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Fabian Klement
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Bank & Kasse96.650 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

11–17 Minuten

OnlineBilanzBlogEinspruch ELSTER Unternehmen: Steuerbescheid elektronisch anfechten

Einspruch ELSTER Unternehmen: Steuerbescheid elektronisch anfechten

Veröffentlicht: 24.06.2026Aktualisiert: 24.06.2026Fachlich geprüft: 24.06.2026Lesezeit: ca. 8 Minuten

Ein fehlerhafter Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuerbescheid landet auf dem Tisch des Geschäftsführers – die Uhr tickt. Seit dem Ausbau von Mein ELSTER können GmbH, UG und andere Körperschaften Einsprüche vollständig digital und fristwahrend beim Finanzamt einreichen, ohne Papier, ohne Postweg, ohne Übermittlungsrisiko. Dieser Artikel erklärt den gesamten Prozess aus digitaler Sicht: Wo genau der Einspruch in ELSTER liegt, welche Daten zwingend anzugeben sind, wann der Antrag auf schlichte Änderung die bessere Wahl ist und welche Fallstricke bei der Monatsfrist nach § 355 AO drohen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Einspruch ELSTER Unternehmen: GmbH und UG legen in Mein ELSTER unter Formulare & Leistungen → Alle Formulare → Einspruch einen rechtswirksamen Einspruch gegen jeden Steuerbescheid ein – auch gegen einen vorläufigen Steuerbescheid nach § 165 AO. Die Monatsfrist nach § 355 AO beginnt mit Bekanntgabe des Bescheids (Dreitagesfiktion § 122 AO). Der Einspruch gilt als fristgerecht eingegangen, sobald er auf dem ELSTER-Server des Finanzamts eingegangen ist – nicht erst bei manueller Bearbeitung.

Rechtliche Grundlagen: Einspruch vs. schlichte Änderung

Bevor der Klick in ELSTER erfolgt, muss die richtige Verfahrensart feststehen. Das deutsche Steuerrecht kennt für Unternehmen im Wesentlichen zwei außergerichtliche Rechtsbehelfe gegen Steuerbescheide:

Einspruch (§§ 347–367 AO)

  • Suspensiveffekt: keine sofortige Zahlungspflicht (mit AdV)
  • Vollständige Überprüfung des Bescheids durch das Finanzamt
  • Frist: 1 Monat ab Bekanntgabe (§ 355 AO)
  • Risiko der Verböserung (reformatio in peius) beachten
  • Voraussetzung für Klage beim Finanzgericht
Antrag auf schlichte Änderung (§ 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO)

  • Kein Suspensiveffekt; Zahlung bleibt fällig
  • Prüfung nur des konkret bezeichneten Punktes
  • Kein Verbösungsrisiko
  • Ebenfalls Monatsfrist wie Einspruch
  • Geeignet bei unstrittigen Rechenfehlern oder klaren Übernahmefehlern

Hinweis für Körperschaften

Bei Gewerbesteuerbescheiden ist der Einspruch an die Gemeinde zu richten, nicht an das Finanzamt – auch wenn ELSTER technisch denselben Übermittlungsweg nutzt. Der ELSTER-Einspruch wird dann intern weitergeleitet, sofern die Gemeinde am ELSTER-Verfahren teilnimmt. Im Zweifel empfiehlt sich eine direkte Rückfrage beim zuständigen Gewerbesteueramt.

Körperschaftsteuer-, Solidaritätszuschlag-, Kapitalertragsteuer- sowie Umsatzsteuerbescheide können sämtlich über den ELSTER-Einspruch angefochten werden. Für Lohnsteuer-Anmeldungen gelten Besonderheiten, da es sich um Steueranmeldungen handelt, gegen die ebenfalls Einspruch möglich ist (§ 355 Abs. 1 S. 2 AO).

ELSTER-Zugang für Unternehmen: Voraussetzungen

Für den digitalen Einspruch über ELSTER benötigt die GmbH oder UG ein Organisationskonto bei Mein ELSTER (elster.de). Dieses unterscheidet sich vom privaten Nutzerkonto durch die Verknüpfung mit der Steuernummer der Gesellschaft.

Kontotypen und Berechtigungen

Kontotyp Geeignet für Zertifikat
Organisationskonto (Elster-Stick / Software-Zertifikat) GmbH, UG, AG, Verein Organisationszertifikat (.pfx)
Steuerberaterkonto mit Vollmacht StB handelt für Mandanten-GmbH StB-Zertifikat + ELSTER-Vollmacht
Kanzleisoftware (DATEV, Addison u. a.) Massenverarbeitung durch Kanzlei ERiC-Schnittstelle

Wichtig: Der Geschäftsführer, der den Einspruch einreicht, muss zur Vertretung der Gesellschaft befugt sein. Bei einer GmbH ist dies der eingetragene Geschäftsführer nach § 35 GmbHG. Eine Bevollmächtigung Dritter (z. B. leitender Buchhalter) ist möglich, erfordert aber eine schriftliche Vollmacht, die dem Finanzamt bei der ersten Nutzung vorzulegen ist.

Schritt-für-Schritt: Einspruch in Mein ELSTER einlegen

Der folgende Ablauf gilt für den Weg direkt über das Webportal Mein ELSTER. Kanzleisoftware wie DATEV Unternehmen online bildet denselben Datenstandard ab, die Menüführung weicht ab.

Anmelden bei Mein ELSTER mit dem Organisationszertifikat der GmbH/UG.
Navigieren zu Formulare & Leistungen → Alle Formulare.
In der Suchmaske „Einspruch“ eingeben; das Formular „Einspruch / Antrag auf schlichte Änderung“ auswählen.
Im Kopf des Formulars: Steuernummer der Gesellschaft, zuständiges Finanzamt und Steuerart des angefochtenen Bescheids eintragen.
Bescheiddaten eingeben: Bescheiddatum, Veranlagungszeitraum, festgesetzte Steuer laut angefochtenem Bescheid.
Anfechtungsumfang wählen: vollständig oder teilweise (konkrete Punkte benennen).
Begründung eingeben (Freitextfeld, max. ca. 10.000 Zeichen) oder unter Vorbehalt der Nachreichung absenden, wenn die Frist drängt.
Ggf. Anlagen hochladen (PDF, max. 20 MB je Datei): Berechnungen, Verträge, Gutachten.
Abschluss: Vorschau prüfen, elektronisch signieren (Zertifikat) und absenden.
Übertragungsprotokoll (Transfer-Ticket) speichern – dies ist der Nachweis des fristgerechten Eingangs.

Achtung: Begründungsnachreichung

Ein Einspruch ohne Begründung ist zulässig und wahrt die Frist. Das Finanzamt wird jedoch eine Begründung nachfordern (§ 364 AO). Wird die Nachfrist zur Begründung versäumt, kann der Einspruch als unbegründet zurückgewiesen werden. Daher: Begründung möglichst zeitnah nachreichen, ebenfalls über ELSTER (Schriftverkehr-Funktion).

Anlagen und Schriftverkehr nachreichen

Nachträglich eingereichte Unterlagen – etwa ein Sachverständigengutachten zum Teilwert einer Beteiligung – können über Mein ELSTER → Mein Bereich → Nachrichten als Antwort auf die Verfahrensakte übermittelt werden. Alternativ steht die ELSTER-Funktion „Dokumente einreichen“ zur Verfügung, die seit 2023 flächendeckend für Körperschaften freigeschaltet ist.

Antrag auf schlichte Änderung in ELSTER

Der Antrag auf schlichte Änderung nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO ist im selben ELSTER-Formular wie der Einspruch untergebracht. Im Formular wählt die GmbH einfach die entsprechende Schaltfläche „Antrag auf schlichte Änderung“ statt „Einspruch“.

Der entscheidende Unterschied in der Praxis: Der Antrag auf schlichte Änderung in ELSTER eignet sich besonders, wenn

  • ein reiner Übertragungsfehler aus der elektronisch eingereichten Steuererklärung vorliegt (z. B. Verwechslung von Zeilen im E-Bilanz-Datensatz),
  • kein Streit über die Rechtslage besteht und keine AdV gewünscht wird,
  • das Verbösungsrisiko vermieden werden soll.

Ist jedoch unklar, ob das Finanzamt weitere Punkte aufgreifen könnte (z. B. bei laufender Betriebsprüfung), ist der klassische Einspruch mit explizitem Beschränkungsantrag sicherer.

Praxisbeispiel: GmbH legt Einspruch gegen KSt-Bescheid ein

Die Muster Handels-GmbH erhält am 15. März 2025 den Körperschaftsteuerbescheid 2023. Das Finanzamt hat Rückstellungen für Prozesskosten in Höhe von 48.000 EUR steuerlich nicht anerkannt und den zu versteuernden Gewinn entsprechend erhöht. Die festgesetzte Körperschaftsteuer beträgt 27.500 EUR statt der von der GmbH erwarteten 15.300 EUR – eine Differenz von 12.200 EUR zzgl. Solidaritätszuschlag.

Position Laut Bescheid (FA) Laut GmbH Differenz
Zu versteuerndes Einkommen 183.000 EUR 135.000 EUR 48.000 EUR
Körperschaftsteuer (15 %) 27.450 EUR 20.250 EUR 7.200 EUR
SolZ (5,5 % auf KSt) 1.510 EUR 1.114 EUR 396 EUR
Gesamtlast 28.960 EUR 21.364 EUR 7.596 EUR

Fristberechnung: Bekanntgabe fingiert auf 18. März 2025 (Dreitagesfiktion § 122 Abs. 2 AO). Einspruchsfrist endet am 22. April 2025 (Dienstag; kein Feiertag). Die GmbH reicht den Einspruch am 10. April 2025 via ELSTER ein.

Inhalt des ELSTER-Einspruchs:

  • Bescheiddatum: 15.03.2025, Steuerart: Körperschaftsteuer, VZ 2023
  • Anfechtung: teilweise, nur hinsichtlich der nicht anerkannten Prozesskostrückstellung (48.000 EUR)
  • Begründung: Rückstellung nach § 249 Abs. 1 HGB zulässig, da Klage anhängig und Inanspruchnahme wahrscheinlich; Verweis auf BFH-Urteil vom 27.11.2019 – XI R 63/17
  • Anlage: Kopie der Klageschrift und anwaltliche Einschätzung zur Prozesswahrscheinlichkeit (PDF, 3,2 MB)
  • Zusätzlich: Antrag auf Aussetzung der Vollziehung hinsichtlich der strittigen Mehrsteuern (7.596 EUR)

Das Transfer-Ticket von ELSTER bestätigt den Eingang am 10. April 2025 um 14:32 Uhr – die Frist ist gewahrt. Die korrekte buchhalterische Erfassung der Rückstellung war bereits Gegenstand des Jahresabschlusses der GmbH; eine saubere Dokumentation dort erleichtert die Einspruchsbegründung erheblich.

Fristen, Bekanntgabe und Dreitagesfiktion

Die korrekte Fristberechnung ist für Körperschaften existenziell, da ein verspäteter Einspruch als unzulässig zurückzuweisen ist (§ 358 AO).

Dreitagesfiktion (§ 122 Abs. 2 AO)

Ein schriftlicher Steuerbescheid gilt als am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bekannt gegeben. Das Bescheiddatum ist nicht identisch mit dem Aufgabetag – praktisch wird das Aufgabedatum meist auf den Bescheiddatum-Tag oder den Folgetag angesetzt. Bei Bescheiden, die per ELSTER-Postfach (elektronischer Bescheid) zugestellt werden, gilt die Bekanntgabe mit Eingang im Postfach, frühestens jedoch am dritten Tag nach Absendung durch das Finanzamt.

Fristberechnung kompakt

Fristbeginn: Tag der fingierten Bekanntgabe (Postaufgabe + 3 Tage, § 122 Abs. 2 AO).
Fristende: Ablauf des entsprechenden Tages des Folgemonats (§ 108 AO i. V. m. § 187 BGB). Fällt das Ende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt es sich auf den nächsten Werktag (§ 108 Abs. 3 AO).
Eingang in ELSTER: Maßgeblich ist der Eingang auf dem ELSTER-Server des Finanzamts (Serverzeit), nicht der Zeitpunkt der Anzeige in der Sachbearbeitersicht des Finanzamts.

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Wird die Einspruchsfrist ohne Verschulden versäumt (z. B. schwere Erkrankung des einzigen GF, unvorhersehbarer ELSTER-Serverausfall), kann innerhalb eines Monats nach Wegfall des Hindernisses Wiedereinsetzung nach § 110 AO beantragt werden. ELSTER-Serverausfälle sind durch einen Screenshot der Fehlermeldung mit Zeitstempel zu dokumentieren.

Aussetzung der Vollziehung (AdV) parallel beantragen

Ein Einspruch hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung (§ 361 Abs. 1 AO). Die GmbH muss die festgesetzte Steuer also trotz Einspruchs fristgerecht zahlen, um Säumniszuschläge zu vermeiden. Um die strittigen Mehrbeträge auszusetzen, ist ein gesonderter Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 Abs. 2 AO zu stellen.

Dieser Antrag kann im selben ELSTER-Formular wie der Einspruch gestellt werden – es gibt eine Checkbox „Aussetzung der Vollziehung beantragen“. Voraussetzungen:

  • Ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids oder
  • Unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte der Vollziehung.

Lehnt das Finanzamt den AdV-Antrag ab, kann die GmbH das Finanzgericht im einstweiligen Rechtsschutz nach § 69 Abs. 3 FGO anrufen. Bis zur Entscheidung sollte die strittige Steuerlast liquiditätssichernd zurückgestellt werden.

Typische Fehler und Checkliste

Häufige Fehler beim ELSTER-Einspruch für Unternehmen

  • Falsche Steuerart gewählt: Einspruch gegen KSt-Bescheid, aber USt-Nummer eingetragen – das Finanzamt kann den Einspruch nicht zuordnen.
  • Bescheiddatum verwechselt mit Eingangsdatum: Frist zu früh oder zu spät berechnet.
  • Kein Transfer-Ticket gespeichert: Im Streitfall kein Nachweis des fristgerechten Eingangs.
  • Einspruch nur per E-Mail an das Finanzamt gesandt: Nicht rechtswirksam; ELSTER oder eigenhändig unterschriebenes Schriftstück erforderlich.
  • Verbösungsrisiko ignoriert: Einspruch ohne Kenntnis aller Bescheidpositionen eingelegt; das FA prüft den gesamten Fall neu.
  • AdV vergessen: Strittige Steuer nicht gezahlt, aber auch kein AdV-Antrag gestellt – Säumniszuschläge entstehen.
Organisationszertifikat aktuell und nicht abgelaufen? (Gültigkeit prüfen unter Mein Profil → Zertifikat)
Richtige Steuernummer der GmbH/UG eingetragen (nicht USt-IdNr.)?
Bescheiddatum und Steuerart korrekt?
Fristende berechnet und dokumentiert?
Transfer-Ticket nach Absenden heruntergeladen und archiviert?
AdV-Antrag im selben Formular gestellt, sofern gewünscht?
Begründung beigefügt oder Nachreichungsvorbehalt formuliert?
Verbösungsrisiko mit Steuerberater/WP abgestimmt?
Gewerbesteuer: Zusätzlich Einspruch bei der Gemeinde geprüft?

Wer prüfen möchte, ob sich der Aufwand eines Einspruchs wirtschaftlich lohnt, kann die zu erwartende Steuerersparnis mit dem Kostenrechner gegenstellen oder eine unverbindliche Demo der onlinebilanz.de-Plattform nutzen, um Bescheidabweichungen systematisch zu erfassen.

Fazit

Der Einspruch ELSTER Unternehmen ist für GmbH und UG heute der rechtssicherste und effizienteste Weg, fehlerhafte Steuerbescheide anzufechten. Das ELSTER-Portal deckt den gesamten Prozess ab: von der fristwahrenden Einreichung über den Antrag auf schlichte Änderung bis hin zur Aussetzung der Vollziehung im selben Formular. Entscheidend sind drei Punkte: die korrekte Fristberechnung nach der Dreitagesfiktion des § 122 AO, die Sicherung des Transfer-Tickets als Eingangsnachweis und die strategische Vorabklärung des Verbösungsrisikos. Wer diese Grundregeln beachtet, nutzt das digitale Verfahren vollständig aus – und schützt die Liquidität der Gesellschaft, solange der Bescheid noch nicht bestandskräftig ist.

1 Monat

Einspruchsfrist nach § 355 AO

3 Tage

Bekanntgabefiktion § 122 AO

20 MB

Max. Anlagengröße je Datei in ELSTER

Häufig gestellte Fragen

Ist ein über ELSTER eingereichter Einspruch rechtswirksam?

Ja. Der elektronisch über Mein ELSTER übermittelte Einspruch ist gemäß § 357 Abs. 1 AO i. V. m. § 87a AO vollständig rechtswirksam. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Eingang auf dem ELSTER-Server des Finanzamts.

Kann die GmbH einen Einspruch über ELSTER zurücknehmen?

Ja. Die Rücknahme eines Einspruchs ist nach § 362 AO möglich und kann ebenfalls über den ELSTER-Schriftverkehr (Nachrichten an das Finanzamt) oder schriftlich erklärt werden. Mit der Rücknahme wird der Bescheid bestandskräftig.

Was ist der Unterschied zwischen Einspruch und Antrag auf schlichte Änderung in ELSTER?

Beide Rechtsbehelfe sind im selben ELSTER-Formular verfügbar. Der Einspruch ermöglicht eine vollständige Überprüfung des Bescheids, birgt aber Verbösungsrisiken. Der Antrag auf schlichte Änderung (§ 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a AO) beschränkt die Prüfung auf den konkret bezeichneten Punkt, schließt eine Verböserung aus, hat aber keinen aufschiebenden Effekt.

Wie lange hat das Finanzamt Zeit, über den Einspruch zu entscheiden?

Eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht. Dauert die Bearbeitung übermäßig lang (in der Praxis oft mehr als 6 Monate ohne sachlichen Grund), kann die GmbH eine Untätigkeitsklage nach § 46 FGO beim Finanzgericht erheben.

Muss der Einspruch gegen einen Gewerbesteuerbescheid separat eingereicht werden?

Ja. Der Gewerbesteuerbescheid wird von der hebeberechtigten Gemeinde erlassen. Der Einspruch ist an die Gemeinde zu richten. Viele Gemeinden sind zwischenzeitlich an ELSTER angeschlossen; im Zweifel sollte der Einspruch zusätzlich postalisch eingereicht werden.

Kann ein Steuerberater den Einspruch für die GmbH über ELSTER einreichen?

Ja. Der Steuerberater nutzt sein eigenes ELSTER-Zertifikat und handelt aufgrund der dem Finanzamt vorliegenden Vollmacht. Die Vollmacht muss die Befugnis zur Einlegung von Rechtsbehelfen ausdrücklich umfassen (Muster: BMF-Vollmachtsformular).

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: June 2026.

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Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
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  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

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Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

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Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

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Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

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Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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