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OnlineBilanzBlogLiquidationseröffnungsbilanz buchen: Eröffnungswerte & Konten

Liquidationseröffnungsbilanz buchen: Eröffnungswerte & Konten

Veröffentlicht: 24.06.2026Aktualisiert: 24.06.2026Fachlich geprüft: 24.06.2026Lesezeit: ca. 7 Minuten

Mit dem Auflösungsbeschluss beginnt eine neue Rechnungslegungsperiode: Die GmbH schließt ihr laufendes Geschäftsjahr, erstellt eine Schlussbilanz – und eröffnet unmittelbar danach die Liquidationsbuchhaltung mit der Liquidationseröffnungsbilanz. Dieser Übergang ist buchhalterisch anspruchsvoll, weil Bewertungsmaßstäbe wechseln, stille Reserven aufzudecken sind und das Bankkonto einer anderen Logik folgt als im Regelbetrieb.

SG
Servet Gündogan

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FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
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Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Liquidationseröffnungsbilanz buchen bedeutet: Die Schlusswerte der letzten Handelsbilanz werden als Eröffnungswerte in die Liquidationsbuchhaltung übernommen, anschließend auf Zeitwerte (Liquidationswerte) angepasst und in einem Eröffnungsbuchungssatz je Konto erfasst. Grundlage ist § 242 HGB i.V.m. § 71 GmbHG.

Rechtliche Grundlagen & Pflicht zur Eröffnungsbilanz

Mit der Fassung des Auflösungsbeschlusses durch die Gesellschafterversammlung – in der Regel mit Dreiviertelmehrheit gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 2 GmbHG – tritt die GmbH in die Liquidationsphase ein. Ab diesem Moment sind die Liquidatoren zur Aufstellung einer Eröffnungsbilanz verpflichtet. § 71 Abs. 1 GmbHG schreibt ausdrücklich vor, dass die Liquidatoren zu Beginn der Liquidation eine Bilanz (Liquidationseröffnungsbilanz) aufzustellen und den Gesellschaftern vorzulegen haben.

Ergänzend greift § 242 HGB, der für jeden Kaufmann die Pflicht zur Eröffnungsbilanz am Beginn des Handelsgewerbes bzw. jedes Geschäftsjahres normiert. Die Liquidationsphase gilt als eigenständige Rechnungslegungsperiode – der sogenannte Liquidationszeitraum –, der mit der Eröffnungsbilanz beginnt und mit der Schlussrechnung endet.

Hinweis: Kein neues Geschäftsjahr im steuerlichen Sinne

Steuerlich läuft das Wirtschaftsjahr der Kapitalgesellschaft nicht automatisch mit dem Auflösungsbeschluss ab. Der Liquidationszeitraum beträgt nach § 11 KStG maximal drei Jahre; eine Verlängerung bedarf eines triftigen Grundes. Für die Körperschaftsteuer ist daher die Abgrenzung der Liquidationseröffnungsbilanz vom steuerlichen Abschlussstichtag besonders sorgfältig zu dokumentieren.

Übernahme der Schlusswerte: So funktioniert der Buchungsübergang

In der Praxis läuft die Eröffnung der Liquidationsbuchhaltung zweistufig ab:

  1. Abschluss der letzten regulären Handelsbilanz (Schlussbilanz zum Stichtag des Auflösungsbeschlusses bzw. letzten handelsrechtlichen Abschlussstichtag)
  2. Übernahme der Salden als Eröffnungssalden in die Liquidationsbuchhaltung, danach Anpassung auf Liquidationswerte

Die Schlussbilanz wird dabei nach den regulären HGB-Grundsätzen (Fortführungsprinzip § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) aufgestellt – es sei denn, der Auflösungsbeschluss erfolgt bereits im laufenden Geschäftsjahr, sodass für den Schlussabschluss das Fortführungsprinzip entfällt. In diesem Sonderfall ist die Schlussbilanz bereits nach Liquidationswerten zu bemessen.

Der technische Buchungsübergang erfolgt über das Eröffnungsbilanzkonto (EBK), das in DATEV-Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 als Konto 9000 (SKR 03) bzw. 9000 (SKR 04) angelegt ist. Für jeden Bilanzposten wird ein Eröffnungsbuchungssatz gebildet:

Aktivkonto an Eröffnungsbilanzkonto (EBK) → für jede Aktivposition
Eröffnungsbilanzkonto (EBK) an Passivkonto → für jede Passivposition

Nach vollständiger Umbuchung ist das EBK per saldo null; alle Konten tragen ihren Ausgangssaldo. Erst danach erfolgen die Anpassungsbuchungen auf Liquidationswerte.

Bewertungsmaßstab: Von Fortführungswerten zu Liquidationswerten

Der entscheidende sachliche Unterschied zwischen regulärer Handelsbilanz und Liquidationseröffnungsbilanz liegt im Bewertungsmaßstab. In der laufenden Bilanz gilt das Niederstwertprinzip kombiniert mit dem Fortführungsprinzip. In der Liquidationseröffnungsbilanz dagegen tritt an die Stelle der planmäßigen Abschreibungen der Zerschlagungswert bzw. Veräußerungswert, also der am Markt erzielbare Preis.

Handelsbilanz (Fortführung)

  • Historische Anschaffungskosten
  • Planmäßige Abschreibungen
  • Niederstwertprinzip
  • Keine Aufwertung stiller Reserven
Liquidationseröffnungsbilanz

  • Gemeiner Wert / Veräußerungswert
  • Aufdeckung stiller Reserven zwingend
  • Aufwertung über AK möglich
  • Rückstellungen nach Abwicklungsbedarf

Übersteigt der Liquidationswert den Buchwert, entsteht ein Aufwertungsgewinn, der sofort steuerpflichtig ist (§ 11 KStG). Liegt der Liquidationswert darunter, ist außerplanmäßig abzuschreiben. Für die Buchung der Wertanpassung gilt:

Sachanlagen an Ertrag aus Anlagenabgang (oder: außerordentlicher Ertrag) → bei Aufwertung
Abschreibungen auf Sachanlagen an Sachanlagen → bei Abwertung

Rückstellungen sind in der Liquidationseröffnungsbilanz vollständig und realistisch zu dotieren – insbesondere für Abwicklungskosten, Steuerrückstellungen, Personalabfindungen und noch nicht abgerechnete Leistungen. Details zur vollständigen Bilanzstruktur finden Sie in unserem Grundlagenartikel zur Liquidationsbilanz.

Konkrete Buchungssätze Schritt für Schritt

Die folgende Tabelle zeigt die typischen Buchungssätze beim Übergang in die Liquidation. Vorausgesetzt wird, dass die Schlussbilanz nach Fortführungswerten aufgestellt wurde und die Anpassung auf Liquidationswerte als eigener Schritt folgt.

Schritt Buchungssatz (Soll / Haben) Erläuterung
1. Eröffnung Aktivposten Bank / Forderungen / Anlagevermögen an EBK Übernahme Schlusswerte
2. Eröffnung Passivposten EBK an Verbindlichkeiten / Rückstellungen / EK Übernahme Schlusswerte
3. Aufwertung AV Sachanlagen an sonstige betriebliche Erträge Stille Reserven aufdecken
4. Abwertung UV Abschreibungen auf UV an Vorräte/Forderungen Uneinbringliche Positionen
5. Neue Rückstellung Aufwand Abwicklungskosten an Rückstellungen Liquidationskosten dotieren
6. Steuerrückstellung Körperschaftsteueraufwand an Steuerrückstellung KSt auf Aufwertungsgewinn

Achtung: Doppelerfassung vermeiden

Die Anpassungsbuchungen (Schritte 3–6) dürfen erst nach der vollständigen Eröffnung (Schritte 1–2) gebucht werden. Eine Vermischung führt dazu, dass das EBK nicht auf null schließt und die Eröffnungsbilanz fehlerhafte Salden ausweist.

Liquidation GmbH Bankkonto auflösen – buchhalterische Behandlung

Ein häufig unterschätzter Vorgang ist die buchhalterische und bankmäßige Behandlung der Konten während der Liquidation. Das bestehende Geschäftskonto der GmbH bleibt zunächst bestehen; eine sofortige Auflösung ist weder rechtlich noch buchhalterisch geboten. Tatsächlich ist es in der Praxis sinnvoll, das Konto während der gesamten Abwicklungsphase offen zu halten, um eingehende Forderungen und laufende Zahlungsverpflichtungen abwickeln zu können.

Buchhalterisch wird das Bankkonto mit seinem Schlusswert als Eröffnungssaldo übernommen:

Bank (1200/1800) an EBK → Übernahme des Bankbestands als Eröffnungssaldo

Während der Liquidationsphase werden auf dem Bankkonto folgende Geschäftsvorfälle typischerweise verbucht:

  • Eingang aus Forderungseinzug: Bank an Forderungen aus L&L
  • Erlös aus Anlagenverkauf: Bank an Erlöse aus Anlagenabgang / Umsatzsteuer
  • Begleichung von Verbindlichkeiten: Verbindlichkeiten an Bank
  • Zahlung Liquidationskosten: Abwicklungskosten / Vorsteuer an Bank
  • Auszahlung des Liquidationserlöses an Gesellschafter: Eigenkapital / Liquidationserlöskonto an Bank

Bankseitige Kündigung: Die Bank kann das Konto nach Kenntnis des Auflösungsbeschlusses kündigen. In der Praxis empfiehlt es sich, die Hausbank frühzeitig zu informieren und ein separates Liquidationskonto zu vereinbaren. Buchhalterisch ist ein Kontowechsel unproblematisch – lediglich ein Umbuchungssatz ist erforderlich:

Bank neu (1201) an Bank alt (1200) → Umzug des Bestands auf neues Konto

Erst wenn alle Verbindlichkeiten beglichen, alle Forderungen eingezogen und der Liquidationserlös an die Gesellschafter ausgezahlt ist, wird das Bankkonto tatsächlich aufgelöst. Der Saldo muss zu diesem Zeitpunkt zwingend null betragen – andernfalls liegt ein Buchungsfehler vor, der die Löschungsreife verhindert.

Praxisbeispiel: GmbH mit stiller Reserve in Immobilie

Die Müller Handels-GmbH beschließt am 15. März 2025 ihre Auflösung. Die letzte reguläre Bilanz zum 31. Dezember 2024 weist folgende (vereinfachte) Werte aus:

Position Buchwert HB (€) Liquidationswert (€) Differenz (€)
Betriebsgrundstück 150.000 320.000 +170.000
Fuhrpark 40.000 25.000 −15.000
Vorräte 60.000 48.000 −12.000
Forderungen L&L 80.000 72.000 −8.000
Bank 35.000 35.000 0
Summe Aktiva 365.000 500.000 +135.000

Auf der Passivseite: Stammkapital 25.000 €, Gewinnrücklagen 140.000 €, Verbindlichkeiten Lieferanten 80.000 €, Bankdarlehen 120.000 €. Gesamt: 365.000 €.

Buchungsschritte:

Schritt 1+2: Eröffnung

Betriebsgrundstück 150.000 + Fuhrpark 40.000 + Vorräte 60.000 + Ford. L&L 80.000 + Bank 35.000 an EBK 365.000
EBK 365.000 an Stammkapital 25.000 + Rücklagen 140.000 + Verb. Lieferanten 80.000 + Bankdarlehen 120.000

Schritt 3: Aufwertung Grundstück

Betriebsgrundstück 170.000 an sonstige betriebliche Erträge 170.000

Schritt 4: Abwertungen

Abschreibungen Fuhrpark 15.000 an Fuhrpark 15.000
Abschreibungen Vorräte 12.000 an Vorräte 12.000
Wertberichtigung Forderungen 8.000 an Forderungen L&L 8.000

Schritt 5: Rückstellung Liquidationskosten (Notar, Steuerberater, Handelsregister, geschätzt 18.000 €)

Abwicklungskosten 18.000 an Rückstellungen Abwicklung 18.000

Schritt 6: Steuerrückstellung – der Nettoaufwertungsgewinn beträgt 170.000 − 15.000 − 12.000 − 8.000 − 18.000 = 117.000 €. KSt + SolZ ca. 15,83 % = rd. 18.520 €.

Körperschaftsteueraufwand 18.520 an Steuerrückstellung 18.520

Die Liquidationseröffnungsbilanz weist auf der Aktivseite 500.000 € aus; auf der Passivseite stehen Eigenkapital (erhöht um Nettoreserve) und neue Rückstellungen. Das Eigenkapital steigt auf ca. 25.000 + 140.000 + 117.000 − 18.520 = 263.480 € – dies ist der vorläufige Liquidationserlös vor weiteren Abwicklungsvorgängen. Möchten Sie den Erlösverteilungsanspruch der Gesellschafter schnell planen, hilft unser Kostenrechner.

Checkliste: Was vor dem ersten Liquidationsbuchungssatz erledigt sein muss

Auflösungsbeschluss notariell beurkundet und zum Handelsregister angemeldet
Liquidator(en) bestellt und im HR eingetragen
Letzter regulärer Jahresabschluss (Schlussbilanz) fertiggestellt und geprüft
Alle Buchwerte dokumentiert und Inventur der Aktiva durchgeführt
Liquidationswertgutachten für wesentliche Aktiva (insb. Immobilien, Maschinen) eingeholt
Abwicklungskosten vollständig geschätzt und dokumentiert
Steuerberater über den Stichtag der Liquidationseröffnungsbilanz informiert
Kontenrahmen für Liquidationsbuchhaltung angepasst (Liquidationskonten eingerichtet)
Finanzamt über Auflösung informiert (§ 137 AO – Mitteilung steuerlich erheblicher Veränderungen)
Gläubigeraufruf gemäß § 65 Abs. 2 GmbHG im Bundesanzeiger veranlasst

Tipp: Demo-Zugang für Liquidationsbuchhaltung

onlinebilanz.de stellt fertige Buchungsmasken und Kontenpläne für die Liquidationsbuchhaltung bereit. Testen Sie die Plattform kostenfrei: Zur Demo.

Fazit

Liquidationseröffnungsbilanz buchen ist kein einfacher Jahresabschluss-Rollover – es handelt sich um einen bewertungsrechtlich eigenständigen Akt mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen. Der Kern: Schlusswerte der Handelsbilanz werden als Eröffnungssalden übernommen, danach auf Liquidationswerte angepasst. Stille Reserven sind zwingend aufzudecken und sofort steuerpflichtig. Das Bankkonto der GmbH bleibt während der gesamten Abwicklung buchhalterisch aktiv und wird erst bei vollständiger Mittelverteilung auf null gestellt. Wer den Übergang systematisch vorbereitet – mit Inventur, Gutachten und vollständig dotierten Rückstellungen –, vermeidet spätere Korrekturbuchungen und beschleunigt die Löschungsreife der Gesellschaft. Für die vollständige Darstellung aller Folgebilanzen im Liquidationszeitraum lesen Sie unseren Artikel zur Liquidationsbilanz.

§ 71 GmbHG

Rechtsgrundlage Liquidationseröffnungsbilanz

3 Jahre

Maximaler steuerlicher Liquidationszeitraum (§ 11 KStG)

Häufig gestellte Fragen

Wann muss die Liquidationseröffnungsbilanz aufgestellt werden?

Sie ist zu Beginn der Liquidation aufzustellen, also unmittelbar nach dem wirksamen Auflösungsbeschluss. § 71 Abs. 1 GmbHG nennt keinen festen Fristtag, in der Praxis gilt ein Zeitraum von vier bis acht Wochen nach Beschlussfassung als angemessen.

Kann die Liquidationseröffnungsbilanz mit der Schlussbilanz identisch sein?

Nur dann, wenn der Auflösungsbeschluss bereits zum regulären Bilanzstichtag gefasst wird und das Fortführungsprinzip damit entfällt. In diesem Sonderfall enthält die Schlussbilanz bereits Liquidationswerte und ersetzt zugleich die Eröffnungsbilanz.

Muss das Bankkonto der GmbH bei Liquidationseröffnung sofort aufgelöst werden?

Nein. Das Bankkonto bleibt während der gesamten Abwicklungsphase bestehen. Es wird erst dann aufgelöst, wenn alle Verbindlichkeiten beglichen, alle Forderungen eingezogen und der Liquidationserlös an die Gesellschafter ausgezahlt wurde – der Saldo muss dann null betragen.

Wie werden stille Reserven in der Liquidationseröffnungsbilanz gebucht?

Der betreffende Aktivposten wird auf den Liquidationswert aufgewertet; der Gegenbuchungsposten ist ein sonstiger betrieblicher Ertrag. Dieser Ertrag ist unmittelbar körperschaftsteuerpflichtig, weshalb gleichzeitig eine entsprechende Steuerrückstellung zu bilden ist.

Welche Rückstellungen sind in der Liquidationseröffnungsbilanz zwingend zu bilden?

Mindestens: Rückstellungen für Abwicklungskosten (Notar, Steuerberater, Handelsregister), Steuerrückstellungen auf Aufwertungsgewinne, Rückstellungen für noch nicht abgerechnete Verbindlichkeiten sowie ggf. Personalabfindungen. Eine Unterdotierung kann die steuerliche Abschlussprüfung verzögern.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

Fachliche Prüfung

Fabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.

✓ Steuerberaterkammer Stuttgart · Wirtschaftsprüferkammer

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Verantwortet die fachliche Prüfung dieses Beitrags.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Beratung. Alle steuerlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer. OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet. Stand der Rechtslage: June 2026.

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