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Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz Emden

Bilanz erstellen Emden 2026: Fristen & Prozess

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Geschäftsführer in Emden stehen vor der jährlichen Pflicht zur Bilanzerstellung – mit klaren gesetzlichen Fristen und Offenlegungspflichten. Ob klassischer Steuerberater vor Ort oder digitale Lösung: Dieser Leitfaden zeigt, welche rechtlichen Grundlagen nach HGB und GmbHG gelten, welche Fristen Sie 2026 beachten müssen und wie Sie den Prozess effizient gestalten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH in Emden muss nach § 242 HGB eine Bilanz erstellen, feststellen lassen (§ 42a GmbHG: 11 bzw. 8 Monate) und beim Unternehmensregister offenlegen (§ 325 HGB: 12 Monate). Die Größenklasse nach § 267 HGB bestimmt Umfang und Prüfpflicht. Steuerberater – ob lokal oder digital – sichern Rechtssicherheit und Fristeneinhaltung.

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für die Bilanzerstellung in Emden?

Die Pflicht zur Bilanzerstellung ergibt sich für Kapitalgesellschaften wie die GmbH unmittelbar aus § 242 HGB i.V.m. § 264 HGB. Unabhängig vom Standort – ob Emden, Hamburg oder München – gelten bundesweit einheitliche handels- und steuerrechtliche Vorschriften. Jede GmbH muss zum Ende des Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufstellen, der aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) besteht. Größenabhängig kommt gemäß § 264 Abs. 1 HGB ein Anhang hinzu, bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zusätzlich ein Lagebericht nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen im Überblick

  • § 242 HGB: Allgemeine Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses für Kaufleute
  • § 264 HGB: Besondere Regelungen für Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG)
  • § 266 HGB: Gliederung der Bilanz
  • § 275 HGB: Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung
  • § 284 ff. HGB: Inhalt und Umfang des Anhangs
  • § 325 HGB: Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister
  • § 42a GmbHG: Frist zur Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung

Praxis-Hinweis

Auch wenn der Standort Emden in Ostfriesland mit seiner maritimen Tradition eine Besonderheit darstellt, unterliegen alle GmbHs denselben bundesrechtlichen Vorschriften. Regionale Besonderheiten gibt es in der Bilanzierung nicht – wohl aber bei der Wahl des Steuerberaters vor Ort oder digital.

Für die Bilanzerstellung ist es unerheblich, ob die GmbH in Emden im Hafen tätig ist, im Bereich Windenergie oder im Handel. Entscheidend sind die Größenklasse nach § 267 HGB, die Rechtsform und die Einhaltung der gesetzlichen Fristen. Geschäftsführer tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße und fristgerechte Aufstellung sowie Offenlegung des Jahresabschlusses.

Welche Fristen müssen GmbH-Geschäftsführer in Emden bei der Bilanz beachten?

Die Einhaltung der gesetzlichen Fristen ist für Geschäftsführer existenziell. Verstöße können zu Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro nach § 335 HGB führen und im Extremfall die persönliche Haftung auslösen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen im Jahr 2026:

Frist Rechtsgrundlage Gültig für Fristende 2026
Aufstellung Jahresabschluss § 264 Abs. 1 HGB Alle GmbHs Innerhalb angemessener Frist (i.d.R. 3 Monate)
Feststellung durch Gesellschafter § 42a Abs. 2 GmbHG Kleine GmbH 30.11.2026 (11 Monate)
Feststellung durch Gesellschafter § 42a Abs. 2 GmbHG Mittelgroße/große GmbH 31.08.2026 (8 Monate)
Offenlegung Unternehmensregister § 325 Abs. 1 HGB Alle GmbHs 31.12.2026 (12 Monate)

Wichtig

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag ist eine harte gesetzliche Grenze. Wird diese überschritten, droht ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz. Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG ist kürzer als die Offenlegungsfrist – Geschäftsführer müssen daher die Gesellschafterversammlung rechtzeitig einberufen.

Fristen in der Praxis: Empfohlener Zeitplan

  1. Januar bis März 2026: Buchführung abschließen, Kontenabstimmung, Inventur auswerten
  2. März bis April 2026: Jahresabschluss aufstellen (Bilanz, GuV, Anhang)
  3. Mai bis August 2026: Prüfung (falls erforderlich), Vorbereitung Gesellschafterversammlung
  4. Bis 31.08. bzw. 30.11.2026: Feststellung durch Gesellschafterversammlung
  5. Bis 31.12.2026: Offenlegung beim Unternehmensregister

„In der Praxis beobachten wir, dass viele Geschäftsführer die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG übersehen. Diese ist kürzer als die Offenlegungsfrist und wird oft unterschätzt. Wer den Jahresabschluss erst im November feststellen lässt, kommt bei mittelgroßen GmbHs bereits in Verzug.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Größenklasse hat Ihre GmbH und welche Auswirkungen ergeben sich?

Die Zuordnung zur richtigen Größenklasse nach § 267 HGB ist entscheidend für den Umfang des Jahresabschlusses, die Prüfungspflicht und die Offenlegungserleichterungen. Die Größenklasse richtet sich nach drei Merkmalen: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl. Zwei von drei Kriterien müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden, um in eine andere Größenklasse zu wechseln.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer Prüfungspflicht
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50 Nein (Regel)
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250 Ja
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250 Ja

Auswirkungen der Größenklasse auf den Jahresabschluss

Kleine GmbH

  • Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB möglich
  • Verkürzter Anhang nach § 288 HGB
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • Offenlegung: Bilanz, Anhang (GuV kann entfallen bei Nutzung von Offenlegungserleichterungen)
  • Keine gesetzliche Prüfungspflicht (außer bei Sondertatbeständen)

Mittelgroße/große GmbH

  • Vollständige Bilanz nach § 266 HGB
  • Vollständiger Anhang nach § 284 ff. HGB
  • Lagebericht nach § 289 HGB verpflichtend
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Vollständige Offenlegung inkl. Bestätigungsvermerk

Beispiel Emden

Eine GmbH aus Emden mit einer Bilanzsumme von 5 Mio. Euro, Umsatzerlösen von 12 Mio. Euro und 40 Mitarbeitern zählt als kleine Kapitalgesellschaft. Sie kann von den Erleichterungen profitieren: verkürzte Darstellung, kein Lagebericht, keine Prüfungspflicht. Steigen Umsatz und Bilanzsumme in zwei aufeinanderfolgenden Jahren über die Schwellenwerte, wechselt die GmbH in die Mittelstandsklasse – mit deutlich höheren Anforderungen.

Die Größenklasse bestimmt auch den Aufwand und die Kosten. Kleine GmbHs können oft mit einem kompakten Jahresabschluss arbeiten, während mittelgroße und große Gesellschaften einen Wirtschaftsprüfer beauftragen und einen umfassenden Lagebericht erstellen müssen. Die korrekte Einordnung sollte daher jährlich überprüft werden.

Wie läuft der Prozess der Bilanzerstellung in der Praxis ab?

Die Erstellung einer Bilanz ist kein einmaliger Akt, sondern ein mehrstufiger Prozess, der Buchführung, Bewertung, Abschlusstechnik und steuerliche Optimierung umfasst. Für GmbH-Geschäftsführer ist es entscheidend, den Ablauf strukturiert zu planen und die richtigen Fachleute – intern oder extern – einzubinden.

Die fünf Phasen der Jahresabschlusserstellung

  • Vorbereitung und Buchführung: Laufende Buchführung abschließen, Konten abstimmen, Belege sortieren. Offene Posten klären (Debitoren, Kreditoren, Banken).
  • Inventur und Bewertung: Körperliche Inventur durchführen (§ 240 HGB), Vermögensgegenstände und Schulden bewerten (§§ 252 ff. HGB), Rückstellungen bilden.
  • Jahresabschlussbuchungen: Abschreibungen buchen, Rechnungsabgrenzungsposten bilden, Rückstellungen ansetzen, latente Steuern berücksichtigen.
  • Erstellung Bilanz und GuV: Gliederung nach §§ 266, 275 HGB, Anhang erstellen (§§ 284 ff. HGB), Lagebericht verfassen (falls erforderlich).
  • Prüfung und Feststellung: Wirtschaftsprüfung (falls Pflicht), Vorlage an Gesellschafterversammlung, Feststellungsbeschluss nach § 42a GmbHG, Offenlegung beim Unternehmensregister.

„Ein strukturierter Prozess spart Zeit und vermeidet Fehler. Unsere Steuerberater arbeiten mit digitalen Schnittstellen zu Buchhaltungssystemen wie DATEV, lexoffice oder sevDesk. Dadurch können wir Belege und Kontenstände direkt abrufen und den Jahresabschluss effizient erstellen – ohne Medienbrüche und Verzögerungen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Interne vs. externe Erstellung

Viele kleinere GmbHs in Emden verfügen über eigene Buchhalter, die die laufende Buchhaltung führen. Die Jahresabschlusserstellung erfordert jedoch spezifisches Fachwissen in Bilanzierungsfragen, Bewertungswahlrechten und steuerlicher Optimierung. Hier ist der Steuerberater der richtige Partner: Er erstellt den Jahresabschluss, prüft die steuerliche Optimierung und übernimmt die Haftung für die fachliche Richtigkeit. Wer keinen lokalen Steuerberater in Emden hat oder Wert auf digitale Abläufe legt, findet auf Plattformen wie OnlineBilanz.de bundesweit tätige Steuerberater mit transparenten Festpreisen und digitaler Zusammenarbeit.

Wie erfolgt die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de. Der früher häufig genutzte Bundesanzeiger ist für die Offenlegung nicht mehr zuständig. Die Offenlegung ist gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag verpflichtend.

Schritt-für-Schritt: Offenlegung beim Unternehmensregister

  1. Registrierung: Erstmalige Nutzer registrieren sich auf www.unternehmensregister.de mit Unternehmensname, Registernummer (HRB) und Geschäftsführerdaten.
  2. Dokumente vorbereiten: Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, ggf. Lagebericht, Bestätigungsvermerk) im PDF-Format bereitstellen. XBRL-Format ist für bestimmte Größenklassen verpflichtend (§ 328 Abs. 2 HGB).
  3. Upload und Prüfung: Dokumente hochladen, Vollständigkeit prüfen, Einreichungsgebühr bezahlen (je nach Größenklasse und Umfang zwischen ca. 35 und 70 Euro).
  4. Bestätigung: Nach erfolgreicher Prüfung erhält die GmbH eine Eingangsbestätigung. Die Dokumente sind ab diesem Zeitpunkt öffentlich einsehbar.

Ordnungsgeld bei Versäumnis

Wird die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag überschritten, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt gemäß § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Eine Mahnung erfolgt in der Regel nicht – die Frist läuft kraft Gesetzes ab.

Offenlegungserleichterungen für kleine GmbHs

Kleine Kapitalgesellschaften können gemäß § 326 HGB von Erleichterungen profitieren: Sie müssen die Gewinn- und Verlustrechnung nicht offenlegen, wenn im Anhang bestimmte Angaben gemacht werden (§ 326 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Bilanz darf verkürzt dargestellt werden. Diese Erleichterungen sollten genutzt werden, um die Transparenz gegenüber Wettbewerbern zu begrenzen.

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei Versäumnis

01.08.2022

DiRUG: Nur noch Unternehmensregister

Steuerberater vor Ort oder digitale Bilanzierung: Was passt zu Ihrer GmbH?

GmbH-Geschäftsführer in Emden stehen vor der Wahl: klassischer Steuerberater vor Ort mit persönlichem Kontakt oder digitale Steuerberater-Plattformen mit transparenten Festpreisen und ortsunabhängiger Zusammenarbeit? Beide Modelle haben ihre Berechtigung – entscheidend ist, welche Anforderungen Ihre GmbH hat und wie Sie arbeiten möchten.

Traditioneller Steuerberater in Emden

  • Persönlicher Kontakt: Termine vor Ort, Face-to-Face-Beratung, regionale Vernetzung
  • Lokale Expertise: Kenntnis regionaler Besonderheiten (z.B. Branchen in Emden wie Hafen, Windenergie, Automotive)
  • Traditionelle Kommunikation: Telefon, Fax, persönliche Übergabe von Belegen
  • Preisgestaltung: Oft nach Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), variable Kosten je nach Aufwand

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz

  • Digitale Zusammenarbeit: Upload von Belegen über sichere Plattformen, Kommunikation per E-Mail, Chat oder Videocall
  • Transparente Festpreise: Keine Überraschungen, planbare Kosten für Jahresabschluss und Offenlegung
  • Schnelligkeit: Keine Wartezeiten, parallele Bearbeitung durch spezialisierte Steuerberater
  • Bundesweite Verfügbarkeit: Unabhängig vom Standort, auch in strukturschwächeren Regionen oder bei fehlendem Steuerberater vor Ort

„Viele Mandanten schätzen die Kombination: Digitale Effizienz für Routine-Prozesse wie Jahresabschluss und Offenlegung, persönliche Beratung bei strategischen Fragen. Unser Büroleiter Servet Gündogan koordiniert als erster Ansprechpartner, während unsere zugelassenen Steuerberater die fachliche Erstellung und Prüfung übernehmen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann lohnt sich ein Steuerberater vor Ort?

  • Hohe Komplexität (z.B. internationale Verflechtungen, Konzernstrukturen)
  • Wunsch nach persönlichen Treffen und regionaler Vernetzung
  • Langfristige Mandatsbeziehung mit breitem Beratungsspektrum (Steuergestaltung, Unternehmensnachfolge, etc.)

Wann ist digitale Bilanzierung sinnvoll?

  • Standardisierte Anforderungen (kleine bis mittelgroße GmbH ohne Besonderheiten)
  • Wunsch nach Transparenz, Festpreisen und schneller Abwicklung
  • Kein passender Steuerberater vor Ort oder hohe Auslastung bestehender Kanzleien
  • Digitale Arbeitsweise bereits etabliert (Cloud-Buchhaltung, digitale Belege)

Für viele GmbHs in Emden ist die digitale Bilanzierung eine effiziente Alternative: Die Steuerberater auf OnlineBilanz.de sind bundesweit zugelassen, erstellen den Jahresabschluss fachlich korrekt, prüfen steuerliche Optimierungen und übernehmen die Offenlegung beim Unternehmensregister – alles zu transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten. Die Koordination erfolgt über Servet Gündogan als Büroleiter, die fachliche Verantwortung tragen unsere zugelassenen Steuerberater.

Was kostet die Erstellung eines Jahresabschlusses für eine GmbH in Emden?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses variieren je nach Größe der GmbH, Komplexität der Geschäftsvorfälle, Qualität der Buchführung und Honorarmodell des Steuerberaters. Viele Steuerberater rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, die sich am Gegenstandswert orientiert. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz arbeiten mit transparenten Festpreisen.

Kostenfaktoren bei der Jahresabschlusserstellung

  • Größenklasse nach § 267 HGB: Kleine GmbHs haben geringeren Umfang (keine GuV-Offenlegung, verkürzter Anhang) als mittelgroße oder große GmbHs (Lagebericht, Prüfungspflicht).
  • Qualität der Vorbuchhaltung: Saubere, laufend geführte Buchführung reduziert Aufwand. Unvollständige oder fehlerhafte Buchungen erhöhen Nacharbeiten und Kosten.
  • Komplexität: Besonderheiten wie Anlagevermögen, Rückstellungen, Fremdwährungstransaktionen, Konzernverflechtungen steigern den Aufwand.
  • Steueroptimierung: Beratung zu Abschreibungsmethoden, Bewertungswahlrechten, Rückstellungsbildung, Verlustvortrag etc. kann Mehraufwand bedeuten – zahlt sich aber steuerlich oft aus.
  • Offenlegung: Aufbereitung und Upload beim Unternehmensregister, ggf. XBRL-Konvertierung

Orientierungswerte: Typische Kostenrahmen

Leistung Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Anmerkung
Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang) 1.500–3.500 € 3.500–8.000 € Abhängig von Komplexität und Vorarbeit
Lagebericht 1.000–2.500 € Nur bei mittelgroßen/großen GmbHs
Steuerliche Beratung/Optimierung 500–1.500 € 1.000–3.000 € Optional, aber empfehlenswert
Offenlegung Unternehmensregister 100–300 € 200–500 € Inkl. Aufbereitung und Gebühren
Wirtschaftsprüfung (falls Pflicht) 5.000–15.000 €+ Nur bei mittelgroßen/großen GmbHs

Festpreis-Modelle

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten Festpreise für den Jahresabschluss. Das schafft Planungssicherheit und vermeidet Überraschungen. Die Preise richten sich nach Größenklasse und Umfang – ohne versteckte Zusatzkosten für Telefonate oder E-Mails. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter die Zusammenarbeit, unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Abschluss fachlich korrekt.

Die Investition in einen professionell erstellten Jahresabschluss zahlt sich aus: Steuerliche Optimierungen (z.B. Abschreibungsmethoden, Rückstellungen) können oft mehrere Tausend Euro an Steuerlast sparen. Zudem vermeiden Sie durch fachlich korrekte Erstellung Haftungsrisiken und Ordnungsgelder wegen verspäteter oder fehlerhafter Offenlegung.

Welche Fehler sollten Geschäftsführer bei der Bilanzierung unbedingt vermeiden?

Auch erfahrene Geschäftsführer und Buchhalter begehen bei der Jahresabschlusserstellung immer wieder typische Fehler. Diese können zu steuerlichen Nachteilen, Haftungsrisiken oder Ordnungsgeldern führen. Im Folgenden die häufigsten Stolpersteine und wie Sie diese vermeiden.

Typische Fehlerquellen in der Praxis

  • Fristen übersehen: Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG (8 bzw. 11 Monate) wird mit Offenlegungsfrist (12 Monate) verwechselt. Folge: Verspätete Feststellung, Ordnungsgeld droht.
  • Falsche Größenklasse: Größenklasse nach § 267 HGB wird nicht korrekt ermittelt oder nicht aktualisiert. Folge: Falsche Offenlegung, ggf. fehlende Prüfung.
  • Unvollständige Inventur: Körperliche Inventur wird nachlässig durchgeführt oder nicht dokumentiert (§ 240 HGB). Folge: Fehlerhafte Bewertung, steuerliche Risiken.
  • Fehlende Rückstellungen: Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (z.B. Jahresabschlusskosten, Steuernachzahlungen, Urlaubsrückstellungen) werden nicht oder zu niedrig gebildet. Folge: Gewinn zu hoch ausgewiesen, Steuerlast zu hoch.
  • Bewertungsfehler: Abschreibungen werden falsch berechnet, Anlagevermögen falsch bewertet, Vorräte nicht nach dem Niederstwertprinzip (§ 253 HGB) angesetzt. Folge: Bilanz nicht GoB-konform.
  • Offenlegung beim falschen Register: Trotz DiRUG wird der Jahresabschluss noch beim Bundesanzeiger eingereicht statt beim Unternehmensregister. Folge: Offenlegungspflicht nicht erfüllt, Ordnungsgeld.
  • Fehlende Anhangangaben: Pflichtangaben nach § 284 ff. HGB werden vergessen (z.B. Haftungsverhältnisse, Organvergütung bei mittelgroßen/großen GmbHs). Folge: Jahresabschluss unvollständig, Ordnungsgeld möglich.
  • Steuerliche Optimierung ignoriert: Bewertungswahlrechte, Abschreibungsmethoden, Bildung von Rückstellungen werden nicht steueroptimiert. Folge: Unnötig hohe Steuerlast.

„Die häufigsten Fehler entstehen durch Zeitdruck und fehlende Fachkenntnis. Viele Geschäftsführer unterschätzen die Komplexität der Bilanzierung – etwa bei Rückstellungen oder Bewertungswahlrechten. Ein Steuerberater bringt nicht nur formale Korrektheit, sondern auch steuerliche Optimierung. Das rechnet sich fast immer.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Checkliste: So vermeiden Sie Fehler

  1. Frühzeitig planen: Jahresabschluss nicht erst im Dezember angehen – ab Januar/Februar mit Vorbereitung beginnen.
  2. Fachliche Unterstützung: Steuerberater einbinden, der Bilanzierung und Steueroptimierung beherrscht.
  3. Größenklasse jährlich prüfen: Schwellenwerte nach § 267 HGB kontrollieren, bei Änderungen Konsequenzen beachten (Prüfungspflicht, Lagebericht).
  4. Inventur dokumentieren: Inventurlisten führen, Bewertung nachvollziehbar dokumentieren.
  5. Rückstellungen vollständig bilden: Alle ungewissen Verbindlichkeiten erfassen (z.B. Urlaubsansprüche, Jahresabschlusskosten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften).
  6. Offenlegung korrekt: Nur noch Unternehmensregister, Fristen im Blick behalten, Bestätigung aufbewahren.

Haftungsrisiko Geschäftsführer

Geschäftsführer haften persönlich für Pflichtverletzungen bei der Jahresabschlusserstellung und Offenlegung (§ 43 GmbHG). Wird die Offenlegungsfrist überschritten und entsteht der GmbH ein Schaden (z.B. Ordnungsgeld, Reputationsverlust), kann die Gesellschaft oder ein Gläubiger Schadensersatz vom Geschäftsführer fordern. Eine sorgfältige, fristgerechte Erstellung ist daher existenziell.

Wie unterstützt die Digitalisierung die Bilanzierung in Emden?

Die Digitalisierung hat die Buchhaltung und Bilanzierung grundlegend verändert. Cloudbasierte Buchhaltungssoftware, digitale Belegerfassung, automatische Kontierung und direkte Schnittstellen zum Steuerberater ermöglichen eine effizientere, fehlerärmere und transparentere Zusammenarbeit. Auch in Emden setzen immer mehr GmbHs auf digitale Lösungen – unabhängig von Branche und Größe.

Vorteile digitaler Buchhaltung für die Bilanzerstellung

  • Zeitersparnis: Belege werden gescannt oder per App fotografiert, automatisch erkannt und kontiert. Manuelle Erfassung entfällt weitgehend.
  • Fehlerreduktion: Automatische Plausibilitätsprüfungen, doppelte Belegerfassung wird vermieden, Kontenabstimmung erfolgt laufend.
  • Transparenz: Geschäftsführer haben jederzeit Zugriff auf aktuelle Auswertungen (BWA, Summen- und Saldenlisten, offene Posten).
  • Zusammenarbeit mit Steuerberater: Steuerberater greifen direkt auf die Buchhaltungsdaten zu (z.B. DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk). Keine Medienbrüche, keine Verzögerungen.
  • Rechtssicherheit: Digitale Belege sind GoBD-konform archiviert, revisionssicher und jederzeit abrufbar.

Gängige digitale Buchhaltungslösungen

DATEV

  • Marktführer im Steuerberaterumfeld
  • Umfangreiche Funktionen für Buchhaltung, Lohn, Jahresabschluss
  • Direkte Schnittstelle zu Steuerberatern
  • Geeignet für alle Größenklassen

lexoffice

  • Cloud-Buchhaltung für kleine und mittelgroße GmbHs
  • Intuitive Bedienung, mobile App
  • Automatische Belegerfassung (Scan, Banking)
  • Schnittstellen zu Steuerberatern und DATEV

sevDesk

  • Cloud-Lösung mit Fokus auf Belegmanagement
  • Einfache Bedienung, günstige Preise
  • Geeignet für Einsteiger und kleine GmbHs
  • Schnittstellen zu Steuerberatern

„Digitale Buchhaltung erleichtert nicht nur die laufende Arbeit, sondern auch die Jahresabschlusserstellung erheblich. Unsere Steuerberater können direkt auf die Buchhaltungsdaten zugreifen, Kontenabstimmungen vornehmen und den Jahresabschluss ohne Medienbrüche erstellen. Das spart Zeit, reduziert Rückfragen und senkt die Kosten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Digitale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de nutzen die Digitalisierung konsequent: Mandanten laden Belege und Kontenstände über sichere Schnittstellen hoch, die Steuerberater prüfen und erstellen den Jahresabschluss, Rückfragen werden per E-Mail oder Chat geklärt. Die Koordination übernimmt Servet Gündogan als Büroleiter, die fachliche Erstellung erfolgt durch unsere zugelassenen Steuerberater. Der fertige Jahresabschluss wird digital bereitgestellt und kann direkt beim Unternehmensregister offengelegt werden – alles ohne persönliche Termine, Papierordner oder Postversand.

100 %

Digital: Von Beleg bis Offenlegung

0

Papierordner notwendig

24/7

Zugriff auf Buchhaltungsdaten

Fazit: Professionelle Bilanzerstellung – lokal oder digital

Die Erstellung einer Bilanz für eine GmbH in Emden folgt denselben rechtlichen Anforderungen wie in Hamburg, München oder Berlin: § 242 HGB, § 264 HGB, § 325 HGB und die dazugehörigen Vorschriften zu Gliederung, Bewertung und Offenlegung gelten bundesweit. Entscheidend für Geschäftsführer ist, den Prozess strukturiert zu planen, die Fristen einzuhalten und die richtige fachliche Unterstützung zu wählen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick

  • Fristen beachten: Feststellung nach § 42a GmbHG (8 bzw. 11 Monate), Offenlegung nach § 325 HGB (12 Monate). Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern.
  • Größenklasse prüfen: Schwellenwerte nach § 267 HGB jährlich kontrollieren, Konsequenzen für Umfang und Prüfungspflicht beachten.
  • Steuerberater einbinden: Fachliche Erstellung durch Steuerberater sichert Rechtskonformität und steuerliche Optimierung.
  • Offenlegung korrekt: Seit DiRUG nur noch Unternehmensregister, nicht Bundesanzeiger.
  • Digitalisierung nutzen: Cloudbasierte Buchhaltung, digitale Belegerfassung, Schnittstellen zum Steuerberater sparen Zeit und Kosten.
  • Fehler vermeiden: Inventur dokumentieren, Rückstellungen vollständig bilden, Bewertungsvorschriften einhalten.

Ob Sie sich für einen Steuerberater vor Ort in Emden oder für eine digitale Lösung wie OnlineBilanz.de entscheiden, hängt von Ihren individuellen Anforderungen ab. Wer Wert auf persönliche Treffen und regionale Vernetzung legt, findet in Emden kompetente Steuerberater. Wer digitale Effizienz, transparente Festpreise und schnelle Abwicklung bevorzugt, profitiert von bundesweiten Plattformen mit zugelassenen Steuerberatern, die den Jahresabschluss fachlich korrekt erstellen und die Offenlegung übernehmen.

OnlineBilanz: Ihr digitaler Steuerberater

Auf OnlineBilanz.de erhalten Sie Ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, mit transparenten Festpreisen, ohne Wartezeiten. Servet Gündogan als Büroleiter ist Ihr erster Ansprechpartner, unser Steuerberater-Team erstellt den Abschluss fachlich korrekt und übernimmt die Offenlegung beim Unternehmensregister. Steuerberater-Qualität trifft auf moderne Software – für GmbHs in Emden und bundesweit.

Eine professionelle, fristgerechte Bilanzerstellung ist keine lästige Pflicht, sondern die Grundlage für fundierte unternehmerische Entscheidungen, steuerliche Optimierung und rechtliche Sicherheit. Investieren Sie in die richtige Unterstützung – sei es lokal oder digital –, um Haftungsrisiken zu vermeiden, Steuerpotenziale zu nutzen und den Fokus auf Ihr Kerngeschäft zu legen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Geschäftsführer die Bilanz meiner GmbH selbst erstellen?

Ja, rechtlich ist das möglich. Der Geschäftsführer trägt jedoch die volle Haftung nach § 43 GmbHG für die Richtigkeit und Vollständigkeit. In der Praxis empfiehlt sich die Einbindung eines Steuerberaters, da Bilanzierungsfehler zu persönlicher Haftung, Ordnungsgeldern und steuerlichen Nachteilen führen können. Ein Steuerberater sichert die Einhaltung aller handels- und steuerrechtlichen Vorschriften.

Was passiert, wenn meine GmbH in Emden die Offenlegungsfrist verpasst?

Das Bundesamt für Justiz leitet automatisch ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro und richtet sich nach Unternehmensgröße und Verschulden. Zusätzlich kann ein Verspätungszuschlag nach § 152 AO für die Steuererklärung anfallen. Wird die Offenlegung weiterhin nicht nachgeholt, drohen weitere Ordnungsgelder.

Muss ich als Einzelunternehmer in Emden ebenfalls eine Bilanz erstellen?

Das hängt von Ihrer Größe ab. Nach § 241a HGB sind Einzelkaufleute von der Buchführungspflicht befreit, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht mehr als 800.000 Euro Umsatz und 80.000 Euro Jahresüberschuss erreichen. Überschreiten Sie diese Grenzen, besteht Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB. Freiberufler sind grundsätzlich nur zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung verpflichtet.

Welche Unterlagen benötige ich für die Bilanzerstellung?

Sie benötigen die Buchhaltung (DATEV-Export oder Kontoblätter), Kontoauszüge, Belegsammlung, Inventurlisten, Anlageverzeichnis, Verträge (Darlehen, Leasing, Miete), Steuerbescheide, Gesellschafterbeschlüsse und ggf. Lohnabrechnungen. Je vollständiger und digitaler die Unterlagen vorliegen, desto schneller und günstiger kann der Steuerberater arbeiten. Eine saubere Vorbuchhaltung spart erheblich Zeit und Kosten.

Wie unterscheidet sich die E-Bilanz von der Handelsbilanz?

Die Handelsbilanz wird nach §§ 242 ff. HGB erstellt und beim Unternehmensregister offengelegt. Die E-Bilanz ist die elektronische Übermittlung der steuerlichen Bilanz an das Finanzamt nach § 5b EStG im XBRL-Format. Beide können sich in Ansatz und Bewertung unterscheiden (z. B. bei Abschreibungen oder Rückstellungen). Der Steuerberater erstellt beide Varianten parallel und sorgt für die korrekte Übermittlung.

Kann ich den Jahresabschluss nachträglich noch ändern lassen?

Grundsätzlich ist der Jahresabschluss nach Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a Abs. 2 GmbHG) bindend. Nachträgliche Änderungen sind nur bei schwerwiegenden Fehlern möglich und erfordern einen neuen Gesellschafterbeschluss sowie ggf. eine berichtigte Offenlegung. Steuerliche Korrekturen können über geänderte Steuererklärungen erfolgen, solange die Festsetzungsfrist nicht abgelaufen ist. Fehler sollten daher vor der Feststellung erkannt werden.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Einkommensteuergesetz (EStG), Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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