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Datum

Lesedauer

15–22 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz UG Steuerberater

Bilanz UG Steuerberater 2026: Pflichten & Kosten

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt der handelsrechtlichen Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB – unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Viele Geschäftsführer beauftragen einen Steuerberater für die Bilanz der UG, um gesetzliche Anforderungen, Fristen und die Besonderheit der gesetzlichen Rücklage korrekt abzubilden. Die Kosten für die E-Bilanz spielen bei der Entscheidung für einen externen Dienstleister eine wesentliche Rolle. Dieser Beitrag erläutert alle Pflichten, Fristen, steuerlichen Besonderheiten und Kosten für den Jahresabschluss 2026.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede UG ist nach § 242 HGB bilanzierungspflichtig und muss einen Jahresabschluss erstellen. Ein Steuerberater unterstützt bei der fachgerechten Erstellung der Bilanz, der GuV sowie der Erläuterung im Anhang (falls erforderlich) und der korrekten Behandlung der gesetzlichen Rücklage nach § 5a GmbHG. Zudem werden Feststellungs- und Offenlegungsfristen eingehalten und steuerliche Pflichten erfüllt.

Warum benötigt die UG einen Steuerberater für die Bilanz?

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist nach § 264 Abs. 1 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet – unabhängig von ihrer Größe. Anders als Einzelunternehmen oder GbR unterliegt die UG als Kapitalgesellschaft der vollständigen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht nach HGB. Diese Pflicht besteht ab dem Moment der Eintragung ins Handelsregister.

Die Herausforderung für viele UG-Geschäftsführer: Die handelsrechtliche Rechnungslegung erfordert fundierte Kenntnisse in Bilanzierung, Bewertung und Steuerrecht. Fehler in der Bilanz können nicht nur zu Haftungsrisiken führen, sondern auch steuerliche Nachteile nach sich ziehen. Ein Steuerberater stellt sicher, dass die Bilanz den gesetzlichen Anforderungen entspricht und steuerliche Gestaltungsspielräume optimal genutzt werden. Das gilt ebenso für die elektronische Übermittlung ans Finanzamt – wer die Pflichten rund um die E-Bilanz kennt, vermeidet zusätzliche Fehlerquellen und Haftungsrisiken.

Rechtssicherheit ab Tag 1

Viele UG-Gründer unterschätzen den Aufwand der ersten Bilanz. Bereits im Gründungsjahr müssen Anschaffungskosten, Rückstellungen und die gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG korrekt erfasst werden. Ein Steuerberater gewährleistet von Anfang an eine saubere Buchführung und verhindert kostspielige Korrekturen in Folgejahren.

  • Handelsrechtliche Pflicht: § 242, § 264 HGB verlangen Bilanz und GuV
  • Steuerliche Pflicht: § 60 Abs. 1 EStDV fordert die steuerliche Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 oder § 5 EStG
  • Gesellschaftsrechtliche Pflicht: § 42a GmbHG regelt Feststellung und Offenlegung
  • Haftungsrisiko: Geschäftsführer haften für fehlerhafte Bilanzen nach § 43 GmbHG persönlich

Welche Größenklasse hat Ihre UG und welche Bilanzpflichten ergeben sich?

Die Bilanzierungs- und Offenlegungspflichten der UG richten sich nach § 267 HGB. Die meisten UGs fallen in die Kategorie Kleinstkapitalgesellschaft nach § 267a HGB oder kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB. Entscheidend sind drei Schwellenwerte: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Arbeitnehmerzahl.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Kleinstkapitalgesellschaft (§ 267a HGB) ≤ 450.000 € ≤ 900.000 € ≤ 10
Kleine Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 7.500.000 € ≤ 15.000.000 € ≤ 50
Mittelgroße Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 25.000.000 € ≤ 50.000.000 € ≤ 250
Große Kapitalgesellschaft (§ 267 Abs. 3 HGB) Überschreitung von zwei Schwellenwerten

Wichtig: Eine Gesellschaft gilt als klein oder Kleinst, wenn zwei der drei Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Umgekehrt führt ein erstmaliges Überschreiten erst im zweiten Jahr zur Hochstufung.

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Nach § 264 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. § 267a HGB können Kleinstkapitalgesellschaften eine verkürzte Bilanz nach dem Schema des § 266 HGB aufstellen. Zudem entfällt die Pflicht zur Aufstellung eines Anhangs, sofern bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB bleibt jedoch bestehen – seit August 2022 ausschließlich über das Unternehmensregister.

„Viele UG-Geschäftsführer gehen davon aus, dass ihre Gesellschaft automatisch von allen Erleichterungen profitiert. Tatsächlich muss aber jedes Jahr erneut geprüft werden, ob die Schwellenwerte eingehalten wurden. Ein Steuerberater nimmt diese Prüfung im Rahmen der Jahresabschlusserstellung vor und dokumentiert die Größenklasseneinstufung revisionssicher.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Aus welchen Bestandteilen besteht der Jahresabschluss einer UG?

Der Jahresabschluss der UG besteht nach § 242 Abs. 3 HGB aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Kleine Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Anhang erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB). Kleinstkapitalgesellschaften können nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB auf den Anhang verzichten, sofern sie bestimmte Pflichtangaben unter der Bilanz machen.

Die Bilanz nach § 266 HGB

Die Bilanz gliedert sich in Aktiva (Vermögen) und Passiva (Kapital und Schulden). Für Kapitalgesellschaften gilt das Gliederungsschema nach § 266 HGB verbindlich. Die Aktivseite zeigt das Anlagevermögen (z. B. Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände) und das Umlaufvermögen (z. B. Vorräte, Forderungen, Kassenbestand). Die Passivseite weist das Eigenkapital (gezeichnetes Kapital, Rücklagen, Gewinnvortrag) sowie die Verbindlichkeiten und Rückstellungen aus.

Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

Die GuV kann nach § 275 HGB wahlweise im Gesamtkostenverfahren oder im Umsatzkostenverfahren aufgestellt werden. Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Darstellung wählen (§ 276 HGB). Die GuV zeigt die Ertragslage des Geschäftsjahres und dient als Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung.

Der Anhang

Der Anhang erläutert und ergänzt die Angaben in Bilanz und GuV. Pflichtangaben sind z. B. die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB), Angaben zu Verbindlichkeiten und Haftungsverhältnissen sowie zur Anzahl der Arbeitnehmer. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von Erleichterungen nach § 288 HGB.

  • Bilanz nach § 266 HGB (ggf. verkürzte Form)
  • Gewinn- und Verlustrechnung nach § 275 HGB
  • Anhang nach § 284 HGB (außer für Kleinstkapitalgesellschaften mit Angaben unter der Bilanz)
  • Lagebericht (nur für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften nach § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB)

Wie wird die gesetzliche Rücklage der UG in der Bilanz behandelt?

Die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt nach § 5a GmbHG einer besonderen Regelung: Von jedem Jahresüberschuss sind mindestens 25 % in die gesetzliche Rücklage einzustellen, bis die Gesellschaft ein Stammkapital von 25.000 € erreicht hat. Diese Verpflichtung besteht unabhängig vom Willen der Gesellschafter und muss in der Bilanz korrekt ausgewiesen werden.

Die gesetzliche Rücklage wird in der Bilanz unter dem Posten Eigenkapital ausgewiesen, konkret unter Gewinnrücklagen – gesetzliche Rücklage nach § 266 Abs. 3 A. III. 1. HGB. Sie ist zweckgebunden und darf nicht für Ausschüttungen verwendet werden, solange das Stammkapital nicht auf 25.000 € erhöht wurde.

Fehlerquelle bei Ergebnisverwendung

Ein häufiger Fehler: Die Gesellschafterversammlung beschließt eine Ausschüttung, ohne die 25%-Rücklage zu berücksichtigen. Dies verstößt gegen § 5a GmbHG und kann zur Unwirksamkeit des Beschlusses sowie zur Haftung des Geschäftsführers führen. Ein Steuerberater prüft die Ergebnisverwendung vor Beschlussfassung und verhindert solche Risiken.

Berechnung der gesetzlichen Rücklage

Grundlage der Berechnung ist der Jahresüberschuss nach Steuern, vermindert um einen etwaigen Verlustvortrag. Von diesem Betrag sind 25 % in die Rücklage einzustellen. Die Zuführung erfolgt im Rahmen der Ergebnisverwendung und wird im Eigenkapitalspiegel dokumentiert.

Beispiel: Die UG erzielt einen Jahresüberschuss von 20.000 €. Es besteht kein Verlustvortrag. Die gesetzliche Rücklage beträgt somit 5.000 € (25 % von 20.000 €). Der verbleibende Betrag von 15.000 € steht den Gesellschaftern zur Verfügung – kann aber auch thesauriert oder in andere Rücklagen eingestellt werden.

„Die gesetzliche Rücklage ist kein steuerlicher, sondern ein handelsrechtlicher Mechanismus. Sie mindert nicht den steuerpflichtigen Gewinn, sondern bindet lediglich Eigenkapital. Viele Mandate nutzen die Möglichkeit, freiwillig mehr als 25 % zuzuführen, um schneller auf die GmbH-Schwelle zu kommen und künftig flexibler ausschütten zu können.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Fristen gelten für Feststellung und Offenlegung der UG-Bilanz?

Die UG muss mehrere Fristen im Jahresabschlussprozess beachten. Zunächst muss der Jahresabschluss aufgestellt werden. Anschließend ist er durch die Gesellschafterversammlung festzustellen (§ 42a GmbHG). Danach folgt die Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Kleine Kapitalgesellschaften – und damit die meisten UGs – haben nach § 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 GmbHG 11 Monate nach Ablauf des Geschäftsjahres Zeit, den Jahresabschluss festzustellen. Bei einem Bilanzstichtag 31.12.2025 muss die Feststellung also spätestens am 30.11.2026 erfolgen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben nur 8 Monate Zeit (§ 42a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GmbHG).

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach Feststellung muss der Jahresabschluss unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offengelegt werden (§ 325 Abs. 1 Satz 2 HGB). Für das Geschäftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) endet die Offenlegungsfrist somit am 31.12.2026.

Wichtig: Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister. Die früher übliche Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nicht mehr vorgesehen – das Unternehmensregister ist die einzige rechtsgültige Plattform.

Frist Rechtsgrundlage Zeitraum (für Bilanzstichtag 31.12.2025) Konsequenz bei Versäumnis
Feststellung (klein) § 42a Abs. 2 GmbHG Bis 30.11.2026 (11 Monate) Haftungsrisiko für Geschäftsführer
Feststellung (mittel/groß) § 42a Abs. 2 GmbHG Bis 31.08.2026 (8 Monate) Haftungsrisiko für Geschäftsführer
Offenlegung § 325 Abs. 1 HGB Bis 31.12.2026 (12 Monate) Ordnungsgeld 500–25.000 € nach § 335 HGB

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegungsfristen automatisiert und verhängt bei Versäumnis Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 € und 25.000 €. Das Ordnungsgeld trifft die Gesellschaft, kann aber bei wiederholter Pflichtverletzung auch gegen den Geschäftsführer persönlich festgesetzt werden. Eine frühzeitige Koordination mit dem Steuerberater verhindert solche Sanktionen.

Welche steuerlichen Besonderheiten sind bei der UG-Bilanz zu beachten?

Die UG ist körperschaftsteuerpflichtig nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 KStG. Der steuerliche Gewinn wird nach § 7 Abs. 1 KStG aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss abgeleitet, wobei außerbilanzielle Korrekturen nach Maßgabe des Körperschaftsteuergesetzes und des Einkommensteuergesetzes vorzunehmen sind. Hinzu kommen Gewerbesteuer nach § 2 GewStG und – sofern keine Befreiung vorliegt – Umsatzsteuer.

Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz

Nach § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG i. V. m. § 8 Abs. 1 KStG ist die Handelsbilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung. Abweichungen ergeben sich durch steuerliche Sondervorschriften, z. B. abweichende Abschreibungsmethoden (§ 7 EStG), Teilwertabschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 EStG) oder die steuerliche Nichtanerkennung bestimmter Rückstellungen (§ 5 Abs. 4a EStG).

Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer

Die UG unterliegt einem Körperschaftsteuersatz von 15 % (§ 23 Abs. 1 KStG) zuzüglich 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Körperschaftsteuer. Hinzu kommt die Gewerbesteuer, deren Höhe vom Hebesatz der Gemeinde abhängt. Die effektive Gesamtsteuerbelastung liegt damit bei ca. 30–33 %, abhängig vom Standort der UG.

Ausschüttungen und Kapitalertragsteuer

Gewinnausschüttungen an Gesellschafter unterliegen der Kapitalertragsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag (§ 43 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG, § 43a Abs. 1 Nr. 1 EStG). Die UG ist als Zahlstelle verpflichtet, die Kapitalertragsteuer einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Für natürliche Personen gilt grundsätzlich die Abgeltungsteuer, wobei ein Antrag auf Günstigerprüfung nach § 32d Abs. 6 EStG möglich ist.

Handelsrechtlicher Jahresüberschuss

Grundlage nach § 275 HGB, bereinigt um handelsrechtliche Wahlrechte und Bewertungsansätze.

Steuerlicher Gewinn

Jahresüberschuss zuzüglich/abzüglich außerbilanzieller Korrekturen nach KStG, EStG und GewStG.

„Die Trennung zwischen Handels- und Steuerbilanz ist essenziell. Viele UG-Geschäftsführer erwarten, dass der in der Bilanz ausgewiesene Gewinn auch steuerlich identisch ist – das stimmt nur selten. Unser Steuerberater-Team erstellt beide Rechenwerke parallel und dokumentiert alle Abweichungen transparent in der Überleitungsrechnung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Haftungsrisiken bestehen für Geschäftsführer bei fehlerhafter Bilanzierung?

Der Geschäftsführer einer UG trägt nach § 43 Abs. 1 GmbHG die Verantwortung für die ordnungsgemäße Geschäftsführung. Dazu gehört auch die Aufstellung des Jahresabschlusses. Verstößt er gegen seine Pflichten, haftet er der Gesellschaft gegenüber auf Schadensersatz (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Daneben drohen strafrechtliche Konsequenzen bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen.

Zivilrechtliche Haftung nach § 43 GmbHG

Fehlerhafte Bilanzen können zu erheblichen Schäden führen: falsche Steuerbescheide, Nachforderungen, Strafzinsen, Ordnungsgelder oder Gläubigerschäden. Die Gesellschaft kann vom Geschäftsführer Ersatz dieser Schäden verlangen. Die Beweislast liegt beim Geschäftsführer: Er muss nachweisen, dass ihn kein Verschulden trifft (§ 43 Abs. 2 Satz 1 GmbHG).

Insolvenzrechtliche Haftung

Eine fehlerhafte Bilanz kann zur Verschleierung einer Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit führen. Erkennt der Geschäftsführer die Insolvenzreife nicht rechtzeitig, weil die Bilanz falsche Vermögensverhältnisse ausweist, droht persönliche Haftung nach § 15b InsO (Insolvenzverschleppung). Zudem kann die verspätete Insolvenzanmeldung nach § 15a InsO bußgeldbewehrt sein.

Strafrechtliche Risiken

Vorsätzliche Bilanzfälschung kann nach § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht) oder § 331 HGB (unrichtige Darstellung) strafbar sein. Auch Steuerhinterziehung nach § 370 AO kann vorliegen, wenn durch falsche Bilanzansätze Steuern verkürzt werden. Diese Delikte sind keine Kavaliersdelikte – sie können Freiheitsstrafen nach sich ziehen.

  • § 43 GmbHG: Schadensersatzpflicht gegenüber der Gesellschaft
  • § 15a, § 15b InsO: Haftung bei Insolvenzverschleppung
  • § 331 HGB: Strafbarkeit bei unrichtiger Darstellung
  • § 370 AO: Steuerhinterziehung durch fehlerhafte Bilanzierung
  • § 335 HGB: Ordnungsgeld bei unterlassener Offenlegung (trifft auch den Geschäftsführer)

Entlastung durch Steuerberater-Mandat

Die Beauftragung eines Steuerberaters entlastet den Geschäftsführer erheblich: Er kann sich darauf berufen, seine Pflichten durch Delegation an einen qualifizierten Fachmann erfüllt zu haben (§ 43 Abs. 1 GmbHG analog). Wichtig ist dabei, dass der Steuerberater ordnungsgemäß instruiert wird und ausreichend Unterlagen erhält. Wer beispielsweise einen Steuerberater im Raum Neunkirchen sucht, findet dort Fachleute, die diese Anforderungen erfüllen. Plattformen wie OnlineBilanz.de verbinden diese Fachkompetenz zusätzlich mit digitaler Effizienz und transparenten Festpreisen.

Wie läuft die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater beim UG-Jahresabschluss ab?

Die Erstellung des Jahresabschlusses einer UG durch einen Steuerberater erfolgt in mehreren strukturierten Schritten. Der Ablauf beginnt mit der Übergabe der Buchhaltungsunterlagen und endet mit der offenlegungsfertigen Bilanz samt Steuererklärungen. Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz.de digitalisieren diesen Prozess und sorgen für maximale Transparenz und Effizienz.

Schritt 1: Bereitstellung der Buchhaltungsdaten

Der Mandant stellt dem Steuerberater die vollständige Finanzbuchhaltung zur Verfügung – entweder als DATEV-Export, als Excel-Tabelle oder über eine Online-Buchhaltungssoftware. Zusätzlich benötigt der Steuerberater Belege zu außerordentlichen Geschäftsvorfällen, Verträge, Kontoauszüge und Inventurlisten.

Schritt 2: Abstimmung und Vorbereitung

Der Steuerberater prüft die Buchführung auf Vollständigkeit und Plausibilität, führt Kontenabstimmungen durch und klärt offene Fragen mit dem Mandanten. Dabei werden bereits erste steuerliche Optimierungen (z. B. Abschreibungen, Rückstellungen) besprochen.

Schritt 3: Erstellung von Bilanz und GuV

Auf Basis der geprüften Buchhaltung erstellt der Steuerberater die Handelsbilanz nach § 266 HGB, die GuV nach § 275 HGB sowie – sofern erforderlich – den Anhang nach § 284 HGB. Parallel wird die steuerliche Überleitungsrechnung angefertigt und die Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer) vorbereitet.

Schritt 4: Gesellschafterbeschluss und Feststellung

Der Steuerberater stellt dem Mandanten den Jahresabschluss vor und erläutert die wesentlichen Positionen. Die Gesellschafterversammlung beschließt die Feststellung des Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung (inkl. gesetzlicher Rücklage nach § 5a GmbHG). Dieser Beschluss wird protokolliert.

Schritt 5: Offenlegung beim Unternehmensregister

Der Steuerberater übermittelt den festgestellten Jahresabschluss elektronisch an das Unternehmensregister. Seit DiRUG (August 2022) erfolgt dies ausschließlich über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger. Die Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB wird strikt eingehalten, um Ordnungsgelder zu vermeiden.

  • Buchhaltungsdaten und Belege bereitstellen
  • Abstimmungsgespräch mit dem Steuerberater führen
  • Jahresabschluss-Entwurf prüfen und freigeben
  • Gesellschafterversammlung einberufen und Feststellungsbeschluss fassen
  • Jahresabschluss beim Unternehmensregister offenlegen
  • Steuererklärungen einreichen und Steuerbescheide prüfen

„Unsere Mandate schätzen besonders die klare Struktur und Transparenz: Sie wissen jederzeit, in welcher Phase sich ihr Jahresabschluss befindet, welche Unterlagen noch fehlen und wann welche Frist endet. Durch die digitale Koordination über OnlineBilanz.de entfallen Wartezeiten und unnötige Rückfragen – der gesamte Prozess ist schlank und effizient.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was kostet die Erstellung der UG-Bilanz durch einen Steuerberater?

Die Kosten für die Erstellung eines UG-Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Entscheidend ist der sogenannte Gegenstandswert, der sich am Jahresumsatz oder der Bilanzsumme orientiert. Wer beispielsweise einen Steuerberater in der Region Ibbenbüren beauftragt, bewegt sich im selben Gebührenrahmen: Die StBVV gibt bundesweit einheitlich vor, dass die tatsächliche Vergütung zwischen 1/10 und 6/10 der vollen Gebühr liegen kann – abhängig von Schwierigkeit und Umfang des Auftrags.

Gebührenrahmen nach StBVV

Nach § 35 StBVV beträgt die volle Gebühr für die Anfertigung eines Jahresabschlusses je nach Gegenstandswert zwischen ca. 350 € (bei 20.000 € Umsatz) und über 3.000 € (bei 500.000 € Umsatz). Hinzu kommen Gebühren für die Erstellung der Steuererklärungen (Körperschaftsteuer nach § 24 StBVV, Gewerbesteuer nach § 25 StBVV) sowie für die Offenlegung.

Beispiel: Eine UG mit einem Jahresumsatz von 100.000 € kann bei einer mittleren Gebühr (3/10) mit Kosten zwischen 800 € und 1.500 € für Jahresabschluss und Steuererklärungen rechnen. Bei komplexeren Sachverhalten oder zusätzlichen Beratungsleistungen steigen die Kosten entsprechend.

Festpreis-Modelle als Alternative

Viele moderne Steuerberater-Plattformen – wie OnlineBilanz.de – bieten transparente Festpreise an, die unabhängig vom Stundenaufwand gelten. Das gibt dem Mandanten Planungssicherheit und vermeidet böse Überraschungen. Der Festpreis umfasst in der Regel Jahresabschluss, Steuererklärungen, Offenlegung und die steuerliche Beratung im Rahmen der Erstellung.

800–1.500 €

Typische Kosten für UG-Jahresabschluss (Umsatz bis 100.000 €)

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

25 %

Gesetzliche Rücklage nach § 5a GmbHG

Transparenz und Planbarkeit

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen und unklare Kostenstrukturen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Die Abwicklung erfolgt vollständig digital, die Qualität wird durch zugelassene Steuerberater sichergestellt.

Häufig gestellte Fragen

Kann eine UG auch ohne Steuerberater die Bilanz erstellen?

Ja, grundsätzlich darf der Geschäftsführer die Bilanz selbst erstellen, sofern er über ausreichende buchhalterische und steuerliche Kenntnisse verfügt. In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Steuerberaters, da Fehler in der Bilanzierung zu Haftungsrisiken, Ordnungsgeldern und steuerlichen Nachteilen führen können. Zudem gewährleistet ein Steuerberater die Einhaltung aller Fristen und gesetzlichen Vorgaben.

Muss die UG einen Wirtschaftsprüfer beauftragen?

Nein, die gesetzliche Prüfungspflicht nach § 316 HGB greift erst ab der mittelgroßen Kapitalgesellschaft. Kleine UGs sind nicht prüfungspflichtig. Eine freiwillige Prüfung kann dennoch sinnvoll sein, etwa bei Investoren, Banken oder wenn der Gesellschaftsvertrag eine Prüfung vorsieht. Der Steuerberater erstellt und begleitet den Jahresabschluss, die Prüfung obliegt dem Wirtschaftsprüfer.

Was passiert, wenn die UG ihre Bilanz nicht offenlegt?

Bei Nichtoffenlegung droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB durch das Bundesamt für Justiz. Die Ordnungsgelder liegen zwischen 500 und 25.000 Euro und können mehrfach festgesetzt werden. Zudem kann die Eintragung ins Transparenzregister verweigert oder die Handlungsfähigkeit der UG eingeschränkt werden. Die rechtzeitige Offenlegung beim Unternehmensregister ist daher zwingend erforderlich.

Kann die gesetzliche Rücklage der UG später wieder entnommen werden?

Ja, sobald die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt wird oder das Stammkapital von 25.000 Euro erreicht ist, entfällt die Zuführungspflicht nach § 5a GmbHG. Die bis dahin angesammelte Rücklage kann dann grundsätzlich ausgeschüttet werden, sofern keine anderen gesellschaftsrechtlichen Bindungen bestehen. Die Umwandlung erfolgt durch Gesellschafterbeschluss und Handelsregisteranmeldung.

Welche Software nutzen Steuerberater für die UG-Bilanz?

Steuerberater setzen professionelle Buchhaltungs- und Bilanzsoftware wie DATEV, Addison oder Lexware ein. Diese Programme ermöglichen die korrekte Erstellung von Bilanz, GuV, Anhang und Offenlegungsunterlagen nach HGB. Bei OnlineBilanz erfolgt die digitale Koordination zwischen Mandant und Steuerberater über eine moderne Plattform, die alle Belege, Abstimmungen und Dokumente zentral verwaltet.

Wie lange müssen UG-Bilanzen aufbewahrt werden?

Nach § 257 HGB beträgt die Aufbewahrungsfrist für Jahresabschlüsse, Bilanzen und Eröffnungsbilanzen zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Dies gilt auch für alle Buchungsbelege, Inventare und Handelsbücher. Die Aufbewahrung kann digital erfolgen, muss jedoch revisionssicher und jederzeit lesbar sein.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 242 HGB – Pflicht zur Aufstellung, § 267 HGB – Größenklassen, § 5a GmbHG – Gesetzliche Rücklage der UG, § 325 HGB – Offenlegung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
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Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

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Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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