Steuervorauszahlung berechnen: Höhe ermitteln mit Beispielen & DATEV-Hinweisen
Wer als Geschäftsführer die Liquiditätsplanung ernst nimmt, muss wissen, wie sich Steuervorauszahlungen zusammensetzen – und wann eine Anpassung sinnvoll ist. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Vorauszahlung für Körperschaft-, Gewerbe- und Einkommensteuer selbst ermitteln, welche Rolle die letzte Steuerfestsetzung spielt und wie Sie Vorauszahlungen DATEV-Export Kompatibel planen und buchen.
Kurzantwort
Steuervorauszahlung berechnen bedeutet: Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen grundsätzlich auf Basis der zuletzt festgesetzten Steuer fest (§ 37 Abs. 3 EStG, § 31 KStG). Für eine GmbH entstehen vier gleiche Raten aus Körperschaftsteuer (15 %) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) sowie separat Gewerbesteuervorauszahlungen nach dem letzten Gewerbesteuermessbetrag. Zeichnet sich eine Gewinnänderung ab, können Sie mit einer Prognoserechnung eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.
Inhaltsverzeichnis
- Rechtsgrundlage & Bemessungsprinzip
- KSt + Soli: Berechnung für die GmbH
- Gewerbesteuer-Vorauszahlung berechnen
- ESt-Vorauszahlung des Geschäftsführers
- Prognoserechnung bei Gewinnänderung
- Vorauszahlungen in DATEV abbilden
- Buchung der Vorauszahlungen in der GmbH
- Checkliste: Vorauszahlungen korrekt ermitteln
Rechtsgrundlage & Bemessungsprinzip: Wonach richtet sich die Steuervorauszahlung?
Die zentrale Frage lautet: Wie wird die Steuervorauszahlung berechnet, und welche Größe ist maßgeblich? Die Antwort findet sich für die Einkommensteuer in § 37 Abs. 3 EStG und für die Körperschaftsteuer über den Verweis in § 31 KStG: Das Finanzamt orientiert sich bei der Festsetzung an der zuletzt festgesetzten Steuer – also dem bestandskräftigen Steuerbescheid des Vorjahres (oder des letzten veranlagten Jahres). Dieser Betrag wird gleichmäßig auf vier Fälligkeitstermine aufgeteilt.
Fälligkeitstermine 2025 (KSt & ESt)
Vorauszahlungen sind jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Fällt der 10. auf einen Sonn- oder Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag (§ 108 AO).
Für die Gewerbesteuer gilt dasselbe Prinzip nach § 19 GewStG: Grundlage sind ein Viertel des letzten Steuermessbetrags multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Die Gemeinde setzt die Vorauszahlung durch Bescheid fest; Fälligkeiten sind ebenfalls der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.
Wichtig: Das Finanzamt kann die Vorauszahlung jederzeit nach oben oder unten anpassen – und der Steuerpflichtige kann dies durch einen begründeten Anpassungsantrag beantragen (mehr dazu im Abschnitt Prognoserechnung).
KSt + Soli: Steuervorauszahlung berechnen für die GmbH
Eine GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 15 % auf das zu versteuernde Einkommen (§ 23 Abs. 1 KStG). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Daraus folgt eine Gesamtbelastung von 15,825 % (15 % + 5,5 % von 15 %).
Rechenbeispiel: GmbH mit Jahresgewinn 400.000 EUR
| Position | Betrag |
|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen (Vorjahresbescheid) | 400.000 EUR |
| Körperschaftsteuer 15 % | 60.000 EUR |
| Solidaritätszuschlag 5,5 % auf KSt | 3.300 EUR |
| Gesamt-KSt inkl. Soli | 63.300 EUR |
| Vorauszahlung je Quartal (÷ 4) | 15.825 EUR |
Das Finanzamt setzt diese vier Raten durch Vorauszahlungsbescheid fest. Maßgeblich ist der Betrag aus dem letzten bestandskräftigen Körperschaftsteuerbescheid – nicht eine interne Planzahl der GmbH.
Praxishinweis: Freigrenze Soli
Der Solidaritätszuschlag für natürliche Personen unterliegt seit 2021 einer Freigrenze (§ 3 SolZG). Bei Körperschaften (GmbH, UG) fällt der Soli hingegen ungekürzt an – es gibt keine Freigrenze für Kapitalgesellschaften.
Gewerbesteuer-Vorauszahlung berechnen
Die Gewerbesteuervorauszahlung basiert auf dem letzten Gewerbesteuermessbetrag (§ 19 GewStG). Dieser ergibt sich aus dem Gewerbeertrag multipliziert mit der Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG). Der Messbetrag wird anschließend mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert.
Rechenbeispiel: Gewerbesteuervorauszahlung (Hebesatz 400 %)
| Position | Betrag |
|---|---|
| Gewerbeertrag (aus letztem Bescheid) | 400.000 EUR |
| Steuermesszahl 3,5 % | 14.000 EUR |
| Hebesatz 400 % (Beispiel München) | 56.000 EUR |
| Vorauszahlung je Quartal (÷ 4) | 14.000 EUR |
Achtung: Gewerbeertrag und steuerliches Einkommen der KSt sind nicht identisch – Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG führen zu Abweichungen. Eine Gewerbesteuerminderung durch die Anrechnung auf die ESt ist bei der GmbH nicht möglich; sie ist jedoch abzugsfähig als Betriebsausgabe.
ESt-Vorauszahlung des Geschäftsführers
Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt von der GmbH, wird darauf Lohnsteuer einbehalten – und es entsteht in der Regel keine separate ESt-Vorauszahlungspflicht für diese Einkünfte. Anders verhält es sich, wenn:
- weitere Einkünfte vorliegen (z. B. Dividenden, Mieteinkünfte, stille Beteiligungen),
- die Lohnsteuer nicht ausreicht, die Gesamtsteuerlast abzudecken, oder
- der Geschäftsführer nicht angestellt, sondern auf Basis eines Dienstvertrags als Fremdgeschäftsführer tätig ist und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt.
Das Finanzamt setzt ESt-Vorauszahlungen fest, sobald die voraussichtliche Jahressteuer 400 EUR übersteigt und die auf eine Vorauszahlung entfallende Steuer mindestens 100 EUR beträgt (§ 37 Abs. 1 EStG).
Rechenbeispiel: Geschäftsführer mit Dividendeneinkünften
| Einkunftsart | Betrag |
|---|---|
| Arbeitslohn GF (nach Lohnsteuerabzug berücksichtigt) | — |
| Kapitalerträge (Dividende, nicht in KapSt abgegolten) | 40.000 EUR |
| Vermietungseinkünfte | 15.000 EUR |
| Zu versteuerndes Einkommen zusätzlich | 55.000 EUR |
| ESt darauf (Grenzsteuersatz 42 %, vereinfacht) | ca. 23.100 EUR |
| Soli 5,5 % (soweit nicht durch Freigrenze entlastet) | ca. 1.271 EUR |
| ESt-Vorauszahlung je Quartal | ca. 6.093 EUR |
Achtung Kirchensteuer: Kirchensteuer wird bei der ESt-Vorauszahlung grundsätzlich nicht vorab einbehalten, sondern erst mit dem Jahresbescheid festgesetzt – außer bei freiwilligen Vorauszahlungen oder entsprechenden Absprachen mit dem Finanzamt.
Prognoserechnung bei Gewinnänderung – Basis für den Anpassungsantrag
Die Vorauszahlungen basieren immer auf Vergangenheitswerten. Sobald absehbar ist, dass der aktuelle Jahresgewinn erheblich von der Bemessungsgrundlage des Vorjahres abweicht, lohnt sich eine Prognoserechnung. Sie bildet die Grundlage für einen formlosen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt.
Das Finanzamt ist an keine starre Form gebunden; es genügt ein Schreiben mit:
Beispiel: Prognoserechnung nach Umsatzrückgang
| Position | Vorjahr (Bescheid) | Prognose aktuell |
|---|---|---|
| Zu versteuerndes Einkommen | 400.000 EUR | 180.000 EUR |
| KSt 15 % | 60.000 EUR | 27.000 EUR |
| Soli 5,5 % | 3.300 EUR | 1.485 EUR |
| Quartalszahlung bisher | 15.825 EUR | — |
| Quartalszahlung neu (Antrag) | — | 7.121 EUR |
| Liquiditätsentlastung je Quartal | 8.704 EUR | |
Der Antrag kann jederzeit gestellt werden – auch unterjährig. Das Finanzamt erlässt einen geänderten Vorauszahlungsbescheid. Eine Nachzahlung oder Erstattung erfolgt mit dem Jahresbescheid, falls die Prognose von der tatsächlichen Steuer abweicht.
Risiko zu niedrige Vorauszahlung: Werden Vorauszahlungen zu stark reduziert und weicht die tatsächliche Steuer erheblich nach oben ab, können Nachzahlungszinsen nach § 233a AO entstehen (1,8 % p. a. ab dem 15. Monat nach Jahresende). Eine konservative Schätzung ist daher ratsam.
Vorauszahlungen in DATEV abbilden und planen
Für Kanzleien und Steuerberater, die DATEV-Export Kompatibel Workflows nutzen, lassen sich Steuervorauszahlungen in mehreren Modulen planen und überwachen:
Im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung berechnet DATEV die voraussichtliche Steuer auf Basis des Steuerbescheids des Vorjahres automatisch und schlägt die Quartalsraten vor. Die Werte können manuell angepasst werden, wenn ein Anpassungsantrag gestellt wurde.
Vorauszahlungen werden als Zahlungsvorgänge erfasst. Eine integrierte Liquiditätsvorschau (DATEV-Export Kompatibel Planungstools) ermöglicht es, die Quartalstermine als Zahlungsausgänge zu planen und mit dem Cashflow zu verknüpfen.
Für die Prognoserechnung und den Anpassungsantrag empfehlen viele Kanzleien, die aktuelle BWA aus DATEV Unternehmen online zu exportieren und als Anlage dem Antrag beizufügen. Die unterjährige Hochrechnung (Jahreshochrechnung) ist ein gängiges Instrument, um dem Finanzamt die Plausibilität der Prognose zu belegen.
Hinweis für onlinebilanz.de-Nutzer
Die über onlinebilanz.de erstellten Bilanzen und BWA-Auswertungen sind DATEV-Export Kompatibel und können direkt für die Prognoserechnung und den Anpassungsantrag verwendet werden. Im Steuer-Kostenrechner können Sie erste Schätzwerte für Ihre Steuerbelastung ermitteln.
Buchung der Steuervorauszahlungen in der GmbH
Vorauszahlungen auf Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind in der Handelsbilanz keine Betriebsausgaben im steuerlichen Sinne, sondern erfolgsneutrale Transaktionen. Buchhalterisch werden sie über Verrechnungskonten geführt.
Soll: 1800 Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen | Haben: 1200 Bank
Betrag: 15.825 EUR (je Quartal)
Soll: 1810 Gewerbesteuer-Vorauszahlungen | Haben: 1200 Bank
Betrag: 14.000 EUR (je Quartal)
Am Jahresende wird der tatsächliche Steueraufwand über die Rückstellungskonten abgegrenzt; Differenzen zwischen Vorauszahlung und festgesetzter Steuer werden über Erstattungs- oder Nachzahlungsposten ausgeglichen. Die Gewerbesteuer ist nach § 4 Abs. 5b EStG nicht als Betriebsausgabe abziehbar – bei der GmbH mindert sie jedoch das handelsrechtliche Ergebnis und damit die Ausschüttungsbasis.
Checkliste: Steuervorauszahlung berechnen – Schritt für Schritt
Möchten Sie Ihre individuelle Steuerbelastung schnell überschlagen? Der onlinebilanz.de-Kostenrechner gibt Ihnen einen ersten Orientierungswert – ohne Verbindlichkeit.
15 %
KSt-Steuersatz GmbH
3,5 %
Gewerbesteuermesszahl
5,5 %
Solidaritätszuschlag auf KSt
Häufig gestellte Fragen
Wonach richtet sich die Steuervorauszahlung bei einer GmbH?
Die Vorauszahlung richtet sich nach der zuletzt festgesetzten Körperschaftsteuer bzw. dem letzten Gewerbesteuermessbetrag (§ 31 KStG i. V. m. § 37 EStG, § 19 GewStG). Das Finanzamt teilt den Jahresbetrag auf vier gleiche Raten auf.
Wie wird die Steuervorauszahlung für eine GmbH konkret berechnet?
Zu versteuerndes Einkommen (Vorjahr) × 15 % = KSt; darauf 5,5 % Soli. Summe ÷ 4 = Quartalszahlung KSt. Zusätzlich: Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz ÷ 4 = GewSt-Vorauszahlung je Quartal.
Kann ich die Steuervorauszahlung anpassen lassen?
Ja. Bei absehbarer Gewinnänderung können Sie formlos beim Finanzamt einen Anpassungsantrag stellen – mit Prognoserechnung und aktueller BWA als Anlage. Das Finanzamt erlässt dann einen geänderten Vorauszahlungsbescheid.
Zahlt der Geschäftsführer ESt-Vorauszahlungen?
Nur wenn er neben dem Lohn (Lohnsteuerabzug) weitere Einkünfte erzielt oder die Lohnsteuer die Gesamtsteuerlast nicht abdeckt. Das Finanzamt setzt ESt-Vorauszahlungen ab einer Grenze von 400 EUR Jahressteuer fest.
Wie bilde ich Steuervorauszahlungen in DATEV ab?
DATEV-Export Kompatibel Kanzleisoftware berechnet die Vorauszahlungen aus dem Vorjahresbescheid und plant die Quartalstermine. In der Finanzbuchhaltung werden Zahlungen über Verrechnungskonten (z. B. Kto. 1800 KSt-Vorauszahlung) gebucht.
Entstehen Zinsen, wenn Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt werden?
Ja. Weicht die tatsächliche Jahressteuer erheblich nach oben ab, fallen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO an – derzeit 1,8 % p. a., berechnet ab dem 15. Monat nach Ablauf des Veranlagungsjahres.
Über Autor und fachliche Prüfung
Autor
Servet Gündogan
Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart
Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.
Fachliche Prüfung
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer
Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.





