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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
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Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz München

Bilanz erstellen lassen München 2026: Kosten & Ablauf

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Wer in München eine GmbH führt, muss jährlich einen Jahresabschluss erstellen lassen – eine Aufgabe, die fachliche Expertise und Kenntnis aktueller Rechnungslegungsvorschriften erfordert. Die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater sichert Rechtssicherheit, vermeidet Ordnungsgelder und erfüllt alle gesetzlichen Pflichten nach HGB und GmbHG. In diesem Leitfaden erfahren Sie, wer bilanzierungspflichtig ist, welche Fristen 2026 gelten, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen und wie digitale Steuerberater-Plattformen den Prozess effizienter gestalten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

In München müssen alle GmbHs, UGs und Kapitalgesellschaften sowie Kaufleute nach § 238 HGB eine Bilanz erstellen lassen. Die Kosten für einen Steuerberater liegen je nach Größenklasse zwischen 1.500 und 8.000 Euro. Der Jahresabschluss muss binnen 11 Monaten (Kleinstgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbHs) festgestellt und innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag im Unternehmensregister offengelegt werden.

Wer muss in München eine Bilanz erstellen lassen?

Die Pflicht zur Bilanzerstellung ergibt sich nicht aus dem Standort München, sondern aus bundeseinheitlichen handels- und steuerrechtlichen Vorschriften. Nach § 242 HGB sind alle Kaufleute zur Aufstellung einer Bilanz verpflichtet. Für Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) besteht nach § 264 Abs. 1 HGB die zusätzliche Pflicht, einen vollständigen Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang — aufzustellen. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB noch der Lagebericht hinzu.

Bilanzierungspflicht nach Rechtsform und Größe

Rechtsform Bilanzpflicht Gesetzliche Grundlage
GmbH, UG (haftungsbeschränkt) Ja, unabhängig von der Größe § 264 Abs. 1 HGB
Einzelunternehmen (Ist-Kaufmann) Ja, bei Überschreitung Schwellenwerte § 241a HGB § 242 HGB, § 241a HGB
GbR (gewerblich) Nur bei Eintragung ins HReg § 238 Abs. 1 HGB
OHG, KG Ja § 238 Abs. 1 HGB

Hinweis

Nach § 241a HGB sind Einzelkaufleute von der Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 Euro Umsatzerlöse und 80.000 Euro Jahresüberschuss aufweisen (Stand 2026).

In der Praxis bedeutet dies für GmbH-Geschäftsführer in München: Die Bilanzpflicht besteht unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Der Jahresabschluss muss von den gesetzlichen Vertretern (Geschäftsführern) nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB aufgestellt werden. Die fachliche Aufstellung übernehmen in der Regel Steuerberater, da hier fundierte Kenntnisse in Handels- und Steuerbilanzrecht erforderlich sind.

Welche Pflichten haben GmbH-Geschäftsführer bei der Bilanzerstellung?

Der Geschäftsführer einer GmbH trägt nach § 43 Abs. 1 GmbHG die Verantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsführung. Dazu gehört nach § 41 Abs. 1 GmbHG auch die rechtzeitige Aufstellung des Jahresabschlusses. Diese Verantwortung kann nicht delegiert werden — auch wenn die faktische Erstellung durch einen Steuerberater erfolgt, bleibt der Geschäftsführer rechtlich in der Pflicht.

Fristen und Verantwortlichkeiten im Überblick

  • Aufstellung des Jahresabschlusses innerhalb der ersten 3 Monate des Geschäftsjahres (§ 264 Abs. 1 Satz 3 HGB): für Bilanzstichtag 31.12.2025 also bis 31.03.2026
  • Vorlage des Jahresabschlusses an die Gesellschafter unverzüglich nach Aufstellung (§ 42a Abs. 1 GmbHG)
  • Feststellung durch die Gesellschafterversammlung innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a Abs. 2 GmbHG
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB)
  • Aufbewahrung des Jahresabschlusses für mindestens 10 Jahre (§ 257 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 4 HGB)

Achtung

Bei schuldhafter Pflichtverletzung durch verspätete oder unterlassene Aufstellung drohen dem Geschäftsführer persönliche Haftungsrisiken nach § 43 Abs. 2 GmbHG. Auch Ordnungsgelder nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) können gegen Geschäftsführer und Gesellschaft verhängt werden.

Für Geschäftsführer in München empfiehlt sich daher die frühzeitige Koordination mit dem Steuerberater oder einer digitalen Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz.de, um die gesetzlichen Fristen sicher einzuhalten und Haftungsrisiken zu minimieren.

Welche Größenklasse hat Ihre GmbH und welcher Abschlussumfang gilt?

Die Größenklasse Ihrer GmbH bestimmt nach § 267 HGB nicht nur den Umfang des Jahresabschlusses, sondern auch Offenlegungs- und Prüfungspflichten. Die Zuordnung erfolgt anhand von drei Schwellenwerten, die an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden müssen.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Ø)
Klein ≤ 6,0 Mio. € ≤ 12,0 Mio. € ≤ 50 Zwei von drei Merkmalen an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen
Mittelgroß ≤ 20,0 Mio. € ≤ 40,0 Mio. € ≤ 250 Überschreitung klein, aber nicht groß
Groß > 20,0 Mio. € > 40,0 Mio. € > 250 Mindestens zwei von drei Merkmalen

Umfang des Jahresabschlusses nach Größenklasse

Kleine GmbH

  • Verkürzte Bilanz möglich (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Verkürzte GuV nach § 276 HGB
  • Verkürzter Anhang nach § 288 HGB
  • Keine Prüfungspflicht (außer Sondertatbestände)

Mittelgroße GmbH

  • Vollständige Bilanz nach § 266 HGB
  • Vollständige GuV nach § 275 HGB
  • Vollständiger Anhang nach §§ 284 ff. HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB
  • Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB

Große GmbH

  • Alle Anforderungen wie mittelgroß
  • Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalspiegel nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB
  • Erweiterte Anhangangaben nach § 285 HGB
  • Prüfungspflicht nach § 316 Abs. 1 HGB

„In der Praxis sehen wir bei Münchner Mandanten häufig, dass kleine GmbHs die Erleichterungen nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB und § 288 HGB nutzen. Das reduziert den Aufwand erheblich, ohne die rechtliche Sicherheit zu gefährden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was kostet die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater in München?

Die Kosten für die Erstellung des Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Dabei werden vor allem der Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Umsatz) und der konkrete Beratungsaufwand berücksichtigt. In München liegen die Honorare aufgrund der allgemeinen Preisniveaus tendenziell im oberen Bereich der gesetzlichen Gebührenrahmen.

Gebührenrahmen nach StBVV für Jahresabschluss

Gegenstandswert Volle Gebühr (10/10) Mittelgebühr (5,5/10) Typischer Rahmen
100.000 € 274 € 150 € 300 – 800 €
250.000 € 524 € 288 € 600 – 1.500 €
500.000 € 924 € 508 € 1.000 – 2.500 €
1.000.000 € 1.524 € 838 € 1.800 – 4.000 €
2.500.000 € 3.024 € 1.663 € 3.500 – 7.500 €

Zusätzlich zur reinen Gebühr nach § 35 StBVV für die Erstellung kommen häufig weitere Posten hinzu: Zuschläge für erhöhten Schwierigkeitsgrad, Zeitgebühren für Besprechungen, Kosten für die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister, sowie 19 % Umsatzsteuer. In der Praxis variieren die Endpreise in München stark — abhängig von der Kanzleigröße, dem Standort (zentrale Lagen sind teurer) und der Servicequalität.

Hinweis

Wer transparent kalkulieren möchte, kann digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de nutzen. Hier werden Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater zu Festpreisen erstellt — ohne versteckte Zuschläge, mit klarer Honorarvereinbarung und digitaler Koordination durch Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart.

Preisunterschiede zwischen klassischer Kanzlei und digitaler Plattform

Klassische Steuerberater-Kanzlei München

  • Gebühren nach StBVV, oft im oberen Rahmen
  • Zuschläge für Besprechungen, Telefonate, Nachfragen
  • Standortkosten (Miete, Personal) in München werden eingepreist
  • Persönlicher Ansprechpartner vor Ort
  • Endpreis oft erst nach Abschluss bekannt

Digitale Steuerberater-Plattform (z. B. OnlineBilanz)

  • Festpreis-Modell, transparent vor Beauftragung
  • Digitale Koordination durch Büroleiter (z. B. Servet Gündogan)
  • Steuerberater-Team erstellt und unterzeichnet rechtsverbindlich
  • Keine Anfahrt, flexible Kommunikation per E-Mail/Video
  • Oft günstiger durch digitale Prozesse

Wie läuft die Bilanzerstellung durch einen Steuerberater ab?

Die Erstellung des Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der zwischen Mandant (Geschäftsführer bzw. Buchhaltung) und Steuerberater koordiniert werden muss. Die Qualität und Effizienz hängen maßgeblich davon ab, wie vollständig und korrekt die vorbereitenden Buchhaltungsunterlagen sind.

Typischer Ablauf in sechs Schritten

  1. Jahresabschlussvorbereitung durch den Mandanten: Bereitstellung der laufenden Buchhaltung (idealerweise DATEV- oder SKR-kompatibel), Kontoauszüge, Bestandslisten, Verträge, Inventurlisten, offene Posten, Rückstellungsunterlagen.
  2. Prüfung und Abstimmung durch den Steuerberater: Saldenliste wird auf Plausibilität geprüft, offene Fragen werden mit dem Mandanten geklärt, Buchungsvorschläge für Abgrenzungen, Rückstellungen, Bewertungskorrekturen werden erstellt.
  3. Erstellung der Handelsbilanz: Aufstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach HGB unter Berücksichtigung der Größenklasse (§§ 266, 275, 284 ff. HGB). Bei mittelgroßen und großen GmbHs zusätzlich Lagebericht nach § 289 HGB.
  4. Erstellung der Steuerbilanz: Parallel wird die steuerliche Gewinnermittlung nach § 60 EStDV erstellt, ggf. mit abweichenden Ansätzen (z. B. degressive AfA, steuerliche Rückstellungen).
  5. Besprechung und Freigabe: Der Entwurf wird mit dem Geschäftsführer besprochen, Anpassungen vorgenommen, Unterschrift durch Geschäftsführer (Aufstellung) und Steuerberater (Erstellungsvermerk nach § 51a StBerG).
  6. Feststellung und Offenlegung: Nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG) erfolgt die Einreichung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB.

„Besonders bei Münchner Mandanten mit mehreren Geschäftsführern koordinieren wir die Freigabe-Prozesse digital — das spart Zeit und vermeidet Verzögerungen durch Terminfindung. Die Steuerberater arbeiten parallel, der Mandant bleibt jederzeit im Bilde.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Hinweis

Bei digitalen Plattformen wie OnlineBilanz.de erfolgt die Koordination weitgehend asynchron: Der Mandant lädt Unterlagen hoch, das Steuerberater-Team prüft und erstellt, Rückfragen werden gebündelt per E-Mail oder Videocall geklärt. Das macht den Prozess effizienter und planbar.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für die Bilanzerstellung?

Die Qualität und Schnelligkeit der Jahresabschlusserstellung hängt entscheidend davon ab, welche Unterlagen der Mandant dem Steuerberater bereitstellt. Eine strukturierte Vorbereitung verkürzt die Bearbeitungszeit, reduziert Rückfragen und damit auch die Kosten.

Checkliste: Erforderliche Unterlagen für den Jahresabschluss

  • Vollständige Finanzbuchhaltung (DATEV-Export, SKR03/04, Saldenliste per Stichtag)
  • Kontoauszüge aller Geschäftskonten (Dezember und Januar zur Abgrenzung)
  • Kreditverträge, Leasingverträge, Darlehenskonditionen (für Verbindlichkeiten und Zinsen)
  • Inventurlisten (Warenlager, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) zum Bilanzstichtag
  • Anlageverzeichnis (digitale oder Excel-Liste aller Anlagegüter mit Anschaffungskosten und AfA)
  • Offene Posten (Debitoren, Kreditoren, ggf. Forderungsspiegel mit Einzelpositionen)
  • Verträge und Rechnungen für sonstige Verbindlichkeiten (z. B. Lieferanten, Dienstleister)
  • Rückstellungsunterlagen (z. B. ausstehende Rechnungen, Urlaubsansprüche, Prozessrisiken, Steuerrückstellungen)
  • Gesellschafterbeschlüsse zu Gewinnverwendung, Ausschüttungen, Kapitalmaßnahmen
  • Steuerbescheide und -vorauszahlungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)
  • Versicherungspolicen (Betriebshaftpflicht, D&O, Inventarversicherung)

Achtung

Fehlende oder unvollständige Unterlagen führen in der Praxis zu erheblichen Verzögerungen. Besonders kritisch sind fehlende Inventurlisten oder fehlende Belege für Rückstellungen — hier muss der Steuerberater nachfragen, was den Abschluss verzögert und Fristen gefährdet.

Für Buchhalter in München empfiehlt sich, die Unterlagen bereits Ende Dezember vorzubereiten und unmittelbar nach Jahreswechsel strukturiert an den Steuerberater zu übergeben. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten dafür Upload-Portale und Checklisten, die den Prozess standardisieren und transparent machen.

Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung?

Die Fristen für Aufstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses sind gesetzlich streng geregelt. Verstöße führen nicht nur zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro), sondern können auch persönliche Haftungsrisiken für Geschäftsführer nach § 43 Abs. 2 GmbHG begründen.

Fristenübersicht für GmbHs (Bilanzstichtag 31.12.2025)

Frist Inhalt Rechtsgrundlage Beispiel (Stichtag 31.12.2025)
3 Monate Aufstellung des Jahresabschlusses durch Geschäftsführer § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Bis 31.03.2026
11 Monate (kleine GmbH) Feststellung durch Gesellschafterversammlung § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG Bis 30.11.2026
8 Monate (mittelgroße/große GmbH) Feststellung durch Gesellschafterversammlung § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG Bis 31.08.2026
12 Monate Offenlegung beim Unternehmensregister § 325 Abs. 1 HGB Bis 31.12.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister (nicht Bundesanzeiger!)

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der früher zuständige Bundesanzeiger ist nicht mehr die Offenlegungsstelle. Die Übermittlung erfolgt elektronisch im XBRL- oder PDF-Format (bei kleinen GmbHs). Nach § 325 Abs. 1 HGB muss die Offenlegung spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag erfolgen — für den Abschluss 2025 also bis 31.12.2026.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

01.08.2022

DiRUG: Wechsel zum Unternehmensregister

Achtung

Bei verspäteter Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Die Ordnungsgelder richten sich gegen die Gesellschaft und persönlich gegen die Geschäftsführer. Wiederholte Verstöße können zu erheblichen Beträgen führen.

Wer die Fristen sicher einhalten möchte, sollte die Bilanzerstellung frühzeitig in Auftrag geben. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten transparente Zeitpläne und rechtzeitige Erinnerungen an Feststellungs- und Offenlegungsfristen.

Welche Vorteile bietet eine digitale Steuerberater-Plattform?

Klassische Steuerberater-Kanzleien in München sind häufig ausgelastet, Termine schwer zu bekommen, und die Honorare liegen aufgrund der hohen Standortkosten im oberen Bereich. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de kombinieren die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit moderner, effizienter Prozessorganisation — und das zu transparenten Festpreisen.

Vergleich: Klassische Kanzlei vs. digitale Plattform

Kriterium Klassische Kanzlei München OnlineBilanz.de
Preistransparenz Honorar oft erst nach Erstellung bekannt Festpreis vor Beauftragung
Wartezeiten Wochen bis Monate (besonders zur Saison) Keine Wartezeiten, feste Bearbeitungsdauer
Ansprechpartner Persönlich vor Ort Digital: Servet Gündogan koordiniert, StB-Team erstellt
Rechtssicherheit Steuerberater unterzeichnet Steuerberater unterzeichnet rechtsverbindlich
Kommunikation Telefon, persönliche Termine E-Mail, Video, Upload-Portal, asynchron
Standortkosten Münchner Mieten werden eingepreist Digitale Prozesse, keine Standortnachteile

„Unsere Mandanten aus München schätzen, dass sie nicht wochenlang auf einen Termin warten müssen. Sie laden ihre Unterlagen hoch, unser Steuerberater-Team prüft und erstellt den Abschluss, Servet Gündogan koordiniert den Prozess — alles digital, rechtssicher und zu Festpreisen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wann lohnt sich eine digitale Plattform?

Digitale Plattform passt, wenn…

  • Sie Wert auf Preistransparenz legen
  • Sie keine Wartezeiten akzeptieren möchten
  • Ihre Buchhaltung digital und strukturiert vorliegt
  • Sie flexibel, ortsunabhängig kommunizieren möchten
  • Sie einen Festpreis-Jahresabschluss wünschen

Klassische Kanzlei passt, wenn…

  • Sie regelmäßige persönliche Treffen bevorzugen
  • Ihre Buchhaltung noch in Papierform vorliegt
  • Sie eine langjährige Kanzleibeziehung pflegen
  • Komplexe Sonderfälle (Konzern, Umstrukturierung) vorliegen

OnlineBilanz.de ist keine Alternative neben einem Steuerberater — es ist die Steuerberater-Leistung selbst, nur digital organisiert. Die Jahresabschlüsse werden von zugelassenen Steuerberatern erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Servet Gündogan als Büroleiter koordiniert zwischen Mandant und Steuerberater-Team und stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten werden.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen?

Grundsätzlich ja, sofern Sie die fachliche Qualifikation besitzen. § 264 HGB schreibt keine Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters vor. Allerdings haften Sie als Geschäftsführer persönlich für fehlerhafte Jahresabschlüsse und Fristversäumnisse. Die meisten Geschäftsführer beauftragen daher einen Steuerberater, um Haftungsrisiken zu minimieren und die fachliche Korrektheit sicherzustellen.

Was passiert, wenn die Bilanz nicht rechtzeitig erstellt wird?

Bei verspäteter Feststellung oder Offenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro – sowohl gegen die Gesellschaft als auch persönlich gegen den Geschäftsführer. Zudem können Schadensersatzansprüche der Gesellschaft oder von Gesellschaftern entstehen.

Muss eine Münchner UG (haftungsbeschränkt) ebenfalls eine Bilanz erstellen lassen?

Ja. Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH und unterliegt denselben handels- und gesellschaftsrechtlichen Pflichten. Das bedeutet: Jahresabschluss nach § 242 HGB, Feststellung durch die Gesellschafterversammlung nach § 42a GmbHG und Offenlegung im Unternehmensregister nach § 325 HGB. Die Größenklasse bestimmt den konkreten Umfang.

Welche Rolle spielt der Wirtschaftsprüfer bei der Bilanzerstellung in München?

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 HGB prüfungspflichtig und müssen ihren Jahresabschluss durch einen Wirtschaftsprüfer prüfen lassen. Der Steuerberater erstellt die Bilanz, der Wirtschaftsprüfer prüft sie anschließend und erteilt den Bestätigungsvermerk. Kleine und Kleinstgesellschaften sind in der Regel nicht prüfungspflichtig.

Kann ich als Münchner GmbH auf die E-Bilanz verzichten?

Nein. Seit 2012 sind alle bilanzierenden Unternehmen verpflichtet, ihre Steuerbilanz elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§ 5b EStG). Die E-Bilanz muss im XBRL-Format eingereicht werden. Ihr Steuerberater übernimmt diese technische Übermittlung im Rahmen der Jahresabschlusserstellung automatisch.

Gibt es in München besondere regionale Anforderungen bei der Bilanzerstellung?

Nein. Die Pflichten zur Bilanzerstellung, Feststellung und Offenlegung ergeben sich aus Bundesrecht (HGB, GmbHG, AktG) und gelten bundesweit einheitlich. Auch die Zuständigkeit des Unternehmensregisters und des Bundesamts für Justiz ist nicht regional unterschiedlich. Münchner GmbHs unterliegen denselben Anforderungen wie Gesellschaften in anderen Städten.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Einkommensteuergesetz (EStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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