Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

17–26 Minuten

OnlineBilanzBlogBetriebsprüfung Ablauf

Betriebsprüfung Ablauf 2026: Rechte, Pflichten & Tipps

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Eine Betriebsprüfung durch das Finanzamt kann jedes Unternehmen treffen – ob Klein-GmbH, mittelständischer Betrieb oder Aktiengesellschaft. Der Ablauf folgt festen gesetzlichen Regeln, die Sie kennen sollten, um teure Fehler zu vermeiden. Gerade für Aktiengesellschaften empfiehlt es sich, vorab die eigene Zahlengrundlage zu kennen: Eine strukturierte Bilanzanalyse für die AG liefert genau die Kennzahlen, die im Prüfungsfall relevant werden können. Dieser Artikel erklärt Schritt für Schritt, wie eine Betriebsprüfung abläuft, welche Rechte und Pflichten Sie haben und wie Sie sich optimal vorbereiten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Eine Betriebsprüfung verläuft in mehreren klar definierten Phasen: Nach der schriftlichen Prüfungsanordnung folgt die Vorbereitung, dann die eigentliche Außenprüfung mit Besprechungen vor Ort, schließlich der Prüfungsbericht und die Festsetzung etwaiger Nachzahlungen. Der gesamte Ablauf ist in der Abgabenordnung (AO) geregelt. Stellt sich im Zuge der Prüfung heraus, dass Fehler in der Buchführung vorliegen, stellt sich häufig die Frage nach einer zulässigen Bilanzberichtigung und deren Ablauf. Unternehmen haben grundsätzlich das Recht auf steuerliche Beratung, müssen aber umfassende Mitwirkungspflichten erfüllen und alle Unterlagen vollständig vorlegen.

Was ist eine Betriebsprüfung und wann wird sie angeordnet?

Eine Betriebsprüfung (auch: Außenprüfung) ist eine hoheitliche Maßnahme der Finanzverwaltung nach §§ 193 ff. AO (Abgabenordnung). Dabei prüft das Finanzamt die steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens direkt vor Ort oder anhand elektronisch übermittelter Unterlagen. Ziel ist die Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung sowie die korrekte Ermittlung und Erklärung der Besteuerungsgrundlagen.

Die Anordnung einer Betriebsprüfung erfolgt grundsätzlich nach § 193 Abs. 1 AO. Bei Kapitalgesellschaften wie der GmbH ist die Prüfung obligatorisch, wenn bestimmte Größenmerkmale (Umsatz, Bilanzsumme, Mitarbeiterzahl) überschritten werden. Kleinere GmbHs können im Rahmen von Anlassprüfungen oder Zufallsstichproben geprüft werden.

Prüfungsanlässe und Auslöser

  • Regelmäßige Prüfungszyklen bei mittleren und großen Kapitalgesellschaften (i. d. R. alle 3–5 Jahre)
  • Auffällige Steuererklärungen oder wiederholte Verluste
  • Hinweise auf Unregelmäßigkeiten (z. B. durch Kontrollmitteilungen, anonyme Anzeigen)
  • Branchenbezogene Schwerpunktprüfungen (z. B. Gastronomie, Baugewerbe, Online-Handel)
  • Nachschau gemäß § 27b UStG bei Verdacht auf Umsatzsteuerverkürzung

Praxis-Hinweis

Eine Betriebsprüfung ist keine Verdachtsmaßnahme. Sie gehört zur regulären Kontrolle der Finanzverwaltung. GmbH-Geschäftsführer sollten die Prüfung als Chance verstehen, die eigene Buchführung auf Herz und Nieren zu prüfen und für künftige Geschäftsjahre zu optimieren.

Wie bereiten Sie Ihr Unternehmen optimal auf die Betriebsprüfung vor?

Die Prüfungsanordnung erfolgt schriftlich und enthält Angaben zu Prüfungszeitraum, Steuerarten und dem zuständigen Betriebsprüfer. Ab Zugang der Prüfungsanordnung haben GmbH-Geschäftsführer in der Regel 4–6 Wochen Zeit, um sich vorzubereiten. Eine gründliche Vorbereitung minimiert Risiken und beschleunigt den Prüfungsablauf erheblich.

Unterlagen vollständig bereitstellen

Nach § 147 AO sind Sie zur Aufbewahrung aller steuerrelevanten Unterlagen verpflichtet (10 Jahre für Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse; 6 Jahre für sonstige Belege). Folgende Dokumente werden typischerweise angefordert:

  • Buchführungsunterlagen (Hauptbuch, Nebenbücher, Kassenbücher, Bankkonten)
  • Jahresabschlüsse und Steuererklärungen des Prüfungszeitraums
  • Belege zu Geschäftsvorfällen (Eingangs- und Ausgangsrechnungen, Verträge, Reisekostenabrechnungen)
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Sozialversicherungsnachweise
  • Verträge mit Gesellschaftern und nahestehenden Personen (§ 1 AStG, verdeckte Gewinnausschüttungen)
  • Bei digitaler Buchführung: DATEV-Export, GoBD-konforme Datenträger (§ 147 Abs. 6 AO)

Interne Vorabprüfung durchführen

Führen Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater eine kritische Durchsicht durch. Prüfen Sie insbesondere sensible Bereiche wie Geschäftsführergehalt, Gesellschafter-Darlehen, Bewirtungsaufwendungen, Privatnutzung Firmen-Pkw, Reisekosten und außergewöhnliche Geschäftsvorfälle. Klären Sie offene Fragen vorab, um in der Prüfung souverän antworten zu können.

„Die beste Vorbereitung ist eine laufend gepflegte, GoBD-konforme Buchführung. Wer seine Bücher digital und sauber führt, spart in der Betriebsprüfung erheblich Zeit — und oft auch Geld. Ein erfahrener Steuerberater bei der Betriebsprüfung prüft die Buchführung bereits im Vorfeld auf typische Stolperfallen und begleitet das Verfahren rechtssicher.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wichtig

Manipulieren Sie niemals Unterlagen oder versuchen Sie, Belege nachträglich zu ändern. Dies erfüllt den Tatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO und kann strafrechtliche Folgen haben. Bei Unsicherheiten: offene Kommunikation mit dem Prüfer und Ihrem Steuerberater.

Wie läuft eine Betriebsprüfung konkret ab?

Der Ablauf einer Betriebsprüfung folgt einem strukturierten Schema. Je nach Unternehmensgröße und Prüfungsumfang dauert die Prüfung zwischen wenigen Tagen (Kleinstunternehmen) und mehreren Monaten (Konzerne). Für typische mittelständische GmbHs liegt die Prüfungsdauer bei 2–8 Wochen.

Phase 1: Prüfungsanordnung und Terminabstimmung

Nach Zugang der schriftlichen Prüfungsanordnung (§ 196 AO) nimmt der Betriebsprüfer Kontakt auf, um den Prüfungsbeginn abzustimmen. Sie dürfen um eine angemessene Verschiebung bitten (z. B. wegen Urlaub, Krankheit, wichtiger Geschäftstermine), haben aber keinen Rechtsanspruch darauf. Ein unbegründetes Hinauszögern kann als Mitwirkungsverweigerung gewertet werden.

Phase 2: Vorbesprechung und Datenübermittlung

Beim ersten Termin klärt der Prüfer organisatorische Fragen: Welche Räumlichkeiten stehen zur Verfügung? Wer ist Ansprechpartner? In welcher Form liegen die Daten vor (Papier, digital, DATEV)? Bei digitaler Buchführung erfolgt die Datenübermittlung gemäß § 147 Abs. 6 AO über standardisierte Schnittstellen (z. B. GDPdU-Export). Der Prüfer erhält Zugriff auf die Finanzbuchhaltung, Lohnbuchhaltung und ggf. das Warenwirtschaftssystem.

Phase 3: Prüfung vor Ort (oder remote)

Der Betriebsprüfer arbeitet die Unterlagen systematisch durch. Typische Prüfungshandlungen umfassen:

  • Formelle Prüfung der Buchführung (Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtigkeit, Ordnung, Unveränderbarkeit gemäß § 146 AO)
  • Sachliche Prüfung einzelner Geschäftsvorfälle (z. B. Angemessenheit Geschäftsführergehalt, verdeckte Gewinnausschüttungen, Fremdvergleich)
  • Kontierung von Aufwendungen und Erträgen, insbesondere nicht abzugsfähige Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 5 EStG)
  • Prüfung der Umsatzsteuer (Vorsteuerabzug, Rechnungsangaben nach § 14 UStG)
  • Analyse von Verrechnungspreisen bei internationalen Verflechtungen
  • Befragungen der Geschäftsführung und Mitarbeiter

Phase 4: Schlussbesprechung

Am Ende der Prüfung findet die Schlussbesprechung statt (§ 201 AO). Der Prüfer erläutert seine wesentlichen Feststellungen. Sie haben hier die Möglichkeit, Sachverhalte zu klären, Missverständnisse auszuräumen und ggf. weitere Nachweise vorzulegen. Nehmen Sie unbedingt Ihren Steuerberater zur Schlussbesprechung hinzu.

Phase 5: Prüfungsbericht und Änderungsbescheide

Der Betriebsprüfer erstellt einen Prüfungsbericht (§ 202 AO), der alle Feststellungen und steuerlichen Auswirkungen dokumentiert. Das Finanzamt erlässt auf dieser Grundlage geänderte Steuerbescheide (z. B. Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer). Gegen diese Bescheide können Sie innerhalb eines Monats Einspruch einlegen (§ 355 AO).

Digitale Prüfung

Seit 2026 setzen Finanzämter verstärkt auf digitale Betriebsprüfungen. Der Prüfer erhält remote Zugriff auf Ihre Buchhaltungssoftware oder analysiert die Daten in seinem Büro. Vor-Ort-Termine reduzieren sich auf ein Minimum. Das spart Zeit, erfordert aber eine GoBD-konforme digitale Infrastruktur.

Welche Rechte und Pflichten haben Sie während der Betriebsprüfung?

Die Betriebsprüfung ist von einem Spannungsverhältnis geprägt: Einerseits hat die Finanzverwaltung weitreichende Auskunfts- und Einsichtsrechte. Andererseits stehen Ihnen als Steuerpflichtigem wichtige Schutzrechte zu. Wer die gesetzlichen Rechte und Pflichten laut AO kennt, ist deutlich besser aufgestellt, um einen fairen Prüfungsablauf sicherzustellen.

Ihre Pflichten als GmbH-Geschäftsführer

  • Mitwirkungspflicht (§ 200 AO): Sie müssen dem Prüfer Zugang zu den Geschäftsräumen gewähren, Unterlagen vorlegen und Auskünfte erteilen.
  • Vollständigkeit und Wahrheit: Alle Angaben müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. Falsche Angaben erfüllen den Tatbestand der Steuerhinterziehung (§ 370 AO).
  • Bereitstellung von Arbeitsplatz und Hilfsmitteln: Der Prüfer hat Anspruch auf einen ruhigen Arbeitsplatz, Internetzugang und ggf. technische Unterstützung bei der Datenextraktion.
  • Aufbewahrungspflichten (§ 147 AO): Alle steuerrelevanten Unterlagen müssen im Prüfungszeitraum noch vorhanden und abrufbar sein.

Ihre Rechte während der Prüfung

  • Recht auf Hinzuziehung eines Steuerberaters: Sie dürfen bei allen Gesprächen und der Schlussbesprechung Ihren Steuerberater hinzuziehen (§ 201 Abs. 1 AO).
  • Akteneinsicht: Sie haben das Recht, in die Prüfungsakten Einsicht zu nehmen und Kopien anzufertigen.
  • Recht auf rechtliches Gehör: Vor Erlass eines belastenden Bescheids muss das Finanzamt Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme geben (§ 91 AO).
  • Schutz der Privatsphäre: Der Prüfer darf nur steuerrelevante Unterlagen einsehen. Private Dokumente sind tabu.
  • Beschwerdewege: Bei Problemen mit dem Prüfer können Sie sich an dessen Vorgesetzten oder die Amtsleitung wenden.

„Viele Mandanten sind überrascht, wie kooperativ Betriebsprüfer sein können, wenn die Buchführung sauber ist und die Kommunikation transparent läuft. Probleme entstehen meist dort, wo Unterlagen fehlen oder Sachverhalte unklar dargestellt werden. Eine professionelle Begleitung durch den Steuerberater zahlt sich aus.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Vorsicht

Eine Verweigerung der Mitwirkung kann schwerwiegende Folgen haben: Das Finanzamt darf die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO), was regelmäßig zu höheren Steuerfestsetzungen führt. Zudem droht ein Zwangsgeld von bis zu 25.000 Euro (§ 328 AO).

Welche Themen werden in der Betriebsprüfung besonders kritisch geprüft?

Betriebsprüfer haben Erfahrungswerte, in welchen Bereichen Unternehmen besonders häufig Fehler machen. Einige Themen stehen daher regelmäßig im Fokus der Prüfung. Wer diese Stolperfallen kennt, kann gezielt vorbeugen.

1. Geschäftsführergehalt und verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

Bei GmbHs, bei denen der Geschäftsführer zugleich (Mehrheits-)Gesellschafter ist, prüft das Finanzamt intensiv, ob Vergütungen, Darlehen oder andere Zuwendungen dem Fremdvergleich standhalten. Unangemessen hohe Gehälter, verzinsliche Darlehen zu unüblichen Konditionen oder nicht marktgerechte Miet- und Leasingverträge mit nahestehenden Personen werden als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) umqualifiziert. Folge: Nicht abzugsfähig als Betriebsausgabe (§ 8 Abs. 3 KStG), zusätzlich 25 % Kapitalertragsteuer nachzuzahlen.

2. Privatnutzung von Firmenfahrzeugen

Die private Nutzung eines Firmen-Pkw durch den Geschäftsführer ist ein geldwerter Vorteil und lohnsteuerpflichtig. Die Bewertung erfolgt entweder per 1-%-Regelung oder per Fahrtenbuch. Häufige Fehler: unvollständige oder nachträglich geführte Fahrtenbücher, fehlende Einzelbewertung bei mehreren Fahrzeugen, unzutreffende Angaben zur Privatnutzung. Prüfer verlangen oft detaillierte Nachweise.

3. Bewirtungsaufwendungen und Geschenke

Bewirtungsaufwendungen sind nur zu 70 % abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG). Zudem müssen sie nachgewiesen werden (Anlass, Teilnehmer, Höhe). Geschenke an Geschäftsfreunde sind nur bis 50 Euro pro Person und Jahr abzugsfähig (§ 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG). Fehlende oder unvollständige Belege führen zur Streichung der Betriebsausgaben.

4. Vorsteuerabzug und Rechnungsangaben

Der Vorsteuerabzug setzt eine ordnungsgemäße Rechnung nach § 14 UStG voraus. Fehlen Pflichtangaben (vollständige Anschrift, Steuernummer/USt-IdNr., Leistungsbeschreibung, Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Nettobetrag, Steuersatz, Steuerbetrag), verweigert das Finanzamt den Vorsteuerabzug — auch rückwirkend. Das führt zu erheblichen Nachzahlungen.

5. Scheinselbstständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung

Bei Honorarverträgen mit freien Mitarbeitern prüft das Finanzamt (oft in Kooperation mit der Deutschen Rentenversicherung), ob tatsächlich Selbstständigkeit oder verdeckte Scheinselbstständigkeit vorliegt. Kriterien: Weisungsgebundenheit, feste Arbeitszeiten, Eingliederung in die Betriebsorganisation. Wird Scheinselbstständigkeit festgestellt, drohen Sozialversicherungs- und Lohnsteuernachforderungen für mehrere Jahre.

6. Darlehen zwischen Gesellschaft und Gesellschafter

Darlehen zwischen GmbH und Gesellschafter müssen schriftlich dokumentiert und fremdüblich verzinst sein. Fehlen schriftliche Verträge oder liegt die Verzinsung deutlich unter dem Marktzins, qualifiziert das Finanzamt die Zinsdifferenz als vGA (bei Gesellschafter-Darlehen an GmbH) bzw. als verdeckte Einlage (bei GmbH-Darlehen an Gesellschafter).

Prüfungsschwerpunkt Häufigste Fehler Rechtsfolge
Geschäftsführergehalt Unangemessen hoch, kein Fremdvergleich vGA, Nachversteuerung KSt/GewSt
Firmen-Pkw Privatnutzung Kein/mangelhaftes Fahrtenbuch Schätzung 1-%-Regelung, LSt-Nachforderung
Bewirtung Fehlende Belege, unvollständige Angaben Keine Abzugsfähigkeit
Vorsteuer Rechnungen ohne Pflichtangaben Versagung Vorsteuerabzug
Scheinselbstständigkeit Fehlende Abgrenzung SV- und LSt-Nachforderung
Gesellschafter-Darlehen Keine Verzinsung, fehlender Vertrag vGA / verdeckte Einlage

Was passiert nach der Betriebsprüfung und wie gehen Sie mit Nachforderungen um?

Die Betriebsprüfung endet mit dem Prüfungsbericht und der Übermittlung an das zuständige Finanzamt. Auf Basis dieses Berichts erlässt die Finanzbehörde geänderte Steuerbescheide. Je nach Prüfungsergebnis können Nachforderungen, Erstattungen oder eine Bestätigung der bisherigen Festsetzungen erfolgen.

Prüfungsbericht prüfen und verstehen

Der Prüfungsbericht ist oft umfangreich und enthält Fachbegriffe. Lassen Sie ihn von Ihrem Steuerberater detailliert analysieren. Folgende Fragen sollten geklärt werden:

  • Welche Feststellungen führen zu Steuermehrbelastungen?
  • Sind die Feststellungen sachlich und rechtlich zutreffend?
  • Welche Nachweise wurden ggf. nicht berücksichtigt?
  • Gibt es Spielräume für rechtliche Argumentation oder Ermessensentscheidungen?

Änderungsbescheide und Einspruchsmöglichkeit

Das Finanzamt erlässt auf Grundlage des Prüfungsberichts geänderte Steuerbescheide (§ 164 Abs. 2 AO). Diese Bescheide enthalten eine Rechtsmittelbelehrung. Sie haben ab Bekanntgabe einen Monat Zeit für den Einspruch (§ 355 AO). Ein Einspruch ist sinnvoll, wenn:

  • Die Feststellungen des Prüfers sachlich oder rechtlich unzutreffend sind
  • Nachweise nicht berücksichtigt wurden, die Sie nachreichen können
  • Ermessensentscheidungen zu Ihren Ungunsten getroffen wurden
  • Die steuerliche Würdigung umstritten ist (z. B. Angemessenheit Geschäftsführergehalt, Auslegung von Verträgen)

Der Einspruch hat aufschiebende Wirkung (§ 361 AO) — die Nachforderung muss zunächst nicht bezahlt werden. Das Finanzamt prüft den Einspruch intern; oft kommt es zu einer gütlichen Einigung. Bleibt das Finanzamt bei seiner Auffassung, können Sie Klage vor dem Finanzgericht erheben.

Nachforderungen und Stundung

Werden die geänderten Bescheide bestandskräftig (nach Ablauf der Einspruchsfrist oder nach Einspruchsentscheidung), sind die Nachforderungen fällig. Können Sie die Summe nicht sofort aufbringen, beantragen Sie eine Stundung (§ 222 AO) oder Ratenzahlung. Voraussetzung: erhebliche Härte und keine Gefährdung des Steueranspruchs. Legen Sie dem Antrag eine realistische Liquiditätsplanung bei.

Fristensache

Die einmonatige Einspruchsfrist ist eine Ausschlussfrist. Versäumen Sie diese, wird der Bescheid bestandskräftig — auch wenn er fehlerhaft ist. Prüfen Sie Änderungsbescheide deshalb unverzüglich mit Ihrem Steuerberater.

Selbstanzeige bei nachträglich entdeckten Fehlern

Stellen Sie nach der Prüfung fest, dass noch weitere steuerrelevante Sachverhalte nicht korrekt erklärt wurden, kann unter engen Voraussetzungen eine strafbefreiende Selbstanzeige (§ 371 AO) in Betracht kommen. Diese muss vollständig, rechtzeitig und für alle betroffenen Steuern und Zeiträume erfolgen. Konsultieren Sie hierzu unbedingt einen spezialisierten Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht.

„Betriebsprüfungen sind für viele Mandanten zunächst eine Stresssituation. Unser Steuerberater-Team begleitet Sie durch den gesamten Prozess: von der Vorbereitung über die Schlussbesprechung bis zur Prüfung der Änderungsbescheide und gegebenenfalls dem Einspruch. So behalten Sie die Kontrolle und minimieren finanzielle Risiken.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

OnlineBilanz-Tipp

Wer seine laufende Buchführung und den Jahresabschluss von vornherein durch einen Steuerberater erstellen lässt, ist für Betriebsprüfungen bestens gewappnet. OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistungen zu transparenten Festpreisen — koordiniert von Servet Gündogan und unserem erfahrenen Steuerberater-Team. So haben Sie jederzeit rechtssichere Unterlagen und kompetente Ansprechpartner.

Wie wirken sich Digitalisierung und GoBD auf die Betriebsprüfung aus?

Die fortschreitende Digitalisierung verändert die Betriebsprüfung grundlegend. Seit Inkrafttreten der GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form) im Jahr 2015 (aktualisiert 2019) haben Betriebsprüfer weitreichende digitale Zugriffsmöglichkeiten. Die Anforderungen an Ihre IT-Systeme und Datenarchivierung sind erheblich gestiegen.

Was sind die GoBD und warum sind sie prüfungsrelevant?

Die GoBD konkretisieren die Anforderungen des § 146 AO und § 147 AO für die digitale Buchführung. Zentrale Prinzipien:

  • Nachvollziehbarkeit: Jeder Geschäftsvorfall muss von der Entstehung bis zur Verbuchung lückenlos dokumentiert sein.
  • Unveränderbarkeit: Einmal verbuchte Daten dürfen nicht mehr spurlos verändert oder gelöscht werden können.
  • Vollständigkeit: Alle steuerrelevanten Daten müssen erfasst und aufbewahrt werden.
  • Zeitgerechte Buchungen: Geschäftsvorfälle sind zeitnah zu buchen (innerhalb von 10 Tagen nach Belegdatum).
  • Ordnung: Die Daten müssen systematisch gegliedert und auffindbar sein.
  • Maschinelle Auswertbarkeit: Digitale Daten müssen in einem strukturierten, auswertbaren Format (z. B. DATEV, CSV) vorgehalten werden.

Bei Verstößen gegen die GoBD kann das Finanzamt die Buchführung als nicht ordnungsgemäß verwerfen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 158 AO) — meist zu Ihren Ungunsten.

Digitaler Datenzugriff durch die Finanzverwaltung

Nach § 147 Abs. 6 AO kann die Finanzverwaltung Datenzugriff in drei Varianten verlangen:

  • Z1 – Unmittelbarer Zugriff: Der Prüfer erhält direkten Lesezugriff auf Ihre IT-Systeme (selten, nur bei Großbetrieben).
  • Z2 – Mittelbarer Zugriff: Der Prüfer sitzt vor Ort an Ihrem System, Sie bedienen die Software und führen Auswertungen durch.
  • Z3 – Datenträgerüberlassung: Sie erstellen einen strukturierten Export (z. B. GDPdU, IDEA, DATEV) und übergeben diesen dem Prüfer auf Datenträger oder per Upload.

In der Praxis kommt meist Z3 zum Einsatz. Ihre Buchhaltungssoftware (DATEV, Lexoffice, sevDesk etc.) sollte eine entsprechende Exportfunktion bieten. Prüfen Sie dies bereits vor einer Betriebsprüfung.

Anforderungen an digitale Belege und Archivierung

Digitale Belege (E-Mails, PDFs, elektronische Rechnungen) müssen in einem unveränderlichen Format archiviert werden. Eine einfache Ablage im E-Mail-Postfach oder auf dem Dateisystem reicht nicht aus, wenn keine Vorkehrungen gegen nachträgliche Änderungen getroffen werden. Professionelle Lösungen bieten:

  • Revisionssichere Dokumentenmanagementsysteme (DMS)
  • Zeitstempel und digitale Signaturen
  • Automatische Protokollierung von Änderungen (Audit-Trail)
  • Integration mit der Buchhaltungssoftware

10 Jahre

Aufbewahrungsfrist für digitale Bücher und Jahresabschlüsse (§ 147 AO)

6 Jahre

Aufbewahrungsfrist für sonstige digitale Belege und Geschäftsunterlagen

72 %

der Betriebsprüfungen 2025 erfolgten mit digitalem Datenzugriff (Quelle: BMF-Statistik)

Praxis-Tipp

Nutzen Sie moderne Cloud-Buchhaltungssoftware, die GoBD-zertifiziert ist und automatische Backups sowie Audit-Trails bietet. Das spart nicht nur Zeit in der laufenden Buchführung, sondern gibt Ihnen auch Sicherheit bei Betriebsprüfungen. OnlineBilanz arbeitet mit DATEV und anderen führenden Systemen, die alle GoBD-Anforderungen erfüllen.

„Die GoBD sind kein theoretisches Konstrukt — Betriebsprüfer schauen sehr genau hin. Wer heute noch mit Excel-Listen und unsystematischer Belegablage arbeitet, riskiert erhebliche Steuernachforderungen durch Schätzung. Investieren Sie in eine professionelle, GoBD-konforme Buchhaltung. Das zahlt sich spätestens bei der nächsten Prüfung aus.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Lässt sich eine Betriebsprüfung vermeiden oder zumindest optimal vorbereiten?

Eine Betriebsprüfung lässt sich nicht grundsätzlich vermeiden — insbesondere nicht bei mittleren und großen GmbHs, die regelmäßig geprüft werden. Aber: Sie können das Prüfungsrisiko minimieren und durch professionelle Vorbereitung dafür sorgen, dass die Prüfung schnell, sachlich und ohne größere Beanstandungen verläuft.

Wie Sie das Prüfungsrisiko senken

  • Ordnungsgemäße, GoBD-konforme Buchführung: Führen Sie Ihre Bücher zeitnah, vollständig und nachvollziehbar. Nutzen Sie zertifizierte Software.
  • Vollständige Belegablage: Archivieren Sie alle Belege systematisch und revisionssicher. Fehlende Belege sind ein häufiger Grund für Hinzuschätzungen.
  • Fremdvergleich bei Gesellschafter-Geschäften: Dokumentieren Sie alle Verträge, Vergütungen und Transaktionen mit Gesellschaftern schriftlich und fremdüblich.
  • Plausible Steuererklärungen: Vermeiden Sie auffällige Abweichungen zu Vorjahren oder branchenüblichen Kennzahlen ohne Erläuterung.
  • Zeitnahe Steuererklärungen: Reichen Sie Ihre Erklärungen fristgerecht ein. Wiederholte Verspätungen wecken Misstrauen.
  • Steuerberater einbinden: Lassen Sie Jahresabschluss und Steuererklärungen von einem Steuerberater erstellen — das signalisiert Professionalität und reduziert Fehlerquellen.
  • Interne Kontrollsysteme: Etablieren Sie ein internes Kontrollsystem (IKS) für kritische Bereiche wie Kasse, Reisekosten, Bewirtung, Geschenke.

Langfristige Vorteile einer professionellen Buchführung

Eine saubere Buchführung ist nicht nur Betriebsprüfungs-Prophylaxe, sondern bringt weitere Vorteile:

Bessere Unternehmenssteuerung

Aktuelle, korrekte Zahlen ermöglichen fundierte Entscheidungen. Sie wissen jederzeit, wie Ihre GmbH wirtschaftlich dasteht.

Kreditwürdigkeit

Banken und Investoren verlangen geprüfte, verlässliche Jahresabschlüsse. Eine ordentliche Buchführung erleichtert die Finanzierung.

Wann sollten Sie externe Hilfe in Anspruch nehmen?

Spätestens bei Erhalt der Prüfungsanordnung sollten Sie Ihren Steuerberater informieren. Idealer ist jedoch, von Anfang an einen Steuerberater mit der laufenden Buchhaltung und dem Jahresabschluss zu beauftragen. Das minimiert nicht nur Prüfungsrisiken, sondern entlastet Sie und Ihr Team erheblich.

OnlineBilanz bietet GmbH-Geschäftsführern digitale Steuerberater-Leistungen zu transparenten Festpreisen: von der laufenden Buchhaltung über den Jahresabschluss bis zur Begleitung bei Betriebsprüfungen. Koordiniert durch Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, und erstellt von unserem zugelassenen Steuerberater-Team. So haben Sie jederzeit rechtssichere Unterlagen und professionelle Ansprechpartner — auch wenn das Finanzamt anklopft.

Fazit

Eine Betriebsprüfung ist kein Grund zur Panik, sondern ein regulärer Bestandteil des Wirtschaftslebens. Wer seine Buchführung sauber führt, Belege vollständig aufbewahrt und sich professionell beraten lässt, hat nichts zu befürchten. Im Gegenteil: Eine gut verlaufene Prüfung gibt Sicherheit für die nächsten Jahre und bestätigt die Qualität Ihrer Unternehmensführung.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich eine Betriebsprüfung ablehnen oder verschieben?

Nein, eine Betriebsprüfung können Sie nicht ablehnen – die Prüfungsanordnung ist ein Verwaltungsakt nach § 196 AO. Eine Verschiebung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, etwa bei schwerer Krankheit des Geschäftsführers oder wenn wichtige Unterlagen durch höhere Gewalt nicht verfügbar sind. Der Antrag muss schriftlich und gut begründet beim Finanzamt gestellt werden. Eine generelle Arbeitsüberlastung oder laufende Geschäfte gelten nicht als ausreichender Grund.

Wie lange dauert eine durchschnittliche Betriebsprüfung?

Die Dauer hängt stark von Unternehmensgröße und Komplexität ab. Bei kleinen GmbHs mit einfacher Buchführung dauert eine Prüfung oft 2-5 Tage vor Ort. Mittelständische Unternehmen müssen mit 1-3 Wochen rechnen, bei internationalen Verflechtungen oder komplexen Sachverhalten auch mehrere Monate. Zwischen erster Prüfungshandlung und abschließendem Bericht können insgesamt 6-18 Monate vergehen. Die reine Vor-Ort-Phase ist dabei meist deutlich kürzer als die anschließende Auswertungs- und Berichtsphase.

Was kostet mich eine Betriebsprüfung, wenn keine Fehler gefunden werden?

Die Betriebsprüfung selbst ist kostenfrei – das Finanzamt stellt keine Gebühr für die Prüfung. Allerdings entstehen indirekte Kosten: Sie müssen Mitarbeiter für die Betreuung der Prüfer abstellen, Unterlagen zusammenstellen und oft einen Steuerberater hinzuziehen. Diese Honorare liegen je nach Umfang zwischen 2.000 und 10.000 Euro oder mehr. Selbst wenn keine Fehler gefunden werden, sind diese Aufwendungen nicht erstattungsfähig. Sie können die Steuerberater-Kosten aber als Betriebsausgaben geltend machen.

Werden bei einer Betriebsprüfung auch private Konten geprüft?

Grundsätzlich prüft das Finanzamt nur betriebliche Unterlagen. Private Konten dürfen nur dann einbezogen werden, wenn konkrete Anhaltspunkte für betriebliche Vorgänge über private Konten bestehen – etwa bei Verdacht auf nicht erfasste Betriebseinnahmen, verdeckte Gewinnausschüttungen oder private Nutzung von Firmenmitteln. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist die Grenze oft fließend. Eine anlasslose Durchsuchung privater Konten ist nicht zulässig, aber bei begründetem Verdacht kann das Finanzamt Kontoauszüge anfordern.

Kann ich während der Betriebsprüfung noch Belege nachreichen oder Fehler korrigieren?

Ja, grundsätzlich können Sie während der laufenden Prüfung noch fehlende Belege nachreichen oder Fehler durch berichtigte Steuererklärungen korrigieren. Das ist sogar ausdrücklich gewünscht, da es den Prüfungsablauf beschleunigt. Allerdings kann eine solche Selbstanzeige strafrechtliche Konsequenzen haben, wenn es sich um erhebliche Fehler handelt – hier ist unbedingt vorher steuerliche Beratung einzuholen. Bei verspäteter Vorlage oder nachträglichen Korrekturen können Zuschläge nach § 162 AO anfallen, wenn dadurch die Prüfung verzögert wird.

Was passiert, wenn ich während der Betriebsprüfung nicht alle Unterlagen vorlegen kann?

Können Sie geforderte Unterlagen nicht vorlegen, darf das Finanzamt nach § 162 AO die Besteuerungsgrundlagen schätzen – meist zu Ihrem Nachteil. Bei elektronischen Daten drohen empfindliche Zuschläge wegen GoBD-Verstößen. Sind Unterlagen durch höhere Gewalt (Brand, Diebstahl) verloren, müssen Sie das nachweisen und Ersatzbelege (Kontoauszüge, Duplikate) beschaffen. Bei vorsätzlichem Vernichten oder Verbergen von Unterlagen drohen neben Steuernachzahlungen auch Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Steuerpflichtigen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Abgabenordnung (AO), Einkommensteuergesetz (EStG), Handelsgesetzbuch (HGB), Bundesministerium der Finanzen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz