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14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogEinspruch Steuerbescheid – Muster & Schreiben für GmbH/UG

Einspruch Steuerbescheid – Muster & Schreiben für GmbH/UG

Veröffentlicht: 24.06.2026Aktualisiert: 24.06.2026Fachlich geprüft: 24.06.2026Lesezeit: ca. 10 Minuten

Ein fehlerhafter Körperschaftsteuer- oder Gewerbesteuerbescheid kann die Liquidität einer GmbH empfindlich belasten. Das Einspruchsverfahren nach § 347 AO ist das gesetzlich vorgesehene Rechtsbehelfsverfahren – doch nur ein formal und inhaltlich korrektes Schreiben wahrt die Rechtsbehelfsfrist und entfaltet aufschiebende Wirkung. Dieser Fachartikel liefert Ihnen ein praxiserprobtes Einspruch Steuerbescheid Muster, erläutert den rechtssicheren Aufbau und zeigt typische Fehlerquellen für Kapitalgesellschaften.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Erster Ansprechpartner für Mandanten, koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und Steuerberater.

FK
✓ Fachlich geprüft vonFabian Klement

Wirtschaftsprüfer & Steuerberater · Dipl.-Kfm.
Steuerberaterkammer Stuttgart

Schwerpunkt Jahresabschlussprüfung, Konzernreporting und E-Bilanz. Qualitätssicherung aller Abschlüsse. Fabian Klement hat die fachlichen Aussagen dieses Beitrags geprüft.

Kurzantwort

Ein Einspruch Steuerbescheid Muster für GmbH/UG enthält zwingend: vollständige Absender- und Bescheidangaben, die genaue Bezeichnung des angefochtenen Bescheids mit Datum und Steuernummer, die Erklärung „Hiermit lege ich/legen wir Einspruch ein“, eine kurze Begründung (oder Ankündigung der Nachreichung), den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO sowie Datum und Unterschrift des vertretungsberechtigten Geschäftsführers. Die Einmonatsfrist nach § 355 Abs. 1 AO ist absolut – ein verspäteter Einspruch ist unzulässig.

Grundlagen: Einspruch vs. Klage für GmbH/UG

Kapitalgesellschaften – GmbH, UG (haftungsbeschränkt) und AG – unterliegen der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer sowie der Umsatzsteuer. Alle entsprechenden Bescheide sind Verwaltungsakte im Sinne des § 118 AO und damit grundsätzlich mit dem Einspruch anfechtbar. Der Einspruch ist der außergerichtliche Rechtsbehelf; erst danach eröffnet sich der Finanzrechtsweg (Klage vor dem Finanzgericht nach § 40 FGO).

Wichtig für GmbH-Geschäftsführer

Der Einspruch hemmt nicht automatisch die Vollziehung des Steuerbescheids. Wer eine Zahlung bis zur Entscheidung aufschiebt, braucht zusätzlich einen separaten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 AO. Andernfalls drohen Säumniszuschläge nach § 240 AO.

Der Unterschied zwischen Einspruch und Beschwerde ist für Unternehmen zentral: Die Beschwerde ist kein steuerrechtlicher Begriff, sondern kommt im Finanzprozessrecht (§ 128 FGO) oder im Verwaltungsrecht vor. Was Unternehmer gelegentlich als „Beschwerde Finanzamt Muster“ suchen, ist im Steuerverfahren regelmäßig der Einspruch nach § 347 AO. Tiefer gehende Grundlagen zum gesamten Verfahren finden Sie in unserem Hauptartikel Einspruch beim Finanzamt – Ablauf, Fristen & Strategie.

Anfechtbare Bescheide einer GmbH (Auswahl)

Ertragsteuern

  • Körperschaftsteuerbescheid
  • Solidaritätszuschlagsbescheid
  • Gewerbesteuermessbescheid
  • Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde
Weitere Bescheide

  • Umsatzsteuerbescheid / Umsatzsteuerjahresbescheid
  • Lohnsteuer-Haftungsbescheid (§ 42d EStG)
  • Verspätungszuschlagsbescheid (§ 152 AO)
  • Schätzungsbescheid (§ 162 AO)

Frist, Form & Zuständigkeit

Die Einmonatsfrist des § 355 AO

Nach § 355 Abs. 1 AO ist der Einspruch innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Verwaltungsakts einzulegen. Die Bekanntgabe gilt nach § 122 Abs. 2 AO bei einem mit der Post übermittelten Bescheid am dritten Tag nach Aufgabe zur Post als bewirkt – unabhängig vom tatsächlichen Eingang. Bei elektronischer Bekanntgabe über ELSTER/MeinELSTER gilt der dritte Tag nach Absenden ebenfalls.

Achtung Fristversäumnis: Die Einmonatsfrist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Ein verspäteter Einspruch ist als unzulässig zu verwerfen (§ 358 AO). Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist nur bei unverschuldetem Hindernis möglich (§ 110 AO). Für GmbH-Geschäftsführer gilt: Krankheit des steuerlichen Beraters allein genügt in der Regel nicht – rechtzeitige Vertreterbestellung ist erforderlich.

Form

Der Einspruch bedarf der Schriftform oder kann zur Niederschrift erklärt werden (§ 357 Abs. 1 AO). Ein „formloses Schreiben Finanzamt“ ist damit ausreichend, sofern es die gesetzlichen Mindestangaben enthält. Eine elektronische Einreichung über ELSTER ist nach § 87a AO i.V.m. ELSTER-Nutzungsbedingungen zulässig und wird nachfolgend separat behandelt.

Zuständigkeit

Der Einspruch ist bei der Behörde einzulegen, die den Bescheid erlassen hat (§ 357 Abs. 2 AO). Beim Gewerbesteuermessbescheid ist das Finanzamt zuständig (nicht die Gemeinde); beim Gewerbesteuerbescheid selbst ist dagegen die Gemeinde Bescheidsherrin. Hier greifen §§ 184 ff. AO und die Gemeindeordnungen der Länder.

Aufbau eines rechtssicheren Einspruchsschreibens

Das Schreiben muss nach § 357 Abs. 1 AO erkennen lassen, wer den Einspruch einlegt und welcher Bescheid angefochten wird. Aus der Praxis empfehlen sich folgende Pflichtbausteine:

  1. Briefkopf: Vollständige Firma, Rechtsform, Handelsregisternummer, Sitz, Steuernummer, ggf. USt-IdNr.
  2. Empfänger: Das zuständige Finanzamt mit Adresse.
  3. Betreff: Eindeutige Bezeichnung des angefochtenen Bescheids (Art, Steuerjahr, Datum, Bescheid-Nr.).
  4. Einspruchserklärung: Klare Formulierung „Hiermit legen wir Einspruch ein gegen …“
  5. Antrag: Was begehrt wird (Aufhebung, Änderung, Freistellung).
  6. Begründung (sofort oder Ankündigung der Nachreichung binnen gesetzter Frist).
  7. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (wenn Zahlungsaufschub gewünscht).
  8. Datum, Ort, Unterschrift des/der vertretungsberechtigten Geschäftsführer/in.

Praxistipp: Begründung nachholen

Eine Begründung im Zeitpunkt der Einspruchseinlegung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Es reicht, die Begründung unter Setzung einer Nachreichungsfrist anzukündigen. Das Finanzamt kann nach § 364b AO eine Ausschlussfrist setzen – dann muss die Begründung bis dahin eingehen, sonst kann das Vorbringen ausgeschlossen werden.

Einspruch Steuerbescheid Muster (Vorlage)

Das folgende Einspruch Steuerbescheid Muster ist für GmbH/UG ausgelegt und kann als Word-Vorlage oder PDF-Vorlage genutzt werden. Passen Sie alle kursiven Platzhalter an Ihren Sachverhalt an.

Einspruch Steuerbescheid Muster – Vorlage für GmbH/UG

[Firma, Rechtsform]
[Straße, PLZ, Ort]
Steuernummer: [xxx/xxx/xxxxx]
HRB: [Nummer], Amtsgericht [Ort]

Finanzamt [Name]
[Straße]
[PLZ, Ort]

[Ort], [Datum]

Betreff: Einspruch gegen den [Körperschaftsteuer-/Gewerbesteuermess-/Umsatzsteuer-]bescheid für [Veranlagungszeitraum]
vom [Bescheiddatum], Steuernummer [xxx/xxx/xxxxx]

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit legen wir namens und im Auftrag der [Firma GmbH] fristgerecht Einspruch gegen den oben bezeichneten Bescheid ein, der uns am [Datum des Erhalts] zugegangen ist.

Antrag:
Wir beantragen, den angefochtenen Bescheid dahingehend zu ändern, dass [konkrete Änderung, z.B.: „die festgesetzte Körperschaftsteuer auf EUR [Betrag] herabgesetzt wird“] / den Bescheid aufzuheben.

Begründung:
[Sofortige Begründung einfügen – oder:] Die Begründung behalten wir uns vor und werden diese bis spätestens [Datum, ca. 4 Wochen] nachreichen. Wir bitten, die Bearbeitung bis dahin zurückzustellen.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung:
Gleichzeitig beantragen wir die Aussetzung der Vollziehung des angefochtenen Bescheids gemäß § 361 AO in Höhe des strittigen Betrags von EUR [Betrag], da ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen.

Für Rückfragen stehen wir unter [Telefon/E-Mail] zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

[Vor- und Nachname]
Geschäftsführer/in
[Firma GmbH]

Anlagen: Kopie des angefochtenen Bescheids; [weitere Belege]

Diese Vorlage deckt die Varianten Einspruch Finanzamt Vorlage, Vorlage Einspruch Steuerbescheid, Einspruch Vorlage Finanzamt und Finanzamt Einspruch Vorlage vollständig ab. Das Muster kann direkt als Word-Dokument (DOCX) oder als PDF ausgedruckt und unterschrieben per Fax, Post oder Einwurf in den Briefkasten des Finanzamts eingereicht werden.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (§ 361 AO)

Die Aussetzung der Vollziehung (AdV) nach § 361 Abs. 2 AO setzt voraus, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids bestehen oder dass die Vollziehung für den Steuerpflichtigen eine unbillige, nicht durch überwiegende öffentliche Interessen gebotene Härte darstellt. Der AdV-Antrag kann zusammen mit dem Einspruch oder separat gestellt werden.

Kriterium AdV beim Finanzamt (§ 361 AO) AdV beim Finanzgericht (§ 69 FGO)
Zeitpunkt Während des Einspruchsverfahrens Nach Klageerhebung oder bei Ablehnung durch FA
Voraussetzung Ernstliche Zweifel oder unbillige Härte Gleiche Voraussetzungen, strengere Prüfung
Sicherheitsleistung Möglich, aber selten Häufiger angeordnet
Aussetzungszinsen 1,8 % p.a. nach § 237 AO (ab 2019: 1,8 % ab 2024) Gleich

Hinweis Aussetzungszinsen: Wird der Einspruch zurückgewiesen und bleibt die Steuer geschuldet, fallen auf den ausgesetzten Betrag Aussetzungszinsen nach § 237 AO an. Seit dem BVerfG-Urteil vom 08.07.2021 (1 BvR 2237/14) gilt ab 2019 ein angepasster Zinssatz von 1,8 % p.a. (§ 238 Abs. 1a AO). Kalkulieren Sie dieses Risiko bei der AdV-Entscheidung ein.

Praxisbeispiel: GmbH fechtet Körperschaftsteuerbescheid an

Sachverhalt

Die Muster Handels-GmbH, Sitz Hamburg, erhält am 14.03.2025 (Postaufgabe 11.03.2025) einen Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2023. Das Finanzamt hat eine Betriebsausgabe von 38.000 EUR für eine im Jahr 2023 angeschaffte Spezialmaschine nicht anerkannt, weil die Rechnung auf den 02.01.2024 datiert ist. Der Geschäftsführer legt die Lieferung und Inbetriebnahme im Dezember 2023 durch Lieferschein und Abnahmeprotokoll nach. Die festgesetzte Körperschaftsteuer beträgt 52.400 EUR statt korrekt 43.140 EUR (Differenz: 9.260 EUR).

Fristberechnung

Ereignis Datum
Postaufgabe Bescheid 11.03.2025
Bekanntgabefiktion (+ 3 Tage, § 122 Abs. 2 AO) 14.03.2025
Einspruchsfrist läuft ab (+ 1 Monat) 14.04.2025
Einspruchseinlegung (tatsächlich) 28.03.2025 ✓

Kernbegründung im Muster

Im Einspruchsschreiben formuliert die Muster Handels-GmbH wie folgt:

„Der angefochtene Bescheid setzt die Körperschaftsteuer 2023 fehlerhaft fest. Das Finanzamt hat die Betriebsausgaben für die Anschaffung einer Spezialmaschine (Nettopreis EUR 38.000,00) nicht anerkannt, weil die Eingangsrechnung das Datum 02.01.2024 trägt. Maßgeblich für die Zuordnung zum Wirtschaftsjahr 2023 ist jedoch der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Zugehörigkeit gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG. Die Maschine wurde nachweislich am 22.12.2023 geliefert und am 28.12.2023 in Betrieb genommen (Lieferschein Nr. 2023-4471, Abnahmeprotokoll vom 28.12.2023, Anlagen 1 und 2). Das Rechnungsdatum ist für die steuerliche Periodenzuordnung eines Wirtschaftsguts nicht allein maßgeblich; entscheidend ist der Übergang von Nutzen und Lasten. Wir verweisen auf BFH-Urteil vom 17.10.2001, I R 32/00. Die Körperschaftsteuer 2023 ist daher auf EUR 43.140,00 herabzusetzen.“

Buchungssatz nach Einspruchserfolg

Wird dem Einspruch stattgegeben und die Körperschaftsteuer auf 43.140 EUR herabgesetzt, ergibt sich folgende Buchung der Steuererstattung:

Buchungssatz:
Körperschaftsteuerverbindlichkeit (SKR03: 3820) 9.260 EUR
    an Körperschaftsteueraufwand (SKR03: 7600) 9.260 EUR
Gegenbuchung bei Eingang der Erstattung:
Bank (SKR03: 1200) 9.260 EUR
    an Körperschaftsteuerverbindlichkeit (SKR03: 3820) 9.260 EUR

Untätigkeitseinspruch – Vorlage & Besonderheiten

Ergeht über einen bereits eingelegten Einspruch nach sechs Monaten ohne zureichenden Grund keine Entscheidung, kann nach § 347 Abs. 1 S. 2 AO ein sog. Untätigkeitseinspruch eingelegt werden. Dieser ermöglicht die unmittelbare Klage vor dem Finanzgericht ohne Abwarten eines Einspruchsbescheids.

Untätigkeitseinspruch Finanzamt Vorlage – Kernformulierung

„Hiermit legen wir Untätigkeitseinspruch gemäß § 347 Abs. 1 Satz 2 AO gegen den [Bescheid] ein, da über unseren Einspruch vom [Datum des ursprünglichen Einspruchs] seit mehr als sechs Monaten ohne zureichenden Grund nicht entschieden worden ist. Wir beantragen unverzügliche Bescheidung, hilfsweise Zustimmung zur Klageerhebung nach § 46 FGO.“

Beachten Sie: Der Untätigkeitseinspruch ist zulässig, wenn das Finanzamt keinen „zureichenden Grund“ für die Verzögerung darlegt. Als zureichend gilt z.B. ein anhängiges Musterverfahren vor dem BFH oder eine noch ausstehende Außenprüfung.

Einspruch per ELSTER einlegen

Seit der Weiterentwicklung des ELSTER-Portals ist es für GmbH/UG möglich, einen Einspruch direkt über Mein ELSTER (www.elster.de) einzulegen. Der elektronische Einspruch wahrt die Schriftform nach § 87a AO, sofern er mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist oder über das authentifizierte ELSTER-Benutzerkonto übermittelt wird.

Beim Suchbegriff Einspruch Steuerbescheid Muster ELSTER ist zu beachten: ELSTER bietet ein strukturiertes Formular, das die Pflichtfelder vorgibt. Der Freitext für Begründung und AdV-Antrag kann in dafür vorgesehene Textfelder eingetragen werden. Empfehlenswert ist, den Freitext vorab in einem Word-Dokument vorzubereiten und dann in ELSTER zu übernehmen. Eine PDF-Exportfunktion für die eigene Dokumentation ist vorhanden.

Vorteile ELSTER-Einspruch

  • Sofortige digitale Eingangsbestätigung
  • Keine Postlaufzeit – fristwahrend am Sendetag
  • Automatische Zuordnung zur Steuernummer
  • Keine Unterschrift im physischen Sinne nötig
Nachteile / Risiken

  • Technische Ausfälle (Backup-Schreiben empfohlen)
  • Freitextfeld begrenzt – lange Begründungen ggf. als Anlage
  • Keine automatische Übermittlung an Gemeinde (Gewerbesteuer)
  • Zugriff erfordert gültiges ELSTER-Organisationszertifikat

Einspruch zurücknehmen oder zurückziehen

Ein Einspruch kann nach § 362 AO bis zur Bestandskraft des Einspruchsbescheids zurückgenommen werden. Die Rücknahme hat zur Folge, dass der ursprüngliche Bescheid bestandskräftig wird. Eine erneute Anfechtung desselben Bescheids ist danach grundsätzlich ausgeschlossen.

Muster: Einspruch zurücknehmen

„Betreff: Rücknahme unseres Einspruchs vom [Datum] gegen den [Bescheid] vom [Datum], Steuernummer [Nr.]

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nehmen wir unseren o.g. Einspruch gemäß § 362 Abs. 1 AO zurück. Wir bitten um Bestätigung der Rücknahme und Mitteilung des Zeitpunkts des Eintritts der Bestandskraft.“

Strategischer Hinweis: Wenn das Finanzamt im Rahmen der Einspruchsbearbeitung eine verbösernde Änderung (§ 367 Abs. 2 AO) ankündigt und die GmbH daraufhin den Einspruch zurücknehmen möchte, ist zu prüfen, ob das Finanzamt die Verböserung trotz Rücknahme noch durchführen kann (nein – Rücknahme vor Verböserungsankündigung ist sicherer).

Typische Fehler und wie man sie vermeidet

Fehler Konsequenz Vermeidung
Einspruch zu spät eingelegt Unzulässig, Verwerfung nach § 358 AO Frist sofort bei Bescheiderhalt notieren; Wiedervorlage im Fristenbuch
Falscher Empfänger (z.B. Gemeinde statt FA bei Messbescheid) Fristwahrung fraglich; Weiterleitung nach § 357 Abs. 2 S. 3 AO nur bei rechtzeitiger Einreichung Bescheid genau lesen: Wer hat erlassen?
Kein klarer Antrag formuliert Einspruch unklar; FA kann zur Präzisierung auffordern Antrag immer konkret beziffern
Kein AdV-Antrag trotz Zahlungsaufschubwunsch Säumniszuschläge nach § 240 AO ab Fälligkeit AdV-Antrag standardmäßig in Muster integrieren
Unterschrift des Prokuristen statt des GF ohne Vollmacht Einspruch ggf. unwirksam; Heilung durch Vollmachtsvorlage möglich Unterschrift des/der Geschäftsführer/in oder notarielle Vollmacht beilegen
Verspätungszuschlag nicht separat angefochten Verspätungszuschlag wird bestandskräftig Bei Einspruch gegen Grundbescheid immer prüfen, ob Nebenleistungen mitzufechten sind

Sonderfall: Einspruch gegen Verspätungszuschlag

Ein Einspruch gegen einen Verspätungszuschlagsbescheid (§ 152 AO) folgt denselben Regeln, wird aber gesondert geführt. Das Muster für den Einspruch gegen den Verspätungszuschlag kann wie das allgemeine Muster aufgebaut werden; in der Begründung ist darzulegen, warum kein Verschulden im Sinne des § 152 Abs. 1 AO vorliegt (z.B. technischer ELSTER-Ausfall mit Screenshot-Nachweis, unverschuldete Erkrankung des einzigen GF ohne Vertreter).

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Checkliste vor dem Absenden des Einspruchs

  • Einspruchsfrist berechnet und eingehalten (§ 355 Abs. 1 AO)?
  • Richtiges Finanzamt / richtige Behörde als Empfänger?
  • Vollständiger Briefkopf der GmbH/UG (Firma, Rechtsform, Steuernummer, HRB)?
  • Bescheid eindeutig bezeichnet (Art, Steuerjahr, Datum, Bescheid-Nr.)?
  • Wort „Einspruch“ klar und unmissverständlich verwendet?
  • Konkreter Antrag (Aufhebung / Änderung auf welchen Betrag) formuliert?
  • Begründung beigefügt oder Nachreichung angekündigt?
  • Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO gestellt (sofern erforderlich)?
  • Unterschrift des/der vertretungsberechtigten GF vorhanden?
  • Kopie des angefochtenen Bescheids als Anlage beigefügt?
  • Sendungsnachweis sichern (Einschreiben, Fax-Sendebericht, ELSTER-Eingangsbestätigung)?
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Weiterführende Informationen zum gesamten außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren finden Sie in unserem Hauptartikel Einspruch beim Finanzamt – Ablauf, Fristen & Strategie für GmbH/UG.

1 Monat

Gesetzliche Einspruchsfrist (§ 355 AO)

1,8 % p.a.

Aussetzungszinsen nach § 237 i.V.m. § 238 Abs. 1a AO

Häufig gestellte Fragen

Muss ein Einspruch einer GmbH immer vom Geschäftsführer unterschrieben werden?

Grundsätzlich ja, da der Geschäftsführer nach § 35 GmbHG der gesetzliche Vertreter ist. Ein bevollmächtigter Steuerberater kann ebenfalls unterzeichnen, sofern eine schriftliche Vollmacht vorliegt oder auf Anforderung nachgereicht wird.

Kann ich den Einspruch ohne Begründung einlegen?

Ja. Eine Begründung ist im Zeitpunkt der Einspruchseinlegung gesetzlich nicht erforderlich. Es genügt, die Nachreichung anzukündigen. Das Finanzamt kann jedoch nach § 364b AO eine Ausschlussfrist setzen.

Was ist der Unterschied zwischen Einspruch und Klage?

Der Einspruch ist das außergerichtliche Vorverfahren nach §§ 347 ff. AO und Voraussetzung für die Klage vor dem Finanzgericht. Die Klage setzt grundsätzlich den erfolglosen Abschluss des Einspruchsverfahrens voraus (§ 44 FGO), ausnahmsweise auch den Untätigkeitseinspruch.

Gilt das Muster auch für den Gewerbesteuerbescheid?

Beim Gewerbesteuermessbescheid ja (Finanzamt als Empfänger). Beim Gewerbesteuerbescheid selbst ist die Gemeinde Bescheidsherrin, und der Einspruch/Widerspruch richtet sich nach dem jeweiligen Gemeinderecht i.V.m. § 184 AO.

Was passiert, wenn der Einspruch erfolglos ist?

Das Finanzamt erlässt einen Einspruchsbescheid (§ 367 AO). Dagegen kann binnen eines Monats Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben werden (§ 47 FGO).

Wie wahre ich die Frist sicher?

Durch Einschreiben mit Rückschein, Einwurf-Einschreiben, Fax mit Sendebericht oder elektronische Übermittlung über ELSTER mit Eingangsbestätigung. Der Eingang beim Finanzamt am letzten Fristtag bis 24:00 Uhr reicht aus.

Gibt es ein kostenloses Muster für den Einspruch?

Das in diesem Artikel bereitgestellte Muster ist kostenfrei nutzbar und deckt die Anforderungen für GmbH/UG ab. Es kann als Word-Vorlage oder als PDF ausgedruckt werden.

Was ist ein Untätigkeitseinspruch?

Ein Untätigkeitseinspruch nach § 347 Abs. 1 S. 2 AO liegt vor, wenn über einen bereits eingelegten Einspruch nach sechs Monaten ohne zureichenden Grund nicht entschieden wurde. Er ermöglicht eine direkte Klage beim Finanzgericht nach § 46 FGO.

Über Autor und fachliche Prüfung

Autor

Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

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Fachliche Prüfung

Fabian Klement

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Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
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