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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
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Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
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14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
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Fabian Klement
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
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Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

14–21 Minuten

OnlineBilanzBlogBuchführung Software Freiberufler

Buchführung Software Freiberufler 2026: Vergleich & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Freiberufler unterliegen zwar keiner Buchführungspflicht nach § 238 HGB, müssen aber ihre Einnahmen und Ausgaben für die Steuererklärung nachweisen. Moderne Buchführungssoftware unterstützt bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung, automatisiert Belegerfassung und gewährleistet GoBD-Konformität. Dieser Artikel zeigt, welche Softwarelösungen sich 2026 für Freiberufler eignen und worauf bei der Auswahl zu achten ist.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig, benötigen aber Software für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Geeignete Lösungen müssen GoBD-konform sein, Belegmanagement bieten und idealerweise DATEV-Schnittstellen für den Steuerberater haben. Die Kosten variieren zwischen 10 und 50 Euro monatlich, je nach Funktionsumfang und Mandantenzahl.

Welche Buchführungspflicht gilt für Freiberufler?

Freiberufler sind nach § 18 EStG von der Buchführungspflicht nach §§ 238 ff. HGB befreit. Sie müssen keine doppelte Buchführung führen und auch keinen Jahresabschluss mit Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellen. Stattdessen genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese vereinfachte Gewinnermittlung erfasst lediglich die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nach dem Zu- und Abflussprinzip.

Dennoch müssen Freiberufler ihre Geschäftsvorfälle dokumentieren und Belege aufbewahren. Die Aufbewahrungspflicht beträgt zehn Jahre für Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse und Buchungsbelege sowie sechs Jahre für sonstige Unterlagen nach § 147 AO. Eine strukturierte Belegverwaltung und eine nachvollziehbare Aufzeichnung aller Einnahmen und Ausgaben sind daher unerlässlich — auch wenn keine Bilanzierungspflicht besteht.

Vorsicht bei Überschreiten der Gewinngrenze

Überschreitet ein Freiberufler einen Gewinn von 60.000 Euro oder einen Umsatz von 600.000 Euro in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, wird er buchführungspflichtig nach § 141 AO. Ab diesem Zeitpunkt ist die doppelte Buchführung erforderlich.

Eine professionelle Buchführungssoftware hilft, auch ohne Bilanzierungspflicht die Einnahmen und Ausgaben lückenlos zu erfassen, GoBD-konforme Belege zu archivieren und die EÜR revisionssicher zu erstellen. Wer seine Finanzbuchhaltung systematisch führt, spart Zeit bei der Steuererklärung und vermeidet Fehler.

Welche Anforderungen muss Buchführungssoftware für Freiberufler erfüllen?

Eine Buchführungssoftware für Freiberufler sollte auf die Anforderungen der Einnahmen-Überschuss-Rechnung ausgelegt sein und dabei die gesetzlichen Vorgaben der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) erfüllen. Die GoBD verlangen seit 2015 die Nachvollziehbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtheit, Ordnung und Unveränderbarkeit aller steuerrelevanten Daten.

Kernfunktionen einer geeigneten Software

  • Belegerfassung und -archivierung: Digitale Erfassung von Eingangs- und Ausgangsrechnungen mit automatischer Texterkennung (OCR) und revisionssicherer Speicherung gemäß GoBD.
  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Automatisierte Erstellung der Anlage EÜR für die Steuererklärung mit korrekter Zuordnung zu den steuerlichen Kategorien.
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Direkte ELSTER-Schnittstelle für die monatliche oder quartalsweise Übermittlung der Umsatzsteuervoranmeldung an das Finanzamt.
  • Online-Banking-Anbindung: Automatischer Kontoauszugsimport und intelligente Zuordnung von Zahlungen zu den Belegen.
  • Aufbewahrungspflichten: Sichere Langzeitarchivierung aller Belege für zehn Jahre mit Zugriffsmöglichkeit für Betriebsprüfungen.
  • Anlagenverwaltung: Verwaltung von Abschreibungen für Anlagegüter nach § 7 EStG.

„Viele Freiberufler unterschätzen die Anforderungen der GoBD. Eine Software, die nicht GoBD-zertifiziert ist, kann bei einer Betriebsprüfung zu Problemen führen. Wir empfehlen ausschließlich Lösungen mit offizieller Zertifizierung und lückenloser Revisionssicherheit.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Zusätzlich sollte die Software benutzerfreundlich sein und ohne buchhalterische Vorkenntnisse bedienbar sein. Cloud-basierte Lösungen bieten den Vorteil, dass Daten von überall zugänglich sind und automatische Updates die Software stets auf dem aktuellen rechtlichen Stand halten.

Welche Buchführungssoftware eignet sich für Freiberufler?

Der Markt für Buchführungssoftware ist vielfältig. Für Freiberufler sind insbesondere Lösungen relevant, die auf die Einnahmen-Überschuss-Rechnung spezialisiert sind und eine intuitive Bedienung bieten. Die Auswahl reicht von kostenlosen Basisversionen bis zu professionellen Komplettlösungen mit Steuerberater-Schnittstelle.

Auswahlkriterien im Überblick

Kriterium Bedeutung für Freiberufler Worauf achten?
GoBD-Konformität Pflicht für steuerliche Anerkennung Offizielle Zertifizierung, Revisionssicherheit
ELSTER-Schnittstelle Direkte Übermittlung an Finanzamt Umsatzsteuer-Voranmeldung, EÜR
DATEV-Schnittstelle Zusammenarbeit mit Steuerberater Export für Steuerberater-Software
Belegverwaltung Pflicht nach § 147 AO OCR-Erkennung, automatische Archivierung
Online-Banking Zeitersparnis Kontoauszugsimport, Zahlungsabgleich
Mobile App Unterwegs arbeiten Belegfoto, Zeiterfassung
Preis-Leistung Budget Monatliche Kosten vs. Funktionsumfang

Zu den bekannten Anbietern zählen lexoffice, sevDesk, FastBill, Debitoor (jetzt SumUp Invoices), BuchhaltungsButler und WISO MeinBüro. Alle bieten eine EÜR-Funktion, unterscheiden sich aber in Benutzerführung, Automatisierungsgrad und Preismodell.

Einfache Lösungen

Für Solo-Freiberufler mit wenigen Belegen pro Monat. Fokus auf Rechnungsstellung und einfache EÜR. Meist ab 5–15 Euro/Monat.

Professionelle Lösungen

Für Freiberufler mit komplexeren Anforderungen, mehreren Projekten oder Mitarbeitern. Umfassende Funktionen inkl. Anlagenverwaltung, Projektverwaltung, Lohnabrechnung. Ab 20–40 Euro/Monat.

Wer seine Buchhaltung nicht selbst führen möchte, kann auf digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz zurückgreifen. Dort übernehmen zugelassene Steuerberater die gesamte Finanzbuchhaltung und erstellen die EÜR sowie die Steuererklärung — zu transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten.

Was kostet Buchführungssoftware für Freiberufler?

Die Kosten für Buchführungssoftware variieren je nach Funktionsumfang, Anzahl der Belege und Nutzer. Die meisten Anbieter arbeiten mit monatlichen Abonnement-Modellen, die zwischen 5 und 50 Euro pro Monat liegen. Jahresabos bieten häufig Rabatte von 10 bis 20 Prozent.

5–15 €

Basisversionen pro Monat

15–30 €

Mittelklasse-Lösungen pro Monat

30–50 €

Premium-Pakete pro Monat

Hinzu kommen gelegentlich Einrichtungsgebühren oder Kosten für zusätzliche Module wie Lohnabrechnung, erweiterte Projekterfassung oder API-Schnittstellen. Kostenlose Versionen gibt es vereinzelt, diese sind jedoch oft stark im Funktionsumfang beschränkt und für professionelle Freiberufler nur bedingt geeignet.

Wirtschaftlichkeit und Zeitersparnis

Die Investition in eine professionelle Buchführungssoftware rechnet sich bereits durch die Zeitersparnis: Manuelle Belegverwaltung, händisches Ausfüllen der EÜR und Fehlersuche bei Unstimmigkeiten kosten monatlich mehrere Stunden. Eine automatisierte Lösung reduziert den Aufwand auf wenige Minuten pro Woche. Zudem verhindert die Software Fehler, die bei manueller Bearbeitung leicht passieren und bei einer Betriebsprüfung zu Nachforderungen führen können.

  • Automatischer Kontoabgleich spart wöchentlich 1–2 Stunden
  • OCR-Belegerfassung reduziert manuellen Erfassungsaufwand um 80 %
  • ELSTER-Schnittstelle vermeidet Übertragungsfehler bei Umsatzsteuer-Voranmeldung
  • Revisionssichere Archivierung schützt vor Bußgeldern bei Betriebsprüfungen
  • Steuerberater-Schnittstelle beschleunigt Abstimmung und senkt StB-Kosten

Alternativ zur Eigenführung der Buchhaltung können Freiberufler die komplette Finanzbuchhaltung an einen Steuerberater auslagern. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten hier eine kosteneffiziente Alternative: Steuerberater-Qualität, digitale Abläufe und transparente Festpreise ohne Wartezeit.

Wie arbeitet Buchführungssoftware mit dem Steuerberater zusammen?

Die Zusammenarbeit zwischen Freiberufler und Steuerberater wird durch moderne Buchführungssoftware erheblich erleichtert. Die meisten professionellen Lösungen bieten eine DATEV-Schnittstelle oder einen DATEV-Export, sodass alle gebuchten Geschäftsvorfälle direkt an die Steuerberater-Kanzlei übermittelt werden können. DATEV ist in Deutschland der Standard für Steuerberater-Software und wird von nahezu jeder Kanzlei verwendet.

Ablauf der digitalen Zusammenarbeit

  1. Belegerfassung: Der Freiberufler erfasst alle Einnahmen und Ausgaben in der Buchführungssoftware und archiviert die Belege digital.
  2. Export: Die Software generiert einen DATEV-kompatiblen Export, der alle Buchungen und Belege enthält.
  3. Übermittlung: Der Export wird per verschlüsselter Übertragung oder über eine Cloud-Schnittstelle an die Steuerberater-Kanzlei übermittelt.
  4. Prüfung und Ergänzung: Der Steuerberater prüft die Buchungen, nimmt bei Bedarf Korrekturen vor und erstellt die EÜR sowie die Steuererklärung.
  5. Abschluss: Die fertige Steuererklärung wird über ELSTER an das Finanzamt übermittelt.

„Die digitale Zusammenarbeit spart beiden Seiten enorm viel Zeit. Wenn die Vorbuchhaltung sauber geführt ist, können wir die EÜR und die Steuererklärung sehr schnell finalisieren. Das senkt die Honorarkosten und vermeidet Rückfragen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Einige Softwareanbieter bieten auch eine direkte Integration mit Steuerberater-Kanzleien an, bei der der Steuerberater live Einblick in die laufende Buchhaltung erhält und bei Bedarf sofort korrigierend eingreifen kann. Dies ist besonders für Freiberufler interessant, die regelmäßige Beratung benötigen.

Klare Aufgabenteilung vereinbaren

Klären Sie mit Ihrem Steuerberater im Vorfeld, welche Buchungen Sie selbst vornehmen und welche der Steuerberater übernimmt. Doppelarbeit und Fehler durch unklare Zuständigkeiten lassen sich so vermeiden.

Wer die Buchhaltung nicht selbst führen möchte, kann diese komplett auslagern. OnlineBilanz bietet hier eine moderne Lösung: Die gesamte Finanzbuchhaltung wird von zugelassenen Steuerberatern übernommen, digital koordiniert und zu transparenten Festpreisen abgerechnet.

Welche rechtlichen Fallstricke gibt es bei digitaler Buchführung?

Die digitale Buchführung bietet viele Vorteile, stellt Freiberufler aber auch vor rechtliche Herausforderungen. Die wichtigste Vorgabe ist die Einhaltung der GoBD, die vom Bundesfinanzministerium am 14. November 2014 veröffentlicht und zuletzt am 28. November 2019 aktualisiert wurden. Sie gelten für alle steuerlich relevanten Daten und Belege — unabhängig davon, ob eine Bilanzierungspflicht besteht oder nicht.

Zentrale Anforderungen der GoBD

  • Nachvollziehbarkeit: Jede Buchung muss von einem sachverständigen Dritten in angemessener Zeit nachprüfbar sein. Die Herkunft jeder Buchung muss erkennbar sein.
  • Vollständigkeit: Alle Geschäftsvorfälle müssen lückenlos erfasst werden. Löschungen sind nicht zulässig.
  • Richtigkeit: Buchungen müssen den tatsächlichen Geschäftsvorfällen entsprechen.
  • Zeitgerechtigkeit: Buchungen müssen zeitnah erfolgen. Bei elektronischen Belegen bedeutet dies oft eine Erfassung innerhalb von zehn Tagen.
  • Unveränderbarkeit: Einmal erfasste Belege und Buchungen dürfen nicht nachträglich verändert werden. Änderungen müssen protokolliert werden und die ursprüngliche Version muss erhalten bleiben.
  • Ordnung: Die Daten müssen systematisch geordnet und auffindbar sein.

Ein häufiger Fehler ist das nachträgliche Löschen oder Überschreiben von Buchungen. Dies kann bei einer Betriebsprüfung als Manipulation ausgelegt werden und zu Hinzuschätzungen führen. Software, die keine Revisionssicherheit bietet, ist daher ungeeignet.

Verfahrensdokumentation erstellen

Die GoBD verlangen eine Verfahrensdokumentation, die beschreibt, wie die digitale Buchführung organisiert ist. Viele Softwareanbieter stellen dafür Vorlagen bereit. Diese sollten individuell angepasst und aktuell gehalten werden.

Aufbewahrungspflichten und Datensicherheit

Nach § 147 AO müssen steuerrelevante Unterlagen zehn Jahre aufbewahrt werden. Dazu gehören alle Belege, die Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Kontoauszüge und die Korrespondenz mit dem Finanzamt. Bei digitaler Archivierung muss sichergestellt sein, dass die Daten während der gesamten Aufbewahrungsfrist lesbar bleiben — auch bei Systemwechseln oder Softwareupdates.

Zusätzlich gelten seit Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 strenge Anforderungen an den Datenschutz. Cloud-basierte Buchführungssoftware muss daher auf Servern innerhalb der EU gehostet werden und muss über ausreichende Sicherheitsvorkehrungen wie Verschlüsselung, Zugangskontrollen und regelmäßige Backups verfügen.

„Bei Betriebsprüfungen wird zunehmend die Einhaltung der GoBD geprüft. Freiberufler sollten daher von Anfang an mit zertifizierter Software arbeiten und eine saubere Verfahrensdokumentation führen. Nachträgliche Korrekturen sind aufwendig und teuer.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie führen Freiberufler Buchführungssoftware erfolgreich ein?

Die Einführung einer neuen Buchführungssoftware erfordert sorgfältige Planung und eine strukturierte Vorgehensweise. Freiberufler sollten ausreichend Zeit für die Einrichtung und Schulung einplanen, um spätere Fehler und Doppelarbeit zu vermeiden.

Schritt-für-Schritt-Einführung

  1. Software auswählen: Vergleichen Sie Anbieter anhand der relevanten Kriterien (GoBD-Konformität, ELSTER, DATEV, Kosten) und testen Sie die Software in einer kostenlosen Testphase.
  2. Stammdaten anlegen: Erfassen Sie alle Bankkonten, Kunden, Lieferanten und Ihre persönlichen Steuerdaten vollständig und korrekt.
  3. Kontenplan einrichten: Nutzen Sie den von der Software vorgeschlagenen EÜR-Kontenplan oder passen Sie ihn in Absprache mit Ihrem Steuerberater an.
  4. Online-Banking anbinden: Verbinden Sie Ihre Geschäftskonten mit der Software, um automatische Kontoauszüge zu erhalten.
  5. Belegarchivierung organisieren: Richten Sie eine klare Ordnerstruktur ein und definieren Sie Regeln für die Benennung digitaler Belege.
  6. Altdaten übertragen: Importieren Sie offene Posten und laufende Geschäftsvorfälle aus dem Vorjahr.
  7. Schulung durchführen: Nutzen Sie Tutorials, Webinare oder Schulungen des Anbieters, um die wichtigsten Funktionen zu erlernen.
  8. Testphase: Buchen Sie die ersten Wochen parallel zur bisherigen Methode, um Fehler zu identifizieren.
  9. Steuerberater einbinden: Klären Sie die Schnittstellen und testen Sie den DATEV-Export.

Nicht mitten im laufenden Jahr wechseln

Ein Softwarewechsel sollte idealerweise zum Jahreswechsel erfolgen. Ein Wechsel während des laufenden Jahres kann zu Dateninkonsistenzen und erhöhtem Abstimmungsaufwand führen.

Viele Softwareanbieter bieten kostenlose Einrichtungsservices oder persönliche Onboarding-Gespräche an. Diese sollten Sie unbedingt nutzen, um von Anfang an die richtigen Einstellungen zu wählen und typische Anfängerfehler zu vermeiden.

Häufige Fehler

  • Unvollständige Stammdaten
  • Falsche Kontenzuordnung
  • Fehlende Verfahrensdokumentation
  • Keine regelmäßigen Backups

Best Practices

  • Wöchentliche Belegerfassung
  • Monatlicher Kontenabgleich
  • Quartalsweise Abstimmung mit Steuerberater
  • Jährliche Software-Updates prüfen

Zeitersparnis

  • Automatisierung nutzen
  • Wiederkehrende Buchungen anlegen
  • Zahlungserinnerungen aktivieren
  • Mobile App für unterwegs

Wer den Aufwand der Eigenführung scheut oder unsicher ist, kann auf digitale Steuerberater-Dienstleistungen zurückgreifen. OnlineBilanz übernimmt die gesamte Finanzbuchhaltung und EÜR-Erstellung durch zugelassene Steuerberater — digital, transparent und zu Festpreisen. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter in Stuttgart die Zusammenarbeit zwischen Mandanten und Steuerberatern und sorgt für reibungslose Abläufe ohne Wartezeiten.

Welche Alternativen gibt es zur eigenständigen Buchführung?

Nicht jeder Freiberufler möchte oder kann die Buchhaltung selbst führen. Zeitmangel, fehlende Fachkenntnisse oder die Sorge vor Fehlern sind häufige Gründe, die Buchführung auszulagern. Es gibt mehrere Modelle, die sich je nach Umfang der Dienstleistung und Kosten unterscheiden.

Klassischer Steuerberater vor Ort

Der klassische Weg ist die Beauftragung eines Steuerberaters vor Ort. Dieser übernimmt die komplette Finanzbuchhaltung, erstellt die EÜR und die Steuererklärung. Die Abrechnung erfolgt nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Gebühren nach Gegenstandswert und Zehntel-Sätzen vorsieht. Je nach Umfang und Komplexität können die Kosten schnell mehrere tausend Euro pro Jahr betragen.

Vorteile sind der persönliche Kontakt und die individuelle Beratung. Nachteile sind oft lange Wartezeiten, unklare Preisgestaltung und begrenzte digitale Prozesse. Zudem ist die Verfügbarkeit von Steuerberatern regional sehr unterschiedlich — in Ballungsräumen sind viele Kanzleien ausgelastet und nehmen keine neuen Mandanten mehr an.

Digitale Steuerberater-Plattformen

Eine moderne Alternative sind digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz. Hier wird die klassische Steuerberater-Leistung mit digitalen Prozessen und transparenter Preisgestaltung kombiniert. Der Mandant übermittelt seine Belege digital, zugelassene Steuerberater übernehmen die Buchführung und erstellen die EÜR sowie die Steuererklärung. Die Abrechnung erfolgt zu transparenten Festpreisen, unabhängig vom Gegenstandswert.

Klassischer Steuerberater

  • Persönlicher Kontakt vor Ort
  • Individuelle Beratung
  • Abrechnung nach StBVV (variabel)
  • Oft lange Wartezeiten
  • Begrenzte digitale Prozesse

Digitale Plattform (z.B. OnlineBilanz)

  • Zugelassene Steuerberater
  • Vollständig digitale Prozesse
  • Transparente Festpreise
  • Keine Wartezeiten
  • Koordination durch Büroleiter

Bei OnlineBilanz koordiniert Servet Gündogan als Büroleiter in Stuttgart die Zusammenarbeit zwischen Mandanten und den Steuerberatern im Team. Er ist erster Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf. Die fachliche und rechtliche Verantwortung liegt bei den zugelassenen Steuerberatern, die den Jahresabschluss oder die EÜR prüfen, erstellen und rechtsverbindlich unterzeichnen.

Buchhalter oder Buchhaltungsservice

Eine weitere Möglichkeit ist die Beauftragung eines selbstständigen Buchhalters oder eines Buchhaltungsservices. Diese übernehmen die laufende Buchführung, sind aber nicht berechtigt, die Steuererklärung zu erstellen oder steuerliche Beratung zu leisten. Die EÜR und die Steuererklärung müssen dann zusätzlich von einem Steuerberater erstellt werden. Dieses Modell kann sinnvoll sein, wenn bereits ein Steuerberater vorhanden ist, der nur die Abschlussarbeiten übernehmen soll.

„Viele Freiberufler unterschätzen den Aufwand der Buchhaltung. Wer sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren möchte, ist mit einer professionellen Auslagerung oft besser bedient. Die Zeitersparnis und die Sicherheit, dass alles korrekt läuft, rechtfertigen die Investition.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Die Wahl zwischen Eigenführung mit Software, klassischem Steuerberater oder digitaler Plattform hängt von den individuellen Anforderungen ab. Wer Wert auf Zeitersparnis, transparente Kosten und digitale Prozesse legt, findet in modernen Plattformen wie OnlineBilanz eine zeitgemäße Lösung.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Freiberufler eine Bilanz erstellen?

Nein, Freiberufler sind grundsätzlich nicht bilanzierungspflichtig. Sie ermitteln ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Nur wenn Sie freiwillig Bücher führen oder zusätzlich ein Gewerbe betreiben, das die Grenzen nach § 241a HGB überschreitet, kann eine Bilanzierungspflicht entstehen.

Kann ich als Freiberufler die Kosten für Buchführungssoftware steuerlich absetzen?

Ja, die Kosten für Buchführungssoftware sind Betriebsausgaben und mindern Ihren steuerlichen Gewinn. Bei Abonnementmodellen können Sie die monatlichen Gebühren sofort absetzen. Bei einmaligen Anschaffungskosten über 800 Euro netto (Stand 2026) erfolgt die Abschreibung über die Nutzungsdauer von in der Regel drei Jahren.

Welche Aufbewahrungsfristen gelten für digitale Belege?

Digitale Belege unterliegen denselben Aufbewahrungsfristen wie Papierbelege. Nach § 147 AO sind das zehn Jahre für Buchungsbelege, Rechnungen und Jahresabschlüsse. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Bei digitaler Archivierung muss die jederzeitige Verfügbarkeit und Unveränderbarkeit gewährleistet sein.

Was passiert, wenn mein Softwareanbieter den Betrieb einstellt?

Bei Cloud-Lösungen sollten Sie regelmäßig Datenexporte erstellen und lokal sichern. Achten Sie bei der Softwareauswahl auf etablierte Anbieter und prüfen Sie, ob Standard-Exportformate wie DATEV, CSV oder PDF unterstützt werden. Die GoBD verlangen, dass Sie auch nach Vertragsende noch auf Ihre Daten zugreifen können, weshalb Sie rechtzeitig vor Einstellung eines Dienstes alle Belege exportieren müssen.

Kann ich verschiedene Buchführungsprogramme gleichzeitig nutzen?

Technisch ist das möglich, jedoch aus GoBD-Sicht problematisch. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung verlangen Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit. Wenn Sie unterschiedliche Systeme für verschiedene Bereiche nutzen, müssen Sie sicherstellen, dass alle Geschäftsvorfälle lückenlos erfasst sind und keine Doppelbuchungen entstehen. Für Betriebsprüfungen sollte ein konsistentes, nachvollziehbares System vorhanden sein.

Brauche ich als Kleinunternehmer nach § 19 UStG spezielle Software?

Als Kleinunternehmer benötigen Sie keine Umsatzsteuer-Funktionen, was die Softwareauswahl vereinfacht. Viele Programme bieten einen Kleinunternehmer-Modus, der automatisch Rechnungen ohne Umsatzsteuer erstellt. Achten Sie darauf, dass die Software entsprechende Pflichtangaben nach § 14 UStG umsetzt und den Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung automatisch einfügt.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 4 Abs. 3 EStG – Einnahmen-Überschuss-Rechnung, § 147 AO – Aufbewahrungsfristen, GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Ihr Team

Steuerberatung,
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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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3
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Dr. Martin Pilz
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Fabian Klement
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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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