Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogBetriebsprüfung Steuerberater

Betriebsprüfung Steuerberater 2026: Ablauf & Rechte

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine Betriebsprüfung kann jedes Unternehmen treffen – oft unangemeldet und mit erheblichen steuerlichen Konsequenzen. Der Steuerberater ist dabei unverzichtbar: Er vertritt Ihre Interessen, prüft Sachverhalte und minimiert Risiken. Dieser Leitfaden erklärt Ablauf, Rechte, Pflichten und Kosten der Betriebsprüfung 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine Betriebsprüfung wird von der Finanzverwaltung angeordnet, um die Richtigkeit der Steuererklärungen zu überprüfen. Der Steuerberater vertritt das Unternehmen, bereitet Unterlagen vor, begleitet Prüfungsgespräche und prüft den Prüfungsbericht. Eine gründliche Vorbereitung, saubere Buchführung und steuerliche Expertise minimieren Nachzahlungen und Risiken erheblich.

Was ist eine Betriebsprüfung und wann wird sie angeordnet?

Eine Betriebsprüfung (auch Außenprüfung genannt) ist eine umfassende Kontrolle der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens durch die Finanzverwaltung. Die Rechtsgrundlagen finden sich in §§ 193 ff. Abgabenordnung (AO). Bei einer GmbH prüft das Finanzamt insbesondere die Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer sowie – sofern relevant – die Lohnsteuer-Anmeldungen der vergangenen Jahre.

Die Anordnung einer Betriebsprüfung erfolgt grundsätzlich nach § 193 AO. Dabei unterscheidet man zwischen Anlass- und Regelprüfungen. Während Anlassprüfungen durch konkrete Auffälligkeiten (z. B. hohe Verlustvorträge, ungewöhnliche Geschäftsvorfälle) ausgelöst werden, erfolgen Regelprüfungen turnusmäßig – bei mittelgroßen und großen GmbHs in der Regel alle 3 bis 5 Jahre.

Prüfungsanlässe in der Praxis

  • Größenklasse der GmbH nach § 267 HGB: Große Kapitalgesellschaften werden häufiger geprüft
  • Auffälligkeiten in Steuererklärungen oder Jahresabschlüssen (z. B. hohe Verluste, sprunghafte Umsatzänderungen)
  • Branchenzugehörigkeit: Branchen mit hohem Bargeldverkehr (Gastronomie, Einzelhandel) oder komplexen Geschäftsmodellen
  • Konzernstrukturen und grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen (Verrechnungspreise nach § 1 AStG)
  • Hinweise Dritter oder Kontrollmitteilungen anderer Finanzämter

Praxis-Hinweis

Die Prüfungsanordnung muss schriftlich erfolgen und den Prüfungszeitraum sowie die zu prüfenden Steuerarten nennen (§ 196 AO). Sie erhalten in der Regel 4 bis 6 Wochen Vorlauf. Diese Zeit sollten Geschäftsführer nutzen, um gemeinsam mit dem Steuerberater die Unterlagen vorzubereiten und potenzielle Risikobereiche zu identifizieren.

Welche Rolle spielt der Steuerberater bei der Betriebsprüfung?

Der Steuerberater ist bei einer Betriebsprüfung der zentrale Ansprechpartner zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung. Nach § 3 Nr. 1 StBerG ist er befugt, in Steuersachen zu beraten und zu vertreten. In der Praxis bedeutet dies: Der Steuerberater führt die Kommunikation mit dem Betriebsprüfer, beantwortet Rückfragen fachlich fundiert und sorgt dafür, dass die Interessen des Mandanten gewahrt bleiben.

Vorbereitung und Koordination

Bereits vor Beginn der Prüfung analysiert der Steuerberater die zu prüfenden Zeiträume und identifiziert kritische Sachverhalte. Er stellt sicher, dass alle relevanten Unterlagen – Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Buchführung, Verträge, Kassenbücher – vollständig und nachvollziehbar aufbereitet sind. Diese strukturierte Vorbereitung beschleunigt die Prüfung erheblich und minimiert das Risiko von Nachfragen zu unklaren Positionen.

Begleitung während der Prüfung

  • Teilnahme an Prüfungsgesprächen: Der Steuerberater nimmt an Besprechungen mit dem Betriebsprüfer teil und stellt sicher, dass Sachverhalte korrekt dargestellt werden
  • Beantwortung fachlicher Fragen: Komplexe steuerliche Themen (z. B. Rückstellungsbewertung nach § 253 HGB, verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG) werden fachlich erläutert
  • Prüfung der Feststellungen: Der Steuerberater prüft Arbeitspapiere und Entwürfe des Betriebsprüfers kritisch und weist auf fehlerhafte Annahmen hin
  • Verhandlung von Schätzungen: Falls keine oder nur unvollständige Belege vorliegen, verhandelt der Steuerberater Schätzungen nach § 162 AO auf sachgerechter Grundlage

„In der Praxis zeigt sich: Eine gut vorbereitete Betriebsprüfung mit klarer Dokumentation und frühzeitiger Abstimmung mit dem Steuerberater führt zu deutlich kürzeren Prüfungszeiten und weniger Hinzuschätzungen. Unsere Steuerberater begleiten Mandanten strukturiert durch alle Phasen der Prüfung – von der ersten Prüfungsanordnung bis zum Abschluss.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie läuft eine Betriebsprüfung konkret ab?

Der Ablauf einer Betriebsprüfung folgt einem strukturierten Prozess, der sich über mehrere Monate erstrecken kann. Die Dauer hängt von der Größe der GmbH, der Komplexität der Geschäftsvorfälle und der Qualität der Buchführung ab. Im Durchschnitt dauert eine Betriebsprüfung bei einer mittelgroßen GmbH zwischen 3 und 6 Monaten.

Phase 1: Prüfungsanordnung und Vorbereitung

Die Finanzverwaltung übermittelt die Prüfungsanordnung nach § 196 AO schriftlich. Diese enthält den Prüfungszeitraum (meist 3 Jahre), die zu prüfenden Steuerarten und den voraussichtlichen Prüfungsbeginn. Ab Zugang haben Geschäftsführer und Steuerberater üblicherweise 4 bis 6 Wochen Zeit für die Vorbereitung. In dieser Phase werden alle relevanten Unterlagen gesichtet, digitale Daten aufbereitet und kritische Sachverhalte vorab analysiert.

Phase 2: Prüfung vor Ort oder digital

Der Betriebsprüfer nimmt die Prüfung entweder vor Ort im Unternehmen oder – seit der Digitalisierung zunehmend – per Datenträgerüberlassung (§ 147 Abs. 6 AO) auf. Bei digitaler Buchführung werden die Daten nach GoBD-Standards (DATEV, BMD etc.) übermittelt. Der Prüfer analysiert die Buchführung, fordert Belege an und führt Gespräche mit Geschäftsführung und Buchhaltung. Typische Prüfungsschwerpunkte sind:

  • Ordnungsmäßigkeit der Buchführung nach §§ 238 ff. HGB und GoBD
  • Betriebsausgaben: Abgrenzung privat/betrieblich, Angemessenheit von Geschäftsführergehältern
  • Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug, Rechnungsanforderungen nach § 14 UStG, innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Rückstellungen und Abgrenzungen nach § 249 HGB
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) nach § 8 Abs. 3 KStG bei GmbH
  • Verrechnungspreise bei verbundenen Unternehmen

Phase 3: Schlussbesprechung und Prüfungsbericht

Nach Abschluss der Prüfung findet eine Schlussbesprechung statt, in der der Betriebsprüfer seine Feststellungen erläutert. Der Steuerberater nutzt diesen Termin, um strittige Punkte zu diskutieren und gegebenenfalls weitere Nachweise vorzulegen. Anschließend erstellt die Finanzverwaltung den Prüfungsbericht nach § 202 AO. Dieser bildet die Grundlage für die geänderten Steuerbescheide.

Phase 4: Steuerbescheide und Rechtsbehelf

Auf Grundlage des Prüfungsberichts erlässt das Finanzamt geänderte Steuerbescheide. Gegen diese können innerhalb von einem Monat Einspruch nach § 347 AO eingelegt werden. Der Steuerberater prüft die Bescheide auf Rechtmäßigkeit und begleitet gegebenenfalls das Einspruchsverfahren oder – bei grundsätzlichen Rechtsfragen – das finanzgerichtliche Verfahren.

Phase Dauer (typisch) Beteiligte Wichtigste Aufgaben
Prüfungsanordnung 4–6 Wochen StB, GF, Buchhaltung Unterlagen aufbereiten, Risiken analysieren
Prüfung vor Ort/digital 2–4 Monate Betriebsprüfer, StB, GF Belege vorlegen, Rückfragen beantworten
Schlussbesprechung 1 Tag Betriebsprüfer, StB, GF Feststellungen diskutieren, Nachweise ergänzen
Bericht & Bescheide 4–8 Wochen Finanzamt, StB Prüfungsbericht prüfen, Einspruch vorbereiten

Welche Prüfungsfelder sind besonders risikobehaftet?

In der Praxis konzentrieren sich Betriebsprüfer auf wiederkehrende Risikobereiche, in denen erfahrungsgemäß häufig Fehler auftreten oder Gestaltungsspielräume ausgereizt werden. Geschäftsführer und Steuerberater sollten diese Felder besonders sorgfältig dokumentieren und rechtlich sauber aufbereiten.

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

Verdeckte Gewinnausschüttungen nach § 8 Abs. 3 KStG gehören zu den häufigsten Streitpunkten. Eine vGA liegt vor, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie einem Dritten unter sonst gleichen Umständen nicht gewährt hätte. Typische Fälle:

  • Unangemessen hohes Geschäftsführergehalt: Das Gehalt muss sich am Fremdvergleich orientieren (ähnliche Unternehmen, Branche, Verantwortung)
  • Privatnutzung von Firmenwagen ohne korrekte Versteuerung: Fehlt die 1-%-Regelung oder ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, droht die Nachversteuerung
  • Verbilligte oder unentgeltliche Nutzungsüberlassungen: Vermietung von Immobilien oder Überlassung von Wirtschaftsgütern an Gesellschafter unter Marktpreis
  • Darlehen an Gesellschafter ohne marktübliche Verzinsung und Besicherung: Fehlen schriftliche Vereinbarungen oder wird nicht getilgt, liegt eine vGA nahe

Achtung vGA-Folgen

Eine verdeckte Gewinnausschüttung führt zu mehrfacher Besteuerung: Das Einkommen wird bei der GmbH nicht als Betriebsausgabe anerkannt (höhere Körperschaftsteuer), beim Gesellschafter als Kapitaleinkommen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG besteuert (Abgeltungsteuer 25 % zzgl. Soli und ggf. Kirchensteuer) und die GmbH schuldet 25 % Kapitalertragsteuer nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 EStG.

Betriebsausgaben und Abgrenzung privat/betrieblich

Betriebsausgaben müssen nach § 4 Abs. 4 EStG betrieblich veranlasst sein. Prüfer hinterfragen kritisch:

  • Bewirtungskosten: Ist der geschäftliche Anlass dokumentiert (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG)?
  • Reisekosten: Liegt eine dienstliche Veranlassung vor, sind Belege vollständig?
  • Geschenke: Werden die Freigrenzen (35 Euro pro Person und Jahr nach § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG) eingehalten?
  • Arbeitszimmer: Sind die strengen Voraussetzungen nach § 4 Abs. 5 Nr. 6b EStG erfüllt?
  • Repräsentationsaufwendungen: Sind diese angemessen oder überwiegend privat veranlasst?

Umsatzsteuer und Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug nach § 15 UStG setzt eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG voraus. Häufige Beanstandungen:

  • Fehlende oder fehlerhafte Pflichtangaben (Rechnungsnummer, Steuernummer/USt-IdNr., vollständige Anschrift)
  • Rechnungen von Scheinunternehmen oder nicht existierenden Lieferanten
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen: Fehlerhafte Gelangensbestätigung nach § 17a UStDV
  • Reverse-Charge-Fälle (§ 13b UStG): Falsche Anwendung bei Bauleistungen oder ausländischen Dienstleistungen

Ordnungsmäßigkeit der Buchführung (GoBD)

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) gelten seit 2015 und wurden 2020 aktualisiert. Verstöße – etwa fehlende Verfahrensdokumentation, nachträgliche Änderungen ohne Protokoll, Lücken in der digitalen Belegarchivierung – können zur Verwerfung der Buchführung und zu Hinzuschätzungen nach § 162 AO führen.

„Viele Mandanten unterschätzen das Risiko unvollständiger Verfahrensdokumentation. Spätestens bei der Betriebsprüfung wird danach gefragt. Unsere Steuerberater prüfen bereits bei der Jahresabschlusserstellung, ob die digitale Buchführung GoBD-konform ist – das spart im Ernstfall viel Ärger und Geld.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Rechte und Pflichten haben Geschäftsführer und Steuerberater?

Während einer Betriebsprüfung treffen sowohl Mitwirkungspflichten als auch Schutzrechte aufeinander. Die Balance zwischen kooperativer Zusammenarbeit mit der Finanzverwaltung und der Wahrung der eigenen Interessen ist entscheidend für den Prüfungserfolg.

Mitwirkungspflichten des Unternehmens

Nach § 200 AO ist das geprüfte Unternehmen verpflichtet, die Prüfung zu ermöglichen und zu unterstützen:

  • Zugang zu Geschäftsräumen: Der Betriebsprüfer hat das Recht, die Geschäftsräume während der üblichen Geschäftszeiten zu betreten
  • Vorlage von Büchern und Belegen: Alle steuerlich relevanten Unterlagen (Buchführung, Verträge, Kontoauszüge, Kassenbücher) sind vorzulegen
  • Auskunftspflicht: Geschäftsführer und Mitarbeiter müssen sachliche Fragen wahrheitsgemäß beantworten
  • Datenträgerüberlassung: Bei digitaler Buchführung kann der Prüfer nach § 147 Abs. 6 AO die Überlassung der Daten in maschinenlesbarer Form verlangen

Verweigerung der Mitwirkung

Eine unberechtigte Verweigerung der Mitwirkung kann zu Zwangsgeldern nach § 328 AO (bis 25.000 Euro) und zu Schätzungen nach § 162 AO führen. Im Extremfall droht ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung (§ 370 AO). Die Mitwirkungspflicht endet allerdings dort, wo sie zur Selbstbelastung in einem Strafverfahren führen würde.

Rechte des Steuerpflichtigen

Neben den Pflichten bestehen wichtige Schutz- und Verfahrensrechte:

  • Recht auf Hinzuziehung eines Steuerberaters: Nach § 201 AO darf der Steuerpflichtige jederzeit seinen Steuerberater hinzuziehen und kann verlangen, dass Besprechungen nur in dessen Anwesenheit stattfinden
  • Recht auf Akteneinsicht: Der Steuerberater kann Einsicht in die Prüfungsakten nehmen und Kopien anfertigen
  • Recht auf rechtliches Gehör: Vor Abschluss der Prüfung muss eine Schlussbesprechung stattfinden, bei der die Feststellungen erläutert werden
  • Schutz vor überlangen Prüfungen: Die Prüfung muss in angemessener Zeit abgeschlossen werden; unverhältnismäßige Verzögerungen können gerügt werden
  • Auskunftsverweigerungsrecht: In begründeten Fällen (z. B. bei drohendem Strafverfahren) kann die Auskunft verweigert werden

Rolle des Steuerberaters als Vertreter

Der Steuerberater ist nach § 80 AO bevollmächtigter Vertreter. Das bedeutet konkret:

Vertretungsbefugnis

Der Steuerberater kann alle Erklärungen abgeben, Anträge stellen und Rechtsmittel einlegen – auch ohne Rücksprache mit dem Mandanten (soweit bevollmächtigt).

Zeugnisverweigerungsrecht

Nach § 102 AO hat der Steuerberater ein Zeugnisverweigerungsrecht über das, was ihm in seiner Eigenschaft als Steuerberater anvertraut wurde. Dieses Recht schützt die Vertrauensbeziehung zwischen Mandant und Berater.

Wie bereitet man sich optimal auf eine Betriebsprüfung vor?

Eine strukturierte Vorbereitung reduziert die Prüfungsdauer, minimiert Hinzuschätzungen und gibt dem Geschäftsführer Sicherheit. Idealerweise beginnt die Vorbereitung bereits mit Erhalt der Prüfungsanordnung – in besonders komplexen Fällen sogar vorher, im Rahmen der laufenden Steuerberatung.

Checkliste: Vorbereitung in 4 Schritten

  • Unterlagen vollständig zusammenstellen: Jahresabschlüsse, Steuererklärungen, Buchführung (DATEV-Export oder vergleichbar), Verträge (Geschäftsführer, Gesellschafter, Darlehen, Miete), Kassenbücher, Bewirtungsbelege, Reisekostenabrechnungen
  • Buchführung auf GoBD-Konformität prüfen: Verfahrensdokumentation vorhanden? Sind nachträgliche Änderungen protokolliert? Sind Belege revisionssicher archiviert?
  • Kritische Sachverhalte identifizieren: Gemeinsam mit dem Steuerberater potenzielle Risikobereiche analysieren (z. B. hohe Geschäftsführergehälter, private PKW-Nutzung, Darlehen an Gesellschafter, ungewöhnliche Betriebsausgaben)
  • Ansprechpartner und Abläufe festlegen: Wer nimmt an Besprechungen teil? Wer beantwortet welche Fragen? Wie erfolgt die Abstimmung zwischen Geschäftsführung, Buchhaltung und Steuerberater?

Dokumentation und Nachweisführung

Der Grundsatz „Keine Buchung ohne Beleg“ gilt uneingeschränkt. Jede steuerlich relevante Transaktion muss durch einen Beleg nachgewiesen werden. Bei digitaler Buchführung sind die GoBD-Anforderungen zwingend einzuhalten:

  • Belege müssen vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden
  • Änderungen an Buchungen sind nachvollziehbar zu protokollieren (Revisionssicherheit)
  • Eine Verfahrensdokumentation beschreibt, wie die Buchführung organisiert ist (Software, Prozesse, Verantwortlichkeiten)
  • Aufbewahrungsfristen: 10 Jahre für Bücher und Jahresabschlüsse (§ 257 HGB, § 147 AO), 6 Jahre für sonstige Unterlagen

Kommunikation mit dem Betriebsprüfer

Eine sachliche, kooperative und zugleich professionelle Kommunikation ist der Schlüssel. Folgende Grundsätze haben sich bewährt:

  • Nur wahrheitsgemäße Angaben: Falsche Aussagen können strafrechtlich relevant sein
  • Präzise antworten: Nicht mehr sagen als gefragt, aber vollständig und korrekt auskunft geben
  • Rücksprache mit dem Steuerberater: Bei komplexen Fragen nicht spontan antworten, sondern Zeit erbitten und mit dem Steuerberater abstimmen
  • Schriftliche Kommunikation dokumentieren: Wichtige Absprachen und Erklärungen schriftlich festhalten
  • Höflich, aber bestimmt: Freundlich im Ton, aber keine unnötigen Zugeständnisse machen

Digitale Steuerberatung nutzen

Wer seinen Jahresabschluss von Anfang an durch einen Steuerberater erstellen lässt, ist für eine Betriebsprüfung deutlich besser aufgestellt. Auf OnlineBilanz.de erhalten GmbH-Geschäftsführer ihre Jahresabschlüsse durch zugelassene Steuerberater – digital koordiniert, mit Festpreisen und ohne Wartezeiten. Alle Unterlagen werden von Beginn an GoBD-konform und prüfungssicher aufbereitet.

Was passiert nach der Betriebsprüfung und welche Rechtsmittel gibt es?

Nach Abschluss der Betriebsprüfung erlässt das Finanzamt auf Grundlage des Prüfungsberichts geänderte Steuerbescheide. Diese enthalten die steuerlichen Auswirkungen der Feststellungen – in der Regel Nachforderungen, seltener Steuererstattungen. Gegen diese Bescheide stehen dem Steuerpflichtigen verschiedene Rechtsmittel zur Verfügung.

Der Prüfungsbericht nach § 202 AO

Der Prüfungsbericht fasst die wesentlichen Feststellungen der Betriebsprüfung zusammen. Er ist kein Verwaltungsakt und damit nicht anfechtbar, bildet aber die Grundlage für die geänderten Steuerbescheide. Der Steuerberater prüft den Bericht sorgfältig auf:

  • Sachliche Richtigkeit der dargestellten Sachverhalte
  • Rechtliche Würdigung der Geschäftsvorfälle
  • Rechenfehler oder methodische Fehler
  • Vollständigkeit: Wurden alle vorgetragenen Argumente berücksichtigt?

Noch vor Erlass der Bescheide können Fehler im Bericht durch Gegenvorstellung korrigiert werden. Dies ist oft effizienter als ein späteres Einspruchsverfahren.

Einspruch nach § 347 AO

Gegen geänderte Steuerbescheide kann innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe Einspruch eingelegt werden. Der Einspruch ist schriftlich oder elektronisch beim Finanzamt einzureichen und muss den angefochtenen Bescheid bezeichnen. Eine Begründung ist nicht sofort erforderlich, sollte aber zeitnah nachgereicht werden.

Im Einspruchsverfahren prüft das Finanzamt den Bescheid umfassend (§ 367 Abs. 2 AO) – es kann ihn aufheben, ändern oder bestätigen. Der Steuerberater führt die Korrespondenz, reicht weitere Nachweise ein und verhandelt mit dem Finanzamt über eine einvernehmliche Lösung.

Klage vor dem Finanzgericht

Wird der Einspruch durch Einspruchsentscheidung ganz oder teilweise zurückgewiesen, kann innerhalb von einem Monat Klage beim zuständigen Finanzgericht erhoben werden (§ 44 FGO). Das finanzgerichtliche Verfahren ist förmlich und erfordert in der Regel anwaltliche oder steuerberaterliche Vertretung. Die Erfolgschancen hängen von der Rechtslage und der Beweislage ab. Bei grundsätzlichen Rechtsfragen kann das Verfahren bis zum Bundesfinanzhof (BFH) gehen.

Aussetzung der Vollziehung (AdV)

Bis zur Entscheidung über den Einspruch oder die Klage ist der Steuerbescheid grundsätzlich zu vollziehen – die Nachforderung ist also zu zahlen. Um dies zu vermeiden, kann Aussetzung der Vollziehung nach § 361 AO beantragt werden. Die Finanzverwaltung gewährt AdV, wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bescheids bestehen oder die Vollziehung eine unbillige Härte darstellen würde. Der Antrag sollte gut begründet und durch den Steuerberater gestellt werden.

Rechtsmittel Frist Zuständigkeit Wirkung
Einspruch 1 Monat Finanzamt Überprüfung des Bescheids, ggf. Änderung oder Aufhebung
Klage (FG) 1 Monat nach Einspruchsentscheidung Finanzgericht Gerichtliche Überprüfung, Urteil bindend
Revision (BFH) 1 Monat nach FG-Urteil (nur bei Zulassung) Bundesfinanzhof Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen
Aussetzung der Vollziehung Vor Vollziehung Finanzamt oder FG Zahlungsaufschub bis zur Entscheidung

„Nach der Betriebsprüfung ist vor der Betriebsprüfung: Wer die Feststellungen sauber nachbereitet, Schwachstellen abstellt und die Dokumentation verbessert, ist für die nächste Prüfung besser gerüstet. Unsere Steuerberater begleiten nicht nur die Prüfung selbst, sondern auch die Umsetzung der Erkenntnisse in der laufenden Buchhaltung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Was kostet die Begleitung durch einen Steuerberater und lohnt sich das?

Die Kosten für die steuerliche Beratung während einer Betriebsprüfung richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatergebührenverordnung (StBVV). Die konkrete Gebühr hängt vom Gegenstandswert (Höhe der streitigen Steuern) und vom Umfang der Tätigkeit ab. In der Praxis bewegen sich die Kosten bei einer mittelgroßen GmbH zwischen 3.000 und 10.000 Euro – bei komplexen Prüfungen auch darüber.

Gebührenrahmen nach StBVV

Für die Vertretung bei einer Betriebsprüfung fallen verschiedene Gebührentatbestände an:

  • Beratung und Vorbereitung: Zeitgebühr (§ 13 StBVV) oder Gegenstandswertgebühr, je nach Vereinbarung
  • Teilnahme an Besprechungen: Zeitgebühr, typischerweise 60–150 Euro pro Stunde je nach Qualifikation
  • Einspruchsverfahren: 5/10 bis 20/10 einer vollen Gebühr nach § 40 StBVV, abhängig vom Gegenstandswert
  • Vertretung vor dem Finanzgericht: Gerichtsgebühren nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), da hier meist auch anwaltliche Vertretung erforderlich ist

Viele Steuerberater bieten heute – gerade bei laufender Mandatsbetreuung – Pauschalvereinbarungen oder Festpreismodelle an, die für den Mandanten planbare Kosten schaffen.

Nutzen: Was bringt die Steuerberater-Begleitung konkret?

Die Investition in eine professionelle Begleitung zahlt sich in den meisten Fällen mehrfach aus:

30–50 %

kürzere Prüfungsdauer durch strukturierte Vorbereitung

bis 80 %

Reduktion von Hinzuschätzungen durch fachliche Argumentation

100 %

Rechtssicherheit durch korrekte Verfahrensführung

Konkrete Vorteile im Detail:

  • Vermeidung von Hinzuschätzungen: Fehlerhafte Feststellungen oder überzogene Schätzungen des Betriebsprüfers werden fachlich widerlegt – oft im fünfstelligen Bereich an Steuernachforderungen
  • Zeitersparnis für die Geschäftsführung: Der Steuerberater übernimmt die Kommunikation, bereitet Unterlagen auf und führt Besprechungen – der Geschäftsführer kann sich auf das Operative konzentrieren
  • Rechtssicherheit: Verfahrensfehler (z. B. versäumte Fristen, unvollständige Dokumentation) werden vermieden
  • Bessere Verhandlungsposition: Steuerberater kennen die Argumentationslinien der Finanzverwaltung und können auf Augenhöhe verhandeln
  • Langfristige Optimierung: Erkenntnisse aus der Prüfung fließen in die künftige Steuergestaltung ein und verhindern Wiederholungsfehler

Transparente Festpreise bei OnlineBilanz

Auf OnlineBilanz.de erhalten GmbH-Geschäftsführer nicht nur die Jahresabschlusserstellung durch zugelassene Steuerberater zu transparenten Festpreisen – auch die Begleitung bei Betriebsprüfungen gehört zu unserem Leistungsspektrum. Servet Gündogan und unser Steuerberater-Team stehen als feste Ansprechpartner zur Verfügung, kennen Ihre Unterlagen und können Sie im Prüfungsfall schnell und effizient unterstützen.

Wann lohnt sich die Beauftragung besonders?

In folgenden Situationen ist die Beauftragung eines Steuerberaters besonders empfehlenswert:

  • Komplexe Sachverhalte (Konzernstrukturen, internationale Geschäftsbeziehungen, Verrechnungspreise)
  • Hohe Streitwerte oder erhebliche Nachforderungen zu erwarten
  • Erstmalige Betriebsprüfung – fehlende Erfahrung im Umgang mit der Finanzverwaltung
  • Risikobereiche bekannt (z. B. vGA-Verdacht, fehlerhafte Vorsteuerabzüge, GoBD-Verstöße)
  • Zeitdruck oder fehlende Kapazitäten in der Geschäftsführung
  • Drohende steuerstrafrechtliche Konsequenzen

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Betriebsprüfung auch ohne Steuerberater durchführen lassen?

Ja, rechtlich ist das möglich. In der Praxis ist es jedoch nicht empfehlenswert, da Betriebsprüfer komplexe steuerliche Sachverhalte bewerten und Sie ohne Fachkenntnis erhebliche Nachzahlungen riskieren. Ein Steuerberater kennt Prüfungsmethoden, Auslegungsspielräume und kann Ihre Interessen professionell vertreten.

Wie oft wird ein Unternehmen im Durchschnitt geprüft?

Die Prüfungsintervalle hängen von Größe, Branche und Risikoprofil ab. Kleine Unternehmen werden statistisch alle 20–30 Jahre geprüft, mittelgroße alle 10–15 Jahre, Großunternehmen alle 3–5 Jahre. Risikobranchen (z. B. Gastronomie, Bau) werden häufiger und oft anlassbezogen geprüft.

Was passiert, wenn der Prüfer Fehler in der Buchhaltung findet?

Der Prüfer dokumentiert die Abweichungen im Prüfungsbericht. Das Finanzamt erlässt daraufhin geänderte Steuerbescheide mit Nachzahlungen inklusive Zinsen nach § 233a AO (0,15 % pro Monat ab dem 16. Monat). Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit drohen zusätzlich Strafverfahren oder Bußgelder.

Kann ich während der Betriebsprüfung noch Belege nachreichen?

Ja, grundsätzlich können Sie fehlende oder vergessene Belege während der Prüfung nachreichen. Allerdings sollten Sie dies zeitnah und geordnet tun. Unvollständige Unterlagen können zu Schätzungen des Finanzamts führen, die meist nachteilig ausfallen. Ihr Steuerberater hilft, Nachweise strukturiert und fristgerecht vorzulegen.

Gibt es Branchen, die besonders häufig geprüft werden?

Ja. Branchen mit hohem Bargeldverkehr (Gastronomie, Einzelhandel), Bau, Handwerk, Personengesellschaften und internationale Geschäftsbeziehungen stehen im Fokus. Auch Unternehmen mit auffälligen Verlusten, hohen Betriebsausgaben oder grenzüberschreitenden Transaktionen werden häufiger und gezielter geprüft.

Was ist eine Anschlussprüfung und wann wird sie durchgeführt?

Eine Anschlussprüfung schließt nahtlos an die letzte Betriebsprüfung an und erfasst den Zeitraum bis zum aktuellen Prüfungsjahr. Sie wird meist bei Großunternehmen oder bei erhöhtem Risiko durchgeführt, um lückenlose Kontrolle zu gewährleisten. Für kleine und mittlere Unternehmen ist sie eher die Ausnahme.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Abgabenordnung (AO), Betriebsprüfungsgesetz (BpG), Steuerberatungsgesetz (StBerG), Bundesministerium der Finanzen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz