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OnlineBilanzBlogSäumniszuschlag buchen SKR03: Kontentabellen, Abziehbarkeit und Buchungssätze

Säumniszuschlag buchen SKR03: Kontentabellen, Abziehbarkeit und Buchungssätze

Veröffentlicht: 29.07.2026Aktualisiert: 29.07.2026Fachlich geprüft: 29.07.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen treffen GmbHs regelmäßig – doch welches Konto ist korrekt, und was darf steuerlich als Betriebsausgabe abgezogen werden? Dieser Artikel liefert fertige Buchungssätze für SKR 03 und SKR 04 je Steuerart sowie eine kompakte Abziehbarkeitstabelle nach aktuellem Rechtsstand 2025.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Säumniszuschlag buchen SKR03: Nebenleistungen zur Umsatzsteuer oder Lohnsteuer (abziehbare Steuern) gehören auf Konto 4396/SKR03 bzw. 7396/SKR04 als Betriebsausgabe. Nebenleistungen zur Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer sind nach § 10 Nr. 2 KStG und § 4 Abs. 5b EStG nicht abziehbar und werden auf Konto 7685/SKR03 bzw. 6695/SKR04 gebucht. SV-Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV sind dagegen vollständig abziehbar.

Überblick: Arten steuerlicher Nebenleistungen

Die Abgabenordnung kennt verschiedene steuerliche Nebenleistungen (§ 3 Abs. 4 AO), die im Buchwerk einer GmbH sauber voneinander getrennt werden müssen – schon deshalb, weil ihre steuerliche Abziehbarkeit fundamental unterschiedlich ist:

  • Säumniszuschlag (§ 240 AO): entsteht automatisch bei verspäteter Zahlung, 1 % je angefangenen Monat des rückständigen Steuerbetrags.
  • Verspätungszuschlag (§ 152 AO): Sanktion für verspätete oder unterlassene Steuererklärungsabgabe, bis 25.000 EUR.
  • Nachzahlungszinsen (§ 233a AO): Verzinsung von Steuernachforderungen ab dem 15. Monat nach Ablauf des Veranlagungszeitraums; Zinssatz seit 2022 = 1,8 % p. a. (§ 238 Abs. 1a AO).
  • Sozialversicherungs-Säumniszuschläge (§ 24 SGB IV): 1 % je Monat auf rückständige SV-Beiträge – zivilrechtliche Nebenleistung, keine Steuer.

Hinweis

Für eine schnelle Betragsermittlung steht der Säumniszuschlag-Rechner auf onlinebilanz.de zur Verfügung. Er berücksichtigt den 1-%-Satz je angefangenen Monat und rundet korrekt auf 50-EUR-Stufen (§ 240 Abs. 3 AO).

Abziehbarkeitstabelle: Was ist Betriebsausgabe?

Die zentrale Weichenstellung erfolgt anhand der Grundsteuer/Nebenleistungs-Verknüpfung: Ist die zugrundeliegende Steuer beim Unternehmen abziehbar, ist auch die Nebenleistung dazu abziehbar – mit zwei gewichtigen Ausnahmen:

Nebenleistung zu … Steuerlich abziehbar? Rechtsgrundlage SKR 03 Konto SKR 04 Konto
Umsatzsteuer ✅ Ja (Betriebsausgabe) § 4 Abs. 4 EStG 4396 7396
Lohnsteuer / LSt-Nebenleistungen ✅ Ja (Betriebsausgabe) § 4 Abs. 4 EStG 4396 7396
Körperschaftsteuer ❌ Nein (nicht abziehbar) § 10 Nr. 2 KStG 7685 6695
Gewerbesteuer ❌ Nein (nicht abziehbar) § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG 7685 6695
Solidaritätszuschlag ❌ Nein (nicht abziehbar) § 10 Nr. 2 KStG analog 7685 6695
Kapitalertragsteuer (auf Ausschüttung) ❌ Nein § 10 Nr. 2 KStG 7685 6695
SV-Beiträge (§ 24 SGB IV) ✅ Ja (Betriebsausgabe) § 4 Abs. 4 EStG 4396 oder 4130 7396 oder 6130

Achtung: Auch wenn Säumniszuschläge zur Körperschaftsteuer oder Gewerbesteuer im Handelsbilanz-GuV als Aufwand erscheinen (HGB kennt kein Abzugsverbot), müssen sie in der Steuerbilanz bzw. bei der Körperschaftsteuer-Erklärung außerbilanziell hinzugerechnet werden. Eine falsche Kontozuordnung verhindert diese Korrektur nicht, erleichtert sie aber erheblich.

Säumniszuschlag USt buchen – SKR 03 & SKR 04

Zahlt eine GmbH die Umsatzsteuer-Vorauszahlung zu spät, setzt das Finanzamt nach § 240 AO automatisch Säumniszuschläge fest. Da die Umsatzsteuer selbst eine abziehbare Betriebsausgabe darstellt, gilt dies auch für ihre Nebenleistungen.

SKR 03 – Konto 4396 „Sonstige betriebliche Aufwendungen – Nebenleistungen zu abziehbaren Steuern“
SKR 04 – Konto 7396 „Nebenleistungen zu Steuern“

Buchungssatz – Säumniszuschlag USt (SKR 03)
Soll: 4396 Nebenleistungen zu abziehbaren Steuern
Haben: 1200 Bank
Betrag: z. B. 50,00 EUR
Buchungssatz – Säumniszuschlag USt (SKR 04)
Soll: 7396 Nebenleistungen zu Steuern
Haben: 1800 Bank
Betrag: z. B. 50,00 EUR

Wird der Säumniszuschlag zunächst per Bescheid festgesetzt, aber noch nicht gezahlt, bucht man zunächst gegen 1740/3820 (Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt). Der Betrag mindert den Gewinn im Jahr der Zahlung (Abflussprinzip, § 11 Abs. 2 EStG analog bei Betriebsausgaben).

Säumniszuschlag Lohnsteuer

Analoge Buchung auf 4396 (SKR 03) bzw. 7396 (SKR 04). Die Lohnsteuer ist zwar wirtschaftlich eine Arbeitnehmersteuer, wird aber vom Arbeitgeber abgeführt und erzeugt bei verspäteter Abführung Säumniszuschläge, die Betriebsausgaben sind.

Säumniszuschlag GewSt und KSt buchen

Hier greift das doppelte gesetzliche Abzugsverbot: § 10 Nr. 2 KStG schließt die Körperschaftsteuer samt Nebenleistungen vom Abzug aus; § 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG tut dasselbe für die Gewerbesteuer. Die Buchung erfolgt auf ein gesondertes Konto, damit die außerbilanzielle Hinzurechnung in der Steuerdeklaration reibungslos funktioniert.

SKR 03 – Konto 7685 „Körperschaft-, Gewerbesteuer und sonstige nicht abziehbare Steuern“
SKR 04 – Konto 6695 „Körperschaft-, Gewerbesteuer und vergleichbare Steuern“

Buchungssatz – Säumniszuschlag GewSt (SKR 03)
Soll: 7685 Körperschaft-/Gewerbesteuer und nicht abziehbare Steuern
Haben: 1200 Bank
Betrag: z. B. 200,00 EUR
Buchungssatz – Säumniszuschlag KSt (SKR 04)
Soll: 6695 Körperschaft-/Gewerbesteuer
Haben: 1800 Bank
Betrag: z. B. 150,00 EUR

Praxis-Falle: Manche Buchhaltungssoftware bucht Säumniszuschläge pauschal auf 4396/7396, unabhängig von der zugrundeliegenden Steuer. Das führt zu einer unzulässigen Minderung der steuerlichen Bemessungsgrundlage und kann bei Betriebsprüfungen Nachzahlungen inklusive neuer Zinsen auslösen – ein vermeidbarer Kaskadeneffekt.

Nachzahlungszinsen § 233a AO buchen

Nachzahlungszinsen nach § 233a AO werden 15 Monate nach Ende des Veranlagungszeitraums berechnet; seit dem 1. Januar 2019 betreffenden Zeiträumen beträgt der Zinssatz 1,8 % p. a. (§ 238 Abs. 1a AO, BVerfG-Vorgabe umgesetzt durch das Zweites Gesetz zur Änderung der AO 2022). Die Zuordnung folgt exakt der Hauptsteuer:

Nachzahlungszinsen zu … Abziehbar? SKR 03 SKR 04
Umsatzsteuer (§ 233a) ✅ Ja 4396 7396
Körperschaftsteuer (§ 233a) ❌ Nein 7685 6695
Gewerbesteuer (§ 233a) ❌ Nein 7685 6695
Buchungssatz – Nachzahlungszinsen KSt (SKR 03)
Soll: 7685 Körperschaft-/Gewerbesteuer und nicht abziehbare Steuern
Haben: 1200 Bank
Betrag: z. B. 360,00 EUR

Erstattungszinsen (§ 233a AO zugunsten des Steuerpflichtigen) sind spiegelbildlich als sonstige betriebliche Erträge (Konto 2650/SKR03 bzw. 4840/SKR04) zu erfassen und steuerpflichtig – hier besteht keine Asymmetrie mehr nach dem Urteil des BFH (VIII R 36/10).

Verspätungszuschlag buchen

Der Verspätungszuschlag nach § 152 AO ist eine eigenständige Sanktion für verspätete Steuererklärungen. Er folgt buchhalterisch und steuerlich dem Regime der Hauptsteuer:

  • Verspätungszuschlag zur USt-Jahreserklärung: abziehbar → 4396/7396
  • Verspätungszuschlag zur KSt-/GewSt-Erklärung: nicht abziehbar → 7685/6695
Buchungssatz – Verspätungszuschlag zur KSt-Erklärung (SKR 04)
Soll: 6695 Körperschaft-/Gewerbesteuer
Haben: 1800 Bank
Betrag: z. B. 500,00 EUR

Bei noch offenem Bescheid bucht man zunächst auf ein Verbindlichkeitskonto (3820/SKR04 „Verbindlichkeiten aus Steuern“) und löst dieses bei Zahlung auf. Dies entspricht dem Grundsatz der wirtschaftlichen Zuordnung nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB.

Säumniszuschlag Krankenkasse buchen (§ 24 SGB IV)

Zahlt eine GmbH Sozialversicherungsbeiträge verspätet, erhebt der Sozialversicherungsträger Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV – ebenfalls 1 % je angefangenen Monat, jedoch ohne Rundungsregel wie § 240 Abs. 3 AO. Diese Zuschläge sind keine Steuern, sondern zivilrechtliche Nebenleistungen zu Betriebsausgaben (Arbeitgeberanteil SV), die als solche vollständig abziehbar sind.

SKR 03: Konto 4130 „Gesetzliche soziale Aufwendungen“ oder – zur besseren Transparenz – 4396 „Nebenleistungen zu abziehbaren Steuern/Abgaben“
SKR 04: Konto 6130 oder 7396

Buchungssatz – SV-Säumniszuschlag Krankenkasse (SKR 03)
Soll: 4396 Nebenleistungen (alternativ: 4130 ges. soz. Aufwendungen)
Haben: 1200 Bank
Betrag: z. B. 120,00 EUR

Empfehlung

Für SV-Säumniszuschläge empfiehlt sich ein eigenes Unterkonto unter 4130 (SKR 03) oder 6130 (SKR 04), z. B. 4130-10 „SV-Säumniszuschläge“. So lassen sich Betriebsprüfungsanfragen ohne aufwändige Nachforschung beantworten.

Praxisbeispiel: GmbH mit mehreren Nebenleistungen

Die Muster-GmbH erhält im April 2025 folgende Bescheide und Nachforderungen:

  1. Säumniszuschlag zur USt-Voranmeldung 03/2025: 100 EUR
  2. Nachzahlungszinsen § 233a AO zur KSt 2023: 720 EUR
  3. Verspätungszuschlag zur GewSt-Erklärung 2023: 300 EUR
  4. SV-Säumniszuschlag TK (Beitrag 02/2025 verspätet): 80 EUR

Alle Beträge werden im April 2025 per Banküberweisung beglichen. Buchungen in SKR 03:

Vorgang Soll-Konto Haben-Konto Betrag Abziehbar?
Säumniszuschlag USt 4396 1200 100,00 EUR ✅ Ja
Nachzahlungszinsen KSt 7685 1200 720,00 EUR ❌ Nein
Verspätungszuschlag GewSt 7685 1200 300,00 EUR ❌ Nein
SV-Säumniszuschlag TK 4396 1200 80,00 EUR ✅ Ja

Steuerliches Ergebnis: Von insgesamt 1.200 EUR Aufwand sind lediglich 180 EUR (USt-Säumniszuschlag + SV-Zuschlag) als Betriebsausgabe abziehbar. Die verbleibenden 1.020 EUR (KSt-Zinsen + GewSt-Verspätungszuschlag) erhöhen das zu versteuernde Einkommen der GmbH und müssen in der Körperschaftsteuererklärung außerbilanziell hinzugerechnet werden (Anlage WA / Anlage GK).

Steuerlich abziehbar (180 EUR)

  • Säumniszuschlag USt: 100 EUR
  • SV-Säumniszuschlag: 80 EUR
Nicht abziehbar (1.020 EUR)

  • Nachzahlungszinsen KSt: 720 EUR
  • Verspätungszuschlag GewSt: 300 EUR

Häufige Fehler und Praxis-Tipps

Nie alle Nebenleistungen pauschal auf 4396 buchen – stets zuerst die Hauptsteuer identifizieren.
Nebenleistungen zu KSt und GewSt auf separates Konto (7685/6695), damit die außerbilanzielle Hinzurechnung in der KSt-Erklärung nachvollziehbar ist.
Nachzahlungszinsen § 233a AO zur USt sind abziehbar – wird in der Praxis häufig falsch eingeordnet.
SV-Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV sind keine Steuern – daher kein Abzugsverbot nach § 10 Nr. 2 KStG.
Erstattungszinsen (§ 233a AO) sind steuerpflichtige Erträge, nicht mit dem Aufwandskonto zu verrechnen.
Abgrenzung prüfen: Wenn Bescheid im Dezember, Zahlung im Januar – Rückstellungsbildung nach § 249 Abs. 1 HGB erwägen (außer für nicht abziehbare Steuern: steuerbilanzielle Aktivierungssperre beachten).
Stundungszinsen (§ 234 AO) folgen denselben Regeln wie Nachzahlungszinsen – Zuordnung nach der Hauptsteuer.

Wer die Buchung seiner steuerlichen Nebenleistungen automatisiert und revisionssicher abwickeln möchte, kann die Kontenzuordnung direkt in der Demo-Version von onlinebilanz.de testen oder mit dem integrierten Kostenrechner die steuerlichen Auswirkungen verschiedener Szenarien durchspielen.

Rechtlicher Hinweis

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle steuerliche Beratung. Bei Unsicherheit über die Einordnung einzelner Nebenleistungen – insbesondere bei gemischten Steuerbescheiden oder Nebenleistungen zu Vorauszahlungen – empfiehlt sich die Rücksprache mit dem betreuenden Steuerberater.

1,8 % p. a.

Zinssatz § 233a AO seit 2022

1 % / Monat

Säumniszuschlagssatz (§ 240 AO & § 24 SGB IV)

Häufig gestellte Fragen

Auf welches Konto buche ich einen Säumniszuschlag zur Umsatzsteuer in SKR 03?

Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer buchen Sie in SKR 03 auf Konto 4396 „Nebenleistungen zu abziehbaren Steuern" im Soll gegen Bank (1200) im Haben. Der Betrag ist als Betriebsausgabe abziehbar.

Sind Säumniszuschläge zur Körperschaftsteuer abziehbar?

Nein. Säumniszuschläge, Nachzahlungszinsen und Verspätungszuschläge zur Körperschaftsteuer sind nach § 10 Nr. 2 KStG vom Betriebsausgabenabzug ausgeschlossen und gehören auf Konto 7685 (SKR 03) bzw. 6695 (SKR 04).

Wie buche ich Nachzahlungszinsen § 233a AO zur Gewerbesteuer in SKR 04?

Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer sind nicht abziehbar (§ 4 Abs. 5b EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG). Buchung in SKR 04: Soll 6695 / Haben 1800 Bank.

Sind SV-Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV steuerlich abziehbar?

Ja. Säumniszuschläge auf Sozialversicherungsbeiträge sind keine Steuernebenleistungen, sondern zivilrechtliche Nebenleistungen zu abziehbaren Betriebsausgaben. Sie sind vollständig als Betriebsausgabe abziehbar und werden auf Konto 4396 oder 4130 (SKR 03) gebucht.

Welches Konto für den Verspätungszuschlag zur USt-Jahreserklärung in SKR 03?

Konto 4396 „Nebenleistungen zu abziehbaren Steuern", da die Umsatzsteuer selbst abziehbar ist. Der Verspätungszuschlag zur KSt- oder GewSt-Erklärung gehört dagegen auf Konto 7685.

Über Autor und fachliche Prüfung

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Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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