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OnlineBilanzBlogSkonto buchen & gewähren: Buchungssätze für Einkauf und Verkauf (SKR03/SKR04)

Skonto buchen & gewähren: Buchungssätze für Einkauf und Verkauf (SKR03/SKR04)

Veröffentlicht: 02.07.2026Aktualisiert: 02.07.2026Fachlich geprüft: 02.07.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Skonto klingt nach Kleinkram – ist buchhalterisch aber tückisch: Wer beim Skontoabzug die Umsatzsteuerkorrektur vergisst oder Lieferanten- und Kundenskonto auf falsche Konten bucht, produziert stille Fehler in der Gewinn-und-Verlustrechnung und riskiert Nachforderungen im Rahmen einer Betriebsprüfung. Dieser Artikel erklärt GmbH-Geschäftsführern und deren Buchhaltung, wie Skonto in SKR03 und SKR04 korrekt erfasst wird – inklusive aller Buchungssätze und der zwingenden Vorsteuer- bzw. Umsatzsteuerkorrektur.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Skonto buchen bedeutet: Lieferantenskonto (erhaltener Preisnachlass) mindert die Anschaffungskosten und die Vorsteuer – Konto 3730/SKR03 bzw. 5730/SKR04. Kundenskonto (gewährter Nachlass) reduziert den Umsatzerlös und die Umsatzsteuer – Konto 8730/SKR03 bzw. 4730/SKR04. In beiden Fällen ist die Umsatzsteuer anteilig zu korrigieren, weil die Bemessungsgrundlage gemäß § 17 UStG sinkt.

Skonto: Abgrenzung und steuerliche Einordnung

Skonto ist ein prozentualer Preisnachlass, den der Gläubiger dem Schuldner für besonders schnelle Zahlung einräumt. Er ist kein nachträglicher Rabatt im Sinne eines Bonus, sondern ein Zahlungsziel-Instrument. Handelsrechtlich gilt: Skonto mindert die tatsächlich aufgewendeten Anschaffungskosten (Einkaufsseite, § 255 Abs. 1 HGB) bzw. den tatsächlich realisierten Erlös (Verkaufsseite, § 252 HGB i. V. m. Realisationsprinzip).

Umsatzsteuerlich ist Skonto eine nachträgliche Entgeltminderung. Sobald der Skonto tatsächlich gezogen wird, sinkt die Bemessungsgrundlage nach § 10 UStG, und gemäß § 17 UStG ist die Umsatzsteuer (beim Lieferanten) bzw. die Vorsteuer (beim Abnehmer) entsprechend zu berichtigen.

Abgrenzung: Skonto ≠ Rabatt ≠ Bonus

Rabatt wird beim Kauf gewährt (sofortige Minderung des Rechnungsbetrags). Bonus wird nachträglich für erreichtes Umsatzvolumen vergütet. Skonto ist eine Kondition für schnelle Zahlung und entsteht erst im Moment der (rechtzeitigen) Zahlung – der Buchungszeitpunkt ist daher die Zahlung, nicht der Rechnungseingang.

Lieferantenskonto buchen (Einkaufsseite)

Wenn Ihr Unternehmen eine Lieferantenrechnung eingeht und die Zahlung innerhalb der Skontofrist leistet, spricht man vom Lieferantenskonto – Sie ziehen Skonto. Das Skonto mindert Ihre Aufwendungen und die abzugsfähige Vorsteuer.

Methodisch gibt es zwei Buchungsansätze, die in der Praxis gleichberechtigt sind:

Methode 1: Bruttobuchung bei Eingang, Korrektur bei Zahlung

Die Rechnung wird zunächst zum Bruttobetrag gebucht. Bei der Zahlung innerhalb der Skontofrist wird der Skontobetrag auf ein gesondertes Skonto-Konto ausgebucht.

Rechnungseingang (Brutto 11.900 EUR, 19 % USt):
Wareneingang/Aufwand (SKR03: 3200 | SKR04: 5200) 10.000 EUR
Vorsteuer 19 % (SKR03: 1576 | SKR04: 1406) 1.900 EUR
    an Verbindlichkeiten aus L&L (SKR03: 1600 | SKR04: 3300) 11.900 EUR
Zahlung mit 2 % Skonto (gezahlter Betrag: 11.662 EUR):
Verbindlichkeiten aus L&L (SKR03: 1600 | SKR04: 3300) 11.900 EUR
    an Bank 11.662 EUR
    an Erhaltene Skonti / Lieferantenskonti (SKR03: 3730 | SKR04: 5730) 200 EUR
    an Vorsteuerkorrektur (SKR03: 1576 | SKR04: 1406) 38 EUR

Das Konto Erhaltene Skonti (SKR03: 3730, SKR04: 5730) ist ein Ertragskorrekturkonto, das den Warenaufwand indirekt mindert und in der GuV als Kürzung der Materialkosten erscheint.

Methode 2: Nettobuchung von Anfang an

Alternativ buchen manche Unternehmen die Eingangsrechnung direkt netto (abzüglich Skonto) und setzen den Differenzbetrag in eine Verbindlichkeit für eventuellen Mehraufwand, falls die Skontofrist nicht eingehalten wird. Diese Methode ist in der mittelständischen GmbH-Praxis weniger verbreitet und fehleranfälliger; die Bruttomethode mit Korrektur bei Zahlung ist vorzuziehen.

Kundenskonto buchen (Verkaufsseite)

Gewähren Sie Ihren Kunden Skonto, sprechen Fachleute vom Kundenskonto. Ihr Erlös sinkt, und die abgeführte Umsatzsteuer ist zu mindern. Das Konto lautet Gewährte Skonti (SKR03: 8730, SKR04: 4730) – ein Erlösschmälerungskonto.

Rechnungsausgang (Brutto 5.950 EUR, 19 % USt):
Forderungen aus L&L (SKR03: 1400 | SKR04: 1200) 5.950 EUR
    an Umsatzerlöse (SKR03: 8400 | SKR04: 4400) 5.000 EUR
    an Umsatzsteuer 19 % (SKR03: 1776 | SKR04: 3806) 950 EUR
Zahlungseingang mit 2 % Kundenskonto (erhaltener Betrag: 5.831 EUR):
Bank 5.831 EUR
Gewährte Skonti (SKR03: 8730 | SKR04: 4730) 100 EUR
Umsatzsteuerkorrektur (SKR03: 1776 | SKR04: 3806) 19 EUR
    an Forderungen aus L&L (SKR03: 1400 | SKR04: 1200) 5.950 EUR

Achtung Ist-Versteuerung: Bei der Ist-Versteuerung (§ 20 UStG) entsteht die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang. Gewähren Sie dann Skonto, entsteht die USt sofort nur auf den tatsächlich gezahlten Betrag – eine separate Korrektur ist daher nicht nötig, aber die Buchung muss den niedrigeren USt-Betrag korrekt ausweisen.

USt-Korrektur beim Skontoabzug

Die umsatzsteuerliche Behandlung von Skonto ist einer der häufigsten Prüfungspunkte in Betriebsprüfungen. Die Rechtsgrundlage ist eindeutig: § 17 Abs. 1 UStG verpflichtet den leistenden Unternehmer, die Umsatzsteuer zu berichtigen, wenn sich die Bemessungsgrundlage ändert. Der Leistungsempfänger muss spiegelbildlich die Vorsteuer anpassen.

Berechnung der Steuerkorrektur

Die Korrektur lässt sich einfach herleiten: Der Skontobetrag enthält anteilig Umsatzsteuer. Bei 19 % USt gilt:

  • Skontobetrag brutto: z. B. 238 EUR
  • USt-Anteil: 238 × 19/119 = 38 EUR
  • Netto-Skonto: 200 EUR

Wichtig: Die Korrektur erfolgt im Voranmeldungszeitraum der tatsächlichen Zahlung, nicht im Zeitraum des Rechnungseingangs. Der leistende Unternehmer muss die Korrektur auch dann vornehmen, wenn er keine korrigierte Rechnung ausstellt – die Skontovereinbarung in der ursprünglichen Rechnung oder im Vertrag genügt nach § 17 Abs. 1 Satz 1 UStG als Grundlage.

Hinweis: Skonto bei gemischten Steuersätzen

Enthält eine Rechnung Positionen mit 7 % und 19 % USt, ist der Skonto proportional aufzuteilen. Eine pauschale Zuordnung zum höheren Steuersatz ist unzulässig und kann zu Mehrsteuern führen.

Praxisbeispiel: GmbH mit Ein- und Verkaufsrechnung

Die Muster-GmbH (Regelbesteuerung, SKR03) kauft Waren für netto 10.000 EUR + 19 % USt (Brutto: 11.900 EUR) mit 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen. Gleichzeitig stellt sie einem Kunden 5.000 EUR netto + 19 % (Brutto: 5.950 EUR) in Rechnung, ebenfalls mit 2 % Skonto-Klausel.

Vorgang Soll Haben Betrag EUR
Rechnungseingang Lieferant 3200 Wareneingang + 1576 VSt 1600 Verb. L&L 11.900
Zahlung an Lieferant (Skonto 2 %) 1600 Verb. L&L 1200 Bank + 3730 Skonto + 1576 VSt-Korr. 11.900
Rechnungsausgang Kunde 1400 Ford. L&L 8400 Erlöse + 1776 USt 5.950
Zahlungseingang Kunde (Skonto 2 %) 1200 Bank + 8730 Skonto + 1776 USt-Korr. 1400 Ford. L&L 5.950

Nettoeffekt in der GuV: Der Warenaufwand sinkt effektiv um 200 EUR (Konto 3730), der Umsatzerlös sinkt um 100 EUR (Konto 8730). Die USt-Zahllast aus dem Kundenskonto sinkt um 19 EUR; die Vorsteuer aus dem Lieferantenskonto wird um 38 EUR gemindert.

Möchten Sie solche Szenarien für Ihre GmbH automatisiert durchrechnen? Nutzen Sie den Kostenrechner auf onlinebilanz.de, um Buchungseffekte schnell zu simulieren.

Kontenübersicht SKR03 und SKR04

SKR03 – Relevante Konten

  • 3730 – Erhaltene Skonti (Lieferant)
  • 8730 – Gewährte Skonti (Kunde)
  • 1576 – Abziehbare Vorsteuer 19 %
  • 1776 – Umsatzsteuer 19 %
  • 1600 – Verbindlichkeiten L&L
  • 1400 – Forderungen L&L
SKR04 – Relevante Konten

  • 5730 – Erhaltene Skonti (Lieferant)
  • 4730 – Gewährte Skonti (Kunde)
  • 1406 – Abziehbare Vorsteuer 19 %
  • 3806 – Umsatzsteuer 19 %
  • 3300 – Verbindlichkeiten L&L
  • 1200 – Forderungen L&L

Einige Buchhaltungsprogramme (DATEV, Lexware, sevDesk) bieten automatische Skontoverbuchung an, sobald eine Zahlung als „Skonto“ gekennzeichnet wird. Die USt-Korrektur muss dabei zwingend mit ausgelöst werden – prüfen Sie in Ihren Programmeinstellungen, ob dies aktiviert ist.

Typische Buchungsfehler und Betriebsprüfungsrisiken

Skonto wird direkt gegen das Warenkonto gebucht, ohne gesondertes Skontokonto – fehlende Transparenz in der GuV und erschwerte Plausibilitätsprüfung durch den Prüfer.
USt-/VSt-Korrektur wird vergessen – führt zur überhöhten Vorsteuergeltendmachung (Einkauf) oder zu wenig abgeführter USt (Verkauf); beides ist korrekturpflichtig nach § 17 UStG.
Skonto wird im falschen Voranmeldungszeitraum korrigiert – maßgeblich ist der Zeitpunkt der Zahlung, nicht der Rechnungseingang.
Bei gemischten Steuersätzen wird die Skonto-USt nur mit 19 % berechnet, obwohl Teile der Rechnung 7 % unterlagen.
Kundenskonti werden nicht als Erlösschmälerung erfasst, sondern als sonstiger betrieblicher Aufwand – unzulässig nach HGB-Systematik; verfälscht die Umsatzkennzahlen.
Skonto wird nach Ablauf der Skontofrist dennoch gezogen und nicht als eigenständiger Buchungsvorgang (evtl. Kulanz-Nachlass) behandelt.

Betriebsprüfungsrisiko: Bei Unternehmen mit hohem Einkaufsvolumen und konsequentem Skontomanagement prüfen Betriebsprüfer die VSt-Konten auf systematisch nicht gebuchte Korrekturen. Ein fehlender Vorsteuerkürzungsbetrag über mehrere Jahre kann als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden und verlängert die Festsetzungsverjährung nach § 169 AO auf zehn Jahre.

Skonto ziehen vs. Skonto nachverhandeln

Betriebswirtschaftlich entspricht ein Skonto von 2 % bei 10 Tagen Skontofrist (gegenüber 30 Tagen Nettofrist) einem effektiven Jahreszins von ca. 36 %. Für GmbHs mit ausreichend Liquidität ist das Ziehen von Skonto daher nahezu immer vorteilhaft. Achten Sie jedoch darauf, dass die Skontofrist strikt eingehalten wird – ein verspäteter Skontoabzug ist zivilrechtlich nicht wirksam und kann zu Nachforderungen des Lieferanten führen, die gesondert zu buchen wären.

Wenn Sie prüfen möchten, ob sich frühzeitige Zahlung für Ihre GmbH rechnet, empfiehlt sich ein Blick auf unseren Liquiditäts- und Kostenrechner.

Fazit: Skonto buchen – auf die Details kommt es an

Skonto buchen ist weit mehr als das Buchen eines kleinen Preisnachlasses. Wer Lieferantenskonto und Kundenskonto konsequent auf die richtigen Erlöskorrektur- und Aufwandskorrekturkonten (SKR03: 3730/8730; SKR04: 5730/4730) bucht und die anteilige Umsatzsteuerkorrektur gemäß § 17 UStG im richtigen Voranmeldungszeitraum mitbucht, schützt sich vor Nachzahlungen, hält die GuV analytisch sauber und liefert dem Steuerberater eine fehlerfreie Datenbasis. Für GmbH-Buchhaltungen gilt: Skonto-Automatismus im ERP einrichten, regelmäßig die Skonto-Konten auf Plausibilität prüfen und die Umsatzsteuerkorrektur nie als Optional betrachten. Möchten Sie Ihre Buchhaltungsabläufe professionell aufsetzen, testen Sie die Möglichkeiten unter onlinebilanz.de/demo.

36 %

Effektiver Jahreszins bei 2/10 netto 30

§ 17 UStG

Rechtsgrundlage USt-Korrektur

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Lieferantenskonto und Kundenskonto?

Lieferantenskonto ist ein Nachlass, den Ihr Unternehmen beim Einkauf erhält (Sie ziehen Skonto). Kundenskonto ist ein Nachlass, den Sie Ihrem Kunden gewähren (Sie räumen Skonto ein). Beide Varianten erfordern unterschiedliche Buchungskonten und eine spiegelbildliche USt-Korrektur.

Muss ich beim Skontoabzug immer die Umsatzsteuer korrigieren?

Ja. Sobald Skonto tatsächlich gezogen wird, sinkt die Bemessungsgrundlage nach § 10 UStG. Gemäß § 17 UStG ist die Umsatzsteuer (beim Verkäufer) bzw. die Vorsteuer (beim Käufer) im Voranmeldungszeitraum der Zahlung zu berichtigen. Das Vergessen dieser Korrektur ist ein klassischer Betriebsprüfungsfehler.

Auf welchem Konto buche ich Lieferantenskonto in SKR03?

In SKR03 wird erhaltener Lieferantenskonto auf Konto 3730 (Erhaltene Skonti) gebucht. In SKR04 ist es Konto 5730. Beide sind Ertragskorrekturkonten, die den Warenaufwand in der GuV mindern.

Wie buche ich Kundenskonto in SKR04?

Gewährter Kundenskonto wird in SKR04 auf Konto 4730 (Gewährte Skonti) gebucht. In SKR03 ist das Pendant Konto 8730. Es handelt sich um Erlösschmälerungskonten, die den Umsatz und anteilig die Umsatzsteuer reduzieren.

Was passiert, wenn ich Skonto nach Ablauf der Skontofrist ziehe?

Ein verspäteter Skontoabzug ist zivilrechtlich unwirksam. Der Lieferant kann den vollen Rechnungsbetrag einfordern. Buchhaltungstechnisch ist der Differenzbetrag dann als eigenständige Verbindlichkeit oder – bei Kulanzgewährung des Lieferanten – als gesonderter Nachlass zu erfassen und entsprechend zu buchen.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: July 2026.

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