Buchführung Software GmbH 2026: Vergleich & Anforderungen
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Jede GmbH ist zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet – und professionelle Buchführungssoftware erleichtert die Einhaltung der GoBD, die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater und die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich. Dieser Artikel erklärt, welche gesetzlichen Anforderungen an Software für GmbH gestellt werden, welche Lösungen sich in der Praxis bewähren und worauf Geschäftsführer bei Auswahl, Kosten und Datensicherheit achten sollten.
Kurzantwort
Eine GmbH unterliegt der unbeschränkten Buchführungspflicht nach § 238 ff. HGB. Die eingesetzte Buchführungssoftware muss GoBD-konform sein, vollständige, nachvollziehbare und unveränderliche Aufzeichnungen gewährleisten und im Idealfall eine digitale Schnittstelle zum Steuerberater bieten. Moderne Cloud-Lösungen verbinden Flexibilität mit Datensicherheit und ermöglichen eine effiziente Vorbereitung des Jahresabschlusses.
Inhaltsverzeichnis
- Buchführungspflicht der GmbH: Gesetzliche Grundlagen und Umfang
- GoBD-konforme Software: Was muss eine Buchhaltungssoftware für die GmbH leisten?
- Welche Softwarelösungen eignen sich für GmbH und UG?
- Die Schnittstelle zum Steuerberater: DATEV, CSV oder digitale Plattform?
- Jahresabschluss erstellen: Software allein oder mit Steuerberater?
- Kosten-Nutzen-Analyse: Was kostet Buchführungssoftware wirklich?
- Datensicherheit und Cloud-Buchhaltung: Was müssen GmbH-Geschäftsführer beachten?
- Praxistipps für die Auswahl der richtigen Buchführungssoftware
Buchführungspflicht der GmbH: Gesetzliche Grundlagen und Umfang
Jede GmbH ist nach § 238 HGB zur ordnungsgemäßen Buchführung verpflichtet – unabhängig von Größe, Umsatz oder Gewinn. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung unterliegt als Kapitalgesellschaft der unbedingten Buchführungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 GmbHG in Verbindung mit § 238 HGB. Diese Pflicht besteht ab dem Tag der Eintragung ins Handelsregister und endet erst mit der Löschung der Gesellschaft.
Umfang der gesetzlichen Buchführungspflicht
- Laufende Buchführung: Alle Geschäftsvorfälle müssen zeitnah, vollständig und sachlich geordnet erfasst werden (§ 239 HGB).
- Inventar: Zu Beginn des Handelsgewerbes und zum Ende jedes Geschäftsjahres ist ein Bestandsverzeichnis zu erstellen (§ 240 HGB).
- Jahresabschluss: Bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (§ 242 Abs. 3 HGB), bei mittelgroßen und großen GmbH erweitert um einen Anhang (§ 264 Abs. 1 HGB).
- Lagebericht: Für mittelgroße und große GmbH verpflichtend (§ 264 Abs. 1 HGB).
- Aufbewahrungspflichten: Handelsbücher, Inventare und Jahresabschlüsse 10 Jahre, Handelsbriefe 6 Jahre (§ 257 HGB).
Praxis-Hinweis für UG-Geschäftsführer
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) unterliegt denselben Buchführungs- und Bilanzierungspflichten wie eine reguläre GmbH. Der geringere Kapitaleinsatz ändert nichts am gesetzlichen Pflichtenprogramm nach HGB und GmbHG.
Für die technische Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben bietet sich der Einsatz professioneller Buchführungssoftware an, die sowohl GoBD-Konformität als auch eine revisionssichere Archivierung sicherstellt.
GoBD-konforme Software: Was muss eine Buchhaltungssoftware für die GmbH leisten?
Die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. November 2019 definieren verbindlich, welche technischen und organisatorischen Anforderungen eine Buchführungssoftware erfüllen muss. Verstöße können zur Verwerfung der Buchführung durch die Finanzverwaltung führen – mit erheblichen steuerlichen Folgen durch Hinzuschätzungen.
Zentrale technische Anforderungen an die Software
Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit
- Vollständige Protokollierung aller Buchungen und Änderungen
- Unveränderbarkeit gebuchter Belege (audit trail)
- Jeder Geschäftsvorfall muss vom Beleg zur Buchung nachvollziehbar sein
- Revisionssichere Archivierung über die gesamte Aufbewahrungsfrist
Ordnung und Sicherheit
- Eindeutige Belegnummerierung ohne Lücken
- Unveränderbare Zeitstempel bei Erfassung
- Datensicherung und Schutz vor Verlust
- Vergabe differenzierter Zugriffsrechte nach Funktionen
Achtung bei Cloud-Lösungen
Auch bei cloudbasierten Buchführungssystemen trägt die GmbH die volle Verantwortung für GoBD-Konformität. Die Geschäftsführung muss sicherstellen, dass der Softwareanbieter alle Anforderungen erfüllt und die Daten jederzeit in auswertbarer Form zur Verfügung stehen – insbesondere bei Betriebsprüfungen (§ 147 Abs. 6 AO).
Verfahrensdokumentation als Pflichtbestandteil
Zu jeder eingesetzten Buchführungssoftware muss eine Verfahrensdokumentation existieren, die den gesamten Prozess von der Belegerfassung bis zur Archivierung beschreibt. Diese Dokumentation muss die verwendete Hard- und Software, die organisatorischen Abläufe, die Zugriffsberechtigungen und die Kontrollmechanismen nachvollziehbar darstellen. Bei einer Betriebsprüfung ist diese Dokumentation vorzulegen.
Welche Softwarelösungen eignen sich für GmbH und UG?
Der deutsche Markt bietet eine Vielzahl von Buchhaltungslösungen, die sich in Funktionsumfang, Komplexität, Integrationsmöglichkeiten und Preis erheblich unterscheiden. Die Wahl der richtigen Software hängt von Unternehmensgröße, Branche, Geschäftsvorfallvolumen und internen Ressourcen ab.
Kategorien von Buchführungssoftware
Einfache Cloud-Lösungen
- Intuitive Bedienung, kurze Einarbeitung
- Automatisierte Belegerfassung per App/Scan
- Monatliche Abo-Modelle ab 10–30 Euro
- Eingeschränkte Anpassungsmöglichkeiten
- Beispiele: sevDesk, lexoffice, FastBill
Professionelle Finanzbuchhaltung
- Vollständige Fibu-Module inkl. Anlagenbuchhaltung
- Mehrmandantenfähig, Kostenstellen-Rechnung
- Schnittstellen zu DATEV, Warenwirtschaft, CRM
- Höherer Schulungsaufwand erforderlich
- Beispiele: DATEV Unternehmen online, Lexware
ERP-Systeme mit Fibu-Modul
- Integrierte Gesamtlösung: Fibu, Controlling, Lager, Personal
- Mehrsprachig, mehrwährungsfähig, Konzernkonsolidierung
- Individuelle Anpassung an Geschäftsprozesse
- Erheblicher Implementierungsaufwand
- Beispiele: SAP Business One, Microsoft Dynamics 365
„In der Praxis zeigt sich: Die leistungsfähigste Software nützt wenig, wenn die Schnittstelle zum Steuerberater nicht funktioniert. Wir empfehlen Mandanten, vor der Softwareauswahl mit ihrem Steuerberater zu sprechen – oder gleich auf eine integrierte Lösung zu setzen, bei der die steuerliche Beratung und Jahresabschlusserstellung digital eingebunden sind.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Für Geschäftsführer, die den Jahresabschluss vollständig auslagern möchten, bieten Plattformen wie OnlineBilanz eine Kombination aus Software-Zugang und Steuerberater-Leistung zum Festpreis – ohne dass separate Softwarelizenzen erworben oder Schnittstellen manuell konfiguriert werden müssen.
Die Schnittstelle zum Steuerberater: DATEV, CSV oder digitale Plattform?
Die Zusammenarbeit zwischen GmbH und Steuerberater erfordert einen regelmäßigen, strukturierten Datenaustausch. Die Qualität dieser Schnittstelle entscheidet maßgeblich über Effizienz, Fehlerquote und letztlich über die Kosten der steuerlichen Beratung.
Etablierte Austauschformate und ihre Vor- und Nachteile
| Format | Beschreibung | Vorteile | Nachteile |
|---|---|---|---|
| DATEV-Schnittstelle | Standardisierter Datenaustausch im DATEV-Format | Hohe Kompatibilität, automatisierte Übernahme, Branchenstandard | Oft kostenpflichtig, technische Konfiguration erforderlich |
| CSV/Excel-Export | Manuelle Übergabe strukturierter Tabellen | Einfach, keine zusätzliche Software nötig | Fehleranfällig, hoher manueller Aufwand, Medienbruch |
| BMD/Lexware-Formate | Herstellerspezifische Exportformate | Integration in bestehende Software | Begrenzte Verbreitung, nicht alle StB nutzen diese |
| Cloud-Integration | Direkte Anbindung StB an Mandanten-Software | Echtzeit-Zugriff, keine manuelle Übermittlung | Datenschutz- und Zugriffsrechte-Klärung erforderlich |
Moderne Alternative: Integrierte Steuerberater-Plattformen
Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden Buchführungssoftware und Steuerberater-Leistung in einem System. Der Mandant erfasst Belege digital, die Steuerberater greifen direkt auf die Daten zu und erstellen den Jahresabschluss – ohne Formatkonvertierungen, ohne Datenverlust, ohne Schnittstellenkonfiguration.
Die Wahl der Schnittstelle sollte nicht isoliert erfolgen: Klären Sie bereits vor Softwareauswahl mit Ihrem Steuerberater, welche Formate dieser bevorzugt verarbeitet. Viele Steuerberater arbeiten ausschließlich mit DATEV-Formaten, was die Auswahl cloudbasierter Low-Budget-Lösungen einschränken kann.
Jahresabschluss erstellen: Software allein oder mit Steuerberater?
Während die laufende Buchführung technisch auch ohne steuerliche Fachkenntnisse in Software erfasst werden kann, stellt die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich höhere fachliche Anforderungen. Für die GmbH gelten die strengen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften der §§ 238 ff. HGB sowie spezielle Regelungen für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB.
Fachliche Anforderungen an den GmbH-Jahresabschluss
- Bilanzierung: Korrekte Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden nach §§ 252–256a HGB, Berücksichtigung von Abschreibungen, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungen.
- Latente Steuern: Bei mittelgroßen und großen GmbH Berechnung und Ausweis latenter Steuern nach § 274 HGB.
- Anhang: Erläuterung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Aufgliederung einzelner Posten, Angaben zu Haftungsverhältnissen (§ 284 HGB).
- Lagebericht: Bei mittelgroßen und großen GmbH Darstellung der wirtschaftlichen Lage und voraussichtlichen Entwicklung (§ 289 HGB).
- Feststellung: Beschlussfassung durch Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag.
- Offenlegung: Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag.
„Software kann Buchungen verarbeiten und formale Abschlüsse erzeugen – aber die steueroptimale Gestaltung, die richtige Auslegung von Bewertungsspielräumen und die rechtssichere Formulierung des Anhangs erfordern steuerliches und bilanzrechtliches Fachwissen. Unsere Steuerberater übernehmen diese fachliche Verantwortung und unterzeichnen den Jahresabschluss rechtsverbindlich.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Haftungsrisiken bei fehlerhaftem Jahresabschluss
Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses (§ 43 Abs. 1 GmbHG). Fehlerhafte Bilanzen können zu steuerlichen Nachforderungen, Verzugszinsen und Bußgeldern führen. Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung drohen Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB – diese werden vom Bundesamt für Justiz direkt gegen die Geschäftsführer festgesetzt.
Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und ohne Vor-Ort-Termine, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Buchhaltungsdaten werden digital übermittelt, unsere zugelassenen Steuerberater erstellen den Jahresabschluss fachlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet.
Kosten-Nutzen-Analyse: Was kostet Buchführungssoftware wirklich?
Die reinen Softwarekosten bilden nur einen Teil der tatsächlichen Gesamtkosten ab. Eine realistische Kalkulation muss Lizenzkosten, Implementierung, Schulung, laufende Pflege und die Zeit für Datenpflege berücksichtigen.
Kostenstruktur nach Unternehmensgröße (Stand 2026)
| Kostenfaktor | Kleine GmbH (< 350 T€) | Mittlere GmbH (350 T€ – 20 Mio. €) | Große GmbH (> 20 Mio. €) |
|---|---|---|---|
| Software-Lizenz (jährlich) | 120–600 € | 800–3.500 € | 5.000–50.000 € |
| Einrichtung/Implementation | 0–500 € | 1.500–5.000 € | 10.000–100.000 € |
| Schulung Mitarbeiter | 200–800 € | 1.000–3.000 € | 5.000–20.000 € |
| Laufende Pflege/Updates | 0–200 € (inkl.) | 300–1.000 € | 2.000–10.000 € |
| Interner Zeitaufwand (geschätzt) | 5–10 h/Monat | 20–40 h/Monat | 80–200 h/Monat |
| Steuerberater Jahresabschluss | 1.500–3.500 € | 3.500–8.000 € | 8.000–50.000 € |
Der interne Zeitaufwand wird häufig unterschätzt: Belegerfassung, Kontenabstimmung, Klärung von Differenzen, Vorbereitung für den Steuerberater und Nacharbeit von Rückfragen binden erhebliche personelle Ressourcen – insbesondere wenn keine buchhalterische Fachkraft im Unternehmen tätig ist.
2–4 h
Durchschnittlicher wöchentlicher Zeitaufwand für Buchhaltung in kleiner GmbH
1.200–2.400 €
Jährliche Opportunitätskosten bei Geschäftsführer-Stundensatz 50 €
25–40 %
Zeitersparnis durch professionelle Steuerberater-Lösung
Alternative: All-inclusive-Lösung mit Festpreis
Integrierte Plattformen wie OnlineBilanz bieten Software, Datenerfassung und Steuerberater-Leistung zum transparenten Festpreis. Die Gesamtkosten sind von Anfang an kalkulierbar, ohne versteckte Zusatzkosten für Rückfragen, Sonderbuchungen oder Jahresabschluss-Zuschläge.
Datensicherheit und Cloud-Buchhaltung: Was müssen GmbH-Geschäftsführer beachten?
Cloudbasierte Buchführungssoftware bietet Flexibilität und automatische Updates – stellt Geschäftsführer aber auch vor datenschutzrechtliche und steuerliche Compliance-Fragen. Die Verlagerung der Buchhaltungsdaten auf Server von Drittanbietern erfordert sorgfältige vertragliche und technische Absicherung.
DSGVO-Anforderungen bei Cloud-Buchhaltung
- Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO): Mit dem Softwareanbieter muss ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) geschlossen werden, der die Verarbeitung personenbezogener Daten (z. B. Mitarbeiterdaten, Lieferantendaten) regelt.
- Serverstandort: Die Daten sollten auf Servern innerhalb der EU oder in Ländern mit angemessenem Datenschutzniveau gespeichert werden (Art. 44 ff. DSGVO).
- Technische Maßnahmen (Art. 32 DSGVO): Der Anbieter muss angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nachweisen: Verschlüsselung, Zugriffskontrollen, Protokollierung, regelmäßige Sicherheitsupdates.
- Subunternehmer: Wenn der Cloud-Anbieter Subdienstleister einsetzt, muss dies vertraglich geregelt und transparent sein.
Steuerrechtliche Anforderungen: GoBD und Cloud
Die GoBD fordern, dass die Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen Zugriff auf alle steuerrelevanten Daten erhält – auch wenn diese in der Cloud liegen. Die GmbH muss sicherstellen, dass Daten jederzeit vollständig, unveränderbar und maschinell auswertbar zur Verfügung stehen (§ 147 Abs. 6 AO). Dies bedeutet konkret:
-
Exportfunktion für Daten in standardisierten Formaten (z. B. GDPdU, IDEA)
-
Vollständige Revisionssicherheit: Keine nachträglichen Änderungen ohne Protokoll
-
Datenzugriff auch bei Vertragsbeendigung oder Insolvenz des Anbieters gesichert
-
Backup- und Recovery-Prozesse dokumentiert und getestet
Haftung liegt bei der Geschäftsführung
Auch bei Auslagerung der Buchhaltung in die Cloud bleibt die Geschäftsführung verantwortlich für die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen. Bei Datenverlust, Sicherheitsvorfällen oder Verstößen gegen GoBD oder DSGVO haftet die GmbH – unabhängig davon, ob der Fehler beim Softwareanbieter lag.
Geschäftsführer sollten vor der Einführung von Cloud-Buchhaltung die Zertifizierungen des Anbieters prüfen (z. B. ISO 27001, IDW PS 951, GoBD-Testat) und die Verträge von einem Fachanwalt oder Steuerberater prüfen lassen.
Praxistipps für die Auswahl der richtigen Buchführungssoftware
Die Auswahl der passenden Buchhaltungssoftware ist keine rein technische Entscheidung, sondern eine strategische Weichenstellung für die gesamte Finanzorganisation der GmbH. Folgende Kriterien sollten bei der Evaluation systematisch geprüft werden.
Checkliste für die Softwareauswahl
-
GoBD-Zertifizierung oder nachweisbare Konformität vorhanden
-
DATEV-Schnittstelle oder direktes Format, das Ihr Steuerberater verarbeiten kann
-
Skalierbarkeit: Software wächst mit (z. B. bei Wechsel von Klein- zu Mittelgroß)
-
Automatisierungsgrad: Belegerfassung per App/Scan, automatische Kontierung mit KI-Unterstützung
-
Integration mit bestehenden Systemen (Warenwirtschaft, Onlineshop, Banken-API)
-
Benutzerfreundlichkeit: Kurze Einarbeitungszeit, intuitives Interface
-
Support und Dokumentation: Erreichbarkeit, deutschsprachiger Support, Hilfe-Center
-
Datenmigration: Wie einfach können Sie später zu einer anderen Software wechseln?
-
Transparente Preisstruktur: Alle Kosten klar, keine versteckten Gebühren für Buchungsvolumen
-
Steuerberater-Integration: Kann Ihr Steuerberater direkt zugreifen oder müssen Sie manuell exportieren?
„Die beste Software ist die, die Sie tatsächlich nutzen. Viele Geschäftsführer kaufen überdimensionierte Lösungen mit Funktionen, die sie nie brauchen, und scheitern dann an der Komplexität. Besser: Mit einer einfachen, gut integrierten Lösung starten – und bei Bedarf upgraden.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Testphase richtig nutzen
Die meisten Anbieter gewähren kostenlose Testphasen zwischen 14 und 30 Tagen. Nutzen Sie diese Zeit strukturiert: Erfassen Sie repräsentative Geschäftsvorfälle aus mehreren Kategorien (Wareneinkauf, Dienstleistung, Reisekosten, Anlagekauf), testen Sie die Export-Funktionen und lassen Sie Ihren Steuerberater einen Probe-Export prüfen. Achten Sie dabei besonders auf die Benutzerführung bei komplexeren Vorgängen wie Abschreibungen, Rückstellungen oder Umbuchungen.
Typische Fehler bei der Softwareauswahl
- Entscheidung nur nach Preis, nicht nach Gesamtkosten
- Keine Abstimmung mit Steuerberater vorab
- Überschätzung der eigenen IT-Kompetenz
- Unterschätzung des Schulungsbedarfs
- Fehlende Prüfung der Datenexportierbarkeit
Erfolgsfaktoren für die Implementation
- Klare Rollenverteilung: Wer erfasst was?
- Schulung aller beteiligten Mitarbeiter
- Parallelbetrieb alter/neuer Software für 2–3 Monate
- Regelmäßige Abstimmung mit Steuerberater
- Dokumentation aller Prozesse (Verfahrensdokumentation)
Für Geschäftsführer, die den Aufwand für Softwareauswahl, Implementation und laufende Datenpflege minimieren möchten, bieten digitale Steuerberater-Plattformen eine echte Alternative: Software, Steuerberater und Jahresabschluss aus einer Hand, mit Festpreis und ohne versteckte Zusatzkosten.
Häufig gestellte Fragen
Kann eine GmbH auf eine Buchführungssoftware komplett verzichten?
Nein. Eine GmbH ist nach § 238 HGB zur ordnungsgemäßen, lückenlosen Buchführung verpflichtet. Zwar ist eine manuelle Buchführung theoretisch zulässig, in der Praxis jedoch kaum umsetzbar: Die GoBD fordern unveränderbare, nachvollziehbare Aufzeichnungen und maschinelle Auswertbarkeit. Eine GoBD-konforme Software ist daher faktisch unverzichtbar, um Rechts- und Betriebsprüfungen zu bestehen.
Welche Aufbewahrungsfristen gelten für digitale Buchführungsdaten?
Nach § 257 HGB müssen Buchungsbelege, Jahresabschlüsse und Inventare 10 Jahre lang aufbewahrt werden, Handels- und Geschäftsbriefe 6 Jahre. Die Frist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Die Software muss daher auch nach einem Anbieterwechsel die Daten revisionssicher exportieren und archivieren können.
Ist eine Cloud-Buchführung für GmbH rechtlich zulässig?
Ja. Cloud-Lösungen sind zulässig, sofern sie GoBD-konform sind, Server in der EU stehen (DSGVO) und eine sichere Verschlüsselung sowie regelmäßige Backups gewährleistet sind. Der Geschäftsführer bleibt verantwortlich für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen – auch bei Auslagerung der technischen Infrastruktur an einen Cloud-Anbieter.
Muss die Buchführungssoftware vom Finanzamt zertifiziert sein?
Nein, eine behördliche Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben. Die Software muss jedoch die GoBD erfüllen. Viele Anbieter lassen ihre Software freiwillig durch unabhängige Prüfer (z. B. IDW PS 880) testieren. Geschäftsführer sollten auf entsprechende Nachweise, Verfahrensdokumentationen und Revisionssicherheit achten, um im Prüfungsfall keine Risiken einzugehen.
Kann eine GmbH Excel als Buchführungssoftware nutzen?
Excel allein erfüllt die GoBD-Anforderungen nicht: Es fehlen Unveränderbarkeit, durchgängige Protokollierung und maschinelle Auswertbarkeit. Zwar können einzelne Auswertungen in Excel erfolgen, die Buchführung selbst muss jedoch in einer GoBD-konformen Software geführt werden. Eine reine Excel-Buchführung birgt erhebliche Risiken bei Betriebsprüfungen und kann zu Schätzungen durch das Finanzamt führen.
Welche Rolle spielt die E-Rechnung ab 2025/2026 für die Softwareauswahl?
Ab 01.01.2025 gilt die Pflicht zum Empfang elektronischer Rechnungen (XRechnung, ZUGFeRD) im B2B-Bereich, ab 2027/2028 schrittweise auch die Versandpflicht. Die Buchführungssoftware sollte daher bereits 2026 E-Rechnungen empfangen, verarbeiten und idealerweise auch erstellen können. Eine fehlende E-Rechnungs-Funktion kann mittelfristig erheblichen Mehraufwand verursachen.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 257 HGB – Aufbewahrung von Unterlagen, GoBD – BMF-Schreiben (28.11.2019), § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


