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Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchhaltung Greifswald

Buchhaltung Greifswald 2026: Pflichten & Fristen

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Buchhaltung in Greifswald unterliegt denselben handels- und steuerrechtlichen Anforderungen wie überall in Deutschland – doch gerade für GmbHs sind Fristen, Offenlegungspflichten und die Wahl der richtigen Software entscheidend. Dieser Ratgeber erklärt, welche Pflichten 2026 gelten, wann ein Steuerberater sinnvoll ist und wie Sie Ihre Buchhaltung rechtssicher digitalisieren. OnlineBilanz bietet Greifswalder Unternehmen digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

GmbHs in Greifswald unterliegen der Buchführungspflicht nach § 238 HGB sowie der Pflicht zur Erstellung und Offenlegung eines Jahresabschlusses nach § 325 HGB. Für das Geschäftsjahr 2025 gelten 2026 strikte Fristen: Feststellung binnen 8–11 Monaten (§ 42a GmbHG), Offenlegung binnen 12 Monaten beim Unternehmensregister. Bei Verstoß drohen Ordnungsgelder von 500–25.000 Euro nach § 335 HGB.

Welche Buchhaltungspflichten gelten für GmbHs in Greifswald?

Für GmbHs in Greifswald gelten die gleichen handelsrechtlichen Buchführungspflichten wie bundesweit. Nach § 238 HGB ist jeder Kaufmann verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die GmbH als juristische Person des Handelsrechts unterliegt dieser Pflicht unabhängig von ihrer Größe oder ihrem Standort.

Gesetzliche Grundlagen der Buchführung

  • § 238 HGB: Allgemeine Buchführungspflicht für Kaufleute
  • § 242 HGB: Pflicht zur Erstellung von Inventar und Jahresabschluss
  • § 243 HGB: Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
  • § 257 HGB: Aufbewahrungsfristen (10 Jahre für Buchungsbelege, 6 Jahre für Geschäftsbriefe)
  • § 41 GmbHG: Rechenschaftspflicht der Geschäftsführer
  • § 42a GmbHG: Feststellung des Jahresabschlusses durch Gesellschafterversammlung

Digitale Buchführung in der Praxis

Moderne Buchhaltungssoftware erleichtert die Einhaltung der GoB erheblich. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) regeln seit 2014 die Anforderungen an digitale Buchhaltungssysteme. Wichtig: Unveränderbarkeit der Buchungen und lückenlose Dokumentation aller Geschäftsvorfälle.

In Greifswald ansässige GmbHs profitieren von der lokalen Wirtschaftsstruktur mit Universität, Biotechnologie-Unternehmen und maritimer Wirtschaft. Die Buchhaltung muss branchenspezifische Besonderheiten – etwa Forschungsförderungen, Drittmittel oder Exportgeschäfte – korrekt abbilden.

Welche Fristen gelten für Jahresabschluss und Offenlegung in 2026?

Für GmbHs mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten präzise gesetzliche Fristen, deren Nichteinhaltung erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Die Fristenkette beginnt mit der Aufstellung durch den Geschäftsführer und endet mit der Offenlegung beim Unternehmensregister.

Feststellung des Jahresabschlusses 2025

Größenklasse Frist nach § 42a GmbHG Spätester Termin bei 31.12.2025
Kleine GmbH (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate 30.11.2026
Mittelgroße GmbH (§ 267 Abs. 2 HGB) 8 Monate 31.08.2026
Große GmbH (§ 267 Abs. 3 HGB) 8 Monate 31.08.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach § 325 HGB müssen die offenlegungspflichtigen Unterlagen innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag elektronisch beim Unternehmensregister eingereicht werden. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet dies: spätestens 31.12.2026. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung verhängt das Bundesamt für Justiz nach § 335 HGB Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Höhe richtet sich nach Unternehmensgröße, Verschuldensgrad und Dauer der Fristüberschreitung. Das Verfahren läuft automatisiert, Verzögerungen werden zeitnah geahndet.

„Viele Greifswalder GmbHs unterschätzen den Zeitbedarf zwischen Aufstellung und Offenlegung. Gesellschafterversammlungen müssen rechtzeitig einberufen, der Jahresabschluss geprüft und freigegeben werden. Eine frühzeitige Planung – idealerweise ab dem ersten Quartal – vermeidet Zeitdruck und Ordnungsgelder.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wann ist ein Steuerberater für die Buchhaltung sinnvoll?

Die Entscheidung zwischen interner Buchhaltung, externem Buchhalter oder Steuerberater hängt von Komplexität, Ressourcen und Haftungsfragen ab. In Greifswald bieten sowohl lokale Kanzleien als auch digitale Plattformen wie OnlineBilanz professionelle Steuerberater-Leistungen an.

Vorteile der Steuerberater-Buchhaltung

Rechtssicherheit und Haftung

Steuerberater unterliegen der Berufshaftpflicht und tragen die Verantwortung für die Richtigkeit der Buchführung. Bei Fehlern haftet die Berufshaftpflichtversicherung, nicht der Geschäftsführer persönlich.

Steueroptimierung

Nur Steuerberater dürfen rechtsberatend tätig werden und können Gestaltungsspielräume bei Bilanzierung, Rückstellungen und Abschreibungen nutzen. Dies führt häufig zu messbaren Steuervorteilen.

Kostenstruktur und Preismodelle

Traditionelle Steuerberaterkanzleien in Greifswald rechnen meist nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab – mit Gebührenrahmen nach Gegenstandswert. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise für Jahresabschluss und Buchhaltung, koordiniert durch Servet Gündogan und erstellt durch zugelassene Steuerberater. Dies ermöglicht präzise Budgetplanung ohne Überraschungen.

Digitale vs. lokale Steuerberatung

Die Wahl zwischen lokaler Präsenzkanzlei und digitaler Steuerberatung ist keine Entweder-Oder-Entscheidung mehr. Beide Modelle arbeiten mit zugelassenen Steuerberatern. Digitale Plattformen punkten mit Festpreisen, Online-Zugriff und schneller Kommunikation – ohne Wartezeiten in der Kanzlei. Für GmbHs mit standardisierten Prozessen oft die effizientere Lösung.

Welche Offenlegungspflichten gelten nach Größenklasse?

Die Offenlegungspflichten richten sich nach § 267 HGB und unterscheiden sich erheblich zwischen kleinen, mittelgroßen und großen GmbHs. Greifswalder Unternehmen sollten ihre Größenklasse präzise bestimmen, da Fehler bei der Offenlegung ordnungsgeldpflichtig sind.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Kriterium Kleine GmbH Mittelgroße GmbH Große GmbH
Bilanzsumme ≤ 6,0 Mio. € 6,0–20 Mio. € > 20 Mio. €
Umsatzerlöse (12 Monate) ≤ 12,0 Mio. € 12,0–40 Mio. € > 40 Mio. €
Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt) ≤ 50 50–250 > 250
Schwellenwerte Max. 2 von 3 überschritten 2 von 3 in beiden Bereichen Mind. 2 von 3 überschritten

Die Größenklasse wird erst dann gewechselt, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Kriterien über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB).

Offenlegungsumfang nach § 325 ff. HGB

Kleine GmbH

  • Bilanz (verkürzt möglich nach § 266 Abs. 1 HGB)
  • Anhang (mit Erleichterungen nach § 288 HGB)
  • Keine GuV erforderlich (§ 326 HGB)
  • Kein Lagebericht erforderlich
  • Offenlegung innerhalb 12 Monate

Mittelgroße GmbH

  • Vollständige Bilanz
  • Vollständige GuV
  • Anhang (Vollumfang)
  • Lagebericht (seit MicroBilG 2012)
  • Feststellung innerhalb 8 Monate
  • Offenlegung innerhalb 12 Monate

Große GmbH

  • Vollständige Bilanz
  • Vollständige GuV
  • Anhang (erweiterte Angaben)
  • Lagebericht
  • Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB
  • Offenlegung innerhalb 12 Monate

„Die korrekte Bestimmung der Größenklasse ist elementar. Viele GmbHs in Greifswald bewegen sich im Grenzbereich zwischen klein und mittelgroß. Hier entscheiden Details – etwa die exakte Berechnung der Bilanzsumme nach § 267 HGB oder die Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern. Unser Steuerberater-Team prüft dies systematisch bei jeder Jahresabschlusserstellung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie digitalisiere ich die Buchhaltung rechtssicher?

Die Digitalisierung der Buchhaltung ist kein technisches Nice-to-have, sondern eine Compliance-Anforderung. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) definieren seit 2014 – zuletzt aktualisiert 2019 – verbindliche Standards für digitale Buchführungssysteme.

Anforderungen der GoBD in der Praxis

  • Unveränderbarkeit: Jede Buchung muss nachträglich unveränderbar sein oder Änderungen müssen protokolliert werden (Versionierung)
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden, keine Aufzeichnungslücken
  • Zeitgerechtheit: Buchungen müssen zeitnah erfolgen, keine nachträgliche Massenbuchung zum Jahresende
  • Ordnung: Systematische Ablage nach nachvollziehbarem System (Kontenrahmen, Belegstruktur)
  • Nachvollziehbarkeit: Prüfungsfähigkeit durch Dritte, klare Buchungslogik und Belegzuordnung
  • Datensicherheit: Schutz vor Verlust, Manipulation und unbefugtem Zugriff durch Backups und Zugriffsrechte

Digitale Belegerfassung und Archivierung

Papierbelege dürfen nach ordnungsgemäßer Digitalisierung vernichtet werden, sofern die digitalen Kopien die GoBD-Anforderungen erfüllen. Dabei gilt: Das digitale Abbild muss mit dem Original bildlich und inhaltlich übereinstimmen, die technische Verarbeitung muss dokumentiert sein (Verfahrensdokumentation), und das System muss eine Indexierung und Volltextsuche ermöglichen.

Verfahrensdokumentation als Pflichtdokument

Die GoBD verlangen eine schriftliche Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie die Buchhaltung organisiert ist: welche Software eingesetzt wird, wie Belege digitalisiert werden, wer Zugriffsrechte hat, wie Backups erstellt werden und welche Kontrollen existieren. Diese Dokumentation muss bei Betriebsprüfungen vorgelegt werden können.

Greifswalder GmbHs, die auf digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz setzen, profitieren von vordefinierten, GoBD-konformen Workflows. Die Software-Schnittstellen und Prozesse sind bereits zertifiziert, die Verfahrensdokumentation wird mitgeliefert.

Welche Buchhaltungsfehler führen zu Haftungsrisiken?

Geschäftsführer haften persönlich für Pflichtverletzungen bei der Buchführung und Bilanzierung. § 43 GmbHG regelt die Sorgfaltspflicht und Haftung, § 15a InsO normiert die Insolvenzantragspflicht – deren Versäumnis oft auf fehlerhafte Buchhaltung zurückgeht.

Typische Fehlerquellen mit Haftungsfolgen

  • Unvollständige Erfassung: Fehlende Belege, nicht erfasste Bargeschäfte oder private Entnahmen führen zu unrichtigen Abschlüssen
  • Falsche Periodenabgrenzung: Nicht korrekt abgegrenzte Erträge/Aufwendungen verfälschen das Jahresergebnis und damit die Steuerbemessungsgrundlage
  • Bewertungsfehler: Überhöhte Aktivierungen, fehlende Wertberichtigungen oder unterlassene Rückstellungen
  • Verstoß gegen Aufbewahrungsfristen: § 257 HGB fordert 10 Jahre für Buchungsbelege – Vernichtung führt zu Schätzungsbescheiden
  • Verzögerte Insolvenzanmeldung: Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit werden durch Buchhaltung festgestellt – verspätete Erkennung = persönliche Haftung
  • Nicht-Offenlegung: Ordnungsgelder nach § 335 HGB, ggf. Eintragung in das Schuldnerverzeichnis

Geschäftsführerhaftung nach § 43 GmbHG

Der Geschäftsführer haftet der GmbH für schuldhaft verursachte Schäden aus Pflichtverletzungen. Dazu zählt die Verletzung der Buchführungspflicht ebenso wie die fehlerhafte Jahresabschlusserstellung. In der Insolvenz können Insolvenzverwalter Schadensersatz geltend machen, bei Steuerschäden haftet der Geschäftsführer nach § 69 AO persönlich.

Persönliche Haftung bei Steuerschulden

Nach § 69 AO haftet der Geschäftsführer persönlich und gesamtschuldnerisch für Steuerschulden der GmbH, wenn er seine Pflicht zur ordnungsgemäßen Abführung schuldhaft verletzt. Dies umfasst auch fehlerhafte Umsatzsteuer-Voranmeldungen oder verspätete Körperschaftsteuer-Erklärungen aufgrund mangelhafter Buchhaltung.

„Die persönliche Haftung ist das größte Risiko für Geschäftsführer. Viele unterschätzen, dass schon einfache Buchhaltungsfehler – etwa falsche Rückstellungen oder vergessene Verbindlichkeiten – zu existenzbedrohenden Haftungsfällen führen können. Eine professionelle Buchhaltung durch Steuerberater ist daher nicht nur Pflicht, sondern aktiver Haftungsschutz.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

D&O-Versicherung als Ergänzung

Eine Directors-&-Officers-Versicherung (D&O) deckt persönliche Haftungsansprüche ab, ersetzt aber nicht die Pflicht zur sorgfältigen Buchführung. Versicherer prüfen zunehmend, ob grob fahrlässige Pflichtverletzungen vorliegen – und kürzen dann die Leistung.

Wie bereite ich mich auf eine Betriebsprüfung vor?

Betriebsprüfungen durch das Finanzamt Greifswald erfolgen anlassbezogen oder nach Zufallsprinzip. Die Abgabenordnung (§§ 193 ff. AO) regelt die Rechte und Pflichten. Eine ordnungsgemäße Buchhaltung ist die beste Vorbereitung – Fehler und Lücken führen zu Schätzungen und Strafzuschlägen.

Ablauf einer Betriebsprüfung

  1. Prüfungsanordnung: Das Finanzamt kündigt die Prüfung schriftlich an und benennt Prüfungszeitraum (meist 3 Jahre) und Steuerarten
  2. Vorbesprechung: Klärung organisatorischer Fragen, Bereitstellung von Unterlagen, Festlegung des Prüfungsortes
  3. Prüfung vor Ort: Der Prüfer sichtet Buchhaltung, Belege, Verträge und Konten. Digitale Daten werden per IDEA/ACL ausgewertet
  4. Schlussbesprechung: Der Prüfer erläutert festgestellte Differenzen und gibt Gelegenheit zur Stellungnahme
  5. Prüfungsbericht: Schriftliche Dokumentation der Feststellungen, Grundlage für geänderte Steuerbescheide
  6. Änderungsbescheide: Das Finanzamt erlässt korrigierte Bescheide, gegen die Einspruch möglich ist

Digitaler Datenzugriff nach GoBD

Seit den GoBD haben Betriebsprüfer drei Zugriffsarten: Z1 (unmittelbarer Zugriff) – der Prüfer greift selbst auf das Buchhaltungssystem zu; Z2 (mittelbarer Zugriff) – der Steuerpflichtige führt Auswertungen durch, die der Prüfer vorgibt; Z3 (Datenträgerüberlassung) – Daten werden in maschinell auswertbarem Format (meist GDPdU/IDEA) übergeben. Die meisten Prüfungen laufen heute als Z3-Verfahren.

Prüfungssoftware IDEA und ACL

Betriebsprüfer nutzen Analysesoftware, um Buchungsanomalien zu identifizieren: doppelte Belegnummern, Buchungen außerhalb der Geschäftszeiten, runde Beträge bei vermeintlich variablen Kosten, systematische Unter- oder Überschreitungen von Schwellenwerten. Eine saubere, GoBD-konforme Buchhaltung hält dieser Analyse stand.

  • Vollständige Verfahrensdokumentation gemäß GoBD bereithalten
  • Digitale Buchhaltungsdaten in GDPdU-Format exportfähig halten
  • Belegarchivierung lückenlos und schnell durchsuchbar organisieren
  • Alle Verträge, Gesellschafterbeschlüsse und Sondervereinbarungen griffbereit archivieren
  • Steuerberater frühzeitig in Vorbesprechung einbinden
  • Keine Unterlagen vernichten, die innerhalb der Aufbewahrungsfrist liegen
  • Bei kritischen Sachverhalten (verdeckte Gewinnausschüttung, Betriebsausgaben) Nachweise bereithalten

„Greifswalder GmbHs mit professioneller Steuerberatung haben bei Betriebsprüfungen deutlich weniger Stress und meist bessere Ergebnisse. Unsere Steuerberater begleiten die Prüfung, führen die Schlussbesprechung und verhandeln strittige Punkte fachlich fundiert. Das spart häufig Nachzahlungen und vermeidet Fehler in der Kommunikation mit dem Finanzamt.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Buchhaltungssoftware eignet sich für GmbHs?

Die Wahl der Buchhaltungssoftware beeinflusst Effizienz, Rechtssicherheit und Prüfungssicherheit erheblich. GmbHs in Greifswald sollten auf GoBD-Zertifizierung, DATEV-Kompatibilität und skalierbare Funktionen achten.

Anforderungsprofil für GmbH-Buchhaltungssoftware

Pflichtfunktionen

  • GoBD-Konformität mit Zertifizierung
  • Unveränderbare Buchungen oder Versionierung
  • DATEV-Schnittstelle für Steuerberater
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung (ELSTER-Integration)
  • Anlagenbuchhaltung mit AfA-Berechnung
  • Offene-Posten-Verwaltung

Erweiterte Funktionen

  • Belegerfassung per Foto/Scan (OCR)
  • Digitale Belegarchivierung
  • Automatische Kontierung (KI-gestützt)
  • Banking-Integration (EBICS, FinTS)
  • Mahnwesen und Zahlungsverkehr
  • Liquiditätsplanung und Reporting

Marktübersicht Buchhaltungssoftware 2026

Anbieter Zielgruppe Besonderheit DATEV-Anbindung
DATEV Unternehmen online Steuerberater-Mandanten Branchenstandard, umfassende Integration Nativ
lexoffice Kleine GmbH, Freiberufler Einfache Bedienung, Festpreise Export möglich
sevDesk Kleine bis mittelgroße GmbH Modern, Cloud, gute UX Schnittstelle vorhanden
SAP Business One Mittelgroße bis große GmbH ERP-Integration, skalierbar Adapter erforderlich
Microsoft Dynamics 365 Große GmbH, Konzerne Vollumfängliches ERP-System Schnittstelle vorhanden

Für GmbHs, die mit einem Steuerberater zusammenarbeiten, ist die DATEV-Kompatibilität entscheidend. DATEV Unternehmen online ermöglicht eine nahtlose Zusammenarbeit: Der Mandant bucht, der Steuerberater prüft und ergänzt in Echtzeit. OnlineBilanz arbeitet mit DATEV-zertifizierten Schnittstellen, sodass Mandanten ihre bevorzugte Software nutzen können – die Steuerberater erhalten die Daten strukturiert und prüfbereit.

Cloud vs. On-Premise

Cloud-Lösungen dominieren den Markt: Sie sind GoBD-konform, bieten automatische Updates, ermöglichen ortsunabhängigen Zugriff und integrieren moderne Schnittstellen (Banking, OCR, ELSTER). On-Premise-Systeme sind nur noch für Großunternehmen mit speziellen Sicherheitsanforderungen relevant. Wichtig: Auch Cloud-Software muss die GoBD-Anforderungen an Datensicherheit und Verfügbarkeit erfüllen.

Was kostet ein Jahresabschluss durch den Steuerberater?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses richten sich traditionell nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese definiert Gebührenrahmen abhängig vom Gegenstandswert – bei großen GmbHs kann dies zu erheblichen und oft intransparenten Kosten führen.

Gebührenrahmen nach StBVV

Für die Erstellung eines Jahresabschlusses sieht die StBVV in der Anlage 12 eine Gebührenspanne vor. Der Gegenstandswert bemisst sich nach der Summe der Betriebseinnahmen oder des Jahresumsatzes. Die Gebühr kann zwischen 10/10 und 40/10 der Tabellenwerte variieren – der Steuerberater wählt innerhalb dieses Rahmens nach Schwierigkeit, Umfang und Verantwortung.

Jahresumsatz (Gegenstandswert) Tabellengebühr (Beispiel 20/10) Möglicher Rahmen (10/10 – 40/10)
50.000 € ca. 280 € 140 – 560 €
200.000 € ca. 900 € 450 – 1.800 €
500.000 € ca. 1.800 € 900 – 3.600 €
1.000.000 € ca. 3.100 € 1.550 – 6.200 €
5.000.000 € ca. 9.600 € 4.800 – 19.200 €

Zusätzlich fallen oft Kosten für Buchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldungen, Lohnbuchhaltung und Beratungsleistungen an – diese werden separat nach StBVV abgerechnet.

Festpreis-Modelle als Alternative

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise für Jahresabschlüsse. Der Preis wird vorab definiert, unabhängig vom Gebührenrahmen der StBVV. Dies ermöglicht präzise Budgetplanung und vermeidet Überraschungen bei der Abrechnung. Die fachliche Qualität bleibt gewährleistet, da zugelassene Steuerberater den Abschluss erstellen und unterzeichnen – koordiniert durch Servet Gündogan als Büroleiter.

„Viele Greifswalder GmbH-Geschäftsführer kennen die Kosten ihres Jahresabschlusses erst nach Fertigstellung. Festpreis-Modelle schaffen Planungssicherheit: Sie wissen vorher, was der Jahresabschluss kostet, und können Budget und Ressourcen entsprechend steuern. Die Qualität leidet nicht – im Gegenteil: Standardisierte Prozesse reduzieren Fehlerquellen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was ist im Festpreis enthalten?

Seriöse Festpreis-Angebote umfassen: Erstellung der Bilanz nach § 266 HGB, Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB, Anhang mit allen gesetzlich erforderlichen Angaben, Steuerliche Überleitungsrechnung, Vorbereitung der Offenlegung beim Unternehmensregister. Nicht enthalten sind meist: laufende Buchhaltung (wird separat bepreist), Sonderleistungen wie Bewertungsgutachten oder Umstrukturierungen.

Versteckte Kosten vermeiden

  • Klären Sie vorab, ob Nacharbeiten (fehlende Belege, unklare Buchungen) extra berechnet werden
  • Fragen Sie, ob Kommunikation (E-Mails, Telefonate) im Preis enthalten ist oder nach Zeitaufwand abgerechnet wird
  • Prüfen Sie, ob die Offenlegung beim Unternehmensregister im Angebot enthalten ist
  • Achten Sie auf Zusatzkosten für Software-Lizenzen (DATEV, Buchhaltungssoftware)
  • Vereinbaren Sie schriftlich, welche Leistungen der Festpreis umfasst

Warum OnlineBilanz für Greifswalder GmbHs eine gute Wahl ist

OnlineBilanz verbindet die fachliche Kompetenz zugelassener Steuerberater mit der Effizienz digitaler Plattformen. Für GmbHs in Greifswald bedeutet dies: keine Wartezeiten in der Kanzlei, transparente Festpreise und direkter Online-Zugriff auf alle Unterlagen – ohne Kompromisse bei Qualität oder Rechtssicherheit.

Das OnlineBilanz-Modell im Überblick

Koordination durch Servet Gündogan

Als Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart ist Servet Gündogan erster Ansprechpartner. Er koordiniert den Prozess zwischen Mandant und Steuerberater-Team, klärt organisatorische Fragen und sorgt für reibungslose Abläufe.

Erstellung durch Steuerberater-Team

Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt, fachlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Die volle Steuerberater-Verantwortung und Haftung bleibt gewährleistet.

Vorteile für Greifswalder GmbHs

  • Ortsunabhängigkeit: Die digitale Zusammenarbeit funktioniert genauso gut von Greifswald aus wie von Stuttgart oder München – ohne Qualitätsverlust
  • Zeitersparnis: Keine Anfahrtswege zur Kanzlei, keine Wartezeiten auf Termine. Upload der Unterlagen, Bearbeitung durch Steuerberater, fertig
  • Planungssicherheit: Festpreise ermöglichen präzise Budgetierung, keine versteckten Kosten oder Gebührenüberraschungen
  • Qualität: Zugelassene Steuerberater mit Berufshaftpflicht – die gleiche fachliche Kompetenz wie bei lokalen Kanzleien, aber effizienter organisiert
  • Rechtssicherheit: GoBD-konforme Prozesse, aktuelle Rechtskenntnis, Einhaltung aller Fristen für Feststellung und Offenlegung

„Greifswald liegt nicht im Zentrum der deutschen Steuerberater-Landschaft – aber das ist heute irrelevant. Digitale Steuerberatung funktioniert genauso professionell wie die Kanzlei vor Ort, oft sogar schneller und transparenter. Unsere Mandanten schätzen die Verbindung aus persönlicher Betreuung durch mich als Koordinator und der fachlichen Tiefe unseres Steuerberater-Teams.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für wen ist OnlineBilanz geeignet?

OnlineBilanz eignet sich besonders für kleine und mittelgroße GmbHs mit standardisierten Geschäftsprozessen: Handels-GmbHs, Dienstleister, Software-Unternehmen, Online-Händler oder Handwerksbetriebe. Weniger geeignet ist das Modell für hochkomplexe Sonderfälle (internationale Konzernverflechtungen, Spezialfinanzierungen, komplexe Holdingstrukturen), die intensive individuelle Beratung erfordern. Für den typischen Greifswalder Mittelstand – von der IT-GmbH bis zum Handelsunternehmen – ist OnlineBilanz die effiziente, rechtssichere und kostentransparente Lösung.

So funktioniert der Einstieg

Der Prozess ist einfach: Sie beschreiben Ihr Unternehmen und Ihre Anforderungen online, erhalten ein verbindliches Festpreis-Angebot, laden nach Vertragsschluss Ihre Buchhaltungsunterlagen hoch, das Steuerberater-Team erstellt den Jahresabschluss, Sie erhalten den fertigen, unterzeichneten Jahresabschluss digital – bereit zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Greifswalder GmbH-Geschäftsführer persönlich für Buchhaltungsfehler haften?

Ja. Nach § 43 Abs. 1 GmbHG haften Geschäftsführer persönlich für Pflichtverletzungen, darunter auch die Verletzung der Buchführungspflicht nach § 238 HGB. Wird der Jahresabschluss nicht fristgerecht erstellt oder offengelegt, kann das Ordnungsgeld zunächst gegen die GmbH, bei Wiederholung auch persönlich gegen den Geschäftsführer verhängt werden. Zudem droht bei Insolvenz die Insolvenzverschleppungshaftung, wenn die Buchhaltung keine rechtzeitige Erkennung der Überschuldung ermöglicht hat.

Kann ich die Buchhaltung meiner Greifswalder GmbH komplett selbst erledigen?

Rechtlich ja – die Buchführungspflicht nach § 238 HGB verlangt keine Beauftragung eines Steuerberaters. Allerdings erfordert eine ordnungsgemäße Buchhaltung Fachkenntnisse in Handels- und Steuerrecht, GoB-Konformität und Einhaltung der GoBD. Fehler können zu Schätzungen durch das Finanzamt, Steuernachzahlungen und Ordnungsgeldern führen. Spätestens bei der Erstellung des Jahresabschlusses empfiehlt sich die Einbindung eines Steuerberaters, um Haftungsrisiken zu minimieren.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für Buchungsbelege in Greifswald?

Nach § 257 HGB und § 147 AO gelten für Buchungsbelege, Bilanzen, Inventare und Geschäftsbriefe 10 Jahre Aufbewahrungspflicht. Für empfangene Handels- und Geschäftsbriefe sowie sonstige Unterlagen gilt eine 6-jährige Frist. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Elektronische Belege müssen nach den GoBD revisionssicher und unveränderbar archiviert werden – eine bloße Ablage in einem Ordner reicht nicht aus.

Was ändert sich 2026 bei der Offenlegung von Jahresabschlüssen?

Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Für das Geschäftsjahr 2025 gilt die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026. Verspätungen führen automatisch zu Ordnungsgeldverfahren. Neu ist auch, dass Kleinstkapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 lit. a HGB von der Offenlegung befreit bleiben können, wenn sie die Schwellenwerte des § 267a HGB nicht überschreiten.

Kann ich als Greifswalder Start-up von Anfang an auf digitale Buchhaltung setzen?

Ja, und das ist sogar empfehlenswert. Digitale Buchhaltung nach den GoBD spart Zeit, reduziert Fehlerquellen und erleichtert die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Wichtig ist die GoBD-Konformität: revisionssichere Archivierung, Unveränderbarkeit, Nachvollziehbarkeit und Verfügbarkeit aller Belege. Moderne cloudbasierte Buchhaltungssoftware erfüllt diese Anforderungen. OnlineBilanz bietet für Start-ups und GmbHs in Greifswald digitale Workflows mit direkter Anbindung an Steuerberater.

Welche Rolle spielt der Gesellschafterbeschluss bei der Feststellung des Jahresabschlusses?

Der Jahresabschluss einer GmbH muss nach § 42a GmbHG von den Gesellschaftern festgestellt werden – die Erstellung durch den Geschäftsführer allein reicht nicht. Die Feststellung erfolgt per Gesellschafterbeschluss innerhalb von 11 Monaten (Kleinstkapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittel- und große GmbHs) nach Bilanzstichtag. Erst nach Feststellung beginnt die 12-Monats-Frist zur Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB. Ohne formgerechten Beschluss ist der Jahresabschluss nicht rechtswirksam.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Handelsgesetzbuch (HGB), GmbH-Gesetz (GmbHG), Abgabenordnung (AO), Bundesministerium der Finanzen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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