Steuerberater oder Buchhaltungsbüro
Ein Buchhaltungsbüro darf keinen Abschluss machen.
Ein Buchhaltungsbüro darf laufende Geschäftsvorfälle buchen, Lohnabrechnungen erstellen und Umsatzsteuervoranmeldungen technisch vorbereiten. Was es nicht darf: den Jahresabschluss aufstellen, Steuererklärungen erstellen oder steuerlich beraten. Das ist den nach § 3 StBerG befugten Berufsträgern vorbehalten. Wer es trotzdem tut, handelt unbefugt — mit Folgen für beide Seiten.



Was ein Buchhaltungsbüro darf — und was nicht.
Das Steuerberatungsgesetz zieht eine klare Linie: Mechanische Tätigkeiten sind frei, wertende Tätigkeiten sind vorbehalten.
Buchen und Abrechnen
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG sind Kontenpläne, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Lohnsteuer-Anmeldungen unter Verantwortung einer entsprechend qualifizierten Person zulässig. Voraussetzung sind eine kaufmännische Abschlussprüfung oder gleichwertige Vorbildung sowie mindestens drei Jahre Buchhaltungspraxis mit mindestens 16 Wochenstunden.
Rechtsbasis§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerGAbschluss und Erklärungen
Die Ausnahme für Buchhaltungsbüros umfasst weder das Aufstellen von Jahresabschlüssen für Dritte noch Steuererklärungen oder Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Kontenpläne und laufende Buchungen sind unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG zulässig.
Rechtsbasis§ 3 · § 5 StBerGUnbefugte Hilfeleistung
Unbefugte Hilfeleistung kann ein Bußgeld bis 50.000 € nach § 20 RDG auslösen (§ 5 Abs. 2 StBerG). Verträge über verbotene Leistungen können nach § 134 BGB nichtig sein.
Rechtsbasis§ 5 Abs. 2 StBerG · § 20 RDG · § 134 BGBKontieren ist nach § 2 Abs. 3 StBerG keine mechanische Arbeit. Laufende Buchungen sind im Rahmen des § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG unter qualifizierter Verantwortung möglich. Darüber hinausgehende steuerliche Einzelfallberatung, Abschlüsse und Steuererklärungen setzen eine entsprechende gesetzliche Befugnis voraus.
Nein. Das Aufstellen des Jahresabschlusses ist eine vorbehaltene Tätigkeit nach § 3 StBerG und darf nur von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und vereidigten Buchprüfern erbracht werden. Buchhaltungsbüros und Bilanzbuchhalter sind davon ausgenommen.
§ 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG erlaubt Kontenpläne, laufende Buchungen, laufende Lohnabrechnung und Lohnsteuer-Anmeldungen unter Verantwortung einer Person mit den dort vorgeschriebenen Ausbildungs- und Praxisnachweisen. Umsatzsteuer-Voranmeldungen sind davon nicht umfasst.
Wer was erbringen darf.
Acht Leistungen, klar zugeordnet. Bei drei davon endet die Befugnis des Buchhaltungsbüros.
| Leistung | Buchhaltungsbüro | Steuerberater | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Laufende Buchführung | Ja, unter qualifizierter Verantwortung | Ja | § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG |
| Lohnkonto und Lohnabrechnung | Ja | Ja | § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG |
| Kontierung im Einzelfall | Im Rahmen laufender Buchungen unter qualifizierter Verantwortung | Ja | § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG |
| Umsatzsteuervoranmeldung | Nein, nicht von § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG umfasst | Ja, vollständig | § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG |
| Jahresabschluss aufstellen | Nein | Ja | § 3 StBerG |
| Steuererklärungen | Nein | Ja | § 3 StBerG |
| Steuerliche Beratung | Nein | Ja | § 3 StBerG |
| Vertretung vor dem Finanzamt | Nein | Ja | § 80 AO |
Zu Zeile 4: Umsatzsteuer-Voranmeldungen fallen nicht unter die Ausnahme für Buchhaltungsbüros. Auch eine automatisierte Berechnung aus Buchhaltungsdaten begründet keine entsprechende Befugnis (BFH, II R 22/15). Das Unternehmen selbst darf seine eigene Voranmeldung erstellen und abgeben.
Was bei einem Verstoß passiert.
Die Folgen treffen beide Seiten — auch den Auftraggeber.
| Folge | Wen es trifft | Umfang | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| Bußgeld | Das Buchhaltungsbüro | Bis 50.000 € | § 5 Abs. 2 StBerG; § 20 RDG |
| Nichtigkeit des Vertrags | Beide | Honoraranspruch entfällt, Rückforderung möglich | § 134 BGB |
| Keine Berufshaftpflicht | Der Auftraggeber | Versicherungsschutz und Ausschlüsse im Einzelfall prüfen | — |
| Zurückweisung durch das Finanzamt | Der Auftraggeber | Verfahrenshandlungen des zurückgewiesenen Bevollmächtigten können nach Mitteilung der Zurückweisung unwirksam sein | § 80 Abs. 7 AO |
| Keine Fristverlängerung | Der Auftraggeber | Die verlängerte Frist des § 149 Abs. 3 AO gilt nicht | § 149 Abs. 3 AO |
Die letzte Zeile ist finanziell oft die spürbarste: Die verlängerte Abgabefrist bis Ende Februar des zweiten Folgejahres gilt nur, wenn ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe beauftragt ist. Ein Buchhaltungsbüro löst sie nicht aus — die Erklärung ist dann bereits zum 31. Juli fällig.
Vier Missverständnisse zum Bilanzbuchhalter.
Die Qualifikation ist anspruchsvoll — die Befugnis folgt daraus aber nicht.
Der Titel klingt danach, die Befugnis fehlt. Auch geprüfte Bilanzbuchhalter dürfen keinen Jahresabschluss aufstellen (§ 3 StBerG).
Ohne Berufsträger fehlen Berufshaftpflicht, Fristverlängerung und Vertretungsbefugnis — der Preisvorteil kann teuer werden.
Die Frist bis Ende Februar des zweiten Folgejahres gilt nur mit Berufsträger. Sonst ist am 31. Juli Schluss.
Berufsträger haben eine gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht. Bei einem Buchhaltungsbüro ist das freiwillig — fragen Sie nach.
Bei uns ist die Trennung Teil des Modells: Die Software und unser Team übernehmen die Verarbeitung, ein namentlich benannter Berufsträger die Beurteilung und Freigabe. Deshalb steht auf jedem Dokument, wer es verantwortet.
Vier Modelle im Vergleich.
Zwischen klassischer Kanzlei und reinem Buchhaltungsbüro gibt es Zwischenformen.
Klassische Kanzlei
Alles aus einer Hand, Abrechnung nach StBVV mit Gegenstandswert oder Zeitgebühr. Fachlich sicher, aber der Endpreis steht oft erst hinterher fest.
Reines Buchhaltungsbüro
Günstig für die laufende Buchführung, darf aber keinen Abschluss erstellen. Für Jahresabschluss und Erklärungen brauchen Sie zusätzlich einen Berufsträger.
Büro plus Berufsträger
Das Büro bucht, ein Steuerberater stellt auf und gibt frei. Funktioniert — bedeutet aber zwei Ansprechpartner und zwei Rechnungen.
Software plus Berufsträger
Unser Modell: Die Fleißarbeit übernimmt die Software, die Beurteilung und Freigabe ein namentlich benannter Berufsträger — zum Festpreis, aus einer Hand.
Was es kostet.
Festpreis vorab, schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen. Keine Abrechnung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr.
| Leistung | Preis netto | Enthalten |
|---|---|---|
| Laufende Buchhaltung | ab 41,66 € / Monat | Software plus Prüfung, monatlich kündbar |
| Jahresabschluss | ab 499,95 € | Aufgestellt und freigegeben durch einen Berufsträger |
| Steuererklärungen | ab 249,95 € | Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer |
| Lohnabrechnung | ab 14,95 € je Mitarbeiter | Monatlich, inklusive Meldungen |
| Vertretung vor dem Finanzamt | im Mandat | Durch den Berufsträger, § 80 AO |
| Erstgespräch | 0 € | Welches Modell zu Ihnen passt |
Was zu Befugnissen gefragt wird.
Darf ein Buchhaltungsbüro den Jahresabschluss erstellen?
Darf ein Bilanzbuchhalter bilanzieren?
Was passiert bei einem Verstoß?
Bekomme ich mit einem Buchhaltungsbüro die Fristverlängerung?
Ist ein Buchhaltungsbüro günstiger?
Wie funktioniert das bei OnlineBilanz?
Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.
Sie können den Softwareentwurf selbst verwenden oder die Einreichung beauftragen. Bei beauftragter Einreichung folgt die fachliche Prüfung durch den Steuerberater.
- Aufgabenverteilung: Sie entscheiden über die eigenständige Verwendung des Entwurfs; die Verantwortung für diese Verwendung liegt bei Ihnen.
- Entwurf zur eigenen Verwendung ohne beauftragte fachliche Prüfung; eine gesetzliche Abschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB ist eine gesonderte Leistung.
- Passt bei überschaubarem Betriebsvermögen ohne Grundstücke und ohne stille Reserven von Gewicht.
- Aufgabenverteilung: Der beauftragte Steuerberater prüft, korrigiert und übermittelt bei Einreichung über OnlineBilanz.
- Dokumentation: die Bewertungsentscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
- Empfohlen bei Grundstücken im Betriebsvermögen, hohen stillen Reserven und dem Antrag nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG.
Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.
Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprechperson — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuerrecht.

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.
fabian.klement@onlinebilanz.de
Betreut die Aufgabegewinnermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungserklärung.
jakob.roess@onlinebilanz.de
Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebsaufgabe — Aufgabeerklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.
jeannine.dinnebier@onlinebilanz.deJede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.
Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundesministerium der Justiz.

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