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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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1.247,00 €
98%
19.10.25
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4650Bewirtung
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20.10.25
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Fabian Klement
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Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

12–18 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Merseburg

Steuerberater Merseburg: Jahresabschluss 2026 digital

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Merseburg für den Jahresabschluss 2025 Ihrer GmbH oder UG? Dieser Artikel erklärt alle gesetzlichen Pflichten nach HGB und GmbHG, die Offenlegung beim Unternehmensregister sowie digitale Alternativen. Erfahren Sie, wie Sie Fristen einhalten, Ordnungsgelder vermeiden und welche Kosten für Jahresabschluss und Steuerberatung entstehen.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Steuerberater in Merseburg erstellt den Jahresabschluss für GmbH und UG nach § 264 HGB, prüft die Größenklasse nach § 267 HGB und stellt die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister sicher. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz verbinden Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen und DATEV-Schnittstellen. So erfüllen Sie alle Pflichten nach § 325 HGB und § 42a GmbHG rechtzeitig.

Wie finde ich den passenden Steuerberater in Merseburg?

Die Suche nach einem Steuerberater in Merseburg gestaltet sich für Geschäftsführer von GmbH und UG häufig schwieriger als erwartet. Zwar gibt es in der Saalestadt und im Umland mehrere Kanzleien, doch die Anforderungen an eine moderne Zusammenarbeit – digitale Belegerfassung, transparente Honorargestaltung, kurze Reaktionszeiten – erfüllen längst nicht alle traditionellen Anbieter. Hinzu kommt: Die Verfügbarkeit gerade zum Jahreswechsel, wenn der Jahresabschluss ansteht, ist häufig eingeschränkt.

Geschäftsführer in Merseburg stehen vor der Wahl: Lokale Kanzlei mit persönlichem Kontakt – aber oft begrenzte Digitalisierung und intransparente Abrechnung nach Zeitaufwand – oder eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz, bei der zugelassene Steuerberater den Jahresabschluss zum transparenten Festpreis erstellen. Beide Modelle haben Berechtigungen: Die Entscheidung hängt davon ab, ob persönliche Nähe oder Effizienz, Digitalisierung und Planbarkeit im Vordergrund stehen.

Kriterien für die Steuerberater-Auswahl

  • Zulassung: Nur Steuerberater mit Berufsbezeichnung nach § 32 StBerG dürfen rechtsverbindlich unterzeichnen.
  • Digitale Schnittstellen: DATEV, lexoffice, sevDesk – moderne Kanzleien arbeiten systemgestützt.
  • Honorartransparenz: Festpreise statt stundensatzbasierter Abrechnung schaffen Planbarkeit.
  • Verfügbarkeit: Gerade im Mandatszeitraum Januar bis April ist die Auslastung vieler lokaler Kanzleien hoch.
  • Fachliche Spezialisierung: Jahresabschluss nach HGB (§§ 242 ff. HGB) erfordert Routine und aktuelle Rechtskenntnisse.

Praxishinweis

Seit Inkrafttreten des DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister – nicht mehr beim Bundesanzeiger. Achten Sie darauf, dass Ihr Steuerberater diese Änderung kennt und die Einreichung fristgerecht vornimmt (§ 325 HGB: 12 Monate nach Bilanzstichtag).

Jahresabschluss für GmbH und UG: Pflichten nach HGB und GmbHG

Jede GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist nach § 242 HGB verpflichtet, einen Jahresabschluss aufzustellen. Dieser besteht mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV), bei mittelgroßen und großen Kapitalgesellschaften zusätzlich aus Anhang und Lagebericht (§ 264 Abs. 1 HGB). Der Jahresabschluss muss den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln (§ 264 Abs. 2 HGB).

Fristen für Erstellung, Feststellung und Offenlegung

Pflicht Frist Rechtsgrundlage
Aufstellung Jahresabschluss Angemessener Zeitraum, i. d. R. 3 Monate § 243 Abs. 3 HGB
Feststellung (kleine GmbH) 11 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 GmbHG
Feststellung (mittelgroße/große GmbH) 8 Monate nach Bilanzstichtag § 42a Abs. 2 GmbHG
Offenlegung im Unternehmensregister 12 Monate nach Bilanzstichtag § 325 Abs. 1 HGB
Ordnungsgeld bei Versäumnis € 500 – € 25.000 § 335 HGB

Für das Geschäftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) bedeutet dies: Kleine GmbH müssen den Jahresabschluss spätestens bis zum 30.11.2026 feststellen und bis zum 31.12.2026 offenlegen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben für die Feststellung lediglich bis zum 31.08.2026 Zeit. Wer diese Fristen versäumt, riskiert ein Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz.

„Viele Mandanten unterschätzen die Konsequenzen verspäteter Offenlegung. Das Ordnungsgeld ist kein Bußgeld, sondern ein Zwangsmittel – und kann bei wiederholter Säumnis mehrfach verhängt werden. Wir empfehlen, den Jahresabschluss bereits im ersten Quartal des Folgejahres anzugehen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Welche Größenklasse gilt für meine GmbH?

Die handelsrechtliche Größenklasse bestimmt den Umfang der Berichtspflichten und die Offenlegungstiefe nach § 267 HGB. Entscheidend sind drei Schwellenwerte: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Arbeitnehmerzahl. Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- oder unterschreitet.

Schwellenwerte nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein (§ 267 Abs. 1) ≤ € 7,5 Mio. ≤ € 15 Mio. ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2) ≤ € 25 Mio. ≤ € 50 Mio. ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3) > € 25 Mio. > € 50 Mio. > 250

Kleine Kapitalgesellschaften dürfen Erleichterungen nutzen: Sie können eine verkürzte Bilanz und GuV offenlegen (§ 326 HGB) und sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Offenlegungspflicht befreit (§ 326 Abs. 2 HGB – sogenannte Kleinstkapitalgesellschaften mit Bilanzsumme ≤ € 450.000, Umsatz ≤ € 900.000, ≤ 10 Arbeitnehmer). Mittelgroße und große GmbH müssen zusätzlich einen Anhang und ggf. einen Lagebericht erstellen und vollständig offenlegen.

Achtung: Zwei-Jahres-Regel beachten

Die Größenklasse ändert sich erst, wenn an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale über- oder unterschritten werden (§ 267 Abs. 4 HGB). Ein einmaliger Schwellenwert-Übertritt führt noch nicht zur Hochstufung.

OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Leistung mit Festpreis

OnlineBilanz verbindet die fachliche Qualität zugelassener Steuerberater mit der Effizienz moderner Software. Geschäftsführer in Merseburg erhalten ihren Jahresabschluss zum transparenten Festpreis von € 499,95 (GmbH/UG, ohne versteckte Zusatzkosten), ohne Wartezeiten und ohne lokale Bindung. Die gesamte Kommunikation läuft digital – Belege werden über DATEV, lexoffice oder sevDesk eingereicht, die Abstimmung erfolgt per E-Mail oder Videocall, und der fertige, rechtsverbindlich unterzeichnete Jahresabschluss wird elektronisch bereitgestellt.

So funktioniert OnlineBilanz

1. Anfrage & Onboarding

Sie senden uns Ihre Unterlagen digital. Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart, koordiniert die Aufnahme und prüft Vollständigkeit.

2. Erstellung durch Steuerberater

Das OnlineBilanz Steuerberater-Team erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach HGB. Alle Steuerberater sind zugelassen und haftpflichtversichert.

€ 499,95

Festpreis GmbH-Jahresabschluss

100 %

digital koordiniert

§ 32 StBerG

zugelassene Steuerberater

Für Geschäftsführer in Merseburg bedeutet dies: Keine Anfahrt, keine Zeitverschwendung in Warteschleifen, keine überraschenden Honorarabrechnungen. Die Steuerberater-Leistung bleibt vollumfänglich erhalten – nur die Koordination erfolgt digital und transparent.

„Viele Mandanten aus Sachsen-Anhalt schätzen die Planbarkeit: Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet, und können die Belege direkt aus ihrer Finanzbuchhaltungssoftware bereitstellen. Das spart Zeit und reduziert Rückfragen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

DATEV, lexoffice, sevDesk: Digitale Schnittstellen nutzen

Moderne Finanzbuchhaltungssoftware wie DATEV, lexoffice oder sevDesk ermöglicht eine durchgängig digitale Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater. Belege werden automatisch erfasst, Kontobewegungen importiert, und die laufende Buchhaltung steht jederzeit aktuell zur Verfügung. Für den Jahresabschluss bedeutet dies: Der Steuerberater erhält saubere, vorklassifizierte Daten und kann die Abschlussbuchungen effizient vornehmen.

Vorteile der digitalen Belegerfassung

  • Zeitersparnis: Keine manuellen Belegordner, keine Kopierorgien, keine Postlaufzeiten.
  • Fehlerreduktion: Automatische Kontierung und OCR-Erkennung minimieren Erfassungsfehler.
  • Transparenz: Sie und der Steuerberater sehen jederzeit denselben Datenstand.
  • Revisionssicherheit: GoBD-konforme Archivierung (§ 257 HGB, § 147 AO) ist systemseitig gewährleistet.
  • Effizienz: Jahresabschluss kann schneller erstellt werden – keine Wartezeiten auf fehlende Unterlagen.

OnlineBilanz unterstützt alle gängigen Systeme: DATEV Unternehmen online, lexoffice, sevDesk, aber auch Excel-basierte Erfassung für kleinste Mandate. Die Datenübergabe erfolgt per Export oder direkt über Schnittstellen, sodass keine Medienbrüche entstehen.

Technischer Hinweis

Falls Sie noch keine Finanzbuchhaltungssoftware nutzen: Für kleine GmbH und UG reicht oft ein cloudbasiertes System wie lexoffice oder sevDesk. Diese sind kostengünstig (ab ca. € 10/Monat), intuitiv bedienbar und erfüllen die GoBD-Anforderungen.

Offenlegung beim Unternehmensregister: Ablauf und Fristen

Nach § 325 HGB sind alle Kapitalgesellschaften verpflichtet, ihren Jahresabschluss offenzulegen. Seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie, in Kraft seit 01.08.2022) erfolgt die Einreichung ausschließlich elektronisch beim Unternehmensregister (www.unternehmensregister.de). Der Bundesanzeiger ist nur noch das Publikationsmedium, nicht mehr die Einreichungsstelle.

Ablauf der elektronischen Offenlegung

  1. Registrierung: Sie benötigen ein Benutzerkonto beim Unternehmensregister. Die Authentifizierung erfolgt per ELSTER-Zertifikat oder De-Mail.
  2. Upload: Jahresabschluss (Bilanz, GuV, ggf. Anhang und Lagebericht) wird im Format XHTML oder PDF hochgeladen. Für kleine Kapitalgesellschaften genügt oft eine verkürzte Fassung (§ 326 HGB).
  3. Gebühr: Die Offenlegungsgebühr beträgt derzeit € 37,50 (Stand 2026) und wird elektronisch entrichtet.
  4. Bestätigung: Nach erfolgreicher Einreichung erhalten Sie eine elektronische Eingangsbestätigung. Der Jahresabschluss ist damit öffentlich einsehbar.

Ordnungsgeldverfahren bei Versäumnis

Wer die 12-Monats-Frist nach § 325 Abs. 1 HGB versäumt, wird vom Bundesamt für Justiz automatisch erfasst. Das Ordnungsgeld nach § 335 HGB beträgt zwischen € 500 und € 25.000. Es handelt sich um ein Zwangsmittel, das auch wiederholt verhängt werden kann, bis die Offenlegung erfolgt.

OnlineBilanz übernimmt auf Wunsch die gesamte Offenlegung: Von der Formatierung über den Upload bis zur Gebührenzahlung. Sie erhalten eine Bestätigung und können sich darauf verlassen, dass alle Fristen eingehalten werden – ohne eigenen Zeitaufwand und ohne Risiko.

Was kostet ein Jahresabschluss durch den Steuerberater?

Die Honorargestaltung für Steuerberater-Leistungen ist in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) geregelt. Dort sind für jede Tätigkeit Rahmengebühren festgelegt – die tatsächliche Abrechnung erfolgt jedoch häufig nach Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad und Gegenstandswert. Für Geschäftsführer bedeutet dies: Intransparenz und unvorhersehbare Kosten.

Klassische Abrechnung vs. Festpreis

Merkmal Klassische Kanzlei OnlineBilanz
Grundlage StBVV (Zeitaufwand, Gegenstandswert) Festpreis
Transparenz Oft erst nach Erstellung Von Anfang an bekannt
Typischer Preis GmbH-Jahresabschluss € 800 – € 2.500 (abhängig von Komplexität) € 499,95 (inkl. Bilanz, GuV, Anhang)
Zusatzkosten Porto, Kopien, Telefonkosten oft separat Keine versteckten Zusatzkosten
Planbarkeit Gering Hoch

Der Festpreis von € 499,95 für den GmbH-Jahresabschluss durch OnlineBilanz umfasst die komplette Erstellung durch zugelassene Steuerberater: Bilanz, GuV, Anhang (falls erforderlich), Abstimmung und rechtsverbindliche Unterzeichnung. Auf Wunsch ist die Offenlegung beim Unternehmensregister gegen Aufpreis zubuchbar. Wer Planungssicherheit und Budgettreue schätzt, findet im Festpreis-Modell eine echte Alternative zur traditionellen Abrechnung.

„Viele Mandanten berichten, dass sie in der Vergangenheit vom Honorar überrascht wurden. Bei OnlineBilanz gibt es keine Überraschungen: Der Preis steht vor Beauftragung fest, und die Leistung wird vollumfänglich durch zugelassene Steuerberater erbracht.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Steuerliche Rahmenbedingungen in Sachsen-Anhalt

Sachsen-Anhalt erhebt wie alle Bundesländer Gewerbesteuer auf kommunaler Ebene. Der Hebesatz variiert je nach Gemeinde: In Merseburg liegt der Gewerbesteuer-Hebesatz 2026 bei 410 % (Quelle: Statistisches Landesamt Sachsen-Anhalt). Zum Vergleich: In Halle (Saale) beträgt er 460 %, in Magdeburg 430 %. Diese Unterschiede haben direkte Auswirkungen auf die Steuerbelastung von GmbH und UG.

Berechnung der Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer errechnet sich aus dem Gewerbeertrag (Gewinn nach Hinzurechnungen und Kürzungen gem. §§ 8, 9 GewStG), multipliziert mit der Steuermesszahl (3,5 %) und dem Hebesatz der Gemeinde. Für eine GmbH mit einem Gewerbeertrag von € 100.000 ergibt sich in Merseburg (Hebesatz 410 %) folgende Belastung:

  • Gewerbeertrag: € 100.000
  • Steuermessbetrag (3,5 %): € 3.500
  • Gewerbesteuer (410 % von € 3.500): € 14.350

Zusätzlich fällt Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % an, zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5 % auf die KSt). Die Gesamtsteuerbelastung (Gewerbesteuer + Körperschaftsteuer + Soli) liegt für Kapitalgesellschaften in Merseburg bei rund 30–32 % des Gewinns – abhängig vom konkreten Gewerbeertrag und möglichen Hinzurechnungen.

Praxistipp: Gewerbesteuer-Anrechnung

Gesellschafter können die Gewerbesteuer teilweise auf ihre persönliche Einkommensteuer anrechnen (§ 35 EStG). Dies mindert die effektive Belastung bei der Gewinnausschüttung – eine sorgfältige Steuerplanung durch den Steuerberater ist hier entscheidend.

Checkliste: Jahresabschluss 2025 vorbereiten

Um den Jahresabschluss effizient und fristgerecht erstellen zu können, sollten Geschäftsführer alle relevanten Unterlagen frühzeitig zusammenstellen. Die folgende Checkliste hilft, nichts zu vergessen und Rückfragen zu minimieren.

  • Vollständige Buchhaltung für 2025 (laufende Geschäftsvorfälle, Bankbewegungen, Kasse)
  • Jahresendbestände aller Bankkonten (Kontoauszüge zum 31.12.2025)
  • Inventurlisten (Warenbestand, Anlagevermögen) zum Bilanzstichtag
  • Offene Posten Debitoren und Kreditoren (Forderungen, Verbindlichkeiten)
  • Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge) für Rückstellungen und Abgrenzungen
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen Dezember 2025 (inkl. Sozialversicherungsnachweise)
  • Bescheinigungen über Steuervorauszahlungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer)
  • Versicherungspolicen und Nachweise über Rückdeckungsversicherungen
  • Gesellschafterbeschlüsse, insbesondere zu Gewinnverwendung und Entnahmen
  • Vorjahres-Jahresabschluss und Steuerbescheide

Je vollständiger die Unterlagen vorliegen, desto schneller kann der Steuerberater den Jahresabschluss erstellen. OnlineBilanz-Mandanten laden diese Dokumente einfach digital hoch – über die Schnittstellen zu DATEV, lexoffice oder sevDesk oder per sicherem Upload-Portal.

„Erfahrungsgemäß sind unvollständige Unterlagen der häufigste Grund für Verzögerungen. Wer die Checkliste Anfang Januar abarbeitet, kann den Jahresabschluss oft schon im Februar finalisieren – weit vor den gesetzlichen Fristen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als UG (haftungsbeschränkt) einen Steuerberater beauftragen?

Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Beauftragung eines Steuerberaters besteht nicht. Die UG muss jedoch nach § 264 HGB einen Jahresabschluss erstellen und nach § 325 HGB offenlegen. Viele Geschäftsführer beauftragen dennoch einen Steuerberater, um Fehler zu vermeiden, Haftungsrisiken zu minimieren und die Fristen sicher einzuhalten.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss?

Für den Jahresabschluss benötigt der Steuerberater die vollständige Finanzbuchhaltung (Konten, Buchungsbelege), Bankauszüge, Kassenbücher, Inventurlisten, Verträge (Miet-, Leasing-, Darlehensverträge), Lohnabrechnungen, Steuerbescheide sowie alle Belege zu Forderungen und Verbindlichkeiten. Bei digitaler Zusammenarbeit erfolgt der Datenaustausch über DATEV Unternehmen online, lexoffice oder sevDesk.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist versäume?

Bei Versäumnis der 12-Monatsfrist nach § 325 HGB droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz verhängt Ordnungsgelder zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem kann die fehlende Offenlegung das Vertrauen von Geschäftspartnern, Banken und Lieferanten beeinträchtigen und im Insolvenzfall haftungsrechtliche Konsequenzen für den Geschäftsführer nach sich ziehen.

Kann ich den Jahresabschluss auch ohne Steuerberater selbst erstellen?

Ja, grundsätzlich können Sie als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen, sofern Sie über die erforderlichen Kenntnisse in Bilanzierung, HGB und Steuerrecht verfügen. Allerdings haften Sie persönlich für Fehler, die zu falschen Steuererklärungen, fehlerhaften Ausschüttungen oder Verstößen gegen das HGB führen. Ein Steuerberater bietet fachliche Sicherheit, Haftungsschutz durch Berufshaftpflicht und Zeitersparnis.

Wie lange dauert die Erstellung eines Jahresabschlusses durch den Steuerberater?

Die Dauer hängt von der Unternehmensgröße, der Qualität der Buchhaltung und der Auslastung des Steuerberaters ab. Bei gut vorbereiteten Unterlagen und digitaler Zusammenarbeit (z. B. über DATEV oder OnlineBilanz) kann der Jahresabschluss einer Kleinst-GmbH innerhalb von 2–4 Wochen erstellt werden. Mittelgroße Gesellschaften benötigen 4–8 Wochen. Verzögerungen entstehen meist durch unvollständige Belege oder Rückfragen.

Welche Vorteile bietet eine digitale Steuerberater-Plattform gegenüber einer klassischen Kanzlei vor Ort?

Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise ohne versteckte Kosten, schnelle Bearbeitungszeiten durch spezialisierte Steuerberater-Teams, digitalen Datenaustausch über DATEV, lexoffice oder sevDesk sowie ortsunabhängige Zusammenarbeit. Sie erhalten dieselbe fachliche Qualität und rechtliche Sicherheit wie bei einer klassischen Kanzlei, profitieren jedoch von modernen Prozessen, klaren Fristen und persönlicher Koordination durch feste Ansprechpartner wie Servet Gündogan.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 267 HGB – Größenklassen von Kapitalgesellschaften, § 325 HGB – Offenlegung des Jahresabschlusses, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
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Ben
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