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OnlineBilanzBlogDifferenzbesteuerung berechnen: Marge, Formel & Rechenbeispiel

Differenzbesteuerung berechnen: Marge, Formel & Rechenbeispiel

Veröffentlicht: 25.06.2026Aktualisiert: 25.06.2026Fachlich geprüft: 25.06.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Wer als GmbH gebrauchte Waren – Kfz, Antiquitäten, Elektronik, Anlagevermögen – von Privatpersonen ankauft und weiterverkauft, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer nur auf die tatsächliche Gewinnspanne abführen, nicht auf den vollen Verkaufspreis. Das Instrument heißt Differenzbesteuerung nach § 25a UStG. Dieser Artikel zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die Bemessungsgrundlage korrekt ermitteln, welche Formel Sie anwenden und was das konkret für die Steuerlast Ihrer GmbH bedeutet.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Bei der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG Beispiel: Bemessungsgrundlage = Verkaufspreis minus Einkaufspreis (= Marge brutto). Die Umsatzsteuer errechnet sich als Herausrechnung aus dieser Marge: USt = Marge × 19/119 (Regelsteuersatz). Ist die Marge negativ oder null, entsteht keine Umsatzsteuer; ein Verlustausgleich über andere Umsätze ist ausgeschlossen. Der Vorsteuerabzug aus dem Ankauf ist nach § 25a Abs. 7 UStG gesperrt.

Grundlagen der Differenzbesteuerung (Kurzüberblick)

Die Differenzbesteuerung ist eine umsatzsteuerliche Sonderregelung für den Wiederverkauf beweglicher körperlicher Gegenstände. Sie soll eine Doppelbelastung mit Umsatzsteuer verhindern: Kauft ein Händler einen Gegenstand von einer Privatperson, hat diese die Ware seinerzeit aus versteuertem Einkommen angeschafft. Würde der Händler den Vorsteuerabzug nicht bekommen und müsste trotzdem auf den vollen Verkaufspreis USt abführen, würde derselbe Wert doppelt besteuert.

Die Grundkonzeption stammt aus § 25a UStG, der seinerseits die EU-Margenregelung aus Art. 311 ff. MwStSystRL in deutsches Recht umsetzt. Die Regelung betrifft vor allem: Gebrauchtwagenhandel, Antiquitäten- und Kunsthandel, Handel mit gebrauchter Elektronik sowie – unter speziellen Bedingungen – abgenutztes Anlagevermögen.

Abgrenzung zu § 25b UStG

§ 25b UStG regelt die innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte, nicht die Margenbesteuerung für Gebrauchtgegenstände. Wer nach Beispielen für die Differenzbesteuerung § 25b UStG sucht, meint meist grenzüberschreitende Händlerketten – ein eigenes Thema. Dieser Artikel konzentriert sich ausschließlich auf § 25a UStG.

Voraussetzungen nach § 25a UStG

Damit die Differenzbesteuerung angewendet werden darf, müssen alle folgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Der Wiederverkäufer ist ein Unternehmer im Sinne des § 2 UStG (also z. B. eine GmbH).
  • Der Gegenstand ist ein beweglicher körperlicher Gegenstand (keine Grundstücke, keine Dienstleistungen).
  • Der Ankauf erfolgte von einem Nichtunternehmer (Privatperson), einem Kleinunternehmer nach § 19 UStG, einem Unternehmer der selbst Differenzbesteuerung angewendet hat, oder einem steuerbefreiten Unternehmer ohne Vorsteuerabzugsberechtigung (§ 25a Abs. 1 Nr. 2 UStG).
  • Der Gegenstand war im Gemeinschaftsgebiet belegen, als der Vorerwerb stattfand.
  • Der Wiederverkäufer hat beim Ankauf keinen Vorsteuerabzug geltend gemacht (§ 25a Abs. 7 Nr. 1 UStG).

Achtung Optionsfalle: Wer auf die Differenzbesteuerung verzichtet (Option zur Regelbesteuerung nach § 25a Abs. 8 UStG), kann für denselben Gegenstand nicht mehr zur Margenregelung zurückwechseln. Die Entscheidung ist gegenstandsbezogen und endgültig.

Bemessungsgrundlage & Marge: So funktioniert die Berechnung

Das Herzstück der Differenzbesteuerung ist die korrekte Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Nach § 25a Abs. 3 UStG gilt:

„Die Bemessungsgrundlage ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Verkaufspreis und dem Einkaufspreis des Gegenstandes.“

Konkret bedeutet das:

  • Einkaufspreis = tatsächlich gezahlter Betrag beim Ankauf (Bruttobetrag, da kein Vorsteuerabzug möglich). Dazu zählen auch unmittelbar beim Ankauf entstandene Nebenkosten wie Transportkosten bis zum Lager, soweit sie dem einzelnen Gegenstand direkt zugeordnet werden können. In der Praxis wird dies restriktiv ausgelegt – Nebenkosten erhöhen den Einkaufspreis nur, wenn sie ausdrücklich als Teil des Kaufpreises vereinbart wurden.
  • Verkaufspreis = der tatsächlich vereinbarte Gesamtbetrag, den der Käufer zahlt (Bruttobetrag inklusive der in der Marge enthaltenen Umsatzsteuer).
  • Marge (Unterschiedsbetrag) = Verkaufspreis − Einkaufspreis. Diese Marge ist der Bruttobetrag, aus dem die Umsatzsteuer herausgerechnet wird.

Wiederbeschaffungswert statt Einkaufspreis?

In der Praxis taucht die Frage auf, ob statt des tatsächlichen Einkaufspreises der Wiederbeschaffungswert angesetzt werden darf – zum Beispiel bei entnommenem Anlagevermögen. Die Antwort: Nein. § 25a UStG stellt ausdrücklich auf den tatsächlich gezahlten Einkaufspreis ab. Der Wiederbeschaffungswert ist umsatzsteuerlich irrelevant. Lediglich ertragsteuerlich (Teilwert) und bei der bilanziellen Bewertung im Jahresabschluss spielen Wiederbeschaffungskosten eine Rolle.

Die Formel im Überblick

Für die Berechnung der Differenzbesteuerung benötigen Sie drei Schritte:

Schritt 1 – Marge ermitteln

Marge (brutto) = Verkaufspreis − Einkaufspreis

Schritt 2 – USt herausrechnen

USt (19 %) = Marge × 19 / 119
USt (7 %) = Marge × 7 / 107

Schritt 3 – Nettomarge (= Erlös ohne USt)

Nettomarge = Marge − enthaltene USt
= Marge × 100 / 119 (bei 19 %)

Wichtig: Negative Marge

Ist Verkaufspreis ≤ Einkaufspreis, ist die Marge null. Keine USt entsteht. Der Verlust ist nicht mit positiven Margen anderer Gegenstände verrechenbar (Einzelmargenbesteuerung, Ausnahme: Gesamtmargenbesteuerung nach § 25a Abs. 4 UStG).

Die Differenzbesteuerung Formel lässt sich damit kompakt darstellen:

Schritt Berechnung Ergebnis
Marge (brutto) Verkaufspreis − Einkaufspreis M
Enthaltene USt (19 %) M × 19 / 119 USt
Nettomarge M × 100 / 119 Bemessungsgrundlage
Abzuführende USt Nettomarge × 19 % = USt (identisch mit Zeile 2)

Durchgerechnetes Praxisbeispiel (GmbH: Gebrauchtwagenhändler)

Die Autohandel GmbH betreibt ausschließlich den Handel mit gebrauchten Pkw. Sie kauft Fahrzeuge von Privatpersonen an und verkauft sie weiter. Alle Voraussetzungen des § 25a UStG sind erfüllt.

Ausgangsdaten

Position Betrag
Ankaufspreis Pkw A (von Privatperson) 8.000 EUR
Verkaufspreis Pkw A (an Privatkunden) 11.900 EUR
Ankaufspreis Pkw B (von Privatperson) 15.000 EUR
Verkaufspreis Pkw B (an Privatkunden) 14.500 EUR

Berechnung Pkw A

Schritt Rechnung Betrag
Marge (brutto) 11.900 EUR − 8.000 EUR 3.900 EUR
Enthaltene USt (19 %) 3.900 EUR × 19 / 119 623,53 EUR
Nettomarge (Bemessungsgrundlage) 3.900 EUR × 100 / 119 3.276,47 EUR
Abzuführende USt 3.276,47 EUR × 19 % 623,53 EUR
Effektiver Erlös der GmbH (netto) 11.900 EUR − 8.000 EUR − 623,53 EUR 3.276,47 EUR

Berechnung Pkw B (negative Marge)

Schritt Rechnung Betrag
Marge (brutto) 14.500 EUR − 15.000 EUR −500 EUR
Marge für USt-Zwecke Negativ → wird auf 0 gesetzt 0 EUR
Abzuführende USt 0 EUR

Kein Verlustausgleich: Der Verlust aus Pkw B (−500 EUR) darf die USt-Schuld aus Pkw A nicht mindern. Bei Einzelmargenbesteuerung wird jedes Fahrzeug isoliert betrachtet. Eine Ausnahme gilt nur bei genehmigter Gesamtmargenbesteuerung (§ 25a Abs. 4 UStG, s. u.).

Vergleich: Regelbesteuerung vs. Differenzbesteuerung

Methode Pkw A – USt-Last Ersparnis GmbH
Regelbesteuerung (USt auf vollen VK) 11.900 EUR × 19/119 = 1.900,00 EUR
Differenzbesteuerung (USt nur auf Marge) 623,53 EUR 1.276,47 EUR

Der Liquiditätsvorteil ist erheblich: Die Differenzbesteuerung spart der GmbH bei Pkw A rund 1.276 EUR Umsatzsteuer gegenüber der Regelbesteuerung – und das, obwohl kein Vorsteuerabzug aus dem Ankauf möglich ist.

Differenzbesteuerung bei Anlagevermögen

Eine in der Praxis häufig unterschätzte Konstellation: Eine GmbH entnimmt ein Wirtschaftsgut aus dem Anlagevermögen und veräußert es. Kann hier Differenzbesteuerung angewendet werden?

Die Antwort hängt am Ankauf: § 25a UStG setzt voraus, dass der Wiederverkäufer den Gegenstand zum Zwecke des Wiederverkaufs erworben hat (Händlereigenschaft). Darüber hinaus muss beim ursprünglichen Erwerb kein Vorsteuerabzug geltend gemacht worden sein. Bei aktiviertem Anlagevermögen, bei dessen Anschaffung die GmbH Vorsteuer abgezogen hat, scheidet § 25a UStG aus.

Relevant wird die Differenzbesteuerung bei Anlagevermögen insbesondere, wenn:

  • das Wirtschaftsgut von einem Nichtunternehmer erworben wurde (z. B. GmbH kauft gebrauchte Maschine von einer Privatperson, ohne Vorsteuerabzug, und verkauft sie später wieder),
  • die GmbH das Gut kurzzeitig selbst genutzt, aber von Anfang an keine Vorsteuer geltend gemacht hat.

Die Bemessungsgrundlage Differenzbesteuerung Anlagevermögen berechnet sich identisch zur obigen Formel: Verkaufspreis minus ursprünglicher Einkaufspreis. Eine Abschreibung während der Nutzungszeit reduziert den Einkaufspreis für Zwecke des § 25a UStG nicht – der steuerliche Buchwert ist irrelevant. Maßgebend bleibt der historische Anschaffungsbetrag.

Gesamtmargenbesteuerung nach § 25a Abs. 4 UStG

Als Vereinfachungsregelung erlaubt § 25a Abs. 4 UStG die Gesamtmargenbesteuerung für bestimmte Gegenstände (Kunstgegenstände, Sammlungsstücke, Antiquitäten und gebrauchte Gegenstände im Allgemeinen, wenn sie in großen Mengen gehandelt werden). Dabei wird die USt nicht pro Gegenstand, sondern auf die Summe aller Margen in einem Besteuerungszeitraum ermittelt.

Vorteil: Verlustmargen einzelner Gegenstände können positive Margen anderer Gegenstände ausgleichen. Nachteil: Die Gesamtmarge darf nicht negativ ausgewiesen werden (kein Rücktrag in spätere Perioden). Die Methode muss konsequent für alle unter § 25a UStG fallenden Gegenstände derselben Kategorie angewendet werden.

Praxishinweis: Differenzbesteuerung Rechner

Wer regelmäßig Margengeschäfte abwickelt, sollte die Berechnung in einer strukturierten Tabelle oder einem geeigneten Buchhaltungssystem automatisieren. Unser Kostenrechner hilft Ihnen bei einer ersten Einschätzung des Aufwands für die laufende Buchhaltung von GmbHs mit Margengeschäften.

Buchungssatz & Jahresabschluss

Die Differenzbesteuerung erfordert eine saubere Kontentrennung in der Finanzbuchhaltung. Der Ausweis auf der Umsatzsteuer-Voranmeldung erfolgt in Kennziffer 76 (Steuerbetrag aus Differenzbesteuerung). Eine separate Aufzeichnung der Ein- und Verkaufspreise je Gegenstand ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 25a Abs. 6 UStG).

Buchungssätze für das Beispiel Pkw A

Ankauf Pkw A von Privatperson:
Waren/Fahrzeuge 8.000 EUR an Bank/Verbindlichkeiten 8.000 EUR
(Kein Vorsteuerausweis – kein Vorsteuerabzug bei Differenzbesteuerung)
Verkauf Pkw A (Brutto-Erlös 11.900 EUR, davon USt auf Marge 623,53 EUR):
Bank/Forderungen 11.900 EUR an Erlöse Differenzbesteuerung 11.276,47 EUR
und an USt § 25a UStG 623,53 EUR

Im Jahresabschluss nach HGB sind die Umsatzerlöse gemäß § 277 Abs. 1 HGB als Nettobetrag (also nach Abzug der in der Marge enthaltenen USt) auszuweisen. Die Umsatzsteuer auf die Marge ist keine reguläre Ausgangsumsatzsteuer, aber dennoch im Steuerrecht als Zahllast der GmbH zu behandeln.

Häufige Fehler & Praxishinweise

  • USt auf den vollen Verkaufspreis abgeführt: Klassischer Fehler bei fehlender Systemunterstützung. Führt zu Überzahlungen und schwieriger Korrektur.
  • Fehlende Einzelaufzeichnung: Wer Einkaufs- und Verkaufspreise nicht gegenstandsbezogen dokumentiert, riskiert die Versagung der Margenregelung durch den Prüfer.
  • Vorsteuerabzug trotz Differenzbesteuerung: Wer versehentlich Vorsteuer aus dem Ankauf zieht, verliert das Recht auf § 25a UStG für denselben Gegenstand.
  • Falsche Steuersatz-Anwendung: Bei Kunstgegenständen oder Sammlungsstücken kann der ermäßigte Steuersatz (7 %) gelten (§ 25a Abs. 5 Satz 2 UStG). Dann lautet die Formel: USt = Marge × 7/107.
  • Ankauf von anderen umsatzsteuerpflichtigen Händlern: Kauft die GmbH von einem Händler, der Regelbesteuerung anwendet und USt ausweist, ist § 25a UStG nicht anwendbar – auch wenn ein Gebrauchtgegenstand gehandelt wird.
  • Ausweis in der Rechnung: In der Ausgangsrechnung darf die Umsatzsteuer nicht gesondert ausgewiesen werden (§ 25a Abs. 3 Satz 3 UStG). Der Vermerk „Differenzbesteuerung – kein Vorsteuerabzug möglich“ ist Pflicht.

Hinweis zur UStVA

Der Nettobetrag der Margen (Bemessungsgrundlage, also Summe aller Nettomargensummen) wird in Zeile 17/KZ 76 der Umsatzsteuer-Voranmeldung eingetragen. Die berechnete Steuer erscheint in KZ 77. Die Gesamtumsätze aus Differenzbesteuerung fließen nicht in KZ 81 (reguläre Umsätze 19 %) ein.

Fazit

Die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG Beispiel zeigt: Die Berechnung folgt einer klaren, dreistufigen Logik – Marge ermitteln, USt herausrechnen, korrekt buchen und melden. Entscheidend ist das Verständnis, dass nicht der Wiederbeschaffungswert, sondern ausschließlich der historische Einkaufspreis die Bemessungsgrundlage bestimmt. Negative Margen führen bei der Einzelmargenbesteuerung zu keiner Umsatzsteuer, dürfen aber auch nicht mit positiven Margen verrechnet werden.

Für GmbHs mit regelmäßigem Handel in gebrauchten Wirtschaftsgütern lohnt sich die Prüfung der Gesamtmargenbesteuerung als Vereinfachungsoption sowie die Implementierung einer gegenstandsbezogenen Aufzeichnungspflicht. Fehler in der Umsatzsteuer-Voranmeldung und im Jahresabschluss lassen sich so vermeiden. Gern beraten wir Sie über unsere Plattform zur laufenden GmbH-Buchhaltung.

623,53 EUR

USt auf 3.900 EUR Marge (19 %)

1.276,47 EUR

Steuerersparnis ggü. Regelbesteuerung (Beispiel Pkw A)

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Bemessungsgrundlage bei der Differenzbesteuerung?

Die Bemessungsgrundlage ist die Nettomarge: also Verkaufspreis minus Einkaufspreis, geteilt durch 1,19 (bei 19 % USt). Die USt wird aus der Bruttomarge herausgerechnet, nicht auf den vollen Verkaufspreis angewendet.

Kann ich den Wiederbeschaffungswert statt des Einkaufspreises ansetzen?

Nein. § 25a UStG stellt ausdrücklich auf den tatsächlich gezahlten Einkaufspreis ab. Der Wiederbeschaffungswert spielt umsatzsteuerlich keine Rolle.

Was passiert, wenn die Marge negativ ist?

Bei negativer Marge entsteht keine Umsatzsteuer. Der Verlust darf bei der Einzelmargenbesteuerung jedoch nicht mit anderen positiven Margen verrechnet werden. Ausnahme: genehmigte Gesamtmargenbesteuerung nach § 25a Abs. 4 UStG.

Darf ich in der Ausgangsrechnung die Umsatzsteuer ausweisen?

Nein. § 25a Abs. 3 Satz 3 UStG verbietet den gesonderten Umsatzsteuerausweis. Die Rechnung muss den Hinweis „Differenzbesteuerung – kein Vorsteuerabzug möglich" enthalten.

Gilt die Differenzbesteuerung auch für Anlagevermögen?

Ja, unter Bedingungen: Der Gegenstand muss von einem Nichtunternehmer oder einem anderen berechtigten Veräußerer erworben worden sein, und beim Ankauf darf kein Vorsteuerabzug geltend gemacht worden sein. Der historische Anschaffungspreis – nicht der Buchwert – ist maßgebend.

Wie wird die Differenzbesteuerung in der UStVA eingetragen?

Die Nettomarge (Bemessungsgrundlage) wird in Kennziffer 76, die darauf entfallende Umsatzsteuer in Kennziffer 77 der Umsatzsteuer-Voranmeldung eingetragen. Die Umsätze fließen nicht in die Zeilen für reguläre Umsätze (KZ 81) ein.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: June 2026.

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