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Rechtsform · § 5a GmbHG

GmbH oder UG
Dieselbe Haftung, anderer Start.

Die UG ist keine eigene Rechtsform — sie ist eine GmbH mit weniger Startkapital und einer Sparpflicht.
digital+persönlich+bezahlbar

Beide haften nur mit dem Gesellschafts­vermögen, beide zahlen dieselben Steuern, beide bilanzieren nach denselben Regeln. Der Unterschied liegt am Anfang: Die GmbH braucht 25.000 € Stammkapital (davon 12.500 € eingezahlt), die UG genügt 1 €. Dafür muss die UG 25 % ihres Jahres­überschusses zurücklegen, bis sie die 25.000 € erreicht — und darf keine Sacheinlagen annehmen.

Abschluss beide ab 499,95 €Umfirmierung ab 299,95 €Beratung im Erstgespräch
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,75 / 5,024 BewertungenTrusted Shops
Software Made in Germany — Bundesverband IT-Mittelstand (BitMi)
Software Made in Germany · BitMi
einfach ELSTER
ELSTER-Übermittlung
DATEV-Export kompatibel
DATEV-Export kompatibel
01
Was gleich ist

Mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede.

Die UG ist rechtlich eine GmbH-Variante. Vieles, was man als Unterschied vermutet, ist keiner.

Identisch

Haftung und Steuern

Beide haften nur mit dem Gesellschafts­vermögen. Beide zahlen 15 % Körperschaft­steuer plus Solidaritäts­zuschlag und Gewerbe­steuer ohne Freibetrag. Steuerlich gibt es keinen Unterschied.

Ergebniskein Unterschied
Identisch

Bilanz und Offenlegung

Bilanz, GuV und Anhang nach § 264 HGB, Offenlegung nach § 325 HGB, E-Bilanz nach § 5b EStG. Erleichterungen ergeben sich nur aus der Größenklasse, nicht aus der Variante.

Ergebniskein Unterschied
Verschieden

Kapital und Rücklage

Der einzige echte Unterschied: Startkapital, Volleinzahlungs­pflicht, Sacheinlage­verbot und die 25-%-Rücklage bis zur Schwelle von 25.000 €.

Ergebnis§ 5a GmbHG
!
Die UG signalisiert nach außen, dass wenig Kapital vorhanden war.

Der Zusatz „haftungsbeschränkt" muss ausgeschrieben in jeder Firmierung erscheinen (§ 5a Abs. 1 GmbHG) — auf Rechnungen, im Impressum, in Verträgen. Für Banken, Vermieter und Großkunden ist das ein sichtbares Signal. Wer regelmäßig mit größeren Auftraggebern verhandelt, sollte den Unterschied von 25.000 € Startkapital gegen diesen Nachteil abwägen — die Umfirmierung später kostet noch einmal Zeit und Notarkosten.

Kurz erklärt
GmbH oder UG — was soll ich gründen?

Die UG, wenn das Kapital fehlt; die GmbH, wenn es vorhanden ist. Beide bieten dieselbe Haftungs­beschränkung und werden steuerlich gleich behandelt. Die UG spart am Anfang bis zu 25.000 € Kapital­einsatz — kostet dafür 25 % des Gewinns als gesetzliche Rücklage, bis die Schwelle erreicht ist.

Praktisch heißt das: Wer die 25.000 € aufbringen kann und regelmäßig mit Banken, Vermietern oder größeren Kunden zu tun hat, gründet besser gleich eine GmbH. Wer klein startet und den Gewinn ohnehin im Unternehmen lässt, fährt mit der UG gut — die Rücklage tut dann kaum weh.

25
T€Stammkapital der GmbH, davon 12.500 € bei Gründung.
1
EuroMindeststammkapital der UG — voll einzuzahlen.
25
% RücklageDes Jahresüberschusses, bis 25.000 € erreicht sind.
0
UnterschiedBei Steuern, Bilanzpflicht und Haftung.
02
Gegenüberstellung

Zehn Punkte im direkten Vergleich.

Nur vier davon unterscheiden sich wirklich — und alle vier betreffen das Kapital.

MerkmalGmbHUG (haftungsbeschränkt)Unterschied?
Mindeststammkapital25.000 €1 €ja
Einzahlung bei GründungMindestens die HälfteVollständigja
SacheinlageZulässig, § 5 Abs. 4 GmbHGAusgeschlossenja
Gesetzliche RücklageKeine25 % bis 25.000 €ja
HaftungAuf das Gesellschaftsvermögen beschränktIdentischnein
Körperschaftsteuer15 % zzgl. SolZIdentischnein
GewerbesteuerOhne FreibetragIdentischnein
Bilanz und Anhang§ 264 HGBIdentischnein
Offenlegung§ 325 HGB, zwölf MonateIdentischnein
Firmierung„GmbH"„UG (haftungsbeschränkt)" — ausgeschriebenja

Ein oft übersehener Punkt steht in Zeile 2: Bei der GmbH genügt zur Anmeldung die Hälfte des Stammkapitals — also 12.500 €. Bei der UG muss das Kapital vollständig eingezahlt sein, auch wenn es nur 1.000 € beträgt. Der Kapitalbedarf zum Gründungs­zeitpunkt unterscheidet sich also weniger stark, als die Zahlen 25.000 € und 1 € vermuten lassen.

03
Die Rücklage

Was die Rücklage tatsächlich kostet.

Beispiel: UG mit 1.000 € Stammkapital und konstant 20.000 € Jahres­überschuss.

JahrJahresüberschussRücklage 25 %Ausschüttbar
Jahr 120.000 €5.000 €15.000 €
Jahr 220.000 €5.000 €15.000 €
Jahr 320.000 €5.000 €15.000 €
Jahr 420.000 €5.000 €15.000 €
Jahr 520.000 €4.000 € — Schwelle erreicht16.000 €

Nach fünf Jahren sind Stammkapital und Rücklage zusammen bei 25.000 € — die Dotierungs­pflicht endet, und die UG kann per Kapital­erhöhung in eine GmbH umfirmieren. Ein Zwang dazu besteht nicht: Die UG kann dauerhaft bestehen bleiben. Wer den Gewinn ohnehin thesauriert, merkt von der Rücklage praktisch nichts.

04
Aus der Praxis

Vier Fehler bei der UG.

Alle vier betreffen das Eigenkapital — den einzigen Bereich, in dem sich die UG von der GmbH unterscheidet.

×
Rücklage nicht dotiert

Ein Viertel des Jahresüberschusses ist zwingend einzustellen. Der Gewinnverwendungsbeschluss ist sonst insoweit nichtig und die Ausschüttung nach § 31 GmbHG zurückzugewähren.

×
Zu knapp kapitalisiert

Mit 1 € Stammkapital ist die Gesellschaft ab der ersten Rechnung überschuldet. Realistisch sind mindestens 1.000 bis 5.000 €.

×
Zusatz weggelassen

„UG (haftungsbeschränkt)" ist ausgeschrieben zwingend (§ 5a Abs. 1 GmbHG). Bei Weglassen droht Rechtsscheinhaftung des Geschäftsführers.

×
Krisenschwelle übersehen

§ 5a Abs. 4 GmbHG verlangt die Einberufung schon bei drohender Zahlungsunfähigkeit — strenger als die Hälfte-Regel der GmbH.

Wir dotieren die Rücklage automatisch, prüfen vor jedem Ausschüttungs­beschluss die Sperre und weisen frühzeitig hin, wenn das Eigenkapital in Richtung der Schwelle des § 5a Abs. 4 GmbHG läuft.

05
Empfehlung

Vier Ausgangslagen — vier Antworten.

Die Entscheidung hängt weniger am Kapital als daran, mit wem Sie verhandeln.

Lage 1

Kapital vorhanden, B2B-Geschäft

Banken, Vermieter und Großkunden sehen die UG als Signal geringer Substanz. Wer die 25.000 € hat, gründet besser gleich eine GmbH.

Ergebnis: GmbH
Lage 2

Kleiner Start, Gewinn bleibt im Unternehmen

Die Rücklage tut nicht weh, wenn ohnehin nicht ausgeschüttet wird. Die UG spart Kapitalbindung ohne echten Nachteil.

Ergebnis: UG
Lage 3

Sacheinlage geplant

Fahrzeug, Maschinen oder ein bestehender Betrieb sollen eingebracht werden: Das geht nur bei der GmbH (§ 5a Abs. 2 GmbHG).

Ergebnis: GmbH
Lage 4

UG besteht bereits

Ein Wechsel ist jederzeit per Kapital­erhöhung möglich, sobald 25.000 € erreicht sind — Zwang besteht nicht, die UG darf dauerhaft bleiben.

Ergebnis: nach Bedarf
06
Kosten

Was es kostet.

Festpreis vorab, schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen. Keine Abrechnung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr.

LeistungPreis nettoEnthalten
Jahresabschluss GmbH oder UGab 499,95 €Identischer Preis — der Aufwand ist derselbe
Gesetzliche Rücklage dotierenim AbschlusspreisAutomatisch, mit Ausweis im Anhang
Eröffnungsbilanz bei Gründungab 199,95 €Nach § 242 Abs. 1 HGB, mit E-Bilanz
Umfirmierung UG zu GmbHab 299,95 €Kapitalerhöhung begleitet, Bilanz zum Stichtag
Steuererklärungenab 249,95 €Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
Rechtsformberatung0 €Im Erstgespräch, vor der Gründung
Festpreis vorabSchriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen — keine Nachberechnung
Keine VorkasseSie zahlen nach Lieferung, ohne Vertragsbindung
Fester BerufsträgerEine Ansprechperson, namentlich benannt, mit Berufshaftung
Jede SoftwareDATEV, Lexware, sevdesk und 23 weitere — ein Export genügt
Häufige Fragen

Was zu GmbH und UG gefragt wird.

Ist die UG eine eigene Rechtsform?
Nein. Die UG ist eine Variante der GmbH nach § 5a GmbHG — dasselbe Gesetz, dieselbe Haftungsbeschränkung, dieselben Steuern und dieselbe Bilanzpflicht. Abweichend sind nur Mindestkapital, Volleinzahlungspflicht, Sacheinlageverbot und die gesetzliche Rücklage.
Was ist die 25-%-Rücklage?
Ein Viertel des Jahresüberschusses ist jährlich in eine gesetzliche Rücklage einzustellen, bis gezeichnetes Kapital und Rücklage zusammen 25.000 € erreichen (§ 5a Abs. 3 GmbHG). Verwendet werden darf sie nur für eine Kapitalerhöhung oder zum Verlustausgleich — nicht für Ausschüttungen.
Zahlt die UG weniger Steuern?
Nein, keinen Cent weniger. Körperschaftsteuer 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag, Gewerbesteuer ohne Freibetrag — exakt wie bei der GmbH. Auch Bilanzpflicht, Offenlegung und E-Bilanz sind identisch.
Wie viel Kapital brauche ich für eine UG wirklich?
Rechtlich 1 €, praktisch deutlich mehr. Mit 1 € ist die Gesellschaft ab der ersten Rechnung überschuldet. Realistisch sind mindestens 1.000 bis 5.000 €, damit Gründungskosten, Notar und die ersten Monate gedeckt sind — sonst droht sofort die Krise nach § 5a Abs. 4 GmbHG.
Wann wird aus der UG eine GmbH?
Sobald das gezeichnete Kapital durch Kapitalerhöhung 25.000 € erreicht, kann umfirmiert werden; die Rücklage darf dafür verwendet werden. Ein Zwang besteht nicht — die UG kann dauerhaft bestehen bleiben, auch wenn die Schwelle längst überschritten ist.
Kostet der Abschluss bei der UG weniger?
Nein, bei uns ab 499,95 € netto für beide — der Aufwand ist derselbe. Wer Ihnen für die UG deutlich weniger berechnet, lässt vermutlich etwas weg; die gesetzliche Rücklage etwa wird in selbst erstellten UG-Abschlüssen fast immer vergessen.
07
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Sie können den Softwareentwurf selbst verwenden oder die Einreichung beauftragen. Bei beauftragter Einreichung folgt die fachliche Prüfung durch den Steuerberater.

Entwurf · eigene Verwendung
Sie prüfen und verwenden den Entwurf
Die Software bereitet einen KI-gestützten Entwurf vor. Sie prüfen und verwenden den Entwurf; Sie können ihn herunterladen und eigenständig verwenden.
  • Aufgabenverteilung: Sie entscheiden über die eigenständige Verwendung des Entwurfs; die Verantwortung für diese Verwendung liegt bei Ihnen.
  • Entwurf zur eigenen Verwendung ohne beauftragte fachliche Prüfung; eine gesetzliche Abschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB ist eine gesonderte Leistung.
  • Passt bei überschaubarem Betriebs­vermögen ohne Grundstücke und ohne stille Reserven von Gewicht.
Einreichung · Steuerberaterprüfung
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Bei Einreichung über OnlineBilanz übernimmt der gesondert beauftragte Steuerberater die fachliche Prüfung, erforderliche Korrekturen und die Übermittlung.
  • Aufgabenverteilung: Der beauftragte Steuerberater prüft, korrigiert und übermittelt bei Einreichung über OnlineBilanz.
  • Dokumentation: die Bewertungs­entscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
  • Empfohlen bei Grundstücken im Betriebs­vermögen, hohen stillen Reserven und dem Antrag nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG.
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuer­recht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut die Aufgabegewinn­ermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungs­erklärung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebs­aufgabe — Aufgabe­erklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: September 2026Fachlich geprüft am: 21.09.2026Nächste Prüfung: März 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Abschluss für beide ab 499,95 € nettoRechtsformberatung im Erstgespräch kostenlos
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