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A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
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Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogDigitale Steuerberatung München

Digitale Steuerberatung München 2026: GmbH-Experten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die digitale Steuerberatung München verbindet Steuerberater-Expertise mit modernen Prozessen: Jahresabschluss, Bilanzierung und Offenlegung für GmbH — ohne Wartezeiten, mit transparenten Festpreisen. Zugelassene Steuerberater prüfen und unterzeichnen jeden Jahresabschluss rechtsverbindlich nach § 264 HGB. Erfahren Sie, wie digitale Steuerberatung in München 2026 funktioniert und welche Pflichten Ihre GmbH erfüllen muss.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Digitale Steuerberatung in München bietet GmbH die Möglichkeit, Jahresabschluss und Bilanzierung über digitale Plattformen durch zugelassene Steuerberater erstellen zu lassen. Der gesamte Prozess – von der Datenübermittlung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister – erfolgt digital, rechtssicher und mit transparenten Festpreisen. Alle gesetzlichen Pflichten nach HGB und GmbHG werden fristgerecht erfüllt.

Was ist digitale Steuerberatung und wie funktioniert sie?

Digitale Steuerberatung bezeichnet die vollständige oder teilweise Abwicklung steuerlicher Dienstleistungen über digitale Plattformen und cloudbasierte Softwarelösungen. Im Kern bleibt die fachliche Verantwortung bei zugelassenen Steuerberatern gemäß § 3 StBerG — die Digitalisierung betrifft ausschließlich den Prozess der Zusammenarbeit, nicht die rechtliche Verantwortung.

Für GmbH-Geschäftsführer in München bedeutet dies konkret: Belege werden digitalisiert hochgeladen, die Kommunikation läuft über sichere Portale, und der Jahresabschluss nach §§ 264 ff. HGB wird durch den Steuerberater digital erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet. Der Unterschied zur klassischen Kanzlei liegt in der Organisation, nicht in der fachlichen Qualität oder rechtlichen Bindung.

Kernelemente der digitalen Steuerberatung

  • Cloudbasierte Belegverwaltung: Eingangsrechnungen, Ausgangsrechnungen und Bankauszüge werden digital erfasst und über DATEV Unternehmen online oder vergleichbare Schnittstellen bereitgestellt.
  • Digitale Kommunikation: Rückfragen, Abstimmungen und fachlicher Austausch erfolgen per E-Mail, Chat oder Videocall — ohne Terminvorlauf.
  • Transparente Prozesse: Status des Jahresabschlusses, offene Punkte und Fristen sind jederzeit einsehbar.
  • Festpreismodelle: Anstelle von Zeithonorar nach StBVV werden häufig Pauschalpreise je nach Größenklasse gemäß § 267 HGB vereinbart.

Hinweis

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Buchungsbelegen gemäß § 257 HGB (10 Jahre) und § 147 AO (10 Jahre) bleibt bestehen — digitale Belege müssen revisionssicher archiviert werden, etwa nach GoBD.

Welche Vorteile bietet digitale Steuerberatung für GmbH in München?

München ist geprägt durch eine hohe Dichte an mittelständischen GmbH, Start-ups und Beratungsunternehmen. Der lokale Steuerberater-Markt ist entsprechend stark nachgefragt — klassische Kanzleien haben oft Wartezeiten bei der Mandatsannahme oder arbeiten mit festen Sprechzeiten. Digitale Steuerberatung setzt hier auf asynchrone Kommunikation und skalierbare Prozesse.

Zeitersparnis und Flexibilität

GmbH-Geschäftsführer müssen keine Termine in der Kanzlei wahrnehmen. Belege können abends hochgeladen, Rückfragen morgens beantwortet werden. Die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG muss innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag erfolgen — digitale Prozesse verkürzen die Vorlaufzeit erheblich.

Transparente Kosten und Festpreise

Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) sieht Gebührenrahmen vor, die Spielraum lassen. Digitale Anbieter wie OnlineBilanz arbeiten mit transparenten Festpreisen je nach Größenklasse und Geschäftsvorfallzahl — ohne versteckte Zuschläge für E-Mails oder Telefonate.

Klassische Kanzlei

  • Zeithonorar nach StBVV
  • Termingebundene Kommunikation
  • Physische Belegübergabe
  • Wartezeiten bei Neuanfrage

Digitale Steuerberatung

  • Festpreis nach Größenklasse
  • Asynchrone Kommunikation
  • Cloudbasierte Belegerfassung
  • Sofortige Mandatsannahme möglich

„Viele Münchner GmbH-Geschäftsführer schätzen die Planbarkeit: Sie wissen im Voraus, was der Jahresabschluss kostet, und können Belege nach eigenem Zeitplan hochladen. Das spart nicht nur Zeit, sondern auch Nerven.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Pflichten hat eine GmbH in München beim Jahresabschluss?

Jede GmbH — unabhängig vom Standort München, Stuttgart oder Berlin — unterliegt den handelsrechtlichen Pflichten nach §§ 242, 264 ff. HGB sowie den gesellschaftsrechtlichen Vorgaben des GmbHG. Die digitale Steuerberatung ändert nichts an diesen Pflichten, sie organisiert lediglich den Prozess effizienter.

Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 264 HGB)

Der Jahresabschluss besteht für kleine GmbH gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Mittelgroße und große GmbH müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). Die Aufstellung erfolgt durch den Geschäftsführer oder — in der Praxis — durch den beauftragten Steuerberater.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)

Die Fristen zur Feststellung des Jahresabschlusses richten sich nach § 42a Abs. 2 GmbHG (Stand 2026):

Größenklasse Frist zur Feststellung Rechtsgrundlage
Kleine GmbH 11 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 Satz 1 GmbHG
Mittelgroße GmbH 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG
Große GmbH 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 Satz 2 GmbHG

Für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: kleine GmbH bis 30.11.2026, mittelgroße/große GmbH bis 31.08.2026.

Offenlegung im Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Seit Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1a HGB). Bei Fristversäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro.

Achtung

Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB läuft unabhängig davon, ob der Jahresabschluss bereits festgestellt wurde. Geschäftsführer haften persönlich für Versäumnisse — digitale Steuerberatungsplattformen bieten oft automatische Fristenerinnerungen und Offenlegungsservice an.

Worauf sollten Münchner GmbH bei der Auswahl achten?

Nicht jede digitale Plattform ist gleich. Der Markt reicht von reinen Software-Anbietern ohne Steuerberater-Zulassung bis zu vollwertigen Steuerberatungskanzleien mit digitaler Infrastruktur. Entscheidend ist die Zulassung nach § 3 StBerG — nur zugelassene Steuerberater dürfen den Jahresabschluss rechtsverbindlich erstellen und unterzeichnen.

Prüfkriterien für die Anbieter-Auswahl

  • Ist der Anbieter eine zugelassene Steuerberatungskanzlei oder vermittelt er nur Kontakte?
  • Wird der Jahresabschluss von einem StBerG-zugelassenen Steuerberater unterschrieben?
  • Sind die Kosten transparent und als Festpreis kommuniziert?
  • Gibt es eine DATEV-Schnittstelle oder vergleichbare GoBD-konforme Software?
  • Werden Fristen für Feststellung (§ 42a GmbHG) und Offenlegung (§ 325 HGB) automatisiert überwacht?
  • Ist ein direkter Ansprechpartner (z. B. Büroleiter) benannt, oder läuft alles über anonyme Tickets?
  • Wird die Offenlegung im Unternehmensregister als Service angeboten?

OnlineBilanz verbindet die Vorteile einer digitalen Plattform mit der fachlichen Verantwortung zugelassener Steuerberater. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter die Mandanten, das Steuerberater-Team erstellt und unterzeichnet den Jahresabschluss — rechtlich verbindlich und nach den strengen Anforderungen der Berufsordnung.

Lokale Präsenz vs. bundesweite Plattform

Viele Geschäftsführer fragen sich, ob ein Steuerberater in München sitzen muss. Rechtlich ist das irrelevant: § 3 StBerG erlaubt bundesweite Tätigkeit, § 57 Abs. 3 Nr. 1 StBerG gestattet die ausschließlich digitale Kommunikation. Entscheidend ist die fachliche Kompetenz und die Verfügbarkeit — nicht die Postleitzahl.

„Unsere Mandanten sitzen in München, Hamburg oder Berlin — das spielt keine Rolle. Die Bilanzierung nach HGB ist bundeseinheitlich. Was zählt, ist die schnelle Erreichbarkeit und die Einhaltung der Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie läuft die Erstellung des Jahresabschlusses digital ab?

Der Ablauf eines digitalen Jahresabschlusses folgt einem strukturierten Prozess, der sich an den gesetzlichen Vorgaben orientiert und durch digitale Werkzeuge beschleunigt wird. Für eine GmbH in München mit Bilanzstichtag 31.12.2025 sieht der typische Ablauf wie folgt aus:

Phase 1: Mandatsannahme und Datenzugang (Tag 1–3)

Nach der Beauftragung erhält die GmbH Zugang zur digitalen Plattform. Die Finanzbuchhaltung wird entweder über DATEV Unternehmen online bereitgestellt oder als Export hochgeladen. Belege werden per Upload oder automatischer OCR-Erkennung digitalisiert. Der Steuerberater prüft die Vollständigkeit gemäß § 238 HGB (Führung der Handelsbücher).

Phase 2: Buchführung und Abstimmung (laufend bzw. nachträglich)

Bei laufender Buchhaltung erfolgt die Verbuchung monatlich. Bei nachträglicher Beauftragung (z. B. im März 2026 für das Geschäftsjahr 2025) wird die Buchhaltung komplett aufgearbeitet. Rückfragen zu Belegen, Kontenzuordnungen oder Bewertungsfragen (§ 253 HGB) erfolgen digital per E-Mail oder Chat.

Phase 3: Erstellung Jahresabschluss (ca. 2–4 Wochen)

Der Steuerberater erstellt Bilanz nach § 266 HGB, GuV nach § 275 HGB und Anhang nach § 284 HGB. Kleine GmbH können Erleichterungen nach § 288 HGB nutzen (verkürzte Bilanz und GuV). Mittelgroße und große GmbH benötigen zusätzlich einen Lagebericht nach § 289 HGB.

Hinweis

Die Bewertung erfolgt nach § 252 ff. HGB — insbesondere Vorsichtsprinzip, Einzelbewertung und Fortführungsprämisse. Digitale Plattformen können durch Vorjahresvergleiche und automatisierte Plausibilitätsprüfungen Fehler minimieren.

Phase 4: Prüfung und Freigabe durch Geschäftsführer

Der Entwurf wird digital bereitgestellt. Der Geschäftsführer prüft und gibt frei. Der Steuerberater unterzeichnet rechtsverbindlich — entweder mit qualifizierter elektronischer Signatur oder klassisch auf Papier.

Phase 5: Feststellung und Offenlegung

Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG fest (11 bzw. 8 Monate). Anschließend erfolgt die Offenlegung im Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB. Viele digitale Plattformen bieten einen Offenlegungsservice inklusive.

Phase Dauer (typisch) Verantwortung
Mandatsannahme & Datenzugang 1–3 Tage GmbH / Plattform
Buchführung & Abstimmung 2–6 Wochen Steuerberater / GmbH
Erstellung Jahresabschluss 2–4 Wochen Steuerberater
Prüfung & Freigabe 3–7 Tage Geschäftsführer
Feststellung gemäß § 42a GmbHG Gesellschafterversammlung
Offenlegung bis 12 Monate (§ 325 HGB) Geschäftsführer / Steuerberater

Wie ist Datenschutz und Sicherheit bei digitaler Steuerberatung gewährleistet?

Steuerberater verarbeiten hochsensible Daten — von Bilanzkennzahlen über Gehaltslisten bis zu persönlichen Steuerdaten der Gesellschafter. § 57 Abs. 1 StBerG verpflichtet Steuerberater zur Verschwiegenheit, Art. 32 DSGVO verlangt technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zum Schutz personenbezogener Daten.

Technische Sicherheitsstandards

  • Verschlüsselte Datenübertragung: Alle Uploads und Downloads erfolgen über TLS 1.2 oder höher (HTTPS).
  • Rechenzentren in Deutschland: Server stehen idealerweise in deutschen Rechenzentren (z. B. ISO 27001-zertifiziert).
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA): Zugang zur Plattform sollte durch 2FA abgesichert sein.
  • Revisionssichere Archivierung: GoBD-konforme Aufbewahrung gemäß § 257 HGB und § 147 AO über 10 Jahre.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Digitale Steuerberatungsplattformen sind als Auftragsverarbeiter gemäß Art. 28 DSGVO tätig, sofern der Steuerberater die Datenhoheit behält. Alternativ tritt die Plattform selbst als Steuerberatungskanzlei auf — dann ist sie Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und muss sämtliche Pflichten erfüllen (Datenschutzerklärung, Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Meldepflicht bei Datenpannen gemäß Art. 33 DSGVO).

Achtung

Vorsicht bei reinen Software-Anbietern ohne Steuerberater-Zulassung: Diese dürfen keine steuerliche Beratung leisten (§ 5 StBerG). Prüfen Sie, ob der Anbieter selbst StBerG-zugelassen ist oder nur als technischer Dienstleister auftritt.

„Unsere Mandanten vertrauen uns sensible Finanzdaten an. Wir nutzen ausschließlich deutsche Rechenzentren, verschlüsseln alle Datenströme und halten uns strikt an die DSGVO und die berufsrechtlichen Vorgaben der Steuerberaterkammer.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Vertragsgestaltung und Haftung

Der Mandatsvertrag sollte klar regeln: Wer ist Auftraggeber (die GmbH), wer ist Auftragnehmer (die Steuerberatungskanzlei), welche Leistungen sind umfasst, und wie ist die Haftung geregelt. Steuerberater sind nach § 67 StBerG zur Berufshaftpflichtversicherung verpflichtet — Deckungssumme mindestens 250.000 Euro je Schadensfall.

Was kostet digitale Steuerberatung für eine GmbH in München?

Die Kosten für den Jahresabschluss einer GmbH richten sich klassischerweise nach der Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht Gebührenrahmen vor, die nach Gegenstandswert (Bilanzsumme oder Jahresumsatz) und Schwierigkeit gestaffelt sind. Digitale Steuerberatungsplattformen weichen häufig von diesem Modell ab und bieten Festpreise an.

Traditionelle Honorierung nach StBVV

Nach § 13 StBVV richtet sich die Gebühr für den Jahresabschluss nach dem Gegenstandswert (§ 24 StBVV) und der Tabelle C. Beispiel: Bei einem Gegenstandswert von 500.000 Euro liegt die 10/10-Gebühr bei etwa 1.700 Euro. Hinzu kommen ggf. Zuschläge für Anhang (§ 35 StBVV), Lagebericht (§ 36 StBVV) oder Offenlegung.

Festpreismodelle digitaler Anbieter

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz setzen auf transparente Festpreise, die sich an Größenklasse (§ 267 HGB) und Geschäftsvorfallzahl orientieren. Typische Pakete umfassen Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) und Offenlegung.

Kleine GmbH

  • Vereinfachter Jahresabschluss (§ 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • Offenlegung: verkürzte Bilanz möglich (§ 326 HGB)
  • Festpreis typisch: 1.500–3.500 € je nach Geschäftsvorfällen

Mittelgroße GmbH

  • Vollständiger Jahresabschluss + Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB)
  • Frist 8 Monate (§ 42a Abs. 2 GmbHG)
  • Offenlegung: vollständiger Anhang
  • Festpreis typisch: 3.500–7.000 €

Große GmbH

  • Jahresabschluss + Lagebericht + ggf. Prüfung (§ 316 HGB)
  • Frist 8 Monate
  • Offenlegung: vollständig, ggf. Bestätigungsvermerk
  • Festpreis: ab 7.000 €, je nach Komplexität

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und Verhandeln, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen — zugeschnitten auf die jeweilige Größenklasse und ohne versteckte Kosten.

Hinweis

Die Festpreise umfassen in der Regel: Buchführung, Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang), Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Offenlegung im Unternehmensregister und alle Rückfragen im laufenden Jahr. Zusatzleistungen wie Sonderbilanzen oder Umwandlungen werden separat berechnet.

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a Abs. 2 GmbHG)

12 Monate

Offenlegungsfrist alle GmbH (§ 325 HGB)

500–25.000 €

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung (§ 335 HGB)

Welche Fehler sollten Münchner GmbH bei digitaler Steuerberatung vermeiden?

Der Wechsel von klassischer Kanzlei zu digitaler Plattform birgt Chancen, aber auch Stolperfallen. Nicht jede Software ist GoBD-konform, nicht jeder Anbieter ist StBerG-zugelassen, und nicht jede Kommunikation ersetzt die notwendige fachliche Abstimmung.

Fehler 1: Software ohne Steuerberater-Zulassung nutzen

Reine Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, lexoffice, sevDesk) kann die Buchführung digitalisieren, darf aber keine steuerliche Beratung leisten. Die Erstellung des Jahresabschlusses ist gemäß § 5 Nr. 1 StBerG Steuerberatern vorbehalten — Software allein ersetzt nicht den Steuerberater.

Fehler 2: Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB ignorieren

Digitale Plattformen beschleunigen den Prozess, entbinden aber nicht von gesetzlichen Fristen. Geschäftsführer haften persönlich für verspätete Feststellung und Offenlegung. Ein automatisches Fristencontrolling sollte Standard sein.

Fehler 3: Belege nicht GoBD-konform archivieren

Digitale Belege müssen nach den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) revisionssicher archiviert werden. Ein einfacher Upload in die Cloud reicht nicht — die Software muss Versionierung, Zeitstempel und Unveränderbarkeit gewährleisten.

Fehler 4: Keine klare Mandatsvereinbarung

Der Vertrag sollte regeln: Wer erstellt den Jahresabschluss (der Steuerberater), wer stellt ihn fest (die Gesellschafterversammlung), wer legt ihn offen (Geschäftsführer), und wer haftet bei Fehlern (Steuerberater nach § 67 StBerG, Geschäftsführer nach § 43 GmbHG).

  • Ist der Anbieter nach § 3 StBerG zugelassen?
  • Werden Fristen automatisch überwacht und erinnert?
  • Ist die Software GoBD-konform zertifiziert?
  • Ist ein persönlicher Ansprechpartner benannt (z. B. Büroleiter)?
  • Ist die Berufshaftpflicht nach § 67 StBerG nachgewiesen?
  • Wird die Offenlegung im Unternehmensregister (nicht Bundesanzeiger!) angeboten?
  • Sind Festpreise transparent und schriftlich fixiert?

„Viele Mandanten kommen zu uns, nachdem sie bei einem reinen Software-Anbieter festgestellt haben, dass der Jahresabschluss am Ende doch vom Steuerberater unterzeichnet werden muss. Wer von Anfang an eine vollwertige Steuerberatungskanzlei mit digitaler Infrastruktur wählt, spart sich diesen Umweg.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Häufig gestellte Fragen

Kann ich meinen bisherigen Steuerberater in München behalten und zusätzlich digitale Tools nutzen?

Ja, viele Steuerberater in München bieten inzwischen digitale Schnittstellen an. Alternativ können Sie komplett auf eine digitale Steuerberatungsplattform wechseln, bei der zugelassene Steuerberater den Jahresabschluss erstellen und rechtsverbindlich unterzeichnen. Ein Wechsel ist jederzeit möglich, wenn die laufende Mandatsperiode beendet ist.

Wie lange dauert die Umstellung von klassischer zu digitaler Steuerberatung?

Die Umstellung erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage. Nach Mandatserteilung übermitteln Sie Ihre Buchhaltungsdaten digital – entweder per DATEV-Export, CSV oder durch direkte Schnittstellenanbindung. Der erste digitale Jahresabschluss kann meist innerhalb von 2 bis 4 Wochen nach vollständiger Datenübermittlung erstellt werden.

Gibt es in München besondere steuerliche Anforderungen für GmbH?

Die handels- und steuerrechtlichen Pflichten gelten bundesweit einheitlich nach HGB, GmbHG und AO. München als bayerische Landeshauptstadt unterliegt keinen gesonderten Offenlegungs- oder Bilanzierungsvorschriften. Allerdings ist das zuständige Finanzamt München für die Veranlagung der Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zuständig.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist von 12 Monaten verpasse?

Bei Versäumnis der Offenlegungsfrist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Zudem wird die Frist öffentlich im Unternehmensregister vermerkt, was die Bonität negativ beeinflussen kann. Eine rechtzeitige Einreichung ist daher zwingend erforderlich.

Kann ich als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen oder brauche ich zwingend einen Steuerberater?

Rechtlich ist es zulässig, den Jahresabschluss selbst zu erstellen, sofern Sie über die notwendige Fachkenntnis verfügen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Steuerberaters, da Fehler in Bilanzierung, Bewertung oder Offenlegung zu Haftungsrisiken und Ordnungsgeldern führen können. Zudem gewährleistet ein Steuerberater die Einhaltung aller Fristen und gesetzlichen Vorgaben.

Welche Software-Schnittstellen werden von digitalen Steuerberatern in München üblicherweise unterstützt?

Die meisten digitalen Steuerberater unterstützen DATEV, lexoffice, sevDesk, Billomat und weitere gängige Buchhaltungsprogramme. Auch CSV-Exporte oder manuelle Uploads sind möglich. Bei OnlineBilanz können Sie Ihre Buchhaltungsdaten in allen gängigen Formaten hochladen – unser Steuerberater-Team verarbeitet diese rechtskonform und erstellt daraus den prüffähigen Jahresabschluss.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Unternehmensregister, Abgabenordnung (AO). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
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Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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