Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogAußenprüfung Finanzamt GmbH

Außenprüfung Finanzamt GmbH 2026: Ablauf & Rechte

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine Außenprüfung durch das Finanzamt gehört für viele GmbHs früher oder später zum unternehmerischen Alltag. Wie Sie sich optimal vorbereiten, welche Rechte und Pflichten Sie haben und worauf Betriebsprüfer besonders achten, erläutern wir in diesem Leitfaden. OnlineBilanz unterstützt Sie mit professionellen Steuerberatern bei der Jahresabschlusserstellung und Prüfungsvorbereitung.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine Außenprüfung des Finanzamts prüft die steuerlichen Verhältnisse einer GmbH vor Ort. Sie erfolgt bei Kapitalgesellschaften regelmäßig nach § 193 AO, meist alle drei bis fünf Jahre. Die GmbH muss Unterlagen vorlegen, hat aber auch Rechte wie Akteneinsicht und kann gegen Feststellungen Einspruch einlegen. Eine sorgfältige Vorbereitung mit vollständiger Dokumentation minimiert Nachforderungen und strafrechtliche Risiken.

Was ist eine Außenprüfung beim Finanzamt für GmbHs?

Eine Außenprüfung (auch Betriebsprüfung genannt) ist eine intensive steuerliche Prüfung der Buchführung, Bilanzierung und sämtlicher Steuererklärungen einer GmbH durch das Finanzamt. Rechtsgrundlage ist die Abgabenordnung (AO), insbesondere §§ 193 ff. AO. Im Gegensatz zu einfachen Rückfragen prüft das Finanzamt dabei mehrere Veranlagungszeiträume – in der Regel drei bis fünf Jahre – direkt vor Ort oder digital anhand der eingereichten Unterlagen.

Für GmbHs ist die Außenprüfung besonders relevant, weil sie als Kapitalgesellschaften gem. § 193 Abs. 1 AO grundsätzlich prüfungspflichtig sind. Anders als bei Einzelunternehmen oder Personengesellschaften erfolgt die Prüfung nicht nur anlassbezogen, sondern regelmäßig nach einem Prüfungsturnus. Die Prüfung umfasst alle steuerrelevanten Bereiche: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Lohnsteuer und verdeckte Gewinnausschüttungen.

Praxishinweis: Prüfungsintervall bei GmbHs

Mittelgroße GmbHs (Bilanzsumme 6–20 Mio. Euro oder Umsatzerlöse 12–40 Mio. Euro nach § 267 Abs. 2 HGB) werden typischerweise alle 4–6 Jahre geprüft. Kleine GmbHs seltener, große GmbHs häufiger. Der konkrete Turnus hängt von der Finanzverwaltung des jeweiligen Bundeslandes ab.

Welche Steuern werden geprüft?

  • Körperschaftsteuer: Ermittlung des zu versteuernden Einkommens der GmbH gem. § 7 KStG
  • Gewerbesteuer: Prüfung des Gewerbeertrags nach § 7 GewStG, inklusive Hinzurechnungen und Kürzungen
  • Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug, Rechnungsstellung nach § 14 UStG, Reverse-Charge, innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Lohnsteuer: Abführung der Lohnsteuer, Sozialversicherungspflicht, Geschäftsführergehälter, geldwerte Vorteile
  • Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA): Prüfung von Geschäftsführergehältern, Darlehen, Privatnutzung gem. § 8 Abs. 3 KStG

Wann kommt es zur Außenprüfung bei einer GmbH?

Das Finanzamt kündigt eine Außenprüfung in der Regel schriftlich mit einer Prüfungsanordnung gem. § 196 AO an. Diese muss die zu prüfenden Steuerarten und Veranlagungszeiträume benennen. Die Ankündigungsfrist beträgt meist 4–6 Wochen, in Eilfällen (z. B. Verdacht auf Steuerhinterziehung) kann die Prüfung auch ohne Ankündigung erfolgen (§ 196 Abs. 2 AO).

Regelmäßige Prüfung nach Prüfungsturnus

GmbHs unterliegen als Kapitalgesellschaften einem regelmäßigen Prüfungsturnus, der von der Größe und dem Risikoprofil abhängt. Die Finanzverwaltung führt eine Risikoanalyse durch und legt fest, wann eine GmbH das nächste Mal geprüft wird. Stand 2026 liegt der durchschnittliche Turnus bei mittelgroßen GmbHs zwischen 4 und 6 Jahren, bei großen Kapitalgesellschaften deutlich häufiger, teilweise jährlich bei Konzernen.

Anlassbezogene Prüfung

Neben dem Turnus kann das Finanzamt auch anlassbezogen prüfen, wenn Auffälligkeiten vorliegen:

  • Erhebliche Abweichungen zwischen Voranmeldungen und Jahreserklärungen
  • Hinweise auf verdeckte Gewinnausschüttungen (z. B. unangemessen hohe Geschäftsführergehälter)
  • Anonyme Hinweise oder Anzeigen
  • Auffällige Verlustsituationen über mehrere Jahre
  • Branchenspezifische Schwerpunktprüfungen (z. B. Gastronomie, Bau, IT-Dienstleister)
  • Schlussbilanzprüfung bei Liquidation oder Insolvenz

Achtung: Unangemeldete Prüfungen

In begründeten Verdachtsfällen – etwa bei Verdacht auf Steuerhinterziehung oder wenn Verdunkelungsgefahr besteht – kann das Finanzamt gem. § 196 Abs. 2 AO auch ohne Vorankündigung erscheinen. Dann sollte sofort ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Wie läuft eine Außenprüfung bei einer GmbH ab?

Der Ablauf einer Außenprüfung folgt einem strukturierten Verfahren, das in der Abgabenordnung (AO) und der Betriebsprüfungsordnung (BpO 2000) geregelt ist. Die Prüfung gliedert sich in mehrere Phasen, die jeweils spezifische Anforderungen an die GmbH stellen.

1. Prüfungsanordnung und Vorbereitung

Mit der Prüfungsanordnung gem. § 196 AO teilt das Finanzamt schriftlich mit, welche Steuerarten und Zeiträume geprüft werden. Die GmbH hat nun Zeit, sämtliche relevanten Unterlagen vorzubereiten. Dazu gehören: Buchführung, Jahresabschlüsse, Gesellschafterbeschlüsse, Geschäftsführerverträge, Darlehensverträge, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnabrechnungen, Kassenbücher und digitale Aufzeichnungen (GoBD-konform gem. § 146a AO).

2. Schlussbesprechung und Prüfungsfeststellungen

Die eigentliche Prüfung erfolgt entweder vor Ort in den Geschäftsräumen der GmbH oder – seit 2020 verstärkt – digital über eine verschlüsselte Datenübermittlung. Der Betriebsprüfer analysiert die Buchführung, prüft einzelne Geschäftsvorfälle, fordert Erläuterungen an und führt Stichproben durch. Am Ende der Prüfung findet eine Schlussbesprechung gem. § 201 AO statt, in der die wesentlichen Feststellungen besprochen werden.

3. Prüfungsbericht und Steuerbescheide

Nach der Schlussbesprechung erstellt das Finanzamt einen Prüfungsbericht gem. § 202 AO, der die festgestellten Abweichungen dokumentiert. Auf Basis dieses Berichts ergehen geänderte Steuerbescheide für die geprüften Jahre. Diese Bescheide sind Änderungsbescheide gem. § 164 Abs. 2 AO oder § 173 AO (bei neuen Tatsachen). Gegen diese Bescheide kann innerhalb eines Monats Einspruch gem. § 347 AO eingelegt werden.

„Die digitale Betriebsprüfung hat sich seit 2020 etabliert. GmbHs müssen ihre Buchführung in maschinenlesbarer Form (DATEV, CSV, GDPdU) bereitstellen können. Wer seine Buchhaltung durchgehend digital und GoBD-konform führt, kann die Prüfung deutlich beschleunigen und Fehlerquellen minimieren.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Prüfungsanordnung prüfen: Welche Steuerarten, welche Zeiträume?
  • Vollständige Unterlagen vorbereiten (Bilanzen, BWAs, Verträge, Belege)
  • Steuerberater frühzeitig einbinden – idealerweise vor der ersten Besprechung
  • Digitale Daten GoBD-konform exportieren und bereitstellen
  • Schlussbesprechung protokollieren und Einspruchsfrist beachten

Welche Prüfungsschwerpunkte gibt es bei GmbHs?

Betriebsprüfer konzentrieren sich bei GmbHs auf bestimmte steuerliche Brennpunkte, die erfahrungsgemäß ein hohes Risiko für Steuernachforderungen bergen. Im Fokus stehen vor allem Themen, die die Schnittstelle zwischen Gesellschaft und Gesellschafter betreffen.

Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

Eine verdeckte Gewinnausschüttung gem. § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG liegt vor, wenn die GmbH ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, der seine Ursache im Gesellschaftsverhältnis hat und nicht auf einer klaren, zivilrechtlich wirksamen Vereinbarung beruht. Typische Fälle sind:

  • Unangemessene Geschäftsführergehälter: Das Gehalt muss einem Fremdvergleich standhalten. Übliche Bandbreite: 100.000–250.000 Euro je nach Unternehmensgröße (Stand 2026).
  • Unverzinsliche oder niedrig verzinste Darlehen: Gesellschafterdarlehen an die GmbH oder umgekehrt müssen marktüblich verzinst sein (2026: ca. 5–7 % p. a.).
  • Privatnutzung von Firmenwagen ohne Versteuerung: Bei 1-%-Regelung oder Fahrtenbuch muss die private Nutzung korrekt erfasst werden.
  • Überhöhte Mieten: Wenn die GmbH Räume von einem Gesellschafter anmietet, muss die Miete dem Marktwert entsprechen.
  • Unverhältnismäßige Tantiemen oder Bonuszahlungen ohne klare vertragliche Grundlage.

Steuerfolgen einer vGA

Eine vGA erhöht das Einkommen der GmbH (mehr Körperschaftsteuer) und gilt zugleich beim Gesellschafter als Kapitaleinkünfte gem. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (25 % Abgeltungsteuer zzgl. Soli). Zusätzlich drohen Zinsen gem. § 233a AO von derzeit 0,15 % pro Monat (Stand 2026 nach BVerfG-Urteil angepasst).

Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug und Rechnungsstellung

Der Vorsteuerabzug gem. § 15 UStG ist ein häufiger Prüfungspunkt. Betriebsprüfer kontrollieren, ob:

  • Rechnungen alle Pflichtangaben gem. § 14 Abs. 4 UStG enthalten (insbesondere fortlaufende Rechnungsnummer, Steuernummer/USt-IdNr., Leistungszeitpunkt)
  • Vorsteuer nur für unternehmerisch veranlasste Aufwendungen geltend gemacht wurde
  • Bei gemischter Nutzung (z. B. Dienstwagen) eine sachgerechte Aufteilung erfolgt ist
  • Innergemeinschaftliche Lieferungen korrekt dokumentiert sind (Gelangensbestätigung gem. § 17a UStDV)
  • Reverse-Charge-Verfahren gem. § 13b UStG korrekt angewendet wurde

Lohnsteuer und Sozialversicherung

Die Lohnsteueraußenprüfung gem. § 42f EStG erfolgt oft parallel zur Betriebsprüfung. Geprüft werden:

  • Korrekte Steuerklassen, Freibeträge und Kinderfreibeträge
  • Geldwerte Vorteile (Firmenwagen, Sachbezüge, Essenszuschüsse)
  • Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern (Beherrschung bei >50 % Beteiligung)
  • Abgrenzung zwischen Arbeitnehmern und freien Mitarbeitern (Scheinselbstständigkeit)
  • Pauschalierung von Steuer und Sozialversicherung gem. § 40 EStG

73 %

der Betriebsprüfungen bei GmbHs führen zu Nachforderungen (BMF 2025)

Ø 34.500 €

durchschnittliche Nachzahlung pro geprüfter GmbH (Statistik 2025)

Welche Rechte und Pflichten hat die GmbH bei einer Außenprüfung?

Die GmbH ist während der Außenprüfung zur Mitwirkung verpflichtet, hat aber gleichzeitig wichtige Rechte, die sie kennen und nutzen sollte. Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 200 ff. AO.

Pflichten der GmbH

Pflicht Rechtsgrundlage Konkret
Duldungspflicht § 200 Abs. 1 AO Die GmbH muss die Prüfung dulden, Zutritt zu Geschäftsräumen gewähren und Prüfer empfangen.
Vorlagepflicht § 97 AO Alle steuerlich relevanten Unterlagen müssen vollständig, geordnet und zeitnah vorgelegt werden.
Auskunftspflicht § 93 AO Der Geschäftsführer muss mündlich und schriftlich Auskünfte erteilen – wahrheitsgemäß und vollständig.
GoBD-konforme Aufbewahrung § 147 AO, § 257 HGB Digitale Buchführung muss nachvollziehbar, vollständig, richtig, zeitgerecht und unveränderbar sein.
Mitwirkung bei Datenzugriff § 147 Abs. 6 AO Bei digitalem Datenzugriff (Z1, Z2, Z3) muss die GmbH technisch unterstützen.

Rechte der GmbH

Die GmbH ist dem Finanzamt nicht schutzlos ausgeliefert. Folgende Rechte sollten Geschäftsführer kennen und aktiv wahrnehmen:

  • Hinzuziehung eines Steuerberaters (§ 200 Abs. 1 Satz 2 AO): Die GmbH darf jederzeit einen Steuerberater hinzuziehen – und sollte dies unbedingt tun.
  • Recht auf Akteneinsicht (§ 364 AO): Nach Abschluss der Ermittlungen kann die GmbH Einsicht in die Prüfungsakten nehmen.
  • Anspruch auf rechtliches Gehör (§ 91 AO): Vor Erlass eines belastenden Bescheids muss das Finanzamt die GmbH anhören.
  • Einspruch gegen Änderungsbescheide (§ 347 AO): Innerhalb eines Monats nach Zugang kann gegen jeden Bescheid Einspruch eingelegt werden.
  • Aussageverweigerungsrecht bei Strafverdacht (§ 393 AO, § 136 StPO): Sobald der Verdacht einer Steuerstraftat im Raum steht, sollte keine Aussage mehr ohne Anwalt erfolgen.
  • Recht auf Teilnahme an der Schlussbesprechung (§ 201 AO): Hier können Feststellungen noch diskutiert und ggf. revidiert werden.

„In der Praxis sehen wir immer wieder, dass Geschäftsführer aus Unsicherheit zu viel oder Falsches sagen. Unsere klare Empfehlung: Lassen Sie sich von Anfang an durch einen Steuerberater vertreten. Das spart Nerven, Zeit und oft auch Geld.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie bereitet sich eine GmbH optimal auf die Außenprüfung vor?

Eine gründliche Vorbereitung kann den Prüfungsablauf erheblich verkürzen und das Risiko von Nachforderungen minimieren. Wer seine Buchführung und Verträge von vornherein sauber führt, hat wenig zu befürchten.

1. Formelle Ordnungsmäßigkeit sicherstellen

Die Buchführung muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB gem. § 238 HGB) und den GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019) entsprechen. Das bedeutet:

  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen erfasst sein (§ 239 Abs. 2 HGB)
  • Richtigkeit: Belege müssen mit den Buchungen übereinstimmen
  • Zeitgerechtigkeit: Buchungen müssen zeitnah erfolgen (nicht nachträglich gesammelt)
  • Nachvollziehbarkeit: Ein sachverständiger Dritter muss die Buchführung innerhalb angemessener Zeit prüfen können
  • Unveränderbarkeit: Digitale Buchungen dürfen nachträglich nicht unerkennbar verändert werden (Revisionssicherheit)

2. Gesellschafterverträge und Geschäftsführeranstellungsverträge prüfen

Verdeckte Gewinnausschüttungen lassen sich meist vermeiden, wenn die vertraglichen Grundlagen von Anfang an klar und fremdüblich sind:

  • Geschäftsführervertrag: Gehalt, Tantiemen, Urlaubsanspruch, Altersversorgung schriftlich fixieren – vor Tätigkeitsbeginn
  • Gesellschafterdarlehen: Schriftlicher Darlehensvertrag mit marktüblichem Zins, Laufzeit, Sicherheiten
  • Mietverträge mit Gesellschaftern: Marktübliche Miete nachweisen (z. B. durch Mietpreisspiegel oder Gutachten)
  • Tantiemenregelungen: Klare, nachprüfbare Berechnungsgrundlage (z. B. % vom Jahresüberschuss)
  • Pensionszusagen: Versicherungsmathematisch fundiert, nicht überhöht (max. 75 % des Endgehalts als Richtwert)

3. Digitale Datenhaltung und Datenzugriff vorbereiten

Das Finanzamt kann gem. § 147 Abs. 6 AO digitalen Datenzugriff verlangen. Es gibt drei Zugriffsstufen:

Zugriffsstufe Was bedeutet das? Wer muss das bereitstellen?
Z1 – Unmittelbarer Zugriff Prüfer arbeitet direkt im Buchführungssystem der GmbH Nur bei sehr großen Unternehmen üblich
Z2 – Mittelbarer Zugriff GmbH stellt Arbeitsplatz mit Lesezugriff bereit Häufig bei mittelgroßen GmbHs
Z3 – Datenträgerüberlassung Export der Daten als DATEV, CSV oder GDPdU-Format Standard bei den meisten GmbHs

Wer seine Buchführung über eine moderne Cloud-Lösung oder professionell durch einen Steuerberater führen lässt, kann die Daten in der Regel mit wenigen Klicks GoBD-konform exportieren.

Digitale Steuerberatung erleichtert Prüfungen

Wer seinen Jahresabschluss und die laufende Buchhaltung durch einen Steuerberater digital führen lässt – etwa über die OnlineBilanz-Plattform – profitiert bei Betriebsprüfungen von durchgehend strukturierten, GoBD-konformen Daten. Das beschleunigt die Prüfung und minimiert Nachfragen.

  • Alle Jahresabschlüsse, BWAs und Steuererklärungen der letzten 5 Jahre griffbereit
  • Gesellschaftsverträge, Geschäftsführerverträge, Darlehensverträge, Mietverträge prüfen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen (ZM) vollständig
  • Lohnabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise, Betriebsprüfungsbericht Lohnsteuer
  • Kassenbuch (falls vorhanden) inkl. Tagesberichte, Z-Bons, TSE-Zertifikate
  • Verträge mit nahestehenden Personen (Gesellschafter, Angehörige) dokumentieren
  • Steuerberater frühzeitig informieren und Vollmacht erteilen

Wie geht man mit Prüfungsfeststellungen und Nachforderungen um?

Nach Abschluss der Prüfung legt der Betriebsprüfer die Feststellungen in einem Prüfungsbericht gem. § 202 AO nieder. Dieser Bericht ist die Grundlage für die anschließenden Änderungsbescheide. In der Praxis führen rund drei Viertel aller Betriebsprüfungen zu Nachforderungen – das ist statistisch normal und kein Zeichen von Fehlverhalten.

Schlussbesprechung nutzen

Die Schlussbesprechung gem. § 201 AO ist die letzte Gelegenheit, Sachverhalte zu klären und Missverständnisse auszuräumen. Hier sollte unbedingt ein Steuerberater teilnehmen. Oft lassen sich Feststellungen noch abschwächen oder sachlich widerlegen, wenn die rechtliche Argumentation stichhaltig ist. Protokollieren Sie die Besprechung genau – dieses Protokoll ist später wichtig für den Einspruch.

Prüfungsbericht analysieren

Der Prüfungsbericht muss jede Änderung im Einzelnen begründen. Prüfen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater:

  • Sind die Feststellungen rechtlich zutreffend?
  • Wurden alle vorgebrachten Argumente berücksichtigt?
  • Gibt es neue Tatsachen oder rechtliche Entwicklungen, die gegen die Feststellung sprechen?
  • Sind die Beträge rechnerisch korrekt?

Einspruch einlegen

Gegen die geänderten Steuerbescheide kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch gem. § 347 AO eingelegt werden. Der Einspruch muss schriftlich erfolgen und sollte konkret begründet werden. In vielen Fällen kommt es nach dem Einspruch zu einer außergerichtlichen Einigung – etwa durch Teilanerkennung oder neue Nachweise. Bleibt das Finanzamt bei seiner Auffassung, ergeht eine Einspruchsentscheidung gem. § 367 AO. Dagegen kann innerhalb eines Monats Klage vor dem Finanzgericht erhoben werden (§ 44 FGO).

Vorsicht: Zinsen laufen weiter

Auch während des Einspruchsverfahrens laufen gem. § 233a AO Nachzahlungszinsen weiter (0,15 % pro Monat, Stand 2026). Bei hohen Nachforderungen kann es sinnvoll sein, die Steuer zunächst zu zahlen und später die Erstattung zu verlangen.

Einspruch aussichtsreich bei:

  • Rechtlich strittigen Auslegungsfragen (z. B. Fremdvergleich bei vGA)
  • Verfahrensfehlern des Finanzamts (z. B. keine ordnungsgemäße Anhörung)
  • Neuen Nachweisen oder Gutachten
  • Abweichung von Verwaltungsanweisungen oder BFH-Rechtsprechung

Einspruch wenig erfolgversprechend bei:

  • Klaren formellen Mängeln (z. B. fehlende Rechnungsangaben)
  • Offensichtlichen Rechtsfehlern der GmbH
  • Bereits geklärter höchstrichterlicher Rechtsprechung
  • Fehlenden oder unvollständigen Nachweisen

„Ein gut begründeter Einspruch ist kein Zeichen von Renitenz, sondern legitimes Recht. Unsere Steuerberater prüfen jeden Prüfungsbericht sorgfältig und empfehlen nur dann Einspruch, wenn rechtlich realistische Erfolgsaussichten bestehen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche strafrechtlichen Risiken bestehen bei einer Außenprüfung?

Eine Außenprüfung ist zunächst ein steuerliches Verfahren. Wenn jedoch der Verdacht einer Steuerstraftat gem. §§ 369 ff. AO entsteht, kann das Finanzamt die Sache an die Strafsachen- und Bußgeldstelle (Steufa) oder die Staatsanwaltschaft abgeben. Ab diesem Moment gelten andere Regeln – und es ist höchste Vorsicht geboten.

Steuerhinterziehung (§ 370 AO)

Eine Steuerhinterziehung liegt vor, wenn der Steuerpflichtige vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben macht und dadurch Steuern verkürzt. Das kann bei GmbHs etwa der Fall sein bei:

  • Verschweigen von Umsätzen (Schwarzeinnahmen, Scheinrechnungen)
  • Geltendmachung nicht existierender Betriebsausgaben
  • Fingierte Lieferantenrechnungen zur Vortäuschung von Vorsteuerabzug
  • Manipulation von Kassensystemen (fehlende TSE, nachträgliche Löschungen)
  • Absichtlich falsche Umsatzsteuer-Voranmeldungen

Die Strafrahmen sind erheblich: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren, in besonders schweren Fällen (z. B. bei Hinterziehung über 50.000 Euro) bis zu zehn Jahren gem. § 370 Abs. 3 AO.

Leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO)

Auch ohne Vorsatz kann eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegen – etwa wenn der Geschäftsführer grob fahrlässig falsche Angaben macht oder wesentliche steuerliche Pflichten ignoriert. Dies ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit Geldbuße bis zu 50.000 Euro geahndet.

Selbstanzeige gem. § 371 AO

Wer eine Steuerhinterziehung bemerkt, kann sich durch eine strafbefreiende Selbstanzeige vor Strafe schützen – aber nur, wenn:

  • Die Tat noch nicht entdeckt wurde (keine Prüfungsanordnung liegt vor oder die Tatentdeckung ist noch nicht eingetreten)
  • Alle unverjährten Steuerstraftaten vollständig und wahrheitsgemäß offengelegt werden
  • Die hinterzogenen Steuern inkl. Zinsen innerhalb der gesetzten Frist nachgezahlt werden (meist 6 Monate)
  • Die Hinterziehungssumme pro Tat nicht über 25.000 Euro liegt (sonst entfällt Straffreiheit, aber Strafmilderung ist möglich)

Achtung: Keine Aussage ohne Anwalt bei Strafverdacht

Sobald Strafverdacht im Raum steht, gilt: Keine Aussage ohne Anwalt. Geschäftsführer sollten sofort einen Fachanwalt für Steuerrecht hinzuziehen und vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machen. Jede unbedachte Aussage kann strafrechtlich verwendet werden.

Selbstanzeige nur mit Anwalt

Eine Selbstanzeige ist rechtlich komplex und muss absolut vollständig sein – eine unvollständige Selbstanzeige macht alles nur schlimmer. Lassen Sie sich vorab von einem Fachanwalt für Steuerrecht oder spezialisierten Steuerberater beraten.

Wie lange dauert eine Außenprüfung und welche Kosten entstehen?

Dauer und Kosten einer Außenprüfung hängen von der Größe der GmbH, der Komplexität der Geschäftsvorfälle und der Qualität der Buchführung ab. Eine gut vorbereitete, digital geführte GmbH kann die Prüfung erheblich beschleunigen.

Typische Prüfungsdauer

GmbH-Größe Umsatz/Jahr Prüfungsdauer (typisch) Prüfzeiträume
Kleine GmbH bis 1 Mio. € 2–4 Wochen 3 Jahre
Mittelgroße GmbH 1–10 Mio. € 4–8 Wochen 3–4 Jahre
Große GmbH über 10 Mio. € 2–6 Monate 4–5 Jahre
Konzern über 50 Mio. € 6–12 Monate fortlaufend

Die Prüfung kann sich erheblich verlängern, wenn Unterlagen unvollständig sind, Nachfragen nicht zügig beantwortet werden oder komplexe Sachverhalte (z. B. internationale Verflechtungen, Verrechnungspreise) vorliegen.

Kosten der Außenprüfung

Die Außenprüfung selbst ist für die GmbH kostenfrei – das Finanzamt stellt keine Gebühren in Rechnung. Allerdings entstehen indirekte Kosten:

  • Steuerberater-Honorar: Für Vorbereitung, Begleitung der Prüfung, Teilnahme an Besprechungen und ggf. Einspruchsverfahren. Übliche Honorare bei mittelgroßer GmbH: 3.000–10.000 Euro je nach Umfang (Stand 2026, StBVV).
  • Interne Personalkosten: Geschäftsführer und Buchhaltung sind während der Prüfung gebunden und können in dieser Zeit nicht operativ arbeiten.
  • Nachzahlungen: Durchschnittlich 34.500 Euro (Statistik 2025), aber stark fallabhängig.
  • Zinsen: Nachzahlungszinsen gem. § 233a AO von 0,15 % pro Monat (1,8 % p. a., Stand 2026 nach BVerfG-Anpassung).
  • Rechtsanwaltskosten: Bei Strafverdacht oder gerichtlichen Auseinandersetzungen zusätzlich Fachanwalt für Steuerrecht.

4–8 Wochen

Durchschnittliche Prüfungsdauer bei mittelgroßer GmbH

Ø 5.800 €

Typisches Steuerberater-Honorar für Prüfungsbegleitung

Prävention spart Kosten

Wer von Anfang an mit einem Steuerberater zusammenarbeitet – etwa durch digitale Buchhaltung und professionellen Jahresabschluss über OnlineBilanz – minimiert das Risiko von Nachforderungen und verkürzt die Prüfungsdauer erheblich. Das spart nicht nur Nerven, sondern auch bares Geld.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine GmbH eine Außenprüfung verweigern oder verschieben?

Nein, eine Außenprüfung nach § 193 AO ist eine hoheitliche Maßnahme, der sich die GmbH nicht entziehen kann. Ein Verschiebungsantrag ist nur in begründeten Ausnahmefällen (z. B. schwere Krankheit des Geschäftsführers, akute Betriebsstörung) möglich und liegt im Ermessen des Finanzamts. Eine grundlose Verweigerung kann als Ordnungswidrigkeit oder Steuerhinterziehung gewertet werden.

Werden bei einer Außenprüfung auch private Konten des Geschäftsführers geprüft?

Ja, wenn Anhaltspunkte für verdeckte Gewinnausschüttungen, nicht verbuchte Betriebseinnahmen oder andere steuerliche Unregelmäßigkeiten bestehen. Das Finanzamt kann dann gemäß § 93 AO auch Bankauskünfte über private Konten des Geschäftsführers oder der Gesellschafter einholen. Eine klare Trennung von Privat- und Geschäftssphäre ist daher essenziell.

Was passiert, wenn die GmbH während der Außenprüfung Insolvenz anmeldet?

Die Außenprüfung wird in der Regel fortgesetzt, jedoch gegenüber dem Insolvenzverwalter. Steuerforderungen, die sich aus der Prüfung ergeben, werden als Insolvenzforderungen angemeldet. Masseforderungen (z. B. Umsatzsteuer aus Insolvenzverwaltung) haben Vorrang. Der Insolvenzverwalter hat eigenständige Mitwirkungspflichten und muss die Buchführung dem Prüfer zur Verfügung stellen.

Kann die GmbH während der Außenprüfung den Steuerberater wechseln?

Ja, ein Steuerberaterwechsel ist jederzeit möglich, aber oft nicht ratsam. Der neue Berater muss sich erst in die komplexe Materie einarbeiten, was Zeit kostet und die Prüfung verzögern kann. Zudem kennt der bisherige Berater die Historie und kann oft effektiver argumentieren. Ein Wechsel sollte daher nur bei schwerwiegenden fachlichen oder persönlichen Differenzen erwogen werden.

Gibt es eine Verjährungsfrist für Steuernachforderungen aus einer Außenprüfung?

Ja, die reguläre Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre nach § 169 Abs. 2 AO und beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung verlängert sie sich auf fünf Jahre, bei Steuerhinterziehung auf zehn Jahre gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 AO. Durch Prüfungsanordnung oder Prüfungsbeginn wird die Festsetzungsfrist gehemmt (§ 171 Abs. 4 AO).

Können Außenprüfungen auch digital oder remote durchgeführt werden?

Ja, seit 2020 sind digitale Außenprüfungen möglich und werden zunehmend genutzt. Der Prüfer greift dann per Datenfernübertragung auf die digitale Buchhaltung zu oder erhält Daten auf einem Datenträger (GDPdU/GoBD-Export). Eine vollständig remote durchgeführte Prüfung setzt jedoch die Zustimmung der GmbH voraus; das Finanzamt kann bei Verweigerung weiterhin eine klassische Vor-Ort-Prüfung anordnen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG), Körperschaftsteuergesetz (KStG), Umsatzsteuergesetz (UStG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz