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Datum

Lesedauer

10–15 Minuten


OnlineBilanzBlogJahresabschluss HGB

Jahresabschluss nach HGB 2026: Pflichten & Bestandteile

Zuletzt aktualisiert: April 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Der Jahresabschluss nach HGB ist für jeden Kaufmann gesetzliche Pflicht und zentrales Steuerungsinstrument zugleich. Er dokumentiert Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und bildet die Grundlage für Steuererklärungen, Bankgespräche und strategische Entscheidungen. Dieser Leitfaden erklärt die Bestandteile des Jahresabschlusses, Fristen und rechtlichen Anforderungen für 2026. Besonderheiten gelten dabei für Einzelunternehmen beim Jahresabschluss, die sich in Umfang und Offenlegungspflichten von Kapitalgesellschaften unterscheiden.

SG
Servet Gündogan

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Hinweis: Alle steuerlichen und rechtlichen Beratungsleistungen erbringt der angeschlossene Steuerberater bzw. Wirtschaftsprüfer.

Kurzantwort

Der Jahresabschluss nach HGB besteht mindestens aus Bilanz und GuV (§ 242 HGB). Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich Anhang und ggf. Lagebericht erstellen (§ 264 HGB). Die Offenlegung erfolgt beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB).

Rechtliche Grundlagen des Jahresabschlusses nach HGB

Der Jahresabschluss ist die gesetzlich vorgeschriebene Zusammenfassung der Buchführung zum Ende eines Geschäftsjahres. Die rechtlichen Grundlagen finden sich im Dritten Buch des Handelsgesetzbuches (§§ 238-342 HGB).

Nach § 242 Abs. 1 HGB hat jeder Kaufmann zu Beginn seines Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahrs einen das Verhältnis seines Vermögens und seiner Schulden darstellenden Abschluss aufzustellen. Diese Pflicht trifft ausnahmslos alle Kaufleute, unabhängig von Rechtsform oder Unternehmensgröße.

Hinweis

Zentrale Rechtsgrundlagen im Überblick: § 242 HGB regelt die grundsätzliche Pflicht zur Aufstellung von Bilanz und GuV. § 243 HGB legt die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) fest. § 264 HGB enthält ergänzende Vorschriften für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). § 325 HGB regelt die Offenlegungspflichten beim Unternehmensregister.

Für Kapitalgesellschaften gelten verschärfte Anforderungen. Sie müssen den Jahresabschluss um weitere Bestandteile ergänzen und innerhalb gesetzlicher Fristen beim Unternehmensregister offenlegen. Verstöße werden mit Ordnungsgeld nach § 335 HGB geahndet (500 bis 25.000 Euro).

Rechtsform Mindestbestandteile Rechtsgrundlage
Einzelkaufmann Bilanz + GuV § 242 HGB
Personengesellschaft (OHG, KG) Bilanz + GuV § 242 HGB
Kleine GmbH/UG Bilanz + GuV + Anhang § 264 Abs. 1 HGB
Mittelgroße/große GmbH Bilanz + GuV + Anhang + Lagebericht § 264 Abs. 1 HGB

Bestandteile des Jahresabschlusses nach HGB

Der Umfang des Jahresabschlusses hängt von der Rechtsform und Größenklasse des Unternehmens ab. Die Mindestbestandteile sind Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung.

Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz stellt die Vermögens- und Finanzlage des Unternehmens zum Bilanzstichtag dar. Sie gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital und Schulden). Für Kapitalgesellschaften schreibt § 266 HGB ein verbindliches Gliederungsschema vor.

Aktivseite (Vermögen)

  • A. Anlagevermögen (immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen, Finanzanlagen)
  • B. Umlaufvermögen (Vorräte, Forderungen, Wertpapiere, Kasse/Bank)
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten
  • D. Aktive latente Steuern
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung

Passivseite (Kapital)

  • A. Eigenkapital (Gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag/Jahresüberschuss)
  • B. Rückstellungen (Pensionen, Steuern, sonstige)
  • C. Verbindlichkeiten (gegliedert nach Fristigkeit und Gläubigergruppen)
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten
  • E. Passive latente Steuern

Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB

Die GuV zeigt die Ertragslage des Unternehmens im abgelaufenen Geschäftsjahr. Sie kann nach dem Gesamtkosten- oder Umsatzkostenverfahren erstellt werden. § 275 HGB schreibt beide Varianten verbindlich vor.

Das Gesamtkostenverfahren stellt alle Erträge allen Aufwendungen gegenüber, unabhängig davon, ob die Leistungen bereits verkauft wurden. Das Umsatzkostenverfahren berücksichtigt nur die Aufwendungen für tatsächlich abgesetzte Leistungen.

Anhang nach § 284 HGB

Kapitalgesellschaften müssen die Bilanz und GuV um einen Anhang ergänzen. Der Anhang erläutert die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, gibt Aufschluss über Posten der Bilanz und GuV und enthält weitere gesetzlich geforderte Angaben (z. B. zu Haftungsverhältnissen, Organbezügen, Beteiligungen).

Lagebericht nach § 289 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen. Dieser beschreibt den Geschäftsverlauf, die Lage des Unternehmens und die voraussichtliche Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken.

Achtung

Achtung: Kleine Kapitalgesellschaften sind seit dem BilRUG 2015 vom Lagebericht befreit (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB). Diese Erleichterung gilt für die überwiegende Mehrheit der GmbHs und UGs in Deutschland.

Größenklassen nach § 267 HGB und ihre Bedeutung

Die handelsrechtlichen Pflichten hängen maßgeblich von der Größenklasse des Unternehmens ab. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand quantitativer Kriterien: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl.

Ein Unternehmen gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- oder unterschritten werden. Diese Schwellenwerte gelten für Geschäftsjahre, die nach dem 31.12.2023 beginnen.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die Größenklasse bestimmt den Umfang der Offenlegung, die Prüfungspflicht und die Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von zahlreichen Erleichterungen.

Kleine Kapitalgesellschaft

  • Verkürzte Bilanz offenlegungspflichtig
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • Anhang mit reduzierten Angaben
  • Keine gesetzliche Prüfungspflicht
  • Feststellungsfrist: 11 Monate

Mittelgroße Kapitalgesellschaft

  • Vollständige Bilanz und GuV offenlegungspflichtig
  • Lagebericht erforderlich
  • Vollständiger Anhang
  • Prüfungspflicht ab bestimmten Schwellenwerten
  • Feststellungsfrist: 8 Monate

Große Kapitalgesellschaft

  • Vollständige Offenlegung aller Unterlagen
  • Lagebericht mit erweiterten Angaben
  • Prüfungspflicht durch Abschlussprüfer
  • Erweiterte Corporate-Governance-Pflichten
  • Feststellungsfrist: 8 Monate

„Die korrekte Einordnung in die Größenklassen ist fundamental. Viele Mandanten übersehen, dass die Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen erfüllt sein müssen. Eine einmalige Überschreitung führt noch nicht automatisch zur höheren Größenklasse.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Funktionen und Bedeutung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss erfüllt mehrere zentrale Funktionen, die weit über die reine Pflichterfüllung hinausgehen. Er ist gleichzeitig Rechenschaftsinstrument, Informationsquelle und Steuerungsgrundlage.

Dokumentations- und Rechenschaftsfunktion

Der Jahresabschluss dokumentiert alle Geschäftsvorfälle des abgelaufenen Jahres in systematischer Form. Er legt gegenüber Gesellschaftern, Gläubigern und Öffentlichkeit Rechenschaft über die wirtschaftliche Entwicklung ab.

Informationsfunktion für Stakeholder

Banken, Investoren, Lieferanten und Geschäftspartner nutzen den Jahresabschluss zur Bonitätsprüfung und Risikoeinschätzung. Die standardisierte Form nach HGB ermöglicht Vergleichbarkeit und Transparenz über Unternehmensgrenzen hinweg.

Ausschüttungsbemessungsfunktion

Der handelsrechtliche Jahresabschluss bildet die Grundlage für die Gewinnverwendung. Der Bilanzgewinn bestimmt den ausschüttungsfähigen Betrag an die Gesellschafter. Dabei gelten strenge Kapitalerhaltungsvorschriften (§§ 268, 272 HGB).

Steuerbemessungsfunktion

Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist Ausgangspunkt für die steuerliche Gewinnermittlung. Durch Mehr- oder Weniger-Rechnungen wird aus dem Handelsbilanzgewinn der steuerliche Gewinn abgeleitet (Maßgeblichkeitsprinzip mit Durchbrechungen).

§ 242

HGB: Aufstellungspflicht

§ 325

HGB: Offenlegungspflicht

12 Mon.

Offenlegungsfrist

500–25.000 €

Ordnungsgeld

Fristen für Feststellung und Offenlegung 2026

Für Kapitalgesellschaften gelten gesetzliche Fristen zur Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Diese Fristen sind zwingend einzuhalten, andernfalls drohen Ordnungsgelder nach § 335 HGB.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss ist innerhalb einer gesetzlichen Frist nach dem Bilanzstichtag durch die Gesellschafterversammlung festzustellen. Für das Geschäftsjahr 2025 mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen:

Hinweis

Feststellungsfristen 2026: Kleine Kapitalgesellschaften haben 11 Monate Zeit (bis 30.11.2026). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben 8 Monate Zeit (bis 31.08.2026). Diese Fristen gelten nach § 42a Abs. 2 GmbHG.

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach § 325 Abs. 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister.

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026. Die Offenlegung muss elektronisch im strukturierten XBRL-Format oder als PDF erfolgen.

Achtung

Ordnungsgeldverfahren: Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro (§ 335 HGB). Es kann mehrfach festgesetzt werden, bis die Offenlegung erfolgt.

Stichtag Feststellung (klein) Feststellung (mittel/groß) Offenlegung
31.12.2025 30.11.2026 31.08.2026 31.12.2026
31.03.2026 28.02.2027 30.11.2026 31.03.2027
30.06.2026 31.05.2027 28.02.2027 30.06.2027
30.09.2026 31.08.2027 31.05.2027 30.09.2027

Der Erstellungsprozess Schritt für Schritt

Die Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB folgt einem strukturierten Prozess. Dieser beginnt mit den vorbereitenden Arbeiten und endet mit der Offenlegung beim Unternehmensregister.

  • 1. Buchführung abschließen: Alle Geschäftsvorfälle des Jahres müssen vollständig und korrekt erfasst sein. Konten sind abzustimmen.
  • 2. Inventur durchführen: Nach § 240 HGB ist zum Bilanzstichtag eine Bestandsaufnahme aller Vermögensgegenstände und Schulden erforderlich.
  • 3. Abschlussbuchungen vornehmen: Abgrenzungen, Rückstellungen, Abschreibungen und Bewertungen sind nach den GoB vorzunehmen.
  • 4. Bilanz und GuV erstellen: Aufstellung nach den gesetzlichen Gliederungsvorschriften (§§ 266, 275 HGB).
  • 5. Anhang verfassen: Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie gesetzlich geforderte Angaben dokumentieren.
  • 6. Lagebericht erstellen: Nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften (§ 289 HGB).
  • 7. Prüfung durchführen: Bei Prüfungspflicht durch Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer.
  • 8. Feststellung: Beschlussfassung durch Gesellschafterversammlung innerhalb gesetzlicher Frist (§ 42a GmbHG).
  • 9. Offenlegung: Elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister (§ 325 HGB).

Dieser Prozess erfordert fundierte Kenntnisse im Handels- und Steuerrecht sowie Erfahrung in der praktischen Umsetzung. Fehler bei der Erstellung können zu fehlerhaften Abschlüssen, steuerlichen Nachteilen und rechtlichen Konsequenzen führen.

„Die häufigsten Fehler entstehen bei den Abschlussbuchungen: falsche Abgrenzungen, unvollständige Rückstellungen oder fehlerhafte Bewertungen. Eine systematische Checkliste und digitale Unterstützung reduzieren diese Risiken erheblich.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Digitale Umsetzung mit OnlineBilanz.de

OnlineBilanz.de ist eine professionelle Softwarelösung zur effizienten und rechtssicheren Erstellung von Jahresabschlüssen nach HGB. Die Plattform wurde speziell für Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) entwickelt und bildet den gesamten Prozess von der Dateneingabe bis zur Offenlegung digital ab.

Funktionsumfang und Vorteile

Kernfunktionen

  • Automatisierte Bilanz- und GuV-Erstellung nach §§ 266, 275 HGB
  • Intelligente Anhang-Generierung mit allen Pflichtangaben
  • Lagebericht-Modul für mittelgroße und große Gesellschaften
  • XBRL-Export für elektronische Offenlegung
  • Direktschnittstelle zum Unternehmensregister
  • Größenklassen-Assistent nach § 267 HGB

Besondere Vorteile

  • Rechtssicher: Automatische Updates bei Gesetzesänderungen
  • Zeitersparnis: 70% weniger Aufwand gegenüber manueller Erstellung
  • Fehlervermeidung: Plausibilitätsprüfungen und Validierungen
  • Transparenz: Echtzeit-Übersicht über Fristen und Status
  • Revisionssicher: Vollständige Versionierung und Dokumentation
  • Steuerberater-Integration: Mandantenzugang für externe Berater

Workflow: Von den Buchhaltungsdaten zur Offenlegung

  1. Datenimport: Upload der Buchhaltungsdaten (DATEV, CSV oder manuelle Eingabe)
  2. Automatische Kontenzuordnung: Intelligente Zuordnung zu Bilanz- und GuV-Posten
  3. Abschlussbuchungen: Assistenten für Abgrenzungen, Rückstellungen und Bewertungen
  4. Dokumentenerstellung: Automatische Generierung von Bilanz, GuV und Anhang im HGB-Format
  5. Prüfung und Freigabe: Plausibilitätsprüfung und Freigabeworkflow
  6. Export und Offenlegung: XBRL-Generierung und direkte Übermittlung ans Unternehmensregister

Die Software führt durch jeden Schritt und weist auf fehlende Angaben oder Unstimmigkeiten hin. Damit wird sichergestellt, dass der Jahresabschluss vollständig, korrekt und fristgerecht erstellt wird.

Hinweis

Integration mit Steuerberatern: OnlineBilanz.de ermöglicht die Zusammenarbeit mit Steuerberatern über Mandantenzugänge. Der Steuerberater kann den Jahresabschluss prüfen, ergänzen und digital zur Feststellung freigeben. Dies reduziert Abstimmungsaufwand und beschleunigt den Prozess erheblich.

Häufige Fehler bei der Jahresabschlusserstellung vermeiden

Trotz klarer gesetzlicher Vorgaben treten in der Praxis immer wieder typische Fehler auf. Diese können zu Rückfragen, Korrekturaufwand oder im schlimmsten Fall zu rechtlichen Konsequenzen führen.

Bewertungsfehler und Bilanzierungsverstöße

  • Falsche Abschreibungsmethoden oder -sätze bei Anlagevermögen
  • Fehlende oder unzureichende Rückstellungen (insbesondere für Urlaubsansprüche, Jahresabschlusskosten, drohende Verluste)
  • Unzulässige Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände
  • Fehlerhafte Bewertung von Forderungen (fehlende Wertberichtigungen)
  • Nichtbeachtung des strengen Niederstwertprinzips bei Umlaufvermögen

Formale und dokumentarische Mängel

  • Unvollständige Angaben im Anhang (z. B. fehlende Erläuterungen zu Bewertungsmethoden)
  • Nichtbeachtung der Gliederungsvorschriften nach §§ 266, 275 HGB
  • Fehlende Unterschriften der Geschäftsführung auf dem Jahresabschluss
  • Verspätete Feststellung durch die Gesellschafterversammlung
  • Unterlassene oder verspätete Offenlegung beim Unternehmensregister

Fristversäumnisse und Prozessfehler

Achtung

Kritische Fristversäumnisse: Die Nichteinhaltung der 12-Monats-Frist zur Offenlegung nach § 325 HGB führt automatisch zu einem Ordnungsgeldverfahren. Das Bundesamt für Justiz überwacht dies systematisch. Auch die interne Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG wird häufig unterschätzt – sie ist zwar nicht ordnungsgeldbewehrt, kann aber gesellschaftsrechtliche Folgen haben.

  • Vollständige Inventur durchgeführt und dokumentiert
  • Alle Abgrenzungen (aktiv/passiv) korrekt gebucht
  • Rückstellungen nach § 249 HGB vollständig erfasst und bewertet
  • Abschreibungen nach § 253 HGB planmäßig vorgenommen
  • Anhang enthält alle Pflichtangaben nach § 284 HGB
  • Bilanz und GuV entsprechen den Gliederungsvorschriften
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung rechtzeitig gefasst
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb 12 Monate erfolgt

„Viele Fehler entstehen durch Zeitdruck am Jahresende. Wer den Jahresabschluss systematisch vorbereitet und digitale Werkzeuge nutzt, vermeidet nicht nur Fehler, sondern gewinnt auch wertvolle Zeit für die strategische Analyse der Ergebnisse.”

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Wer ist zur Erstellung eines Jahresabschlusses nach HGB verpflichtet?

Nach § 242 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, zum Ende eines Geschäftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Dies umfasst Einzelkaufleute, Personengesellschaften (OHG, KG) sowie alle Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG). Für Kapitalgesellschaften gelten erweiterte Anforderungen nach § 264 HGB mit Anhang und gegebenenfalls Lagebericht.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025/2026?

Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 gilt: Feststellung durch Gesellschafterversammlung bis 30.11.2026 (kleine Kapitalgesellschaft) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große Kapitalgesellschaft) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis 31.12.2026 erfolgen (§ 325 HGB). Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro.

Wo muss der Jahresabschluss 2026 offengelegt werden?

Die Offenlegung erfolgt seit dem DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Einreichung muss elektronisch im XBRL-Format oder als PDF erfolgen. Der Bundesanzeiger ist nicht mehr die zuständige Stelle für die Offenlegung von Jahresabschlüssen.

Was sind die Mindestbestandteile eines Jahresabschlusses für eine GmbH?

Für eine GmbH besteht der Jahresabschluss mindestens aus Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und Anhang (§ 284 HGB). Mittelgroße und große GmbHs müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 289 HGB). Kleine GmbHs sind vom Lagebericht befreit. Die genauen Anforderungen richten sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB.

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich zu allgemeinen Informationszwecken und ersetzt keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung für Kapitalgesellschaften, § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, Unternehmensregister – Offenlegungsstelle. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wir übernehmen für Sie die Einreichung beim Finanzamt über ELSTER sowie die Offenlegung beim Bundesanzeiger. Sie müssen nichts mehr tun. Alle Unterlagen werden rechtskonform archiviert und sind jederzeit in Ihrem Portal abrufbar.

fristgerecht & rechtskonform
Abschluss 2025 · Erledigt
Bilanz eingereicht, offengelegt & archiviert.
E-Bilanz · ELSTER Offenlegung · BAnz Steuererklärungen
FK
Einreichung erfolgtF. Klement · Steuerberater
7
Schritt 07 · Dauermandat · das ganze Jahr

Ihr fester Steuerberater –
365 Tage an Ihrer Seite

Nach dem Abschluss hört unsere Arbeit nicht auf. Auf Wunsch übernehmen wir Ihr Dauermandat – Ihr Steuerberater kennt Sie bereits und bleibt einfach Ihr fester Ansprechpartner. Nächstes Jahr ohne Onboarding weiter.

Persönliche Betreuung per Chat oder Telefon, laufende Beratung bei steuerlichen Fragen und Finanzamtsbetreuung – wir kommunizieren für Sie mit dem Finanzamt, bei Prüfungen, Rückfragen und Bescheiden.

12 Monate Beratung inklusive · jederzeit kündbar
? portal.onlinebilanz.de/dauermandat
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Jahresabschluss
Dokumente
Fristen
Dauermandat
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Dauermandat · aktiv

Ihr fester Steuerberater

FK
F. Klement• online
Chat & TelefonNachricht · Durchwahl 0711
antwortet heute
FinanzamtsbetreuungLetzter Bescheid geprüft
alles in Ordnung
Laufende BeratungUSt · Gestaltung · Planung
inklusive
Nächste FristUSt-Voranmeldung · 10. Juli
wir erinnern Sie
Dauermandat aktiv seit 14.03.2025 · jederzeit kündbar

Preisvergleich

Weniger zahlen. Rechnen Sie selbst.

Leistung
Standardpreis
OnlineBilanz
Bilanz mit Gewinn‑ und Verlustrechnung
254,00 €
127,00 €
Körperschaftsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Gewerbesteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Umsatzsteuererklärung
181,50 €
90,75 €
Offenlegung beim Bundesanzeiger
100,00 €
15,34 €
Gesamtpreisinkl. 19 % MwSt.
1.069,21 €
499,95 €

Warum so günstig? Wir arbeiten hochgradig effizient: Routinearbeit übernimmt bei uns eine geprüfte KI, kontrolliert und freigegeben durch unsere Steuerberater. Die gesparte Zeit investieren wir in das, was wirklich zählt — persönliche Beratung, kostenlose Rückfragen und einen dauerhaften Preisvorteil, den wir direkt an Sie weitergeben.

Geld‑zurück‑Garantie. Wir sind von unserer Arbeit überzeugt — deshalb bieten wir ein unbegrenztes Widerrufsrecht. Solange wir die Bilanz noch nicht eingereicht haben, können Sie jederzeit widerrufen — ohne Angabe von Gründen und mit 100 % Rückerstattung. Keine Bindung, keine Kündigungsfrist.

Und Ihre Software?

Was Sie kennen, bleibt.
Was Sie brauchen, bekommen Sie.

Tag 0Heute
Tag 1 – 3Kontaktaufnahme
Tag 5 – 10Datenübernahme
Tag 11Sie starten
01

Entbindungs­vollmacht digital

Zwei‑Klick‑Unterschrift per SignRequest. Erlaubt uns, mit Ihrem alten Steuerberater zu sprechen.

2 MinutenRechtssicher nach § 203 StGB
02

Wir kontaktieren Ihren alten Steuerberater

Persönlich, professionell, kollegial. Sie müssen kein Wort mehr mit ihm wechseln.

5 – 10 WerktageVertraulich & kollegial
03

Datenübernahme per DATEV‑Datenträger

Alle Buchungen, Salden & Jahresabschlüsse der letzten 10 Jahre — 1 : 1 in unser System.

Automatisch§ 146 AO archivierungspflichtig
04

Ihr Steuerberater meldet sich mit einem Plan

Onboarding‑Call, Fristencheck, offene Beratungspunkte. Ab Tag 1 produktiv.

Binnen 1 WerktagErstberatung im Festpreis
Wählen Sie Ihre aktuelle Software
lexoffice
sevDesk
Addison
BMD
B'Butler
+ andere Software

So funktioniert die Migration DATEV → OnlineBilanz

Alle gängigen Buchhaltungsprogramme können einen DATEV‑kompatiblen Export erzeugen (Buchungssätze, Salden, Stammdaten im DATEV‑Format). Sie erstellen die Datei in Ihrer Software, laden sie in unser Portal hoch — wir importieren den Rest.

    Ihr Aufwand: ca. 5 Minuten. Export erzeugen, Datei in unser Portal ziehen — fertig.

    Unser Mandantenportal Im Festpreis bereits enthalten.

    Kein separater Vertrag, keine Lizenzgebühren, keine Einrichtungskosten. Belege hochladen, Bank verbinden — der Rest läuft im Hintergrund.

    0 €Zusatzkosten
    Server DE DSGVO GoBD‑konform
    Belege per Foto oder E‑MailEinfach abfotografieren oder weiterleiten — wir erfassen automatisch.
    Bank‑Auto‑Import (PSD2)Alle Umsätze werden täglich automatisch eingelesen.
    Direkter Chat mit Ihrem SteuerberaterKeine Wartezeiten am Telefon, keine E‑Mail‑Ping‑Pong.
    Fristen‑DashboardUSt‑VA, Jahresabschluss, Lohnsteuer — alles auf einen Blick.
    Verhaltensökonomie · Warum Unternehmer bleiben

    Drei Denkfehler,
    die Sie jedes Jahr Tausende Euro kosten.

    Sie wissen längst, dass Ihr Steuerberater zu teuer, zu langsam oder zu wenig erreichbar ist. Trotzdem bleiben Sie. Die Verhaltens­forschung kennt die Gründe — und sie sind kein Zufall.

    01 · Der Gewohnheits­reflex
    68 %Bleiben beim Altentrotz Unzufriedenheit

    Status‑quo‑Bias

    „Er kennt unsere Zahlen seit Jahren.“ — Genau dieses Argument sorgt dafür, dass 68 % der Unternehmer bei ihrem Steuerberater bleiben, obwohl sie unzufrieden sind. Der Status quo fühlt sich sicher an — er ist es aber nicht. Er kostet Sie nur nicht auffallend Geld.

    Samuelson & ZeckhauserJournal of Risk and Uncertainty, 1988
    02 · Die Wechsel­angst
    2,25×Verlust wiegt schwererals gleich hoher Gewinn

    Verlustaversion

    Der Gedanke „Was, wenn etwas schiefgeht?“ wiegt in Ihrem Kopf 2,25‑mal so schwer wie die reale Ersparnis durch einen günstigeren, besseren Steuerberater. Deshalb übernehmen wir das Risiko: Entbindung, Datenübernahme, Kollegen­gespräch — alles im Festpreis.

    Kahneman & TverskyProspect Theory · Nobelpreis, 1979
    03 · Die Loyalitäts­falle
    12 J.Durchschnittliche Bindungan den alten Steuerberater

    Sunk‑Cost‑Fallacy

    „So lange dabei — jetzt lohnt sich der Wechsel nicht mehr.“ Falsch. Die 12 Jahre, die Sie bereits zu viel gezahlt haben, kommen nicht zurück. Aber jedes weitere Jahr kostet Sie erneut. Vergangene Investitionen sind kein rationaler Grund weiterzuzahlen.

    Arkes & BlumerOrganizational Behavior & Human Decision Processes, 1985
    Die rationale Entscheidung

    Wir haben alle drei Hürden für Sie abgebaut.

    0 € Wechselgebühr — kein Verlust.   2 Minuten digitale Entbindungs­vollmacht — kein Aufwand.   Transparenter Festpreis — keine Unsicherheit. Alles, was Sie noch entscheiden müssen: jetzt statt nächstes Jahr.

    Trustpilot
    4,8 / 5,0 · 87+ Bewertungen
    Jetzt wechseln
    Kontakt & häufige Fragen

    Ihre Fragen.
    Unsere Antworten.

    Wie melde ich mich an?

    Alles online — in vier Schritten:

    • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
    • Angebot bestätigen
    • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
    • Sofort mit dem Upload starten

    Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

    Wie schnell kann ich loslegen?

    Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

    Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

    Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

    Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

    Welche Daten muss ich bereitstellen?

    In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

    Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

    Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

    Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

    Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

    Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

    Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

    Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

    Wie lange dauert der Jahresabschluss?

    Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

    • Standard — ca. 4 Wochen
    • Schnell — ca. 2 Wochen
    • Blitz — ca. 1 Woche

    Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

    Wer prüft den Abschluss fachlich?

    Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

    Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

    Was kostet der Jahresabschluss?

    Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

    Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

    Sind die Preise verbindlich?

    Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

    Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

    Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

    Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

    Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

    Gibt es ein Dauermandat?

    Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

    Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

    Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

    Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

    Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

    Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

    Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

    Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

    Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

    Habe ich einen festen Ansprechpartner?

    Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

    Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

    Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

    Wie sicher sind meine Daten?

    Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

    Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

    Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

    Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

    Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

    Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

    Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

    Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

    Wie lange werden meine Daten gespeichert?

    Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

    GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
    DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
    Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
    Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
    Ben
    Ben
    KI-Steuerberater