hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-PluseBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung BundesanzeigerFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Hilfe & Kanzlei
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon
Steuern & Recht

Nicht recherchieren.
Direkt fragen.

Stellen Sie Ihre Frage zum Thema diesem Thema einer KI, die ausschließlich für deutsches Steuerrecht entwickelt wurde — mit Gesetzestexten, Rechtsprechung und 70.000 Stellungnahmen trainiert. Kostenlos, sofort und auf Ihren Fall zugeschnitten.

Trainiert von Steuerberatern & WirtschaftsprüfernNamentlich benannt — bei Bedarf jederzeit erreichbar.

Kostenlos anmelden & Frage klären
0 € Anmeldung, Antwort in Sekunden Steuerberater auf Wunsch zuschaltbar
Steuer-ChatLive
Was bedeutet das konkret für mein Unternehmen?
Das hängt von Ihrer Situation ab: Rechtsform, Zahlen und Ziel entscheiden über die richtige Antwort.
Antwort mit Gesetzes- und Rechtsprechungsbezug
KISteuerberaterZoomRückruf
Ihre Frage zu diesem Artikel …
EU-KI-Verordnung konform Hosting in Deutschland

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogKI in der Buchhaltung: Was künstliche Intelligenz heute wirklich kann

KI in der Buchhaltung: Was künstliche Intelligenz heute wirklich kann

Veröffentlicht: 05.08.2026Aktualisiert: 05.08.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Automatische Belegerkennung, lernende Kontierungsvorschläge, regelbasierte Plausibilitätsprüfungen – KI in der Buchhaltung ist längst kein Zukunftsszenario mehr. Doch zwischen Marketing-Versprechen und dem, was Systeme heute tatsächlich rechtssicher leisten, klafft noch eine erhebliche Lücke. Dieser Artikel zeigt Ihnen als Geschäftsführer einer GmbH oder UG, was der aktuelle Stand der Technik bedeutet, wo die gesetzlichen Grenzen liegen und warum die menschliche Freigabe unverzichtbar bleibt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

KI Buchhaltung bezeichnet den Einsatz von Verfahren der künstlichen Intelligenz – insbesondere OCR, Machine Learning und regelbasierte Systeme – für Aufgaben wie Belegerkennung, automatische Kontierungsvorschläge und Plausibilitätsprüfungen in der Finanzbuchhaltung. KI kann Routineaufgaben erheblich beschleunigen und Fehlerquoten senken, ersetzt aber keine steuerliche Fachkraft: Buchungsfreigaben, Jahresabschlüsse nach § 242 HGB und die Steuererklärung nach § 25 KStG erfordern weiterhin menschliche Verantwortung und qualifizierte Prüfung.

Was KI in der Buchhaltung heute bedeutet

Der Begriff „KI Buchhaltung“ wird in der Praxis sehr weit gefasst. Gemeint sind im Kern drei unterschiedliche Technologieebenen, die häufig kombiniert eingesetzt werden:

  • OCR (Optical Character Recognition): Klassische Texterkennung, inzwischen durch neuronale Netze auf hohe Genauigkeit gebracht. Sie liest strukturierte und unstrukturierte Belege – Rechnungen, Lieferscheine, Kontoauszüge – und wandelt sie in maschinenlesbare Daten um.
  • Machine Learning (ML): Modelle, die auf historischen Buchungsdaten trainiert werden. Sie lernen, welche Lieferanten welche Konten erhalten, welche Kostenstelle bei welcher Leistungsbeschreibung wahrscheinlich ist, und verfeinern ihre Vorschläge laufend.
  • Regelbasierte Systeme / Expertensysteme: Hartcodierte oder konfigurierbare Regeln (z. B. „USt-Ausweis fehlt → Warnung“, „Betrag überschreitet Handkassengrenze → Eskalation“) ergänzen ML dort, wo Eindeutigkeit und Nachvollziehbarkeit wichtiger sind als statistische Wahrscheinlichkeit.

Für GmbH-Geschäftsführer ist entscheidend: Keine dieser Technologien trifft verbindliche Buchungsentscheidungen. Sie erzeugen Vorschläge, die ein Mensch – Buchhaltungsfachkraft oder steuerlicher Berater – freigibt. Die Buchführungspflicht nach § 238 HGB liegt beim Unternehmen, nicht bei der Software.

Hinweis für Geschäftsführer

Die ordnungsmäßige Buchführung ist eine nicht delegierbare Pflicht der Geschäftsführung (§ 41 GmbHG). Fehler, die ein KI-System erzeugt und die ohne menschliche Prüfung in den Abschluss einfließen, bleiben steuerlich und handelsrechtlich dem Unternehmen zuzurechnen.

Belegerkennung: OCR und maschinelles Lernen

Moderne Belegerkennungssysteme verarbeiten PDFs, Scans und Fotos eingehender Rechnungen. Nach der Texterkennung extrahiert das System strukturierte Felder: Rechnungsdatum, Rechnungsnummer, Nettobetrag, Umsatzsteuer, Lieferantenname, IBAN und gegebenenfalls Leistungsbeschreibung.

Die Erkennungsqualität hängt stark von der Belegqualität ab. Strukturierte PDF-Rechnungen aus ERP-Systemen erreichen Fehlerquoten unter einem Prozent. Handschriftliche Belege, schlecht belichtete Fotos oder exotische Layouts können die Quote auf zehn Prozent und mehr treiben. GmbHs mit vielen Reisekostenabrechnungen sollten daher gezielt prüfen, welche Belegarten ihr System zuverlässig verarbeitet.

Für die umsatzsteuerliche Relevanz ist die korrekte Erkennung aller Pflichtangaben nach § 14 UStG und § 14a UStG entscheidend. Fehlt etwa die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers oder ist der Steuerbetrag fehlerhaft ausgewiesen, darf der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG nicht geltend gemacht werden – unabhängig davon, ob ein KI-System den Beleg als „vollständig“ eingestuft hat.

GoBD-Konformität bei der digitalen Belegverarbeitung

Die GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019, zuletzt aktualisiert) verlangen, dass digitalisierte Belege unveränderbar archiviert werden und der Ursprungsbeleg nachvollziehbar bleibt. KI-gestützte Belegverarbeitungssysteme müssen deshalb:

  • das Originaldokument revisionssicher aufbewahren (keine Überschreibung),
  • Erkennungsqualität und etwaige manuelle Korrekturen protokollieren,
  • eine Verfahrensdokumentation vorhalten, die das eingesetzte Verfahren beschreibt.

Die Verfahrensdokumentation ist kein formales Beiwerk: Bei einer Betriebsprüfung nach § 147 AO kann deren Fehlen dazu führen, dass die Ordnungsmäßigkeit der gesamten Buchführung in Frage gestellt wird.

Kontierungsvorschläge: Wie KI Konten zuweist

Nach der Belegerkennung ordnet das ML-Modell jedem Beleg einen Buchungsvorschlag zu. Dabei kombiniert es typischerweise mehrere Merkmale:

Eingabesignale des Modells

  • Lieferantenname / Kreditor-Stammdaten
  • Schlüsselwörter in der Leistungsbeschreibung
  • Betragsgrößen und Mehrwertsteuersatz
  • Historische Buchungen ähnlicher Belege
Ausgabe des Modells

  • Soll-/Haben-Konto nach SKR 03 oder SKR 04
  • Kostenstellen- oder Kostenträger-Zuordnung
  • Steuercode (Vorsteuer, innergemeinschaftlicher Erwerb etc.)
  • Konfidenzwert (Wahrscheinlichkeit der Richtigkeit)

Der Konfidenzwert ist ein wichtiges Steuerungsinstrument: Liegt er über einem definierten Schwellenwert (z. B. 95 %), kann das System den Vorschlag zur sofortigen Freigabe markieren. Liegt er darunter, wird der Beleg in eine manuelle Prüfwarteschlange verschoben. GmbHs sollten die Schwellenwerte nicht zu großzügig setzen – ein falsch kontierter Beleg, der sich über Quartale wiederholt, kann die USt-Voranmeldung nach § 18 UStG und den Jahresabschluss nach § 242 HGB erheblich belasten.

Wer professionelle Unterstützung bei Einrichtung und laufender Kontrolle sucht, findet beim Online-Steuerberater von onlinebilanz.de einen strukturierten Ansatz, der KI-gestützte Vorsysteme mit fachkundiger Buchhalter- und Steuerberaterprüfung verbindet.

Plausibilitätsprüfung: Regelwerke und Anomalieerkennung

Neben der Kontierungsfunktion übernehmen KI-Systeme zunehmend eine proaktive Plausibilitätsprüfung. Dabei werden zwei Ansätze kombiniert:

Regelbasierte Prüfungen

Diese prüfen definierte Bedingungen – etwa:

  • Ist der Umsatzsteuerbetrag rechnerisch konsistent mit dem Nettobetrag und dem ausgewiesenen Steuersatz?
  • Weicht der Rechnungsbetrag vom Bestellwert im ERP um mehr als eine definierte Toleranz ab?
  • Wurde derselbe Beleg bereits erfasst (Duplikaterkennung)?
  • Liegt das Rechnungsdatum außerhalb des buchhalterischen Geschäftsjahres?

Anomalieerkennung durch ML

Hier lernt das Modell, was für ein Unternehmen „normal“ ist – typische Betragsgrößen bei bestimmten Lieferanten, saisonale Muster, übliche Zahlungsziele. Abweichungen werden als Anomalie geflaggt. Das ist besonders wertvoll für die interne Kontrolle: Ungewöhnliche Buchungen, mögliche doppelte Zahlungen oder unbekannte neue Kreditoren fallen auf, bevor sie den Abschluss erreichen.

Achtung: Keine automatische Steuerrechtsprüfung

Plausibilitätsprüfungen durch KI ersetzen keine steuerrechtliche Würdigung. Ob eine Bewirtungsrechnung nach § 4 Abs. 5 EStG nur zu 70 % abziehbar ist, ob eine Reiserechnung den Anforderungen der Reisekostenreform entspricht oder ob eine Leistung dem Reverse-Charge-Verfahren unterliegt – das sind rechtliche Wertungsfragen, die ein Regelwerk nicht abschließend lösen kann.

EU-KI-Verordnung: Pflichten für GmbH und Softwareanbieter

Die EU-KI-Verordnung (EU) 2024/1689 (AI Act) ist seit August 2024 in Kraft; die meisten Pflichten gelten ab August 2026, Verbote für unakzeptable Risiken bereits ab Februar 2025. Für KI in der Buchhaltung sind insbesondere folgende Punkte relevant:

Risikoklasse Einordnung Buchhaltungs-KI Pflichten
Minimales Risiko Kontierungsvorschläge, Duplikaterkennung Freiwillige Verhaltenskodizes; keine Pflichtdokumentation nach AI Act
Begrenztes Risiko KI-generierte Steuererklärungsentwürfe, die dem Nutzer präsentiert werden Transparenzpflicht: Nutzer muss wissen, dass er mit einem KI-System interagiert
Hohes Risiko Automatisierte Kreditwürdigkeitsprüfung, Bonitätsbewertung Konformitätsbewertung, technische Dokumentation, menschliche Aufsicht, Registrierung in EU-Datenbank

Reine Buchhaltungs-KI – Belegerkennung, Kontierungsvorschläge, interne Anomalieerkennung – fällt in der Regel unter die Kategorie „minimales Risiko“, solange keine Entscheidungen mit rechtlichen Wirkungen für Dritte automatisiert getroffen werden. Sobald ein System jedoch z. B. automatisiert Lieferantenzahlungen auslöst oder Bonitätsurteile über Kunden erzeugt, kann die Einstufung als Hochrisiko-KI relevant werden.

Für Softwareanbieter entstehen ab 2026 erhöhte Dokumentations- und Transparenzpflichten. GmbH-Geschäftsführer sollten bei der Softwareauswahl vertraglich sicherstellen, dass ihr Anbieter die AI-Act-Anforderungen erfüllt und eine aktuelle technische Dokumentation vorlegt.

Menschliche Freigabe: Warum sie unverzichtbar bleibt

Der AI Act spricht von „Human Oversight“ als strukturellem Prinzip – doch für buchhalterische Zwecke ergibt sich diese Pflicht bereits aus dem geltenden Steuer- und Handelsrecht:

§ 238 HGB verlangt eine vollständige, richtige, zeitgerechte und geordnete Erfassung aller Geschäftsvorfälle – Verantwortungsträger ist der Kaufmann, nicht die Software.
§ 150 AO schreibt vor, dass Steuererklärungen eigenhändig oder durch einen Bevollmächtigten unterschrieben werden; eine rein automatisierte Abgabe ohne menschliche Prüfung ist nicht zulässig.
§ 41 GmbHG verpflichtet den Geschäftsführer persönlich zur ordnungsgemäßen Buchführung; er haftet für Verstöße auch dann, wenn eine externe KI-Lösung genutzt wird.
Die GoBD fordern, dass jeder Buchungsvorgang einem Beleg zugeordnet und die Entstehung des Buchungssatzes nachvollziehbar ist – Blackbox-Entscheidungen ohne Audit-Trail sind nicht GoBD-konform.
Die steuerliche Beraterhaftung nach § 68 StBerG setzt ebenfalls eine eigenverantwortliche Prüfung durch den Berater voraus; ein Verweis auf KI-Ausgaben entbindet nicht von der Haftung.

In der Praxis bedeutet das: KI-Systeme liefern Vorschläge, eine qualifizierte Person (Buchhalter, Steuerberater oder geprüfte interne Fachkraft) prüft und gibt frei. Nur so ist der Freigabevorgang revisionssicher dokumentierbar.

Praxisbeispiel: GmbH setzt KI-Buchhaltung ein

Die MusterTech GmbH (Softwareentwicklung, 12 Mitarbeiter, Jahresumsatz ca. 1,8 Mio. EUR) verarbeitet monatlich rund 300 Eingangsrechnungen. Vor Einführung der KI-Lösung benötigte die Teilzeitbuchhalterin 18 Stunden pro Monat allein für Belegerfassung und Kontierung.

Prozessablauf nach KI-Einführung

  1. Belegeingang: Lieferanten senden PDF-Rechnungen an eine dedizierte E-Mail-Adresse; das System liest sie automatisch ein.
  2. OCR & Felderkennung: Das System extrahiert Rechnungsdatum, Betrag, USt, Lieferanten-ID, Kostenstelle.
  3. Kontierungsvorschlag: ML-Modell schlägt SKR-04-Konto vor, z. B. Konto 6805 (Reisekosten) mit Steuercode VSt 19 %.
  4. Plausibilitätsprüfung: Regelwerk prüft Duplikate, USt-Konsistenz, Datumsplausibilität.
  5. Menschliche Freigabe: Buchhalterin prüft alle Belege mit Konfidenzwert unter 90 % (ca. 40 pro Monat) intensiv, die übrigen mit Stichprobenquote 10 %.
  6. Übergabe an Steuerberater: Monatliche DATEV-Export-Datei geht an den Online-Steuerberater zur abschließenden fachlichen Prüfung und Freigabe der USt-Voranmeldung.

Buchungsbeispiel: Eingangsrechnung IT-Dienstleister

Rechnung: Netto 2.000 EUR, 19 % USt 380 EUR, Brutto 2.380 EUR – Serverhosting Oktober.

Soll 6850 (Hosting/Serverkosten) 2.000,00 EUR
Soll 1576 (Abziehbare Vorsteuer 19 %) 380,00 EUR
Haben 1600 (Verbindlichkeiten aus L+L) 2.380,00 EUR

Das KI-System hat diesen Buchungssatz mit einem Konfidenzwert von 97 % vorgeschlagen – basierend auf 23 historisch identisch kontierte Rechnungen desselben Dienstleisters. Die Buchhalterin bestätigt den Vorschlag mit einem Klick; der Freigabezeitpunkt und ihr Nutzerkürzel werden protokolliert.

Ergebnis nach 6 Monaten

Kennzahl Vorher Nachher
Erfassungszeit Eingangsrechnungen 18 h/Monat 5 h/Monat
Kontierungsfehlerquote 3,2 % 0,6 %
Duplikate erkannt (6 Monate) 0 (unbemerkt) 4 (rechtzeitig gestoppt)
Durchlaufzeit Beleggenehmigung 3–5 Tage < 1 Tag

Wer wissen möchte, ob ein ähnliches Setup für die eigene GmbH wirtschaftlich ist, kann mit dem Kostenrechner von onlinebilanz.de eine erste Einschätzung erhalten.

Grenzen und Risiken im laufenden Betrieb

KI-Systeme in der Buchhaltung haben strukturelle Grenzen, die auch bei guten Systemen bestehen bleiben:

  • Neue Sachverhalte: Ein Modell, das auf historischen Daten trainiert wurde, erkennt neuartige Geschäftsvorfälle schlecht – z. B. eine erstmalige innergemeinschaftliche Lieferung, ein neues Leasingmodell nach IFRS 16 oder eine Sacheinlage.
  • Änderungen im Steuerrecht: Gesetzesänderungen (z. B. neue Umsatzsteuersätze, geänderte Abschreibungsregeln) müssen in den Regelwerken manuell nachgepflegt werden. ML-Modelle übernehmen neue Rechtslagen nicht automatisch.
  • Datenschutz und Datensicherheit: Buchungsdaten enthalten häufig personenbezogene Daten (Mitarbeiterspesen, Kundenzahlungen). Cloudbasierte KI-Lösungen müssen DSGVO-konform betrieben werden; der Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ist Pflicht.
  • Modell-Drift: ML-Modelle können im Zeitverlauf unbemerkt schlechter werden, wenn sich Lieferantenstruktur oder Geschäftsmodell ändern. Regelmäßige Überprüfung der Konfidenzwertverteilung ist notwendig.
  • Abhängigkeit vom Anbieter: Bei einem Anbieterwechsel oder einer Insolvenz des SaaS-Anbieters müssen die archivierten Belege und Buchungsdaten exportierbar und weiterhin lesbar sein – GoBD-Anforderung für die gesamte Aufbewahrungsfrist nach § 147 AO (zehn Jahre).

Fazit: KI als Werkzeug, nicht als Ersatz

KI Buchhaltung bietet heute echten Mehrwert: Belegerfassung wird schneller, Kontierungsfehler seltener, Duplikate rechtzeitig erkannt. Für GmbH-Geschäftsführer bedeutet das weniger Routineaufwand und bessere Datenqualität als Grundlage für Entscheidungen. Gleichzeitig gilt: Die rechtliche Verantwortung für eine ordnungsgemäße Buchführung bleibt unverändert beim Unternehmen und seinen Organen. Die EU-KI-Verordnung schärft diesen Rahmen weiter – menschliche Aufsicht ist Pflicht, nicht Option.

Der kluge Einsatz von KI bedeutet deshalb: Routinen automatisieren, Ausnahmen konsequent eskalieren und steuerlich relevante Beurteilungen einer qualifizierten Fachkraft überlassen. Wenn Sie prüfen möchten, wie ein solches Setup konkret für Ihre GmbH aussehen kann, steht Ihnen eine kostenfreie Demo bei onlinebilanz.de zur Verfügung.

72 %

der KMU nennen Zeitersparnis als Hauptvorteil von KI in der Buchhaltung (BITKOM 2024)

10 Jahre

GoBD-konforme Aufbewahrungspflicht für digitalisierte Belege (§ 147 AO)

Häufig gestellte Fragen

Was kann KI in der Buchhaltung heute zuverlässig leisten?

KI kann strukturierte Belege mit hoher Genauigkeit auslesen (OCR), auf Basis historischer Daten Kontierungsvorschläge erstellen und regelbasiert auf Fehler wie Duplikate oder USt-Inkonsistenzen hinweisen. Diese Funktionen reduzieren Routineaufwand erheblich, ersetzen aber keine steuerrechtliche Prüfung.

Darf eine GmbH Buchungen vollautomatisch ohne menschliche Prüfung verbuchen?

Nein. § 238 HGB, § 41 GmbHG und die GoBD verlangen nachvollziehbare, von einem Verantwortlichen freigegebene Buchungen. Vollautomatische Buchungen ohne Audit-Trail und menschliche Freigabe sind nicht GoBD-konform und begründen ein Haftungsrisiko für den Geschäftsführer.

Was bedeutet die EU-KI-Verordnung für den Einsatz von KI-Buchhaltungssoftware?

Reine Buchhaltungs-KI (Kontierung, Belegerkennung) gilt in der Regel als minimales Risiko und unterliegt keinen strengen Pflichten nach dem AI Act. Sobald KI jedoch automatisiert rechtswirksame Entscheidungen trifft (z. B. Zahlungsfreigaben, Bonitätsbewertungen), kann eine Hochrisikoeinstufung mit Dokumentations- und Aufsichtspflichten eintreten.

Wie unterscheidet sich KI-Steuerberatung von KI-Buchhaltung?

KI-Buchhaltung bezieht sich auf die operative Erfassung und Kontierung von Belegen. KI-Steuerberatung meint den Einsatz von KI-Werkzeugen durch steuerliche Berater zur Analyse, Planung und Erklärungserstellung. Letzteres unterliegt § 68 StBerG: Die Verantwortung für die Beratungsleistung verbleibt beim zugelassenen Steuerberater.

Welche Anforderungen stellt die GoBD an KI-gestützte Belegverarbeitung?

Die GoBD verlangen unveränderliche Archivierung des Originalbelegs, eine vollständige Verfahrensdokumentation des eingesetzten IT-Systems und einen lückenlosen Audit-Trail aller Bearbeitungsschritte inklusive menschlicher Freigaben. KI-Systeme müssen diese Anforderungen technisch unterstützen und vertraglich zugesichert werden.

Über Autor

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: August 2026.

Ben
Ben
KI-Assistenz