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Datum

Lesedauer

14–20 Minuten

OnlineBilanzBlogFinanzbuchhaltung Freiberufler

Finanzbuchhaltung Freiberufler 2026: Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Freiberufler unterliegen vereinfachten Buchführungspflichten, müssen aber dennoch alle Geschäftsvorfälle lückenlos dokumentieren und steuerliche Fristen einhalten. Dieser Leitfaden erklärt, wie Sie Ihre Finanzbuchhaltung rechtssicher organisieren, welche Pflichten bei Umsatzsteuer und EÜR gelten und wann sich professionelle Unterstützung lohnt.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Freiberufler sind von der Buchführungspflicht nach HGB befreit, müssen jedoch für steuerliche Zwecke eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen und alle Belege aufbewahren. Die Finanzbuchhaltung umfasst die laufende Erfassung von Einnahmen und Ausgaben, Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die fristgerechte Abgabe der Steuererklärung. Eine strukturierte Organisation und digitale Werkzeuge erleichtern die Pflichterfüllung erheblich.

Was ist Finanzbuchhaltung für Freiberufler?

Die Finanzbuchhaltung (Fibu) erfasst alle Geschäftsvorfälle eines Freiberuflers chronologisch und systematisch. Anders als Gewerbetreibende unterliegen Freiberufler nach § 18 EStG grundsätzlich nicht der Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Sie ermitteln ihren Gewinn in der Regel durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Dennoch ist eine geordnete Finanzbuchhaltung auch für Freiberufler unerlässlich: Sie bildet die Grundlage für die EÜR, die Umsatzsteuervoranmeldung, die Steuererklärung und betriebswirtschaftliche Auswertungen.

Freiberufler im Sinne des § 18 EStG sind insbesondere selbstständig tätige Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Dolmetscher und weitere Katalogberufe sowie ähnliche Tätigkeiten. Die Finanzbuchhaltung umfasst bei Freiberuflern vor allem die lückenlose Erfassung von Betriebseinnahmen und -ausgaben, die Verwaltung von Belegen sowie die Vorbereitung der Umsatzsteuer- und Gewinnermittlung.

Praxis-Hinweis

Auch ohne Buchführungspflicht empfiehlt sich eine monatliche Erfassung aller Geschäftsvorfälle. So behalten Sie den Überblick über Liquidität und Steuerlast und vermeiden Nachzahlungen bei der Einkommensteuer- oder Umsatzsteuervoranmeldung.

Abgrenzung zur doppelten Buchführung

Während Kaufleute nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung mit Bilanz und GuV verpflichtet sind, reicht bei Freiberuflern die einfache Buchführung (Einnahmen-Überschuss-Rechnung). Es werden keine Konten geführt, sondern lediglich Einnahmen und Ausgaben chronologisch erfasst. Eine Bilanzierung ist erst erforderlich, wenn der Freiberufler freiwillig zur Buchführung optiert oder seine Tätigkeit gewerblich wird (z. B. durch Beteiligung an einer gewerblichen Personengesellschaft).

Welche rechtlichen Grundlagen gelten für Freiberufler?

Freiberufler sind von der Buchführungspflicht nach § 238 HGB und der Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB grundsätzlich befreit. Entscheidend ist die Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit nach § 18 EStG. Die Gewinnermittlung erfolgt nach § 4 Abs. 3 EStG durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben (EÜR).

Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO

Auch Freiberufler ohne Buchführungspflicht unterliegen den Aufbewahrungspflichten nach § 147 AO. Aufzubewahren sind insbesondere:

  • Bücher und Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte: 10 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO)
  • Empfangene und abgesandte Handels- oder Geschäftsbriefe: 6 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO)
  • Sonstige für die Besteuerung relevante Unterlagen (Belege, Rechnungen, Kontoauszüge): 10 Jahre

Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgt ist oder der Beleg entstanden ist (§ 147 Abs. 4 AO). Für Belege aus 2025 endet die Frist somit am 31.12.2035.

Achtung: Digitale Aufbewahrung

Wer Belege digital empfängt (z. B. E-Rechnungen), muss diese auch digital aufbewahren. Eine nachträgliche Umwandlung in Papierform reicht nicht aus. Seit 2025 gelten zudem verschärfte Anforderungen an die E-Rechnung im B2B-Bereich nach dem Wachstumschancengesetz.

„Viele Freiberufler unterschätzen die Aufbewahrungspflicht. Ein fehlendes Beleg-Archiv kann bei Betriebsprüfungen zu Schätzungen und Steuernachzahlungen führen. Digitale Archivierung mit revisionssicherer Ablage ist heute Standard.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie funktioniert die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)?

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG ist die gesetzlich vorgesehene Gewinnermittlungsart für Freiberufler. Der Gewinn ergibt sich als Differenz zwischen Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Kalenderjahr. Entscheidend ist das Zuflussprinzip (§ 11 EStG): Einnahmen gelten in dem Jahr als zugeflossen, in dem sie tatsächlich auf dem Konto eingehen oder bar vereinnahmt werden. Ausgaben sind abziehbar, sobald sie tatsächlich geleistet werden.

Bestandteile der EÜR

  • Betriebseinnahmen: Honorare, Umsatzerlöse, Provisionen, private Kfz-Nutzung (1%-Regelung bei Fahrtenbuch), Entnahmen
  • Betriebsausgaben: Bürokosten, Miete, Personal, Versicherungen, Abschreibungen (§ 7 EStG), Reisekosten, Fortbildung, Fachliteratur
  • Sonderbetriebsausgaben: z. B. nicht abzugsfähige Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 5 EStG (Bewirtung, Geschenke über 50 Euro, Geldbußen)

Die EÜR ist ab einem Gewinn von 22.000 Euro oder Umsatz von 220.000 Euro pro Jahr elektronisch mit der Anlage EÜR (Formular nach § 60 Abs. 4 EStDV) an das Finanzamt zu übermitteln. Kleinere Freiberufler können eine formlose Gewinnermittlung einreichen.

Vorteile EÜR

  • Einfache und übersichtliche Gewinnermittlung
  • Keine Bilanzierung erforderlich
  • Zufluss-Abfluss-Prinzip: nur tatsächliche Zahlungen relevant
  • Geringerer buchhalterischer Aufwand

Nachteile EÜR

  • Keine Darstellung von Vermögen und Schulden
  • Fehlende Periodengerechtigkeit kann Liquidität verzerren
  • Nicht zulässig bei Überschreiten der Grenzen (Gewinn/Umsatz) bei gewerblicher Tätigkeit
  • Für Banken oft weniger aussagekräftig als Bilanz

Tipp: Digitale EÜR-Vorbereitung

Wer seine laufenden Belege digital erfasst und kategorisiert, kann die EÜR weitgehend automatisiert erstellen lassen. Moderne Buchhaltungssoftware bereitet die Anlage EÜR vor – die steuerliche Prüfung und Freigabe erfolgt dann durch den Steuerberater.

Welche umsatzsteuerlichen Pflichten haben Freiberufler?

Freiberufler sind grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig nach § 1 UStG, sofern sie nicht die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. Sie müssen dann auf ihre Honorare Umsatzsteuer (Regelsteuersatz 19 %, ermäßigt 7 %) erheben, diese auf der Rechnung ausweisen und an das Finanzamt abführen. Im Gegenzug können sie die in Rechnung gestellte Vorsteuer aus Betriebsausgaben als Vorsteuerabzug geltend machen (§ 15 UStG).

Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG

Liegt der Umsatz im Vorjahr unter 25.000 Euro und im laufenden Jahr voraussichtlich unter 100.000 Euro (Stand 2026 nach Anhebung durch das Wachstumschancengesetz), kann die Kleinunternehmerregelung angewendet werden. Dann entfällt die Umsatzsteuerpflicht, aber auch der Vorsteuerabzug. Auf Rechnungen darf keine Umsatzsteuer ausgewiesen werden; stattdessen ist ein Hinweis auf § 19 UStG erforderlich.

  • Umsatzgrenze prüfen: Vorjahr < 25.000 Euro, laufendes Jahr < 100.000 Euro
  • Verzicht auf Kleinunternehmerregelung möglich (Bindung 5 Jahre)
  • Rechnungen ohne Umsatzsteuer, aber mit Hinweis auf § 19 UStG
  • Kein Vorsteuerabzug aus Betriebsausgaben
  • Umsatzsteuervoranmeldung und -erklärung entfallen

Umsatzsteuervoranmeldung und Dauerfristverlängerung

Regelbesteuerte Freiberufler müssen monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuervoranmeldungen (UStVA) elektronisch über ELSTER abgeben. Die Voranmeldungspflicht entfällt, wenn die Umsatzsteuer-Zahllast im Vorjahr unter 1.000 Euro lag (§ 18 Abs. 2 UStG). Eine Dauerfristverlängerung um einen Monat kann beantragt werden – dann ist eine Sondervorauszahlung in Höhe von 1/11 der Vorjahres-Zahllast zu leisten.

25.000 €

Umsatzgrenze Vorjahr (Kleinunternehmer)

100.000 €

Umsatzgrenze laufendes Jahr

1.000 €

Schwelle für vierteljährliche UStVA

„Die Entscheidung für oder gegen die Kleinunternehmerregelung sollte gut überlegt sein. Wer hohe Investitionen plant, verzichtet besser auf § 19 UStG, um den Vorsteuerabzug nutzen zu können. Diese Entscheidung bindet für fünf Jahre.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie organisiere ich die laufende Buchhaltung als Freiberufler?

Eine geordnete laufende Buchhaltung spart Zeit, vermeidet Fehler und ermöglicht einen permanenten Überblick über die wirtschaftliche Situation. Auch wenn Freiberufler keine Buchführungspflicht haben, ist eine strukturierte Erfassung aller Geschäftsvorfälle unerlässlich. Die laufende Buchhaltung umfasst die Belegerfassung, die Kontierung auf Einnahmen- und Ausgabenkategorien, die Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldung und die monatliche Liquiditätsplanung.

Belegerfassung und Archivierung

Alle Belege (Rechnungen, Quittungen, Kontoauszüge, Kassenbons) sind zeitnah zu erfassen und zu archivieren. Digitale Belege sind revisionssicher zu speichern (GoBD-konform). Eine sinnvolle Ablagestruktur nach Monaten und Kategorien (z. B. Bürobedarf, Reisekosten, Honorare) erleichtert die spätere Auswertung und Prüfung.

  • Belege sofort nach Eingang digitalisieren (scannen oder als PDF speichern)
  • Eindeutige Benennung: Datum, Betrag, Kategorie, Lieferant
  • Revisionssichere Archivierung (GoBD-konforme Software oder Cloud-Lösung)
  • Monatliche Kontrolle: Kontoauszüge mit Belegen abgleichen
  • Jahresabschluss: vollständige Belegsammlung an Steuerberater übergeben

Software-Unterstützung

Moderne Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV Unternehmen Online, Lexoffice, sevDesk) ermöglicht automatische Belegerfassung per OCR, Bankkonto-Anbindung, Kategorisierung und Vorbereitung der Umsatzsteuervoranmeldung. Der Steuerberater kann auf freigegebene Daten zugreifen und die EÜR sowie Steuererklärungen direkt erstellen. Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne lange Suche, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

Praxis-Tipp: Monatlicher Rhythmus

Erfassen Sie alle Belege monatlich und gleichen Sie Ihre Konten ab. So vermeiden Sie Überraschungen bei der Steuererklärung und behalten Ihre Liquidität im Blick. Ein fester Termin (z. B. erster Montag im Monat) hilft, den Rhythmus einzuhalten.

Wie werden Abschreibungen bei Freiberuflern behandelt?

Auch Freiberufler ohne Bilanzierungspflicht können und müssen Abschreibungen (AfA = Absetzung für Abnutzung) nach § 7 EStG vornehmen, wenn sie Anlagegüter mit Anschaffungskosten über 800 Euro netto (GWG-Grenze nach § 6 Abs. 2 EStG) erwerben. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt und jährlich als Betriebsausgabe in der EÜR angesetzt.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis 800 Euro netto (ab 2024) können sofort im Jahr der Anschaffung vollständig als Betriebsausgabe abgezogen werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Alternativ können GWG zwischen 250 Euro und 1.000 Euro in einen Sammelposten eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben werden (§ 6 Abs. 2a EStG).

Kategorie Anschaffungskosten (netto) Behandlung
Sofortabzug bis 800 € Vollständiger Abzug im Jahr der Anschaffung
Sammelposten (optional) 250 € bis 1.000 € Abschreibung über 5 Jahre
Reguläre AfA über 1.000 € Abschreibung über Nutzungsdauer (AfA-Tabelle)

Nutzungsdauer und AfA-Tabellen

Die Nutzungsdauer richtet sich nach den amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Beispiele:

  • Computer, Notebooks: 3 Jahre (ab 2021, § 7 Abs. 1 EStG)
  • Büromöbel: 13 Jahre
  • Pkw: 6 Jahre
  • Software: 3 Jahre

Die Abschreibung beginnt im Monat der Anschaffung und wird zeitanteilig berechnet. Bei einem Notebook für 2.400 Euro, angeschafft am 01.07.2025, beträgt die AfA für 2025: 2.400 € / 3 Jahre × 6/12 = 400 Euro.

Achtung: Betriebliche Nutzung nachweisen

Bei Wirtschaftsgütern, die auch privat genutzt werden können (Pkw, Handy, Computer), ist der betriebliche Nutzungsanteil nachzuweisen. Bei Pkw empfiehlt sich ein Fahrtenbuch; bei gemischter Nutzung ist eine Aufteilung erforderlich.

Welche Fristen gelten für die Steuererklärung?

Freiberufler sind verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung mit Anlage EÜR und bei Umsatzsteuerpflicht eine Umsatzsteuererklärung beim Finanzamt einzureichen. Die Abgabefristen wurden in den letzten Jahren mehrfach angepasst.

Abgabefristen 2026 für Steuerjahr 2025

Steuererklärung Ohne Steuerberater Mit Steuerberater
Einkommensteuererklärung 31. Juli 2026 28. Februar 2027*
Umsatzsteuererklärung 31. Juli 2026 28. Februar 2027*
Gewerbesteuererklärung 31. Juli 2026 28. Februar 2027*

*Die Frist für steuerlich beratene Fälle kann durch den Steuerberater nochmals verlängert werden (sog. Großmandantenfrist), wenn besondere Umstände vorliegen. Seit 2024 gelten die Fristen nach § 149 Abs. 3 AO i. V. m. der Steuerberatervergütungsverordnung.

Verspätungszuschlag und Säumniszuschlag

Wer die Frist versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag nach § 152 AO rechnen: 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, mindestens 25 Euro pro Monat. Zusätzlich fallen Säumniszuschläge nach § 240 AO an, wenn fällige Steuerzahlungen nicht rechtzeitig geleistet werden: 1 % pro Monat.

„Die Fristen sind streng. Wer keine Steuerberatung in Anspruch nimmt, sollte die Erklärung spätestens im Juni fertigstellen. Mit Steuerberater-Unterstützung gewinnen Sie wertvolle Monate – und vermeiden teure Fehler.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Fristverlängerung beantragen

Wer absehbar die Frist nicht einhalten kann, sollte rechtzeitig (spätestens vor Ablauf) eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragen. Begründen Sie den Antrag schlüssig (z. B. Krankheit, fehlende Unterlagen). Die Verlängerung wird nicht automatisch gewährt.

Wann lohnt sich ein Steuerberater für Freiberufler?

Auch wenn die EÜR auf den ersten Blick einfach erscheint, ist die steuerliche Optimierung komplex. Ein Steuerberater kann Betriebsausgaben korrekt zuordnen, Abschreibungen optimieren, steuerliche Gestaltungsspielräume nutzen und Fehler vermeiden, die zu Nachzahlungen oder Strafzahlungen führen. Gerade bei höheren Einkünften, Investitionen oder internationalen Geschäften ist professionelle Beratung unverzichtbar.

Leistungen eines Steuerberaters für Freiberufler

  • Laufende Finanzbuchhaltung: Erfassung und Kontierung der Geschäftsvorfälle, Vorbereitung UStVA
  • Jahresabschluss (EÜR): Erstellung und Plausibilitätsprüfung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Steuererklärungen: Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer (bei gewerblicher Prägung), Feststellungserklärungen
  • Steueroptimierung: Gestaltungsberatung zu Abschreibungen, Rückstellungen, Investitionsabzugsbeträgen (§ 7g EStG)
  • Vertretung gegenüber Finanzamt: Einsprüche, Betriebsprüfungen, Fristverlängerungen

Kosten und Vergütung

Die Vergütung des Steuerberaters richtet sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren orientieren sich am Gegenstandswert (z. B. Umsatz, Gewinn) und können je nach Schwierigkeit zwischen 1/10 und 6/10 der Mittelgebühr liegen. Für eine EÜR mit einem Jahresumsatz von 50.000 Euro liegt die Mittelgebühr bei etwa 150–300 Euro, für die Einkommensteuererklärung bei etwa 300–600 Euro (abhängig von Komplexität und Gegenstandswert).

DIY-Buchhaltung (Software)

  • Niedrige Kosten (Software ab 10–30 €/Monat)
  • Volle Kontrolle und zeitliche Flexibilität
  • Eigene Einarbeitung erforderlich
  • Fehlerrisiko bei komplexen Fällen
  • Keine Haftung bei Fehlern

Steuerberater

  • Fachliche Sicherheit und Haftung
  • Steueroptimierung und Gestaltungsberatung
  • Zeitersparnis und Entlastung
  • Verlängerte Abgabefristen
  • Kosten nach StBVV

Für Freiberufler, die eine professionelle, digitale und transparente Lösung suchen, bietet OnlineBilanz.de die Erstellung der EÜR und Steuererklärungen durch zugelassene Steuerberater an – mit festen Preisen, ohne Wartezeiten und komplett digital koordiniert. Servet Gündogan als Büroleiter koordiniert den Kontakt zwischen Mandant und Steuerberater-Team, sodass alle Unterlagen strukturiert übergeben und geprüft werden.

„Viele Freiberufler scheuen die Kosten für einen Steuerberater. Doch die Investition rechnet sich meist schon durch eingesparte Steuern, vermiedene Fehler und gewonnene Zeit. Mit digitaler Koordination und Festpreisen wird der Prozess transparent und planbar.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Fehler sollten Freiberufler in der Finanzbuchhaltung vermeiden?

Auch ohne Buchführungspflicht können in der Finanzbuchhaltung von Freiberuflern Fehler entstehen, die zu Steuernachzahlungen, Verspätungszuschlägen oder Problemen bei Betriebsprüfungen führen. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich mit etwas Sorgfalt und Struktur vermeiden.

Typische Fehlerquellen

  • Fehlende oder unvollständige Belege: Jede Betriebsausgabe muss durch einen ordnungsgemäßen Beleg nachgewiesen werden (§ 147 AO). Eigenbelege sind nur in Ausnahmefällen zulässig.
  • Vermischung privater und betrieblicher Ausgaben: Privatentnahmen dürfen nicht als Betriebsausgaben gebucht werden. Ein getrenntes Geschäftskonto erleichtert die Abgrenzung.
  • Falsche Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben: Das Zuflussprinzip nach § 11 EStG wird oft falsch angewendet (z. B. Rechnungsdatum statt Zahlungsdatum).
  • Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben: Geschenke über 50 Euro, Bewirtungskosten über 70 % (bei geschäftlichem Anlass), Geldbußen – diese sind nach § 4 Abs. 5 EStG nicht oder nur teilweise abzugsfähig.
  • Fehlende oder fehlerhafte Rechnungen: Rechnungen müssen alle Pflichtangaben nach § 14 UStG enthalten (Name, Anschrift, Steuernummer, fortlaufende Rechnungsnummer, Leistungsbeschreibung, Datum, Nettopreis, Steuersatz, Bruttobetrag).
  • Versäumte Fristen: Umsatzsteuervoranmeldung, Steuererklärung, Fristverlängerung – versäumte Termine kosten Geld.

Achtung: Privatentnahmen richtig buchen

Wenn Sie Geld vom Geschäftskonto für private Zwecke abheben, handelt es sich um eine Privatentnahme – keine Betriebsausgabe. Diese ist gewinneutral und muss in der EÜR nicht berücksichtigt werden. Umgekehrt sind Privateinlagen (z. B. Kapitalzuführung) keine Betriebseinnahmen.

Checkliste: Fehler vermeiden

  • Alle Belege vollständig und zeitnah erfassen
  • Geschäftskonto getrennt vom Privatkonto führen
  • Rechnungen mit allen Pflichtangaben nach § 14 UStG erstellen
  • Zufluss- und Abflussprinzip korrekt anwenden (Zahlungsdatum entscheidet)
  • Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben kennen und ausbuchen
  • Fristen im Blick behalten (UStVA, Steuererklärung)
  • Regelmäßige Abstimmung mit Steuerberater oder Software

„Die meisten Fehler entstehen durch fehlende Routine. Wer einmal im Monat seine Buchhaltung aufräumt und Belege prüft, spart sich viel Ärger. Und im Zweifel: lieber einmal zu viel nachfragen als einen Fehler übersehen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Freiberufler ein Geschäftskonto führen?

Eine gesetzliche Pflicht zur Führung eines separaten Geschäftskontos besteht für Freiberufler nicht. Aus steuerlicher und organisatorischer Sicht ist es jedoch dringend zu empfehlen, private und geschäftliche Zahlungsströme zu trennen. Dies erleichtert die Belegerfassung, macht die EÜR transparenter und minimiert Fehlerquellen bei Betriebsprüfungen. Viele Banken bieten spezielle Geschäftskonten für Selbstständige an.

Kann ich als Freiberufler freiwillig doppelte Buchführung machen?

Ja, Freiberufler dürfen freiwillig eine doppelte Buchführung mit Bilanzierung durchführen, auch wenn sie gesetzlich nur zur EÜR verpflichtet sind. Dies kann sinnvoll sein, wenn Sie einen besseren Überblick über Forderungen, Verbindlichkeiten und die wirtschaftliche Lage wünschen oder eine spätere Umwandlung in eine Kapitalgesellschaft planen. Die freiwillige Bilanzierung bindet Sie jedoch für mehrere Jahre.

Was passiert, wenn ich die Aufbewahrungsfristen nicht einhalte?

Bei Nichtbeachtung der Aufbewahrungsfristen nach § 147 AO (zehn Jahre für Buchungsbelege, sechs Jahre für sonstige Unterlagen) können im Rahmen einer Betriebsprüfung Schätzungen zu Ihren Ungunsten vorgenommen werden. Zudem drohen Bußgelder wegen Ordnungswidrigkeiten. Im Extremfall kann das Fehlen von Belegen als grobe Fahrlässigkeit oder Steuerhinterziehung gewertet werden.

Welche Software eignet sich für die Finanzbuchhaltung von Freiberuflern?

Am Markt gibt es zahlreiche cloudbasierte Lösungen wie Lexoffice, sevDesk oder DATEV Unternehmen online, die speziell auf Freiberufler zugeschnitten sind. Wichtig sind eine GOBD-konforme Belegarchivierung, automatische EÜR-Erstellung, Schnittstellen zu Bankkonten und eine ELSTER-Anbindung für Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Wahl hängt von Ihrem Umsatzvolumen, der Anzahl der Belege und der gewünschten Integration mit Ihrem Steuerberater ab.

Wie weise ich als Freiberufler private Pkw-Nutzung nach?

Nutzen Sie Ihren Pkw sowohl betrieblich als auch privat, haben Sie die Wahl zwischen Fahrtenbuch-Methode und Ein-Prozent-Regelung. Das Fahrtenbuch muss lückenlos, zeitnah und manipulationssicher geführt werden (Datum, Kilometerstand, Reisezweck, Zielort). Die Ein-Prozent-Regelung pauschaliert den privaten Nutzungsanteil mit monatlich einem Prozent des inländischen Bruttolistenpreises. Welche Variante günstiger ist, hängt vom tatsächlichen Nutzungsumfang ab.

Sind Freiberufler zur E-Rechnung verpflichtet?

Ab 2025 gilt in Deutschland für B2B-Umsätze eine grundsätzliche E-Rechnungs-Pflicht gemäß Wachstumschancengesetz, sofern beide Vertragspartner im Inland ansässig sind. Freiberufler müssen eingehende E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können; für ausgehende Rechnungen gelten Übergangsfristen bis 2027/2028, abhängig vom Vorjahresumsatz. Die E-Rechnung muss dem Standard XRechnung oder ZUGFeRD entsprechen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Umsatzsteuergesetz (UStG), Abgabenordnung (AO), Handelsgesetzbuch (HGB). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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