines der wichtigsten Gestaltungsinstrumente.
Wie wechsle ich vom Einzelunternehmen zur GmbH?
Durch Einbringung nach § 20 UmwStG. Auf Antrag ist das zu Buchwerten möglich, sodass keine stillen Reserven aufgedeckt werden. Zu beachten ist die siebenjährige Sperrfrist nach § 22 UmwStG: Ein Verkauf der Anteile innerhalb dieser Zeit löst rückwirkend Steuer aus.
Was kostet die Vergleichsrechnung?
Nichts. Wir rechnen beide Varianten mit Ihren Zahlen durch — Ihrem Gewinn, Ihrem Hebesatz, Ihrer Progression und einem realistischen Geschäftsführergehalt. Erst danach besprechen wir, ob und wann ein Wechsel sinnvoll ist.
07
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Sie können den Softwareentwurf selbst verwenden oder die Einreichung beauftragen. Bei beauftragter Einreichung folgt die fachliche Prüfung durch den Steuerberater.

Entwurf · eigene Verwendung
Sie prüfen und verwenden den Entwurf
Die Software bereitet einen KI-gestützten Entwurf vor. Sie prüfen und verwenden den Entwurf; Sie können ihn herunterladen und eigenständig verwenden.
  • Aufgabenverteilung: Sie entscheiden über die eigenständige Verwendung des Entwurfs; die Verantwortung für diese Verwendung liegt bei Ihnen.
  • Entwurf zur eigenen Verwendung ohne beauftragte fachliche Prüfung; eine gesetzliche Abschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB ist eine gesonderte Leistung.
  • Passt bei überschaubarem Betriebs­vermögen ohne Grundstücke und ohne stille Reserven von Gewicht.
Einreichung · Steuerberaterprüfung
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Bei Einreichung über OnlineBilanz übernimmt der gesondert beauftragte Steuerberater die fachliche Prüfung, erforderliche Korrekturen und die Übermittlung.
  • Aufgabenverteilung: Der beauftragte Steuerberater prüft, korrigiert und übermittelt bei Einreichung über OnlineBilanz.
  • Dokumentation: die Bewertungs­entscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
  • Empfohlen bei Grundstücken im Betriebs­vermögen, hohen stillen Reserven und dem Antrag nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG.
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuer­recht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut die Aufgabegewinn­ermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungs­erklärung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebs­aufgabe — Aufgabe­erklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: September 2026Fachlich geprüft am: 21.09.2026Nächste Prüfung: März 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Vergleichsrechnung kostenlosMit Ihrem Hebesatz und Ihrer Progression
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KI-Assistenz