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Umsatzsteuer · § 19 UStG

Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung
Wer investiert, verzichtet besser.

Die Kleinunternehmerregelung spart Bürokratie — und kostet den Vorsteuerabzug.
digital+persönlich+bezahlbar

Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 € und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 € umsetzt, kann die Kleinunternehmer­regelung nutzen: keine Umsatzsteuer auf Rechnungen, keine Voranmeldungen. Der Preis ist der Verlust des Vorsteuer­abzugs. Wer investiert oder überwiegend an Unternehmen liefert, fährt mit dem Verzicht meist besser — der bindet allerdings fünf Jahre.

Vergleichsrechnung kostenlosUStVA ab 49,95 € / MonatFünf Jahre Bindung beachten
Drei BerufsträgerSteuerberater, Wirtschafts­prüfer und Rechts­anwältin — jede Freigabe trägt einen Namen.
4,75 / 5,024 BewertungenTrusted Shops
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01
Die Rechnung

Drei Fälle — drei Ergebnisse.

Ob sich die Regelung lohnt, hängt fast ausschließlich an einer Frage: Wer sind Ihre Kunden?

Fall 1

Kunden sind Privatpersonen

Ihr Preis ist für den Kunden ein Bruttopreis. Ohne Umsatzsteuer sind Sie 19 % günstiger oder verdienen 19 % mehr. Die Kleinunternehmer­regelung ist hier klar im Vorteil.

EmpfehlungKleinunternehmer
Fall 2

Kunden sind Unternehmen

Der Kunde zieht die Umsatzsteuer als Vorsteuer ab — sie kostet ihn nichts. Ihr Preisvorteil ist gleich null, aber Sie verlieren den eigenen Vorsteuer­abzug. Verzicht lohnt sich.

EmpfehlungRegelbesteuerung
Fall 3

Hohe Investitionen geplant

Fahrzeug, Maschinen, Ausbau: Bei 50.000 € Investition sind das rund 8.000 € Vorsteuer, die Sie als Kleinunternehmer verlieren. Der Verzicht rechnet sich sofort.

EmpfehlungRegelbesteuerung
!
Der Verzicht bindet fünf Kalenderjahre — das ist die eigentliche Entscheidung.

Wer nach § 19 Abs. 2 UStG auf die Kleinunternehmer­regelung verzichtet, ist fünf Kalenderjahre daran gebunden. Erst danach ist ein Rückwechsel möglich. Deshalb ist die Frage nicht „lohnt es sich dieses Jahr", sondern „lohnt es sich über fünf Jahre" — bei einer geplanten Großinvestition im dritten Jahr sieht die Rechnung anders aus als bei gleichbleibendem Kleingeschäft.

Kurz erklärt
Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung?

Wenn Ihre Kunden überwiegend Privatpersonen sind und Sie kaum investieren. Dann wirkt der Wegfall der Umsatzsteuer wie ein Preisvorteil von 19 %, und der entgangene Vorsteuer­abzug fällt kaum ins Gewicht. Hinzu kommt der Wegfall von Voranmeldungen und Jahres­erklärung.

Sie lohnt sich nicht, wenn Sie an Unternehmen liefern — dort ist Ihre Umsatzsteuer für den Kunden ein durchlaufender Posten — oder wenn Sie investieren. Bei 50.000 € Anschaffungen verlieren Sie rund 8.000 € Vorsteuer, die bei Regelbesteuerung erstattet würden.

25
T€Vorjahresumsatz — Obergrenze für die Regelung.
100
T€Laufendes Jahr, voraussichtlich.
5
JahreBindung nach Verzicht, § 19 Abs. 2 UStG.
19
%Vorsteuer, die Kleinunternehmern verloren geht.
02
Gegenüberstellung

Was sich konkret ändert.

Acht Punkte, an denen sich die beiden Varianten im Alltag unterscheiden.

MerkmalKleinunternehmerRegelbesteuerungVorteil bei
Umsatzsteuer auf RechnungenNein, mit Hinweis auf § 19 UStG19 % oder 7 %Privatkunden
VorsteuerabzugNeinJa, in voller HöheInvestitionen
VoranmeldungenKeineMonatlich oder quartalsweiseAufwand
JahreserklärungEntfällt seit 2024PflichtAufwand
Preiswirkung B2C19 % günstiger oder mehr MargePreis enthält UmsatzsteuerKleinunternehmer
Preiswirkung B2BKein Vorteil — Kunde zieht ohnehin abNeutral für den KundenRegelbesteuerung
AußenwirkungSignalisiert geringe GrößeUnauffälligRegelbesteuerung
BindungJährlich prüfbarNach Verzicht fünf JahreKleinunternehmer

Der Hinweis auf § 19 UStG auf der Rechnung ist Pflicht: Wer als Kleinunternehmer Umsatzsteuer ausweist, schuldet sie nach § 14c Abs. 2 UStG — auch wenn er sie gar nicht abführen müsste. Das ist der häufigste und teuerste Formfehler in dieser Konstellation.

03
Grenzen und Wechsel

Wann die Regelung endet.

Seit 2025 gelten neue Grenzen — und eine wichtige Änderung beim unterjährigen Überschreiten.

SachverhaltGrenzeFolgeFundstelle
Vorjahresumsatzbis 25.000 €Regelung im laufenden Jahr anwendbar§ 19 Abs. 1 UStG
Laufendes Jahrbis 100.000 €Regelung bleibt bestehen§ 19 Abs. 1 UStG
Überschreiten der 100.000 €unterjährigAb dem Überschreiten Regelbesteuerung — nicht erst im Folgejahr§ 19 Abs. 1 UStG
Gründungsjahr25.000 € anteiligUmsatz wird auf das Jahr hochgerechnet§ 19 Abs. 1 UStG
VerzichtfreiwilligBindung für fünf Kalenderjahre§ 19 Abs. 2 UStG

Die Neuregelung seit 2025 ist streng: Wird die Grenze von 100.000 € unterjährig überschritten, gilt die Regelbesteuerung ab diesem Umsatz — nicht erst ab dem Folgejahr. Wer knapp darunter liegt, sollte den Umsatz laufend überwachen, sonst fehlt plötzlich die Umsatzsteuer auf allen weiteren Rechnungen.

04
Aus der Praxis

Vier Fehler bei der Kleinunternehmerregelung.

Zwei davon führen dazu, dass Sie Umsatzsteuer schulden, ohne sie eingenommen zu haben.

×
Umsatzsteuer trotzdem ausgewiesen

Wer als Kleinunternehmer USt auf die Rechnung schreibt, schuldet sie nach § 14c Abs. 2 UStG — ohne Vorsteuerabzug als Ausgleich.

×
Grenze unterjährig überschritten

Seit 2025 gilt die Regelbesteuerung ab dem überschreitenden Umsatz. Wer weiter ohne USt fakturiert, muss sie aus eigener Tasche nachzahlen.

×
Hinweis auf § 19 UStG vergessen

Der Hinweis ist Pflichtangabe. Ohne ihn ist die Rechnung formal fehlerhaft und beim Kunden angreifbar.

×
Fünfjahresbindung übersehen

Der Verzicht bindet fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 2 UStG). Wer nach einem Jahr zurückwill, kann nicht.

Wir überwachen die Grenzen laufend und melden uns, bevor sie überschritten werden — nicht danach. Bei geplanten Investitionen rechnen wir vorab durch, ob der Verzicht sich über fünf Jahre trägt.

05
Rechenbeispiel

Vier Fälle — durchgerechnet.

Dieselbe Frage, vier Ausgangslagen, vier verschiedene Antworten.

Beispiel 1

Coach, nur Privatkunden

Umsatz 40.000 €, kaum Ausgaben. Als Kleinunternehmer 19 % Preisvorteil, entgangene Vorsteuer vielleicht 500 €. Regelung nutzen.

Ergebnis: Kleinunternehmer
Beispiel 2

IT-Freelancer, nur Firmenkunden

Umsatz 80.000 €. Der Kunde zieht die USt ohnehin ab — kein Preisvorteil. Vorsteuer auf Hardware und Software geht verloren. Verzichten.

Ergebnis: Regelbesteuerung
Beispiel 3

Handwerker im Aufbau

Umsatz 30.000 €, Investition 50.000 € in Fahrzeug und Maschinen. Rund 8.000 € Vorsteuer — der Verzicht rechnet sich im ersten Jahr.

Ergebnis: Regelbesteuerung
Beispiel 4

Nebenerwerb, stabil klein

Umsatz 15.000 €, Privatkunden, keine Investitionen. Die Regelung spart Voranmeldungen und Beratungskosten. Regelung nutzen.

Ergebnis: Kleinunternehmer
06
Kosten

Was es kostet.

Festpreis vorab, schriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen. Keine Abrechnung nach Gegenstandswert oder Zeitgebühr.

LeistungPreis nettoEnthalten
Vergleichsrechnung0 €Für Ihre Zahlen, über fünf Jahre gerechnet
Umsatzsteuervoranmeldungenab 49,95 € / MonatBei Regelbesteuerung, monatlich oder quartalsweise
Umsatzsteuerjahreserklärungab 149,95 €Bei Regelbesteuerung
EÜR und Einkommensteuererklärungab 299,95 €Unabhängig von der Umsatzsteuerwahl
Antrag auf Verzichtim PreisFormlos beim Finanzamt, durch uns
Laufende Buchhaltungab 41,66 € / MonatOptional, monatlich kündbar
Festpreis vorabSchriftlich zugesagt, bevor Sie beauftragen — keine Nachberechnung
Keine VorkasseSie zahlen nach Lieferung, ohne Vertragsbindung
Fester BerufsträgerEine Ansprechperson, namentlich benannt, mit Berufshaftung
Jede SoftwareDATEV, Lexware, sevdesk und 23 weitere — ein Export genügt
Häufige Fragen

Was zur Kleinunternehmerregelung gefragt wird.

Wie hoch sind die Grenzen?
25.000 € Vorjahresumsatz und voraussichtlich 100.000 € im laufenden Jahr (§ 19 Abs. 1 UStG). Im Gründungsjahr wird der Umsatz anteilig auf das volle Jahr hochgerechnet. Wird die Grenze von 100.000 € unterjährig überschritten, gilt die Regelbesteuerung ab diesem Umsatz.
Wann lohnt sich der Verzicht?
Wenn Ihre Kunden überwiegend Unternehmen sind — dort ist Ihre Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten, Sie haben also keinen Preisvorteil, verlieren aber den Vorsteuerabzug. Und wenn Sie investieren: Bei 50.000 € Anschaffungen sind das rund 8.000 € Vorsteuer.
Wie lange bin ich an den Verzicht gebunden?
Fünf Kalenderjahre (§ 19 Abs. 2 UStG). Erst danach ist ein Rückwechsel möglich, sofern die Grenzen wieder eingehalten werden. Deshalb sollte die Entscheidung über fünf Jahre gerechnet werden, nicht über eines.
Was passiert, wenn ich versehentlich Umsatzsteuer ausweise?
Sie schulden sie nach § 14c Abs. 2 UStG — auch als Kleinunternehmer und ohne Vorsteuerabzug als Ausgleich. Die Rechnung lässt sich berichtigen, aber der Vorgang ist unangenehm und wird beim Kunden bemerkt. Der Hinweis auf § 19 UStG gehört auf jede Rechnung.
Muss ich als Kleinunternehmer eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
Seit dem Besteuerungszeitraum 2024 in der Regel nicht mehr. Voranmeldungen entfallen ohnehin. Die Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR bleibt selbstverständlich Pflicht.
Was kostet die Beratung dazu?
Die Vergleichsrechnung ist kostenlos — wir rechnen beide Varianten für Ihre Zahlen über fünf Jahre durch. Bei Regelbesteuerung kosten die Voranmeldungen ab 49,95 € netto im Monat, die Jahreserklärung ab 149,95 € netto.
07
Freigabe · zwei Modelle

Wer den Abschluss freigibt — entscheiden Sie.

Sie können den Softwareentwurf selbst verwenden oder die Einreichung beauftragen. Bei beauftragter Einreichung folgt die fachliche Prüfung durch den Steuerberater.

Entwurf · eigene Verwendung
Sie prüfen und verwenden den Entwurf
Die Software bereitet einen KI-gestützten Entwurf vor. Sie prüfen und verwenden den Entwurf; Sie können ihn herunterladen und eigenständig verwenden.
  • Aufgabenverteilung: Sie entscheiden über die eigenständige Verwendung des Entwurfs; die Verantwortung für diese Verwendung liegt bei Ihnen.
  • Entwurf zur eigenen Verwendung ohne beauftragte fachliche Prüfung; eine gesetzliche Abschlussprüfung nach §§ 316 ff. HGB ist eine gesonderte Leistung.
  • Passt bei überschaubarem Betriebs­vermögen ohne Grundstücke und ohne stille Reserven von Gewicht.
Einreichung · Steuerberaterprüfung
Ein Steuerberater prüft und gibt frei
Bei Einreichung über OnlineBilanz übernimmt der gesondert beauftragte Steuerberater die fachliche Prüfung, erforderliche Korrekturen und die Übermittlung.
  • Aufgabenverteilung: Der beauftragte Steuerberater prüft, korrigiert und übermittelt bei Einreichung über OnlineBilanz.
  • Dokumentation: die Bewertungs­entscheidungen sind belegt — das zählt, wenn später jemand fragt, was Sie wann wussten.
  • Empfohlen bei Grundstücken im Betriebs­vermögen, hohen stillen Reserven und dem Antrag nach § 16 Abs. 4 und § 34 EStG.
Unsere Berufsträger

Drei Köpfe, ein sauberer Abschluss.

Kein Callcenter und kein wechselnder Bearbeiter: Sie haben eine feste Ansprech­person — und im Hintergrund zwei weitere Berufsträger für Bewertung und Steuer­recht.

Fabian Klement, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
WPStBM.A.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater

Verantwortet die Bewertung zum gemeinen Wert und die Aufdeckung der stillen Reserven — Grundstücke, Anlagen, Firmenwert — sowie die fachliche Freigabe.

fabian.klement@onlinebilanz.de
Jakob Röß, Steuerberater
StBDipl.-Kfm.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreut die Aufgabegewinn­ermittlung und die Erklärungen — Freibetrag nach § 16 Abs. 4 EStG, Tarifermäßigung nach § 34 EStG und die Feststellungs­erklärung.

jakob.roess@onlinebilanz.de
Dr. Jeannine Dinnebier, Rechtsanwältin
RADr. iur.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechtsanwältin · Steuerrecht

Verantwortet die rechtliche Seite der Betriebs­aufgabe — Aufgabe­erklärung, Verträge über die Veräußerung und die Abmeldung beim Gewerbeamt.

jeannine.dinnebier@onlinebilanz.de
Rechtsgrundlagen & Stand

Jede Aussage auf dieser Seite hat eine Fundstelle.

Die maßgeblichen Vorschriften im amtlichen Volltext — nachlesbar beim Bundes­ministerium der Justiz.

Stand: September 2026Fachlich geprüft am: 21.09.2026Nächste Prüfung: März 2027
Fabian Klement, M.A., Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Fachliche Ansprechpartner
Fabian Klement, M.A.
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
Berufsbezeichnung
Wirtschaftsprüfer · Steuerberater
verliehen in der Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Kammer
Wirtschaftsprüferkammer, Berlin — Körperschaft des öffentlichen Rechts
Berufsregister
Im Berufsregister der WPK geführt
Berufsrecht
WPO · StBerG · DVStB · BOStB · StBVV
Vergleichsrechnung kostenlosÜber fünf Jahre gerechnet · für Ihre Zahlen
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