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Sachanlagen218.400 €
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Bank & Kasse96.650 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
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übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogDigitale Steuerberatung Mannheim

Digitale Steuerberatung Mannheim 2026: GmbH-Jahresabschluss

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Digitale Steuerberatung verbindet die Expertise zugelassener Steuerberater mit modernen, digitalen Prozessen – ohne Wartezeiten, mit transparenten Festpreisen. Gerade für GmbH-Geschäftsführer in Mannheim bietet das digitale Modell enorme Vorteile: vom rechtssicheren Jahresabschluss über die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister bis zur laufenden Buchhaltung. OnlineBilanz ermöglicht diese Steuerberater-Qualität – koordiniert durch Servet Gündogan und unser Steuerberater-Team.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Digitale Steuerberatung in Mannheim bedeutet: Zugelassene Steuerberater erstellen Ihren GmbH-Jahresabschluss komplett digital – Sie übermitteln Belege per Upload, das Steuerberater-Team prüft, erstellt und unterzeichnet rechtsverbindlich. Alle gesetzlichen Anforderungen nach HGB und GmbHG werden erfüllt, die Offenlegung erfolgt beim Unternehmensregister, Fristen werden eingehalten. Sie sparen Zeit, erhalten volle Transparenz bei den Kosten und bleiben rechtssicher – ohne klassische Kanzleitermine.

Was ist digitale Steuerberatung und wie funktioniert sie in Mannheim?

Digitale Steuerberatung verbindet die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit modernen Cloud-Technologien und digitalen Prozessen. Anders als bei der klassischen Präsenzberatung erfolgt die Kommunikation, Belegübermittlung und Jahresabschlusserstellung überwiegend online – per Plattform, E-Mail oder Videocall. In Mannheim nutzen immer mehr GmbH-Geschäftsführer und Buchhalter diese Form der Zusammenarbeit, um Zeit zu sparen und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen nach § 264 HGB, § 325 HGB und § 42a GmbHG fristgerecht zu erfüllen.

Kernmerkmale digitaler Steuerberatung

  • Vollständig digitale Belegübermittlung: Rechnungen, Kontoauszüge und Verträge werden per Upload-Portal oder DATEV Unternehmen online bereitgestellt.
  • Ortsunabhängige Zusammenarbeit: Sie sind nicht an Bürozeiten oder lokale Anfahrtswege gebunden – ideal für GmbHs mit mobilem Geschäftsführer.
  • Transparente Festpreise: Viele digitale Plattformen bieten feste Honorarpakete für Jahresabschluss, Offenlegung und Steuererklärungen – ohne versteckte Stundenverrechnungen.
  • Rechtsverbindliche Erstellung durch zugelassene Steuerberater: Die fachliche Verantwortung liegt bei einem StB mit Berufshaftpflicht, nicht bei Software oder KI.

Praxis-Tipp für Mannheimer GmbHs

Wer in Mannheim oder der Metropolregion Rhein-Neckar ansässig ist, profitiert von digitaler Steuerberatung besonders: Die Wirtschaftsstruktur mit vielen Mittelständlern, Handelsunternehmen und IT-Dienstleistern erfordert flexible, skalierbare Lösungen. OnlineBilanz bietet GmbH-Geschäftsführern genau diese Kombination – Steuerberater-Qualität ohne Wartezeiten, digital koordiniert durch Büroleiter wie Servet Gündogan in Stuttgart.

Stand 2026 ist die digitale Steuerberatung in Mannheim längst keine Nischenlösung mehr. Gerade für kleine und mittelgroße GmbHs (§ 267 HGB) bietet sie eine wirtschaftliche Alternative zum klassischen Steuerberater vor Ort – ohne Abstriche bei Qualität oder Haftung.

Welche konkreten Vorteile bietet digitale Steuerberatung für GmbH-Geschäftsführer?

GmbH-Geschäftsführer tragen nach § 42a GmbHG die persönliche Verantwortung für die fristgerechte Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro) und können die Bonität der Gesellschaft gefährden. Digitale Steuerberatung adressiert genau diese Risiken – mit klar strukturierten Prozessen, transparenten Fristen und verlässlicher Steuerberater-Verantwortung.

Zeitsparende Prozesse und klare Fristen

Klassische Steuerberatung

  • Terminvereinbarung oft mehrere Wochen im Voraus
  • Persönliche Anfahrt zum Steuerbüro
  • Belege per Post oder persönlicher Übergabe
  • Rückfragen per Telefon oder Fax
  • Honorar oft stundenbasiert, intransparent

Digitale Steuerberatung

  • Upload-Portal rund um die Uhr verfügbar
  • Videocalls oder E-Mail nach Bedarf
  • Automatisierte Belegerfassung und Vorkontierung
  • Chat- oder Ticketsystem für schnelle Rückfragen
  • Festpreis-Pakete mit klarer Leistungsbeschreibung

„In der Praxis erleben wir, dass GmbH-Geschäftsführer in Mannheim häufig zwischen Kundenterminen, Produktionsstandorten und Home-Office pendeln. Digitale Steuerberatung passt sich diesem Arbeitsalltag an – Belege hochladen am Abend, Rückfragen per E-Mail, Jahresabschluss rechtsverbindlich durch unsere Steuerberater. Keine Wartezeiten, keine Überraschungen beim Honorar.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Kostentransparenz und Planbarkeit

Viele klassische Steuerkanzleien rechnen nach StBVV-Gebührenrahmen ab – für GmbH-Geschäftsführer oft schwer kalkulierbar. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz setzen auf transparente Festpreise: Sie wissen vorab, was Jahresabschluss, E-Bilanz, Körperschaftsteuererklärung und Offenlegung beim Unternehmensregister kosten. Das erleichtert die Budgetplanung und vermeidet böse Überraschungen am Jahresende.

  • Festpreis-Angebot vor Beauftragung einholen
  • Leistungsumfang schriftlich fixieren (Jahresabschluss, E-Bilanz, Offenlegung, Steuererklärungen)
  • Fristentermine im Voraus klären (Feststellung, Offenlegung)
  • Zugang zu Upload-Portal und Auswertungen prüfen
  • Ansprechpartner und Steuerberater namentlich benennen lassen

Wie läuft die digitale Erstellung des Jahresabschlusses konkret ab?

Die Erstellung des Jahresabschlusses nach § 242 HGB, § 264 HGB bleibt auch bei digitaler Steuerberatung eine klassische Steuerberater-Leistung – mit voller Berufshaftpflicht und rechtlicher Verantwortung. Der Unterschied liegt im Prozess: Statt Aktenordner und Präsenzterminen nutzen Mandant und Steuerberater digitale Schnittstellen, strukturierte Workflows und automatisierte Plausibilitätsprüfungen.

Schritt-für-Schritt: Jahresabschluss digital

  1. Belegübermittlung: Sie laden Ihre Buchhaltung (DATEV-Export, SKR03/04, Kontoauszüge, Verträge) über ein verschlüsseltes Upload-Portal hoch. Alternativ erfolgt die Anbindung per DATEV Unternehmen online.
  2. Vorkontierung und Plausibilitätsprüfung: Die Plattform oder ein Buchhalter prüft Vollständigkeit und Plausibilität. Fehlende Belege oder Unstimmigkeiten werden per Ticket-System nachgefordert.
  3. Bilanzierung durch den Steuerberater: Das zugelassene Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV, Anhang (falls erforderlich) und E-Bilanz nach § 5b EStG. Alle Positionen werden fachlich geprüft und mit den gesetzlichen Vorschriften abgeglichen.
  4. Abstimmung mit dem Geschäftsführer: Sie erhalten den Entwurf digital zur Prüfung. Rückfragen klären Sie per E-Mail oder Videocall.
  5. Feststellung und Freigabe: Nach Ihrer Freigabe wird der Jahresabschluss gemäß § 42a GmbHG durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. Der Steuerberater unterzeichnet rechtsverbindlich.
  6. Offenlegung beim Unternehmensregister: Der Jahresabschluss wird fristgerecht nach § 325 HGB elektronisch eingereicht – seit DiRUG (01.08.2022) ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger.

Achtung: Fristen 2026

Für Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Kleine GmbHs müssen den Jahresabschluss spätestens bis 30.11.2026 feststellen (11 Monate), mittelgroße und große bis 31.08.2026 (8 Monate). Die Offenlegungsfrist endet für alle GmbHs am 31.12.2026 (12 Monate). Versäumnisse lösen automatisch Ordnungsgeldverfahren aus.

Wer den Jahresabschluss digital erstellen lässt, profitiert von automatisierten Erinnerungen, strukturierten Checklisten und klarer Aufgabenteilung – der Steuerberater trägt die fachliche Verantwortung, Sie als Geschäftsführer behalten jederzeit den Überblick.

Welche Anforderungen gelten je nach Größenklasse nach § 267 HGB?

Die Pflichten zur Erstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses variieren erheblich je nach Größenklasse der GmbH. § 267 HGB unterscheidet kleine, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl. Stand 2026 sind die Schwellenwerte wie folgt:

Größenklasse Bilanzsumme (€) Umsatzerlöse (€) Mitarbeiter
Klein ≤ 7,5 Mio. ≤ 15,0 Mio. ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25,0 Mio. ≤ 50,0 Mio. ≤ 250
Groß > 25,0 Mio. > 50,0 Mio. > 250

Eine GmbH gilt als klein bzw. mittelgroß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale nicht überschreitet. Die meisten GmbHs in Mannheim fallen in die Kategorie klein – mit entsprechenden Erleichterungen bei Anhang, Lagebericht und Offenlegung.

Erleichterungen für kleine GmbHs

  • Keine Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts (§ 264 Abs. 1 Satz 4 HGB).
  • Verkürzte Bilanz und GuV: Offenlegung nur in verkürzter Form nach § 326 HGB – weniger Details, weniger Transparenz gegenüber Wettbewerbern.
  • Kein Anhang bei Offenlegung: Kleine GmbHs können den Anhang weglassen, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden (§ 326 Abs. 1 HGB).
  • Keine gesetzliche Abschlussprüfungspflicht: Freiwillige Prüfung bleibt möglich, ist aber nicht vorgeschrieben.

Anforderungen für mittelgroße und große GmbHs

  • Lagebericht: Mittelgroße und große GmbHs müssen einen Lagebericht nach § 289 HGB erstellen und offenlegen.
  • Gesetzliche Abschlussprüfung: Pflicht zur Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer (§ 316 HGB).
  • Erweiterte Offenlegung: Vollständige Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht und Bestätigungsvermerk beim Unternehmensregister.
  • Kürzere Feststellungsfrist: 8 Monate statt 11 Monate nach § 42a GmbHG.

„Viele Mannheimer GmbHs stehen an der Schwelle von klein zu mittelgroß – etwa durch Wachstum oder Akquisitionen. Die Umstellung auf erweiterte Offenlegung und Abschlussprüfung sollte frühzeitig geplant werden. Unsere Steuerberater prüfen jährlich, ob Schwellenwerte überschritten werden, und bereiten Mandanten rechtzeitig auf neue Pflichten vor.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie funktioniert die Offenlegung beim Unternehmensregister 2026?

Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nicht mehr die Einreichungsstelle. Für GmbHs mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Offenlegungsfrist am 31.12.2026 (12 Monate nach § 325 HGB). Versäumnisse führen automatisch zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Ablauf der elektronischen Offenlegung

  1. XBRL-Datei erstellen: Der Jahresabschluss muss im strukturierten XBRL-Format vorliegen. Diese Datei wird aus DATEV, SAP oder anderen Buchhaltungssystemen generiert.
  2. Authentifizierung: Die Einreichung erfolgt über das Unternehmensregister-Portal. Sie benötigen ein ELSTER-Zertifikat oder eine andere qualifizierte elektronische Signatur.
  3. Upload und Prüfung: Die XBRL-Datei wird hochgeladen. Das System prüft formale Vollständigkeit (Taxonomie, Pflichtfelder).
  4. Veröffentlichung: Nach erfolgreicher Prüfung wird der Jahresabschluss im Unternehmensregister veröffentlicht – öffentlich einsehbar für jedermann.
  5. Bestätigung und Archivierung: Sie erhalten eine Eingangsbestätigung. Diese sollten Sie als Nachweis der fristgerechten Offenlegung archivieren.

Ordnungsgeld bei Versäumnis

Wird die Offenlegungsfrist (31.12.2026 für Bilanzstichtag 31.12.2025) versäumt, leitet das Bundesamt für Justiz von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt nach § 335 HGB mindestens 500 Euro, kann aber bis zu 25.000 Euro betragen – insbesondere bei wiederholten Verstößen oder großen GmbHs. Zusätzlich kann ein Zwangsgeld festgesetzt werden.

Digitale Steuerberatungsplattformen wie OnlineBilanz übernehmen die Offenlegung im Regelfall als Teil des Jahresabschluss-Pakets. Sie müssen sich nicht selbst mit XBRL-Taxonomie, ELSTER-Zertifikaten oder Portal-Zugängen beschäftigen – der Steuerberater erledigt die Einreichung fristgerecht und rechtsverbindlich.

12

Monate Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)

500–25.000 €

Ordnungsgeld (§ 335 HGB)

01.08.2022

DiRUG: Nur noch Unternehmensregister

Wie sicher sind meine Daten bei digitaler Steuerberatung?

Datenschutz und Datensicherheit sind zentrale Anforderungen an jede Steuerberatung – ob klassisch oder digital. GmbH-Jahresabschlüsse enthalten sensible Informationen: Umsätze, Gewinne, Verbindlichkeiten, Gesellschafterstrukturen. Nach DSGVO, BDSG und der Berufsordnung für Steuerberater (BOStB) gelten strenge Pflichten zur Vertraulichkeit und technischen Sicherheit.

Technische Sicherheitsmaßnahmen

  • Ende-zu-Ende-Verschlüsselung: Upload-Portale und Kommunikationskanäle nutzen SSL/TLS-Verschlüsselung (mindestens 256 Bit).
  • Rechenzentren in Deutschland: Seriöse Plattformen hosten Daten ausschließlich in deutschen oder EU-Rechenzentren mit ISO 27001-Zertifizierung.
  • Zwei-Faktor-Authentifizierung: Zugang zum Mandantenportal ist durch Passwort und zusätzlichen Code (SMS, App) geschützt.
  • Regelmäßige Backups: Automatisierte tägliche Sicherungen verhindern Datenverlust bei technischen Störungen.
  • Zugriffsprotokollierung: Jeder Zugriff auf Mandantendaten wird protokolliert – nachvollziehbar, wer wann welche Dokumente eingesehen hat.

Rechtliche und organisatorische Sicherheit

  • Berufsgeheimnis nach § 57 StBerG: Steuerberater unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht – auch bei digitaler Zusammenarbeit.
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV): Zwischen Mandant und Steuerberater wird ein AVV nach Art. 28 DSGVO geschlossen.
  • Datensparsamkeit: Es werden nur die für den Jahresabschluss notwendigen Daten erhoben und verarbeitet.
  • Löschfristen: Nach Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen (§ 147 AO: 10 Jahre) werden Daten sicher gelöscht.

OnlineBilanz: Datenschutz im Detail

OnlineBilanz nutzt ausschließlich deutsche Rechenzentren mit ISO 27001-Zertifizierung. Alle Steuerberater sind nach § 57 StBerG zur Verschwiegenheit verpflichtet. Mandantendaten werden Ende-zu-Ende verschlüsselt übertragen und gespeichert. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach DSGVO ist fester Bestandteil jeder Beauftragung.

Für GmbH-Geschäftsführer in Mannheim bedeutet digitale Steuerberatung also kein höheres Risiko – im Gegenteil: Moderne Plattformen bieten oft besseren technischen Schutz als klassische Papier-Aktenordner oder unverschlüsselte E-Mail-Kommunikation.

Was kostet digitale Steuerberatung für GmbHs in Mannheim?

Die Kosten für Jahresabschluss und Steuerberatung richten sich klassisch nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht Gebührenrahmen vor, abhängig von Gegenstandswert, Schwierigkeit und Umfang der Tätigkeit. Digitale Steuerberatungsplattformen setzen zunehmend auf Festpreise, die Mandanten Planungssicherheit bieten – ohne versteckte Stundenverrechnungen oder nachträgliche Überraschungen.

Typische Preisbestandteile für GmbH-Jahresabschluss

Leistung Klassische Kanzlei (Gebührenrahmen) Digitale Plattform (Festpreis)
Jahresabschluss (klein, § 267 HGB) 1.500 – 4.000 € 1.200 – 2.500 €
E-Bilanz (§ 5b EStG) 300 – 600 € inkl. oder 200 – 400 €
Körperschaftsteuererklärung 600 – 1.200 € 500 – 900 €
Gewerbesteuererklärung 400 – 800 € 300 – 600 €
Offenlegung Unternehmensregister 200 – 400 € inkl. oder 150 – 300 €
Umsatzsteuer-Jahreserklärung 300 – 600 € 250 – 500 €

Die Preisunterschiede entstehen durch Automatisierung, schlanke Prozesse und geringere Overhead-Kosten bei digitalen Plattformen. Wichtig: Auch Festpreise basieren auf der StBVV – sie liegen nur oft am unteren Ende des Gebührenrahmens.

Preisbeispiel: Kleine GmbH in Mannheim (Handelsbetrieb)

  • Bilanzsumme: 1,2 Mio. Euro
  • Umsatz: 2,5 Mio. Euro
  • Ca. 150 Buchungen pro Monat
  • Jahresabschluss (Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz): 1.800 Euro
  • Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuererklärung: 1.200 Euro
  • Offenlegung Unternehmensregister: inkludiert
  • Gesamt: ca. 3.000 Euro (netto)

„Transparenz beim Honorar ist für viele Geschäftsführer entscheidend. Wir bei OnlineBilanz nennen den Festpreis vorab – basierend auf Umsatz, Buchungsvolumen und Größenklasse. Keine nachträglichen Stundenverrechnungen, keine Überraschungen. Der Jahresabschluss wird von unseren zugelassenen Steuerberatern erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für GmbHs in Mannheim lohnt sich der Vergleich: Holen Sie Angebote von klassischen Kanzleien und digitalen Plattformen ein – achten Sie dabei nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Leistungsumfang, Reaktionszeiten und digitale Infrastruktur.

Wie wechsle ich von meiner bisherigen Kanzlei zur digitalen Steuerberatung?

Der Wechsel von einer klassischen Steuerberatungskanzlei zu einer digitalen Plattform ist rechtlich unkompliziert – organisatorisch aber sorgfältig zu planen. GmbH-Geschäftsführer sollten den Übergang so gestalten, dass keine Fristen versäumt werden und alle Unterlagen vollständig übertragen werden.

Schritt-für-Schritt: Kanzleiwechsel organisieren

  1. Bisherigen Vertrag prüfen: Gibt es Kündigungsfristen oder Mindestlaufzeiten? Die meisten Steuerberater-Mandate sind jederzeit kündbar, oft mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende.
  2. Neuen Steuerberater beauftragen: Schließen Sie den Vertrag mit der digitalen Plattform ab. Klären Sie, welche Unterlagen benötigt werden (DATEV-Daten, Vorjahresabschlüsse, Gesellschaftsverträge, etc.).
  3. Schriftliche Kündigung bei der alten Kanzlei: Formulieren Sie die Kündigung höflich und professionell. Bitten Sie um Herausgabe aller Unterlagen und DATEV-Datenbestände.
  4. Unterlagenübergabe koordinieren: Der alte Steuerberater ist nach § 66 StBerG verpflichtet, Ihre Unterlagen herauszugeben. Einzig ein bestehendes Honoraranspruch kann ein Zurückbehaltungsrecht begründen.
  5. Datenimport beim neuen Steuerberater: Die digitale Plattform importiert Ihre DATEV-Daten und richtet Ihre Buchhaltung ein. Oft erfolgt dies innerhalb weniger Tage.
  6. Vollmachten aktualisieren: Erteilen Sie dem neuen Steuerberater die notwendigen Vollmachten für Finanzamt, Unternehmensregister und ELSTER.

Achtung: Laufende Erklärungen und Fristen

Wechseln Sie nicht mitten in einem laufenden Jahresabschluss oder kurz vor Abgabefristen. Idealerweise erfolgt der Wechsel zum Jahreswechsel oder nach Abschluss aller laufenden Steuererklärungen. So vermeiden Sie Abstimmungsprobleme und Haftungslücken.

Checkliste: Unterlagen für den Wechsel

  • DATEV-Datenbestände (Export aus der alten Kanzlei)
  • Jahresabschlüsse der letzten 3 Jahre
  • Steuerbescheide (KSt, GewSt, USt) der letzten 3 Jahre
  • Gesellschaftsvertrag und Handelsregisterauszug
  • Bestehende Vollmachten und Mandate
  • Offene Verfahren oder Betriebsprüfungen (falls vorhanden)
  • Kontaktdaten für Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung

Digitale Steuerberatungsplattformen wie OnlineBilanz unterstützen den Wechselprozess aktiv: Von der Kommunikation mit der alten Kanzlei über den Datenimport bis zur Einrichtung Ihres digitalen Mandantenportals. So gelingt der Übergang reibungslos – ohne Fristen zu gefährden.

Digitale Steuerberatung oder Buchhaltungssoftware: Was brauche ich wirklich?

Viele GmbH-Geschäftsführer stellen sich die Frage: Reicht eine Buchhaltungssoftware (z. B. lexoffice, sevDesk, DATEV) oder brauche ich einen Steuerberater? Die Antwort hängt von Größe, Komplexität und gesetzlichen Pflichten der GmbH ab. Während Software die laufende Buchhaltung erleichtert, ersetzt sie nicht die fachliche Prüfung, Bilanzierung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch einen zugelassenen Steuerberater.

Was leistet Buchhaltungssoftware?

  • Belegerfassung und Vorkontierung: Rechnungen scannen, automatisch erkennen und verbuchen.
  • Bank-Anbindung: Automatischer Import von Kontoauszügen, Abgleich mit offenen Posten.
  • Umsatzsteuervoranmeldung: Automatische Berechnung und ELSTER-Übermittlung (mit Validierung).
  • BWA und Auswertungen: Betriebswirtschaftliche Auswertungen, Liquiditätsplanung, Reports.
  • DATEV-Export: Übergabe der Buchhaltung an den Steuerberater im DATEV-Format.

Was leistet (nur) ein Steuerberater?

  • Jahresabschluss nach HGB: Erstellung von Bilanz, GuV, Anhang nach § 242, § 264 HGB – rechtsverbindlich und haftungssicher.
  • E-Bilanz (§ 5b EStG): Strukturierte Übermittlung an das Finanzamt im XBRL-Format.
  • Steuererklärungen: Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer-Jahreserklärung – fachlich geprüft, optimiert.
  • Offenlegung: Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.
  • Steuerliche Beratung: Gestaltungshinweise, Optimierung, Vertretung gegenüber Finanzamt.
  • Berufshaftpflicht: Fehler des Steuerberaters sind versichert – Softwarefehler nicht.

Nur Software

  • Keine Steuerberater-Kosten
  • Volle Eigenverantwortung
  • Risiko bei Fehlern

Software + Steuerberater

  • Effiziente Arbeitsteilung
  • Kostenkontrolle
  • Rechtssicherheit

Digitale Steuerberatung (Vollservice)

  • Maximale Entlastung
  • Transparente Festpreise
  • StB-Verantwortung

„In der Praxis kombinieren viele GmbHs das Beste aus beiden Welten: Sie nutzen Buchhaltungssoftware für die laufende Erfassung und überlassen Jahresabschluss, Steuererklärungen und Offenlegung unserem Steuerberater-Team. So bleibt der Geschäftsführer flexibel – und die rechtliche Verantwortung liegt beim Profi.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für GmbHs in Mannheim gilt: Software allein reicht nicht für die Erfüllung der HGB- und GmbHG-Pflichten. Digitale Steuerberatung verbindet die Vorteile moderner Software mit der fachlichen Sicherheit eines zugelassenen Steuerberaters – ohne die Nachteile klassischer Kanzleistrukturen.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich als GmbH in Mannheim zwingend einen Steuerberater vor Ort?

Nein. Es besteht keine gesetzliche Pflicht, einen Steuerberater in unmittelbarer Nähe zu beauftragen. Entscheidend ist die fachliche Qualifikation und Zulassung des Steuerberaters sowie die ordnungsgemäße Erstellung und Unterzeichnung des Jahresabschlusses. Digitale Steuerberatung ermöglicht es, bundesweit mit zugelassenen Steuerberatern zusammenzuarbeiten – unabhängig vom Standort.

Kann ich die digitale Steuerberatung steuerlich absetzen?

Ja. Die Kosten für Steuerberatung, Jahresabschluss und Buchhaltung sind Betriebsausgaben und mindern den steuerpflichtigen Gewinn Ihrer GmbH. Das gilt unabhängig davon, ob die Beratung klassisch oder digital erfolgt. Alle Rechnungen sollten ordnungsgemäß in der Buchhaltung erfasst werden.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Versäumen Sie die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB, droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz kann Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro festsetzen. Zudem entstehen Verfahrenskosten. Eine rechtzeitige Offenlegung ist daher zwingend – digitale Steuerberatung unterstützt Sie dabei mit automatischen Fristen-Erinnerungen.

Welche Unterlagen muss ich für den digitalen Jahresabschluss bereitstellen?

Sie benötigen: Kontoauszüge aller Geschäftskonten, Rechnungen (Eingang/Ausgang), Lohn- und Gehaltsnachweise, Kassenbücher, Verträge (z. B. Darlehen, Leasing), Inventurlisten und ggf. Anlageverzeichnisse. Je strukturierter Sie die Belege digital bereitstellen, desto schneller kann das Steuerberater-Team arbeiten. Viele digitale Plattformen bieten Upload-Vorlagen und Checklisten.

Kann ich während des Geschäftsjahres bereits mit der digitalen Steuerberatung starten?

Ja, ein Wechsel ist jederzeit möglich – auch unterjährig. Sinnvoll ist ein Stichtag (z. B. Quartalsende), damit die Übergabe der laufenden Buchhaltung sauber erfolgt. Viele digitale Steuerberater übernehmen auch die Überführung bestehender Daten und koordinieren den Übergang mit Ihrer bisherigen Kanzlei.

Ist digitale Steuerberatung auch für Einzelunternehmen oder nur für GmbHs geeignet?

Digitale Steuerberatung eignet sich grundsätzlich für alle Rechtsformen: Einzelunternehmen, GbR, UG, GmbH, AG. Die Anforderungen an Jahresabschluss und Offenlegung unterscheiden sich je nach Rechtsform und Größenklasse. GmbHs profitieren besonders stark durch die Pflicht zur Offenlegung und die höheren Compliance-Anforderungen – aber auch Einzelkaufleute oder Freiberufler nutzen zunehmend digitale Prozesse.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, Unternehmensregister – Offizielle Publikationsplattform. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑KompatibelSchnittstellenkompatibel
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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