hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-PluseBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung BundesanzeigerFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Hilfe & Kanzlei
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon
Steuern & Recht

Nicht recherchieren.
Direkt fragen.

Stellen Sie Ihre Frage zum Thema diesem Thema einer KI, die ausschließlich für deutsches Steuerrecht entwickelt wurde — mit Gesetzestexten, Rechtsprechung und 70.000 Stellungnahmen trainiert. Kostenlos, sofort und auf Ihren Fall zugeschnitten.

Trainiert von Steuerberatern & WirtschaftsprüfernNamentlich benannt — bei Bedarf jederzeit erreichbar.

Kostenlos anmelden & Frage klären
0 € Anmeldung, Antwort in Sekunden Steuerberater auf Wunsch zuschaltbar
Steuer-ChatLive
Was bedeutet das konkret für mein Unternehmen?
Das hängt von Ihrer Situation ab: Rechtsform, Zahlen und Ziel entscheiden über die richtige Antwort.
Antwort mit Gesetzes- und Rechtsprechungsbezug
KISteuerberaterZoomRückruf
Ihre Frage zu diesem Artikel …
EU-KI-Verordnung konform Hosting in Deutschland

Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogGmbH und UG online gründen: So funktioniert die notarielle Online-Beurkundung

GmbH und UG online gründen: So funktioniert die notarielle Online-Beurkundung

Veröffentlicht: 30.07.2026Aktualisiert: 30.07.2026Fachlich geprüft: 30.07.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Seit August 2022 können Gründer eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) vollständig online beurkunden lassen – ohne Anreise zum Notariat. Das Verfahren nach dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) ist inzwischen praxiserprobt, birgt aber klare rechtliche Voraussetzungen und Grenzen, die Gründer kennen müssen, bevor sie den Prozess starten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

GmbH online gründen ist seit dem 1. August 2022 über das Notarportal notar.de möglich. Grundlage ist § 2 Abs. 3 GmbHG, der die audiovisuelle Beurkundung für Bargründungen zulässt. Der Gründer benötigt einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), eine zertifizierte AusweisApp sowie einen Termin bei einem deutschen Notar. Die Notargebühren entsprechen dem GNotKG, zuzüglich eines gesetzlichen Online-Zuschlags. Sachgründungen und komplexe Strukturen bleiben eingeschränkt; einfache Standardgründungen sowie seit 2023 auch einstimmige Satzungsänderungen und Registeranmeldungen sind online abbildbar.

Rechtsgrundlage: DiRUG und § 2 Abs. 3 GmbHG

Das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 5. Juli 2021 setzte die EU-Richtlinie 2019/1151 in deutsches Recht um. Der Kerngedanke: Gesellschaftsrechtliche Beurkundungen sollen ohne physische Anwesenheit beim Notar möglich werden, sofern gleichwertige Identifikations- und Authentifizierungsstandards gewährleistet sind.

Technischer Anker im GmbH-Recht ist § 2 Abs. 3 GmbHG, der seit dem 1. August 2022 die audiovisuelle Beurkundung (sogenannte Online-Beurkundung) ausdrücklich zulässt. Die Vorschrift verlangt, dass die Beteiligten dabei „durch optische und akustische Übertragung“ mit dem Notar verbunden sind und ihre Identität durch ein qualifiziertes elektronisches Identifizierungsverfahren nachgewiesen wird. Das Beurkundungsverfahren selbst richtet sich nach der Beurkundungsgesetz-Ergänzung durch das DiRUG sowie dem Onlinebeurkundungsgesetz (OBeurkG), das die technischen Einzelheiten regelt.

Wichtig für die Praxis: Die Online-Beurkundung ist kein „leichteres“ Verfahren. Der Notar prüft denselben Sachverhalt, berät ebenso umfassend und haftet in gleicher Weise wie bei einer Präsenzbeurkundung. Was entfällt, ist lediglich die physische Anwesenheit aller Beteiligten am selben Ort.

Hinweis: DiRUG-Erweiterung ab 2023

Seit dem 1. März 2023 gilt die erweiterte Fassung des DiRUG: Neben Bargründungen von GmbH und UG können nun auch einstimmige Satzungsänderungen, Kapitalerhöhungen (unter bestimmten Voraussetzungen) und Registeranmeldungen nach § 12 HGB online beurkundet werden, sofern sämtliche Gesellschafter zustimmen und keine Sachleistungen eingebracht werden.

Was ist online möglich – und was nicht?

Das Verfahren deckt heute deutlich mehr Gründungs- und Änderungsvorgänge ab als zum Start. Dennoch bestehen klare gesetzliche Grenzen.

Online möglich (Stand 2025)

  • Bargründung einer GmbH (Mindeststammkapital 25.000 EUR, davon mind. 12.500 EUR einzuzahlen)
  • Bargründung einer UG (haftungsbeschränkt) mit Stammkapital ab 1 EUR
  • Mehrpersonengründungen, sofern alle Gründer eID-fähig sind und gleichzeitig an der Videokonferenz teilnehmen
  • Einstimmige Satzungsänderungen (seit März 2023)
  • Gesellschafterbeschlüsse, die beurkundungspflichtig sind und einstimmig gefasst werden
  • Anmeldungen zum Handelsregister nach § 12 HGB (elektronische Signatur des Notars)

Online eingeschränkt oder nicht möglich

  • Sachgründungen mit Sacheinlagen: nur unter engen Voraussetzungen, in der Praxis meist Präsenz erforderlich
  • Gründer ohne gültige eID (z. B. Ausländer ohne deutschen ePA oder eID-fähigen Pass)
  • Komplexe Umwandlungsvorgänge nach UmwG (Verschmelzung, Spaltung) – weiterhin Präsenzbeurkundung
  • Mehrheitliche Satzungsänderungen (nicht einstimmig) bleiben der Präsenzbeurkundung vorbehalten

Achtung Sachgründung: Wer Gegenstände (Maschinen, Patente, GmbH-Anteile) als Sacheinlage einbringen möchte, sollte nicht pauschal auf das Online-Verfahren vertrauen. Die Bewertung der Sacheinlage und die Gründungsprüfung erfordern in aller Regel Präsenz. Lassen Sie das vor Terminfixierung mit dem Notar abklären.

Voraussetzungen: eID, AusweisApp und Technik

Das Online-Verfahren funktioniert nur, wenn alle technischen und persönlichen Voraussetzungen lückenlos erfüllt sind. Ein Scheitern am Beurkundungstag ist möglich und führt zu Terminverlust.

Persönliche Voraussetzungen

  • Gültiger Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (ePA)
  • Alternativ: elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit eID-Funktion
  • PIN des Ausweisdokuments (6-stellige eID-PIN; Erstaktivierung ggf. vor Termin nötig)
  • Lichtbildabgleich: Der Notar führt einen Videoabgleich mit dem Ausweisfoto durch
Technische Voraussetzungen

  • Installierte und aktuelle AusweisApp2 (Bundesdruckerei, kostenlos)
  • NFC-fähiges Smartphone oder NFC-Kartenlesegerät am PC
  • Stabiles Internet (mind. 10 Mbit/s für Video)
  • Registrierung auf notar.de (Notarportal der Bundesnotarkammer)
  • Aktueller Browser (Chrome/Edge empfohlen für WebRTC-Videokonferenz)

Die Identifizierung läuft zweistufig: Zunächst liest die AusweisApp2 die auf dem Chip gespeicherten biometrischen Daten aus (eID-Authentifizierung), dann nimmt der Notar einen visuellen Lichtbildabgleich per Video vor. Erst nach erfolgreichem Abschluss beider Schritte gilt die Identität als beurkundet festgestellt.

Ablauf der Online-Beurkundung Schritt für Schritt

Der Prozess gliedert sich in drei Phasen: Vorbereitung, eigentliche Beurkundung und Nachbereitung.

Phase 1: Vorbereitung (ca. 1–2 Wochen vor Termin)

  1. Notar auswählen und Termin buchen: Über notar.de können online-beurkundungsfähige Notare gefunden und Termine gebucht werden. Nicht jeder Notar in Deutschland bietet das Verfahren an; die Plattform filtert entsprechend.
  2. Unterlagen vorbereiten: Geplante Firma, Sitz, Stammkapital, Gesellschaftsanteile, Geschäftsführerbestellung, Unternehmensgegenstand. Der Notar übersendet in der Regel einen Satzungsentwurf zur Vorprüfung.
  3. Konto auf notar.de anlegen und Identifizierung testweise durchführen (eID-Test empfohlen).
  4. AusweisApp2 installieren, eID-PIN prüfen: Falls die PIN noch nicht aktiviert wurde oder gesperrt ist, muss dies vorab über die zuständige Ausweisbehörde oder per Brief-PIN-Aktivierung erledigt werden – das dauert bis zu zwei Wochen.

Phase 2: Beurkundungstermin (ca. 30–90 Minuten)

  1. Login in notar.de und Einstieg in den Videokonferenzraum.
  2. Identifizierung: Der Notar fordert den eID-Scan über die AusweisApp2 an; die verschlüsselten Daten werden an den Notar übermittelt. Anschließend visueller Lichtbildabgleich per Kamera.
  3. Beratung und Verlesung: Der Notar verliest den Gesellschaftsvertrag vollständig (gesetzliche Pflicht, § 13 BeurkG gilt auch online). Fragen können gestellt und Änderungen noch eingebracht werden.
  4. Elektronische Unterschrift: Alle Beteiligten unterzeichnen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES), die im Verfahren über notar.de ausgestellt wird. Eine eigene QES müssen Gründer nicht vorab besitzen.
  5. Der Notar versieht die Urkunde mit seinem qualifizierten elektronischen Siegel und leitet die Anmeldung zum Handelsregister elektronisch weiter.

Phase 3: Nachbereitung

  1. Einzahlung des Stammkapitals auf ein Geschäftskonto (bei der UG mind. 1 EUR, bei der GmbH mind. 12.500 EUR); Einzahlungsnachweis an den Notar.
  2. Handelsregistereintragung durch das Registergericht (i. d. R. 3–14 Werktage nach vollständiger Anmeldung).
  3. Steuerliche Erfassung beim Finanzamt (Fragebogen zur steuerlichen Erfassung via ELSTER).

Praxishinweis: Stammkapital und Kontoeröffnung

Für die GmbH-Gründung wird ein Geschäftskonto benötigt, bevor das Stammkapital eingezahlt werden kann. Viele Banken verlangen für die Kontoeröffnung einer Vorgründungsgesellschaft bereits den Gesellschaftsvertragsentwurf. Planen Sie diesen Schritt parallel zur Terminbuchung beim Notar ein, um Verzögerungen zu vermeiden.

Kosten: Notargebühren und Online-Zuschlag nach GNotKG

Die Kosten der Online-Beurkundung richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Es gibt keine pauschale „Online-Rabatt-Gebühr“; stattdessen fällt ein gesetzlich geregelter Online-Zuschlag von 20 % auf die jeweilige Beurkundungsgebühr an (KV Nr. 21201 GNotKG).

Stammkapital / Geschäftswert Beurkundungsgebühr (2,0-fach, KV 21100) Online-Zuschlag (20 %) Gesamt Notargebühr (netto)
1.000 EUR (UG) ca. 60 EUR ca. 12 EUR ca. 72 EUR
25.000 EUR (GmbH Mindestkapital) ca. 207 EUR ca. 41 EUR ca. 248 EUR
50.000 EUR ca. 330 EUR ca. 66 EUR ca. 396 EUR
100.000 EUR ca. 546 EUR ca. 109 EUR ca. 655 EUR

Alle Werte netto, zzgl. 19 % USt. Hinzu kommen Handelsregistergebühren (pauschal ca. 150–200 EUR für einfache Neueintragungen) sowie ggf. Auslagen des Notars. Die genaue Kalkulation hängt vom Geschäftswert und individuellen Nebenkosten ab.

Für einen vollständigen Kostenüberblick – einschließlich laufender Kosten wie Jahresabschluss und Steuerberatung – empfiehlt sich ein Blick auf unsere Seite GmbH gründen Kosten sowie der direkte Einstieg in den Gründungskostenrechner von onlinebilanz.de, der Notargebühren, Registerkosten und Folgekosten individuell berechnet.

Praxisbeispiel: UG-Gründung mit 1.000 EUR Stammkapital

Sachverhalt: Zwei Gründer (beide mit deutschem ePA und aktivierter eID) wollen eine UG (haftungsbeschränkt) mit einem Stammkapital von 1.000 EUR online gründen. Unternehmensgegenstand: Softwareentwicklung. Sitz: München. Beide sind zu je 50 % beteiligt, einer übernimmt die Geschäftsführung.

Kostenübersicht (ca.)

Notargebühr Beurkundung (2,0-fach) 60 EUR
Online-Zuschlag (20 %) 12 EUR
Notargebühr Handelsregisteranmeldung ca. 30 EUR
Auslagen Notar (Pauschale) ca. 20 EUR
USt. 19 % auf Notarkosten ca. 23 EUR
Handelsregistergebühr (Gericht) ca. 150 EUR
Gesamt Gründungskosten ca. 295 EUR
Zeitplan (realistisch)

  • Tag 1: Notartermin buchen, Satzungsentwurf erhalten
  • Tag 3–5: Satzungsabstimmung per E-Mail mit Notar
  • Tag 7: Video-Beurkundungstermin (ca. 60 Min.)
  • Tag 8: Stammkapital auf Geschäftskonto einzahlen
  • Tag 9: Einzahlungsnachweis an Notar, Registeranmeldung
  • Tag 14–21: Handelsregistereintragung
  • Tag 22–28: Steuerliche Erfassung beim Finanzamt

Buchungssatz Stammkapitaleinzahlung (UG):

Bank 1.000 EUR an Stammkapital / Gezeichnetes Kapital 1.000 EUR

(Nach HGB: Aktiv-Passiv-Mehrung; die Einzahlung des Stammkapitals ist Voraussetzung für die Handelsregistereintragung.)

Zum Vergleich: Bei einer Standard-GmbH mit 25.000 EUR Stammkapital (davon 12.500 EUR eingezahlt) liegen die reinen Gründungskosten erfahrungsgemäß bei ca. 600–900 EUR – abhängig vom Notar und regionalen Auslagen. Nutzen Sie den GmbH gründen-Leitfaden für den vollständigen Ablauf und den Gründungskostenrechner für Ihre individuelle Kalkulation.

Gründungsplattformen: Was sie leisten – und was nicht

Am Markt existiert eine wachsende Zahl kommerzieller Gründungsplattformen und -dienstleister, die mit Begriffen wie „GmbH online gründen in 24 Stunden“ oder „digitale Gründung ohne Papierkram“ werben. Es ist wichtig, diese Angebote nüchtern einzuordnen:

Was Gründungsplattformen leisten

  • Vorausfüllen von Satzungsvorlagen und Musterdokumenten
  • Koordination des Notartermins (häufig über Kooperationsnotare)
  • Checklisten und Begleitung durch den Prozess
  • Teils Unterstützung bei Kontoeröffnung oder steuerlicher Erfassung

Was Gründungsplattformen nicht leisten können

  • Die notarielle Beurkundung selbst ersetzen – diese erfolgt immer durch einen zugelassenen deutschen Notar
  • Rechtsberatung im Sinne des RDG (keine individuelle Rechtsberatung durch Plattformbetreiber)
  • Steuerliche Gestaltungsberatung (Holding-Strukturen, optimale Kapitalausstattung)
  • Haftung für fehlerhafte Satzungen, die erst nach Jahren Probleme verursachen

Kritischer Hinweis: Standardsatzungen, wie sie auf Plattformen oft angeboten werden, können gesellschaftsrechtlich und steuerlich suboptimal sein. Insbesondere Regelungen zu Gewinnverteilung, Stimmrechten, Nachfolgeklauseln und Vinkulierung sind individuell zu gestalten. Ein Notar ist zur umfassenden Belehrung verpflichtet – eine Plattform nicht. Wer heute spart, zahlt morgen unter Umständen für teure Satzungsänderungen.

Das DiRUG-Verfahren ist bewusst plattformneutral konstruiert: Der technische Zugang läuft stets über das staatliche Notarportal notar.de der Bundesnotarkammer, nicht über private Plattformbetreiber. Gründungsdienstleister können den Prozess begleiten und vorbereiten – die rechtsverbindliche Beurkundung liegt ausschließlich beim Notar.

Wer nach der Gründung effizient wirtschaften will, sollte frühzeitig die laufende Buchführung und den Jahresabschluss organisieren. Einen ersten Überblick über die laufenden Pflichten bietet das Demo-Konto von onlinebilanz.de.

Fazit

Die Möglichkeit, eine GmbH online gründen zu können, ist seit 2022 Realität und seit der DiRUG-Erweiterung 2023 für die meisten Standardgründungen praxistauglich. Das Verfahren setzt auf staatliche Infrastruktur (notar.de), biometrische Identifizierung per eID und qualifizierte elektronische Signaturen – es ist damit rechtlich gleichwertig mit der Präsenzbeurkundung, nicht ein Kompromiss dahinter.

Die Grenzen sind klar: Sachgründungen, komplexe Umwandlungen und nicht einstimmige Satzungsänderungen bleiben der Präsenzbeurkundung vorbehalten. Wer die technischen Voraussetzungen erfüllt und eine Bargründung anstrebt, profitiert von deutlich geringeren Koordinationsaufwänden – die Kosten sind durch den gesetzlichen Online-Zuschlag von 20 % sogar minimal höher als bei der Präsenzbeurkundung. Für eine vollständige Kostenkalkulation empfehlen wir den Gründungskostenrechner sowie den Leitfaden GmbH gründen für alle weiteren Schritte nach der Beurkundung.

20 %

Online-Zuschlag auf Notargebühr (GNotKG)

1. Aug. 2022

Start der Video-Beurkundung nach DiRUG

ca. 295 EUR

Gesamtkosten UG-Gründung (1.000 EUR Kapital)

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine GmbH komplett ohne Notar online gründen?

Nein. Die notarielle Beurkundung ist nach § 2 Abs. 1 GmbHG zwingend vorgeschrieben. Das Online-Verfahren nach DiRUG ermöglicht die Beurkundung per Videokonferenz über notar.de – der Notar bleibt jedoch unverzichtbar.

Welchen Personalausweis brauche ich für die Online-Beurkundung?

Sie benötigen einen deutschen Personalausweis oder eID-Karte mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID) sowie die dazugehörige 6-stellige PIN. Ausländische Staatsangehörige können einen elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) mit eID-Funktion verwenden.

Wie lange dauert die GmbH-Gründung online im Vergleich zur Präsenzbeurkundung?

Der eigentliche Beurkundungstermin dauert 30–90 Minuten. Die Gesamtdauer bis zur Handelsregistereintragung beträgt typischerweise 2–4 Wochen und entspricht damit dem Präsenzverfahren. Der Zeitvorteil liegt vor allem in der Terminfindung ohne Anreise.

Kann ich eine UG auch online gründen?

Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) als Sonderform der GmbH fällt ebenfalls unter § 2 Abs. 3 GmbHG. Eine Online-Gründung ist ab 1 EUR Stammkapital möglich, sofern es sich um eine Bargründung handelt.

Was kostet der Online-Zuschlag beim Notar konkret?

Der Online-Zuschlag beträgt gesetzlich 20 % auf die Beurkundungsgebühr (KV Nr. 21201 GNotKG). Bei einer GmbH-Gründung mit 25.000 EUR Stammkapital entspricht das ca. 40–50 EUR netto zusätzlich zur Basisgebühr.

Sind Gründungsplattformen seriös?

Viele Plattformen sind seriöse Prozessbegleiter, die Formulare vorbereiten und Notartermine koordinieren. Sie ersetzen jedoch weder den Notar noch eine steuerrechtliche Beratung. Die Beurkundung selbst erfolgt immer über notar.de durch einen zugelassenen deutschen Notar.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

Ben
Ben
KI-Assistenz