hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Werktags von 10:00 bis 18:00 Uhr erreichbar Steuer-Chat Login
OnlineBilanz
Jahresabschluss
ÜbersichtKosten & FestpreisFristenSelbst feststellenOhne SteuerberaterNach Geschäftsjahr202520242023202220212020
Software
DATEVLexwareLexware OfficesevdeskBuchhaltungsButlerDebitoorAccountableTaxfixMIKAeBilanz-PluseBilanz-OnlineCollmexTaxpoolMonkeyOfficeSyskaSimbaAgendaAddisonSage 50PapierkramorgaMAXWISO BuchhaltungScopevisioweclappJTL-WawimyebilanzAlle Programme →
Bestandteile
BilanzGewinn- und VerlustrechnungE-BilanzSteuererklärungenOffenlegung BundesanzeigerFinanzbuchhaltungLohnbuchhaltungBWA
Bilanzarten
EröffnungsbilanzBilanz zum 31.12.ZwischenbilanzLiquidationsbilanzSchlussbilanzHandelsbilanzSteuerbilanzKonzernbilanzUmwandlungsbilanzInsolvenzbilanz
Für wen
GmbHUG (haftungsbeschränkt)GmbH & Co. KGHoldingAGGbRKGOHGVerein & StiftungFreiberuflerGewerbebetriebAlle 69 Branchen
Rechner & Tools
RechtsformrechnerHolding-SteuerrechnerGmbH-AusschüttungUmsatzsteuer-RechnerKleinunternehmer-GrenzeSteuernummer-UmrechnerBehördenbrief-ÜbersetzerFirmenwertschätzungSäumniszuschlag-RechnerGmbH-AusschüttungGründungskostenRückstellungsrechnerFirmenwagenrechnerVerpflegungsmehraufwandFirmenwertschätzungVergleich DATEVVergleich LexwareVergleich LexofficeVergleich sevDesk
Hilfe & Kanzlei
SteuerberatungOnline-SteuerberaterBetriebsprüfungEinspruch FinanzamtInsolvenzberatungFirmenlöschungDas TeamKontakt & SupportAktuellesMandantenportal
hallo@onlinebilanz.de 0711 · 968 881 55 Mo – Do 10:00 – 18:00 Uhraußerhalb: KI-Assistenz am Telefon
Steuern & Recht

Nicht recherchieren.
Direkt fragen.

Stellen Sie Ihre Frage zum Thema diesem Thema einer KI, die ausschließlich für deutsches Steuerrecht entwickelt wurde — mit Gesetzestexten, Rechtsprechung und 70.000 Stellungnahmen trainiert. Kostenlos, sofort und auf Ihren Fall zugeschnitten.

Trainiert von Steuerberatern & WirtschaftsprüfernNamentlich benannt — bei Bedarf jederzeit erreichbar.

Kostenlos anmelden & Frage klären
0 € Anmeldung, Antwort in Sekunden Steuerberater auf Wunsch zuschaltbar
Steuer-ChatLive
Was bedeutet das konkret für mein Unternehmen?
Das hängt von Ihrer Situation ab: Rechtsform, Zahlen und Ziel entscheiden über die richtige Antwort.
Antwort mit Gesetzes- und Rechtsprechungsbezug
KISteuerberaterZoomRückruf
Ihre Frage zu diesem Artikel …
EU-KI-Verordnung konform Hosting in Deutschland

Datum

Lesedauer

10–16 Minuten

OnlineBilanzBlogFactoring Kosten & Anbieter: Was Factoring für KMU wirklich kostet

Factoring Kosten & Anbieter: Was Factoring für KMU wirklich kostet

Veröffentlicht: 02.07.2026Aktualisiert: 02.07.2026Fachlich geprüft: 02.07.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Liquiditätsengpässe durch lange Zahlungsziele kosten Unternehmen bares Geld – Factoring verspricht Abhilfe. Doch bevor Geschäftsführer einen Vertrag unterschreiben, stellt sich eine entscheidende Frage: Was kostet Factoring wirklich, welche Gebühren verstecken sich im Kleingedruckten, und lohnt sich das Modell für Ihr Unternehmen? Dieser Artikel liefert eine belastbare Kostenanalyse auf StB-Niveau.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Die factoring kosten setzen sich typischerweise aus einer Factoringgebühr (0,5–2,5 % des Rechnungsbetrags), einem Finanzierungszins (aktuell 4–8 % p.a.) und Nebengebühren zusammen. Für ein KMU mit 1 Mio. EUR Jahresumsatz entstehen so Gesamtkosten von ca. 8.000–25.000 EUR pro Jahr – vergleichbar mit einem Kontokorrentkredit, aber mit zusätzlichem Delkredere-Schutz und Debitorenmanagement.

Gebührenstruktur: Die drei Kostenblöcke beim Factoring

Factoring-Anbieter kommunizieren ihre Preise oft mit einer einzigen, attraktiv niedrig wirkenden Prozentzahl. In der Praxis setzt sich der tatsächliche Preis jedoch aus drei voneinander unabhängigen Kostenblöcken zusammen, die gemeinsam zu betrachten sind.

1. Factoringgebühr (Servicegebühr)

Die Factoringgebühr ist das Kernentgelt und wird als Prozentsatz des angekauften Rechnungsbruttowerts berechnet. Sie vergütet dem Factor den Verwaltungsaufwand für das Debitorenmanagement, das Mahnwesen und – beim echten Factoring – die Risikoübernahme (Delkredere). Marktüblich sind derzeit 0,5 % bis 2,5 %, wobei der genaue Satz von mehreren Faktoren abhängt:

  • Jahresumsatz des Unternehmens (Volumenrabatt ab ca. 500.000 EUR spürbar)
  • Anzahl der Debitoren und Durchschnittsgröße der Einzelrechnung
  • Bonität des Unternehmens und seiner Kunden
  • Anteil der Auslandsforderungen
  • Gewählte Factoringart (echtes vs. unechtes Factoring)

Hinweis: Echtes vs. unechtes Factoring

Beim echten Factoring (§ 453 BGB analog) geht das Ausfallrisiko vollständig auf den Factor über. Beim unechten Factoring verbleibt das Delkredere-Risiko beim Unternehmen – die Gebühr ist entsprechend niedriger, der Schutz jedoch eingeschränkt. Steuerlich ist die Unterscheidung für die Umsatzsteuer auf die Factoringgebühr relevant (vgl. EuGH-Rechtsprechung, umgesetzt in Abschn. 3a.4 UStAE).

2. Finanzierungszins (Zinskomponente)

Sobald der Factor die Forderung ankauft und sofort – üblicherweise zu 80–90 % – auszahlt, stellt er für den Zeitraum bis zum Zahlungseingang des Debitors einen Kredit bereit. Dieser wird mit einem Finanzierungszins belastet, der sich am aktuellen Referenzzinssatz orientiert. Bei einem EURIBOR-Niveau von rund 3,0–3,5 % (Stand 2025) liegen die effektiven Finanzierungszinssätze im Factoring bei 4,5–8,0 % p.a. auf den vorfinanzierten Betrag.

Die Zinslast hängt stark vom durchschnittlichen Zahlungsziel ab. Bei einem Zahlungsziel von 30 Tagen beträgt die effektive Zinsbelastung auf den vorfinanzierten Anteil nur 1/12 des Jahreszinssatzes – bei 90 Tagen bereits 1/4.

3. Nebengebühren & Einmalkosten

Dieser Kostenblock wird häufig unterschätzt. Folgende Positionen sind marktüblich, aber nicht bei allen Anbietern identisch:

Gebührenart Typische Bandbreite Anmerkung
Einrichtungsgebühr / Setup 0–1.500 EUR Oft verhandelbar oder erlassen
Bonitätsprüfung Debitoren 0–15 EUR/Debitor Teils im Paket enthalten
Kontoführungsgebühr 0–50 EUR/Monat Variert stark je Anbieter
Mindestgebühr p.a. 500–3.000 EUR Relevant bei niedrigem Volumen
Rückkaufsgebühr (unechtes Factoring) 0–25 EUR/Forderung Bei Zahlungsverzug des Debitors
Auslandsaufschlag 0,2–0,8 % zusätzlich Für EU- und Drittlandforderungen

Achtung Mindestgebühr: Viele Factoring-Verträge sehen eine Mindestgebühr vor, die auch bei geringem Forderungsvolumen fällig wird. Für Kleinunternehmer mit saisonalen Schwankungen kann dies die effektive Belastung erheblich erhöhen. Prüfen Sie die Mindestgebühr immer im Verhältnis zu Ihrem realistischen Monats-Factoring-Volumen.

Praxisbeispiel: GmbH mit 1 Mio. EUR Jahresumsatz

Eine GmbH aus dem B2B-Dienstleistungsbereich (Facility Management) erzielt 1.000.000 EUR Jahresumsatz, stellt ausschließlich an Gewerbekunden, hat durchschnittlich 45 Tage Zahlungsziel und möchte echtes Full-Service-Factoring abschließen.

Kostenposition Ansatz Jahreskosten (EUR)
Factoringgebühr 1,2 % × 1.000.000 EUR 12.000
Finanzierungszins 6,0 % p.a. × 85 % Auszahlung × 45/365 6.288
Kontoführung 25 EUR × 12 Monate 300
Bonitätsprüfungen ca. 30 Debitoren × 8 EUR 240
Gesamtkosten 18.828

Die effektive Gesamtbelastung beträgt ca. 1,88 % des Jahresumsatzes. Demgegenüber stehen der Wegfall des Forderungsausfallrisikos (Delkredere), die Entlastung des Rechnungswesens durch externes Debitorenmanagement sowie ein verbesserter Working-Capital-Effekt. Wenn die GmbH durch die verbesserte Liquidität Skonti ihrer eigenen Lieferanten (typisch 2–3 % bei 10 Tagen) konsequent nutzt, rechnet sich das Factoring oft bereits vollständig.

Tipp: Kostenrechner nutzen

Nutzen Sie den Factoring-Kostenrechner auf onlinebilanz.de, um die Gesamtbelastung für Ihre individuellen Kennzahlen (Umsatz, Zahlungsziel, Debitoren-Anzahl) sofort zu ermitteln.

Factoring-Anbieter im Vergleich: Banken, FinTechs & Spezialisten

Der deutsche Factoring-Markt ist mit über 200 Anbietern fragmentiert. Grundsätzlich lassen sich drei Kategorien unterscheiden:

Banknahe Factoring-Gesellschaften

Deutsche Factoring Bank, Postbank Factoring, DZ BANK-Gruppe. Vorteile: hohe Solvenz, etablierte Prozesse, günstige Zinskonditionen. Nachteile: oft Mindestumsatz ≥ 500.000 EUR, träge Onboarding-Prozesse, wenig Flexibilität für Kleinkunden.

FinTech-Factoring-Plattformen

Billie, Myos, Debitos, Teylor. Vorteile: volldigitaler Prozess, schnelle Entscheidung (24–72 h), kein Mindestumsatz. Nachteile: höhere Factoringgebühren (oft 1,5–2,5 %), eingeschränktes Volumen, teilweise nur selektives Factoring.

Unabhängige Factoring-Spezialisten

Targo Commercial Finance, BNP Paribas Factor, GEFA BANK. Vorteile: branchen- und mittelstandserfahren, individuelle Vertragsgestaltung, oft Reverse-Factoring-Lösungen. Nachteile: Aufwand im Vertragsverhandlungsprozess, Fokus auf Umsatz ≥ 1 Mio. EUR.

Branchenspezialisierte Anbieter

Für Bau/Handwerk (z. B. Abakus Factoring), Transport/Logistik, Zeitarbeit. Vorteile: Kenntnis branchenspezifischer Risiken (z. B. VOB-Einbehalte, Abtretungsverbote), passgenauere Konditionen. Nachteile: eingeschränkter Wettbewerb, ggf. höhere Gebühren.

Für wen lohnt sich Factoring – und für wen nicht?

Factoring ist kein Universalwerkzeug. Die Eignung hängt von Geschäftsmodell, Kundenstruktur und Liquiditätssituation ab.

Geeignet: B2B-Unternehmen mit regelmäßigen, dokumentierten Forderungen gegen solvente Geschäftskunden
Geeignet: Wachstumsunternehmen, deren Eigenkapital den Umsatzanstieg nicht finanzieren kann
Geeignet: Branchen mit langen Zahlungszielen (≥ 30 Tage): Großhandel, Produktion, Dienstleistung, Handwerk
Geeignet: Unternehmen mit schwankendem Cashflow und begrenztem Kontokorrent-Rahmen
Nicht geeignet: B2C-Unternehmen oder Händler mit sofortiger Bezahlung (kein offenes Rechnungsziel)
Nicht geeignet: Branchen mit hoher Stornoquote oder Gewährleistungsrisiken (z. B. manche Baugewerke)
Nicht geeignet: Unternehmen, deren Kundenverträge ein Abtretungsverbot (§ 399 BGB) enthalten
Nicht geeignet: Kleinstunternehmen unter 100.000 EUR Jahresumsatz (Mindestgebühren machen es unwirtschaftlich)

Abtretungsverbote prüfen: Insbesondere öffentliche Auftraggeber und Konzerne verwenden häufig verlängerte Eigentumsvorbehalte oder vertragliche Abtretungsverbote. Ohne Zustimmung des Debitors ist eine Forderungsabtretung unwirksam (§ 399 BGB). Prüfen Sie Ihre AGB und Rahmenverträge, bevor Sie Factoring-Verträge abschließen.

Factoring für Handwerk & B2B: Branchenbesonderheiten

Für Handwerksbetriebe und klassische B2B-Unternehmen ist Factoring besonders attraktiv, weil Zahlungsziele von 30–90 Tagen Standard sind und viele Betriebe mit saisonalen Schwankungen kämpfen. Dennoch gibt es branchenspezifische Hürden:

Handwerk & Bau

Im Baugewerbe regelt die VOB/B (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) Abnahme und Gewährleistung. Viele Factoring-Gesellschaften kaufen keine Bauforderungen an, solange keine förmliche Abnahme vorliegt, da bis dahin Mängeleinbehalte (üblicherweise 5 % der Auftragssumme) das Ausfallrisiko erhöhen. Spezialisierte Anbieter wie Abakus Factoring oder die Deutsche Handwerks Factoring GmbH haben Produkte entwickelt, die VOB-konforme Abnahmenachweise in den Ankaufsprozess integrieren.

Hinweis: Abschlagsrechnungen nach § 632a BGB bzw. § 16 Abs. 1 VOB/B sind factoringfähig, sobald sie prüffähig gestellt wurden. Schlussrechnungen mit offenen Einbehalten werden oft nur zu 70–80 % angekauft.

B2B-Factoring im Mittelstand

Im Bereich Factoring Mittelstand (500.000 EUR bis 10 Mio. EUR Jahresumsatz) lohnt sich häufig das sogenannte Inhouse-Factoring: Das Debitorenmanagement verbleibt beim Unternehmen, der Factor übernimmt nur Finanzierung und Delkredere. Die Factoringgebühr sinkt dadurch auf 0,3–0,8 %, der Finanzierungszins dominiert die Kostenseite. Ab ca. 5 Mio. EUR Umsatz ist zudem Reverse Factoring (Einkaufsfinanzierung) eine sinnvolle Ergänzung, um auch auf der Verbindlichkeitenseite Liquiditätsgewinne zu realisieren.

Bilanzielle & steuerliche Behandlung der Factoring-Kosten

Die korrekte buchhalterische Abbildung von Factoring-Kosten ist für Geschäftsführer und deren Steuerberater relevant. Grundsätzlich gilt:

Buchungssatz beim Forderungsverkauf (echtes Factoring)

Bankeingang (85 %) / Factoringgebühr (SKR03: 4970) / Zinsen (SKR03: 7310) / Debitorenkonto (100 %)
Beispiel: Rechnung 10.000 EUR brutto, 8.500 EUR Auszahlung, 120 EUR Gebühr, 63 EUR Zins
Soll: Bank 8.500 | Factoringgebühr 120 | Finanzierungszinsen 63 | Sicherheitseinbehalt (Forderungsrest) 1.317
Haben: Forderungen aus LuL 10.000

Beim echten Factoring scheidet die Forderung vollständig aus der Bilanz aus (Derecognition nach § 246 HGB). Die Factoringgebühr ist als Betriebsausgabe sofort abziehbar (§ 4 Abs. 4 EStG). Der Finanzierungsanteil ist ebenfalls abziehbar, sofern er einer betrieblichen Finanzierungsmaßnahme dient.

Umsatzsteuer auf die Factoringgebühr

Nach der BFH-Rechtsprechung (Urteil v. 15.05.2012, XI R 28/10) und der EuGH-Entscheidung MKG-Kraftfahrzeuge (C-305/01) gilt: Die Factoringgebühr für echtes Factoring ist umsatzsteuerpflichtig (19 % USt), da der Factor eine aktive Dienstleistung (Debitorenmanagement, Risikoübernahme) erbringt. Für das vorsteuerabzugsberechtigte Factoring-nehmer-Unternehmen ist dies neutral; die Vorsteuer aus der Factoringgebühr ist abziehbar (§ 15 UStG).

Bilanzpolitischer Effekt

Durch den Forderungsverkauf sinkt die Bilanzsumme (Verkleinerung der Aktivseite). Das verbessert die Eigenkapitalquote und damit bonitätsrelevante Kennzahlen. Für Unternehmen mit Basel-III-relevanter Bankfinanzierung oder Rating-Anforderungen kann dieser Effekt den Factoring-Kostenbeitrag wirtschaftlich überkompensieren.

Checkliste: Worauf KMU bei der Anbieterwahl achten sollten

📋 All-in-Kostenberechnung anfragen: Lassen Sie sich immer ein verbindliches Angebot mit allen Gebühren (inkl. Nebenkosten, Mindestgebühr) auf Jahresbasis erstellen – nicht nur die Factoringgebühr isoliert betrachten.
📋 Ankaufsquote prüfen: Nicht alle Forderungen werden angekauft. Klären Sie, welche Debitoren-Bonitäten und Rechnungsarten (Teilleistungen, Abschlagsrechnungen) akzeptiert werden.
📋 Stilles vs. offenes Factoring: Beim stillen Factoring weiß der Debitor nichts vom Factor – praktisch, aber mit Aufschlag verbunden. Überlegen Sie, ob Ihre Kundenbeziehungen offen kommunizierte Forderungsabtretungen tolerieren.
📋 Laufzeit & Kündigungsfristen: Factoring-Rahmenverträge laufen oft 12–24 Monate mit Verlängerungsautomatik. Verhandeln Sie kurze Kündigungsfristen (3 Monate) und Testphasen.
📋 Sicherheitseinbehalt: Der nicht sofort ausgezahlte Restbetrag (10–20 %) wird erst nach Debitorenzahlung freigegeben. Prüfen Sie, ob dieser Betrag verzinst wird.
📋 Debitorenlimit: Für jeden Debitor legt der Factor ein Ankaufslimit fest. Bei Konzentration auf wenige Großkunden kann dieses Limit die Factoringfähigkeit einschränken.
📋 IT-Integration: Moderner Factoring erfordert Schnittstellen zu Ihrer Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexware, SAP). Fehlende Schnittstellen erzeugen manuellen Mehraufwand, der die Kostenrechnung verzerrt.

Nutzen Sie vor Vertragsabschluss den Kostenrechner auf onlinebilanz.de, um die individuellen Factoring-Kosten Ihres Unternehmens zu simulieren und verschiedene Anbieterszenarien zu vergleichen. Alternativ können Sie direkt eine kostenfreie Demo vereinbaren, um die Integration in Ihre Buchhaltung zu prüfen.

Fazit: Factoring Kosten realistisch bewerten

Die factoring kosten sind nicht mit einer einzigen Zahl zu beschreiben. Wer nur auf die Factoringgebühr schaut, unterschätzt die Gesamtbelastung um 30–60 %. Eine seriöse Kosten-Nutzen-Analyse muss Factoringgebühr, Finanzierungszins und Nebengebühren zusammenführen und gegen die konkreten betriebswirtschaftlichen Vorteile stellen: Forderungsausfallschutz, Entlastung des Debitorenmanagements, Bilanzverkürzung und – am wichtigsten – die Opportunitätskosten der nicht genutzten Liquidität (entgangene Skonti, ausgeschlagene Aufträge).

Für B2B-Unternehmen und Handwerksbetriebe mit Jahresumsätzen ab 250.000 EUR und Zahlungszielen von 30+ Tagen ist Factoring in der Mehrzahl der Fälle wirtschaftlich sinnvoll. Entscheidend ist die Anbieterwahl: Branchenerfahrung, transparente All-in-Preise und IT-Integration scheiden gute von teuren Anbietern. Lassen Sie die Konditionen stets durch Ihren Steuerberater prüfen – insbesondere die umsatzsteuerliche Behandlung der Factoringgebühr und die bilanzielle Abbildung der Forderungsabtretung.

0,5–2,5 %

Factoringgebühr (v. Rechnungswert)

18.828 EUR

Jahreskosten Beispiel-GmbH (1 Mio. EUR)

Häufig gestellte Fragen

Was sind typische Factoring Kosten für ein KMU?

Die typischen factoring kosten für KMU liegen bei 0,5–2,5 % Factoringgebühr plus 4,5–8 % Finanzierungszins p.a. auf den vorfinanzierten Betrag. Hinzu kommen Nebengebühren. Insgesamt entstehen bei 1 Mio. EUR Jahresumsatz und 45 Tagen Zahlungsziel ca. 15.000–25.000 EUR Jahreskosten.

Ist Factoring für Kleinunternehmen wirtschaftlich?

Factoring für Kleinunternehmen lohnt sich ab ca. 250.000 EUR Jahresumsatz, wenn Zahlungsziele ≥ 30 Tage bestehen und B2B-Forderungen vorliegen. Unter dieser Schwelle fressen Mindestgebühren die Kostenvorteile oft auf.

Welche Factoring-Anbieter sind für Handwerker geeignet?

Für Handwerk und Bau eignen sich spezialisierte Anbieter, die VOB-konforme Prozesse beherrschen und Abschlagsrechnungen ankaufen. Allgemeine FinTech-Plattformen lehnen Bauforderungen ohne förmliche Abnahme häufig ab.

Wie werden Factoring Kosten steuerlich behandelt?

Die Factoringgebühr und der Finanzierungszins sind als Betriebsausgaben sofort abziehbar (§ 4 Abs. 4 EStG). Die Factoringgebühr unterliegt 19 % USt, ist aber für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen neutral. Beim echten Factoring scheidet die Forderung bilanziell vollständig aus (§ 246 HGB).

Was ist der Unterschied zwischen echtem und unechtem Factoring?

Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Ausfallrisiko (Delkredere) vollständig. Beim unechten Factoring verbleibt das Risiko beim Unternehmen, die Gebühr ist niedriger. Bilanziell unterscheiden sich beide Varianten: Nur echtes Factoring führt zur vollständigen Ausbuchung der Forderung.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

Ben
Ben
KI-Assistenz