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OnlineBilanzBlogArbeitszeugnis-Formulierungen: Notenskala von sehr gut bis mangelhaft richtig einsetzen

Arbeitszeugnis-Formulierungen: Notenskala von sehr gut bis mangelhaft richtig einsetzen

Veröffentlicht: 23.07.2026Aktualisiert: 23.07.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist kein Gefälligkeitsschreiben – es ist ein rechtlich bindiges Dokument, das Leistung und Verhalten eines Arbeitnehmers codiert und dessen berufliche Zukunft maßgeblich beeinflusst. Wer als GmbH-Geschäftsführer die Notenskala der Zufriedenheitsformeln nicht beherrscht, riskiert sowohl Schadensersatzklagen des ehemaligen Mitarbeiters als auch Haftungsrisiken gegenüber künftigen Arbeitgebern.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Kurzantwort

Arbeitszeugnis-Formulierungen folgen einer fünfstufigen Notenskala, die sich an den sogenannten Zufriedenheitsformeln orientiert: „stets zur vollsten Zufriedenheit“ (Note 1), „stets zur vollen Zufriedenheit“ (Note 2), „zur vollen Zufriedenheit“ (Note 3), „zur Zufriedenheit“ (Note 4) und „im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit“ (Note 5). Leistungs- und Verhaltensbeurteilung müssen konsistent auf dieser Skala gehalten werden, da Gerichte Abweichungen als versteckte Kritik werten.

Rechtliche Grundlagen des Arbeitszeugnisses

Der Zeugnisanspruch ergibt sich für Arbeitnehmer in Deutschland unmittelbar aus § 109 GewO (Gewerbeordnung). Danach hat jeder Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis, das mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit enthält (einfaches Zeugnis). Auf Verlangen ist ein qualifiziertes Zeugnis auszustellen, das sich auch auf Leistung und Verhalten erstreckt. Für Auszubildende gilt ergänzend § 16 BBiG.

Arbeitszeugnisse unterliegen dem Grundsatz der Zeugniswahrheit und dem Grundsatz des Wohlwollens. Beide Grundsätze stehen in einem Spannungsverhältnis: Das Zeugnis darf nicht lügen, muss aber das berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers so wenig wie möglich behindern. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat hierzu eine umfangreiche Kasuistik entwickelt, die den Rahmen für zulässige Formulierungen absteckt.

Praxishinweis für Geschäftsführer

Als GmbH-Geschäftsführer sind Sie persönlich für den Inhalt ausgestellter Arbeitszeugnisse verantwortlich. Zeugnisformulierungen, die den Mitarbeiter schlechter darstellen als zutreffend, können Schadensersatzansprüche aus § 280 BGB auslösen. Umgekehrt kann ein zu positives Zeugnis gegenüber einem neuen Arbeitgeber Haftungsrisiken erzeugen, wenn dieser dadurch einen wirtschaftlichen Schaden erleidet.

Für die interne Lohnbuchhaltung und Personalverwaltung ist das Zeugnis zudem relevant, weil der Ausstellungszeitpunkt mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses zusammenfallen muss – eine Verzögerung kann Schadensersatz auslösen. Wie Sie Arbeitsverhältnisse buchhalterisch und lohnsteuerlich korrekt abwickeln, erläutert unser Artikel zur Lohnbuchhaltung.

Die fünfstufige Notenskala der Zufriedenheitsformeln

Der Kern der Arbeitszeugnissprache ist die Zufriedenheitsformel. Sie kodiert die Gesamtbewertung und die einzelnen Leistungsmerkmale auf einer einheitlichen fünfstufigen Skala. Entscheidend sind zwei Variablen: das Adverb (Häufigkeit/Intensität) und das Adjektiv (Grad der Zufriedenheit).

Schulnote Zufriedenheitsformel Bewertung
1 – Sehr gut stets zur vollsten Zufriedenheit Ausgezeichnete Leistung, keine Einschränkung
2 – Gut stets zur vollen Zufriedenheit Gute Leistung, zuverlässig und kompetent
3 – Befriedigend zur vollen Zufriedenheit Solide Leistung, entspricht dem Durchschnitt
4 – Ausreichend zur Zufriedenheit Leistungsdefizite erkennbar, aber noch akzeptabel
5 – Mangelhaft im Großen und Ganzen zur Zufriedenheit Erhebliche Mängel, nicht empfehlenswert

Achtung: Das Weglassen des Adverbs „stets“ ist keine neutrale Formulierung – es signalisiert dem kundigen Leser, dass die Leistung nicht konstant auf dem beschriebenen Niveau lag. „Zur vollen Zufriedenheit“ ohne „stets“ entspricht Note 3, nicht Note 2. Dieser Unterschied ist für Bewerber erheblich und wird von erfahrenen Personalern sofort erkannt.

In der Praxis unterscheiden erfahrene Personaler auch zwischen den Varianten mit und ohne Steigerung: „vollsten“ ist die höchste Stufe, „vollen“ die zweithöchste, das bloße „zur Zufriedenheit“ ohne jedes Adjektiv entspricht einem Befriedigend bis Ausreichend. Die Note 6 (Ungenügend) wird selten explizit vergeben, sondern meist durch eine formale Mindestaussage ohne jede lobende Formulierung codiert oder durch auffällige Abwesenheit üblicher Wendungen signalisiert.

Leistungsbeurteilung: Arbeitsqualität und -quantität

Die Leistungsbeurteilung umfasst typischerweise die Dimensionen Fachkenntnis, Arbeitsqualität, Arbeitsquantität/-tempo, Selbstständigkeit, Belastbarkeit und Arbeitsergebnisse. Für jede Dimension muss eine der fünf Notenstufen verwendet werden, wobei die Formulierung konsistent zur Gesamtnote sein muss.

Note 1 – Sehr gut

„Frau Müller verfügt über hervorragende Fachkenntnisse, die sie stets zielgerichtet und mit großem Erfolg eingesetzt hat. Ihre Arbeitsergebnisse waren stets von ausgezeichneter Qualität.“

Note 2 – Gut

„Herr Schmidt verfügt über sehr gute Fachkenntnisse, die er stets sicher und kompetent einsetzte. Die Qualität seiner Arbeitsergebnisse entsprach stets den hohen Anforderungen.“

Note 3 – Befriedigend

„Frau Weber besitzt gute Fachkenntnisse und erledigte ihre Aufgaben ordentlich und zu unserer vollen Zufriedenheit. Die Qualität ihrer Arbeit entsprach den gestellten Anforderungen.“

Note 4 – Ausreichend

„Herr Braun verfügt über die für seine Tätigkeit erforderlichen Fachkenntnisse. Er erledigte seine Aufgaben zu unserer Zufriedenheit.“

Für die Note 5 (Mangelhaft) gilt: Eine direkte negative Bewertung ist zeugnisrechtlich nicht üblich, da dies dem Wohlwollensprinzip widerspräche. Stattdessen wird mit der Formel „im Großen und Ganzen“ gearbeitet, die jedem Fachmann die Qualifikation signalisiert, ohne den Arbeitnehmer offen zu diffamieren.

Selbstständigkeit und Initiative

Hier differenziert die Zeugnissprache ebenfalls fein: „Zeigte stets eine vorbildliche Eigeninitiative“ (Note 1) vs. „Erledigte die ihr übertragenen Aufgaben“ (Note 3–4 – bloße Pflichterfüllung, kein Eigenantrieb). Der Hinweis, jemand habe „nach Anweisung“ gearbeitet, ist verdeckte Kritik und signalisiert mangelnde Selbstständigkeit.

Verhaltensbeurteilung: Führung, Sozialverhalten, Teamfähigkeit

Neben der Leistungsbeurteilung ist das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und – soweit relevant – Kunden zu bewerten. Die Reihenfolge der Nennung ist nicht beliebig: Nach gefestigter BAG-Rechtsprechung gilt die Reihenfolge Vorgesetzte – Kollegen – Kunden/Geschäftspartner. Eine Abweichung kann als verstecktes Signal gewertet werden.

Bewertung Verhaltensformel
Sehr gut (1) „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets vorbildlich und einwandfrei.“
Gut (2) „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war stets einwandfrei.“
Befriedigend (3) „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden war einwandfrei.“
Ausreichend (4) „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war gut.“
Mangelhaft (5) „Das Verhalten war insgesamt zufriedenstellend.“ (Sehr zurückhaltend, kein spezifisches Lob)

Für Führungskräfte kommt eine weitere Dimension hinzu: die Mitarbeiterführung. Formeln wie „führte ihre Mitarbeiter mit hoher Sozialkompetenz und großem Verständnis für die individuellen Belange“ (Note 1–2) oder das schlichte Fehlen einer Aussage zur Mitarbeiterführung (indirektes Signal bei einer Führungskraft) sind in der Praxis bedeutsam.

Konsistente Benotung: Gesamtnote und Einzelurteile

Ein häufiger Fehler in der Zeugnisgestaltung ist die inkonsistente Benotung: Einzelaussagen auf Niveau Note 1–2, Schlussformel aber nur auf Niveau Note 3. Gerichte und erfahrene Personaler analysieren das gesamte Dokument und gewichten die Gesamtzufriedenheitsformel sowie die Schlussformel besonders stark.

Alle Einzelbewertungen (Leistung, Verhalten) konsistent auf derselben Notenstufe halten
Gesamtzufriedenheitsformel im letzten Leistungsabsatz spiegelt die Einzelbewertungen wider
Schlussformel (Bedauern, Dank, Zukunftswünsche) muss zur Gesamtnote passen
Keine verdeckten Negativsignale durch unübliche Reihenfolge oder Auslassungen
Zeitform korrekt: Vergangenheitsform für abgeschlossene Tätigkeiten, konsistent durchgehalten
Datum und Ort stimmen mit tatsächlichem Austrittsdatum überein

Praxisbeispiel: Qualifiziertes Zeugnis für GmbH-Mitarbeiterin

Die Muster-GmbH (Steuerberatungsgesellschaft, 12 Mitarbeiter) stellt für ihre langjährige Buchhalterin, Frau Sandra Hoffmann (7 Jahre Betriebszugehörigkeit, Ausscheiden auf eigenen Wunsch), ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aus. Zielbenotung: Note 2 (Gut). Nachfolgend die maßgeblichen Formulierungsbausteine:

Musterzeugnis-Auszug: Note 2 (Gut)

Tätigkeitsbeschreibung: „Frau Hoffmann war bei uns als Buchhalterin tätig. Zu ihren Aufgaben gehörten die eigenverantwortliche Führung der Finanzbuchhaltung nach HGB, die Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen, die Vorbereitung von Jahresabschlüssen sowie die Abwicklung des Zahlungsverkehrs.“

Leistungsbeurteilung: „Frau Hoffmann verfügt über sehr gute Fachkenntnisse auf dem Gebiet des Rechnungswesens, die sie stets sicher und zuverlässig einsetzte. Sie arbeitete stets sorgfältig, strukturiert und termingerecht. Ihre Arbeitsergebnisse waren stets von hoher Qualität. Auch in arbeitsreichen Phasen behielt sie stets den Überblick und arbeitete konzentriert und zuverlässig. Sie erledigte alle Aufgaben stets zur vollen Zufriedenheit.

Verhaltensbeurteilung: „Das Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Mandanten war stets einwandfrei. Sie war eine geschätzte und engagierte Mitarbeiterin.“

Schlussformel (Note 2): „Frau Hoffmann verlässt uns auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und danken ihr für die stets engagierte und zuverlässige Mitarbeit. Für ihre berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“

Zum Vergleich: Sollte die Gesamtnote nur befriedigend (Note 3) sein, würde der Schlüsselsatz lauten: „Sie erledigte alle Aufgaben zur vollen Zufriedenheit“ (ohne „stets“) – ein Unterschied von nur einem Wort, der aber die Gesamtbewertung um eine Notenstufe verschiebt.

Typische Fehlerquellen und verdeckte Kritik

Die Zeugnissprache kennt eine Vielzahl codierter Negativsignale, die auf den ersten Blick neutral oder sogar positiv wirken. Für ausstellende Geschäftsführer ist es wichtig, diese verdeckten Formulierungen zu kennen und bewusst einzusetzen – oder bewusst zu vermeiden, wenn keine Kritik intendiert ist.

Verdeckte Kritik – typische Fallstricke:
„Er war stets bemüht, …“ → Bemühen ohne Erfolg; klassisches Zeichen für Note 5
„Sie verfügt über Fachwissen“ → Ohne Qualifizierung ein Hinweis auf unterdurchschnittliche Kompetenz
„Er erledigte die ihm übertragenen Aufgaben“ → Nur Pflichterfüllung, keine Eigeninitiative (Note 4)
• Fehlen der Erwähnung von Kunden bei einer Stelle mit Kundenkontakt → Hinweis auf Probleme im Kundenkontakt
„Sie trat für die Interessen der Belegschaft ein“ → Konfliktpotenzial, ggf. Betriebsratstätigkeit mit negativem Beiklang

Besonders heikel ist das Fehlen von Standardpassagen: Enthält ein Zeugnis für eine Führungskraft keine Aussage zur Mitarbeiterführung, wertet das jeder erfahrene Personaler als Signal. Fehlt die Bedauernsformel vollständig, deutet das auf eine wenig empfehlenswerte Trennung hin. Das BAG hat in mehreren Entscheidungen bestätigt, dass Auslassungen als versteckte negative Urteile gewertet werden können, sofern die entsprechenden Aussagen für die Stelle typisch wären.

Schlussformel und Bedauernsformel richtig einsetzen

Die Schlussformel ist kein Formelkram – sie ist Teil der Gesamtbewertung und muss mit der Benotung des Hauptteils harmonieren. Sie besteht aus drei Elementen: (1) Bedauern über das Ausscheiden, (2) Dank für die geleistete Arbeit, (3) Zukunftswünsche. Alle drei Elemente müssen vorhanden sein, um ein wohlwollendes Zeugnis zu signalisieren.

Note Schlussformel-Niveau
1 – Sehr gut „Wir bedauern ihren Weggang außerordentlich und danken ihr herzlich für die hervorragende Zusammenarbeit. Wir wünschen ihr für die Zukunft alles erdenklich Gute und weiterhin großen Erfolg.“
2 – Gut „Wir bedauern ihr Ausscheiden sehr und danken ihr für die stets engagierte Mitarbeit. Für ihre berufliche und persönliche Zukunft wünschen wir ihr alles Gute und weiterhin viel Erfolg.“
3 – Befriedigend „Wir danken ihr für ihre Mitarbeit und wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.“
4 – Ausreichend „Wir wünschen ihr für die Zukunft alles Gute.“ (Kein Dank, kein Bedauern)

Wichtig: Scheidet ein Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch aus, so ist dies im Zeugnis zu erwähnen – dies signalisiert dem künftigen Arbeitgeber, dass keine arbeitgeberseitige Kündigung vorlag. Umgekehrt darf eine arbeitgeberseitige Kündigung nicht verschleiert werden, wenn der Arbeitnehmer ausdrücklich die wahrheitsgemäße Angabe verlangt.

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In der Gesamtschau gilt: Arbeitszeugnis-Formulierungen sind eine Fachsprache. Wer sie nicht beherrscht, erstellt unwissentlich schlechtere oder bessere Zeugnisse als beabsichtigt. Als Geschäftsführer einer GmbH sollten Sie entweder die Notenskala der Zufriedenheitsformeln sicher anwenden können oder die Zeugniserstellung an einen fachkundigen HR-Berater oder Steuerberater delegieren – und im Zweifelsfall stets dokumentieren, welche Bewertung intern gewollt war, um im Streitfall nachweisen zu können, dass Zeugniswahrheit und Wohlwollensprinzip sorgfältig abgewogen wurden.

5 Stufen

Notenskala Zufriedenheitsformeln

1 Wort

Unterschied zwischen Note 2 und Note 3 (»stets«)

Häufig gestellte Fragen

Was bedeutet „stets zur vollen Zufriedenheit" im Arbeitszeugnis?

Die Formel „stets zur vollen Zufriedenheit" entspricht der Note 2 (Gut). Das Adverb „stets" signalisiert Konstanz, „voll" den hohen Zufriedenheitsgrad. Fehlt das „stets", rutscht die Bewertung auf Note 3 (Befriedigend).

Welche Arbeitszeugnis-Formulierung steht für Note 1?

Note 1 (Sehr gut) wird durch die Formel „stets zur vollsten Zufriedenheit" ausgedrückt. Der Superlativ „vollsten" ist der entscheidende Unterschied zu Note 2.

Ist „stets bemüht" eine positive Zeugnisaussage?

Nein. „Stets bemüht" ist eine klassisch verdeckte Negativformulierung und signalisiert, dass der Mitarbeiter zwar Einsatz zeigte, aber keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielte. Es entspricht in der Regel Note 5 (Mangelhaft).

Muss die Schlussformel zum Rest des Zeugnisses passen?

Ja. Schlussformel, Bedauernsformel und Dankesformel müssen konsistent zur Gesamtbenotung sein. Ein vollständiges Bedauern mit herzlichem Dank bei gleichzeitig mittelmäßiger Leistungsbewertung wäre widersprüchlich und kann bei Bedarf gerichtlich angefochten werden.

Welche Reihenfolge gilt bei der Verhaltensbeurteilung?

Nach gefestigter Rechtsprechung lautet die Standardreihenfolge: Vorgesetzte – Kollegen – Kunden/Geschäftspartner. Eine Abweichung von dieser Reihenfolge kann als verstecktes Negativsignal interpretiert werden.

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Servet Gündogan

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