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Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Ludwigsburg

Buchhaltung Ludwigsburg 2026: GmbH-Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Für GmbHs in Ludwigsburg gelten umfassende Buchführungspflichten nach HGB – von der laufenden Buchhaltung über den Jahresabschluss bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister. Dieser Ratgeber erklärt die gesetzlichen Anforderungen, Fristen und Größenklassen im Jahr 2026 und zeigt, wie digitale Lösungen und Steuerberater die Compliance sicherstellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH in Ludwigsburg ist nach § 238 HGB zur doppelten Buchführung verpflichtet. Der Jahresabschluss muss nach § 264 HGB erstellt, innerhalb von 8–11 Monaten festgestellt und nach § 325 HGB beim Unternehmensregister offengelegt werden. Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Buchführungspflichten gelten für GmbHs in Ludwigsburg?

Jede GmbH mit Sitz in Ludwigsburg unterliegt nach § 238 HGB der Pflicht zur doppelten Buchführung – unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl. Die handelsrechtliche Buchführungspflicht gilt vom Tag der Eintragung ins Handelsregister und endet erst mit der Löschung der Gesellschaft. Neben der laufenden Finanzbuchhaltung sind am Geschäftsjahresende ein Jahresabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) sowie bei mittelgroßen und großen GmbHs ein Anhang und ein Lagebericht gemäß § 264 HGB zu erstellen.

Grundpflichten nach Handelsrecht

  • Ordnungsgemäße Buchführung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) gemäß § 238, § 239 HGB
  • Belegpflicht: Jede Buchung muss durch einen Beleg nachgewiesen werden (keine Buchung ohne Beleg)
  • Aufbewahrungspflicht: 10 Jahre für Handelsbücher, Inventare, Jahresabschlüsse; 6 Jahre für Handels- und Geschäftsbriefe nach § 257 HGB
  • Inventur: Mindestens einmal jährlich zum Bilanzstichtag nach § 240 HGB
  • Elektronische Archivierung: Bei digitaler Buchführung Beachtung der GoBD-Vorgaben (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form)

Praxis-Hinweis: Fristen 2026

Für Geschäftsjahre, die mit dem 31.12.2025 enden, gelten folgende Fristen: Feststellung des Jahresabschlusses bis spätestens 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) nach § 42a GmbHG. Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026 nach § 325 HGB.

Die Buchführung kann intern durch eigene Mitarbeiter oder extern durch einen Steuerberater erfolgen. Viele GmbHs in Ludwigsburg kombinieren beides: Die laufende Finanzbuchhaltung wird intern erledigt, während der Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellt und geprüft wird. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten dabei transparente Festpreise für die steuerberaterliche Erstellung des Jahresabschlusses – ohne lange Wartezeiten und mit klarer Koordination durch Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart.

Welche Größenklassen und Schwellenwerte gelten 2026?

Die Größenklasse einer GmbH bestimmt den Umfang der Rechnungslegungspflichten, der Prüfungspflicht und der Offenlegung. § 267 HGB definiert drei Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Mitarbeiterzahl. Eine GmbH gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt. Für Bilanzstichtage ab dem 01.01.2024 gelten die nach dem MoPeG angepassten Schwellenwerte.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Praktische Auswirkungen der Größenklasse

Kleine GmbH

Verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 HGB möglich, verkürzte GuV nach § 276 HGB, kein Anhang bei Micro-Bilanz (§ 267a HGB), keine Abschlussprüfungspflicht, vereinfachte Offenlegung, Feststellungsfrist 11 Monate (§ 42a Abs. 2 GmbHG)

Mittelgroße/Große GmbH

Vollständige Bilanz und GuV, Anhang verpflichtend (§ 264 Abs. 1 HGB), Lagebericht ab mittelgroß (§ 264 Abs. 1 HGB), Abschlussprüfung ab mittelgroß (§ 316 HGB), erweiterte Offenlegungspflichten, Feststellungsfrist 8 Monate (§ 42a Abs. 2 GmbHG)

„Viele GmbH-Geschäftsführer in Ludwigsburg unterschätzen die Bedeutung der Größenklasse. Wer knapp über die Schwellenwerte rutscht, hat plötzlich Anhang-, Prüfungs- und erweiterte Offenlegungspflichten – mit deutlich höherem Aufwand und Kosten. Eine vorausschauende Planung hilft, böse Überraschungen zu vermeiden.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Bei der Erstanwendung einer neuen Größenklasse ist Vorsicht geboten: Die Schwellenwerte müssen an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Ein einmaliges Überschreiten führt noch nicht zu erweiterten Pflichten, ein einmaliges Unterschreiten befreit noch nicht von ihnen. Diese Kontinuitätsregel nach § 267 Abs. 4 HGB verhindert häufige Wechsel der Rechnungslegungsintensität.

Welche Fristen gelten für die Erstellung des Jahresabschlusses?

Der Jahresabschluss einer GmbH muss innerhalb einer gesetzlich definierten Frist aufgestellt und von den Gesellschaftern festgestellt werden. § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB fordert, dass der Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monate des Geschäftsjahres für das vergangene Geschäftsjahr aufzustellen ist – bei einem Kalenderjahr also bis spätestens 31.03.2026 für das Geschäftsjahr 2025. Diese Frist kann bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften auf sechs Monate verlängert werden.

Feststellung durch die Gesellschafter

Die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgt durch Gesellschafterbeschluss gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG. Hier gelten strengere Fristen als bei der Aufstellung: Kleine GmbHs haben 11 Monate nach Ende des Geschäftsjahres Zeit (bis 30.11.2026 für das Geschäftsjahr 2025), mittelgroße und große GmbHs nur 8 Monate (bis 31.08.2026). Diese Fristen sind zwingend und können nicht durch Satzung verlängert werden.

3 Monate

Aufstellungsfrist nach § 264 HGB (bis 31.03.)

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a GmbHG)

8 Monate

Feststellungsfrist mittel/groß (§ 42a GmbHG)

Achtung: Folgen bei Fristversäumnis

Wird die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG versäumt, kann das Registergericht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB verhängen (500 bis 25.000 Euro). Zudem beginnt die 12-monatige Offenlegungsfrist erst nach Feststellung – jede Verzögerung erhöht also das Risiko weiterer Ordnungsgelder wegen verspäteter Offenlegung.

Ablauf in der Praxis

  1. Abschluss der laufenden Buchhaltung für das Geschäftsjahr (typischerweise Januar/Februar)
  2. Inventur zum Bilanzstichtag durchführen und auswerten (§ 240 HGB)
  3. Aufstellung des Jahresabschlusses durch Geschäftsführung oder Steuerberater (bis 31.03. bei kleinen GmbHs)
  4. Abschlussprüfung bei prüfungspflichtigen GmbHs durch Wirtschaftsprüfer (bei mittelgroßen/großen GmbHs)
  5. Vorlage an Gesellschafter mit Geschäftsbericht und ggf. Prüfungsbericht
  6. Feststellungsbeschluss in der Gesellschafterversammlung (bis 30.11. bzw. 31.08.)
  7. Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (bis 31.12.2026)

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte frühzeitig alle Unterlagen bereitstellen. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz koordinieren den gesamten Prozess transparent – von der Datenübermittlung bis zur Feststellung durch die Gesellschafter – und sorgen für die Einhaltung aller Fristen.

Wie funktioniert die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Nach § 325 HGB sind alle GmbHs verpflichtet, ihren festgestellten Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenzulegen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie), das am 01.08.2022 in Kraft getreten ist, erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfrist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag, also für das Geschäftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) bis spätestens 31.12.2026.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Offenzulegende Unterlagen Rechtsgrundlage
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) Bilanz in Micro-Form (ohne GuV möglich) § 326 Abs. 1 HGB
Kleine GmbH Bilanz, ggf. Anhang (bei Verzicht auf Erleichterung), GuV fakultativ § 326 Abs. 1 HGB
Mittelgroße GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk § 325 Abs. 1 HGB
Große GmbH Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk § 325 Abs. 1 HGB

Kleine GmbHs können von Offenlegungserleichterungen Gebrauch machen: Sie dürfen die GuV weglassen und nur eine verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB veröffentlichen. Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB können sogar eine stark verkürzte Micro-Bilanz offenlegen und den Anhang durch Angaben unter der Bilanz ersetzen.

Technischer Ablauf der Offenlegung

  1. Registrierung im Unternehmensregister unter www.unternehmensregister.de mit ELSTER-Zertifikat oder De-Mail
  2. Einreichung der Unterlagen als strukturierter Datensatz im XBRL-Format (Extensible Business Reporting Language) oder als PDF
  3. Hochladen der Gesellschafterliste (§ 40 GmbHG) in aktueller Fassung
  4. Angabe des Bestätigungsvermerks bei prüfungspflichtigen GmbHs (§ 325 Abs. 1a HGB)
  5. Zahlung der Veröffentlichungsgebühr (ca. 46 Euro für kleine GmbH, ca. 63 Euro für mittelgroße/große GmbH)
  6. Automatische Weiterleitung an das Handelsregister und Veröffentlichung im Bundesanzeiger als Bekanntmachung

„Die elektronische Offenlegung im XBRL-Format bereitet vielen Mandanten Schwierigkeiten. Unsere Steuerberater bei OnlineBilanz übernehmen die komplette Aufbereitung und Einreichung – inklusive Taxonomie-Mapping und elektronischer Signatur. So ist sichergestellt, dass die Offenlegung fristgerecht und formal korrekt erfolgt.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Ordnungsgeldverfahren bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz prüft automatisiert, ob GmbHs ihrer Offenlegungspflicht nachkommen. Bei Fristversäumnis wird ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet – zunächst gegen die Gesellschaft (500 bis 25.000 Euro), bei fortgesetzter Verletzung auch gegen die Geschäftsführer persönlich. Wiederholungstäter müssen mit deutlich höheren Ordnungsgeldern rechnen.

Die Offenlegungspflicht gilt auch für insolvente oder in Liquidation befindliche GmbHs. Erst mit der Löschung aus dem Handelsregister endet die Pflicht. Geschäftsführer haften nach § 43 GmbHG persönlich, wenn sie die Offenlegung schuldhaft versäumen und der Gesellschaft dadurch Schaden entsteht (z. B. durch Ordnungsgelder).

Buchhaltung selbst erledigen oder an Steuerberater übergeben?

GmbH-Geschäftsführer in Ludwigsburg stehen regelmäßig vor der Frage, ob sie die Buchhaltung intern führen oder an einen Steuerberater auslagern sollen. Beide Varianten haben Vor- und Nachteile – die richtige Entscheidung hängt von Unternehmensgröße, Komplexität der Geschäftsvorfälle, internen Ressourcen und steuerlicher Gestaltung ab. In der Praxis hat sich häufig ein Hybrid-Modell bewährt: Die laufende Finanzbuchhaltung erfolgt intern, während der Jahresabschluss, die Steuererklärungen und die Offenlegung durch einen Steuerberater betreut werden.

Interne Buchhaltung

  • Volle Kontrolle über alle Geschäftsvorfälle in Echtzeit
  • Direkte Verfügbarkeit von Zahlen für operative Entscheidungen
  • Kosteneinsparung bei Steuerberaterhonorar für laufende Buchführung
  • Vertraulichkeit sensibler Daten im Unternehmen
  • Risiko: Fehlerhafte Buchungen, mangelnde Aktualität bei Gesetzesänderungen, fehlende Haftung

Steuerberater-Buchhaltung

  • Fachliche Expertise und Gewährleistung nach § 675 BGB
  • Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen automatisch berücksichtigt
  • Haftung des Steuerberaters bei fehlerhafter Beratung (Berufshaftpflicht)
  • Zeitersparnis für Geschäftsführung – Fokus aufs operative Geschäft
  • Nachteil: Höhere laufende Kosten, verzögerte Datenverfügbarkeit bei klassischen Kanzleien

Das Hybrid-Modell: Beste Lösung für viele GmbHs

Viele mittelständische GmbHs in Ludwigsburg setzen auf eine Arbeitsteilung: Die laufende Verbuchung von Belegen erfolgt intern mit digitaler Buchhaltungssoftware (z. B. DATEV, Lexware, sevDesk). Der Steuerberater übernimmt dann die monatliche oder quartalsweise Kontrolle, die Umsatzsteuer-Voranmeldungen, den Jahresabschluss sowie alle steuerlichen Erklärungen. Dieses Modell kombiniert die Vorteile beider Welten: schnelle Datenverfügbarkeit und gleichzeitig fachliche Absicherung.

  • Interne Vorkontierung und Belegerfassung mit digitaler Software
  • Monatliche oder quartalsweise Übergabe an Steuerberater zur Kontrolle und Korrektur
  • Umsatzsteuer-Voranmeldungen durch Steuerberater (§ 18 UStG)
  • Jahresabschluss und Steuererklärungen vollständig durch Steuerberater
  • Offenlegung beim Unternehmensregister koordiniert durch Steuerberater
  • Laufende steuerliche Beratung bei Gestaltungsfragen und Betriebsprüfungen

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise für den Jahresabschluss – ohne versteckte Kosten und ohne lange Wartezeiten. Die laufende Buchhaltung kann dabei intern geführt werden, während die fachliche Prüfung und Erstellung des Jahresabschlusses durch zugelassene Steuerberater erfolgt. Servet Gündogan und das Büroteam in Stuttgart koordinieren den gesamten Prozess – von der Datenübermittlung bis zur finalen Offenlegung.

Welche digitalen Lösungen erleichtern die Buchhaltung?

Die Digitalisierung hat die Buchhaltung in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Moderne Buchhaltungssoftware automatisiert wiederkehrende Prozesse, reduziert Fehlerquellen und ermöglicht eine revisionssichere elektronische Archivierung nach GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form). Für GmbHs in Ludwigsburg stehen zahlreiche Lösungen zur Verfügung – von klassischen DATEV-Programmen über Cloud-basierte Systeme bis hin zu integrierten ERP-Lösungen.

Übersicht gängiger Buchhaltungssoftware

DATEV-Programme

Marktführer im Steuerberater-Umfeld, umfassende Funktionen für Finanzbuchhaltung, Lohn, Jahresabschluss. Mandantenfähig, GOBD-konform, direkte Schnittstelle zu Steuerberatern. Höhere Kosten, Einarbeitungsaufwand.

Cloud-Lösungen

sevDesk, Lexware, lexoffice: Browserbasiert, ortsunabhängig, automatische Belegerfassung per Foto, Banking-Integration. Ideal für kleine bis mittlere GmbHs. Teilweise eingeschränkte Funktionalität bei komplexen Sachverhalten.

ERP-Systeme

SAP, Microsoft Dynamics, Sage: Integrierte Gesamtlösungen für Buchhaltung, Warenwirtschaft, CRM. Für größere GmbHs mit komplexen Prozessen. Hohe Investitionskosten, langfristige Implementierung.

Wichtige Funktionen moderner Buchhaltungssoftware

  • Automatische Belegerfassung: OCR-Erkennung von gescannten oder fotografierten Belegen, automatische Vorkontierung
  • Banking-Integration: Automatischer Abgleich von Banktransaktionen mit Buchungen, tagesaktuelle Liquiditätsübersicht
  • GoBD-konforme Archivierung: Revisionssichere, unveränderbare Speicherung aller Belege und Buchungen
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Automatische Erstellung und elektronische Übermittlung via ELSTER (§ 18 UStG)
  • DATEV-Export: Standardisierte Schnittstelle zum Steuerberater für Jahresabschluss und Prüfung
  • Mahnwesen und Zahlungserinnerungen: Automatisierte Debitorenbuchhaltung mit Fristenüberwachung
  • Reporting und Auswertungen: Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA), Liquiditätsplanung, Kostenstellenrechnung

GoBD-Anforderungen beachten

Bei elektronischer Buchführung müssen die GoBD-Grundsätze zwingend eingehalten werden: Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Ordnung, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit. Software muss eine lückenlose Protokollierung aller Änderungen ermöglichen und Originalbelege revisionssicher archivieren. Verstöße können bei Betriebsprüfungen zu Hinzuschätzungen führen.

„Wir erleben in der täglichen Zusammenarbeit mit Mandanten, dass moderne Cloud-Buchhaltung die Datenübergabe enorm beschleunigt. Wenn die Belege digital erfasst und über standardisierte Schnittstellen bereitgestellt werden, können unsere Steuerberater den Jahresabschluss deutlich schneller erstellen – das spart Zeit und Kosten auf beiden Seiten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Wahl der richtigen Software hängt von den individuellen Anforderungen ab. Kleine GmbHs mit überschaubarem Belegaufkommen fahren mit Cloud-Lösungen wie sevDesk oder lexoffice gut. Wer eng mit einem Steuerberater zusammenarbeitet, profitiert von DATEV-Kompatibilität. Mittelgroße und große GmbHs mit komplexen Prozessen sollten ein integriertes ERP-System in Betracht ziehen, das Buchhaltung, Warenwirtschaft und Controlling verbindet.

Welche häufigen Fehler sollten bei der Buchhaltung vermieden werden?

Auch erfahrene Geschäftsführer und Buchhalter unterlaufen in der Praxis immer wieder typische Fehler, die bei Betriebsprüfungen oder Jahresabschlussprüfungen zu Beanstandungen führen können. Manche Fehler haben nur formale Konsequenzen, andere können zu Hinzuschätzungen, Strafzuschlägen oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Die häufigsten Problemfelder betreffen die Belegorganisation, die zeitgerechte Buchung, die Umsatzsteuer und die Abgrenzung von Privat- und Betriebsvermögen.

Die zehn häufigsten Buchhaltungsfehler

  1. Fehlende oder unvollständige Belege: Jede Buchung benötigt einen Beleg nach § 238 Abs. 2 HGB. Eigenbelege müssen bei fehlenden Fremdbelegen den GoBD-Anforderungen entsprechen.
  2. Verspätete Buchung: Geschäftsvorfälle müssen zeitnah gebucht werden. Nachträgliche Massenbuchungen am Jahresende verstoßen gegen § 239 Abs. 2 HGB.
  3. Private Aufwendungen im Betriebsvermögen: Geschäftsführer-Privatentnahmen müssen sauber vom Geschäftskonto getrennt und verbucht werden (Verrechnungskonto).
  4. Falsche Umsatzsteuer-Behandlung: Verwechslung von 7% und 19%, vergessene Reverse-Charge-Fälle bei innergemeinschaftlichen Lieferungen (§ 13b UStG).
  5. Fehlende Abgrenzungen: Vorauszahlungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB nicht gebucht.
  6. Mangelhafte Kassenbuchführung: Keine täglichen Kassenberichte, fehlende Z-Bon-Protokolle bei elektronischen Registrierkassen (§ 146a AO).
  7. Nicht-Beachtung von Aufbewahrungsfristen: Belege und Buchungsunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 257 HGB, § 147 AO).
  8. Fehlende Inventur: Körperliche Bestandsaufnahme nach § 240 HGB mindestens einmal jährlich – bei permanenter Inventur mit lückenloser Fortschreibung.
  9. Buchungen auf falschen Konten: Verwechslung von Aufwandskonten (z. B. Bewirtung steuerpflichtig vs. nicht abziehbar nach § 4 Abs. 5 EStG).
  10. Keine Abstimmung mit Bankkonten: Regelmäßige Kontenabstimmung verhindert Buchungslücken und Fehler bei Zahlungszuordnungen.

Vorsicht bei Betriebsprüfungen

Das Finanzamt prüft bei Außenprüfungen nach §§ 193 ff. AO systematisch die formale Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Schwere Mängel (fehlende Belege, nicht nachvollziehbare Buchungen) können zur Verwerfung der Buchführung führen – mit der Folge von Hinzuschätzungen nach § 162 AO. Auch Ordnungswidrigkeiten nach § 379 AO (Bußgeld bis 5.000 Euro) oder Steuerhinterziehung nach § 370 AO sind möglich.

Qualitätssicherung durch interne Kontrollen

  • Monatliche Soll-Ist-Vergleiche und Plausibilitätsprüfungen der Buchungen
  • Vier-Augen-Prinzip bei kritischen Buchungen (z. B. Lohn, Anlagenbuchhaltung)
  • Regelmäßige Kontenabstimmung mit Bank- und Kreditkartenauszügen
  • Quartalsweise Überprüfung offener Posten in Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung
  • Jährliche Abstimmung Anlagenspiegel mit körperlicher Bestandsaufnahme
  • Dokumentation von Buchungsrichtlinien und Kontenplan im Unternehmen
  • Externe Qualitätssicherung durch Steuerberater (mindestens beim Jahresabschluss)

„Viele Fehler entstehen nicht aus Vorsatz, sondern aus Unkenntnis aktueller Gesetzesänderungen oder aus Zeitdruck. Eine regelmäßige Kontrolle durch einen Steuerberater – idealerweise quartalsweise – wirkt präventiv und verhindert, dass sich Fehler über Monate akkumulieren. Bei OnlineBilanz erstellen unsere Steuerberater den Jahresabschluss nicht isoliert, sondern prüfen dabei die Vorbuchhaltung systematisch mit.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Geschäftsführer haften nach § 43 GmbHG persönlich für Pflichtverletzungen, wenn sie die Buchhaltung vorsätzlich oder grob fahrlässig vernachlässigen. Das gilt insbesondere dann, wenn dadurch Steuerschäden entstehen oder Insolvenzanträge verspätet gestellt werden. Eine sorgfältige, laufend überwachte Buchhaltung ist deshalb nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern auch persönlicher Haftungsschutz für die Geschäftsführung.

Wie finde ich den richtigen Steuerberater in Ludwigsburg?

Die Wahl des richtigen Steuerberaters ist für GmbHs eine strategische Entscheidung mit langfristiger Wirkung. Neben fachlicher Kompetenz spielen Erreichbarkeit, Branchenkenntnisse, Digitalisierungsgrad und transparente Honorargestaltung eine zentrale Rolle. Im Raum Ludwigsburg gibt es zahlreiche Steuerberatungskanzleien – von kleinen Einzelpraxen bis zu überregionalen Sozietäten. Wer auf digitale Prozesse, transparente Festpreise und schnelle Bearbeitung Wert legt, findet mit Plattformen wie OnlineBilanz eine moderne Alternative zur klassischen Kanzlei vor Ort.

Auswahlkriterien für Steuerberater

Fachliche Qualifikation

  • Zugelassener Steuerberater nach § 3 StBerG mit aktueller Bestellung
  • Branchenerfahrung in Ihrer Branche (Handel, Dienstleistung, Handwerk, IT etc.)
  • Spezialisierung auf GmbH-Besteuerung und Jahresabschlüsse nach HGB
  • Laufende Fortbildung und Kenntnis aktueller Rechtsprechung (BFH, FG)
  • Mitgliedschaft in Berufsverbänden (Steuerberaterverband, DStV)

Servicequalität & Erreichbarkeit

  • Reaktionszeit: Wie schnell werden Anfragen beantwortet?
  • Digitale Zusammenarbeit: Cloud-Zugang, digitale Belegübermittlung, Videogespräche?
  • Transparente Honorare: Festpreise oder Stundensätze, Kostenvoranschlag bei größeren Projekten
  • Persönlicher Ansprechpartner: Wer koordiniert die laufende Betreuung?
  • Verfügbarkeit: Auch außerhalb der regulären Geschäftszeiten erreichbar?

Klassische Kanzlei oder digitale Plattform?

Traditionelle Steuerberatungskanzleien in Ludwigsburg bieten den Vorteil persönlicher Treffen und lokaler Präsenz. Allerdings arbeiten viele klassische Kanzleien noch mit papierbasierten Prozessen und Stundenhonoraren ohne Kostentransparenz. Wartezeiten von mehreren Wochen für Termine oder Jahresabschlüsse sind keine Seltenheit. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz setzen auf vollständig digitalisierte Prozesse: Mandanten laden Belege und Unterlagen über ein sicheres Portal hoch, die Kommunikation erfolgt per E-Mail oder Videocall, und der Jahresabschluss wird zu einem transparenten Festpreis erstellt.

Festpreis

Transparente Kosten ohne versteckte Stundensätze

Digital

Keine Papierbelege, keine Laufwege, volle Cloud-Integration

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Jahresabschluss ohne monatelange Wartezeiten

OnlineBilanz verbindet das Beste aus beiden Welten: Die fachliche Expertise und Haftung zugelassener Steuerberater mit der Geschwindigkeit und Transparenz digitaler Prozesse. Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart koordiniert die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater-Team, sorgt für reibungslose Datenübermittlung und begleitet den gesamten Prozess – von der ersten Anfrage bis zur finalen Offenlegung beim Unternehmensregister.

OnlineBilanz: Steuerberater-Qualität digital

Sie erhalten Ihren Jahresabschluss von zugelassenen Steuerberatern – rechtsverbindlich unterzeichnet, haftungsgesichert, fachlich geprüft. Die Koordination übernimmt Servet Gündogan in Stuttgart. Transparente Festpreise, keine Wartezeiten, vollständig digitalisiert. Mehr Informationen auf OnlineBilanz.de.

Checkliste: Erstgespräch mit Steuerberater

  • Welche Leistungen sind im Grundhonorar enthalten (laufende Buchführung, Jahresabschluss, Steuererklärungen)?
  • Wie ist die Honorargestaltung (Stundensatz, Festpreis, nach StBVV-Gebührenordnung)?
  • Welche digitalen Tools werden eingesetzt (DATEV, Cloud-Buchhaltung, Dokumentenmanagement)?
  • Wer ist mein persönlicher Ansprechpartner für laufende Fragen?
  • Wie lange dauert die Erstellung des Jahresabschlusses nach Datenübergabe?
  • Wird die Offenlegung beim Unternehmensregister mit übernommen?
  • Gibt es Erfahrung mit Betriebsprüfungen und steuerlicher Vertretung gegenüber dem Finanzamt?
  • Werden auch betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA, Liquiditätsplanung) angeboten?

Die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater ist eine langfristige Partnerschaft. Nehmen Sie sich Zeit für die Auswahl, vergleichen Sie Angebote und achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf Kommunikation, Erreichbarkeit und fachliche Kompetenz. Eine gut funktionierende Steuerberatung spart langfristig Zeit, Geld und schützt vor kostspieligen Fehlern bei Steuererklärungen und Jahresabschlüssen.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Einzelunternehmer in Ludwigsburg auch doppelte Buchführung machen?

Einzelunternehmer sind nur dann buchführungspflichtig nach § 238 HGB, wenn sie die Schwellenwerte überschreiten: mehr als 800.000 Euro Umsatz oder mehr als 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren. Andernfalls genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG.

Wie lange muss ich Buchhaltungsunterlagen aufbewahren?

Nach § 257 HGB müssen Handelsbücher, Inventare, Eröffnungsbilanzen, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege 10 Jahre aufbewahrt werden. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sind 6 Jahre aufbewahrungspflichtig. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße und Dauer der Verspätung. Zudem können Geschäftsführer persönlich haften, wenn sie ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachkommen.

Kann ich die Buchhaltung auch ohne Steuerberater an das Finanzamt übermitteln?

Ja, grundsätzlich können Sie die Buchhaltung und Steuererklärungen selbst erstellen und über ELSTER übermitteln. Allerdings erfordert dies fundierte Kenntnisse in Bilanzierung, Steuerrecht und GoBD-Compliance. Fehler können zu Nachzahlungen, Strafzuschlägen oder Betriebsprüfungen führen, weshalb viele GmbHs auf Steuerberater setzen.

Welche Kosten entstehen für die Buchhaltung einer kleinen GmbH?

Die Kosten variieren nach Umfang und Dienstleister. Steuerberater rechnen nach StBVV ab, wobei laufende Buchhaltung je nach Beleganzahl zwischen 100 und 500 Euro monatlich kostet. Die Jahresabschlusserstellung liegt oft zwischen 1.500 und 4.000 Euro. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten Festpreise, die Transparenz und Planungssicherheit schaffen.

Was sind die GoBD und warum sind sie wichtig?

Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form (GoBD) regeln seit 2015, wie digitale Buchhaltung rechtskonform erfolgen muss. Sie verlangen Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Unveränderbarkeit und maschinelle Auswertbarkeit aller Belege. Verstöße können zur Verwerfung der Buchführung und Schätzung durch das Finanzamt führen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB (Buchführungspflicht), § 264 HGB (Jahresabschluss), § 325 HGB (Offenlegung), § 42a GmbHG (Feststellungsfristen). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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