Beratung Buchführung 2026: Pflichten & Kosten
Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten
Die Beratung zur Buchführung umfasst weit mehr als die bloße Erfassung von Geschäftsvorfällen. Sie hilft Unternehmen, ihre gesetzlichen Pflichten nach HGB und AO zu erfüllen, die GoBD-Anforderungen einzuhalten und die laufende Buchhaltung nahtlos in den Jahresabschluss zu überführen. Neben der ordnungsgemäßen Buchführung spielt auch die steuerliche Optimierung eine zentrale Rolle – eine professionelle Beratung zur Gewerbesteuer kann hier zusätzliche Einsparpotenziale aufzeigen. Insbesondere bei bargeldintensiven Betrieben ist eine spezialisierte Kassenbuch-Beratung wichtig, um die strengen Dokumentationspflichten zu erfüllen. Hier erfahren Sie, wann sich eine professionelle Beratung lohnt, welche Kosten anfallen und wie OnlineBilanz Sie dabei unterstützt.
Kurzantwort
Die Beratung zur Buchführung hilft Unternehmen, ihre laufenden Aufzeichnungspflichten nach § 238 HGB und § 145 AO ordnungsgemäß zu erfüllen. Sie umfasst die Einrichtung von Kontenplänen, die GoBD-konforme Belegerfassung, die laufende Buchung sowie die Vorbereitung des Jahresabschlusses. Eine professionelle Beratung durch Steuerberater ist besonders für GmbH, buchführungspflichtige Kaufleute und bei komplexen Geschäftsvorfällen sinnvoll.
Inhaltsverzeichnis
- Was umfasst Beratung zur Buchführung?
- Welche gesetzlichen Pflichten gelten für die Buchführung?
- Wann ist eine Beratung zur Buchführung sinnvoll?
- Wie unterscheiden sich Buchführung und Jahresabschluss?
- Steuerberater oder interner Buchhalter – was ist die richtige Wahl?
- Was kostet die Beratung zur Buchführung?
- Wie funktioniert digitale Buchführung unter GoBD-Anforderungen?
- Wie wird die Buchführung in den Jahresabschluss überführt?
- Welche Fristen gelten für Buchführung und Jahresabschluss?
- Wie unterstützt OnlineBilanz bei Buchführung und Jahresabschluss?
Was umfasst Beratung zur Buchführung?
Die Beratung zur Buchführung umfasst die fachliche Unterstützung bei der Einrichtung, Organisation und laufenden Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Aufzeichnungspflichten nach § 238 HGB sowie bei steuerrechtlichen Dokumentationspflichten gemäß §§ 140 ff. AO. Sie richtet sich primär an GmbH-Geschäftsführer, die ihrer Buchführungspflicht nach § 41 GmbHG nachkommen müssen, sowie an Buchhalter, die die operative Umsetzung verantworten.
Eine qualifizierte Buchführungsberatung erstreckt sich über mehrere Ebenen: die organisatorische Ebene (Wahl der Buchhaltungssoftware, Belegablage, Digitalisierung), die methodische Ebene (Kontenpläne, Buchungslogik, Periodenabgrenzungen) und die rechtliche Ebene (GoB, GoBD, Aufbewahrungsfristen). Steuerberater sind nach § 33 StBerG zur Buchführungsberatung und -erstellung befugt; die Beratung darf ausschließlich durch zugelassene Berufsträger erfolgen.
Kernthemen der Buchführungsberatung
- Einrichtung eines GoBD-konformen Buchführungssystems gemäß BMF-Schreiben vom 28.11.2019
- Beratung zur Kontierung nach SKR03 oder SKR04 sowie branchenspezifischen Kontenplänen
- Prüfung und Optimierung der Prozesse zur Belegerfassung (digital, OCR, Scan-Workflows)
- Schulung interner Mitarbeiter zu Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung nach § 238 HGB
- Begleitung bei Betriebsprüfungen hinsichtlich formeller und materieller Ordnungsmäßigkeit
Praxis-Hinweis
Viele GmbHs lagern die Finanzbuchhaltung an einen Steuerberater aus, behalten aber die operative Belegerfassung intern. In diesem Modell ist eine initiale Beratung zur Prozessgestaltung entscheidend, damit die Übergabe der Daten effizient und fehlerfrei erfolgt.
Welche gesetzlichen Pflichten gelten für die Buchführung?
Jede GmbH ist gemäß § 238 Abs. 1 HGB zur Buchführung verpflichtet, unabhängig von ihrer Größenklasse nach § 267 HGB. Die Buchführung muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) erfolgen und alle Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfassen. Für GmbHs gelten zusätzlich die Bestimmungen des § 41 GmbHG, wonach die Geschäftsführer die Buchführung zu organisieren haben.
| Rechtsgrundlage | Pflicht | Adressat |
|---|---|---|
| § 238 HGB | Buchführungspflicht für Kaufleute | GmbH als Formkaufmann |
| § 239 HGB | Führung der Handelsbücher (Sprache, Form) | Buchführende Stelle |
| § 257 HGB | Aufbewahrungspflicht (6/10 Jahre) | Gesetzlicher Vertreter |
| § 41 GmbHG | Organisation der Buchführung durch Geschäftsführer | Geschäftsführer persönlich |
| §§ 140 ff. AO | Steuerliche Aufzeichnungspflichten | Steuerpflichtiger (GmbH) |
| § 146 AO | Ordnungsvorschriften (GoBD) | Buchführungspflichtige |
Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) konkretisieren die Anforderungen für digitale Buchführungssysteme. Sie verlangen Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchung, Ordnung und Unveränderbarkeit. Verstöße können zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt führen.
Haftungsrisiko
Geschäftsführer haften persönlich für Schäden, die der GmbH oder Dritten durch mangelhafte Buchführung entstehen (§ 43 Abs. 2 GmbHG). Dazu zählen auch Steuernachforderungen und Ordnungsgelder wegen verspäteter oder fehlerhafter Offenlegung des Jahresabschlusses nach § 335 HGB.
Wann ist eine Beratung zur Buchführung sinnvoll?
Eine professionelle Buchführungsberatung empfiehlt sich in mehreren typischen Situationen: bei Neugründung der GmbH, um von Beginn an ein rechtssicheres System zu etablieren, bei Wechsel der Buchhaltungssoftware, um Datenmigration und Kontenrahmen korrekt zu überführen, vor Betriebsprüfungen, um formelle Mängel zu identifizieren, sowie bei Wachstum oder Umstrukturierung, wenn neue Anforderungen an die Buchhaltung entstehen (z. B. Konzernrechnungslegung, Umsatzsteuer-Voranmeldung).
Typische Anlässe für Buchführungsberatung
Gründung und Aufbau
Einrichtung der Finanzbuchhaltung ab Handelsregistereintrag, Wahl des Kontenrahmens, Implementierung digitaler Workflows nach GoBD.
Softwarewechsel
Migration von DATEV auf Lexoffice, sevDesk oder andere Cloud-Lösungen unter Wahrung der Datenintegrität und Revisionssicherheit.
Auch bei internen Veränderungen – etwa Wechsel des Buchhalters oder Insourcing bisher ausgelagerter Buchhaltungsleistungen – ist eine begleitende Beratung sinnvoll, um Kontinuität und Rechtskonformität zu gewährleisten. Steuerberater übernehmen hier nicht nur die fachliche Anleitung, sondern haften auch für die Richtigkeit der Beratung gemäß § 323 HGB (analog für Steuerberater).
„Viele Mandate wenden sich erst dann an uns, wenn bereits Probleme aufgetreten sind – etwa bei einer angekündigten Betriebsprüfung oder wenn der Jahresabschluss sich verzögert. Wesentlich effizienter ist es, die Buchführung von Anfang an gemeinsam mit einem Steuerberater aufzusetzen und kontinuierlich zu begleiten.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wie unterscheiden sich Buchführung und Jahresabschluss?
Die Buchführung (§ 238 HGB) ist die laufende, chronologische Erfassung aller Geschäftsvorfälle während des Wirtschaftsjahres. Sie erfolgt periodengerecht und nach Konten gegliedert (Hauptbuch, Nebenbücher). Der Jahresabschluss (§§ 242, 264 HGB) hingegen ist die stichtagsbezogene Zusammenfassung dieser Aufzeichnungen zum Bilanzstichtag (meist 31.12.) und besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie bei GmbHs dem Anhang.
| Merkmal | Buchführung | Jahresabschluss |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 238 HGB | §§ 242, 264 HGB |
| Zeitbezug | Laufend (Wirtschaftsjahr) | Stichtag (z. B. 31.12.2025) |
| Komponenten | Journal, Hauptbuch, Nebenbücher | Bilanz, GuV, Anhang (+ ggf. Lagebericht) |
| Zweck | Dokumentation, steuerliche Gewinnermittlung | Information (Gesellschafter, Gläubiger), Offenlegung |
| Erstellung | Buchhalter, Steuerberater | Steuerberater (Unterschrift erforderlich) |
| Prüfungspflicht | Keine (außer bei BP) | Ja, bei mittelgroßen/großen GmbHs (§ 316 HGB) |
Die Buchführung liefert die Rohdaten, der Jahresabschluss die aufbereitete, normierte Darstellung nach HGB. Während die Buchführung intern organisiert werden kann (z. B. durch einen angestellten Buchhalter), muss der Jahresabschluss einer GmbH stets durch den Geschäftsführer oder einen Steuerberater aufgestellt und unterzeichnet werden. Die Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb von 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße/große GmbH) nach Bilanzstichtag.
Zusammenspiel in der Praxis
Wer die laufende Buchführung einem Steuerberater überträgt, profitiert davon, dass dieser bereits während des Jahres auf Abschlusstauglichkeit achtet (Abgrenzungen, Rückstellungen, Bewertungsfragen). Der Jahresabschluss wird dann nahtlos aus der laufenden Buchhaltung entwickelt – ohne zeitaufwändige Nacharbeiten.
Steuerberater oder interner Buchhalter – was ist die richtige Wahl?
Die Entscheidung zwischen einem internen Buchhalter und der Auslagerung an einen Steuerberater hängt von Unternehmensgröße, Komplexität und verfügbaren Ressourcen ab. Ein interner Buchhalter bietet tägliche Verfügbarkeit und ist eng in betriebliche Abläufe eingebunden. Ein Steuerberater hingegen bringt Haftung, Fachexpertise und die Berechtigung zur Erstellung des Jahresabschlusses mit – und ist damit für GmbHs oft die wirtschaftlichere und rechtssicherere Lösung.
Interner Buchhalter
- Direkter Zugriff und kurze Wege
- Kenntnis betrieblicher Abläufe
- Fixkosten (Gehalt, Sozialabgaben)
- Keine Haftung für Fehler (außer bei Vorsatz)
- Jahresabschluss muss extern erstellt werden
Steuerberater (Auslagerung)
- Umfassende Haftung nach § 323 HGB analog
- Rechtsverbindliche Erstellung des Jahresabschlusses
- Variable Kosten (nach StBVV oder Festpreis)
- Ständige Fortbildung, aktuelle Rechtsprechung
- Beratung zu Steueroptimierung inklusive
Hybridmodell
- Interne Erfassung der Belege
- Steuerberater prüft, kontiert nach, erstellt Abschluss
- Kombination aus Nähe und Expertise
- Kosteneffizienz bei mittlerer Komplexität
- Klare Schnittstellendefinition erforderlich
In der Praxis hat sich das Hybridmodell bewährt: Die laufende Belegerfassung erfolgt intern oder durch digitale Vorsysteme (OCR, Banking-Integration), während der Steuerberater die Kontierung überwacht, Monats- oder Quartalsabschlüsse erstellt und den Jahresabschluss rechtsverbindlich aufstellt. So verbinden GmbHs die Kosteneffizienz interner Erfassung mit der Rechtssicherheit durch einen zugelassenen Berufsträger.
„Die digitale Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater hat sich in den letzten Jahren grundlegend verändert. Unsere Mandanten laden Belege direkt in sichere Cloud-Systeme hoch, wir übernehmen Kontierung und Abschluss – ohne Medienbrüche, mit voller Nachvollziehbarkeit gemäß GoBD. Das ist heute Standard, kein Luxus mehr.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Was kostet die Beratung zur Buchführung?
Die Kosten für Buchführungsberatung und laufende Buchhaltung richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), die Gebührenrahmen je nach Gegenstandswert definiert. Alternativ können Steuerberater Honorarvereinbarungen (Festpreise, Zeithonorar) treffen. Die Höhe hängt ab von der Anzahl der Belege, der Komplexität der Geschäftsvorfälle, der gewählten Servicetiefe (nur Beratung oder auch Erstellung) und der Unternehmensgröße.
Gebührenrahmen nach StBVV 2024 (Auswahl)
| Leistung | Rechtsgrundlage | Gebührenrahmen (Beispiel) |
|---|---|---|
| Buchführungsberatung | § 23 StBVV | 1/10 bis 6/10 einer vollen Gebühr nach Tabelle A |
| Lfd. Buchführung (monatlich) | § 33 StBVV | 2/10 bis 12/10 nach Tabelle A, je nach Belegzahl |
| Einrichtung Buchhaltungssystem | § 23 StBVV | Zeithonorar 60–150 €/Std. oder Pauschale |
| Jahresabschluss kleine GmbH | § 35 StBVV | 10/10 bis 40/10 Gebühr nach Tabelle A/B |
| Schulung Mitarbeiter | Frei vereinbar | Tagessatz 800–1.500 €, je nach Aufwand |
In der Praxis bieten viele Steuerberater Paketpreise an, die Buchführung, Lohnbuchhaltung, Umsatzsteuer-Voranmeldung und Jahresabschluss kombinieren. Für eine kleine GmbH mit 50–100 Belegen pro Monat bewegen sich die monatlichen Kosten typischerweise zwischen 150 und 350 Euro, zuzüglich Jahresabschluss (ab ca. 800 Euro). Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise ohne versteckte Zusatzkosten – der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet.
150–350 €
Monatliche Buchhaltung (kleine GmbH)
ab 800 €
Jahresabschluss (Kleinstkapitalgesellschaft)
60–150 €/Std.
Beratungshonorar (freie Vereinbarung)
Kostentransparenz bei OnlineBilanz
OnlineBilanz arbeitet mit transparenten Festpreisen für Jahresabschluss und laufende Buchhaltung. Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot – keine versteckten Gebühren, keine Überraschungen. Der Abschluss wird durch unsere zugelassenen Steuerberater erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet.
Wie funktioniert digitale Buchführung unter GoBD-Anforderungen?
Die digitale Buchführung ist seit dem BMF-Schreiben vom 28.11.2019 rechtlich klar geregelt. Die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) verlangen, dass digitale Buchführungssysteme Nachvollziehbarkeit, Nachprüfbarkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit, zeitgerechte Buchungen, Ordnung und Unveränderbarkeit sicherstellen.
-
Verfahrensdokumentation: Schriftliche Beschreibung aller Prozesse zur Belegerfassung, -verarbeitung und -archivierung
-
Unveränderbarkeit: Einmal gebuchte Belege dürfen nicht nachträglich gelöscht oder überschrieben werden (Protokollierung von Änderungen erforderlich)
-
Zeitgerechte Buchung: Belege sind zeitnah (in der Regel innerhalb von 10 Tagen nach Entstehung) zu erfassen
-
Revisionssicherheit: Aufbewahrung aller steuerlich relevanten Unterlagen über 10 Jahre (§ 147 Abs. 3 AO), bei Handelsbüchern 10 Jahre (§ 257 HGB)
-
Maschinelle Auswertbarkeit: Daten müssen für Betriebsprüfungen elektronisch zur Verfügung gestellt werden können (GDPdU/GoBD-Export)
-
Internes Kontrollsystem (IKS): Regelmäßige Kontrollen zur Sicherstellung der Ordnungsmäßigkeit
Moderne Cloud-Buchhaltungssoftware (DATEV Unternehmen online, Lexoffice, sevDesk, etc.) erfüllt in der Regel die GoBD-Anforderungen technisch – entscheidend ist jedoch die organisatorische Umsetzung im Unternehmen. Dazu gehört die Erstellung einer Verfahrensdokumentation, die Schulung der Mitarbeiter und die regelmäßige Überprüfung der Prozesse. Ein Steuerberater unterstützt bei der Implementierung und prüft die GoBD-Konformität.
Risiko bei Verstößen
Verstößt die Buchführung gegen die GoBD, kann das Finanzamt die Ordnungsmäßigkeit verwerfen und Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 162 AO). Dies führt regelmäßig zu Steuernachforderungen und Zinsen. Eine präventive Beratung ist daher unerlässlich.
„Die GoBD sind kein bürokratisches Hindernis, sondern der Standard für rechtssichere, digitale Prozesse. Wer von Anfang an eine saubere Verfahrensdokumentation führt und sein System konsequent nutzt, hat bei einer Betriebsprüfung nichts zu befürchten – im Gegenteil, die Prüfung verläuft wesentlich schneller und effizienter.“
— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team
Wie wird die Buchführung in den Jahresabschluss überführt?
Der Jahresabschluss nach § 242 HGB bzw. § 264 HGB (GmbH) entsteht durch die systematische Überführung der laufenden Buchführung in die Abschlussposten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung. Dieser Prozess erfordert neben technischem Know-how auch fundierte Kenntnisse der handelsrechtlichen Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften (§§ 246–256a HGB) sowie steuerrechtlicher Besonderheiten.
Typische Abschlussarbeiten (Überleitung Buchführung → Jahresabschluss)
- Kontenabstimmung: Saldierung aller Konten, Abstimmung mit Nebenbüchern (Debitoren, Kreditoren, Anlagenbuchhaltung)
- Periodenabgrenzung: Aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten nach § 250 HGB (z. B. Miete, Versicherungen, Zinsen)
- Inventur und Bewertung: Bestandsaufnahme zum Bilanzstichtag, Bewertung nach § 253 HGB (Anschaffungskosten, Abschreibungen, Teilwert)
- Rückstellungen: Bildung und Bewertung von Rückstellungen nach § 249 HGB (z. B. für Steuern, Urlaubsansprüche, drohende Verluste)
- Latente Steuern: Bei Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz (§ 274 HGB, bei mittelgroßen/großen GmbHs Pflicht)
- Anhang und Lagebericht: Erläuterungen zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Ergebnisverwendungsvorschlag, bei mittelgroßen/großen GmbHs Lagebericht nach § 289 HGB
- Feststellung durch Gesellschafter: Beschlussfassung gemäß § 42a Abs. 2 GmbHG innerhalb der gesetzlichen Fristen (11/8 Monate)
- Offenlegung: Einreichung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten
Diese Abschlussarbeiten sind integrativer Bestandteil der Jahresabschlusserstellung und können nicht isoliert von der laufenden Buchführung betrachtet werden. Wer die Buchhaltung bereits während des Jahres abschlusstauglich führt – mit korrekten Abgrenzungen, zeitnaher Kontierung und sauberer Abstimmung – reduziert den Aufwand zum Jahresende erheblich. Steuerberater übernehmen diese Überführung als Teil des Jahresabschluss-Mandats.
Praxis-Tipp: Monatsabschlüsse
Viele Steuerberater bieten monatliche oder quartalsweise Abschlussarbeiten an (sog. Monatsabschlüsse). Diese umfassen zeitnahe Abgrenzungen, Abstimmungen und eine vorläufige GuV. So haben Geschäftsführer das ganze Jahr über Transparenz über die wirtschaftliche Lage – und der Jahresabschluss ist zum 31.12. bereits zu 80 % erledigt.
Welche Fristen gelten für Buchführung und Jahresabschluss?
Die gesetzlichen Fristen für Buchführung, Jahresabschluss und Offenlegung sind in HGB, GmbHG und PublG geregelt. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Stichtage im Jahr 2026: Die Feststellung des Jahresabschlusses muss bei kleinen GmbHs bis spätestens 30.11.2026 (11 Monate), bei mittelgroßen und großen GmbHs bis 31.08.2026 (8 Monate) erfolgen. Die Offenlegung beim Unternehmensregister ist bis spätestens 31.12.2026 (12 Monate nach Bilanzstichtag) vorzunehmen.
| Rechtsakt | Rechtsgrundlage | Frist (Bilanzstichtag 31.12.2025) | Adressat |
|---|---|---|---|
| Aufstellung Jahresabschluss | § 264 Abs. 1 HGB | Angemessene Zeit, faktisch 3–6 Monate | Geschäftsführer |
| Feststellung (kleine GmbH) | § 42a Abs. 2 GmbHG | 30.11.2026 (11 Monate) | Gesellschafterversammlung |
| Feststellung (mittel/groß) | § 42a Abs. 2 GmbHG | 31.08.2026 (8 Monate) | Gesellschafterversammlung |
| Offenlegung (alle GmbHs) | § 325 Abs. 1 HGB | 31.12.2026 (12 Monate) | Geschäftsführer |
| Prüfung (mittel/groß) | § 316 HGB | Vor Feststellung | Abschlussprüfer |
Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de), nicht mehr über den Bundesanzeiger. Die Übermittlung erfolgt elektronisch im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF. Verstöße gegen die Offenlegungspflicht werden vom Bundesamt für Justiz mit Ordnungsgeld von 500 bis 25.000 Euro geahndet (§ 335 HGB).
Ordnungsgeld bei Fristversäumnis
Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegungsfristen systematisch. Nach Fristablauf ergeht zunächst eine Erinnerung, dann ein Ordnungsgeldverfahren. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bis 25.000 Euro betragen. Wiederholte Verstöße führen zu höheren Beträgen.
„Die Frist zur Offenlegung endet am 31.12.2026 – doch wer den Jahresabschluss erst im November fertigstellt, gerät schnell in Zeitdruck, etwa weil noch Gesellschafterbeschlüsse fehlen oder Rückfragen auftreten. Unsere Empfehlung: Jahresabschluss bis spätestens Mai/Juni erstellen, Feststellung bis Juli, Offenlegung bis September. So haben Sie Puffer für Unvorhergesehenes.“
— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
Wie unterstützt OnlineBilanz bei Buchführung und Jahresabschluss?
OnlineBilanz ist eine digitale Steuerberater-Plattform, die GmbHs bei der Buchführung und beim Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater unterstützt – mit transparenten Festpreisen, klaren Prozessen und ohne Wartezeiten. Mandanten laden ihre Belege in ein sicheres Cloud-System hoch, unsere Steuerberater übernehmen Kontierung, Buchhaltung und Jahresabschluss. Der Jahresabschluss wird rechtsverbindlich durch unsere Steuerberater unterzeichnet und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen nach HGB und GmbHG.
Leistungsspektrum OnlineBilanz
Laufende Buchführung
Erfassung und Kontierung aller Belege, monatliche Abstimmung, Umsatzsteuer-Voranmeldung, GoBD-konforme Archivierung. Transparente Monatspreise ab 149 Euro.
Jahresabschluss
Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang nach § 264 HGB durch unsere zugelassenen Steuerberater. Rechtsverbindliche Unterschrift, Vorbereitung der Offenlegung. Festpreise ab 799 Euro (Kleinstkapitalgesellschaft).
Die Koordination übernimmt Servet Gündogan als Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart – er ist erster Ansprechpartner für alle organisatorischen Fragen und stellt sicher, dass Mandant und Steuerberater-Team reibungslos zusammenarbeiten. Die fachliche Prüfung, Erstellung und Unterschrift des Jahresabschlusses erfolgt ausschließlich durch unsere zugelassenen Steuerberater, die die volle Berufsverantwortung tragen.
100 %
Steuerberater-Qualität mit voller Haftung
Festpreis
Transparente Kosten ohne versteckte Gebühren
Digital
Cloud-basierte Zusammenarbeit, GoBD-konform
OnlineBilanz richtet sich an GmbH-Geschäftsführer, die Steuerberater-Leistungen auf digitalem Weg beziehen möchten – ohne lange Wartezeiten, mit voller Transparenz und rechtlicher Absicherung. Wer mehr über das Leistungsangebot erfahren möchte, findet auf OnlineBilanz.de detaillierte Informationen zu Preisen, Ablauf und Ansprechpartnern.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich die Buchführung selbst erledigen oder brauche ich einen Steuerberater?
Rechtlich dürfen Sie als Geschäftsführer die Buchführung selbst erledigen, sofern Sie die Kenntnisse und Zeit dafür haben. Allerdings ist die ordnungsgemäße Buchführung nach § 238 HGB und die Einhaltung der GoBD komplex. Fehler können zu steuerlichen Nachteilen, Verzögerungen bei der Steuererklärung oder sogar zu Ordnungsgeldern führen. Ein Steuerberater bringt nicht nur Fachwissen, sondern auch Haftung und Rechtssicherheit mit.
Was passiert, wenn die Buchführung nicht ordnungsgemäß geführt wird?
Eine nicht ordnungsgemäße Buchführung kann schwerwiegende Folgen haben: Das Finanzamt kann Hinzuschätzungen vornehmen, die zu höheren Steuern führen. Bei schweren Verstößen drohen Bußgelder nach § 283b StGB (Verletzung der Buchführungspflicht). Zudem kann die Offenlegung des Jahresabschlusses verzögert werden, was Ordnungsgelder nach § 335 HGB von 500 bis 25.000 Euro nach sich zieht.
Wie oft muss die Buchführung aktualisiert werden?
Nach § 239 Abs. 2 HGB müssen Geschäftsvorfälle vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet erfasst werden. In der Praxis bedeutet dies: laufende Buchungen mindestens monatlich, bei umsatzsteuerlichen Voranmeldungspflichten sogar monatlich oder quartalsweise. Eine zeitnahe Erfassung erleichtert die Kontrolle, die Liquiditätsplanung und die spätere Erstellung des Jahresabschlusses.
Welche Software eignet sich für die digitale Buchführung?
Geeignete Buchhaltungssoftware muss GoBD-konform sein, das heißt: unveränderbare Protokollierung, Revisionssicherheit, Nachvollziehbarkeit und Exportfunktion für Betriebsprüfungen. Gängige Lösungen sind DATEV, Lexware, sevDesk oder WISO. Bei OnlineBilanz arbeiten unsere Steuerberater mit professionellen DATEV-Systemen, die alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und eine nahtlose Überleitung in den Jahresabschluss ermöglichen.
Muss die Buchführung auch bei kleinen Umsätzen geführt werden?
Die Buchführungspflicht richtet sich nicht nach der Höhe der Umsätze allein, sondern nach der Rechtsform und den Schwellenwerten nach § 141 AO. Kapitalgesellschaften (GmbH, UG, AG) sind immer zur doppelten Buchführung verpflichtet, unabhängig von Umsatz oder Gewinn. Einzelkaufleute und Personengesellschaften sind buchführungspflichtig, wenn sie die Grenzen von 800.000 Euro Umsatz oder 80.000 Euro Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren überschreiten.
Wie lange müssen Buchführungsunterlagen aufbewahrt werden?
Nach § 257 HGB und § 147 AO beträgt die Aufbewahrungsfrist für Buchführungsunterlagen wie Bücher, Inventare, Bilanzen und Belege zehn Jahre. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die letzte Eintragung erfolgte. Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen sind sechs Jahre aufzubewahren. Bei digitaler Archivierung ist die GoBD-konforme Speicherung und jederzeitige Lesbarkeit sicherzustellen.
Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 238 HGB – Buchführungspflicht, § 145 AO – Ordnungsvorschriften, GoBD – Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, § 325 HGB – Offenlegungspflichten. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.


