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Datum

Lesedauer

17–25 Minuten

OnlineBilanzBlogAnlage AvA Frist

Anlage AvA Frist 2026: Fristen, Offenlegung & Praxis

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Die Anlage AvA (Angaben über die Verwendung des Ergebnisses) gehört zum Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses bei Kapitalgesellschaften. Für die Feststellung und Offenlegung gelten strikte Fristen nach § 42a GmbHG und § 325 HGB, deren Versäumnis erhebliche Ordnungsgelder nach sich ziehen kann. Ähnlich wie bei der Anlage Haushaltsnahe Frist im Bereich der Einkommensteuer sind auch hier fristgerechte Einreichungen entscheidend. Dieser Artikel erläutert alle relevanten Fristen, den Ablauf der Erstellung, größenabhängige Besonderheiten und zeigt praxisnah, wie Sie die fristgerechte Offenlegung der Anlage AvA im Unternehmensregister sicherstellen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

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Kurzantwort

Die Anlage AvA muss zusammen mit dem Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große) nach § 42a GmbHG festgestellt und innerhalb von 12 Monaten nach § 325 HGB im Unternehmensregister offengelegt werden. Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro nach § 335 HGB. Die Anlage AvA dokumentiert, wie das Jahresergebnis verwendet wurde – etwa durch Gewinnausschüttung, Einstellung in Rücklagen oder Gewinnvortrag.

Was ist die Anlage AvA und wann wird sie benötigt?

Die Anlage AvA (Aufstellung über die Verwendung des Ergebnisses) ist ein eigenständiger Bestandteil des Jahresabschlusses, der bei Kapitalgesellschaften gemäß § 268 Abs. 1 HGB erforderlich sein kann. Sie dokumentiert detailliert die Ergebnisverwendung — insbesondere die Entnahmen aus und Einstellungen in Gewinnrücklagen. Die Anlage AvA wird dann notwendig, wenn Unternehmen von Erleichterungen bei der Gliederung der Bilanz Gebrauch machen und die Ergebnisverwendung nicht bereits vollständig in der Bilanz oder im Anhang dargestellt ist.

Nach § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB besteht der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang. Die Anlage AvA tritt als ergänzendes Element hinzu, wenn die Ergebnisverwendung nicht aus den anderen Bestandteilen hervorgeht. Dies betrifft insbesondere kleine Kapitalgesellschaften nach § 267 Abs. 1 HGB, die von Erleichterungen bei der Offenlegung Gebrauch machen.

Praxishinweis

Die Anlage AvA ist kein fakultativer Zusatz, sondern gesetzlich vorgeschrieben, sobald die Ergebnisverwendung nicht anderweitig transparent gemacht wird. Bei Offenlegung des Jahresabschlusses im Unternehmensregister muss sie zwingend mitübermittelt werden, um die Vollständigkeit nach § 325 HGB zu gewährleisten.

Typische Inhalte der Anlage AvA

  • Bilanzgewinn oder Bilanzverlust des Geschäftsjahres
  • Gewinnvortrag oder Verlustvortrag aus Vorjahren
  • Entnahmen aus Gewinnrücklagen (z. B. aus gesetzlicher Rücklage nach § 150 AktG)
  • Einstellungen in Gewinnrücklagen
  • Ausschüttungsbetrag an Gesellschafter
  • Ergebnisvortrag auf neue Rechnung

Welche gesetzliche Frist gilt für die Anlage AvA?

Die Frist für die Anlage AvA ist unmittelbar an die Offenlegungsfrist des Jahresabschlusses nach § 325 HGB gekoppelt. Nach § 325 Abs. 1 Satz 1 HGB müssen Kapitalgesellschaften ihren festgestellten Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Betreiber des Unternehmensregisters elektronisch einreichen. Für Geschäftsjahre mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist somit am 31.12.2026. Ähnliche Abgabefristen gelten auch für andere steuerliche Anlagen, etwa bei der Anlage Kind mit ihren Fristen und Pflichtangaben im Rahmen der Einkommensteuererklärung.

Wichtig ist, dass die Offenlegung erst erfolgen kann, nachdem der Jahresabschluss von der Gesellschafterversammlung festgestellt wurde. Die Feststellungsfristen sind in § 42a GmbHG für GmbHs geregelt:

  • Kleine GmbH nach § 267 Abs. 1 HGB: Feststellung innerhalb von 11 Monaten nach Bilanzstichtag (bis 30.11.2026 bei Stichtag 31.12.2025)
  • Mittelgroße und große GmbH nach § 267 Abs. 2 und 3 HGB: Feststellung innerhalb von 8 Monaten (bis 31.08.2026 bei Stichtag 31.12.2025)

Achtung: Ordnungsgeld

Versäumt ein Unternehmen die 12-Monats-Frist zur Offenlegung, droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 Euro und 25.000 Euro. Die Anlage AvA ist dabei als integraler Bestandteil des Jahresabschlusses zu behandeln — fehlt sie, liegt keine vollständige Offenlegung vor, und das Ordnungsgeldverfahren kann eingeleitet werden.

Größenklasse Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) Offenlegungsfrist (§ 325 HGB)
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) 11 Monate (30.11.2026) 12 Monate (31.12.2026)
Mittelgroß/Groß (§ 267 Abs. 2/3 HGB) 8 Monate (31.08.2026) 12 Monate (31.12.2026)

Wie läuft die Erstellung und Feststellung der Anlage AvA ab?

Die Anlage AvA wird im Regelfall vom Steuerberater parallel zum Jahresabschluss erstellt. Sie dokumentiert die Ergebnisverwendung, die von den Gesellschaftern beschlossen wird. Der Prozess gliedert sich in mehrere Schritte:

Schritt 1: Erstellung des Jahresabschlusses

Der Steuerberater erstellt Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang auf Grundlage der Buchhaltung. Dabei wird das Jahresergebnis ermittelt. Bei kleinen Kapitalgesellschaften, die von Erleichterungen Gebrauch machen, wird die Ergebnisverwendung nicht in der Bilanz selbst dargestellt, sondern in der Anlage AvA ausgelagert.

Schritt 2: Gesellschafterbeschluss zur Ergebnisverwendung

Die Gesellschafterversammlung beschließt über die Verwendung des Jahresergebnisses — beispielsweise Ausschüttung, Einstellung in Rücklagen oder Vortrag auf neue Rechnung. Dieser Beschluss ist Grundlage für die Anlage AvA und muss protokolliert werden.

Schritt 3: Feststellung des Jahresabschlusses

Die Gesellschafterversammlung stellt den gesamten Jahresabschluss — einschließlich der Anlage AvA — fest (§ 42a Abs. 2 GmbHG). Erst nach der Feststellung ist der Jahresabschluss rechtlich verbindlich und kann offengelegt werden.

„In der Praxis übersehen Geschäftsführer häufig, dass die Anlage AvA integraler Bestandteil des festzustellenden Jahresabschlusses ist. Ohne vollständige Feststellung inklusive AvA ist die Offenlegung nicht möglich — und die Frist läuft unabhängig davon.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wer den Jahresabschluss inklusive Anlage AvA durch einen Steuerberater erstellen und fristgerecht offenlegen lassen möchte, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen und koordinierter Abwicklung.

Wie erfolgt die Offenlegung der Anlage AvA im Unternehmensregister?

Seit Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung von Jahresabschlüssen ausschließlich beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der früher genutzte Bundesanzeiger ist nicht mehr die Offenlegungsstelle. Die Einreichung muss elektronisch im Format ESEF (European Single Electronic Format) oder als strukturiertes PDF erfolgen.

Die Anlage AvA ist als Bestandteil des Jahresabschlusses im Offenlegungspaket mitzuübermitteln. Fehlt sie, gilt die Offenlegung als unvollständig, und das Unternehmen riskiert ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Technische Anforderungen

  • Elektronische Einreichung über das Portal des Unternehmensregisters oder über XBRL-Schnittstellen
  • Verwendung qualifizierter elektronischer Signatur oder De-Mail-Adresse des vertretungsberechtigten Geschäftsführers
  • Bei größenklassenabhängigen Erleichterungen: Vollständigkeit des Offenlegungspakets prüfen (z. B. verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB)
  • Anlage AvA als eigenständiges Dokument oder als Teil des Anhangs — je nach gewählter Darstellungsform

Digitale Einreichung

Die meisten Steuerberatungskanzleien nutzen DATEV oder andere Softwarelösungen, die eine direkte elektronische Übermittlung an das Unternehmensregister ermöglichen. OnlineBilanz koordiniert die Offenlegung im Festpreis und stellt sicher, dass alle Bestandteile — inklusive Anlage AvA — vollständig und fristgerecht eingereicht werden.

Nachweispflichten

Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie vom Unternehmensregister eine Eingangsbestätigung mit Aktenzeichen. Diese sollte im Unternehmen aufbewahrt werden, da sie im Falle eines Ordnungsgeldverfahrens als Nachweis der fristgerechten Offenlegung dient.

Welche Fehler sollten bei der Anlage AvA vermieden werden?

In der Praxis kommt es immer wieder zu vermeidbaren Fehlern im Zusammenhang mit der Anlage AvA, die zu Ordnungsgeldverfahren, Verzögerungen oder steuerlichen Nachteilen führen können. Im Folgenden finden Sie die häufigsten Fehlerquellen und wie Sie diese vermeiden.

1. Anlage AvA wird vergessen oder nicht erstellt

Besonders kleine GmbHs, die erstmalig offenlegen, übersehen die Anlage AvA. Da sie nicht immer im Fokus der Bilanzerstellung steht, wird sie häufig erst im Zuge der Offenlegung vermisst. Konsequenz: Die Offenlegung ist unvollständig, und das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren ein.

2. Inkonsistenz zwischen Anlage AvA und Bilanz

Die Anlage AvA muss rechnerisch mit den Positionen der Bilanz übereinstimmen (z. B. Gewinnvortrag, Rücklagen). Fehler entstehen häufig, wenn nachträgliche Korrekturen in der Bilanz vorgenommen werden, die Anlage AvA aber nicht angepasst wird.

3. Fehlende oder unvollständige Gesellschafterbeschlüsse

Die Ergebnisverwendung muss von den Gesellschaftern beschlossen werden. Fehlt der Beschluss oder ist er unvollständig, kann der Jahresabschluss nicht rechtswirksam festgestellt werden. In der Folge kann auch die Offenlegung nicht erfolgen, und die Frist verstreicht.

Ordnungsgeld vermeiden

Ein fehlendes oder unvollständiges Offenlegungspaket führt fast immer zu einem Ordnungsgeld. Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch und automatisiert. Daher ist es essenziell, alle Bestandteile inklusive Anlage AvA vollständig und fristgerecht einzureichen.

4. Verspätete Feststellung des Jahresabschlusses

Auch wenn die Offenlegungsfrist 12 Monate beträgt, muss der Jahresabschluss zunächst festgestellt werden. Bei kleinen GmbHs gilt eine Feststellungsfrist von 11 Monaten (§ 42a GmbHG). Wer diese überschreitet, kann die 12-Monats-Frist zur Offenlegung nicht mehr einhalten.

„Ein typischer Fehler ist, dass Geschäftsführer die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses zu spät ansetzen. Die Feststellungsfrist ist kürzer als die Offenlegungsfrist — wer hier nicht rechtzeitig plant, gerät in Zeitnot und riskiert das Ordnungsgeld.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Anlage AvA bei Erstellung des Jahresabschlusses berücksichtigen
  • Ergebnisverwendung von Gesellschafterversammlung beschließen lassen
  • Jahresabschluss fristgerecht feststellen (11 Monate bei kleinen GmbHs)
  • Rechnerische Konsistenz zwischen Bilanz, Anhang und Anlage AvA prüfen
  • Vollständiges Offenlegungspaket elektronisch beim Unternehmensregister einreichen
  • Eingangsbestätigung des Unternehmensregisters aufbewahren

Welche größenabhängigen Besonderheiten gelten für die Anlage AvA?

Die Anforderungen an die Anlage AvA variieren je nach Größenklasse der Kapitalgesellschaft nach § 267 HGB. Insbesondere kleine Kapitalgesellschaften können von Erleichterungen profitieren, während mittelgroße und große Gesellschaften umfangreichere Offenlegungspflichten haben.

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB)

Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn sie am Bilanzstichtag mindestens zwei der folgenden Merkmale nicht überschreitet:

  • Bilanzsumme: 6 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse: 12 Millionen Euro (in den zwölf Monaten vor dem Abschlussstichtag)
  • Durchschnittlich 50 Arbeitnehmer im Jahresdurchschnitt

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen eine verkürzte Bilanz nach § 266 Abs. 1 Satz 3 HGB aufstellen, bei der die Posten des Eigenkapitals zusammengefasst werden. Dadurch wird die Ergebnisverwendung nicht in der Bilanz dargestellt, sondern in der Anlage AvA ausgelagert. Die Anlage AvA ist dann zwingend erforderlich.

Mittelgroße Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 2 HGB)

Mittelgroße Kapitalgesellschaften erfüllen mindestens zwei der folgenden Merkmale:

  • Bilanzsumme: über 6 Millionen Euro, aber nicht mehr als 20 Millionen Euro
  • Umsatzerlöse: über 12 Millionen Euro, aber nicht mehr als 40 Millionen Euro
  • Arbeitnehmer: über 50, aber nicht mehr als 250

Mittelgroße Kapitalgesellschaften müssen eine vollständige Bilanz nach § 266 HGB aufstellen, einschließlich detaillierter Eigenkapitalgliederung. Die Ergebnisverwendung kann in der Bilanz selbst dargestellt werden. In diesem Fall ist die Anlage AvA fakultativ oder wird zur Dokumentation beigefügt.

Große Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 3 HGB)

Große Kapitalgesellschaften überschreiten mindestens zwei der Schwellenwerte für mittelgroße Gesellschaften. Sie unterliegen umfassenden Offenlegungspflichten nach § 325 HGB, einschließlich Lagebericht und gegebenenfalls Konzernabschluss. Die Anlage AvA ist hier in aller Regel Teil der vollständigen Berichterstattung.

Größenklasse Bilanzsumme (max.) Umsatz (max.) Arbeitnehmer (max.) Anlage AvA
Klein 6 Mio. € 12 Mio. € 50 Zwingend erforderlich
Mittelgroß 20 Mio. € 40 Mio. € 250 Optional oder Darstellung in Bilanz
Groß über 20 Mio. € über 40 Mio. € über 250 Teil der vollständigen Berichterstattung

Größenklasse prüfen

Die Größenklasse wird am Abschlussstichtag nach § 267 HGB ermittelt. Änderungen der Größenklasse treten erst ein, wenn die neuen Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Bei Unsicherheiten sollte ein Steuerberater die korrekte Einordnung vornehmen.

Welche Besonderheiten gelten bei GmbH und UG (haftungsbeschränkt)?

Sowohl die GmbH als auch die UG (haftungsbeschränkt) unterliegen als Kapitalgesellschaften den Offenlegungspflichten nach §§ 325 ff. HGB. Beide Rechtsformen müssen den festgestellten Jahresabschluss — einschließlich Anlage AvA — beim Unternehmensregister einreichen. Es gibt jedoch einige Besonderheiten zu beachten.

GmbH: Standardfall mit Gestaltungsspielraum

Bei der GmbH beschließen die Gesellschafter über die Ergebnisverwendung nach § 29 GmbHG. Die Ausschüttung erfolgt nach dem Verhältnis der Geschäftsanteile, sofern der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt. Die Anlage AvA dokumentiert diese Verwendung und muss mit dem Gesellschafterbeschluss übereinstimmen.

Typische Gestaltungsoptionen:

  • Vollständige Ausschüttung des Jahresüberschusses an die Gesellschafter
  • Teilausschüttung und Einstellung des Restbetrags in die freie Rücklage
  • Vollständiger Vortrag auf neue Rechnung (z. B. zur Stärkung der Liquidität)
  • Verlustverrechnung mit Gewinnvortrag oder Rücklagen

UG (haftungsbeschränkt): Gesetzliche Rücklagenpflicht nach § 5a GmbHG

Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Sonderform der GmbH mit einem Stammkapital von mindestens 1 Euro. Nach § 5a Abs. 3 GmbHG muss die UG jährlich mindestens ein Viertel des Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital 25.000 Euro erreicht hat. Diese Pflicht muss in der Anlage AvA dokumentiert werden.

Das bedeutet konkret:

  • Bei einem Jahresüberschuss von 10.000 Euro müssen mindestens 2.500 Euro in die gesetzliche Rücklage eingestellt werden.
  • Maximal 7.500 Euro stehen zur Ausschüttung oder zum Vortrag auf neue Rechnung zur Verfügung.
  • Die Rücklagenpflicht entfällt erst, wenn das Stammkapital 25.000 Euro erreicht und die UG in eine reguläre GmbH umgewandelt wurde.

Vorsicht bei UG: Rücklagenpflicht beachten

Ein häufiger Fehler bei der UG ist, dass die gesetzliche Rücklagenpflicht nach § 5a GmbHG in der Anlage AvA nicht korrekt dargestellt wird. Verstöße können zur Nichtigkeit des Gewinnverwendungsbeschlusses führen und die Geschäftsführer haftbar machen. Die Anlage AvA muss die Einstellung in die Rücklage zwingend ausweisen.

„Bei der UG sehen wir immer wieder, dass Gesellschafter den gesamten Gewinn ausschütten möchten, ohne die Rücklagenpflicht zu beachten. Das führt zu Fehlern im Jahresabschluss und kann im schlimmsten Fall die persönliche Haftung der Geschäftsführer auslösen. Die Anlage AvA muss hier besonders sorgfältig erstellt werden.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

GmbH

Freie Ergebnisverwendung nach Gesellschafterbeschluss (§ 29 GmbHG). Anlage AvA dokumentiert Ausschüttung, Rücklagenbildung oder Vortrag.

UG (haftungsbeschränkt)

Gesetzliche Rücklagenpflicht von 25% des Jahresüberschusses nach § 5a Abs. 3 GmbHG. Anlage AvA muss Einstellung in Rücklage zwingend ausweisen.

Welche Konsequenzen drohen bei Fristversäumnis oder fehlender Anlage AvA?

Verstöße gegen die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB — einschließlich einer fehlenden oder unvollständigen Anlage AvA — ziehen konkrete rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich. Das Bundesamt für Justiz überwacht die Einhaltung der Offenlegungspflichten und leitet bei Verstößen systematisch Ordnungsgeldverfahren ein.

1. Ordnungsgeld nach § 335 HGB

Nach § 335 HGB kann gegen die Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs (also die Geschäftsführer einer GmbH) ein Ordnungsgeld zwischen 500 Euro und 25.000 Euro festgesetzt werden. Die Höhe richtet sich nach der Dauer des Verstoßes, der Größe des Unternehmens und dem Verschulden. Auch bei Fahrlässigkeit kann ein Ordnungsgeld verhängt werden.

Das Ordnungsgeld kann mehrfach festgesetzt werden, wenn das Unternehmen auch nach Aufforderung nicht offenlegt. In besonders hartnäckigen Fällen sind Ordnungsgelder von über 10.000 Euro keine Seltenheit.

2. Geschäftsführerhaftung

Geschäftsführer einer GmbH sind nach § 43 Abs. 2 GmbHG zur Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmanns verpflichtet. Verletzen sie die Offenlegungspflicht schuldhaft, können sie der Gesellschaft gegenüber zum Schadensersatz verpflichtet sein — beispielsweise, wenn ein Ordnungsgeld entsteht, das die Gesellschaft zahlen muss.

3. Reputationsschaden und Transparenzmangel

Das Unternehmensregister ist öffentlich einsehbar. Fehlt der Jahresabschluss, können Geschäftspartner, Banken oder Lieferanten dies erkennen. Das wirkt sich negativ auf die Kreditwürdigkeit und das Geschäftsklima aus. Gerade bei Ausschreibungen oder Finanzierungsanfragen wird die vollständige Offenlegung häufig vorausgesetzt.

Ordnungsgeldverfahren läuft automatisch

Das Bundesamt für Justiz prüft systematisch, welche Unternehmen ihrer Offenlegungspflicht nicht nachkommen. Ein Ordnungsgeldverfahren wird automatisiert eingeleitet — ohne vorherige Mahnung. Daher ist es essenziell, die Frist von 12 Monaten nach Bilanzstichtag einzuhalten.

4. Nachträgliche Offenlegung und Kosten

Auch nach Festsetzung eines Ordnungsgelds bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Das Unternehmen muss den Jahresabschluss nachträglich einreichen — zusätzlich zum Ordnungsgeld entstehen dann weitere Kosten für die nachträgliche Abwicklung, gegebenenfalls Anwaltskosten und Zeitaufwand.

500 – 25.000 €

Ordnungsgeld nach § 335 HGB

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

100%

Öffentliche Einsehbarkeit im Unternehmensregister

Wer die Offenlegungspflicht sicher und fristgerecht erfüllen möchte, kann auf die digitalen Steuerberater-Leistungen von OnlineBilanz zurückgreifen. Das Steuerberater-Team erstellt den vollständigen Jahresabschluss inklusive Anlage AvA, koordiniert die Feststellung und übernimmt die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister — zum transparenten Festpreis.

Praxisbeispiel: Anlage AvA für eine kleine GmbH

Um die Erstellung und Funktion der Anlage AvA zu veranschaulichen, betrachten wir ein typisches Praxisbeispiel einer kleinen GmbH mit Bilanzstichtag 31.12.2025.

Ausgangssituation

Die Mustermann GmbH, eine kleine Kapitalgesellschaft nach § 267 Abs. 1 HGB, hat im Geschäftsjahr 2025 einen Jahresüberschuss von 50.000 Euro erwirtschaftet. Aus dem Vorjahr besteht ein Gewinnvortrag von 10.000 Euro. Die Gesellschafterversammlung beschließt am 30.06.2026 die folgende Ergebnisverwendung:

  • Einstellung in die freie Rücklage: 15.000 Euro
  • Ausschüttung an die Gesellschafter: 30.000 Euro
  • Vortrag auf neue Rechnung: 15.000 Euro

Anlage AvA der Mustermann GmbH

Position Betrag (Euro)
Jahresüberschuss 2025 50.000
+ Gewinnvortrag aus 2024 10.000
= Bilanzgewinn 60.000
− Einstellung in freie Rücklage −15.000
− Ausschüttung an Gesellschafter −30.000
= Gewinnvortrag auf neue Rechnung 15.000

Die Anlage AvA dokumentiert transparent, wie der Bilanzgewinn verwendet wird. Sie wird zusammen mit Bilanz, GuV und Anhang beim Unternehmensregister eingereicht.

Zeitlicher Ablauf

  1. Januar – Mai 2026: Erstellung des Jahresabschlusses durch den Steuerberater, einschließlich Anlage AvA (Entwurf)
  2. 30.06.2026: Gesellschafterversammlung beschließt Ergebnisverwendung und stellt den Jahresabschluss fest
  3. Juli 2026: Elektronische Einreichung beim Unternehmensregister
  4. Frist: 31.12.2026 — Offenlegungsfrist nach § 325 HGB wird eingehalten

Hinweis zur Feststellung

Die Gesellschafterversammlung der Mustermann GmbH hat den Jahresabschluss am 30.06.2026 festgestellt — also innerhalb der 11-Monats-Frist für kleine GmbHs nach § 42a GmbHG. Damit bleibt ausreichend Zeit bis zur Offenlegungsfrist am 31.12.2026.

„Dieses Beispiel zeigt den Idealfall: Der Steuerberater erstellt den Jahresabschluss frühzeitig, die Gesellschafter beschließen rechtzeitig, und die Offenlegung erfolgt ohne Zeitdruck. In der Praxis sehen wir aber oft, dass Geschäftsführer erst im November aktiv werden — dann wird es eng.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Geschäftsführer, die eine solche reibungslose Abwicklung wünschen, können den Jahresabschluss inklusive Anlage AvA über OnlineBilanz.de durch zugelassene Steuerberater erstellen lassen — mit transparenten Festpreisen und koordinierter Offenlegung.

Checkliste: Fristgerechte Offenlegung der Anlage AvA sicherstellen

Um die Offenlegungspflicht fristgerecht zu erfüllen und Ordnungsgelder zu vermeiden, sollten Geschäftsführer die folgenden Schritte systematisch abarbeiten. Diese Checkliste hilft Ihnen, den Prozess strukturiert zu planen und alle Anforderungen zu erfüllen.

  • Buchhaltung abschließen: Alle Geschäftsvorfälle des Jahres 2025 vollständig erfassen und kontieren (bis spätestens März 2026)
  • Steuerberater beauftragen: Jahresabschluss erstellen lassen — einschließlich Bilanz, GuV, Anhang und Anlage AvA
  • Größenklasse prüfen: Nach § 267 HGB ermitteln, ob kleine, mittelgroße oder große Kapitalgesellschaft vorliegt
  • Ergebnisverwendung planen: Frühzeitig mit den Gesellschaftern abstimmen, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll
  • Gesellschafterversammlung einberufen: Feststellung des Jahresabschlusses innerhalb der Feststellungsfrist (11 Monate bei kleinen GmbHs, § 42a GmbHG)
  • Gesellschafterbeschluss protokollieren: Beschluss zur Ergebnisverwendung schriftlich festhalten und mit Anlage AvA abgleichen
  • Anlage AvA finalisieren: Prüfen, ob Anlage AvA rechnerisch mit Bilanz und Gesellschafterbeschluss übereinstimmt
  • Offenlegungspaket vorbereiten: Alle Bestandteile (Bilanz, GuV, Anhang, Anlage AvA) elektronisch bereitstellen
  • Elektronische Einreichung: Offenlegung beim Unternehmensregister bis spätestens 31.12.2026 (12 Monate nach Bilanzstichtag)
  • Eingangsbestätigung aufbewahren: Nachweis der fristgerechten Offenlegung im Unternehmen archivieren
  • Bei UG: Rücklagenpflicht beachten: Mindestens 25% des Jahresüberschusses in gesetzliche Rücklage einstellen (§ 5a GmbHG)

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Wer den Prozess von der Buchhaltung bis zur Offenlegung professionell und ohne Zeitdruck abwickeln möchte, kann auf OnlineBilanz zurückgreifen. Die Plattform koordiniert alle Schritte digital, das Steuerberater-Team erstellt den vollständigen Jahresabschluss inklusive Anlage AvA, und die Offenlegung erfolgt fristgerecht — zum transparenten Festpreis.

Mit dieser Checkliste behalten Sie den Überblick und stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Geschäftsführer, die rechtzeitig planen und den Jahresabschluss professionell erstellen lassen, vermeiden Ordnungsgelder und erfüllen ihre Offenlegungspflicht sicher und fristgerecht.

Häufig gestellte Fragen

Muss die Anlage AvA vom Steuerberater erstellt werden?

Die Anlage AvA muss nicht zwingend vom Steuerberater erstellt werden, jedoch empfiehlt sich die Einbindung eines Steuerberaters oder vereidigten Buchprüfers, um formelle und inhaltliche Fehler zu vermeiden. Insbesondere bei komplexen Ergebnisverwendungen, Rücklagenbildungen oder Gewinnausschüttungen sorgt die Fachexpertise für rechtssichere Dokumentation. Bei OnlineBilanz.de erstellen zugelassene Steuerberater den gesamten Jahresabschluss einschließlich Anlage AvA zu transparenten Festpreisen.

Kann die Anlage AvA nachträglich geändert werden?

Eine nachträgliche Änderung der Anlage AvA ist grundsätzlich möglich, erfordert aber einen förmlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung sowie eine erneute Feststellung des Jahresabschlusses. Die geänderte Fassung muss dann erneut im Unternehmensregister offengelegt werden. Nachträgliche Korrekturen sind mit erhöhtem Aufwand und möglichen Verzögerungen verbunden, weshalb eine sorgfältige Erstprüfung durch einen Steuerberater sinnvoll ist.

Was ist der Unterschied zwischen Anlage AvA und Ergebnisverwendungsrechnung?

Die Anlage AvA und die Ergebnisverwendungsrechnung sind weitgehend synonym und bezeichnen beide die formelle Darstellung, wie das Jahresergebnis verwendet wird. Der Begriff Anlage AvA wird speziell im Kontext der Offenlegung nach § 325 HGB verwendet. Inhaltlich zeigen beide Dokumente die Verwendung des Bilanzgewinns – etwa durch Ausschüttung, Rücklagenbildung oder Vortrag auf neue Rechnung. In der Praxis wird meist der Begriff Anlage AvA verwendet.

Gilt die Anlage AvA-Pflicht auch für ausländische Tochtergesellschaften in Deutschland?

Ja, ausländische Kapitalgesellschaften mit Sitz in Deutschland unterliegen denselben handelsrechtlichen Publizitätspflichten wie inländische Gesellschaften. Das bedeutet, auch eine deutsche Tochtergesellschaft einer ausländischen Muttergesellschaft muss den Jahresabschluss inklusive Anlage AvA innerhalb der gesetzlichen Fristen nach § 325 HGB im Unternehmensregister offenlegen. Ausnahmen bestehen nur bei Konzernbefreiungen nach § 264 Abs. 3 HGB, die jedoch an strenge Voraussetzungen geknüpft sind.

Welche Rolle spielt die Anlage AvA bei der Kreditvergabe?

Banken und Kreditgeber prüfen die Anlage AvA im Rahmen der Bonitätsanalyse, da sie Aufschluss über die Gewinnverwendungspolitik gibt. Hohe Ausschüttungen bei gleichzeitig schwacher Eigenkapitalausstattung können als Risikosignal gewertet werden. Umgekehrt signalisiert eine solide Rücklagenbildung finanzielle Stabilität und Zukunftsorientierung. Eine transparente und rechtzeitige Offenlegung der Anlage AvA stärkt das Vertrauen von Finanzierungspartnern und kann sich positiv auf Kreditkonditionen auswirken.

Kann man die Anlage AvA auch digital beim Unternehmensregister einreichen?

Ja, die Einreichung der Anlage AvA erfolgt seit dem DiRUG (Diagital- und Restrukturierungsgesetz vom 01.08.2022) ausschließlich digital über das elektronische Unternehmensregister. Die Übermittlung geschieht im strukturierten XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als elektronisches PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur. Papiereinreichungen sind nicht mehr zulässig. Viele Steuerberater-Kanzleien und spezialisierte Plattformen wie OnlineBilanz.de übernehmen die technische Abwicklung vollständig.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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