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Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
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KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
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98%
19.10.25
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4650Bewirtung
142,80 €
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20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
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22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
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Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
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Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
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Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
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  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
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Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
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Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
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Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

11–16 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Parchim

Steuerberater Parchim 2026: GmbH & UG digital

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Geschäftsführer von GmbH und UG in Parchim benötigen einen Steuerberater für Jahresabschluss, Feststellung und Offenlegung – rechtzeitig und rechtssicher. OnlineBilanz verbindet zugelassene Steuerberater mit digitalen Prozessen: Festpreise, keine Wartezeiten, volle StB-Qualität.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Geschäftsführer in Parchim sind zur Erstellung, Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses verpflichtet. Ein Steuerberater stellt die rechtssichere Erfüllung nach § 264, § 42a GmbHG und § 325 HGB sicher. OnlineBilanz bietet digitale Steuerberater-Leistung mit transparenten Festpreisen – für GmbH und UG in Parchim und ganz Deutschland.

Warum Geschäftsführer in Parchim einen Steuerberater brauchen

Kapitalgesellschaften wie die GmbH und UG (haftungsbeschränkt) unterliegen in Deutschland strengen handelsrechtlichen Vorgaben. Nach § 264 Abs. 1 HGB sind GmbHs unabhängig von ihrer Größe zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Dieser muss nach § 243 Abs. 2 HGB den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entsprechen und innerhalb der gesetzlichen Fristen aufgestellt, festgestellt und offengelegt werden.

Für Geschäftsführer in Parchim bedeutet dies: Die fachgerechte Erstellung des Jahresabschlusses erfordert fundierte Kenntnisse in Bilanzierung, Steuerrecht und Handelsrecht. Fehler können zu erheblichen Haftungsrisiken führen — sowohl gegenüber der Gesellschaft (§ 43 GmbHG) als auch gegenüber Dritten. Zudem drohen bei Fristversäumnissen Ordnungsgelder nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro.

Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH/UG

  • Aufstellung des Jahresabschlusses nach § 264 HGB (Bilanz, GuV, Anhang)
  • Fristgerechte Vorlage zur Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG: 11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße/große Kapitalgesellschaften)
  • Offenlegung beim Unternehmensregister innerhalb von 12 Monaten nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB)
  • Einhaltung der GoB und der größenabhängigen Erleichterungen nach § 267 HGB
  • Korrekte steuerliche Deklaration (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer)

Praxis-Hinweis: Fristen 2026

Für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss bis spätestens 30.11.2026 feststellen und bis 31.12.2026 offenlegen. Mittelgroße und große Gesellschaften haben lediglich 8 Monate Feststellungsfrist, also bis 31.08.2026, bei gleicher Offenlegungsfrist.

Die Steuerberater-Landschaft in Parchim und Mecklenburg-Vorpommern

Parchim ist eine Kreisstadt in Mecklenburg-Vorpommern mit rund 17.000 Einwohnern. Die lokale Steuerberater-Landschaft ist überschaubar: Einige etablierte Kanzleien bedienen Mandanten in der Region, oft mit langjährigen persönlichen Beziehungen. Typisch für ländliche Regionen sind längere Wartezeiten, vor allem in der Hochsaison von März bis Juni, sowie traditionelle Arbeitsweisen mit wenig Digitalisierung.

Herausforderungen für GmbH-Geschäftsführer in Parchim

  • Begrenzte Auswahl: Wenige Steuerberater vor Ort bedeuten eingeschränkte Vergleichsmöglichkeiten bei Preis und Leistung
  • Wartezeiten: Kapazitätsengpässe führen besonders zum Jahresabschluss-Stichtag zu Verzögerungen
  • Intransparente Preise: Honorarvereinbarungen nach StBVV sind oft wenig transparent, Abrechnungen erfolgen nach Zeitaufwand
  • Analoge Prozesse: Belegabgabe oft noch in Papierform oder per E-Mail, wenig moderne Schnittstellen zu DATEV, lexoffice oder sevDesk

„Viele Geschäftsführer aus kleineren Städten wie Parchim suchen heute nach einer Lösung, die Steuerberater-Qualität mit digitaler Effizienz verbindet. Die räumliche Nähe ist weniger entscheidend, wenn die Kommunikation digital reibungslos funktioniert und Festpreise Planungssicherheit bieten.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Für Geschäftsführer, die Wert auf schnelle, transparente und digital organisierte Prozesse legen, bietet sich zunehmend die Zusammenarbeit mit spezialisierten Online-Steuerberater-Plattformen an. Diese kombinieren die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit modernen Softwarelösungen und Festpreis-Modellen.

Jahresabschluss für GmbH und UG: Rechtliche Anforderungen 2026

Der Jahresabschluss einer Kapitalgesellschaft ist gesetzlich streng geregelt. Die zentralen Normen finden sich im Dritten Buch des HGB (§§ 238–342e HGB) sowie im GmbH-Gesetz. Die Anforderungen variieren je nach Größenklasse der Gesellschaft nach § 267 HGB.

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 7,5 Mio. € ≤ 15 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 25 Mio. € ≤ 50 Mio. € ≤ 250
Groß > 25 Mio. € > 50 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, mittelgroß oder groß, wenn mindestens zwei der drei Kriterien an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- bzw. unterschritten werden. Kleinstkapitalgesellschaften (§ 267a HGB) profitieren von weiteren Erleichterungen, sofern sie die noch niedrigeren Schwellenwerte nicht überschreiten.

Bestandteile des Jahresabschlusses

Kleine Kapitalgesellschaften (§ 264 Abs. 1 HGB)

Mittelgroße/Große Kapitalgesellschaften

  • Bilanz
  • Gewinn- und Verlustrechnung
  • Anhang (ausführlicher)
  • Lagebericht (§ 289 HGB, ab mittelgroß verpflichtend)

Achtung: Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) vom 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister — nicht mehr beim Bundesanzeiger. Die Frist beträgt 12 Monate nach Bilanzstichtag (§ 325 HGB). Versäumnisse führen zu automatisierten Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB.

Feststellung und Offenlegung: Fristen, Haftung und Ordnungsgelder

Die termingerechte Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses gehört zu den zentralen Pflichten des Geschäftsführers. Beide Prozesse unterliegen strengen gesetzlichen Fristen, deren Nichteinhaltung erhebliche Konsequenzen nach sich zieht.

Feststellung durch die Gesellschafterversammlung (§ 42a GmbHG)

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss der Jahresabschluss von den Gesellschaftern festgestellt werden. Die Fristen betragen:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: 11 Monate nach Bilanzstichtag (z. B. für 31.12.2025 bis spätestens 30.11.2026)
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: 8 Monate nach Bilanzstichtag (z. B. für 31.12.2025 bis spätestens 31.08.2026)

Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)

Die Offenlegungsfrist beträgt für alle Kapitalgesellschaften einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den Jahresabschluss zum 31.12.2025 muss die Offenlegung also bis spätestens 31.12.2026 erfolgen. Die Einreichung erfolgt elektronisch beim Betreiber des Unternehmensregisters über standardisierte Schnittstellen.

12 Monate

Offenlegungsfrist § 325 HGB

500–25.000 €

Ordnungsgeld § 335 HGB

01.08.2022

DiRUG: nur noch Unternehmensregister

Haftungsrisiken und Ordnungsgelder

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung leitet das Bundesamt für Justiz automatisiert ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro und kann bis zu 25.000 Euro betragen. Geschäftsführer haften persönlich, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten (§ 43 GmbHG) verletzen. Zudem können Gläubiger bei verzögerter Offenlegung Schadensersatzansprüche geltend machen.

„Die Einhaltung der Offenlegungsfristen ist keine Formsache. Geschäftsführer sollten frühzeitig den Jahresabschluss in Auftrag geben und die Feststellung planen. Ein strukturierter Prozess mit klaren Terminen verhindert Ordnungsgelder und schützt vor persönlicher Haftung.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

OnlineBilanz: Digitale Steuerberater-Leistung mit Festpreis

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform, die Geschäftsführern von GmbHs und UGs den Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater anbietet — digital organisiert, mit transparenten Festpreisen und ohne Wartezeiten. Das Modell verbindet die fachliche Expertise und rechtliche Verantwortung eines Steuerberaters mit der Effizienz moderner Software.

So funktioniert OnlineBilanz

  1. Buchführungsdaten bereitstellen: Über Schnittstellen zu DATEV, lexoffice, sevDesk oder anderen Systemen werden die Buchhaltungsdaten digital übertragen.
  2. Koordination durch Servet Gündogan: Der Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart ist erster Ansprechpartner und koordiniert alle Schritte zwischen Mandant und Steuerberater-Team.
  3. Jahresabschluss-Erstellung: Zugelassene Steuerberater prüfen die Daten, erstellen Bilanz, GuV und Anhang nach HGB und unterzeichnen den Jahresabschluss rechtsverbindlich.
  4. Offenlegung: Auf Wunsch übernimmt OnlineBilanz auch die elektronische Einreichung beim Unternehmensregister.

Festpreis-Modell für GmbH-Jahresabschlüsse

OnlineBilanz bietet den Jahresabschluss für GmbHs und UGs zu einem transparenten Festpreis von 499,95 Euro an. Dieser Preis umfasst die vollständige Erstellung durch zugelassene Steuerberater, inklusive Bilanz, GuV und Anhang. Es gibt keine versteckten Kosten oder Abrechnungen nach Zeitaufwand — Planungssicherheit von Anfang an.

Vorteile für Geschäftsführer aus Parchim

Unabhängig vom Standort profitieren Mandanten von kurzen Bearbeitungszeiten, digitaler Kommunikation und der vollen fachlichen Verantwortung zugelassener Steuerberater. Die räumliche Entfernung spielt keine Rolle — alle Prozesse laufen digital ab, von der Datenübertragung bis zur Unterzeichnung.

Digitale Prozesse: DATEV, lexoffice, sevDesk und Unternehmensregister

Moderne Steuerberater-Dienstleistungen setzen auf nahtlose digitale Integration. OnlineBilanz arbeitet mit allen gängigen Buchhaltungssystemen zusammen und nutzt standardisierte Schnittstellen, um Daten sicher und effizient zu übertragen.

Anbindung an Buchhaltungssoftware

DATEV

Standardsystem vieler Steuerberater. Direkter Datenaustausch über DATEV Unternehmen online oder Export-Schnittstellen.

lexoffice

Cloud-basierte Buchhaltungslösung für kleinere GmbHs und UGs. API-Anbindung ermöglicht automatisierten Datentransfer.

sevDesk

Beliebte Online-Buchhaltung mit umfassenden Schnittstellen. Datenexport nach DATEV-Standard oder direkte API-Nutzung.

Die Verwendung dieser Systeme ermöglicht eine lückenlose Dokumentation, automatisierte Prüfroutinen und schnelle Bearbeitung. Geschäftsführer müssen keine Belege mehr in Papierform einreichen oder manuell nachliefern — alle Informationen stehen digital zur Verfügung.

Offenlegung beim Unternehmensregister

Seit der Einführung des DiRUG am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Die Einreichung erfolgt elektronisch im XBRL-Format oder als strukturiertes PDF. OnlineBilanz übernimmt auf Wunsch die vollständige Abwicklung: Datenaufbereitung, elektronische Signatur und fristgerechte Einreichung.

  • Datenexport aus Buchhaltungssoftware (DATEV, lexoffice, sevDesk)
  • Prüfung und Aufbereitung durch Steuerberater
  • Erstellung von Bilanz, GuV, Anhang nach HGB
  • Rechtsverbindliche Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater
  • Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister (§ 325 HGB)
  • Bestätigung und Archivierung für spätere Nachweise

Kosten und Honorar: Transparenz statt Überraschungen

Die Vergütung von Steuerberatern richtet sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht für die meisten Leistungen Rahmengebühren vor, die je nach Gegenstandswert und Schwierigkeit variieren. In der Praxis führt dies oft zu intransparenten Abrechnungen, die für Mandanten schwer kalkulierbar sind.

Traditionelle Honorarmodelle nach StBVV

Nach § 35 StBVV richtet sich die Gebühr für den Jahresabschluss nach dem Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme zuzüglich Betriebserlöse) und einem Gebührenrahmen von 10/10 bis 40/10. Bei einer kleinen GmbH mit einer Bilanzsumme von 500.000 Euro und Umsatzerlösen von 800.000 Euro kann die Gebühr zwischen rund 1.200 und 4.800 Euro liegen — je nach Verhandlung und Aufwand.

Leistung Gebührenrahmen StBVV Typisches Honorar (klein GmbH)
Jahresabschluss (§ 35 StBVV) 10/10 – 40/10 1.500 – 3.500 €
Steuererklärungen (§ 24, § 25 StBVV) 1/10 – 6/10 500 – 1.500 €
Laufende Buchhaltung (§ 33 StBVV) 2/10 – 12/10 variabel (monatlich)

Diese Bandbreiten machen eine exakte Kostenplanung schwierig. Hinzu kommen oft zusätzliche Positionen für Rückfragen, Korrekturen oder Sonderaufwände, die erst in der Endabrechnung sichtbar werden.

Festpreis-Modell von OnlineBilanz

OnlineBilanz setzt bewusst auf ein transparentes Festpreis-Modell. Der Jahresabschluss für GmbHs und UGs kostet 499,95 Euro — unabhängig vom Gegenstandswert innerhalb der Größenklasse ‚klein‘ nach § 267 HGB. Dieser Preis umfasst:

  • Vollständige Erstellung von Bilanz, GuV und Anhang durch zugelassene Steuerberater
  • Prüfung der Buchführungsdaten und Abstimmung
  • Rechtsverbindliche Unterzeichnung des Jahresabschlusses
  • Koordination durch Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart
  • Digitale Bereitstellung aller Dokumente

„Transparente Preise sind für uns kein Marketing-Trick, sondern Ausdruck digitaler Effizienz. Durch standardisierte Prozesse und moderne Software können wir Steuerberater-Qualität zu einem fairen Festpreis anbieten — ohne versteckte Kosten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Mandanten wissen von Anfang an, welche Kosten auf sie zukommen, und können diese in ihre Budgetplanung einbeziehen. Dies ist besonders für kleinere GmbHs und UGs attraktiv, die keine großen Steuerberater-Budgets haben, aber dennoch professionelle und rechtssichere Jahresabschlüsse benötigen.

Wie Geschäftsführer aus Parchim OnlineBilanz nutzen können

Die Zusammenarbeit mit OnlineBilanz ist bewusst einfach und digital gestaltet. Geschäftsführer aus Parchim oder anderen Standorten in Mecklenburg-Vorpommern können die Plattform ohne räumliche Nähe nutzen — alle Prozesse laufen online ab.

Ablauf der Zusammenarbeit in fünf Schritten

  • Kontaktaufnahme und Auftrag: Über die Website OnlineBilanz.de können Geschäftsführer direkt ein Angebot anfordern und den Auftrag für den Jahresabschluss erteilen.
  • Datenzugriff einrichten: Anbindung der Buchhaltungssoftware (DATEV, lexoffice, sevDesk) oder Upload der Daten über eine sichere Schnittstelle.
  • Koordination durch Servet Gündogan: Der Büroleiter prüft Vollständigkeit der Unterlagen und klärt offene Fragen direkt mit dem Mandanten.
  • Erstellung durch Steuerberater-Team: Zugelassene Steuerberater erstellen Bilanz, GuV und Anhang, prüfen fachlich und unterzeichnen rechtsverbindlich.
  • Bereitstellung und Offenlegung: Digitale Übermittlung des fertigen Jahresabschlusses. Auf Wunsch Einreichung beim Unternehmensregister.

Der gesamte Prozess ist darauf ausgelegt, den Zeitaufwand für den Geschäftsführer zu minimieren. Keine Fahrten zur Steuerberaterkanzlei, keine langen Wartezeiten, keine unklaren Honorarabrechnungen. Alles läuft digital, transparent und termingerecht.

Vorteile für Unternehmen in Parchim und Umgebung

Unabhängigkeit vom lokalen Angebot

  • Keine Wartezeiten durch Kapazitätsengpässe vor Ort
  • Zugang zu spezialisierten Steuerberatern mit GmbH-Expertise
  • Digitale Prozesse ermöglichen bundesweite Zusammenarbeit

Planungssicherheit und Effizienz

  • Festpreis 499,95 Euro für GmbH-Jahresabschluss
  • Klare Fristen und transparente Kommunikation
  • Rechtsverbindliche Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater

Für Geschäftsführer, die Wert auf Professionalität, Transparenz und digitale Effizienz legen, ist OnlineBilanz eine echte Alternative zum klassischen Steuerberater vor Ort — mit allen Vorteilen einer Steuerberater-Leistung, aber ohne die Nachteile traditioneller Kanzleistrukturen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen?

Grundsätzlich ja – Sie sind nicht gesetzlich verpflichtet, einen Steuerberater zu beauftragen. Allerdings müssen Bilanz, GuV und Anhang den Vorgaben des HGB entsprechen, und Fehler können zu Haftung, Ordnungsgeldern oder steuerlichen Nachteilen führen. Ein Steuerberater sichert Rechtskonformität und übernimmt die fachliche Verantwortung.

Welche Unterlagen benötigt der Steuerberater für den Jahresabschluss?

Typischerweise: Buchhaltungsdaten (DATEV, lexoffice, sevDesk), Kontoauszüge, Inventurlisten, Verträge (Leasing, Darlehen, Miete), Gesellschafterbeschlüsse und Vorjahresabschluss. OnlineBilanz stellt eine Checkliste bereit und holt fehlende Unterlagen digital nach.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist verpasse?

Das Bundesamt für Justiz leitet ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Das Ordnungsgeld beträgt zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem bleibt die Offenlegungspflicht bestehen – Sie müssen nachholen und riskieren weitere Verfahren bei Folgeverstößen.

Gilt die 12-Monats-Frist auch für Kleinstkapitalgesellschaften?

Ja. Die Offenlegungsfrist nach § 325 HGB beträgt für alle Kapitalgesellschaften – auch Kleinstkapitalgesellschaften nach § 267a HGB – grundsätzlich 12 Monate nach Bilanzstichtag. Nur die Feststellungsfrist (§ 42a GmbHG) unterscheidet sich: 11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße und große Gesellschaften.

Muss ich bei einem digitalen Steuerberater persönlich vorbeikommen?

Nein. OnlineBilanz arbeitet vollständig digital: Unterlagen hochladen, Rückfragen per E-Mail oder Telefon, Freigabe elektronisch. Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet – ohne Terminzwang oder Anfahrt.

Kann OnlineBilanz auch die Steuererklärung übernehmen?

Ja. Neben Jahresabschluss und Offenlegung bietet OnlineBilanz die Erstellung von Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuervoranmeldungen durch zugelassene Steuerberater – ebenfalls digital und mit transparenten Festpreisen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB (Pflicht zur Aufstellung), § 325 HGB (Offenlegung), § 42a GmbHG (Feststellung), § 335 HGB (Ordnungsgeldverfahren). Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
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Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

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Steuerberatung,
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Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

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Dr. Martin Pilz
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Dr. Martin Pilz
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Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
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Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

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Dr. Jeannine Dinnebier
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Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Steuerberater