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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
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Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
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20.10.25
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Fabian Klement
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Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
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Sachanlagen218.400 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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=
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

17–25 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Langenfeld

Steuerberater Langenfeld: Jahresabschluss GmbH & UG 2026

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Langenfeld für den Jahresabschluss Ihrer GmbH oder UG? In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Pflichten für 2026 gelten, wie der Prozess abläuft und welche Kosten entstehen. Außerdem zeigen wir Ihnen, wie digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz eine moderne Alternative zum klassischen Vor-Ort-Büro bieten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Jede GmbH und UG in Langenfeld benötigt einen Jahresabschluss nach HGB, der von einem Steuerberater erstellt und geprüft werden sollte. Für das Wirtschaftsjahr 2025 gelten die Offenlegungsfristen bis Ende 2026 (12 Monate nach Bilanzstichtag 31.12.2025). Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten transparente Festpreise und bundesweite Betreuung – ohne Wartezeiten und mit rechtssicherer Offenlegung beim Unternehmensregister.

Steuerberater in Langenfeld für GmbH und UG: Worauf kommt es an?

Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in Langenfeld stehen vor einer klaren Entscheidung: Wer erstellt den Jahresabschluss nach § 264 HGB, wer übernimmt die laufende Finanzbuchhaltung, und wer berät in steuerlichen Fragen? Die Wahl des Steuerberaters ist keine reine Sympathiefrage – sie hat unmittelbare Auswirkungen auf Compliance, Haftungsrisiken und wirtschaftliche Effizienz.

In Langenfeld, einer mittelständisch geprägten Stadt im Kreis Mettmann, gibt es mehrere etablierte Kanzleien. Viele Geschäftsführer schätzen die persönliche Nähe und den direkten Kontakt. Gleichzeitig wächst der Wunsch nach digitalen Prozessen, transparenten Festpreisen und schneller Erreichbarkeit – Anforderungen, die klassische Vor-Ort-Kanzleien nicht immer erfüllen können.

Rechtsgrundlage: Jahresabschlusspflicht

Jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) muss nach § 264 Abs. 1 HGB einen Jahresabschluss aufstellen, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang besteht. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt der Lagebericht hinzu (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB). Die Pflicht zur Offenlegung beim Unternehmensregister besteht für alle Kapitalgesellschaften gemäß § 325 HGB – unabhängig von der Größenklasse.

Anforderungen an den Steuerberater: Fachkompetenz und Prozessqualität

  • Zulassung und Berufshaftpflicht: Nur zugelassene Steuerberater dürfen geschäftsmäßig Jahresabschlüsse erstellen (§ 33 StBerG). Die Berufshaftpflichtversicherung muss mindestens 250.000 Euro abdecken (§ 67 StBerG).
  • Branchenkenntnisse: In Langenfeld dominieren Handel, Dienstleistung und verarbeitendes Gewerbe. Ein Steuerberater mit Erfahrung in diesen Sektoren kennt branchenspezifische Abschreibungstabellen, Rückstellungsbildung und Bewertungsfragen.
  • Digitale Anbindung: Die laufende Buchhaltung erfolgt heute meist in DATEV, lexoffice oder sevDesk. Der Steuerberater sollte diese Systeme nahtlos anbinden und Belege digital verarbeiten können.
  • Erreichbarkeit und Reaktionszeit: Gerade in Fristen-kritischen Phasen (Feststellung, Offenlegung, Steuererklärung) ist schnelle Kommunikation entscheidend.

Jahresabschluss-Pflichten für GmbH und UG in Langenfeld 2026

Für Gesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen. Diese sind nicht verhandelbar und werden durch das Unternehmensregister sowie die zuständigen Gerichte überwacht. Verstöße führen zu Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Feststellung des Jahresabschlusses nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafter festgestellt werden. Die Frist richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB:

Größenklasse Frist nach § 42a GmbHG Beispiel: Bilanzstichtag 31.12.2025
Kleine GmbH/UG 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße GmbH 8 Monate bis 31.08.2026
Große GmbH 8 Monate bis 31.08.2026

Offenlegung beim Unternehmensregister nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss innerhalb von 12 Monaten nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister elektronisch eingereicht werden (§ 325 Abs. 1 HGB). Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich über das Unternehmensregister – der Bundesanzeiger ist nur noch das Publikationsorgan, nicht mehr Einreichungsstelle.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Wird die Offenlegungsfrist nicht eingehalten, leitet das Bundesamt für Justiz automatisch ein Ordnungsgeldverfahren ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen (§ 335 HGB). Bei wiederholten Verstößen drohen erhöhte Beträge. Die Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie die Frist schuldhaft versäumen.

„Viele Geschäftsführer unterschätzen die Automatisierung der Ordnungsgeldverfahren. Das Bundesamt für Justiz prüft maschinell und verschickt Anhörungen ohne manuelles Zutun. Wer die Offenlegungsfrist verpasst, gerät in einen formalen Prozess, der Zeit und Geld kostet – unabhängig davon, ob der Jahresabschluss inhaltlich längst fertig ist.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Größenklassen nach § 267 HGB: Welche Pflichten gelten für Ihre GmbH?

Die Größenklasse entscheidet über Umfang und Inhalt des Jahresabschlusses, die Offenlegungspflichten und die Prüfungspflicht. Maßgeblich sind drei Schwellenwerte: Bilanzsumme, Umsatzerlöse und durchschnittliche Mitarbeiterzahl. Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn sie an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen mindestens zwei der drei Merkmale erfüllt (§ 267 Abs. 4 HGB).

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Mitarbeiter
Klein (§ 267 Abs. 1 HGB) ≤ 7,5 Mio. € ≤ 16 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB) ≤ 22,5 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß (§ 267 Abs. 3 HGB) > 22,5 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) genießen weitere Erleichterungen: Sie müssen keinen Anhang erstellen, wenn bestimmte Angaben unter der Bilanz gemacht werden (§ 264 Abs. 1 Satz 5 HGB). Die Schwellenwerte liegen bei 450.000 Euro Bilanzsumme, 900.000 Euro Umsatzerlöse und 10 Mitarbeitern. Für viele UGs und kleine GmbHs in Langenfeld ist diese Vereinfachung relevant.

  • Bilanzsumme, Umsatzerlöse und Mitarbeiterzahl an zwei aufeinanderfolgenden Stichtagen prüfen
  • Größenklasse nach § 267 HGB ermitteln (mindestens zwei von drei Merkmalen überschritten)
  • Prüfungspflicht nach § 316 HGB klären (mittelgroße und große Gesellschaften)
  • Offenlegungsumfang bestimmen: kleine Gesellschaften dürfen verkürzt offenlegen (§ 326 HGB)
  • Bei Kleinstkapitalgesellschaft: Anhangerleichterung nach § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB nutzen

Digitale Steuerberater als Alternative zum Vor-Ort-Büro in Langenfeld

Die klassische Kanzlei in Langenfeld bietet persönlichen Kontakt und lokale Präsenz. Doch immer mehr Geschäftsführer suchen nach Lösungen, die moderne Software, transparente Preise und schnelle Prozesse verbinden – ohne auf die fachliche Qualität und rechtliche Absicherung eines zugelassenen Steuerberaters zu verzichten.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform, die genau diese Anforderungen erfüllt. Der Jahresabschluss wird durch zugelassene Steuerberater erstellt, fachlich geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Die Koordination erfolgt digital, mit festen Ansprechpartnern wie Servet Gündogan (Büroleiter Stuttgart), der zwischen Mandant und Steuerberater-Team vermittelt. Die Preise sind transparent und als Festpreis ausgewiesen: 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss, inklusive Bilanz, GuV, Anhang und Offenlegung beim Unternehmensregister.

Vorteile digitaler Steuerberater-Plattformen

Transparente Festpreise

  • GmbH-Jahresabschluss: 499,95 €
  • Inklusive Offenlegung beim Unternehmensregister
  • Keine versteckten Stundensätze

Digitale Prozesse

  • DATEV Unternehmen online
  • lexoffice, sevDesk, weitere Cloud-Buchhaltungen
  • Digitale Freigabe und elektronische Offenlegung

„Die fachliche Qualität eines digitalen Jahresabschlusses unterscheidet sich nicht von einem Vor-Ort-Mandat – entscheidend ist die Zulassung und Berufserfahrung des Steuerberaters. Was sich ändert, ist die Geschwindigkeit, Transparenz und Kostensicherheit. Unsere Mandanten schätzen, dass sie wissen, was der Jahresabschluss kostet, bevor sie den Auftrag erteilen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Für wen eignet sich eine digitale Steuerberater-Plattform?

  • GmbHs und UGs mit digitaler Buchhaltung: Wer bereits DATEV, lexoffice oder sevDesk nutzt, profitiert von nahtloser Integration.
  • Geschäftsführer mit hohem Effizienzanspruch: Keine Terminabstimmung, keine Anfahrten, keine Wartezeiten in der Kanzlei.
  • Unternehmen mit transparentem Kostenmanagement: Festpreise ermöglichen präzise Budgetplanung.
  • Mandanten, die Wert auf schnelle Kommunikation legen: Digitale Plattformen bieten oft kürzere Reaktionszeiten als klassische Kanzleien.

Wie läuft die Erstellung des Jahresabschlusses mit einem Steuerberater ab?

Die Erstellung eines Jahresabschlusses nach § 264 HGB ist ein mehrstufiger Prozess, an dem Geschäftsführer, Finanzbuchhaltung und Steuerberater beteiligt sind. Der Ablauf unterscheidet sich je nach Organisationsform – klassische Kanzlei oder digitale Plattform –, folgt aber immer denselben fachlichen und rechtlichen Anforderungen.

Schritt 1: Vorbereitung und Datenübergabe

Der Geschäftsführer oder die interne Buchhaltung stellt die Finanzbuchhaltung des Geschäftsjahres zur Verfügung. Dazu gehören: Kontenbuch (SKR 03/04 oder andere Kontenrahmen), Belegsammlung, Bankauszüge, Inventurlisten, Verträge und Nachweise für außerordentliche Geschäftsvorfälle. Bei digitalen Plattformen erfolgt die Übergabe meist per DATEV-Export oder direkter Schnittstelle aus lexoffice/sevDesk.

Schritt 2: Abstimmung und Bewertung

Der Steuerberater prüft die Buchhaltung auf Vollständigkeit und Plausibilität, nimmt erforderliche Jahresabschlussbuchungen vor (Abschreibungen, Rückstellungen, Abgrenzungen) und bewertet Vermögensgegenstände und Schulden nach § 252 ff. HGB. Unklarheiten werden mit dem Geschäftsführer abgestimmt – bei digitalen Plattformen meist per E-Mail oder Video-Call.

Schritt 3: Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang

Auf Basis der abgestimmten Buchhaltung erstellt der Steuerberater Bilanz (§ 266 HGB), Gewinn- und Verlustrechnung (§ 275 HGB) und Anhang (§ 284 ff. HGB). Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommt der Lagebericht hinzu (§ 289 HGB). Der Entwurf wird dem Geschäftsführer zur Prüfung vorgelegt.

Schritt 4: Feststellung durch die Gesellschafter

Der Geschäftsführer legt den Jahresabschluss der Gesellschafterversammlung vor. Diese stellt den Jahresabschluss fest (§ 42a GmbHG) und beschließt über die Ergebnisverwendung (§ 29 GmbHG). Das Protokoll der Gesellschafterversammlung dokumentiert den Beschluss und ist Bestandteil der Unterlagen.

Schritt 5: Offenlegung beim Unternehmensregister

Nach der Feststellung reicht der Steuerberater – oder bei digitalen Plattformen das Steuerberater-Team – den Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister ein (§ 325 HGB). Die Offenlegung erfolgt im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF. Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag.

Praxis-Tipp: Frühzeitig starten

Viele Geschäftsführer beginnen erst im Herbst mit dem Jahresabschluss für das Vorjahr. Dann wird es eng: Die Feststellungsfrist läuft ab, der Steuerberater ist ausgelastet, Rückfragen verzögern den Prozess. Wer bereits im ersten Quartal nach dem Bilanzstichtag startet, hat deutlich mehr Spielraum – und kann die steuerliche Beratung zur Ergebnisverwendung und Ausschüttungspolitik in Ruhe führen.

Was kostet ein Jahresabschluss beim Steuerberater in Langenfeld?

Die Kosten für einen Jahresabschluss richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) oder nach individueller Vereinbarung. In klassischen Kanzleien wird meist nach Zeitaufwand abgerechnet – der Stundensatz liegt in Langenfeld typischerweise zwischen 100 und 180 Euro, je nach Qualifikation und Kanzleigröße. Der Gesamtaufwand hängt von der Komplexität der Buchhaltung, der Größenklasse und den erforderlichen Abstimmungen ab.

Typische Kostenfaktoren

  • Buchhaltungsqualität: Je sauberer die Vorbuchhaltung, desto geringer der Aufwand für Korrekturen und Nachbuchungen.
  • Größenklasse: Kleine GmbHs mit Kleinstkapitalgesellschafts-Status benötigen keinen vollständigen Anhang, mittelgroße Gesellschaften müssen einen Lagebericht erstellen.
  • Sonderthemen: Rückstellungsbildung, Bewertung von Forderungen, außerordentliche Geschäftsvorfälle, Konzernverflechtungen erhöhen den Beratungsaufwand.
  • Prüfungspflicht: Mittelgroße und große Gesellschaften benötigen eine Abschlussprüfung nach § 316 HGB – die Prüfungskosten kommen zum Erstellungshonorar hinzu.

Transparente Festpreise bei digitalen Plattformen

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten Festpreise, die unabhängig vom tatsächlichen Zeitaufwand gelten. Der Jahresabschluss für eine GmbH oder UG kostet 499,95 Euro und umfasst Bilanz, GuV, Anhang und elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister. Diese Transparenz erleichtert die Budgetplanung und vermeidet Überraschungen bei der Abrechnung.

499,95 €

Festpreis GmbH-Jahresabschluss

inkl.

Offenlegung Unternehmensregister

DATEV

lexoffice, sevDesk Anbindung

„Festpreise schaffen Planungssicherheit – für beide Seiten. Der Mandant weiß von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet. Wir als Steuerberater sind motiviert, den Prozess effizient zu gestalten. Wenn die Buchhaltung gut vorbereitet ist und die Kommunikation klar läuft, profitieren alle.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Offenlegung beim Unternehmensregister: Fristen und Prozess 2026

Die Offenlegung des Jahresabschlusses ist keine freiwillige Serviceleistung, sondern eine gesetzliche Pflicht nach § 325 HGB. Jede GmbH und UG muss ihren festgestellten Jahresabschluss elektronisch beim Unternehmensregister einreichen – unabhängig von Größe, Umsatz oder Mitarbeiterzahl. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Einreichung ausschließlich über das Unternehmensregister; der Bundesanzeiger ist nur noch das Publikationsorgan.

Offenlegungsfrist: 12 Monate nach Bilanzstichtag

Die Frist beträgt 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Für Gesellschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Diese Frist ist unabhängig von der Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG – auch wenn der Jahresabschluss erst im November festgestellt wird, läuft die Offenlegungsfrist bereits ab dem Bilanzstichtag.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Größenklasse Offenlegungsumfang Rechtsgrundlage
Kleinstkapitalgesellschaft Bilanz (ggf. verkürzt) § 326 Abs. 1 HGB
Kleine Kapitalgesellschaft Bilanz, Anhang (GuV freiwillig) § 326 Abs. 1 HGB
Mittelgroße Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht § 325 Abs. 1 HGB
Große Kapitalgesellschaft Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk § 325 Abs. 1 HGB

Technischer Ablauf der Offenlegung

Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister-Portal. Der Jahresabschluss muss im XBRL-Format (eXtensible Business Reporting Language) oder als strukturiertes PDF eingereicht werden. Viele Steuerberater nutzen DATEV-Module, die das XBRL-Tagging automatisch erstellen. Nach der Einreichung wird der Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist öffentlich einsehbar.

Ordnungsgeld bei verspäteter Offenlegung

Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegungsfristen maschinell. Bei Fristversäumnis wird automatisch ein Ordnungsgeldverfahren eingeleitet (§ 335 HGB). Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Die Geschäftsführer haften persönlich und können sich nicht auf Unwissenheit oder Überlastung des Steuerberaters berufen. Die Einhaltung der Frist ist eine originäre Geschäftsführerpflicht.

Wer den Jahresabschluss durch eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz erstellen lässt, erhält die Offenlegung als integralen Bestandteil des Festpreises. Das Steuerberater-Team übernimmt die elektronische Einreichung und dokumentiert die fristgerechte Erfüllung der Publizitätspflicht.

DATEV, lexoffice, sevDesk: Welche Buchhaltungssoftware nutzt der Steuerberater?

Die Wahl der Buchhaltungssoftware entscheidet über Effizienz, Schnittstellen und Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. In Deutschland dominieren drei Systeme: DATEV (vor allem in klassischen Kanzleien), lexoffice (Cloud-Lösung von Lexware) und sevDesk (Cloud-Buchhaltung für kleine und mittelgroße Unternehmen). Jede Lösung hat Vor- und Nachteile – entscheidend ist die nahtlose Anbindung an den Steuerberater.

DATEV: Der Kanzlei-Standard

DATEV Unternehmen online ist die marktführende Lösung für Steuerberater in Deutschland. Die Software bietet vollständige Integration in die DATEV-Systemwelt, automatisierte Schnittstellen für Bankbuchungen, Lohn, Steuererklärungen und Jahresabschluss. Für Steuerberater ist DATEV oft die erste Wahl, da sie den gesamten Workflow abdeckt – von der laufenden Buchhaltung bis zur Offenlegung beim Unternehmensregister.

lexoffice: Cloud-Lösung für digitale Unternehmen

lexoffice richtet sich an Selbstständige, Freiberufler und kleine GmbHs, die ihre Buchhaltung selbst führen möchten. Die Software ist intuitiv, arbeitet vollständig in der Cloud und bietet Schnittstellen zu Banken, Online-Shops und Payment-Diensten. Viele Steuerberater bieten lexoffice-Anbindung – allerdings muss der Export für den Jahresabschluss häufig manuell aufbereitet werden.

sevDesk: Moderne Cloud-Buchhaltung mit Steuerberater-Anbindung

sevDesk ist eine Cloud-Buchhaltung mit starkem Fokus auf Automatisierung: Belegerfassung per Foto, automatische Kontierung, digitale Belege. Die Software bietet eine DATEV-Export-Funktion, die viele Steuerberater akzeptieren. Für GmbHs und UGs, die ihre Buchhaltung intern führen, ist sevDesk eine attraktive Alternative zu DATEV.

DATEV

  • Vollständige Kanzlei-Integration
  • Automatisierte Jahresabschluss-Workflows
  • Höhere Kosten, steile Lernkurve

lexoffice

  • Intuitive Benutzeroberfläche
  • Schnittstellen zu Banken und Shops
  • Export für Steuerberater möglich

sevDesk

  • Belegerfassung per Foto
  • Automatische Kontierung
  • DATEV-Export für Steuerberater

OnlineBilanz unterstützt alle drei Systeme. Das Steuerberater-Team übernimmt die Anbindung, importiert die Buchhaltung, nimmt die Jahresabschlussbuchungen vor und erstellt den Jahresabschluss – unabhängig davon, ob Sie DATEV, lexoffice oder sevDesk nutzen.

Häufige Fehler beim Jahresabschluss – und wie Sie sie vermeiden

Der Jahresabschluss ist ein komplexer Prozess, der fachliches Know-how, sorgfältige Abstimmung und Einhaltung gesetzlicher Fristen erfordert. Viele Geschäftsführer machen wiederkehrende Fehler, die zu Ordnungsgeldern, falschen Bilanzen oder unnötigem Mehraufwand führen. Die folgenden Fehlerquellen sollten Sie kennen – und aktiv vermeiden.

Fehler 1: Verspätete Feststellung und Offenlegung

Die Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG und die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB sind gesetzlich zwingend. Wer sie versäumt, riskiert Ordnungsgelder ab 500 Euro. Viele Geschäftsführer verwechseln die Fristen oder glauben, die Offenlegung sei optional. Tatsächlich überwacht das Bundesamt für Justiz die Einhaltung maschinell und leitet automatisch Verfahren ein.

Fehler 2: Unvollständige oder fehlerhafte Buchhaltung

Der Jahresabschluss basiert auf der laufenden Buchhaltung. Fehlen Belege, sind Konten nicht abgestimmt oder wurden Privatentnahmen nicht korrekt verbucht, muss der Steuerberater nacharbeiten. Das kostet Zeit und Geld – und kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der Jahresabschluss inhaltlich falsch ist.

Fehler 3: Fehlende Abstimmung von Rückstellungen und Abgrenzungen

Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 HGB), aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten (§ 250 HGB) und latente Steuern (§ 274 HGB) sind zentrale Bestandteile des Jahresabschlusses. Viele Geschäftsführer übersehen diese Positionen oder schätzen sie falsch ein. Der Steuerberater muss diese Posten eigenständig ermitteln – was nur gelingt, wenn alle relevanten Informationen vorliegen.

Fehler 4: Falsche Größenklassen-Einordnung

Die Größenklasse nach § 267 HGB entscheidet über Offenlegungsumfang, Prüfungspflicht und Erleichterungen. Viele Geschäftsführer kennen die aktuellen Schwellenwerte nicht oder wenden die Zwei-Jahres-Regel (§ 267 Abs. 4 HGB) falsch an. Eine fehlerhafte Einordnung kann dazu führen, dass zu viel offengelegt wird (Datenschutz-Problem) oder zu wenig (Rechtsverstoß).

  • Feststellungs- und Offenlegungsfristen frühzeitig in den Kalender eintragen
  • Buchhaltung monatlich abstimmen, nicht erst am Jahresende
  • Rückstellungen, Abgrenzungen und Bewertungsfragen mit dem Steuerberater besprechen
  • Größenklasse jährlich prüfen und Schwellenwerte aktualisieren
  • Gesellschafterbeschlüsse protokollieren und archivieren
  • Offenlegung durch den Steuerberater bestätigen lassen (Nachweis für Geschäftsführer)

„Die meisten Fehler beim Jahresabschluss entstehen nicht aus böser Absicht, sondern aus Unwissenheit oder Zeitmangel. Wer frühzeitig plant, klare Verantwortlichkeiten definiert und den Steuerberater als Partner versteht, vermeidet die typischen Stolpersteine. Ein Jahresabschluss sollte keine Hektik-Aktion im Dezember sein, sondern ein strukturierter Prozess ab dem ersten Quartal.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Steuerberater wechseln: Wann ist der richtige Zeitpunkt?

Der Wechsel des Steuerberaters ist kein Tabu – er ist ein legitimes Mittel, wenn die Zusammenarbeit nicht mehr passt, die Kosten intransparent sind oder die fachliche Qualität nicht überzeugt. Viele Geschäftsführer scheuen den Wechsel aus Loyalität oder aus Sorge vor organisatorischem Aufwand. Dabei ist ein Wechsel in den meisten Fällen unkompliziert – wenn er richtig vorbereitet wird.

Gründe für einen Steuerberater-Wechsel

  • Intransparente Abrechnung: Wenn die Honorarrechnung überraschend hoch ausfällt und nicht nachvollziehbar ist, fehlt die Vertrauensbasis.
  • Langsame Reaktionszeiten: In Fristen-kritischen Phasen (Feststellung, Offenlegung, Steuererklärung) ist schnelle Kommunikation essenziell. Wenn der Steuerberater regelmäßig nicht erreichbar ist, gefährdet das die Compliance.
  • Fehlende Digitalisierung: Wer heute noch Belege per Post verschickt und Excel-Tabellen per Fax austauscht, verliert Zeit und Nerven. Moderne Buchhaltung läuft digital.
  • Fachliche Mängel: Wenn Jahresabschlüsse fehlerhaft sind, Fristen versäumt werden oder steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten nicht genutzt werden, ist ein Wechsel geboten.

Ablauf eines Steuerberater-Wechsels

Der Wechsel erfolgt in mehreren Schritten. Zunächst sollten Sie das Mandat beim bisherigen Steuerberater schriftlich kündigen – eine Frist gibt es in der Regel nicht, es sei denn, sie ist vertraglich vereinbart. Anschließend fordern Sie alle Unterlagen heraus: Buchhaltungsdaten, Jahresabschlüsse, Steuerbescheide, Korrespondenz mit dem Finanzamt. Der bisherige Steuerberater ist verpflichtet, die Unterlagen herauszugeben (§ 66 StBerG), darf aber offene Honorare zurückbehalten (Zurückbehaltungsrecht).

Der neue Steuerberater – ob klassische Kanzlei oder digitale Plattform wie OnlineBilanz – übernimmt die Daten, prüft sie auf Vollständigkeit und führt die laufende Betreuung fort. Bei digitalen Plattformen erfolgt die Übergabe meist per DATEV-Export oder Cloud-Schnittstelle, was den Prozess deutlich beschleunigt.

Wechsel zum Jahreswechsel

Der ideale Zeitpunkt für einen Steuerberater-Wechsel ist der Jahreswechsel – also nach Abschluss des Geschäftsjahres und Feststellung des Jahresabschlusses. So vermeiden Sie, dass zwei Steuerberater an einem Geschäftsjahr arbeiten müssen, was die Abstimmung erschwert. Wenn Sie den Wechsel unterjährig vollziehen, sollten Sie sicherstellen, dass der bisherige Steuerberater die Buchhaltung bis zum Übergabezeitpunkt abschließt.

Viele Geschäftsführer aus Langenfeld, die zu OnlineBilanz wechseln, schätzen die transparenten Festpreise, die digitale Prozessführung und die schnelle Erreichbarkeit. Der Wechsel erfolgt in der Regel innerhalb weniger Tage – ohne Qualitätsverlust, denn die fachliche Arbeit übernimmt weiterhin ein zugelassener Steuerberater mit voller Berufshaftung.

Häufig gestellte Fragen

Brauche ich als Einzelunternehmer in Langenfeld auch einen Steuerberater für den Jahresabschluss?

Einzelunternehmer ohne Eintragung ins Handelsregister sind grundsätzlich nicht zur Bilanzierung verpflichtet, solange sie die Grenzen des § 141 AO nicht überschreiten (Umsatz > 800.000 € oder Gewinn > 80.000 €). Sind Sie jedoch als e.K. im Handelsregister eingetragen, gelten die Pflichten nach § 242 ff. HGB. Ein Steuerberater unterstützt Sie bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder – falls erforderlich – bei der Erstellung einer ordnungsgemäßen Bilanz.

Kann ich meinen Jahresabschluss auch selbst erstellen oder muss ein Steuerberater ihn zwingend unterschreiben?

Rechtlich dürfen Sie als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst aufstellen (§ 264 Abs. 1 HGB). In der Praxis empfiehlt sich jedoch die Beauftragung eines Steuerberaters, da dieser Haftungsrisiken minimiert, Steuerpotenziale ausschöpft und die formelle Richtigkeit sicherstellt. Der Steuerberater unterzeichnet den Jahresabschluss nicht anstelle der Geschäftsführung, sondern prüft und bestätigt ihn fachlich – die rechtsverbindliche Feststellung erfolgt durch die Gesellschafterversammlung gemäß § 42a GmbHG.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist für 2025 verpasse?

Versäumen Sie die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB (für Bilanzstichtag 31.12.2025 also Ende Dezember 2026), droht ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB. Das Bundesamt für Justiz fordert Sie zunächst auf, den Jahresabschluss nachzureichen, und setzt bei weiterer Säumnis ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro fest. Auch nach Zahlung bleibt die Offenlegungspflicht bestehen. Deshalb sollten Sie frühzeitig einen Steuerberater beauftragen oder auf digitale Plattformen wie OnlineBilanz setzen, die Feststellung und Offenlegung koordinieren.

Welche Unterlagen muss ich meinem Steuerberater für den Jahresabschluss zur Verfügung stellen?

Zu den wichtigsten Unterlagen zählen: laufende Buchhaltung (DATEV, lexoffice, sevDesk o. ä.), Kontoauszüge, Kassen- und Bankbelege, Inventurlisten, Verträge (Miet-, Darlehens-, Leasingverträge), Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie Nachweise über Anlagevermögen und Abschreibungen. Je vollständiger und digitaler Ihre Belege vorliegen, desto schneller und kostengünstiger kann der Steuerberater arbeiten. Moderne Plattformen wie OnlineBilanz bieten sichere Upload-Portale und strukturierte Checklisten.

Wie lange darf ein Steuerberater für die Erstellung des Jahresabschlusses brauchen?

Gesetzlich gibt es keine feste Bearbeitungsfrist für den Steuerberater. In der Praxis hängt die Dauer von der Komplexität Ihrer Buchhaltung, der Vollständigkeit der Unterlagen und der Auslastung der Kanzlei ab. Viele klassische Kanzleien benötigen 4–12 Wochen. Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz versprechen kürzere Durchlaufzeiten durch schlanke Prozesse und sofortige Zuweisung. Wichtig: Planen Sie genug Puffer ein, damit die Feststellungsfrist (8 bzw. 11 Monate) und Offenlegungsfrist (12 Monate) eingehalten werden.

Kann ich auch als Start-up oder Neugründung in Langenfeld bereits einen Steuerberater beauftragen?

Ja – und das ist sogar ausdrücklich empfehlenswert. Bereits bei Gründung einer GmbH oder UG entstehen Pflichten zur ordnungsgemäßen Buchführung (§ 238 HGB), zur Aufstellung des ersten Jahresabschlusses und zur Abgabe der Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuererklärung. Ein Steuerberater hilft Ihnen, von Anfang an steueroptimiert zu arbeiten, Betriebsausgaben korrekt zu erfassen und teure Fehler zu vermeiden. OnlineBilanz bietet spezielle Pakete für Neugründungen mit transparenten Festpreisen – ohne Überraschungen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 267 HGB – Größenklassen (gesetze-im-internet.de), § 325 HGB – Offenlegung (gesetze-im-internet.de), § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses (gesetze-im-internet.de), Unternehmensregister – Offenlegungsportal. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Dr. Martin Pilz
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Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

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Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
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Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

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