Beiträge Berufsgenossenschaft Buchungssatz 2026
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Beiträge an die Berufsgenossenschaft sind gesetzliche Sozialversicherungsbeiträge, die jedes Jahr korrekt gebucht, abgegrenzt und im Jahresabschluss ausgewiesen werden müssen. Dieser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, welche Buchungssätze Sie für Vorauszahlungen, Nachforderungen und Erstattungen verwenden – mit Praxis-Beispielen und Hinweisen zur periodengerechten Abgrenzung nach HGB.
Kurzantwort
Beiträge an die Berufsgenossenschaft werden auf das Konto „Beiträge Berufsgenossenschaften“ (SKR 03: 6310, SKR 04: 7610) gebucht. Vorauszahlungen erfolgen per Bankabgang an BG-Beiträge, Nachforderungen werden über eine Verbindlichkeit erfasst, Erstattungen als Forderung. Im Jahresabschluss müssen BG-Beiträge periodengerecht abgegrenzt werden, damit Aufwand und Wirtschaftsjahr übereinstimmen.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind Beiträge an die Berufsgenossenschaft?
- Buchungssatz für laufende Vorauszahlung
- Buchung einer Nachforderung aus dem Beitragsabschluss
- Buchung einer Erstattung der Berufsgenossenschaft
- Periodengerechte Abgrenzung im Jahresabschluss
- Sonderfälle und häufige Fehlerquellen
- Praxis-Beispiel: Vollständige Buchung eines BG-Jahres
- BG-Beiträge im Jahresabschluss und Steuern
- OnlineBilanz: Unterstützung bei korrekter Buchung
Was sind Beiträge an die Berufsgenossenschaft und wann fallen sie an?
Beiträge an die Berufsgenossenschaft (BG) sind gesetzlich vorgeschriebene Pflichtabgaben zur Finanzierung der gesetzlichen Unfallversicherung nach § 150 SGB VII. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Beschäftigten gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu versichern. Die zuständige Berufsgenossenschaft richtet sich nach der Branche – etwa die BG BAU für Baugewerbe oder die BGW für Gesundheits- und Wohlfahrtspflege.
Die Beitragshöhe wird retrospektiv berechnet: Im laufenden Wirtschaftsjahr 2026 zahlen Unternehmen zunächst einen Vorschuss, der auf Basis der Lohnsumme und Gefahrenklasse geschätzt wird. Nach Ablauf des Kalenderjahres erfolgt die endgültige Abrechnung anhand der tatsächlichen Lohnsumme und Unfallzahlen. Daraus resultieren Nachforderungen oder Erstattungen, die in der Buchhaltung korrekt zu erfassen sind.
Praxis-Hinweis
GmbH-Geschäftsführer müssen sich seit dem 01.01.2023 in vielen Bundesländern selbst bei der Berufsgenossenschaft anmelden. Die Meldung muss innerhalb einer Woche nach Aufnahme der Tätigkeit erfolgen – Verzögerungen können zu Nachforderungen und Bußgeldern führen.
Zeitlicher Ablauf der Beitragszahlungen
- Vorschusszahlung: Im Januar des laufenden Jahres erhält das Unternehmen einen Beitragsbescheid mit monatlichen oder quartalsweisen Vorauszahlungen.
- Lohnsummen-Meldung: Bis spätestens 16. Februar des Folgejahres ist die Lohnsumme des abgelaufenen Kalenderjahres an die BG zu melden.
- Endgültige Abrechnung: Nach Eingang der Meldung erstellt die BG den Beitragsabschluss mit Nachforderung oder Erstattung.
- Buchung: Vorauszahlungen und Differenzbeträge sind periodengerecht im Jahresabschluss zu erfassen.
Wie lautet der Buchungssatz für die laufende Vorauszahlung?
Die monatlichen oder quartalsweisen Vorauszahlungen an die Berufsgenossenschaft werden im SKR 03 und SKR 04 als Betriebsausgabe gebucht. Da es sich um eine Sozialversicherungsabgabe des Arbeitgebers handelt, ist sie stets Aufwand der Gesellschaft – nicht des Arbeitnehmers – und mindert den Gewinn der GmbH.
Buchungssatz bei Zahlung des Vorschusses (SKR 03)
| Konto | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|
| 4130 – Beiträge Berufsgenossenschaft | 450,00 | |
| 1200 – Bank | 450,00 |
Buchungssatz bei Zahlung des Vorschusses (SKR 04)
| Konto | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|
| 6130 – Beiträge Berufsgenossenschaft | 450,00 | |
| 1800 – Bank | 450,00 |
Der Vorschuss wird unmittelbar erfolgswirksam als Personalnebenkosten bzw. sonstiger betrieblicher Aufwand gebucht. Die Zahlung erfolgt in der Regel per SEPA-Lastschrift, sodass die Bank-Buchung automatisch mit dem Kontoauszug abgeglichen werden kann.
„In der Praxis buchen viele Mandanten die BG-Beiträge erst bei Zahlung. Das ist grundsätzlich zulässig, sofern die periodengerechte Abgrenzung zum Bilanzstichtag korrekt erfolgt. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte alle BG-Bescheide zeitnah weiterleiten – so lassen sich Rückstellungen oder aktive Rechnungsabgrenzungen präzise kalkulieren.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wie buche ich eine Nachforderung aus dem Beitragsabschluss?
Nach Ablauf des Kalenderjahres stellt die Berufsgenossenschaft die tatsächliche Beitragslast auf Basis der gemeldeten Lohnsumme fest. War der Vorschuss zu niedrig, entsteht eine Nachforderung. Diese ist ebenfalls als Aufwand zu buchen, allerdings handelt es sich wirtschaftlich um einen Aufwand des abgelaufenen Wirtschaftsjahres – nicht des Jahres der Zahlung. Daher muss bei Überschreitung des Bilanzstichtags eine periodengerechte Abgrenzung erfolgen.
Beispiel: Nachforderung im Folgejahr
Das Unternehmen erhält im März 2026 den Beitragsabschluss für 2025. Der Vorschuss betrug 5.400 Euro, die endgültige Beitragslast 6.200 Euro. Die Nachforderung beträgt 800 Euro. Da der Bilanzstichtag 31.12.2025 bereits überschritten ist, muss die Nachforderung dem Wirtschaftsjahr 2025 zugeordnet werden – entweder durch eine Verbindlichkeit oder eine Rückstellung im Jahresabschluss 2025.
Buchungssatz bei Zahlung der Nachforderung (SKR 03)
| Konto | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|
| 4130 – Beiträge Berufsgenossenschaft | 800,00 | |
| 1200 – Bank | 800,00 |
Wurde im Jahresabschluss 2025 bereits eine Rückstellung nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB gebildet, wird diese bei Zahlung aufgelöst. Die Differenz zwischen Rückstellung und tatsächlicher Zahlung wird ergebniswirksam korrigiert.
Buchungssatz bei Auflösung einer Rückstellung (SKR 03)
| Konto | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|
| 0990 – Rückstellung Berufsgenossenschaft | 800,00 | |
| 1200 – Bank | 800,00 |
Achtung: Periodenabgrenzung
Wird die Nachforderung nach dem Bilanzstichtag bekannt, muss sie dennoch im Vorjahr als Aufwand und als Verbindlichkeit oder Rückstellung gebucht werden. Ein Ausweis im Folgejahr wäre ein Verstoß gegen das Realisationsprinzip nach § 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB und könnte bei einer steuerlichen Betriebsprüfung beanstandet werden.
Wie buche ich eine Erstattung der Berufsgenossenschaft?
War der Vorschuss höher als die tatsächliche Beitragslast, erstattet die Berufsgenossenschaft den Differenzbetrag. Diese Erstattung mindert rückwirkend den Aufwand des abgelaufenen Wirtschaftsjahres. In der Buchhaltung wird die Erstattung als Ertrag erfasst – entweder auf dem gleichen Aufwandskonto (Minderung) oder auf einem separaten Ertragskonto für sonstige betriebliche Erträge.
Buchungssatz bei Erstattung (SKR 03)
| Konto | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|
| 1200 – Bank | 350,00 | |
| 4130 – Beiträge Berufsgenossenschaft | 350,00 |
Alternativ kann die Erstattung auf Konto 2650 (Erlöse aus dem Abgang von Gegenständen des Sachanlagevermögens und aus Zuschreibungen zu Gegenständen des Sachanlagevermögens) oder besser auf einem Sammelkonto für sonstige betriebliche Erträge erfasst werden. In der Praxis empfiehlt sich die Direktbuchung auf 4130, da sie die Vergleichbarkeit der Personalkosten über mehrere Jahre erleichtert.
Praxis-Tipp
Wird die Erstattung erst im Folgejahr überwiesen, entsteht zum Bilanzstichtag eine Forderung gegen die Berufsgenossenschaft. Diese ist auf Konto 1400 (Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) oder besser auf Konto 1576 (Sonstige Vermögensgegenstände) zu aktivieren und zum Zahlungseingang auszubuchen.
Wie erfolgt die periodengerechte Abgrenzung im Jahresabschluss?
Nach § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB gilt für den Jahresabschluss das Prinzip der Periodenabgrenzung: Aufwendungen und Erträge sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung dem Geschäftsjahr zuzuordnen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Da die endgültige Abrechnung der Berufsgenossenschaft erst nach dem Bilanzstichtag erfolgt, muss die Differenz zwischen Vorschuss und voraussichtlicher Endabrechnung im Jahresabschluss abgegrenzt werden.
Variante 1: Rückstellung nach § 249 Abs. 1 HGB
Ist zum Bilanzstichtag mit einer Nachforderung zu rechnen, muss eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. Die Höhe wird geschätzt auf Basis der Lohnsumme und der voraussichtlichen Beitragsklasse. Die Rückstellung wird im Folgejahr aufgelöst, sobald die tatsächliche Nachforderung bekannt ist.
| Konto (SKR 03) | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|
| 4130 – Beiträge Berufsgenossenschaft | 1.200,00 | |
| 0990 – Rückstellung BG | 1.200,00 |
Variante 2: Forderung bei erwarteter Erstattung
Ist absehbar, dass der Vorschuss zu hoch war, entsteht eine Forderung gegen die Berufsgenossenschaft. Diese wird aktiviert und zum Zeitpunkt der Zahlung ausgebucht.
| Konto (SKR 03) | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|
| 1576 – Sonstige Vermögensgegenstände | 450,00 | |
| 4130 – Beiträge Berufsgenossenschaft | 450,00 |
„Die periodengerechte Abgrenzung der BG-Beiträge gehört zu den Standard-Aufgaben im Jahresabschluss. Unser Steuerberater-Team prüft die Lohnsummen-Meldungen und vergleicht sie mit den Vorschusszahlungen, um Rückstellungen oder Forderungen präzise zu kalkulieren. So bleibt der Jahresabschluss auch bei Betriebsprüfungen unangreifbar.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Welche Sonderfälle und häufige Fehlerquellen gibt es?
In der Praxis gibt es zahlreiche Sondersituationen, die bei der Buchung der BG-Beiträge zu Fehlern führen können. Diese reichen von der falschen Kontierung bis zur fehlerhaften Abgrenzung. Nachfolgend die wichtigsten Fallstricke und ihre korrekte Behandlung.
Geschäftsführer-Beiträge und Unternehmerhaftung
GmbH-Geschäftsführer können sich freiwillig oder pflichtversichern. Die Beiträge sind in jedem Fall Betriebsausgabe der GmbH und auf Konto 4130 zu buchen – nicht als Privatentnahme. Zahlt der Geschäftsführer die Beiträge privat und rechnet sie später ab, liegt zunächst eine Einlage vor, die über das Verrechnungskonto (SKR 03: 1790) zu erfassen ist.
Beiträge für Minijobber und geringfügig Beschäftigte
Auch Minijobber sind bei der Berufsgenossenschaft zu melden. Die Beiträge werden auf Basis der tatsächlichen Arbeitsstunden und des Gefahrtarifs berechnet. Wird die Meldung unterlassen, drohen Nachforderungen für mehrere Jahre – inklusive Säumniszuschläge nach § 24 SGB IV.
Umlagen U1, U2, U3 – Abgrenzung zur Krankenkasse
Die Umlagen U1 (Entgeltfortzahlung bei Krankheit) und U2 (Mutterschaftsgeld) werden von den Krankenkassen eingezogen, nicht von der Berufsgenossenschaft. Sie gehören auf Konto 4140 (Umlagen gesetzliche Sozialversicherung). Die U3-Umlage (Insolvenzgeldumlage) wird ebenfalls von der Krankenkasse abgeführt. Eine Vermischung mit den BG-Beiträgen führt zu Fehlern in der Kostenrechnung.
-
Beiträge stets auf Konto 4130 (SKR 03) bzw. 6130 (SKR 04) buchen, nicht auf Lohn- oder Gehaltskonten.
-
Lohnsummen-Meldung bis spätestens 16. Februar des Folgejahres an die BG übermitteln.
-
Vorschusszahlungen und Nachforderungen im Jahresabschluss abgrenzen (Rückstellung oder Forderung).
-
Geschäftsführer-Beiträge als Betriebsausgabe erfassen, niemals als Privatentnahme.
-
Bescheide der Berufsgenossenschaft vollständig archivieren – sie sind Grundlage für steuerliche Betriebsprüfungen.
-
Bei unklaren Beträgen oder Abweichungen frühzeitig den Steuerberater einbinden – Fehler in der Abgrenzung können den Jahresabschluss verzögern.
Häufiger Fehler: Verspätete Buchung
Viele Unternehmen buchen die BG-Beiträge erst bei Zahlung, nicht bei wirtschaftlicher Verursachung. Das führt dazu, dass der Aufwand im falschen Wirtschaftsjahr ausgewiesen wird. Bei einer Betriebsprüfung kann das Finanzamt eine Gewinnkorrektur vornehmen – mit entsprechenden Steuernachzahlungen und Zinsen nach § 233a AO.
Praxis-Beispiel: Vollständige Buchung eines BG-Jahres
Die Mustermann GmbH mit Sitz in Stuttgart hat 12 Arbeitnehmer und eine Lohnsumme von 480.000 Euro im Jahr 2025. Die Berufsgenossenschaft hat einen Vorschuss von 6.000 Euro festgesetzt, zahlbar in vier Quartalsraten à 1.500 Euro. Im Februar 2026 erfolgt die Lohnsummen-Meldung, und im März 2026 erhält die GmbH den Beitragsabschluss mit einer Nachforderung von 800 Euro.
Buchungen im Wirtschaftsjahr 2025 (SKR 03)
| Datum | Buchungssatz | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|---|
| 31.03.2025 | 4130 Beiträge BG an 1200 Bank | 1.500,00 | 1.500,00 |
| 30.06.2025 | 4130 Beiträge BG an 1200 Bank | 1.500,00 | 1.500,00 |
| 30.09.2025 | 4130 Beiträge BG an 1200 Bank | 1.500,00 | 1.500,00 |
| 31.12.2025 | 4130 Beiträge BG an 1200 Bank | 1.500,00 | 1.500,00 |
| 31.12.2025 | 4130 Beiträge BG an 0990 Rückstellung | 800,00 | 800,00 |
Zum Bilanzstichtag 31.12.2025 wird eine Rückstellung in Höhe der erwarteten Nachforderung gebildet. Die Schätzung basiert auf der Lohnsumme und dem voraussichtlichen Beitragssatz. Der Jahresabschluss 2025 weist somit einen Aufwand von 6.800 Euro aus – obwohl erst 6.000 Euro tatsächlich gezahlt wurden.
Buchungen im Wirtschaftsjahr 2026 (SKR 03)
| Datum | Buchungssatz | Soll (€) | Haben (€) |
|---|---|---|---|
| 15.03.2026 | 0990 Rückstellung an 1200 Bank | 800,00 | 800,00 |
Bei Zahlung der Nachforderung im März 2026 wird die Rückstellung aufgelöst. Da die tatsächliche Nachforderung exakt der Schätzung entspricht, entsteht keine Ergebnisauswirkung im Jahr 2026. Wäre die Nachforderung höher oder niedriger ausgefallen, würde die Differenz als Aufwand oder Ertrag im Jahr 2026 gebucht.
Transparenz durch digitale Buchhaltung
Unternehmen, die ihre Buchhaltung digital führen und regelmäßig mit einem Steuerberater abstimmen, können solche Abgrenzungen nahezu automatisiert vornehmen. OnlineBilanz koordiniert den gesamten Prozess – vom Upload der Bescheide bis zur finalen Buchung im Jahresabschluss durch das Steuerberater-Team – ohne Medienbrüche und Wartezeiten.
Wie wirken sich BG-Beiträge auf Jahresabschluss und Steuern aus?
Beiträge an die Berufsgenossenschaft sind in voller Höhe als Betriebsausgaben abzugsfähig nach § 4 Abs. 4 EStG. Sie mindern den Gewinn der GmbH und damit die Bemessungsgrundlage für Körperschaftsteuer (§ 23 KStG: 15 %) und Gewerbesteuer (§ 7 GewStG). Für eine GmbH mit Hebesatz 400 % ergibt sich eine Steuerersparnis von rund 30 % der gezahlten BG-Beiträge.
Ausweis in der Gewinn- und Verlustrechnung
Nach § 275 Abs. 2 Nr. 6 HGB sind die BG-Beiträge Teil der sozialen Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung. Sie werden gemeinsam mit den Sozialversicherungsbeiträgen, Umlagen und Pensionsrückstellungen ausgewiesen. Eine separate Aufgliederung ist nicht vorgeschrieben, kann aber in der Buchführung für Controlling-Zwecke sinnvoll sein.
Ausweis in der Bilanz
Zum Bilanzstichtag können sich folgende Positionen ergeben:
- Rückstellung (Passiva): Wenn eine Nachforderung erwartet wird, die noch nicht beziffert ist (§ 249 Abs. 1 Satz 1 HGB).
- Verbindlichkeit (Passiva): Wenn der Beitragsabschluss bereits vorliegt, aber noch nicht bezahlt wurde (§ 266 Abs. 3 C Nr. 8 HGB: Sonstige Verbindlichkeiten).
- Forderung (Aktiva): Wenn eine Erstattung erwartet wird oder bereits zugesagt wurde (§ 266 Abs. 2 B II Nr. 6 HGB: Sonstige Vermögensgegenstände).
15 %
Körperschaftsteuer-Ersparnis
~14 %
Gewerbesteuer-Ersparnis (Hebesatz 400 %)
~30 %
Gesamte Steuerersparnis
Für eine GmbH mit 10.000 Euro BG-Beiträgen ergibt sich damit eine Steuerersparnis von rund 3.000 Euro. Daher ist die korrekte und vollständige Erfassung aller BG-Beiträge nicht nur eine Frage der ordnungsgemäßen Buchführung nach § 238 HGB, sondern auch steuerlich höchst relevant.
„Gerade bei größeren Nachforderungen lohnt sich die genaue Abstimmung mit dem Steuerberater. Wird die Nachforderung erst nach Abgabe der Steuererklärung bekannt, kann eine Korrektur nach § 164 Abs. 2 AO erforderlich werden. Wer den Jahresabschluss von Anfang an durch einen Steuerberater erstellen lässt, vermeidet solche Nacharbeiten und hat Rechtssicherheit.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wie kann OnlineBilanz bei der korrekten Buchung unterstützen?
Die korrekte Buchung und Abgrenzung der Berufsgenossenschafts-Beiträge erfordert Fachkenntnis in Buchhaltung, Bilanzierung und Sozialversicherungsrecht. OnlineBilanz verbindet die Expertise zugelassener Steuerberater mit digitaler Prozessführung – Mandanten laden ihre BG-Bescheide und Lohnsummen-Meldungen über eine gesicherte Plattform hoch, und das Steuerberater-Team übernimmt die Kontierung, Abgrenzung und Integration in den Jahresabschluss.
Der Ablauf bei OnlineBilanz
- Upload der Bescheide: Mandanten laden BG-Bescheide, Lohnsummen-Meldungen und Zahlungsbelege in den digitalen Mandantenordner.
- Koordination durch Servet Gündogan: Der Büroleiter prüft die Vollständigkeit der Unterlagen und koordiniert die Übergabe an das Steuerberater-Team.
- Buchung und Abgrenzung: Das Steuerberater-Team bucht alle Vorauszahlungen, Nachforderungen und Erstattungen korrekt und nimmt die periodengerechte Abgrenzung im Jahresabschluss vor.
- Jahresabschluss und Unterschrift: Der Jahresabschluss wird durch einen zugelassenen Steuerberater geprüft, unterzeichnet und rechtsverbindlich übermittelt.
- Transparente Festpreise: Der gesamte Service erfolgt zu einem vorab kalkulierten Festpreis – ohne Nachfragen, ohne Überraschungen.
Vorteile für GmbH-Geschäftsführer
- Keine zeitaufwändige Recherche nach §-Verweisen und Konten
- Periodengerechte Abgrenzung erfolgt automatisch durch das StB-Team
- Rechtssichere Buchung nach HGB und EStG
- Digitale Dokumentation aller Bescheide für Betriebsprüfungen
Vorteile für Buchhalter
- Klare Vorgaben für Kontierung und Abgrenzung
- Direkter Austausch mit dem Steuerberater-Team bei Rückfragen
- Zeitersparnis durch digitale Workflows
- Festpreis-Transparenz für Budgetplanung
Wer die Buchung der BG-Beiträge sowie den gesamten Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Warten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Koordination übernimmt Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart, die fachliche Verantwortung trägt das zugelassene Steuerberater-Team.
Häufig gestellte Fragen
Sind Berufsgenossenschaftsbeiträge steuerlich absetzbar?
Ja, BG-Beiträge sind Betriebsausgaben und mindern den steuerlichen Gewinn vollständig. Sie werden als Personalnebenkosten (bei gewerblichen Unternehmen) oder als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst und senken die Bemessungsgrundlage für Gewerbesteuer und Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer.
Wann muss ich der Berufsgenossenschaft meine Lohnsumme melden?
Die Lohnsumme bzw. Beitragsnachweise müssen Sie bis zum 16. Februar des Folgejahres an die zuständige Berufsgenossenschaft übermitteln. Auf Basis dieser Meldung erfolgt die endgültige Beitragsabrechnung und ggf. eine Nachforderung oder Erstattung der Vorauszahlungen.
Was passiert, wenn ich die BG-Beiträge nicht zahle?
Bei Nichtzahlung kann die Berufsgenossenschaft Säumniszuschläge erheben, Mahnverfahren einleiten und im Extremfall die Beitreibung über Vollstreckungsmaßnahmen veranlassen. Zudem droht der Verlust des Versicherungsschutzes für Mitarbeiter, was erhebliche Haftungsrisiken für den Unternehmer bedeutet.
Kann ich den BG-Beitrag nachträglich mindern, wenn Mitarbeiter ausscheiden?
Vorauszahlungen basieren auf Schätzungen und werden erst bei der Jahresabrechnung auf Basis der tatsächlichen Lohnsumme und Beschäftigtenzahlen endgültig festgesetzt. Wenn Mitarbeiter während des Jahres ausscheiden, führt das zu einer niedrigeren Lohnsumme und kann bei der Schlussrechnung zu einer Erstattung führen. Eine unterjährige Anpassung der Vorauszahlungen ist auf Antrag möglich.
Welche Berufsgenossenschaft ist für mein Unternehmen zuständig?
Die Zuständigkeit richtet sich nach der Branche und Tätigkeit Ihres Unternehmens. Gewerbliche Unternehmen sind meist bei der BG Bau, BG Handel und Warenlogistik (BGHW), BG Holz und Metall (BGHM) oder anderen Fach-BGen versichert. Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) bietet online eine Zuständigkeitssuche an.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) – Gesetzliche Unfallversicherung, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


