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OnlineBilanzBlogSteuervorauszahlung berechnen: Höhe ermitteln mit Beispielen & DATEV-Hinweisen

Steuervorauszahlung berechnen: Höhe ermitteln mit Beispielen & DATEV-Hinweisen

Veröffentlicht: 20.07.2026Aktualisiert: 20.07.2026Fachlich geprüft: 20.07.2026Lesezeit: ca. 6 Minuten

Wer als Geschäftsführer die Liquiditätsplanung ernst nimmt, muss wissen, wie sich Steuervorauszahlungen zusammensetzen – und wann eine Anpassung sinnvoll ist. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Vorauszahlung für Körperschaft-, Gewerbe- und Einkommensteuer selbst ermitteln, welche Rolle die letzte Steuerfestsetzung spielt und wie Sie Vorauszahlungen DATEV-Export Kompatibel planen und buchen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Steuervorauszahlung berechnen bedeutet: Das Finanzamt setzt die Vorauszahlungen grundsätzlich auf Basis der zuletzt festgesetzten Steuer fest (§ 37 Abs. 3 EStG, § 31 KStG). Für eine GmbH entstehen vier gleiche Raten aus Körperschaftsteuer (15 %) zzgl. Solidaritätszuschlag (5,5 %) sowie separat Gewerbesteuervorauszahlungen nach dem letzten Gewerbesteuermessbetrag. Zeichnet sich eine Gewinnänderung ab, können Sie mit einer Prognoserechnung eine Anpassung der Vorauszahlungen beantragen.

Rechtsgrundlage & Bemessungsprinzip: Wonach richtet sich die Steuervorauszahlung?

Die zentrale Frage lautet: Wie wird die Steuervorauszahlung berechnet, und welche Größe ist maßgeblich? Die Antwort findet sich für die Einkommensteuer in § 37 Abs. 3 EStG und für die Körperschaftsteuer über den Verweis in § 31 KStG: Das Finanzamt orientiert sich bei der Festsetzung an der zuletzt festgesetzten Steuer – also dem bestandskräftigen Steuerbescheid des Vorjahres (oder des letzten veranlagten Jahres). Dieser Betrag wird gleichmäßig auf vier Fälligkeitstermine aufgeteilt.

Fälligkeitstermine 2025 (KSt & ESt)

Vorauszahlungen sind jeweils am 10. März, 10. Juni, 10. September und 10. Dezember fällig. Fällt der 10. auf einen Sonn- oder Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag (§ 108 AO).

Für die Gewerbesteuer gilt dasselbe Prinzip nach § 19 GewStG: Grundlage sind ein Viertel des letzten Steuermessbetrags multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde. Die Gemeinde setzt die Vorauszahlung durch Bescheid fest; Fälligkeiten sind ebenfalls der 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Wichtig: Das Finanzamt kann die Vorauszahlung jederzeit nach oben oder unten anpassen – und der Steuerpflichtige kann dies durch einen begründeten Anpassungsantrag beantragen (mehr dazu im Abschnitt Prognoserechnung).

KSt + Soli: Steuervorauszahlung berechnen für die GmbH

Eine GmbH unterliegt der Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von 15 % auf das zu versteuernde Einkommen (§ 23 Abs. 1 KStG). Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer. Daraus folgt eine Gesamtbelastung von 15,825 % (15 % + 5,5 % von 15 %).

Rechenbeispiel: GmbH mit Jahresgewinn 400.000 EUR

Position Betrag
Zu versteuerndes Einkommen (Vorjahresbescheid) 400.000 EUR
Körperschaftsteuer 15 % 60.000 EUR
Solidaritätszuschlag 5,5 % auf KSt 3.300 EUR
Gesamt-KSt inkl. Soli 63.300 EUR
Vorauszahlung je Quartal (÷ 4) 15.825 EUR

Das Finanzamt setzt diese vier Raten durch Vorauszahlungsbescheid fest. Maßgeblich ist der Betrag aus dem letzten bestandskräftigen Körperschaftsteuerbescheid – nicht eine interne Planzahl der GmbH.

Praxishinweis: Freigrenze Soli

Der Solidaritätszuschlag für natürliche Personen unterliegt seit 2021 einer Freigrenze (§ 3 SolZG). Bei Körperschaften (GmbH, UG) fällt der Soli hingegen ungekürzt an – es gibt keine Freigrenze für Kapitalgesellschaften.

Gewerbesteuer-Vorauszahlung berechnen

Die Gewerbesteuervorauszahlung basiert auf dem letzten Gewerbesteuermessbetrag (§ 19 GewStG). Dieser ergibt sich aus dem Gewerbeertrag multipliziert mit der Steuermesszahl von 3,5 % (§ 11 Abs. 2 GewStG). Der Messbetrag wird anschließend mit dem gemeindlichen Hebesatz multipliziert.

Rechenbeispiel: Gewerbesteuervorauszahlung (Hebesatz 400 %)

Position Betrag
Gewerbeertrag (aus letztem Bescheid) 400.000 EUR
Steuermesszahl 3,5 % 14.000 EUR
Hebesatz 400 % (Beispiel München) 56.000 EUR
Vorauszahlung je Quartal (÷ 4) 14.000 EUR

Achtung: Gewerbeertrag und steuerliches Einkommen der KSt sind nicht identisch – Hinzurechnungen und Kürzungen nach §§ 8, 9 GewStG führen zu Abweichungen. Eine Gewerbesteuerminderung durch die Anrechnung auf die ESt ist bei der GmbH nicht möglich; sie ist jedoch abzugsfähig als Betriebsausgabe.

ESt-Vorauszahlung des Geschäftsführers

Erhält ein Gesellschafter-Geschäftsführer ein Gehalt von der GmbH, wird darauf Lohnsteuer einbehalten – und es entsteht in der Regel keine separate ESt-Vorauszahlungspflicht für diese Einkünfte. Anders verhält es sich, wenn:

  • weitere Einkünfte vorliegen (z. B. Dividenden, Mieteinkünfte, stille Beteiligungen),
  • die Lohnsteuer nicht ausreicht, die Gesamtsteuerlast abzudecken, oder
  • der Geschäftsführer nicht angestellt, sondern auf Basis eines Dienstvertrags als Fremdgeschäftsführer tätig ist und Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit erzielt.

Das Finanzamt setzt ESt-Vorauszahlungen fest, sobald die voraussichtliche Jahressteuer 400 EUR übersteigt und die auf eine Vorauszahlung entfallende Steuer mindestens 100 EUR beträgt (§ 37 Abs. 1 EStG).

Rechenbeispiel: Geschäftsführer mit Dividendeneinkünften

Einkunftsart Betrag
Arbeitslohn GF (nach Lohnsteuerabzug berücksichtigt)
Kapitalerträge (Dividende, nicht in KapSt abgegolten) 40.000 EUR
Vermietungseinkünfte 15.000 EUR
Zu versteuerndes Einkommen zusätzlich 55.000 EUR
ESt darauf (Grenzsteuersatz 42 %, vereinfacht) ca. 23.100 EUR
Soli 5,5 % (soweit nicht durch Freigrenze entlastet) ca. 1.271 EUR
ESt-Vorauszahlung je Quartal ca. 6.093 EUR

Achtung Kirchensteuer: Kirchensteuer wird bei der ESt-Vorauszahlung grundsätzlich nicht vorab einbehalten, sondern erst mit dem Jahresbescheid festgesetzt – außer bei freiwilligen Vorauszahlungen oder entsprechenden Absprachen mit dem Finanzamt.

Prognoserechnung bei Gewinnänderung – Basis für den Anpassungsantrag

Die Vorauszahlungen basieren immer auf Vergangenheitswerten. Sobald absehbar ist, dass der aktuelle Jahresgewinn erheblich von der Bemessungsgrundlage des Vorjahres abweicht, lohnt sich eine Prognoserechnung. Sie bildet die Grundlage für einen formlosen Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen beim Finanzamt.

Das Finanzamt ist an keine starre Form gebunden; es genügt ein Schreiben mit:

Angabe der voraussichtlichen Bemessungsgrundlage (Planzahlen aus der aktuellen BWA oder Jahreshochrechnung)
Begründung der Abweichung (z. B. Auftragseinbruch, Investitionen, Personalkosten)
Neuberechnung der voraussichtlichen Jahressteuer
Angabe der gewünschten neuen Quartalszahlung
Ggf. Anlage: aktuelle BWA, Planbilanz, Cashflow-Planung

Beispiel: Prognoserechnung nach Umsatzrückgang

Position Vorjahr (Bescheid) Prognose aktuell
Zu versteuerndes Einkommen 400.000 EUR 180.000 EUR
KSt 15 % 60.000 EUR 27.000 EUR
Soli 5,5 % 3.300 EUR 1.485 EUR
Quartalszahlung bisher 15.825 EUR
Quartalszahlung neu (Antrag) 7.121 EUR
Liquiditätsentlastung je Quartal 8.704 EUR

Der Antrag kann jederzeit gestellt werden – auch unterjährig. Das Finanzamt erlässt einen geänderten Vorauszahlungsbescheid. Eine Nachzahlung oder Erstattung erfolgt mit dem Jahresbescheid, falls die Prognose von der tatsächlichen Steuer abweicht.

Risiko zu niedrige Vorauszahlung: Werden Vorauszahlungen zu stark reduziert und weicht die tatsächliche Steuer erheblich nach oben ab, können Nachzahlungszinsen nach § 233a AO entstehen (1,8 % p. a. ab dem 15. Monat nach Jahresende). Eine konservative Schätzung ist daher ratsam.

Vorauszahlungen in DATEV abbilden und planen

Für Kanzleien und Steuerberater, die DATEV-Export Kompatibel Workflows nutzen, lassen sich Steuervorauszahlungen in mehreren Modulen planen und überwachen:

DATEV Steuer-Kanzlei / Datenübernahme

Im Rahmen der Körperschaftsteuerveranlagung berechnet DATEV die voraussichtliche Steuer auf Basis des Steuerbescheids des Vorjahres automatisch und schlägt die Quartalsraten vor. Die Werte können manuell angepasst werden, wenn ein Anpassungsantrag gestellt wurde.

DATEV Mittelstandspaket / Finanzbuchhaltung

Vorauszahlungen werden als Zahlungsvorgänge erfasst. Eine integrierte Liquiditätsvorschau (DATEV-Export Kompatibel Planungstools) ermöglicht es, die Quartalstermine als Zahlungsausgänge zu planen und mit dem Cashflow zu verknüpfen.

Für die Prognoserechnung und den Anpassungsantrag empfehlen viele Kanzleien, die aktuelle BWA aus DATEV Unternehmen online zu exportieren und als Anlage dem Antrag beizufügen. Die unterjährige Hochrechnung (Jahreshochrechnung) ist ein gängiges Instrument, um dem Finanzamt die Plausibilität der Prognose zu belegen.

Hinweis für onlinebilanz.de-Nutzer

Die über onlinebilanz.de erstellten Bilanzen und BWA-Auswertungen sind DATEV-Export Kompatibel und können direkt für die Prognoserechnung und den Anpassungsantrag verwendet werden. Im Steuer-Kostenrechner können Sie erste Schätzwerte für Ihre Steuerbelastung ermitteln.

Buchung der Steuervorauszahlungen in der GmbH

Vorauszahlungen auf Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sind in der Handelsbilanz keine Betriebsausgaben im steuerlichen Sinne, sondern erfolgsneutrale Transaktionen. Buchhalterisch werden sie über Verrechnungskonten geführt.

KSt-Vorauszahlung (Zahlung):
Soll: 1800 Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen | Haben: 1200 Bank
Betrag: 15.825 EUR (je Quartal)
GewSt-Vorauszahlung (Zahlung):
Soll: 1810 Gewerbesteuer-Vorauszahlungen | Haben: 1200 Bank
Betrag: 14.000 EUR (je Quartal)

Am Jahresende wird der tatsächliche Steueraufwand über die Rückstellungskonten abgegrenzt; Differenzen zwischen Vorauszahlung und festgesetzter Steuer werden über Erstattungs- oder Nachzahlungsposten ausgeglichen. Die Gewerbesteuer ist nach § 4 Abs. 5b EStG nicht als Betriebsausgabe abziehbar – bei der GmbH mindert sie jedoch das handelsrechtliche Ergebnis und damit die Ausschüttungsbasis.

Checkliste: Steuervorauszahlung berechnen – Schritt für Schritt

Letzten bestandskräftigen KSt-Bescheid zur Hand nehmen: Wie hoch war das zu versteuernde Einkommen?
KSt (15 %) und Soli (5,5 % auf KSt) berechnen → Jahresbetrag ÷ 4 = Quartalszahlung
Letzten Gewerbesteuer-Messbescheid prüfen: Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz ÷ 4
Für den GF: ESt-Vorauszahlung aus Vorjahrsbescheid ablesen; zusätzliche Einkünfte prüfen
Aktuelle BWA mit dem Vorjahrswert vergleichen: Weicht der Gewinn um mehr als 10–15 % ab?
Bei erheblicher Abweichung: Prognoserechnung erstellen und Anpassungsantrag stellen
Vorauszahlungstermine im Liquiditätsplan vormerken (10.3. / 10.6. / 10.9. / 10.12.)
Buchung der Quartalsraten in der FiBu sicherstellen; Rückstellung zum Jahresende prüfen

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15 %

KSt-Steuersatz GmbH

3,5 %

Gewerbesteuermesszahl

5,5 %

Solidaritätszuschlag auf KSt

Häufig gestellte Fragen

Wonach richtet sich die Steuervorauszahlung bei einer GmbH?

Die Vorauszahlung richtet sich nach der zuletzt festgesetzten Körperschaftsteuer bzw. dem letzten Gewerbesteuermessbetrag (§ 31 KStG i. V. m. § 37 EStG, § 19 GewStG). Das Finanzamt teilt den Jahresbetrag auf vier gleiche Raten auf.

Wie wird die Steuervorauszahlung für eine GmbH konkret berechnet?

Zu versteuerndes Einkommen (Vorjahr) × 15 % = KSt; darauf 5,5 % Soli. Summe ÷ 4 = Quartalszahlung KSt. Zusätzlich: Gewerbeertrag × 3,5 % × Hebesatz ÷ 4 = GewSt-Vorauszahlung je Quartal.

Kann ich die Steuervorauszahlung anpassen lassen?

Ja. Bei absehbarer Gewinnänderung können Sie formlos beim Finanzamt einen Anpassungsantrag stellen – mit Prognoserechnung und aktueller BWA als Anlage. Das Finanzamt erlässt dann einen geänderten Vorauszahlungsbescheid.

Zahlt der Geschäftsführer ESt-Vorauszahlungen?

Nur wenn er neben dem Lohn (Lohnsteuerabzug) weitere Einkünfte erzielt oder die Lohnsteuer die Gesamtsteuerlast nicht abdeckt. Das Finanzamt setzt ESt-Vorauszahlungen ab einer Grenze von 400 EUR Jahressteuer fest.

Wie bilde ich Steuervorauszahlungen in DATEV ab?

DATEV-Export Kompatibel Kanzleisoftware berechnet die Vorauszahlungen aus dem Vorjahresbescheid und plant die Quartalstermine. In der Finanzbuchhaltung werden Zahlungen über Verrechnungskonten (z. B. Kto. 1800 KSt-Vorauszahlung) gebucht.

Entstehen Zinsen, wenn Vorauszahlungen zu niedrig angesetzt werden?

Ja. Weicht die tatsächliche Jahressteuer erheblich nach oben ab, fallen Nachzahlungszinsen nach § 233a AO an – derzeit 1,8 % p. a., berechnet ab dem 15. Monat nach Ablauf des Veranlagungsjahres.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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