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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
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offengelegt
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OnlineBilanzBlogBilanz Frist GmbH

Bilanz Frist GmbH 2026: Alle Fristen im Überblick

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Für jede GmbH gelten strenge gesetzliche Fristen zur Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Wer die Bilanz Frist GmbH versäumt, riskiert Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB. Dieser Beitrag erklärt alle Fristen, Sanktionen und organisatorische Schritte für 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Für den GmbH-Jahresabschluss mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten zwei zentrale Fristen: Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt 11 Monate (kleine GmbH) bzw. 8 Monate (mittelgroße/große GmbH). Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB endet 12 Monate nach Bilanzstichtag. Um alle Schritte termingerecht abzuarbeiten, empfiehlt sich eine strukturierte Checkliste für den GmbH-Jahresabschluss. Wer die genannten Fristen versäumt, muss mit Ordnungsgeldern von 500 bis 25.000 Euro rechnen.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss der GmbH?

Für Geschäftsführer einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) gelten mehrere zeitlich gestaffelte Fristen, die sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und dem GmbH-Gesetz (GmbHG) ergeben. Ähnlich verbindliche Regelungen treffen auch Komplementäre und Kommanditisten — wer die Offenlegungspflichten einer KG kennt, versteht den gemeinsamen gesetzlichen Rahmen besser. Die Fristen für die GmbH sind sanktionsbewehrt — bei Versäumnis drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro.

Verpflichtung Rechtsgrundlage Frist ab Bilanzstichtag Beispiel (31.12.2025)
Aufstellung Jahresabschluss § 264 Abs. 1 HGB 3 Monate (kleine), sonst angemessen 31.03.2026 (kleine)
Feststellung Jahresabschluss § 42a GmbHG 11 Monate (klein) / 8 Monate (mittel/groß) 30.11.2026 / 31.08.2026
Offenlegung § 325 HGB 12 Monate 31.12.2026

Die Aufstellungsfrist richtet sich nach § 264 Abs. 1 HGB: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von drei Monaten nach Bilanzstichtag aufstellen, größere Gesellschaften innerhalb angemessener Zeit (in der Praxis oft sechs Monate).

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG beträgt elf Monate für kleine und acht Monate für mittelgroße und große GmbHs. Erst nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss rechtlich verbindlich.

Die Offenlegungsfrist gemäß § 325 HGB beträgt zwölf Monate. Die Einreichung erfolgt seit Inkrafttreten des DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister — nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Was passiert bei Fristversäumnis?

Wer die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB versäumt, muss mit einem Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB rechnen. Das Bundesamt für Justiz (BfJ) leitet dieses Verfahren von Amts wegen ein — eine Mahnung ist nicht erforderlich.

Ordnungsgeld

Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Es richtet sich gegen die Gesellschaft selbst, nicht gegen den Geschäftsführer persönlich — allerdings haftet der Geschäftsführer bei schuldhafter Pflichtverletzung im Innenverhältnis gemäß § 43 GmbHG.

Das Ordnungsgeld kann auch mehrfach festgesetzt werden, solange die Offenlegung nicht erfolgt ist. Nach Ablauf der Jahresfrist von zwölf Monaten ist mit der ersten Festsetzung zu rechnen. Weitere Ordnungsgelder folgen oft halbjährlich oder jährlich.

Haftung des Geschäftsführers

Nach § 43 Abs. 2 GmbHG haftet der Geschäftsführer der Gesellschaft für Schäden, die durch schuldhafte Pflichtverletzung entstehen. Dazu zählt auch die unterlassene Offenlegung. Erstattet die GmbH das Ordnungsgeld nicht freiwillig, kann sie Regress beim Geschäftsführer nehmen — insbesondere bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Fristversäumnis.

  • Ordnungsgeld nach § 335 HGB: 500–25.000 Euro je Festsetzung
  • Haftung des Geschäftsführers im Innenverhältnis gemäß § 43 GmbHG
  • Kein Bußgeld, sondern Ordnungsgeld — aber zivilrechtlich durchsetzbar
  • Wiederholte Festsetzung bei fortdauernder Säumnis möglich

Wie wird der Jahresabschluss festgestellt?

Der Jahresabschluss muss nicht nur aufgestellt, sondern auch festgestellt werden. Die Feststellung erfolgt durch Beschluss der Gesellschafterversammlung gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG — nicht durch den Geschäftsführer allein.

Ablauf der Feststellung

  1. Aufstellung: Der Geschäftsführer erstellt Bilanz, GuV und Anhang gemäß § 264 HGB (ggf. mit Steuerberater).
  2. Prüfung: Bei prüfungspflichtigen Gesellschaften erfolgt die Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer (§ 316 HGB).
  3. Einladung zur Gesellschafterversammlung: Der Geschäftsführer legt den Jahresabschluss vor, oft zusammen mit Lagebericht und ggf. Prüfungsbericht.
  4. Beschlussfassung: Die Gesellschafter beschließen die Feststellung des Jahresabschlusses. Erforderlich ist die einfache Mehrheit, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.
  5. Protokollierung: Der Feststellungsbeschluss wird im Protokoll dokumentiert — dieses Dokument wird später beim Unternehmensregister eingereicht.

Wichtig für die Praxis

Ohne wirksamen Feststellungsbeschluss kann die Offenlegung nicht erfolgen. Viele Geschäftsführer übersehen, dass auch bei Einmann-GmbHs eine förmliche Gesellschafterversammlung (ggf. nur schriftlich) erforderlich ist. Das Protokoll muss unterzeichnet werden und sollte Datum, Beschlussgegenstand und Stimmenverhältnis dokumentieren.

„In der Praxis scheitert die fristgerechte Offenlegung häufig nicht an der Buchhaltung, sondern an fehlenden oder formell unzureichenden Feststellungsbeschlüssen. Wir achten deshalb bereits bei der Mandatsaufnahme darauf, dass alle Unterlagen vollständig und rechtskonform vorliegen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Größenklasse hat meine GmbH?

Die Größenklasse der GmbH bestimmt nicht nur den Umfang des Jahresabschlusses, sondern auch die anzuwendenden Fristen und Offenlegungspflichten – einschließlich der Fristen für die Feststellungserklärung. Die Klassifizierung erfolgt nach § 267 HGB anhand von drei Schwellenwerten: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Größenklasse Bilanzsumme (max.) Umsatzerlöse (max.) Arbeitnehmer (Ø, max.) Schwellenwerte
Klein 6 Mio. € 12 Mio. € 50 Zwei von drei
Mittelgroß 20 Mio. € 40 Mio. € 250 Zwei von drei
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Zwei von drei

Eine GmbH gilt als klein, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet. Entsprechend gilt sie als mittelgroß oder groß, wenn die jeweiligen Schwellenwerte überschritten werden (§ 267 Abs. 1–3 HGB).

Auswirkungen der Größenklasse

Kleine GmbH

Feststellungsfrist: 11 Monate (§ 42a GmbHG) Offenlegung: verkürzte Bilanz möglich (§ 326 HGB) Prüfungspflicht: nein (außer bei Sonderfällen) Lagebericht: nein

Mittelgroße/große GmbH

Feststellungsfrist: 8 Monate (§ 42a GmbHG) Offenlegung: vollständiger Jahresabschluss (§ 325 HGB) Prüfungspflicht: ja (§ 316 HGB) Lagebericht: ja (§ 264 Abs. 1 HGB)

Wer die Größenklasse seiner GmbH falsch einschätzt, riskiert nicht nur Fristversäumnisse, sondern auch Bußgelder wegen unvollständiger Offenlegung. Die Größenklasse muss jährlich überprüft werden, da Schwellenwertüberschreitungen erst nach zwei aufeinanderfolgenden Jahren wirksam werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der früher übliche Weg über den Bundesanzeiger ist nicht mehr möglich.

Erforderliche Unterlagen

  • Bilanz (ggf. in verkürzter Form nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), sofern nicht nach § 326 HGB befreit
  • Anhang (bei kleinen GmbH verkürzt möglich nach § 288 HGB)
  • Lagebericht (nur mittelgroße/große GmbH nach § 264 Abs. 1 HGB)
  • Bestätigungsvermerk bzw. Vermerk über Versagung (bei Prüfungspflicht)
  • Ergebnisverwendungsbeschluss (§ 325 Abs. 1 HGB)
  • Feststellungsbeschluss oder entsprechendes Protokoll der Gesellschafterversammlung

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Einreichportal des Unternehmensregisters. Die Unterlagen müssen im XHTML- oder XBRL-Format eingereicht werden (strukturierte Daten). PDF-Dateien sind nur noch in Ausnahmefällen zulässig.

Achtung: Technische Anforderungen

Das Unternehmensregister verlangt eine strukturierte elektronische Übermittlung. Fehlerhafte Dateiformate oder unvollständige Angaben führen zur Zurückweisung. Die Offenlegung gilt erst als erfolgt, wenn alle Unterlagen vollständig und fehlerfrei beim Unternehmensregister vorliegen — die bloße Einreichung genügt nicht.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, erhält in der Regel auch Unterstützung bei der technisch korrekten Einreichung. Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten digitale Steuerberater-Leistungen mit Festpreisen und übernehmen die gesamte Abwicklung — von der Erstellung bis zur fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister.

Wer muss den Jahresabschluss erstellen?

Die Aufstellung des Jahresabschlusses ist nach § 264 Abs. 1 HGB Pflicht des Geschäftsführers. Er trägt die Verantwortung dafür, dass Bilanz, GuV und Anhang rechtzeitig, vollständig und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften erstellt werden.

Kann der Geschäftsführer die Aufstellung delegieren?

Die Verantwortung verbleibt beim Geschäftsführer, auch wenn er die praktische Erstellung delegiert — etwa an einen Buchhalter, eine Steuerberatungskanzlei oder eine digitale Plattform. Der Geschäftsführer muss sich vergewissern, dass der Jahresabschluss den handelsrechtlichen Anforderungen genügt (§ 43 GmbHG).

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„Der Jahresabschluss einer GmbH muss handelsrechtlichen Standards genügen — das ist keine Frage der Buchhaltungssoftware, sondern der fachlichen Beurteilung. Wer nicht selbst Bilanzbuchhalter oder Steuerberater ist, sollte die Erstellung nicht unterschätzen. Fehler in Bewertung, Ausweis oder Taxonomie können teuer werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Sanktionen drohen neben dem Ordnungsgeld?

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB ist die bekannteste Sanktion bei Fristversäumnis — aber nicht die einzige. Geschäftsführer sollten auch zivilrechtliche, steuerliche und strafrechtliche Konsequenzen im Blick haben.

Zivilrechtliche Folgen

Nach § 43 Abs. 2 GmbHG haftet der Geschäftsführer der Gesellschaft für Schäden aus schuldhafter Pflichtverletzung. Dazu zählt auch die Verletzung der Aufstellungs-, Feststellungs- und Offenlegungspflichten. Mögliche Schäden sind etwa Ordnungsgelder, Zinsen, Anwaltskosten oder Image-Schäden durch öffentliche Bekanntmachung im Unternehmensregister.

Steuerliche Konsequenzen

Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht erstellt, kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO). Eine Schätzung ist in der Regel nachteilig für den Steuerpflichtigen und kann zu höheren Steuerbelastungen führen. Zudem können Verspätungszuschläge nach § 152 AO anfallen.

Strafrechtliche Risiken

In schwerwiegenden Fällen kann die Verletzung der Buchführungs- und Bilanzierungspflichten strafrechtliche Relevanz haben — etwa bei Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO) oder Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen. Auch wenn die reine Fristversäumnis noch kein Straftatbestand ist, können sich bei gleichzeitiger Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung strafrechtliche Risiken ergeben.

Rechtsfolge Rechtsgrundlage Betroffener Höhe/Umfang
Ordnungsgeld § 335 HGB GmbH (Gesellschaft) 500–25.000 €
Schadensersatz § 43 Abs. 2 GmbHG Geschäftsführer Individuell, inkl. Ordnungsgeld
Verspätungszuschlag § 152 AO GmbH Bis 10 % der festgesetzten Steuer
Schätzung Besteuerungsgrundlagen § 162 AO GmbH Oft nachteilig
Strafverfahren (bei Insolvenzverschleppung) § 15a InsO Geschäftsführer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis 3 Jahre

Tipp für die Praxis

Selbst wenn die Offenlegungsfrist bereits abgelaufen ist: Reichen Sie den Jahresabschluss so schnell wie möglich nach. Das Ordnungsgeld wird zwar festgesetzt, aber weitere Festsetzungen und Eskalationen können verhindert werden. Bei gravierenden Verzögerungen empfiehlt sich eine anwaltliche oder steuerrechtliche Beratung.

Wie organisiere ich die fristgerechte Erstellung?

Die Einhaltung der Bilanzfristen erfordert eine strukturierte Planung — gerade in kleineren GmbHs, wo Geschäftsführer mehrere Aufgaben gleichzeitig bewältigen müssen. Die folgende Checkliste hilft, den Prozess vom Bilanzstichtag bis zur Offenlegung zu organisieren.

Jahresabschluss-Checkliste für Geschäftsführer

  • Januar–März (nach Bilanzstichtag 31.12.): Buchführung abschließen, Abstimmung Bankkonten, Forderungen/Verbindlichkeiten prüfen
  • Bis spätestens 31.03. (kleine GmbH): Jahresabschluss aufstellen lassen (Geschäftsführer oder Steuerberater)
  • April–Mai: Jahresabschluss prüfen (intern oder durch Wirtschaftsprüfer bei Prüfungspflicht)
  • Bis spätestens 30.11. (kleine GmbH) / 31.08. (mittelgroße/große GmbH): Gesellschafterversammlung einberufen, Feststellungsbeschluss fassen, Protokoll erstellen
  • Bis spätestens 31.12. (12 Monate nach Bilanzstichtag): Offenlegung beim Unternehmensregister einreichen (XHTML/XBRL-Format)
  • Archivierung: Alle Unterlagen (Jahresabschluss, Protokolle, Bestätigungsvermerke) 10 Jahre aufbewahren (§ 257 HGB)

Viele Geschäftsführer unterschätzen den Zeitbedarf für die Feststellung und Offenlegung. Wer erst im Dezember merkt, dass der Feststellungsbeschluss noch fehlt, steht vor einem kaum mehr lösbaren Problem — denn die Einberufung der Gesellschafterversammlung, Beschlussfassung und technische Einreichung benötigen Zeit.

3

Monate Aufstellungsfrist (kleine GmbH)

11

Monate Feststellungsfrist (kleine GmbH)

12

Monate Offenlegungsfrist

„Wir empfehlen unseren Mandanten, den Jahresabschluss nicht erst im November oder Dezember anzugehen. Wer im Frühjahr startet, hat genug Puffer für Rückfragen, Korrekturen und die Gesellschafterversammlung. Bei OnlineBilanz koordinieren wir den gesamten Prozess digital — vom Upload der Buchhaltungsdaten bis zur fristgerechten Offenlegung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und intransparente Honorare, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss, koordinieren die Feststellung und übernehmen die Offenlegung beim Unternehmensregister — alles aus einer Hand, ohne Wartezeiten.

Häufig gestellte Fragen

Kann die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG verlängert werden?

Eine automatische Verlängerung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Die Gesellschafterversammlung kann jedoch im Gesellschaftsvertrag abweichende Regelungen treffen, solange die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB eingehalten wird. In der Praxis empfiehlt sich eine rechtzeitige Planung statt nachträglicher Verlängerungsversuche.

Gilt die 12-Monats-Offenlegungsfrist auch bei abweichendem Wirtschaftsjahr?

Ja, die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB beginnt stets mit dem Tag nach dem Bilanzstichtag, unabhängig davon, ob dieser vom Kalenderjahr abweicht. Bei einem Bilanzstichtag 30.06.2025 endet die Offenlegungsfrist am 30.06.2026.

Wer haftet persönlich für versäumte Bilanzfristen?

Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB richtet sich zunächst gegen die GmbH als juristische Person. Bei wiederholter Pflichtverletzung können die Geschäftsführer jedoch persönlich in Anspruch genommen werden, da sie für die Einhaltung der Publizitätspflichten verantwortlich sind.

Muss eine UG (haftungsbeschränkt) dieselben Fristen einhalten?

Ja, die UG (haftungsbeschränkt) ist rechtlich eine GmbH und unterliegt denselben Feststellungs- und Offenlegungsfristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB. Auch die Größenklassifizierung nach § 267 HGB gilt identisch.

Werden Wochenenden und Feiertage bei der Fristberechnung berücksichtigt?

Fällt das Fristende auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verlängert sich die Frist nach § 193 BGB auf den nächsten Werktag. Dies gilt sowohl für die Feststellungsfrist als auch für die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
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  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

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Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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KI-Assistenz