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Datum

Lesedauer

8–12 Minuten

OnlineBilanzBlogGeschäftsreisen 2026 richtig absetzen

Geschäftsreisen im Jahr 2026 richtig absetzen – Alles Wichtige

Zuletzt aktualisiert: April 2025 · Lesezeit: ca. 12 Minuten

Reisekosten gehören zu den häufigsten und zugleich fehlerträchtigsten Betriebsausgaben. Fahrtkosten, Verpflegungspauschalen, Übernachtungskosten, gemischte Reisen mit privatem Anteil — jeder dieser Bereiche hat eigene Regeln, Pauschalen und Belegpflichten. Wer sie kennt, spart erheblich. Wer sie nicht kennt, verliert zulässige Abzüge oder riskiert Korrekturen bei der Betriebsprüfung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandanten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern – damit die HGB Jahresabschluss Pflicht reibungslos und fristgerecht erfüllt wird.

Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Verfasst von Servet Gündogan · April 2025⏱ ca. 12 Minuten

28 €

Verpflegungspauschale Inland bei 24 Stunden Abwesenheit

0,30 €

Kilometerpauschale (bis 20 km); ab 21. km: 0,38 € pro km

§ 9

Abs. 1 Nr. 5a EStG — gesetzliche Grundlage für Reisekostenpauschalen

1. Was ist eine Dienstreise? Grundbegriffe

Nicht jede berufliche Fahrt ist eine steuerlich relevante Dienstreise. Das Reisekostenrecht unterscheidet drei grundlegende Situationen, die verschiedene steuerliche Behandlungen auslösen:

FahrtsituationSteuerliche BehandlungBesonderheit
Fahrt zur ersten TätigkeitsstätteNur Entfernungspauschale (0,30 €/km einfache Strecke)Keine vollen Reisekosten — unabhängig von Entfernung
Auswärtstätigkeit (Dienstreise)Volle Fahrtkosten + Verpflegungspauschale + ÜbernachtungAuswärtiger Einsatzort — kein regelmäßig aufgesuchter Ort
Doppelte HaushaltsführungEigene Regelung — Kosten für Zweitwohnung absetzbarNicht identisch mit Dienstreise

Erste Tätigkeitsstätte — Definition

Die erste Tätigkeitsstätte ist der Ort, an dem ein Arbeitnehmer dauerhaft oder typischerweise arbeitstäglich (oder mindestens 2 Tage/Woche) seiner Tätigkeit nachgeht. Fahrten dorthin sind keine Dienstreisen. Fahrten zu allen anderen Einsatzorten können als Auswärtstätigkeit abgerechnet werden. Selbstständige haben in der Regel ihre Betriebsstätte als „erste Tätigkeitsstätte“.

2. Fahrtkosten: Pauschale oder tatsächliche Kosten

Für Fahrten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit können entweder die tatsächlichen Kosten oder eine Kilometerpauschale angesetzt werden. Die Wahl ist grundsätzlich frei:

PKW — Kilometerpauschale
0,30 €

pro km für die ersten 20 km
0,38 € ab dem 21. km (seit 2022)

Öffentliche Verkehrsmittel
100 %

Tatsächliche Kosten mit Beleg — kein Pauschalabzug. Bahnticket, Flug, Bus vollständig absetzbar.

Firmenwagen — privates Fahrzeug
kein

Wird ein Firmenwagen genutzt, sind die Kosten bereits im Betriebsvermögen. Keine zusätzliche Kilometerpauschale möglich.

Motorrad, Mofa
0,20 €

pro km (keine Staffelung wie beim PKW)

Wichtig: Kilometerpauschale gilt nur beim eigenen PKW

Die 0,30-€/0,38-€-Kilometerpauschale gilt nur, wenn der Steuerpflichtige sein eigenes (privates) Fahrzeug für die Dienstreise nutzt. Wer einen Firmenwagen nutzt, hat keine Fahrtkosten — diese sind durch die Betriebsvermögenszuordnung bereits erfasst.

3. Verpflegungsmehraufwand: Pauschalen 2025/2026

Für mehrstündige Auswärtstätigkeiten kann ohne Einzelnachweis der tatsächlichen Ausgaben ein Verpflegungsmehraufwand als Pauschale geltend gemacht werden. Die Pauschalen gelten für berufliche Reisen im Inland:

AbwesenheitsdauerPauschale 2025/2026Hinweis
Unter 8 Stunden0 € — kein AbzugKeine Mindestpauschale für kurze Abwesenheiten
8 bis 24 Stunden14 €Abwesenheit ab 8 Stunden vom Wohnort und erster Tätigkeitsstätte
24 Stunden (voller Tag)28 €Vollständiger Reisetag mit Übernachtung
An- und Abreisetag14 €Gilt ohne Mindestabwesenheitszeit — allein das An-/Abreisen reicht

Kürzung bei Mahlzeitengestellung

Stellt der Arbeitgeber oder ein Dritter (z. B. auf Konferenzen) Mahlzeiten unentgeltlich zur Verfügung, werden die Pauschalen gekürzt: Frühstück −20 % (5,60 €), Mittag oder Abend jeweils −40 % (11,20 €) vom 28-€-Tagesbetrag. Die Kürzung erfolgt pro Mahlzeit — auch wenn der Steuerpflichtige die Mahlzeit nicht annimmt.

4. Übernachtungskosten: tatsächlich oder Pauschale

Übernachtungskosten bei Dienstreisen sind grundsätzlich in tatsächlicher Höhe als Betriebsausgabe abzugsfähig — ohne Begrenzung nach oben. Die Hotelrechnung muss auf das Unternehmen ausgestellt oder vom Unternehmen erstattet werden.

Tatsächliche Kosten (empfohlen)

Vollständig absetzbar mit ordnungsgemäßem Hotelbeleg. Kein Höchstbetrag. Auch Nebenkosten (Frühstück, WLAN, Parkplatz) sind absetzbar, soweit sie auf der Rechnung ausgewiesen sind. Achtung: Frühstück wird bei der Verpflegungspauschale angerechnet.

Inland-Pauschale ohne Beleg

Das BMF akzeptiert ohne Einzelnachweis eine Schätzgröße von 20 € pro Nacht im Inland — nur für Selbstständige, nicht für Arbeitnehmer. Bei Arbeitnehmern gilt nur die tatsächlich entstandene und erstattete Übernachtungskosten als steuerfrei.

5. Gemischte Reisen: wenn Urlaub und Geschäft zusammentreffen

Eine Reise, die sowohl betriebliche als auch private Anteile hat — z. B. 3 Tage Messebesuch und 4 Tage Urlaub in derselben Stadt — ist nach dem BFH-Beschluss GrS 1/06 anteilig absetzbar. Die Aufteilung erfolgt nach sachgerechten Maßstäben:

Beispiel: Gemischte Reise Barcelona — 3 Tage Messe, 4 Tage Urlaub
Flugkosten hin/zurück480 €
Anteil betrieblich (3/7)205,71 €
Hotelkosten 7 Nächte × 120 €840 €
Anteil betrieblich (3 Nächte)360 €
Verpflegungspauschale Messe-Tage (3 × 28 €)84 €
Absetzbare Reisekosten gesamt649,71 €

Achtung: konstruierter betrieblicher Anlass

Das Finanzamt prüft bei Reisen an attraktive Urlaubsorte intensiv, ob der betriebliche Anlass tatsächlich im Vordergrund stand. Ein eintägiger „Kundentermin“ in Mallorca inmitten einer zweiwöchigen Urlaubsreise wird regelmäßig als privat qualifiziert. Entscheidend: Hätte ein Dritter ohne private Reisemotivation denselben Weg unternommen?

6. Auslandsreisen: länderspezifische Verpflegungspauschalen

Für Auslandsreisen gelten nicht die deutschen Inlandspauschalen, sondern länderspezifische Pauschbeträge, die das BMF jährlich neu festsetzt. Einige Beispiele (aktuelle Beträge beim BMF prüfen):

LandPauschale über 24hPauschale 8–24h / An-Abreisetag
Schweizca. 77 €ca. 51 €
USA (z. B. New York)ca. 71 €ca. 47 €
Vereinigtes Königreich (London)ca. 63 €ca. 42 €
Niederlandeca. 45 €ca. 30 €
Österreichca. 35 €ca. 23 €
China (Peking)ca. 50 €ca. 33 €

Die aktuelle vollständige BMF-Tabelle ist unter bundesfinanzministerium.de abrufbar. Sie wird jährlich aktualisiert — immer die aktuelle Fassung für das jeweilige Reisejahr verwenden.

7. Home-Office und Reisekosten: was sich seit 2023 geändert hat

Die zunehmende Home-Office-Nutzung hat steuerrechtliche Auswirkungen auf das Reisekostenrecht. Wer dauerhaft im Home-Office arbeitet und die Betriebsstätte des Arbeitgebers nur noch gelegentlich aufsucht, kann unter bestimmten Voraussetzungen für jede Fahrt zur Betriebsstätte volle Fahrtkosten als Reisekosten geltend machen — statt der reduzierten Entfernungspauschale.

Erste Tätigkeitsstätte im Home-Office-Kontext

Wenn der Arbeitnehmer kein Büro beim Arbeitgeber hat, das er regelmäßig aufsucht, und sein Wohnort (Home-Office) als erste Tätigkeitsstätte gilt, sind Fahrten zur Betriebsstätte des Arbeitgebers Dienstreisen — nicht Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte. Volle Reisekosten (Km-Pauschale oder tatsächliche Kosten) können angesetzt werden. Diese Einordnung ist im Arbeitsvertrag zu dokumentieren.

8. Reisekosten bei Arbeitnehmern: Erstattung und Lohnsteuer

Arbeitgeber können Reisekosten an Arbeitnehmer steuerfrei erstatten — bis zur Höhe der steuerlich anerkannten Beträge. Eine Überzahlung über die zulässigen Beträge hinaus ist steuerpflichtiger Arbeitslohn.

KostenartSteuerfreie Erstattung bisÜberschreitender Betrag
VerpflegungsmehraufwandGesetzliche Pauschale (14 € / 28 €)Steuerpflichtiger Arbeitslohn
Fahrtkosten (privater PKW)0,30 € (bis 20 km) / 0,38 €/km (ab 21 km)Steuerpflichtiger Arbeitslohn
ÜbernachtungskostenTatsächliche Kosten mit BelegSteuerpflichtiger Arbeitslohn
Telefon/Kommunikation auf ReiseTatsächliche betriebliche KostenSteuerpflichtiger Arbeitslohn

9. Typische Fehler bei der Reisekostenabrechnung

„Der häufigste Reisekosten-Fehler ist kein Berechnungsfehler — es ist ein Dokumentationsfehler. Wer keine Abwesenheitszeiten aufzeichnet, kann die Verpflegungspauschale nicht korrekt ansetzen. Wer Privatanteil und Geschäftsanteil einer Reise nicht sauber trennt, riskiert, dass das Finanzamt den gesamten Reiseanteil streicht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter & Leiter Kundensupport bei OnlineBilanz · Stuttgart

FehlerKonsequenzLösung
Keine Aufzeichnung der AbwesenheitszeitenVerpflegungspauschale nicht anerkanntAbfahrt- und Ankunftszeit dokumentieren
Kilometerpauschale beim Firmenwagen angesetztDoppelter Abzug — KorrekturbedarfNur beim privaten Fahrzeug anwenden
Gemischte Reise vollständig als betrieblich gebuchtPrivatanteil wird gestrichenAnteilige Aufteilung nach Tagen / Zeit
Auslandspauschale Inland-Satz verwendetFalsche Höhe der VerpflegungspauschaleImmer länderspezifische BMF-Tabelle prüfen
Reisekosten für Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte angesetztKorrekturbedarf — nur Entfernungspauschale zulässigErste Tätigkeitsstätte korrekt definieren

10. Häufige Fragen zu Geschäftsreisen und Reisekosten

Welche Verpflegungspauschalen gelten 2026?

Inland: 28 € bei 24 Stunden Abwesenheit, 14 € ab 8 Stunden und für An-/Abreisetage. Für Auslandsreisen gelten länderspezifische BMF-Pauschalen. Stand seit 2020 unverändert — bei Drucklegung noch keine Erhöhung angekündigt.

Sind gemischte Reisen (Urlaub + Geschäft) absetzbar?

Anteilig — nach BFH GrS 1/06 können sachgerecht aufteilbare Reisen aufgeteilt werden. Fahrtkosten zeitanteilig, Übernachtungskosten tageweise. Rein private Tage nicht absetzbar.

Gilt die 0,30-€-Pauschale auch für Elektroautos?

Ja — die Kilometerpauschale gilt für alle privaten PKW unabhängig vom Antrieb. Kein Sondersatz für E-Autos. Bei Firmenwagen keine Kilometerpauschale.

Wie werden Übernachtungskosten abgesetzt?

Tatsächliche Kosten vollständig mit Beleg — ohne Höchstbetrag. Inland-Schätzpauschale von 20 €/Nacht nur für Selbstständige ohne Beleg. Bei Arbeitnehmern: Erstattung in tatsächlicher Höhe steuerfrei.

Was gilt als erste Tätigkeitsstätte?

Der Ort, den der Arbeitnehmer typischerweise arbeitstäglich oder mindestens 2 Tage/Woche aufsucht. Fahrten dorthin sind nur mit Entfernungspauschale absetzbar — keine Dienstreise. Alle anderen Einsatzorte können als Auswärtstätigkeit abgerechnet werden.

11. Fazit: Dokumentation ist die halbe Absetzbarkeit

Reisekosten sind ein legitimer und oft unterschätzter Abzugsposten. Wer alle Belege aufbewahrt, Abwesenheitszeiten dokumentiert und private sowie betriebliche Anteile sauber trennt, kann bei der nächsten Steuer- oder Jahresabschlussprüfung sicher auftreten.

Reisekosten, Kfz-Kosten, Betriebsausgaben — alles korrekt erfasst im Jahresabschluss.

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Hinweis: Allgemeine Information. Rechtsstand April 2025. § 9 EStG. Aktuelle Auslandspauschalen: bundesfinanzministerium.de.

Weiterführend: Bewirtungskosten absetzen 2026: Was das Finanzamt akzeptiert

Weiterführend: Betriebsausgaben oder privat? Die häufigsten Abgrenzungsfehler

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