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Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogFood Truck Finanzbuchhaltung

Finanzbuchhaltung Food Truck 2026: Leitfaden

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Finanzbuchhaltung für Food Trucks kombiniert klassische Gastronomie-Besonderheiten mit den Anforderungen mobiler Geschäftsmodelle: Kassensysteme, Wareneinkauf, Fahrzeug-Abschreibung und ortsunabhängige Umsatzsteuer. Dieser Leitfaden erklärt Buchführungspflichten, Kontierung, digitale Tools und Jahresabschluss-Pflichten für Food-Truck-Unternehmen nach aktuellem Stand 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Food Trucks unterliegen als gewerbliche Unternehmen den handelsrechtlichen Buchführungspflichten nach § 238 HGB, sobald Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden. Die Finanzbuchhaltung muss Bargeldgeschäfte mit TSE-Kassensystemen, Wareneinkauf mit Inventur, Fahrzeug-Abschreibung sowie Umsatzsteuer (meist 19 %, teils 7 %) ordnungsgemäß erfassen. GmbH-Food-Trucks sind stets voll buchführungspflichtig und müssen Jahresabschluss und E-Bilanz erstellen sowie im Unternehmensregister offenlegen.

Welche Besonderheiten prägen die Finanzbuchhaltung von Food Trucks?

Die Finanzbuchhaltung eines Food Trucks unterscheidet sich in mehreren Punkten von klassischen Gastronomiebetrieben. Während die grundlegenden Pflichten nach § 238 HGB identisch bleiben, entstehen durch die mobile Betriebsform spezifische Herausforderungen: Tageweise wechselnde Standorte, Bargeldintensität, saisonale Schwankungen und eine enge Verknüpfung von Anschaffungs- und Betriebskosten des Fahrzeugs mit der laufenden Geschäftstätigkeit.

Für GmbHs in der Food-Truck-Branche gelten zudem die strengen Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten nach § 264 HGB. Die Finanzbuchhaltung muss daher von Anfang an so strukturiert sein, dass die Erstellung eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses inklusive Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung ohne Nacharbeit möglich ist.

Typische Geschäftsvorfälle in der Food-Truck-Buchhaltung

  • Wareneingang: Frische Lebensmittel, oft täglich oder mehrmals wöchentlich, hohe Verderblichkeit
  • Bareinnahmen: Hauptumsatzkanal, Kassenbuchpflicht nach § 146 AO
  • Standgebühren: Regelmäßige Betriebsausgaben je nach Einsatzort (Märkte, Events, Festivals)
  • Fahrzeugkosten: Kraftstoff, Wartung, Versicherung, Abschreibung des Trucks als wesentliches Anlagevermögen
  • Mobile Kassensysteme: Kartenlesegeräte, digitale Registrierkassen mit TSE-Pflicht seit 2020

Praxis-Tipp

Trennen Sie in der Buchhaltung klar zwischen Fahrzeugkosten (Anlagevermögen, AfA nach § 7 EStG) und Wareneinkauf (Umlaufvermögen). Diese Unterscheidung ist für die Bilanzierung und steuerliche Abschreibung entscheidend.

Welche Buchführungspflichten gelten für eine Food-Truck-GmbH?

Jede GmbH unterliegt unabhängig von Größe oder Umsatz der Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Das gilt auch für Food-Truck-GmbHs ab dem Tag der Eintragung ins Handelsregister. Die Finanzbuchhaltung muss so geführt werden, dass sich die Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen und ein sachverständiger Dritter sich innerhalb angemessener Zeit einen Überblick verschaffen kann.

Gesetzliche Anforderungen im Überblick

Rechtsnorm Inhalt Relevanz für Food-Truck-GmbH
§ 238 HGB Pflicht zur Führung von Büchern Vollumfänglich ab Registereintrag
§ 239 HGB Führung der Handelsbücher Verständliche, geordnete Aufzeichnungen
§ 242 HGB Inventar und Bilanz Jährliche Bestandsaufnahme und Jahresabschluss
§ 264 HGB Pflicht zum Jahresabschluss Bilanz, GuV, Anhang – bei Kapitalgesellschaften
§ 325 HGB Offenlegungspflicht Einreichung beim Unternehmensregister (12 Monate Frist)

Zusätzlich müssen Food-Truck-GmbHs die steuerlichen Aufzeichnungspflichten nach § 146 AO beachten, insbesondere die ordnungsgemäße Kassenführung bei Bargeschäften. Seit 2020 ist bei Verwendung elektronischer Kassensysteme die technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtend.

„Gerade bei Food Trucks mit hohem Bargeldanteil prüft das Finanzamt die Kassenführung besonders sorgfältig. Ein geschlossenes Kassenbuch und TSE-konforme Systeme sind Pflicht, nicht Kür.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welcher Kontenrahmen eignet sich für Food-Truck-Unternehmen?

Für Food-Truck-GmbHs empfiehlt sich in der Regel der SKR 04 (Abschlussgliederungsprinzip nach § 266 HGB) oder SKR 03 (Prozessgliederungsprinzip). Beide Standardkontenrahmen des DATEV-Systems sind für Kapitalgesellschaften konzipiert und ermöglichen eine direkte Ableitung von Bilanz und GuV aus der laufenden Buchhaltung.

Wichtige Kontengruppen für Food Trucks

Anlagevermögen

  • Sachanlagen (z. B. Fahrzeug)
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter (bis 800 Euro sofort abzugsfähig nach § 6 Abs. 2 EStG)

Umlaufvermögen

  • Wareneingang (frische Lebensmittel)
  • Verpackungsmaterial (Einweg-Geschirr, Servietten)
  • Hilfsstoffe (Reinigungsmittel, Gas)

Typische Aufwandskonten für Food Trucks

  • Wareneinsatz: Erfassung von Lebensmitteln, Getränken, Zutaten
  • Standgebühren: Miete für Marktplätze, Eventflächen, Festivals
  • KFZ-Kosten: Kraftstoff, Versicherung, Kfz-Steuer, Reparaturen
  • Abschreibungen: Planmäßige AfA auf den Food Truck und die Ausstattung
  • Fremdleistungen: z. B. externe Reinigung, Wartung, Catering-Zulieferungen
  • Werbekosten: Social Media, Flyer, Website, Fahrzeugfolierung

Digitale Buchhaltung

Moderne Buchhaltungssoftware mit DATEV-Schnittstelle erlaubt die automatische Zuordnung von Belegen zu Konten. Für GmbH-Geschäftsführer, die den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen, bietet OnlineBilanz digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und direkter DATEV-Integration.

Wie führt man bei einem Food Truck die Kasse ordnungsgemäß?

Die Kassenführung ist bei Food Trucks der neuralgische Punkt jeder Betriebsprüfung. Da der Großteil der Umsätze bar erfolgt, verlangt das Finanzamt nach § 146 AO eine vollständige, zeitnahe und nachvollziehbare Aufzeichnung aller Bareinnahmen und -ausgaben. Die Nichtbeachtung führt regelmäßig zu Hinzuschätzungen nach § 162 AO.

Anforderungen an die Kassenbuchführung

  • Tägliche Aufzeichnung aller Bareinnahmen und -ausgaben
  • Getrennte Erfassung nach Umsatzsteuer-Sätzen (7 % / 19 %)
  • Zählprotokoll bei Tagesabschluss (Ist-Bestand versus Soll-Bestand)
  • Nachvollziehbare Privatentnahmen (z. B. Entnahme für Geschäftsführergehalt)
  • Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen (bei elektronischen Kassen: TSE-Pflicht seit 2020)
  • Aufbewahrung aller Belege und Kassenberichte für 10 Jahre nach § 147 AO

Achtung: Schätzungsbefugnis

Fehlen Kassenberichte oder sind elektronische Kassensysteme nicht TSE-konform, darf das Finanzamt Umsätze hinzuschätzen. Die Beweislast liegt dann beim Unternehmen. Das kann zu empfindlichen Steuernachzahlungen führen.

Elektronische Kassensysteme und TSE

Seit dem 1. Januar 2020 müssen elektronische Kassensysteme mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein. Diese protokolliert alle Transaktionen manipulationssicher. Für Food Trucks sind mobile, cloudbasierte Kassenlösungen mit integrierter TSE besonders geeignet, da sie auch bei wechselnden Standorten einsatzbereit sind.

„Viele Food-Truck-Betreiber unterschätzen die Anforderungen an die Kassenführung. Ein sauberes Kassenbuch ist die Grundlage jeder ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung – und die beste Absicherung gegen Hinzuschätzungen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie bildet man Wareneinkauf und Vorräte in der Buchhaltung ab?

Der Wareneinkauf macht bei Food Trucks oft 30–40 % der Gesamtkosten aus. Frische Lebensmittel, hohe Verderblichkeit und schwankende Einkaufspreise stellen besondere Anforderungen an die Bestandsführung. Nach § 253 Abs. 4 HGB sind Vorräte grundsätzlich zu Anschaffungskosten zu bewerten, am Bilanzstichtag jedoch höchstens zum niedrigeren Tageswert.

Erfassung des Wareneinkaufs

Jeder Wareneinkauf muss mit Beleg (Rechnung, Lieferschein, Kassenbon) erfasst werden. Typische Buchungskonten sind Wareneinkauf 7% USt (Grundnahrungsmittel nach Anlage 2 UStG) und Wareneinkauf 19% USt (z. B. Getränke, Süßwaren). Die Differenzierung ist für den Vorsteuerabzug und die Umsatzsteuer-Voranmeldung zwingend.

Inventur und Bestandsbewertung

Zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) ist nach § 240 HGB ein Inventar aufzustellen. Bei Food Trucks mit frischen Lebensmitteln ist eine körperliche Bestandsaufnahme oft schwierig, da die Vorräte gering sind. Dennoch muss der Warenbestand am Stichtag erfasst und bewertet werden. Verdorbene Ware ist abzuschreiben, noch verkaufsfähige Ware zu Anschaffungskosten anzusetzen.

Warengruppe Bewertung Besonderheit
Frische Lebensmittel Anschaffungskosten Hohe Umschlagsgeschwindigkeit, geringe Bestände am Stichtag
Verpackungsmaterial Anschaffungskosten Langlebig, größere Mengen auf Lager
Getränke Anschaffungskosten Pfand separat buchen (durchlaufender Posten)
Verdorbene Ware Abschreibung auf 0 € Verlust als Aufwand buchen

Praxis-Tipp

Führen Sie ein einfaches digitales Warenwirtschaftssystem, das Einkauf und Verbrauch täglich erfasst. Das erleichtert nicht nur die Inventur, sondern gibt Ihnen auch Transparenz über Ihre Margen und hilft bei der Kalkulation.

Wie werden Food Truck und Ausstattung abgeschrieben?

Der Food Truck selbst – Fahrzeug inklusive Kücheneinbauten – ist in der Bilanz als Sachanlagenvermögen nach § 246 Abs. 1 HGB zu aktivieren. Die Anschaffungskosten umfassen den Kaufpreis, Nebenkosten (z. B. Zulassung, Überführung) sowie nachträgliche Umbaukosten. Diese Anschaffungskosten werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer verteilt abgeschrieben (Absetzung für Abnutzung, AfA) nach § 7 EStG.

Typische Nutzungsdauern und AfA-Sätze

Anlagegut Nutzungsdauer AfA-Satz (linear) Rechtsgrundlage
Food-Truck-Fahrzeug (Basis) 8 Jahre 12,5 % p.a. AfA-Tabelle AV, Pkw/Lkw
Kücheneinbauten im Truck 10 Jahre 10 % p.a. AfA-Tabelle Gastronomie
Mobile Kassensysteme 3 Jahre 33,33 % p.a. AfA-Tabelle IT
Betriebs- und Geschäftsausstattung 8–13 Jahre 7,7–12,5 % p.a. AfA-Tabelle Gastronomie

Die Abschreibung beginnt im Monat der Anschaffung und endet, wenn der Buchwert null erreicht oder das Wirtschaftsgut ausscheidet. Bei einer Anschaffung im Juli 2025 beträgt die AfA für das Jahr 2025 daher 6/12 der Jahres-AfA.

GWG-Regelung für Kleingeräte

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) bis 800 Euro netto können nach § 6 Abs. 2 EStG sofort als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Für Wirtschaftsgüter zwischen 250 und 1.000 Euro kann alternativ ein Sammelposten gebildet werden, der über 5 Jahre abgeschrieben wird (§ 6 Abs. 2a EStG). Typische GWG bei Food Trucks: Kleingeräte, Küchenutensilien, Werkzeug.

„Die richtige Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigen Betriebsausgaben, GWG und abschreibungspflichtigen Anlagegütern hat direkten Einfluss auf den Jahresabschluss und die Steuerlast. Das sollte von Anfang an sauber getrennt werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Achtung: Aktivierungspflicht

Auch wenn steuerlich eine Sofortabschreibung möglich ist, kann handelsrechtlich nach § 246 HGB eine Aktivierungspflicht bestehen. Bei GmbHs muss daher die Handelsbilanz Vorrang haben, die Steuerbilanz wird dann abgeleitet.

Welche Umsatzsteuer-Besonderheiten gelten für Food Trucks?

Die Umsatzbesteuerung von Food Trucks ist komplex, da zwei Steuersätze parallel zur Anwendung kommen: 7 % ermäßigter Steuersatz für Lebensmittel nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Anlage 2 UStG und 19 % Regelsteuersatz für Dienstleistungen und bestimmte Getränke. Die Abgrenzung ist für die korrekte Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahreserklärung entscheidend.

Abgrenzung Lieferung vs. sonstige Leistung

Nach der Rechtsprechung des BFH gilt: Die Abgabe von Speisen zum Mitnehmen ohne Verzehrmöglichkeit am Standort ist eine Lieferung (7 % USt). Bietet der Food Truck Sitzgelegenheiten, Geschirr oder weitere Dienstleistungen an, liegt eine sonstige Leistung vor (19 % USt). Die Grenze ist im Einzelfall zu prüfen.

7 % Umsatzsteuer

  • Verkauf von Burgern, Wraps, Pommes zum Mitnehmen
  • Keine Sitzgelegenheiten oder Geschirr
  • Typisch für klassische Food Trucks

19 % Umsatzsteuer

  • Bereitstellung von Sitzplätzen, Tischen, Geschirr
  • Bedienung am Tisch
  • Getränke mit Dienstleistungscharakter (z. B. Kaffee im Becher am Stehtisch)

Vorsteuerabzug

Food-Truck-GmbHs können die Vorsteuer aus Eingangsrechnungen (z. B. Wareneinkauf, Kraftstoff, Standgebühren) nach § 15 UStG geltend machen. Voraussetzung ist eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG. Bei Barumsätzen ist besonders auf die korrekte Zuordnung der Umsatzsteuer-Sätze zu achten, da das Finanzamt bei Unstimmigkeiten den Vorsteuerabzug versagen kann.

Praxis-Tipp: Kassensystem

Moderne Kassensysteme können die Umsatzsteuer-Sätze automatisch zuordnen und getrennt ausweisen. Das erleichtert die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung erheblich und minimiert Fehlerquellen.

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist bei neu gegründeten GmbHs für die ersten zwei Jahre monatlich, danach bei Umsätzen unter 7.500 Euro Jahresvoranmeldung vierteljährlich fällig. Die Frist beträgt nach § 18 Abs. 1 UStG grundsätzlich den 10. des Folgemonats (mit Dauerfristverlängerung: 10. des übernächsten Monats).

Welche Pflichten bestehen für Jahresabschluss und Offenlegung?

Jede Food-Truck-GmbH muss nach § 264 HGB einen Jahresabschluss erstellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang besteht. Der Jahresabschluss ist binnen der gesetzlichen Fristen festzustellen und beim Unternehmensregister offenzulegen. Die Nichteinhaltung kann zu empfindlichen Ordnungsgeldern nach § 335 HGB führen (500 bis 25.000 Euro).

Fristen für Feststellung und Offenlegung

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB) Anhang-Umfang
Kleinstkapitalgesellschaft 11 Monate 12 Monate Verkürzt möglich nach § 264 Abs. 1 S. 5 HGB
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate 12 Monate Verkürzt nach § 288 HGB
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate 12 Monate Vollständiger Anhang nach § 284 HGB
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate 12 Monate Vollständiger Anhang plus Lagebericht nach § 289 HGB

Für eine Food-Truck-GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das: Die Feststellung durch die Gesellschafterversammlung muss spätestens bis zum 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sein.

Achtung: Ordnungsgeldverfahren

Das Bundesamt für Justiz leitet bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bei wiederholter Pflichtverletzung auf bis zu 25.000 Euro steigen. Auch Geschäftsführer haften persönlich nach § 335 Abs. 4 HGB.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nur noch Publikationsorgan, nicht aber Einreichungsstelle. Die Offenlegung umfasst je nach Größenklasse Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht.

„Viele GmbH-Geschäftsführer unterschätzen die Fristen für Feststellung und Offenlegung. Wer rechtzeitig plant und die Buchhaltung sauber führt, vermeidet Stress und Ordnungsgelder. OnlineBilanz unterstützt mit digitalen Steuerberater-Leistungen und übernimmt die Erstellung und Offenlegung zum Festpreis.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Durchschnitt)
Kleinstkapitalgesellschaft ≤ 350.000 € ≤ 700.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Die meisten Food-Truck-GmbHs fallen in die Kategorie Kleinst- oder Kleine Kapitalgesellschaft und profitieren von Erleichterungen bei Anhang und Offenlegung. Dennoch besteht die volle Buchführungspflicht.

Welche digitalen Tools erleichtern die Finanzbuchhaltung für Food Trucks?

Die Digitalisierung der Finanzbuchhaltung ist für Food-Truck-GmbHs kein Luxus, sondern Notwendigkeit. Mobile Kassensysteme, cloudbasierte Buchhaltungssoftware und digitale Belegerfassung sparen Zeit, reduzieren Fehler und ermöglichen eine lückenlose Dokumentation für Betriebsprüfungen und Jahresabschluss.

Zentrale Bausteine einer digitalen Finanzbuchhaltung

Mobile Kassensysteme

  • Z-Bon automatisch exportieren
  • Umsätze nach Steuersätzen getrennt
  • Integration mit DATEV oder Lexoffice

Buchhaltungssoftware

  • Automatische Kontierung
  • Digitale Belegablage (GoBD-konform)
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung per ELSTER

Steuerberater-Zugang

  • DATEV Unternehmen online
  • Mandantenportal für Belegaustausch
  • Festpreis-Modelle wie bei OnlineBilanz

Digitale Belegerfassung nach GoBD

Nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) müssen digitale Belege unveränderbar, vollständig und nachvollziehbar archiviert werden. Moderne Buchhaltungssoftware erfüllt diese Anforderungen automatisch durch revisionssichere Speicherung und Versionierung.

  • Belege unmittelbar nach Entstehung digitalisieren (Foto oder Scan)
  • Zeitnahe Verbuchung (max. 10 Tage nach Abschluss des Geschäftsvorfalls)
  • GoBD-konforme Archivierung (z. B. in DATEV, Lexoffice, sevDesk)
  • Zugriffschutz und Backup (Cloud oder lokale Sicherung)
  • Aufbewahrung für 10 Jahre (§ 147 AO)

Empfehlung

Für GmbH-Geschäftsführer, die keine eigene Buchhaltungsabteilung haben, bietet die Kombination aus digitaler Vorbuchhaltung und Steuerberater-Unterstützung das beste Verhältnis von Aufwand und Sicherheit. OnlineBilanz verbindet beides: Sie erfassen die Belege digital, unsere Steuerberater erstellen den Jahresabschluss rechtsverbindlich.

Schnittstellen und Automatisierung

Die Schnittstelle zwischen Kassensystem, Buchhaltungssoftware und Steuerberater ist entscheidend. DATEV Unternehmen online ermöglicht einen bidirektionalen Datenaustausch: Belege und Buchungen werden automatisch synchronisiert, der Steuerberater hat jederzeit Zugriff, Rückfragen werden digital geklärt. Das beschleunigt den Jahresabschluss erheblich und reduziert Abstimmungsaufwand.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen Food Truck steuerlich als PKW oder LKW absetzen?

Die Zuordnung hängt von der Bauart und Zulassung ab: Ist der Food Truck als LKW (N1) zugelassen und vorrangig betrieblich genutzt, erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer (meist 6–8 Jahre). PKW-Zulassungen (M1) unterliegen der 1%-Regelung für private Nutzung. Steuerlich ist die Nutzungsart entscheidend – bei reiner Geschäftsnutzung entfällt die Privatnutzungsbesteuerung.

Muss ich bei mehreren Standorten pro Woche unterschiedliche Kassenbücher führen?

Nein, es genügt ein zentrales, elektronisches Kassenbuch, das alle Tagesumsätze chronologisch erfasst. Wichtig ist, dass jeder Standort im Kassenbericht dokumentiert wird (z. B. Tagesabschluss mit Ortsangabe), damit Betriebsprüfer nachvollziehen können, wo die Umsätze erzielt wurden. Ein TSE-Kassensystem erfasst dies automatisch.

Wie behandle ich Trinkgelder in der Finanzbuchhaltung?

Trinkgelder, die Gäste freiwillig geben und die direkt an Mitarbeiter gehen, sind steuer- und sozialversicherungsfrei und müssen nicht in der Buchhaltung erfasst werden. Landen Trinkgelder auf dem Geschäftskonto (z. B. bei Kartenzahlung), sind sie als durchlaufender Posten zu buchen und zeitnah an Mitarbeiter auszuzahlen, um die Steuerfreiheit zu wahren.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Food-Truck-Belege?

Nach § 147 AO gelten 10 Jahre für Bücher, Jahresabschlüsse, Inventare, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege (Rechnungen, Kassenbons); 6 Jahre für sonstige Geschäftsbriefe und empfangene Handels- oder Geschäftsbriefe. Die Frist beginnt mit Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte – Belege aus 2025 sind also bis Ende 2035 aufzubewahren.

Brauche ich als Einzelunternehmer mit Food Truck einen Steuerberater?

Gesetzlich nein – Sie dürfen Ihre Buchhaltung selbst führen. Praktisch empfiehlt sich spätestens ab Buchführungspflicht (Umsatz > 800.000 €, Gewinn > 80.000 € nach § 141 AO) oder bei GmbH-Gründung ein Steuerberater, um Fehler bei Kassenführung, Abschreibung und Jahresabschluss zu vermeiden. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz.de bieten Steuerberater-Leistungen zu Festpreisen, ohne lange Wartezeiten.

Muss ich beim Catering für Firmen andere Steuersätze anwenden?

Ja: Catering-Leistungen mit Personal und Service (§ 3 Abs. 9 Nr. 1 UStG) unterliegen dem Regelsteuersatz von 19 %. Reine Lieferung von Speisen ohne Dienstleistung kann mit 7 % versteuert werden, sofern die Voraussetzungen des ermäßigten Satzes (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG) erfüllt sind. Die Abgrenzung ist in der Praxis oft strittig – bei Firmen-Catering mit Aufbau, Bedienung und Geschirr greift meist 19 %.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), Umsatzsteuergesetz (UStG), GmbH-Gesetz (GmbHG). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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