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OnlineBilanzBlogDifferenzbesteuerung auf eBay, Amazon & Kleinanzeigen: §25a UStG für Marktplatz-Händler

Differenzbesteuerung auf eBay, Amazon & Kleinanzeigen: §25a UStG für Marktplatz-Händler

Veröffentlicht: 25.06.2026Aktualisiert: 25.06.2026Fachlich geprüft: 25.06.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Wer gewerblich Gebrauchtwaren auf eBay, Amazon oder Kleinanzeigen weiterverkauft, kann unter bestimmten Voraussetzungen die Umsatzsteuer nur auf die Handelsmarge zahlen – statt auf den vollen Verkaufspreis. Die eBay Differenzbesteuerung nach §25a UStG klingt einfach, birgt in der Plattform-Praxis aber eine Reihe von Fallstricken – von der Angebotskennzeichnung über die Gebührenbehandlung bis hin zur korrekten Deklaration in der Umsatzsteuererklärung und Verbuchung im Jahresabschluss.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Die eBay Differenzbesteuerung nach §25a UStG erlaubt Wiederverkäufern von Gebrauchtgegenständen, die Umsatzsteuer nur auf die positive Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis zu berechnen – nicht auf den Gesamterlös. Voraussetzung: Der Lieferant hat keine Umsatzsteuer ausgewiesen (Privatperson, Kleinunternehmer oder Differenzbesteuerer). Neuware ist grundsätzlich ausgeschlossen. Auf Plattformen wie eBay muss das Angebot als „differenzbesteuert“ gekennzeichnet sein; Käufer erhalten keine ausweisbare Vorsteuer. Spätestens wenn Händler regelmäßig und gewerblich verkaufen, sind auch die steuerlichen Folgen zu beachten.

Grundlagen §25a UStG: Was gilt für Marktplatz-Händler?

Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderregelung der Umsatzsteuer, die verhindern soll, dass auf bereits versteuerter Substanz erneut volle Umsatzsteuer anfällt. Der Gesetzgeber hat sie in §25a UStG verankert; europarechtlich basiert sie auf Art. 312 ff. MwStSystRL.

Für gewerbliche Marktplatz-Händler bedeutet das konkret: Wer zum Beispiel gebrauchte Smartphones, Bücher, Vintage-Kleidung oder Sammlerstücke von Privatpersonen ankauft und auf eBay oder Amazon weiterverkauft, schuldet dem Finanzamt Umsatzsteuer nur auf die Marge – also auf (Verkaufspreis − Einkaufspreis). Ist die Differenz negativ oder null, entsteht keine Umsatzsteuer; negative Margen dürfen jedoch weder mit anderen Umsätzen verrechnet noch auf spätere Perioden vorgetragen werden.

Grundprinzip §25a UStG

Bemessungsgrundlage = Verkaufspreis − Einkaufspreis (netto der Differenz, d.h. ÷ 1,19 bei Regelsteuersatz). Negative Margen bleiben unberücksichtigt.

Für Händler, die als GmbH oder UG organisiert sind, ist die Differenzbesteuerung ein wichtiges Gestaltungsinstrument, das direkt auf die Liquidität wirkt – sie reduziert die abzuführende Umsatzsteuer erheblich. Gleichzeitig schlägt sie sich im Jahresabschluss auf Umsatz- und Vorsteuerkonten nieder und muss dort korrekt abgebildet werden.

Voraussetzungen: Wann ist eBay Differenzbesteuerung zulässig?

§25a UStG knüpft die Anwendung an vier kumulative Voraussetzungen:

  1. Wiederverkäufer: Der Händler muss die Gegenstände im Rahmen seines Unternehmens zum Wiederverkauf erworben haben.
  2. Gebrauchtgegenstände, Kunstgegenstände, Sammlerstücke oder Antiquitäten: Die Ware muss unter eine der gesetzlich definierten Kategorien fallen (§25a Abs. 1 Nr. 1 UStG).
  3. Vorlieferant ohne ausgewiesene USt: Der Ankauf muss von einer Privatperson, einem Kleinunternehmer (§19 UStG), einem Differenzbesteuerer oder aus einem EU-Mitgliedstaat mit Differenzbesteuerung stammen. Wer eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer erhalten hat, darf nicht differenzbesteuern.
  4. Inländische Lieferung: Der Gegenstand muss im Inland geliefert werden (Ausnahmen für Reisegepäckregelung und EU-Innergemeinschaftliches sind gesondert zu prüfen).

Achtung: Sobald ein Ankaufsbeleg eine offen ausgewiesene Umsatzsteuer enthält – auch wenn der Verkäufer irrtümlich nach §14c UStG zu Unrecht Steuer ausgewiesen hat – scheidet die Differenzbesteuerung für diesen Gegenstand aus. Das Finanzamt prüft dies anhand der Eingangsrechnungen.

Einzeldifferenz vs. Gesamtdifferenz

§25a Abs. 4 UStG erlaubt für gleichartige Gegenstände die Gesamtdifferenzbesteuerung (Margenverfahren), bei der Einkäufe und Verkäufe eines Zeitraums saldiert werden. Sie ist nützlich für Händler mit hohem Durchlauf (z.B. Massenankauf von Büchern), erfordert aber eine exakte Trennung nach Warengruppen in der Buchführung und ist beim Finanzamt nicht gesondert zu beantragen, jedoch konsequent beizubehalten.

Neuware und eBay: Der häufigste Fehler

Ein klassischer Irrtum unter eBay-Händlern: die Annahme, Differenzbesteuerung gelte auch für Neuware. Das ist falsch. §25a UStG setzt voraus, dass es sich um bewegliche körperliche Gegenstände handelt, die bereits gebraucht worden sind – oder um Kunstgegenstände, Sammlerstücke und Antiquitäten gemäß Anlage 2 zum UStG.

Neuware ist zwingend ausgeschlossen. Wer originalverpackte Ware von Privatpersonen kauft (z.B. ungeöffnete Elektronik als „Geschenk nicht gebraucht“), kann nicht automatisch Differenzbesteuerung anwenden. Entscheidend ist nicht die Verpackung, sondern ob der Gegenstand tatsächlich schon dem privaten Verbrauch zugeführt wurde. Im Zweifelsfall liegt die Darlegungslast beim Händler.

Für Händler, die sowohl neue als auch gebrauchte Waren verkaufen, entsteht daraus eine zwingend getrennte Buchführung: Reguläre Umsätze und Differenzbesteuerungsumsätze dürfen nicht vermischt werden. Die Steuer auf reguläre Neuware-Umsätze ist voll auf den Verkaufspreis zu berechnen.

Plattform-Praxis: eBay, Amazon & Kleinanzeigen im Vergleich

Jede Plattform stellt Händler vor spezifische Herausforderungen bei der Umsetzung der Differenzbesteuerung.

eBay

eBay bietet in den Angebotseinstellungen die Option „Differenzbesteuerung nach §25a UStG“ bei der Mehrwertsteuer-Kennzeichnung. Händler müssen diese Option aktiv wählen – sie ist nicht voreingestellt. In der Rechnung darf keine Steuer offen ausgewiesen werden. Der Hinweis „Differenzbesteuerung nach §25a UStG – kein Vorsteuerabzug möglich“ muss im Angebot und auf der Rechnung erscheinen. eBay-Verkäufer, die als „eBay differenzbesteuert“ auftreten, sind für Geschäftskunden-Käufer unattraktiv, da kein Vorsteuerabzug möglich ist. Ob sich die Anwendung der Differenzbesteuerung lohnt, hängt vom jeweiligen Geschäftsmodell und der Kundenstruktur ab.

Amazon

Amazon Marketplace stellt Händler vor größere Hürden: Das System weist Umsatzsteuer standardmäßig offen aus. Für die Differenzbesteuerung bei Amazon muss der Händler im Seller Central unter Steuereinstellungen die Differenzbesteuerung konfigurieren und sicherstellen, dass Amazon keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausweist. Bei Amazon Warehouse Deals oder dem Weiterverkauf von FBA-Rücksendungen gelten Sonderregeln – hier kommt es auf die genaue Ankaufsquelle an.

Kleinanzeigen (ehemals eBay Kleinanzeigen)

Kleinanzeigen ist primär eine Plattform für Privatverkäufer, bietet aber gewerbliche Profile. Da keine strukturierten Rechnungsstellungstools integriert sind, müssen Händler Rechnungen manuell ausstellen und den Differenzbesteuerungs-Hinweis selbst einfügen. Der Vorteil: Ankäufe von Privatpersonen sind hier besonders leicht zu dokumentieren – der Händler sollte stets einen schriftlichen Ankaufsbeleg (auch per E-Mail) mit Name, Adresse und Beschreibung des Gegenstands anfertigen.

Kennzeichnungspflicht im Angebot

Eine oft übersehene Pflicht: Differenzbesteuerte Angebote müssen als solche erkennbar sein. Zwar verlangt §25a UStG nicht explizit eine Kennzeichnung im Angebot, jedoch ist auf der Ausgangsrechnung der Hinweis auf die Sonderregelung Pflicht (§14a Abs. 6 UStG). Viele Plattformprüfungen durch das Finanzamt beginnen genau hier: Rechnungen ohne Hinweis bei gleichzeitig fehlender Umsatzsteuerausweisung sind ein direktes Prüfsignal.

Gebühren, Versand & Nebenkosten korrekt behandeln

Eine zentrale Praxisfrage ist: Wie wirken sich Plattformgebühren (eBay-Verkaufsgebühren, Amazon-Referral-Fees, Paypal-Gebühren) und Versandkosten auf die Differenzbesteuerung aus?

Gesetzliche Grundregel

Der Einkaufspreis im Sinne des §25a UStG ist der tatsächlich gezahlte Ankaufspreis für den Gegenstand. Plattformgebühren, Versand und sonstige Nebenkosten mindern die Differenz nicht – sie sind separat als Betriebsausgaben zu behandeln.

Das klingt nachteilig, ist aber systematisch korrekt: Die Umsatzsteuer auf eBay-Gebühren kann der Händler als Vorsteuer geltend machen (§15 UStG), sofern er zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Dies ist auch bei Differenzbesteuerern möglich, da §25a Abs. 7 UStG nur den Vorsteuerabzug aus dem Ankauf des differenzbesteuerten Gegenstands ausschließt – nicht den Vorsteuerabzug aus allgemeinen Betriebsausgaben wie Gebühren.

Kostenart Einfluss auf Differenz Vorsteuerabzug möglich?
Ankaufspreis Ware (von Privat) Reduziert Differenz Nein (kein USt-Ausweis)
eBay/Amazon Verkaufsgebühren Kein Einfluss Ja (19% VSt abziehbar)
Versandkosten (Ausgang) Kein Einfluss auf Differenz Ja (VSt aus Porto-Rechnungen)
Reinigung/Aufbereitung der Ware Kein Einfluss Ja (VSt aus Dienstleistungsrechnungen)

Rechenbeispiel: GmbH verkauft Gebrauchtelektronik auf eBay

Die Elektronik-Handels-GmbH (Regelbesteuerer, Vorsteuerberechtigt) kauft 10 gebrauchte Smartphones von Privatpersonen und verkauft sie auf eBay. Sachverhalt:

Position Betrag
Ankaufspreise (10 Geräte, gesamt) 1.500 EUR
Verkaufspreise (10 Geräte, gesamt) 2.800 EUR
Rohdifferenz (Marge brutto) 1.300 EUR
Enthaltene USt auf Differenz (1.300 ÷ 1,19 × 0,19) 207,56 EUR
Nettomarge (Bemessungsgrundlage) 1.092,44 EUR
eBay-Gebühren (ca. 10%, inkl. 19% USt) 280 EUR brutto → 47,06 EUR VSt abziehbar
Tatsächlich abzuführende USt (207,56 − 47,06 VSt Gebühren) 160,50 EUR

Zum Vergleich: Ohne Differenzbesteuerung (normale Besteuerung auf Verkaufspreis) würde die GmbH auf 2.800 EUR USt schulden: 2.800 ÷ 1,19 × 0,19 = 447,06 EUR (abzüglich VSt aus Gebühren = 400 EUR). Die Differenzbesteuerung spart hier rund 239 EUR Umsatzsteuer pro Charge.

Buchungssatz Verkauf (Einzeldifferenz, Regelsteuersatz):
Bank/Forderungen 2.800 EUR an Erlöse Differenzbesteuerung §25a 2.592,44 EUR + Umsatzsteuer 207,56 EUR
Buchungssatz Ankauf:
Wareneinkauf Differenzbesteuerung 1.500 EUR an Kasse/Bank 1.500 EUR (kein VSt-Konto, da Privatankauf)

Buchführung & Jahresabschluss bei Differenzbesteuerung

Die Differenzbesteuerung stellt besondere Anforderungen an die Kontierung. GmbHs und UGs müssen differenzbesteuerte Umsätze auf separaten Erlöskonten (SKR03/SKR04: z.B. 8710 „Erlöse Differenzbesteuerung §25a“) buchen. Damit ist sichergestellt, dass in der Umsatzsteuer-Voranmeldung die korrekte Zeile (Kennziffer 76 für §25a-Umsätze im Voranmeldungsformular) befüllt wird.

Im Jahresabschluss erscheinen die Erlöse in voller Höhe (Verkaufspreis) als Umsatz; die enthaltene Differenz-USt wird als Verbindlichkeit gegenüber dem Finanzamt passiviert. Eine häufige Fehlerquelle: Händler setzen irrtümlich nur die Nettomarge als Umsatz an – das verfälscht sowohl GuV als auch Umsatzsteuer-Erklärung.

  • Getrennte Erlöskonten für §25a-Umsätze und Regelbesteuerung einrichten
  • Ankaufsnachweise (Name, Adresse, Gegenstand, Preis) für jeden Gegenstand archivieren
  • UStVA: Differenzbesteuerungsumsätze in Kennziffer 76 eintragen
  • Keine Umsatzsteuer offen auf Ausgangsrechnungen ausweisen
  • Pflichthinweis „Differenzbesteuerung gemäß §25a UStG“ auf jeder Rechnung
  • VSt aus Betriebsausgaben (Gebühren, Versand) separat erfassen und geltend machen
  • Bei Gesamtdifferenzverfahren: Warengruppen-Trennung dokumentieren

Risiken, Prüfungsfallen & Gestaltungshinweise

Die Finanzverwaltung hat den gewerblichen Handel auf Online-Plattformen als Prüfungsschwerpunkt identifiziert. Folgende Risiken sind in der Praxis besonders relevant:

Scheinprivatverkäufer als Lieferanten

Kauft ein Händler von jemandem, der faktisch gewerblich handelt (z.B. jemand, der selbst regelmäßig in großem Umfang auf Kleinanzeigen verkauft), aber keine Umsatzsteuer ausweist, begründet das grundsätzlich kein Problem für die Differenzbesteuerung – solange de jure kein Umsatzsteuerausweis erfolgt. Problematisch wird es, wenn der Lieferant tatsächlich als Unternehmer gilt und falsch abrechnet: Dann ist der Ankauf steuerrechtlich unklar, und das Finanzamt kann die Differenzbesteuerung versagen.

Fehlende oder mangelhafte Ankaufsnachweise

§25a UStG verlangt keine gesetzlich vorgeschriebene Ankaufsrechnung. Dennoch muss der Händler nachweisen können, dass die Voraussetzungen erfüllt sind. Fehlt jede Dokumentation, kann das Finanzamt die Differenzbesteuerung vollständig versagen und die Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis nacherheben – ggf. zuzüglich Zinsen nach §233a AO.

Irrtümlicher Vorsteuerabzug aus Ankäufen

§25a Abs. 7 Nr. 1 UStG schließt den Vorsteuerabzug aus dem Ankauf des differenzbesteuerten Gegenstands ausdrücklich aus. Wer trotzdem Vorsteuer aus einem – irrtümlich mit USt ausgestellten – Ankaufsbeleg zieht, riskiert eine Doppelkorrektur im Rahmen der Betriebsprüfung.

Plattform-Reporting und DAC7

Seit 2023 (DAC7-Richtlinie, umgesetzt im Plattformen-Steuertransparenzgesetz – PStTG) melden eBay, Amazon und Kleinanzeigen Verkäufererlöse automatisch an die Finanzbehörden. Das bedeutet: Auch bislang nicht gemeldete Marktplatz-Umsätze sind für Finanzbehörden sichtbar. Händler, die Differenzbesteuerung anwenden, müssen sicherstellen, dass ihre Umsatzsteuer-Erklärungen mit den Plattformmeldungen konsistent sind.

Gestaltungshinweis

Überlegen Sie, ob für Ihr Geschäftsmodell das Einzeldifferenz- oder das Gesamtdifferenzverfahren vorteilhafter ist. Bei schwankenden Margen (einzelne Topgewinne, viele Nullmargen) kann das Einzelverfahren günstiger sein. Lassen Sie die Wahl durch einen Steuerberater anhand Ihrer konkreten Warengruppen prüfen – ein Wechsel des Verfahrens ist nicht beliebig möglich.

Nutzen Sie unseren Kostenrechner zur ersten Abschätzung Ihrer Steuerlast unter Differenzbesteuerung.

Sonderthema: Bücher auf Amazon

Gebrauchte Bücher unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7% (§12 Abs. 2 Nr. 14 UStG). Bei der Differenzbesteuerung ist daher für Bücher die Marge mit 7% zu versteuern, nicht mit 19%. Die Formel lautet: Bruttomarge ÷ 1,07 × 0,07. Amazon-Händler, die Bücher im Warehouse-Verfahren verkaufen, müssen diese Steuersatz-Differenzierung in ihrem System abbilden – andernfalls riskieren sie eine Nachversteuerung.

Fazit

Die eBay Differenzbesteuerung nach §25a UStG ist für gewerbliche Marktplatz-Händler ein erheblicher Wettbewerbsvorteil – sie reduziert die Umsatzsteuerlast auf die tatsächliche Handelsmarge und verbessert damit die Liquidität messbar. Die Anwendung ist jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft: ausgeschlossene Neuware, lückenlose Ankaufsdokumentation, plattformgerechte Rechnungskennzeichnung und eine klar getrennte Buchführung.

Wer die Systematik beherrscht – insbesondere die korrekte Behandlung von Plattformgebühren, die Wahl zwischen Einzel- und Gesamtdifferenzverfahren und die Besonderheiten bei Büchern oder ermäßigt besteuerten Waren – schöpft das Potenzial der Regelung voll aus, ohne in Prüfungsfallen zu geraten. GmbHs und UGs sollten zudem sicherstellen, dass die Differenzbesteuerung im Jahresabschluss und in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung korrekt abgebildet ist. Möchten Sie wissen, wie das in Ihrer Buchführung konkret aussieht? Testen Sie onlinebilanz.de kostenlos.

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Häufig gestellte Fragen

Kann ich auf eBay auch Neuware nach §25a UStG differenzbesteuern?

Nein. §25a UStG gilt ausschließlich für Gegenstände, die bereits gebraucht wurden, sowie für Kunstgegenstände, Sammlerstücke und Antiquitäten. Originalverpackte Neuware ist zwingend ausgeschlossen, selbst wenn sie von einer Privatperson angekauft wurde.

Darf ich eBay-Verkaufsgebühren von der Differenz abziehen?

Nein. Plattformgebühren mindern nicht den Einkaufspreis im Sinne des §25a UStG. Sie sind separate Betriebsausgaben, aus deren Rechnungen Sie jedoch die enthaltene Vorsteuer (19%) regulär abziehen können.

Welchen Hinweis muss meine eBay-Rechnung bei Differenzbesteuerung enthalten?

Die Ausgangsrechnung muss den Hinweis „Differenzbesteuerung gemäß §25a UStG – kein Vorsteuerabzug möglich" enthalten. Umsatzsteuer darf nicht offen ausgewiesen werden.

Wie buche ich Differenzbesteuerungsumsätze im SKR03?

Nutzen Sie separate Erlöskonten (z.B. 8710 für §25a-Umsätze). Der Brutto-Verkaufserlös wird vollständig als Umsatz gebucht; die enthaltene Differenz-USt wird auf das Umsatzsteuer-Konto gebucht. In der UStVA erscheinen diese Umsätze in Kennziffer 76.

Was passiert, wenn das Finanzamt meine Ankaufsnachweise als unzureichend bewertet?

Das Finanzamt kann die Differenzbesteuerung versagen und die Umsatzsteuer auf den vollen Verkaufspreis nacherheben, zuzüglich Zinsen nach §233a AO. Daher sind schriftliche Ankaufsbelege (Name, Adresse, Gegenstand, Preis) für jeden einzelnen Gegenstand zwingend zu archivieren.

Gilt die Differenzbesteuerung auch für grenzüberschreitende Verkäufe innerhalb der EU?

Nur eingeschränkt. Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen an Unternehmer gilt die Differenzbesteuerung nicht; der Umsatz wäre steuerbefreit. Bei Lieferungen an Privatpersonen im EU-Ausland über das OSS-Verfahren (One-Stop-Shop) sind die Regeln des Bestimmungslandes zu beachten. Spezialisierte Beratung ist hier empfehlenswert.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: June 2026.

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