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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Sachanlagen218.400 €
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B. Umlaufvermögen
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Forderungen142.820 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
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offengelegt
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HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
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Datum

Lesedauer

16–24 Minuten

OnlineBilanzBlogBilanz-Muster kostenlos

Bilanz-Muster kostenlos 2026: Vorlagen für GmbH

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Für GmbH-Geschäftsführer ist eine korrekte Bilanzierung nach HGB Pflicht – doch die Gliederung nach § 266 HGB ist komplex. Kostenlose Bilanz-Muster bieten Orientierung beim Aufbau von Aktiva, Passiva und Eigenkapitalausweis. Dieser Beitrag erklärt, welche Muster für kleine und mittelgroße GmbH geeignet sind, welche Fehler Sie vermeiden sollten und wann die Beauftragung eines Steuerberaters sinnvoller ist als die Arbeit mit Vorlagen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Kostenlose Bilanz-Muster helfen GmbH-Geschäftsführern, die Gliederung nach § 266 HGB korrekt umzusetzen. Sie zeigen den Aufbau von Aktiva, Passiva und Eigenkapital und sind besonders für kleine Kapitalgesellschaften nützlich. Allerdings ersetzen Muster keine individuelle Beratung: Komplexe Sachverhalte wie latente Steuern, Rückstellungen oder Konsolidierung erfordern steuerliche Expertise – hier lohnt sich die Beauftragung eines Steuerberaters.

Warum Bilanz-Muster für GmbH-Geschäftsführer hilfreich sind

Die Erstellung einer handelsrechtlichen Bilanz nach § 266 HGB erfordert nicht nur fundierte Kenntnisse im Rechnungswesen, sondern auch ein klares Verständnis für Gliederungsvorschriften, Ausweispflichten und Bewertungsregeln. Viele GmbH-Geschäftsführer suchen deshalb nach kostenlosen Bilanz-Mustern, um sich einen Überblick über Struktur und Anforderungen zu verschaffen – insbesondere bei der erstmaligen Erstellung oder bei neuen gesetzlichen Anforderungen.

Ein praxisnahes Muster zeigt, welche Positionen in welcher Reihenfolge auszuweisen sind, wie die Aktivseite (Anlagevermögen, Umlaufvermögen) und die Passivseite (Eigenkapital, Schulden) gegliedert werden und wo typische Anpassungen vorgenommen werden müssen. Gleichzeitig ersetzt ein Muster niemals die fachliche Prüfung durch einen Steuerberater – es dient vielmehr als Orientierungshilfe für Buchhalter und Geschäftsführer, um die eigene Buchhaltung besser vorzubereiten.

Praxishinweis

Kostenlose Bilanz-Muster sind besonders wertvoll für die interne Vorbereitung, die Schulung neuer Mitarbeiter und die Abstimmung mit dem Steuerberater. Sie ersetzen jedoch nicht die rechtssichere Erstellung und Prüfung durch einen zugelassenen Steuerberater, der die individuelle Situation Ihrer GmbH berücksichtigt.

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen. Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen die Bilanz fachlich korrekt, prüfen sie und unterzeichnen sie rechtsverbindlich – koordiniert durch Servet Gündogan und das Team in Stuttgart.

Aufbau einer Bilanz nach § 266 HGB: Die wichtigsten Gliederungselemente

Die handelsrechtliche Bilanz einer GmbH folgt dem in § 266 HGB festgelegten Gliederungsschema. Dieses Schema ist nicht optional, sondern verpflichtend für Kapitalgesellschaften und stellt sicher, dass alle Bilanzen vergleichbar und nachvollziehbar sind. Die Bilanz gliedert sich in zwei Hauptseiten: Aktivseite (Vermögenswerte) und Passivseite (Kapital und Schulden).

Aktivseite: Vermögenswerte der GmbH

Die Aktivseite zeigt, wie das Kapital der GmbH verwendet wurde. Sie gliedert sich in:

  • A. Anlagevermögen – Immaterielle Vermögensgegenstände (z. B. Software, Lizenzen), Sachanlagen (Maschinen, Gebäude, Geschäftsausstattung), Finanzanlagen (Beteiligungen, Wertpapiere des Anlagevermögens)
  • B. Umlaufvermögen – Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige und fertige Erzeugnisse), Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere (nicht als Finanzanlagen), Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
  • C. Rechnungsabgrenzungsposten – Vorauszahlungen für Aufwendungen, die erst im Folgejahr anfallen (z. B. Versicherungsprämien, Mieten)
  • D. Aktive latente Steuern – Sofern aktivierungspflichtig oder -berechtigt nach § 274 HGB
  • E. Aktiver Unterschiedsbetrag aus Vermögensverrechnung – Selten, nur bei bestimmten Pensionsverpflichtungen

Passivseite: Kapital und Schulden

Die Passivseite zeigt die Herkunft des Kapitals und gliedert sich in:

  • A. Eigenkapital – Gezeichnetes Kapital (Stammkapital der GmbH, mindestens 25.000 Euro), Kapitalrücklage, Gewinnrücklagen (gesetzliche, satzungsmäßige, andere), Gewinnvortrag/Verlustvortrag, Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
  • B. Rückstellungen – Pensionsrückstellungen, Steuerrückstellungen, sonstige Rückstellungen (z. B. für Urlaubsverpflichtungen, Prozessrisiken)
  • C. Verbindlichkeiten – Anleihen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, sonstige Verbindlichkeiten
  • D. Rechnungsabgrenzungsposten – Erhaltene Vorauszahlungen, die Ertrag für das Folgejahr darstellen
  • E. Passive latente Steuern – Ausweispflichtig nach § 274 HGB bei temporären Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz
Bilanzposition Beispiel Rechtsgrundlage
Anlagevermögen Maschine für 50.000 € § 266 Abs. 2 A HGB
Umlaufvermögen Forderungen 120.000 € § 266 Abs. 2 B HGB
Eigenkapital Stammkapital 25.000 € § 266 Abs. 3 A HGB
Rückstellungen Steuerrückstellung 8.500 € § 266 Abs. 3 B HGB
Verbindlichkeiten Bankdarlehen 80.000 € § 266 Abs. 3 C HGB

Kostenlose Bilanz-Muster für kleine und mittelgroße GmbH

Die Größenklasse Ihrer GmbH bestimmt, welche Erleichterungen Sie bei der Gliederung und Offenlegung in Anspruch nehmen dürfen. Nach § 267 HGB unterscheiden wir zwischen kleinen, mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften. Für das Jahr 2026 gelten folgende Schwellenwerte (zwei von drei müssen an zwei aufeinanderfolgenden Bilanzstichtagen überschritten werden):

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer (Jahresdurchschnitt)
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Kleine GmbH: Erleichterungen bei Gliederung und Offenlegung

Kleine GmbHs dürfen gemäß § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB eine verkürzte Bilanz erstellen, bei der nur die mit Großbuchstaben und römischen Ziffern bezeichneten Posten ausgewiesen werden müssen (z. B. A. Anlagevermögen ohne weitere Untergliederung). Diese Erleichterung gilt jedoch nur für die Offenlegung – intern sollten Sie die Bilanz detailliert führen. Außerdem entfällt bei kleinen GmbHs die Pflicht zur Offenlegung der Gewinn- und Verlustrechnung gemäß § 326 Abs. 1 HGB.

Mittelgroße GmbH: Vollständige Bilanz mit Erleichterungen in der GuV

Mittelgroße GmbHs müssen die Bilanz nach § 266 HGB vollständig gliedern und offenlegen. Erleichterungen gibt es nur bei der Gewinn- und Verlustrechnung (§ 327 HGB): Hier dürfen bestimmte Posten zusammengefasst werden. Die Offenlegungsfrist beträgt wie bei kleinen GmbHs 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Die Feststellung des Jahresabschlusses muss jedoch innerhalb von 8 Monaten erfolgen (§ 42a Abs. 2 GmbHG).

„Viele mittelgroße GmbHs unterschätzen die Komplexität der Bilanzierung – insbesondere bei latenten Steuern, Rückstellungsbewertung und der Abgrenzung von Anlage- und Umlaufvermögen. Ein Muster hilft bei der Orientierung, ersetzt aber nie die fachliche Prüfung durch unsere Steuerberater.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

OnlineBilanz bietet für kleine und mittelgroße GmbHs Festpreis-Pakete, bei denen unsere zugelassenen Steuerberater den kompletten Jahresabschluss erstellen, prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen – koordiniert durch Servet Gündogan und das Team in Stuttgart.

Was muss beim Eigenkapitalausweis beachtet werden?

Das Eigenkapital ist die zentrale Größe jeder Bilanz und zeigt die finanzielle Stabilität der GmbH. Der Ausweis erfolgt nach § 266 Abs. 3 A HGB und gliedert sich in mehrere Unterpositionen, die jeweils unterschiedliche rechtliche und wirtschaftliche Funktionen erfüllen.

Gezeichnetes Kapital (Stammkapital)

Das gezeichnete Kapital entspricht dem Stammkapital der GmbH und beträgt mindestens 25.000 Euro (§ 5 Abs. 1 GmbHG). Es ist der Betrag, den die Gesellschafter bei Gründung oder durch spätere Kapitalerhöhungen eingelegt haben. Ausstehende Einlagen (noch nicht eingezahltes Stammkapital) müssen auf der Aktivseite offen vom gezeichneten Kapital abgesetzt werden (§ 272 Abs. 1 HGB).

Kapitalrücklage

In die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 HGB werden Beträge eingestellt, die Gesellschafter über den Nennbetrag ihrer Geschäftsanteile hinaus einzahlen (Agio). Auch Zuzahlungen, die nicht in das Stammkapital geleistet werden, sowie bestimmte Umwandlungsbeträge gehören hierher.

Gewinnrücklagen

Gewinnrücklagen entstehen durch Thesaurierung (Einbehaltung) von Gewinnen. Sie gliedern sich nach § 266 Abs. 3 A.III HGB in:

  • Gesetzliche Rücklage – Nach § 150 AktG für GmbH nicht verpflichtend, aber analog anwendbar bei entsprechender Satzung
  • Satzungsmäßige Rücklagen – Wenn der Gesellschaftsvertrag Rücklagenbildung vorschreibt
  • Andere Gewinnrücklagen – Freiwillige Rücklagen zur Stärkung des Eigenkapitals

Gewinnvortrag / Verlustvortrag und Jahresergebnis

Der Gewinn- oder Verlustvortrag zeigt nicht verwendete Ergebnisse aus Vorjahren. Der Jahresüberschuss oder Jahresfehlbetrag ist das aktuelle Ergebnis der Gewinn- und Verlustrechnung. Bei kleinen GmbHs kann der Jahresüberschuss auch in der Bilanz offen verrechnet werden (Ergebnisverwendung vor Offenlegung), sodass nur ein Bilanzgewinn ausgewiesen wird.

Achtung bei negativem Eigenkapital

Wenn das Eigenkapital einer GmbH durch Verluste aufgezehrt wird und die Hälfte des Stammkapitals verloren ist, besteht nach § 49 Abs. 3 GmbHG die Pflicht zur unverzüglichen Einberufung einer Gesellschafterversammlung. Bei Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit droht die Insolvenzantragspflicht nach § 15a InsO.

  • Stammkapital korrekt ausgewiesen (mindestens 25.000 €)?
  • Ausstehende Einlagen auf der Aktivseite abgesetzt?
  • Kapitalrücklage nur für Agios und Zuzahlungen verwendet?
  • Gewinnrücklagen nach Kategorien gegliedert?
  • Ergebnisverwendung beschlossen und dokumentiert?
  • Negatives Eigenkapital geprüft und Handlungspflichten beachtet?

Häufige Fehler bei der Arbeit mit Bilanz-Mustern vermeiden

Auch wenn kostenlose Bilanz-Muster eine wertvolle Orientierung bieten, führen sie in der Praxis oft zu typischen Fehlern – insbesondere, wenn das Muster nicht an die individuelle Situation der GmbH angepasst oder falsch interpretiert wird. Die folgenden Fehlerquellen sollten Sie unbedingt kennen und vermeiden.

Fehler 1: Verwendung veralteter Gliederungsschemata

Viele kostenlose Muster im Internet stammen aus älteren Veröffentlichungen und berücksichtigen nicht die aktuellen Vorschriften des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) von 2015 oder spätere Änderungen. Beispielsweise wurde die Behandlung latenter Steuern in § 274 HGB grundlegend reformiert. Achten Sie darauf, dass Ihr Muster dem Stand 2026 entspricht und aktuelle Schwellenwerte nach § 267 HGB berücksichtigt.

Fehler 2: Falsche Zuordnung von Vermögensgegenständen

Die Abgrenzung zwischen Anlage- und Umlaufvermögen ist keine formale, sondern eine wirtschaftliche Frage: Maßgeblich ist die Verweildauer im Unternehmen und die Zweckbestimmung. Ein Fahrzeug, das dauerhaft betrieblich genutzt wird, gehört ins Anlagevermögen – ein zum Weiterverkauf bestimmtes Fahrzeug ins Umlaufvermögen. Muster zeigen oft nur Standardfälle und können hier nicht alle Nuancen abbilden.

Fehler 3: Fehlende oder falsche Rückstellungen

Rückstellungen sind handelsrechtlich verpflichtend für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und unterlassene Instandhaltung (§ 249 HGB). Viele Muster enthalten nur Beispiele wie Steuerrückstellungen oder Pensionsrückstellungen, vernachlässigen aber betriebsspezifische Risiken wie Gewährleistungsverpflichtungen, Prozessrisiken oder Jubiläumsrückstellungen. Hier ist eine individuelle Prüfung durch den Steuerberater unerlässlich.

Fehler 4: Unvollständige Angaben zu Verbindlichkeiten

Nach § 268 Abs. 5 HGB müssen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr gesondert vermerkt werden. Außerdem sind Verbindlichkeiten mit dinglichen Sicherheiten (z. B. Grundschulden) im Anhang anzugeben. Muster zeigen oft nur die Gliederung, nicht aber die erforderlichen Zusatzangaben.

„In der Praxis sehen wir regelmäßig, dass Geschäftsführer Muster kopieren, ohne die Besonderheiten ihrer eigenen GmbH zu berücksichtigen. Das führt zu formalen Fehlern und im schlimmsten Fall zu Ordnungsgeldern bei der Offenlegung. Deshalb koordinieren wir bei OnlineBilanz jeden Jahresabschluss individuell mit unseren Steuerberatern.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Typische formale Fehler

  • Veraltetes Gliederungsschema
  • Fehlende Posten (z. B. latente Steuern)
  • Falsche Reihenfolge der Positionen
  • Keine Angabe von Restlaufzeiten

Typische materielle Fehler

  • Falsche Bewertung von Rückstellungen
  • Fehlende Abschreibungen
  • Unzutreffende Abgrenzung Anlage-/Umlaufvermögen
  • Nicht berücksichtigte Verbindlichkeiten

Anhang und Lagebericht: Wie sie die Bilanz ergänzen

Die Bilanz allein gibt nur einen groben Überblick über die Vermögens- und Finanzlage der GmbH. Für ein vollständiges Bild sind der Anhang nach § 284 HGB und bei mittelgroßen und großen GmbHs der Lagebericht nach § 289 HGB erforderlich. Beide Bestandteile des Jahresabschlusses haben unterschiedliche Funktionen und sind für verschiedene Größenklassen verpflichtend.

Der Anhang: Erläuterungen und Pflichtangaben

Der Anhang erläutert die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, ergänzt die Bilanzposten um notwendige Zusatzinformationen und stellt die Nachvollziehbarkeit des Jahresabschlusses sicher. Nach § 288 HGB dürfen kleine GmbHs einen verkürzten Anhang erstellen, mittelgroße und große GmbHs müssen den vollständigen Anhang nach § 284 und § 285 HGB vorlegen.

Typische Pflichtangaben im Anhang sind:

  • Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  • Abweichungen von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
  • Erläuterungen zu einzelnen Bilanzposten (z. B. Restlaufzeiten von Verbindlichkeiten)
  • Angaben zu Beteiligungen und verbundenen Unternehmen (§ 285 Nr. 11, 11a HGB)
  • Anzahl und Vergütung von Geschäftsführern (§ 285 Nr. 9 HGB, bei mittelgroßen/großen GmbH)
  • Haftungsverhältnisse, insbesondere Bürgschaften und Gewährleistungen (§ 251 HGB)

Der Lagebericht: Pflicht für mittelgroße und große GmbH

Der Lagebericht ist nach § 264 Abs. 1 HGB für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften verpflichtend (kleine GmbHs sind nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB befreit). Er beschreibt die wirtschaftliche Lage, die Geschäftsentwicklung, wesentliche Risiken und Chancen sowie die voraussichtliche Entwicklung der GmbH. Der Lagebericht ist zukunftsgerichtet und ergänzt die vergangenheitsorientierte Bilanz um eine strategische Perspektive.

Typische Inhalte des Lageberichts nach § 289 HGB:

  1. Geschäftsverlauf und wirtschaftliche Lage (Umsatz, Ertragslage, Finanzlage)
  2. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag (§ 289 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
  3. Voraussichtliche Entwicklung und Chancen/Risiken (§ 289 Abs. 1 Satz 4 HGB)
  4. Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten (§ 289 Abs. 2 Nr. 2 HGB)
  5. Zweigniederlassungen (§ 289 Abs. 2 Nr. 3 HGB)

Praxistipp

Der Lagebericht wird oft unterschätzt, ist aber bei mittelgroßen GmbHs offenlegungspflichtig und muss inhaltlich schlüssig mit der Bilanz und GuV übereinstimmen. Unstimmigkeiten fallen bei Prüfungen oder im Offenlegungsverfahren auf und können zu Ordnungsgeldern führen.

Größenklasse Anhang Lagebericht
Klein Verkürzt (§ 288 HGB) Befreit (§ 264 Abs. 1 S. 4 HGB)
Mittelgroß Vollständig (§ 284, 285 HGB) Pflicht (§ 289 HGB)
Groß Vollständig (§ 284, 285 HGB) Pflicht (§ 289 HGB), erweitert

Offenlegung und Fristen: Was GmbHs beim Unternehmensregister beachten müssen

Die Erstellung der Bilanz ist nur der erste Schritt – ebenso wichtig ist die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister. Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 1. August 2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister, nicht mehr beim Bundesanzeiger. Verstöße gegen die Offenlegungspflicht können mit empfindlichen Ordnungsgeldern geahndet werden.

Feststellungs- und Offenlegungsfristen nach HGB und GmbHG

Für GmbHs gelten zwei zentrale Fristen, die aufeinander aufbauen:

11 Monate

Feststellungsfrist kleine GmbH (§ 42a Abs. 1 GmbHG)

8 Monate

Feststellungsfrist mittelgroße/große GmbH (§ 42a Abs. 2 GmbHG)

12 Monate

Offenlegungsfrist alle Größenklassen (§ 325 Abs. 1 HGB)

Beispiel für eine GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025:

  • Kleine GmbH: Feststellung bis spätestens 30.11.2026, Offenlegung bis spätestens 31.12.2026
  • Mittelgroße/große GmbH: Feststellung bis spätestens 31.08.2026, Offenlegung bis spätestens 31.12.2026

Was muss offengelegt werden?

Der Umfang der Offenlegung hängt von der Größenklasse ab:

Größenklasse Bilanz GuV Anhang Lagebericht
Klein Ja (verkürzt) Nein Ja (verkürzt) Nein
Mittelgroß Ja Ja Ja Ja
Groß Ja Ja Ja Ja

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Wenn eine GmbH ihrer Offenlegungspflicht nicht oder nicht fristgerecht nachkommt, leitet das Bundesamt für Justiz (BfJ) von Amts wegen ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen (§ 335 Abs. 4 HGB). Es richtet sich gegen die Gesellschaft, in schweren Fällen auch gegen die Geschäftsführer persönlich.

Wichtig: Keine Verjährung der Offenlegungspflicht

Die Offenlegungspflicht verjährt nicht. Auch Jahre nach Ablauf der Frist kann das BfJ noch ein Ordnungsgeldverfahren einleiten. Zusätzlich können nicht offengelegte Jahresabschlüsse die Kreditwürdigkeit der GmbH beeinträchtigen und bei Betriebsprüfungen negativ auffallen.

Wer den Jahresabschluss und die Offenlegung rechtssicher und fristgerecht erledigen möchte, findet bei OnlineBilanz eine digitale Lösung: Unsere zugelassenen Steuerberater erstellen die Bilanz, prüfen sie und kümmern sich auf Wunsch auch um die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister – alles zu transparenten Festpreisen, koordiniert durch Servet Gündogan und das Team in Stuttgart.

Wann lohnt sich die Beauftragung eines Steuerberaters statt eines Musters?

Kostenlose Bilanz-Muster sind eine wertvolle erste Orientierung und können für einfache Strukturen und interne Vorbereitungen hilfreich sein. Doch spätestens bei der rechtsverbindlichen Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses stößt ein Muster an seine Grenzen. Die folgenden Situationen zeigen klar, wann die fachliche Expertise eines Steuerberaters unverzichtbar ist.

Komplexe Geschäftsvorfälle und Bewertungsfragen

Sobald Ihre GmbH nicht nur klassische Geschäftsvorfälle hat, sondern beispielsweise Beteiligungen an anderen Unternehmen hält, Fremdwährungsforderungen ausweist, Pensionsverpflichtungen eingeht oder latente Steuern bilanzieren muss, wird die Bilanzierung schnell komplex. Hier geht es nicht nur um die richtige Gliederung, sondern um steuerrechtlich und handelsrechtlich korrekte Bewertungsansätze, die nur ein Steuerberater fachgerecht umsetzen kann.

Rechtssicherheit und Haftungsfragen

Der Geschäftsführer einer GmbH haftet persönlich für Pflichtverletzungen – dazu gehört auch die Erstellung und Offenlegung eines ordnungsgemäßen Jahresabschlusses (§ 43 GmbHG). Fehler in der Bilanz können zu Ordnungsgeldern, steuerlichen Nachforderungen und im Extremfall zu persönlicher Haftung führen. Ein von einem zugelassenen Steuerberater erstellter und geprüfter Jahresabschluss bietet hier eine erhebliche Rechtssicherheit und dokumentiert die Sorgfaltspflicht des Geschäftsführers.

Bilanz-Muster

  • Kostenlos verfügbar
  • Zeigt Grundstruktur
  • Keine Haftung
  • Keine individuelle Prüfung

Interne Buchhaltung

  • Laufende Erfassung
  • Nutzung von Muster-Vorlagen
  • Vorbereitung für StB
  • Keine rechtsverbindliche Unterzeichnung

Steuerberater

  • Individuelle Prüfung
  • Rechtssichere Erstellung
  • Berufshaftung
  • Rechtsverbindliche Unterzeichnung

Zeitersparnis und Effizienz

Die Erstellung eines Jahresabschlusses bindet erhebliche Ressourcen – sowohl fachlich als auch zeitlich. Gerade bei kleinen und mittelgroßen GmbHs fehlen oft die internen Kapazitäten, um neben dem operativen Geschäft auch noch die Bilanzierung fachgerecht durchzuführen. Die Beauftragung eines Steuerberaters spart Zeit, vermeidet Fehler und stellt sicher, dass alle Fristen eingehalten werden.

„Viele Geschäftsführer versuchen, mit Mustern selbst zu bilanzieren – und stellen dann fest, dass sie Wochen investiert haben und trotzdem unsicher sind. Bei OnlineBilanz erhalten Sie den kompletten Jahresabschluss zum Festpreis, erstellt von unseren zugelassenen Steuerberatern, digital koordiniert und fristgerecht eingereicht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz: Steuerberater-Qualität zum transparenten Festpreis

OnlineBilanz verbindet die Qualität und Rechtssicherheit klassischer Steuerberater-Leistungen mit den Vorteilen einer digitalen Plattform: Sie erhalten Ihren Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater, die ihn fachlich prüfen und rechtsverbindlich unterzeichnen. Die Koordination übernimmt Servet Gündogan mit dem Team in Stuttgart – digital, transparent und zu Festpreisen ohne versteckte Kosten. So haben Sie die Sicherheit eines professionellen Jahresabschlusses, ohne auf moderne Abläufe und klare Preisstrukturen verzichten zu müssen.

  • Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater erstellt und geprüft
  • Rechtsverbindliche Unterzeichnung und Berufshaftung
  • Fristgerechte Feststellung und Offenlegung beim Unternehmensregister
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Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Kleinunternehmer auch ein Bilanz-Muster nutzen?

Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG sind nicht automatisch bilanzierungspflichtig. Die Bilanzierungspflicht nach § 242 HGB richtet sich nach der Rechtsform und der Eintragung ins Handelsregister. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind unabhängig von ihrer Größe immer bilanzierungspflichtig. Einzelunternehmer und Personengesellschaften müssen ab bestimmten Schwellenwerten (Umsatz über 600.000 Euro oder Gewinn über 60.000 Euro) bilanzieren. Nur dann ist ein Bilanz-Muster sinnvoll – andernfalls genügt eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG.

Wo finde ich kostenlose Bilanz-Muster in digitaler Form?

Kostenlose Bilanz-Muster werden von verschiedenen Quellen bereitgestellt: Industrie- und Handelskammern bieten häufig Excel- oder PDF-Vorlagen nach § 266 HGB an. Auch Steuerberaterkammern, Fachverlage wie Haufe oder Datev sowie Buchhaltungssoftware-Anbieter stellen Gliederungsschemata zur Verfügung. Achten Sie darauf, dass die Muster aktuell sind und den gesetzlichen Anforderungen nach HGB entsprechen. Muster aus dem Ausland oder veraltete Vorlagen können zu Fehlern bei der Offenlegung führen.

Muss ich das Bilanz-Muster an meine Branche anpassen?

Ja, in vielen Fällen ist eine branchenspezifische Anpassung sinnvoll oder sogar erforderlich. § 266 HGB gibt die Mindestgliederung vor, erlaubt aber Ergänzungen und Untergliederungen. Produktionsunternehmen weisen beispielsweise Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe gesondert aus, Dienstleister haben oft keine Vorräte. Immobiliengesellschaften zeigen Grundstücke detailliert, IT-Unternehmen Software und Lizenzen. Ein gutes Bilanz-Muster bietet die HGB-Struktur, sollte aber auf Ihre Vermögens- und Kapitalstruktur angepasst werden.

Was passiert, wenn ich ein fehlerhaftes Bilanz-Muster verwende?

Ein fehlerhaftes Bilanz-Muster kann schwerwiegende Folgen haben: Ist die Gliederung nicht HGB-konform, kann das Unternehmensregister die Offenlegung zurückweisen. Das führt zu Verzögerungen und erhöht das Risiko eines Ordnungsgelds nach § 335 HGB (500 bis 25.000 Euro). Zudem können fehlerhafte Bilanzen steuerliche Nachteile auslösen, etwa wenn Ansatz- oder Bewertungsvorschriften verletzt werden. Im schlimmsten Fall droht eine Betriebsprüfung oder zivilrechtliche Haftung der Geschäftsführung. Deshalb ist eine fachliche Prüfung durch einen Steuerberater bei komplexen Sachverhalten unerlässlich.

Kann ich mit einem Bilanz-Muster auch die E-Bilanz erstellen?

Die E-Bilanz nach § 5b EStG erfordert eine besondere Taxonomie, die deutlich detaillierter ist als die Handelsbilanz nach § 266 HGB. Ein klassisches Bilanz-Muster im PDF- oder Excel-Format genügt nicht für die elektronische Übermittlung an das Finanzamt. Sie benötigen entweder eine XBRL-fähige Buchhaltungssoftware oder die Unterstützung eines Steuerberaters, der die Handelsbilanz in die E-Bilanz-Taxonomie überführt. Die meisten professionellen Buchhaltungsprogramme (DATEV, Lexware, etc.) bieten diese Funktion bereits integriert an.

Sind Bilanz-Muster auch für Jahresabschlüsse nach IFRS geeignet?

Nein, kostenlose Bilanz-Muster nach HGB sind nicht für IFRS-Abschlüsse geeignet. Die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS) unterscheiden sich grundlegend vom deutschen Handelsrecht: IFRS kennen andere Gliederungsschemata, abweichende Ansatz- und Bewertungsregeln sowie umfangreichere Anhangangaben. IFRS sind in Deutschland nur für kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtend (§ 315e HGB). Mittelständische GmbH können freiwillig IFRS anwenden, müssen dann aber spezialisierte Berater und Software einsetzen – HGB-Muster sind dafür ungeeignet.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 266 HGB – Gliederung der Bilanz, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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