Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

10–15 Minuten

OnlineBilanzBlogAnlage SO Frist

Anlage SO Frist 2026: Fristen & Abgabetermine

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Anlage SO ist für Selbstständige und Geschäftsführer ein zentraler Bestandteil der Einkommensteuererklärung. Die Frist für die Anlage SO 2026 richtet sich nach den allgemeinen Abgabeterminen für die Steuererklärung und unterscheidet sich je nachdem, ob ein Steuerberater beauftragt ist. Ähnlich wie bei der Anlage R Frist oder der Anlage S Frist gelten auch hier die gesetzlichen Termine für die Einkommensteuererklärung. Dieser Artikel erklärt alle relevanten Fristen, Besonderheiten für GmbH-Geschäftsführer und zeigt, wie Sie die Anlage SO koordinieren und korrekt ausfüllen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Die Anlage SO muss zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden. Für das Steuerjahr 2025 endet die Frist ohne Steuerberater am 31. Juli 2026, mit Steuerberater am 30. April 2027. GmbH-Geschäftsführer müssen die Anlage SO ausfüllen, wenn sie sonstige Einkünfte gemäß § 22 EStG erzielen, etwa aus Tantiemen oder überhöhten Gehältern. Ähnliche Abgabefristen gelten auch für die Anlage Haushaltsnahe Frist 2026, die bei entsprechenden Aufwendungen relevant wird.

Was ist die Anlage SO und wann wird sie benötigt?

Die Anlage SO (Sonstige Einkünfte) ist ein Zusatzformular zur Einkommensteuererklärung gemäß § 22 EStG. Sie erfasst alle Einkünfte, die nicht den anderen Einkunftsarten nach § 2 Abs. 1 EStG zuzuordnen sind – etwa Renten aus privaten Rentenversicherungen, Spekulationsgewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften oder steuerbare Abfindungen.

Für GmbH-Geschäftsführer wird die Anlage SO besonders relevant, wenn sie neben ihrem Gehalt weitere Einkünfte erzielen: etwa aus der Veräußerung von Wertpapieren nach Ablauf der Spekulationsfrist (sofern keine Anwendung der Abgeltungsteuer), aus Vermietung beweglicher Gegenstände oder aus Abfindungen aus nicht steuerbegünstigten Altersteilzeitvereinbarungen.

Typische Fälle für die Anlage SO bei GmbH-Geschäftsführern

  • Private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG (z. B. Immobilienverkauf innerhalb von 10 Jahren)
  • Renteneinkünfte aus privaten Lebens- und Rentenversicherungen gemäß § 22 Nr. 1 EStG
  • Einnahmen aus gelegentlichen Vermittlungen oder Provisionen außerhalb einer gewerblichen Tätigkeit
  • Unterhaltsleistungen, soweit sie als sonstige Einkünfte zu versteuern sind (§ 22 Nr. 1a EStG)
  • Entschädigungen und Arbeitslohn-Nachzahlungen für mehrere Jahre nach § 34 EStG

Praxishinweis

Die Anlage SO wird nur dann benötigt, wenn tatsächlich Einkünfte nach § 22 EStG vorliegen. Ein Nullwert oder Nullzeilen sind nicht offenlegungspflichtig. Fehlerhafte oder vergessene Eintragungen können zu Nachforderungen und Zinsen führen (§ 233a AO).

Anlage SO Frist 2026: Wann muss die Steuererklärung abgegeben werden?

Die Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung – und damit auch der Anlage SO – richtet sich nach § 149 Abs. 2 AO. Für das Steuerjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gilt bei Abgabe durch einen Steuerberater grundsätzlich eine Frist bis zum 30. April 2027.

Wer die Steuererklärung selbst erstellt (ohne steuerlichen Berater), muss sie bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt einreichen. Verspätete Abgaben können mit Verspätungszuschlägen nach § 152 AO belegt werden – diese betragen mindestens 25 Euro pro Monat und können bis zu 25.000 Euro erreichen.

Steuerjahr Abgabe ohne StB Abgabe mit StB Rechtsgrundlage
2025 31. Juli 2026 30. April 2027 § 149 Abs. 2 AO
2024 31. Juli 2025 30. April 2026 § 149 Abs. 2 AO
2023 31. Juli 2024 30. April 2025 § 149 Abs. 2 AO

Verspätungszuschlag vermeiden

Die Finanzverwaltung setzt Verspätungszuschläge seit 2019 automatisiert fest. Eine Fristverlängerung ist auf Antrag möglich, erfordert aber triftige Gründe (§ 109 AO). Wer seine Anlage SO vergisst oder zu spät abgibt, muss mit Zinsen nach § 233a AO rechnen – ab 15 Monaten nach Ablauf des Steuerjahres.

Welche Besonderheiten gelten für GmbH-Geschäftsführer?

GmbH-Geschäftsführer sind in der Regel Arbeitnehmer im Sinne des Lohnsteuerrechts (§ 1 Abs. 1 LStDV), sofern sie nicht selbst Gesellschafter-Geschäftsführer mit beherrschendem Einfluss sind. Ihre Vergütung unterliegt dem Lohnsteuerabzug, wird aber in der Anlage N der Einkommensteuererklärung erfasst.

Die Anlage SO wird ergänzend notwendig, wenn neben dem Gehalt weitere Einkünfte erzielt werden, die nicht bereits durch Kapitalertragsteuer (§ 43 EStG) oder Lohnsteuer abgegolten sind. Typisch: Abfindungen, die nicht nach § 34 EStG steuerbegünstigt sind, oder Renteneinkünfte aus privaten Rentenversicherungen.

Koordination mit dem Jahresabschluss der GmbH

Für die GmbH selbst gilt: Der Jahresabschluss muss gemäß § 42a GmbHG binnen 11 Monaten (kleine GmbH) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große GmbH) nach Bilanzstichtag festgestellt werden. Die Offenlegung erfolgt gemäß § 325 HGB innerhalb von 12 Monaten beim Unternehmensregister. Diese Fristen sind von der persönlichen Einkommensteuererklärung des Geschäftsführers unabhängig – in der Praxis jedoch oft verzahnt, da der Steuerberater beide Mandate parallel bearbeitet. Besondere Beachtung verdient dabei die Anlage AvA Frist 2026 zur Offenlegung, wenn der Gesellschafter-Geschäftsführer Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt.

„Viele unserer Mandanten sind GmbH-Geschäftsführer, die sowohl den Jahresabschluss ihrer Gesellschaft als auch ihre private Einkommensteuererklärung koordinieren lassen. Durch die digitale Abstimmung bei OnlineBilanz können wir beide Fristen sicher einhalten und vermeiden Abstimmungsfehler zwischen Gehalt, Tantiemen und sonstigen Einkünften.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Was passiert bei verspäteter oder fehlerhafter Anlage SO?

Wird die Anlage SO zu spät oder gar nicht eingereicht, kommt es in der Regel zu einer Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt nach § 162 AO. Die Schätzung fällt meist zuungunsten des Steuerpflichtigen aus. Zusätzlich drohen Verspätungszuschläge nach § 152 AO und Zinsen nach § 233a AO.

Verspätungszuschlag und Zinsen

Verspätungszuschlag (§ 152 AO)

Mindestens 25 Euro pro Monat, maximal 25.000 Euro. Wird automatisch festgesetzt, wenn die Erklärung 14 Monate nach Ablauf des Steuerjahres noch nicht vorliegt.

Zinsen (§ 233a AO)

Ab dem 15. Monat nach Ablauf des Steuerjahres: 0,15 % pro Monat (entspricht 1,8 % p. a.). Berechnet auf die Nachzahlung oder Erstattung.

Fehlerhafte Angaben – etwa das Verschweigen von Renteneinkünften oder privaten Veräußerungsgewinnen – können als Steuerhinterziehung nach § 370 AO gewertet werden, wenn Vorsatz vorliegt. Leichtfertige Steuerverkürzung nach § 378 AO ist auch bei Fahrlässigkeit strafbar und führt zu Bußgeldern bis 50.000 Euro.

Nachreichung und Berichtigung

Eine nachträgliche Korrektur ist über eine berichtigte Steuererklärung (§ 153 AO) oder eine Einspruchseinlegung (§ 347 AO) möglich. Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat ab Bekanntgabe des Steuerbescheids. Wer freiwillig eine vergessene Anlage SO nachreicht, bevor das Finanzamt davon erfährt, kann unter Umständen Straffreiheit nach § 371 AO erlangen (Selbstanzeige).

Selbstanzeige nur vor Entdeckung wirksam

Eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO muss vollständig und unaufgefordert erfolgen – und zwar bevor das Finanzamt die Tat entdeckt hat oder eine Prüfungsanordnung bekannt gegeben wurde. Teilselbstanzeigen sind seit 2015 nicht mehr strafbefreiend.

Wie wird die Anlage SO korrekt ausgefüllt?

Die Anlage SO ist in mehrere Abschnitte gegliedert, die jeweils unterschiedliche Einkunftsarten nach § 22 EStG abbilden. Die wichtigsten Zeilen für GmbH-Geschäftsführer sind:

Zeile Inhalt Rechtsgrundlage
4–10 Renten und dauernde Lasten (private Rentenversicherungen) § 22 Nr. 1 EStG
11–16 Unterhaltsleistungen und Versorgungsleistungen § 22 Nr. 1a EStG
31–38 Private Veräußerungsgeschäfte (Immobilien, Wertpapiere) § 23 EStG
39–45 Sonstige Einkünfte (z. B. Provisionen, Abfindungen) § 22 Nr. 3 EStG
46–50 Entschädigungen und Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten § 34 EStG

Typische Fehlerquellen

  • Verwechslung von Brutto- und Nettobeträgen bei Renten (nur der Ertragsanteil nach § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a EStG ist steuerpflichtig)
  • Fehlende Angabe von Anschaffungs- und Veräußerungskosten bei privaten Veräußerungsgeschäften (§ 23 Abs. 3 EStG)
  • Nichtberücksichtigung von Werbungskosten oder Freibeträgen (z. B. 256 Euro Freibetrag nach § 22 Nr. 3 S. 2 EStG)
  • Falsche Zuordnung von Einkünften (z. B. gewerbliche Einkünfte als sonstige Einkünfte deklariert)

Digitale Erfassung und Plausibilisierung

Moderne Steuerberater nutzen digitale Schnittstellen (z. B. ELSTER-Schnittstelle), um die Anlage SO automatisiert zu befüllen und auf Plausibilität zu prüfen. Bei OnlineBilanz werden alle Einkunftsarten vorab systematisch abgefragt, sodass keine Zeile vergessen wird.

Die Anlage SO muss unterschrieben und zusammen mit der Haupterklärung elektronisch über ELSTER übermittelt werden. Eine komprimierte Authentifizierung erfolgt über das ELSTER-Zertifikat oder – bei Steuerberatern – über die Kanzlei-Software.

Wie koordiniere ich Anlage SO mit Jahresabschluss und anderen Fristen?

Für GmbH-Geschäftsführer treffen mehrere Fristen aufeinander: die Feststellungsfrist für den Jahresabschluss der GmbH (§ 42a GmbHG), die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister (§ 325 HGB) und die Abgabefrist für die persönliche Einkommensteuererklärung (§ 149 AO). Diese Fristen sind rechtlich unabhängig, in der Praxis aber eng verzahnt.

Jahresabschluss GmbH

Feststellung binnen 8 Monaten (mittelgroß/groß) oder 11 Monaten (klein) nach § 42a GmbHG. Offenlegung binnen 12 Monaten nach § 325 HGB beim Unternehmensregister.

Einkommensteuererklärung

Abgabe bis 31. Juli 2026 (ohne StB) bzw. 30. April 2027 (mit StB) nach § 149 Abs. 2 AO. Anlage SO ist Bestandteil der Haupterklärung.

Gewerbesteuererklärung GmbH

Abgabe bis 31. Juli 2026 (ohne StB) bzw. 30. April 2027 (mit StB) nach § 149 Abs. 2 AO. Bemessungsgrundlage ergibt sich aus dem Jahresabschluss.

Praxistipp: Digitale Abstimmung durch Steuerberater

Wer den Jahresabschluss der GmbH und die private Einkommensteuererklärung durch denselben Steuerberater erstellen lässt, profitiert von einer durchgängigen Datenhaltung: Gehaltszahlungen, Tantiemen und Sachbezüge werden automatisch abgeglichen, sodass keine Doppelerfassung oder Lücke entsteht. Plattformen wie OnlineBilanz koordinieren beide Mandate digital und stellen sicher, dass alle Fristen – GmbH-seitig wie privat – eingehalten werden.

„Die Anlage SO wird häufig vergessen, weil Geschäftsführer den Fokus auf den Jahresabschluss der GmbH legen. Dabei sind sonstige Einkünfte – etwa aus Altersteilzeit-Abfindungen oder privaten Vermietungen – steuerlich hochrelevant. Unsere Steuerberater prüfen deshalb systematisch alle Einkunftsarten und füllen die Anlage SO vollständig aus.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Jahresabschluss GmbH bis 30.11.2026 (kleine GmbH) bzw. 31.08.2026 (mittelgroße/große GmbH) feststellen
  • Offenlegung beim Unternehmensregister bis 31.12.2026 durchführen (§ 325 HGB)
  • Einkommensteuererklärung inkl. Anlage SO bis 30.04.2027 (mit StB) einreichen
  • Gehalt, Tantiemen und sonstige Einkünfte systematisch erfassen und abgleichen
  • Belege und Nachweise (z. B. Rentenbescheide, Kaufverträge) digital archivieren

Warum sollte ein Steuerberater die Anlage SO erstellen?

Die Anlage SO erfordert fundierte Kenntnisse im Einkommensteuerrecht – insbesondere bei der Abgrenzung zwischen Einkunftsarten, der Ermittlung von Ertragsanteilen bei Renten und der korrekten Behandlung von Spekulationsgeschäften. Fehler führen regelmäßig zu Nachforderungen, Zinsen und im schlimmsten Fall zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Ein Steuerberater erstellt die Anlage SO nicht isoliert, sondern im Kontext der gesamten steuerlichen Situation: Er berücksichtigt Wechselwirkungen mit Anlage N (Gehalt), Anlage KAP (Kapitalerträge) und Anlage V (Vermietung), prüft Gestaltungsspielräume (z. B. Verlustvortrag nach § 10d EStG) und stellt sicher, dass alle Freibeträge und Pauschalen ausgeschöpft werden.

Vorteile der Steuerberater-Mandatierung

  • Rechtssicherheit: Der Steuerberater haftet für die Richtigkeit der Erklärung und ist versichert.
  • Fristverlängerung: Automatische Verlängerung bis 30. April 2027 (statt 31. Juli 2026).
  • Optimierung: Ausschöpfung aller Freibeträge, Werbungskosten und Gestaltungsspielräume.
  • Digitale Schnittstellen: Elektronische Übermittlung via ELSTER, automatisierte Plausibilitätsprüfung.
  • Ganzheitliche Beratung: Koordination mit Jahresabschluss der GmbH, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldung.

Wer den Jahresabschluss seiner GmbH bereits durch einen Steuerberater erstellen lässt, sollte auch die private Einkommensteuererklärung mandatieren – die Synergieeffekte sind erheblich. Auf OnlineBilanz.de erhalten GmbH-Geschäftsführer beide Leistungen aus einer Hand: Jahresabschluss und Steuererklärung durch zugelassene Steuerberater, digital koordiniert, zu transparenten Festpreisen.

11 bzw. 8

Monate Feststellungsfrist GmbH (§ 42a GmbHG)

30.04.2027

Abgabefrist mit Steuerberater (§ 149 AO)

256 €

Freibetrag sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG)

Häufig gestellte Fragen

Kann die Anlage SO nachträglich geändert werden?

Ja, die Anlage SO kann im Rahmen einer Änderungsveranlagung nach § 164 Abs. 2 AO korrigiert werden, solange der Steuerbescheid noch nicht bestandskräftig ist. Fehler sollten unverzüglich dem Finanzamt gemeldet werden. Nach Bestandskraft ist eine Änderung nur noch bei offenbarer Unrichtigkeit oder neuen Tatsachen möglich.

Wer muss neben der Anlage SO noch die Anlage EÜR einreichen?

Selbstständige und Freiberufler mit Einkünften aus § 18 EStG müssen zusätzlich zur Anlage SO die Anlage EÜR einreichen, wenn sie ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln. GmbH-Geschäftsführer mit ausschließlich sonstigen Einkünften gemäß § 22 EStG benötigen die Anlage EÜR in der Regel nicht.

Gilt die Anlage SO Frist auch für Rentner mit sonstigen Einkünften?

Ja, auch Rentner müssen die Anlage SO fristgerecht einreichen, wenn sie sonstige Einkünfte nach § 22 EStG haben, etwa aus privaten Veräußerungsgeschäften, Unterhaltsleistungen oder wiederkehrenden Bezügen. Die allgemeinen Abgabefristen der Einkommensteuererklärung gelten unverändert.

Was kostet es, wenn ich die Anlage SO Frist verpasse?

Bei Fristversäumnis kann das Finanzamt einen Verspätungszuschlag nach § 152 AO festsetzen. Dieser beträgt mindestens 25 Euro pro angefangenen Monat, bei höheren Steuerschulden 0,25 % der festgesetzten Steuer pro Monat, maximal 25.000 Euro. Zudem können Zwangsgelder und Schätzungsbescheide folgen.

Kann ich die Anlage SO Frist verlängern lassen?

Eine individuelle Fristverlängerung ist auf Antrag beim Finanzamt möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa Krankheit oder fehlende Unterlagen. Der Antrag sollte rechtzeitig vor Fristablauf gestellt werden. Mit Steuerberater-Mandat gilt automatisch die verlängerte Frist bis 30. April 2027 für das Steuerjahr 2025.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: Einkommensteuergesetz (EStG), Abgabenordnung (AO), Handelsgesetzbuch (HGB). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz