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Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
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Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
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Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
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Sachanlagen218.400 €
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Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
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Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
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ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
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BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

13–19 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Lampertheim

Steuerberater Lampertheim 2026: Jahresabschluss & GmbH

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Lampertheim für Ihren Jahresabschluss 2025/2026? Als GmbH-Geschäftsführer in Hessen tragen Sie persönliche Verantwortung für Fristen, Offenlegung und Bilanzierung. Dieser Artikel zeigt Ihnen, welche Pflichten Sie haben, was ein Jahresabschluss kostet und wie Sie mit OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Qualität zu Festpreisen erhalten. Auch für Unternehmen in der Nachbarregion bieten wir professionelle Lösungen – vergleichen Sie beispielsweise das Angebot für Steuerberater Weinheim.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Steuerberater in Lampertheim erstellt Ihren Jahresabschluss nach HGB und prüft die Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister. Die Kosten richten sich nach § 33 StBVV und variieren je nach Unternehmensgröße zwischen 1.500 und 4.000 Euro – ähnliche Rahmenbedingungen gelten auch für einen Steuerberater im Raum Euskirchen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz verbinden DATEV-Schnittstellen mit Festpreisen und Steuerberater-Verantwortung – ohne Wartezeiten.

Steuerberater für Jahresabschluss in Lampertheim: Was Sie als GmbH-Geschäftsführer wissen müssen

Als Geschäftsführer einer GmbH oder UG in Lampertheim stehen Sie jährlich vor der gesetzlichen Pflicht, einen handelsrechtlichen Jahresabschluss zu erstellen. Nach § 264 Abs. 1 HGB müssen kapitalmarktorientierte Gesellschaften binnen der ersten Monate des Folgejahres Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang aufstellen. Die Komplexität dieser Aufgabe – von der ordnungsgemäßen Buchführung über die Bilanzierung bis zur fristgerechten Offenlegung beim Unternehmensregister – macht die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater für die meisten Geschäftsführer unverzichtbar.

In Lampertheim und dem südhessischen Raum gibt es verschiedene Steuerberaterkanzleien. Viele Geschäftsführer suchen jedoch zunehmend nach digitalen Alternativen, die Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen und modernen Software-Schnittstellen verbinden. Entscheidend ist dabei nicht nur die fachliche Qualifikation, sondern auch die Verfügbarkeit, Reaktionszeit und die nahtlose Integration in bestehende Buchhaltungssysteme wie DATEV, lexoffice oder sevDesk.

Digitale Steuerberater-Leistung

Wer den Jahresabschluss durch einen Steuerberater erstellen lassen möchte, ohne langes Suchen oder Wartezeiten, findet auf OnlineBilanz.de digitale Steuerberater-Leistungen mit transparenten Festpreisen – ob für Unternehmen in Lampertheim oder etwa für den GmbH-Jahresabschluss in Lippstadt. Der GmbH-Jahresabschluss kostet €499,95 – inklusive Prüfung und rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss 2025?

Für den Jahresabschluss zum Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten folgende Fristen: Nach § 42a Abs. 2 GmbHG muss die Gesellschafterversammlung einer kleinen GmbH den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten nach Ablauf des Geschäftsjahres feststellen (bis 30.11.2026). Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften haben nur 8 Monate Zeit (bis 31.08.2026). Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss gemäß § 325 HGB binnen 12 Monaten nach Bilanzstichtag erfolgen (bis 31.12.2026). Versäumnisse führen zu Ordnungsgeldern nach § 335 HGB in Höhe von 500 bis 25.000 Euro.

Welche Pflichten hat der GmbH-Geschäftsführer in Hessen beim Jahresabschluss?

Der Geschäftsführer einer GmbH trägt nach § 43 Abs. 1 GmbHG die persönliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses. Diese Pflicht umfasst nicht nur die fristgerechte Erstellung, sondern auch die Einhaltung sämtlicher handelsrechtlicher Vorschriften (§§ 238 ff. HGB), die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben sowie die Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB).

Haftungsrisiken bei Pflichtverletzungen

Verstöße gegen die Aufstellungspflicht können weitreichende Konsequenzen haben: Neben Ordnungsgeldern drohen bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz persönliche Haftungsansprüche der Gesellschaft oder der Gesellschafter gegen den Geschäftsführer nach § 43 Abs. 2 GmbHG. Im Insolvenzfall kann die verspätete oder fehlerhafte Erstellung des Jahresabschlusses zur Insolvenzverschleppung führen (§ 15a InsO), was strafrechtliche Folgen nach § 15a Abs. 4 InsO nach sich ziehen kann.

Ordnungsgeldverfahren

Das Bundesamt für Justiz prüft seit der DiRUG-Reform (01.08.2022) systematisch die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister. Versäumnisse werden konsequent mit Ordnungsgeldern zwischen 500 und 25.000 Euro geahndet – auch bei kleinen GmbHs.

  • Jahresabschluss fristgerecht aufstellen (spätestens zur Feststellungsfrist)
  • Feststellung durch Gesellschafterversammlung protokollieren
  • Offenlegung beim Unternehmensregister binnen 12 Monaten veranlassen
  • Bei mittelgroßen/großen GmbHs: Prüfung durch Wirtschaftsprüfer organisieren
  • Aufbewahrungspflichten nach § 257 HGB (10 Jahre) sicherstellen

Was kostet ein Steuerberater für den Jahresabschluss in Lampertheim?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die konkrete Höhe hängt vom Gegenstandswert (in der Regel die Bilanzsumme oder der Jahresumsatz), der Komplexität der Buchführung und dem individuellen Honorarsatz innerhalb der gesetzlichen Rahmenvorgaben ab. Bei einer typischen kleinen GmbH in Lampertheim mit einem Jahresumsatz von 250.000 Euro und überschaubarer Geschäftstätigkeit bewegen sich die Kosten häufig zwischen 1.500 und 3.000 Euro.

Transparente Festpreise als Alternative

Viele Geschäftsführer wünschen sich Planungssicherheit bei den Kosten. Während klassische Kanzleien oft nach Zeitaufwand oder innerhalb der StBVV-Bandbreite abrechnen, bieten digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz transparente Festpreise: Der GmbH-Jahresabschluss kostet €499,95, unabhängig von Gegenstandswert oder Bearbeitungsdauer. Der Preis gilt für kleine und mittelgroße GmbHs und UGs mit Standardgeschäftsvorfällen, DATEV-, lexoffice- oder sevDesk-Anbindung und umfasst die vollständige Erstellung, Prüfung und rechtsverbindliche Unterzeichnung durch zugelassene Steuerberater. Dieses Festpreis-Modell findet auch bei Steuerberatern in Nagold immer mehr Zuspruch, da es Transparenz und Kalkulationssicherheit bietet.

„Unsere Mandanten schätzen die Festpreistransparenz. Sie wissen von Anfang an, was der Jahresabschluss kostet – ohne versteckte Positionen oder Nachberechnungen. Das schafft Vertrauen und erleichtert die Budgetplanung.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Klassische Kanzlei

  • Abrechnung nach StBVV (variable Rahmensätze)
  • Abhängig von Gegenstandswert und Zeitaufwand
  • Kosten oft erst im Nachhinein bekannt
  • Persönlicher Termin vor Ort

Digitale Steuerberater-Plattform

  • Transparenter Festpreis (z. B. €499,95)
  • Unabhängig vom Gegenstandswert
  • Kosten vorab bekannt
  • Digitale Koordination, DATEV/lexoffice/sevDesk-Anbindung

Wie funktioniert die Offenlegung beim Unternehmensregister?

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) am 01.08.2022 erfolgt die Offenlegung des Jahresabschlusses ausschließlich beim Unternehmensregister. Der früher oft verwendete Begriff „Bundesanzeiger“ bezeichnet heute nur noch das Publikationsorgan, während die elektronische Einreichung über das Portal www.unternehmensregister.de erfolgt. Die Offenlegungspflicht ergibt sich aus § 325 HGB und gilt für alle Kapitalgesellschaften – unabhängig von der Größenklasse.

Umfang der Offenlegung nach Größenklasse

Der Umfang der offenzulegenden Unterlagen richtet sich nach § 267 HGB. Kleine Kapitalgesellschaften (Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €, Umsatz ≤ 12 Mio. €, ≤ 50 Arbeitnehmer) dürfen eine verkürzte Bilanz ohne Gewinn- und Verlustrechnung offenlegen. Mittelgroße und große Gesellschaften müssen den vollständigen Jahresabschluss samt Anhang und Lagebericht veröffentlichen. Bei kleinen GmbHs, die von den Erleichterungen nach § 326 Abs. 1 HGB Gebrauch machen, entfällt die Pflicht zur Offenlegung der GuV.

Größenklasse Bilanzsumme Umsatz Arbeitnehmer Offenlegungsumfang
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50 Verkürzte Bilanz, ggf. ohne GuV
Mittel ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250 Vollständiger Jahresabschluss + Anhang
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250 Vollständiger JA + Anhang + Lagebericht + Prüfungsvermerk

Die technische Einreichung erfolgt im XBRL- oder PDF-Format über das Einreichungsportal. Viele Steuerberater übernehmen diese Aufgabe im Rahmen ihrer Jahresabschluss-Dienstleistung. Bei OnlineBilanz ist die Unterstützung bei der Offenlegung in der Festpreis-Leistung inbegriffen – unsere Steuerberater koordinieren den gesamten Prozess, sodass Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Wie arbeitet ein Steuerberater mit DATEV, lexoffice und sevDesk?

Die digitale Finanzbuchhaltung hat in den letzten Jahren erheblich an Bedeutung gewonnen. Viele GmbHs in Lampertheim nutzen cloudbasierte Buchhaltungslösungen wie lexoffice oder sevDesk für die laufende Belegerfassung, während Steuerberater häufig mit DATEV arbeiten – der führenden Software für Steuerberatungskanzleien in Deutschland. Die nahtlose Integration dieser Systeme ist entscheidend für einen effizienten Jahresabschluss-Prozess.

Schnittstellen und Datenaustausch

Moderne Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten direkte Anbindungen an DATEV, lexoffice und sevDesk. Die Buchungsdaten werden digital übertragen, geprüft und in die DATEV-Umgebung der Steuerberater überführt. So entfällt die manuelle Datenerfassung, Fehlerquellen werden minimiert und der gesamte Prozess beschleunigt sich erheblich. Die Mandanten behalten die Kontrolle über ihre laufende Buchhaltung, während die Steuerberater zum Jahresabschluss die finale Prüfung, Anpassungsbuchungen und Bilanzierung vornehmen.

DATEV

Standard in Steuerberatungskanzleien. Umfassende Buchhaltungs-, Lohn- und Jahresabschluss-Funktionen. Hohe Compliance-Sicherheit.

lexoffice

Cloudbasierte Buchhaltung für kleine und mittlere Unternehmen. Intuitive Bedienung, automatische Belegerfassung, DATEV-Export.

sevDesk

Cloud-Buchhaltung mit Fokus auf Rechnungsstellung und Belegmanagement. DATEV-Schnittstelle für nahtlosen Steuerberater-Austausch.

Software-Anbindung bei OnlineBilanz

OnlineBilanz unterstützt DATEV, lexoffice und sevDesk. Sie pflegen Ihre Belege in der gewohnten Umgebung – unsere Steuerberater übernehmen die Daten digital, prüfen sie und erstellen den rechtskonformen Jahresabschluss. Ohne Medienbrüche, ohne Doppelerfassung.

Warum wählen immer mehr Geschäftsführer digitale Steuerberater-Plattformen?

Die Digitalisierung verändert auch die Steuerberatung. Während klassische Kanzleien vor Ort in Lampertheim weiterhin ihre Berechtigung haben, entscheiden sich immer mehr GmbH-Geschäftsführer für digitale Steuerberater-Plattformen. Die Gründe sind vielfältig: Transparente Festpreise statt variabler Abrechnungen nach StBVV schaffen Planungssicherheit. Keine Wartezeiten auf Termine, da die Kommunikation digital und asynchron erfolgt. Schnellere Bearbeitungszeiten durch standardisierte Prozesse und digitale Schnittstellen zu DATEV, lexoffice oder sevDesk.

€499,95

Festpreis für GmbH-Jahresabschluss

100%

Digital koordiniert, StB-unterzeichnet

12 Monate

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Steuerberater-Qualität bleibt garantiert

Entscheidend ist: Digitale Plattformen wie OnlineBilanz sind keine Alternative „neben“ einem Steuerberater – sie sind die Steuerberater-Leistung. Jeder Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet. Die volle fachliche Verantwortung liegt beim Steuerberater-Team. Servet Gündogan, Büroleiter in Stuttgart, koordiniert als erster Ansprechpartner zwischen Mandant und Steuerberater – die fachliche Prüfung erfolgt durch das Steuerberater-Team.

„Viele Mandanten schätzen die Kombination aus digitaler Effizienz und fachlicher Verlässlichkeit. Sie erhalten einen vollwertigen Steuerberater-Jahresabschluss – ohne Kompromisse bei Qualität oder Rechtssicherheit, aber mit modernem Service und transparenten Kosten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Festpreis-Transparenz: Sie wissen vorab, was der Jahresabschluss kostet – ohne variable Faktoren oder Nachberechnungen.
  • Digitale Schnittstellen: DATEV, lexoffice, sevDesk – Ihre Buchhaltungsdaten werden nahtlos übernommen.
  • Keine Wartezeiten: Asynchrone Kommunikation, schnelle Reaktionszeiten, klare Prozesse.
  • Steuerberater-Qualität: Jeder Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern geprüft und unterzeichnet.
  • Offenlegungs-Support: Unterstützung bei der fristgerechten Einreichung beim Unternehmensregister inklusive.

Wie gelingt der Wechsel zu einem neuen Steuerberater reibungslos?

Der Wechsel des Steuerberaters ist für GmbH-Geschäftsführer oft mit Unsicherheit verbunden. Doch ein Wechsel – sei es von einer lokalen Kanzlei in Lampertheim zu einer digitalen Plattform oder umgekehrt – ist rechtlich jederzeit möglich und organisatorisch gut zu bewältigen. Entscheidend ist die sorgfältige Übergabe der Unterlagen und die Abstimmung offener Mandate, insbesondere wenn der Jahresabschluss oder die laufende Buchhaltung betroffen sind.

Ablauf und rechtliche Rahmenbedingungen

Nach § 66 StBerG ist der bisherige Steuerberater verpflichtet, alle Handakten und Unterlagen, die ihm der Mandant zur Verfügung gestellt hat, herauszugeben. Dazu gehören Belege, Kontoauszüge, Verträge und sonstige Dokumente. Eigene Arbeitspapiere des Steuerberaters (z. B. interne Notizen, Entwürfe) fallen nicht unter die Herausgabepflicht. Die Übergabe sollte vollständig dokumentiert werden – idealerweise mit Übergabeprotokoll.

  • Mandatsverhältnis beim bisherigen Steuerberater schriftlich kündigen
  • Herausgabe sämtlicher Unterlagen nach § 66 StBerG verlangen
  • DATEV-Daten exportieren lassen (z. B. als DATEV-XML oder CSV)
  • Offene Honorare und Auslagen begleichen
  • Vollmacht für neuen Steuerberater beim Finanzamt und Unternehmensregister erteilen
  • Zugang zu digitalen Buchhaltungstools (lexoffice, sevDesk) für neuen Steuerberater freigeben

OnlineBilanz unterstützt den Wechselprozess aktiv: Nach Mandatserteilung fordert das Team die notwendigen Unterlagen beim Vorsteuerberater an, prüft die Vollständigkeit und übernimmt die Daten in die eigene DATEV-Umgebung. Mandanten müssen sich nicht um organisatorische Details kümmern – die Koordination übernimmt Servet Gündogan als Büroleiter, die fachliche Einarbeitung das Steuerberater-Team.

Zurückbehaltungsrecht beachten

Nach § 66 Abs. 2 StBerG darf der Steuerberater Unterlagen zurückbehalten, solange offene Honorarforderungen bestehen. Klären Sie ausstehende Rechnungen, bevor Sie den Wechsel vollziehen, um Verzögerungen zu vermeiden.

Welche Fehler sollten Sie beim Jahresabschluss unbedingt vermeiden?

Selbst bei der Zusammenarbeit mit einem Steuerberater können Fehler passieren – oft durch unvollständige Unterlagen, verspätete Kommunikation oder fehlerhafte Vorsysteme. Die häufigsten Fehlerquellen lassen sich durch strukturierte Vorbereitung und klare Prozesse vermeiden. Geschäftsführer sollten bereits während des laufenden Geschäftsjahres auf Ordnung und Vollständigkeit achten, um den Jahresabschluss zu beschleunigen.

Typische Fehlerquellen und wie Sie sie vermeiden

Fehlerquelle Konsequenz Vermeidung
Unvollständige Belege Nachforderungen, Verzögerung Monatliche Belegprüfung, digitale Erfassung (lexoffice/sevDesk)
Fehlende Inventur Bilanzansätze fehlerhaft Inventur zum Bilanzstichtag durchführen, dokumentieren
Verspätete Abstimmung Debitoren/Kreditoren Forderungen/Verbindlichkeiten falsch Regelmäßige Saldenbestätigungen einholen
Nicht gebuchte Rückstellungen Verstoß gegen § 249 HGB Steuerberater frühzeitig über Verpflichtungen informieren
Offenlegungsfrist versäumt Ordnungsgeld 500–25.000 € Frühzeitig Feststellung und Offenlegung koordinieren

„Die meisten Verzögerungen entstehen durch unvollständige Unterlagen. Wer seine Belege laufend digital erfasst und die Buchhaltung monatlich abschließt, spart beim Jahresabschluss Zeit und Nerven. Wir empfehlen allen Mandanten, lexoffice oder sevDesk konsequent zu nutzen.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Checkliste zur Vorbereitung des Jahresabschlusses

  • Alle Eingangs- und Ausgangsrechnungen vollständig erfasst und gebucht
  • Bankauszüge lückenlos vorhanden, Konten abgestimmt
  • Kasse inventarisiert, Kassenbuch geführt (bei Bargeschäften)
  • Inventur durchgeführt, Inventurlisten erstellt
  • Forderungen und Verbindlichkeiten abgestimmt, Saldenbestätigungen eingeholt
  • Rückstellungen identifiziert (z. B. Urlaubsrückstellung, drohende Verluste)
  • Verträge, Darlehen, Leasingvereinbarungen dem Steuerberater vorgelegt
  • Gesellschafterbeschlüsse, Änderungen der Geschäftsführung dokumentiert

OnlineBilanz unterstützt Mandanten mit einer strukturierten Checkliste und einem digitalen Upload-Portal. Sie laden Ihre Unterlagen hoch, das Steuerberater-Team prüft die Vollständigkeit und meldet sich bei Rückfragen. So wird der gesamte Prozess transparent und effizient – ohne langwierige E-Mail-Wechsel oder unklare Anforderungen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als Einzelunternehmer in Lampertheim auch einen Steuerberater für den Jahresabschluss beauftragen?

Ja, grundsätzlich können auch Einzelunternehmer einen Steuerberater beauftragen. Für bilanzierungspflichtige Einzelkaufleute nach § 242 HGB gelten ähnliche Pflichten wie für Kapitalgesellschaften, allerdings entfällt bei Nicht-Kapitalgesellschaften die Offenlegungspflicht beim Unternehmensregister. Die Kosten sind meist geringer als bei einer GmbH, da keine Gesellschafterbeschlüsse und keine Offenlegung erforderlich sind.

Wie lange dauert es in der Regel, bis ein Steuerberater den Jahresabschluss erstellt hat?

Die Bearbeitungszeit hängt von der Unternehmensgröße und der Qualität der Vorarbeit ab. Bei vollständiger digitaler Buchhaltung und sauberer Belegablage benötigen Steuerberater meist 4 bis 8 Wochen. In klassischen Kanzleien kann es in der Hochphase (Januar bis Mai) zu Wartezeiten von mehreren Monaten kommen. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz arbeiten mit festen Timelines und reduzieren Wartezeiten durch strukturierte Workflows.

Muss ich als GmbH-Geschäftsführer persönlich für verspätete Offenlegung haften?

Ja, die Offenlegungspflicht nach § 325 HGB liegt in Ihrer persönlichen Verantwortung als Geschäftsführer. Bei Versäumnis droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Zudem können Gesellschafter Sie persönlich in Haftung nehmen, wenn durch die Pflichtverletzung Schäden entstehen. Eine rechtzeitige Beauftragung des Steuerberaters und klare Fristen sind daher unerlässlich.

Welche Unterlagen muss ich meinem Steuerberater für den Jahresabschluss zur Verfügung stellen?

Sie benötigen vollständige Kontoauszüge, Buchungsbelege, Rechnungen, Verträge (z. B. Darlehen, Miete), Bestandslisten (Anlagevermögen, Waren), Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Gesellschafterbeschlüsse. Bei digitaler Buchhaltung mit DATEV, lexoffice oder sevDesk werden viele Daten automatisch übertragen. Ihr Steuerberater teilt Ihnen eine individuelle Checkliste mit, damit nichts fehlt.

Kann ich meinen Steuerberater auch nur für die Offenlegung beauftragen, wenn ich den Jahresabschluss selbst erstelle?

Ja, das ist möglich. Viele Steuerberater bieten die isolierte Offenlegung als separate Leistung an. Allerdings trägt der Steuerberater dann keine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit des Jahresabschlusses, sondern nur für die korrekte technische Übermittlung ans Unternehmensregister. Die Gebühr richtet sich nach § 24 StBVV (Geschäftsgebühr) und liegt meist zwischen 200 und 500 Euro.

Was passiert, wenn ich als GmbH keinen Jahresabschluss erstelle?

Ohne Jahresabschluss verletzen Sie § 264 Abs. 1 HGB und § 42a GmbHG. Das Registergericht kann ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB verhängen. Zudem fehlt die Grundlage für die Körperschaftsteuererklärung, was zu Schätzungen durch das Finanzamt führen kann. Im schlimmsten Fall droht die persönliche Haftung wegen Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO, wenn eine überschuldete oder zahlungsunfähige Lage nicht erkannt wird.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 264 HGB – Pflicht zur Aufstellung des Jahresabschlusses, § 325 HGB – Offenlegung, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, StBVV – Steuerberatervergütungsverordnung. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

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Kontakt & häufige Fragen

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Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
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Ben
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