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Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
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Datum

Lesedauer

14–20 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Rodgau

Steuerberater Rodgau: Jahresabschluss 2026 digital

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Rodgau für den Jahresabschluss 2026 Ihrer GmbH oder UG? Hier erfahren Sie, welche Leistungen Sie erwarten, welche Fristen gelten und wie digitale Steuerberatung den Prozess vereinfacht. OnlineBilanz verbindet Steuerberater-Qualität mit transparenten Festpreisen – ohne Wartezeiten.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Steuerberater in Rodgau erstellt den handelsrechtlichen Jahresabschluss für GmbH und UG, prüft die Buchführung, übernimmt die E-Bilanz und die Offenlegung im Unternehmensregister. Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Bilanzstichtag 31.12.2025) gelten in 2026 die gesetzlichen Fristen nach § 325 HGB und § 42a GmbHG. Digitale Steuerberatung bietet schnelle, ortsunabhängige Zusammenarbeit mit transparenten Kosten – vergleichbare Leistungen finden Unternehmen auch bei einem Steuerberater in Bad Nauheim.

Welche Leistungen bietet ein Steuerberater in Rodgau für GmbH und UG?

Ein Steuerberater in Rodgau übernimmt für Kapitalgesellschaften wie GmbH und UG das gesamte Spektrum der steuerlichen und bilanziellen Betreuung. Im Zentrum steht die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach § 242 ff. HGB, der sowohl Bilanz als auch Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang umfasst. Hinzu kommen die Steuererklärungen (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) und die Buchführung gemäß § 238 HGB.

Kernleistungen im Überblick

  • Jahresabschluss nach HGB: Bilanz, GuV, Anhang für Klein-, Mittel- und Großkapitalgesellschaften (§ 267 HGB)
  • Offenlegung im Unternehmensregister: Fristgerechte Einreichung gemäß § 325 HGB (12 Monate nach Bilanzstichtag)
  • Steuererklärungen: Körperschaftsteuer (§ 31 KStG), Gewerbesteuer (§ 14 GewStG), Umsatzsteuer
  • Laufende Buchhaltung: DATEV, lexoffice, sevDesk oder andere Finanzbuchhaltungssysteme
  • Feststellung durch Gesellschafter: Vorbereitung und Dokumentation gemäß § 42a GmbHG

Digitale Steuerberater-Leistung

Wer in Rodgau keine lokale Kanzlei sucht, kann den Jahresabschluss durch zugelassene Steuerberater bundesweit digital erstellen lassen. Das gilt ebenso für Unternehmen aus anderen Regionen – etwa wenn man einen Steuerberater für den Jahresabschluss in Meiningen benötigt. Plattformen wie OnlineBilanz bieten hierfür transparente Festpreise (ab 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss) und vollständige Anbindung an DATEV, lexoffice und sevDesk — ohne Wartezeiten und mit rechtsverbindlicher Unterschrift durch den Steuerberater.

Die Wahl des Steuerberaters sollte sich nicht ausschließlich an der geografischen Nähe orientieren. Entscheidend sind Fachkompetenz, Verfügbarkeit, digitale Infrastruktur und Preistransparenz. Gerade für kleinere GmbHs und UGs kann ein Festpreis-Modell mit digitalem Workflow erhebliche Vorteile bieten.

Welche Fristen gelten für den Jahresabschluss in Rodgau 2026?

Für Geschäftsführer von GmbH und UG in Rodgau gelten bundesweit einheitliche gesetzliche Fristen, unabhängig vom Standort der Gesellschaft. Maßgeblich ist der Bilanzstichtag, bei den meisten Gesellschaften der 31.12.2025. Auf dieser Grundlage errechnen sich sämtliche Folgefristen für Feststellung und Offenlegung.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Der Jahresabschluss muss durch die Gesellschafterversammlung festgestellt werden. Die Frist richtet sich nach der Größenklasse gemäß § 267 HGB:

Größenklasse Frist nach § 42a GmbHG Stichtag 31.12.2025
Kleinstkapitalgesellschaft 11 Monate bis 30.11.2026
Kleine Kapitalgesellschaft 11 Monate bis 30.11.2026
Mittelgroße Kapitalgesellschaft 8 Monate bis 31.08.2026
Große Kapitalgesellschaft 8 Monate bis 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

Nach der Feststellung muss der Jahresabschluss im Unternehmensregister offengelegt werden. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG am 01.08.2022 ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig. Die Offenlegungsfrist beträgt einheitlich 12 Monate nach dem Bilanzstichtag (§ 325 Abs. 1 HGB). Bei Stichtag 31.12.2025 bedeutet dies: Offenlegung bis spätestens 31.12.2026.

Ordnungsgeld bei Fristversäumnis

Bei verspäteter oder unterlassener Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz leitet das Verfahren automatisch ein. Eine nachträgliche Offenlegung schützt nicht vor der Sanktion.

Was kostet ein Steuerberater in Rodgau für den Jahresabschluss?

Die Kosten für die Erstellung eines Jahresabschlusses durch einen Steuerberater in Rodgau richten sich grundsätzlich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die Gebühren orientieren sich an Gegenstandswert, Umfang der Tätigkeit und Schwierigkeitsgrad. Für eine kleine GmbH mit Bilanzsumme von 250.000 Euro liegen die Kosten in der Regel zwischen 800 und 1.800 Euro — je nach Kanzlei, Rahmen und individueller Vereinbarung.

Klassische Abrechnung nach StBVV

  • Gegenstandswert: Bilanzsumme oder Umsatz, je nachdem, was höher ist
  • Volle Gebühr nach Tabelle (z. B. § 35 StBVV für Jahresabschluss)
  • Faktor zwischen 10/10 und 40/10 je nach Schwierigkeitsgrad
  • Zusätzliche Kosten für Anhang, E-Bilanz, Offenlegung, Steuererklärungen

Viele Kanzleien weichen von der StBVV ab und bieten individuelle Pauschalpreise oder Stundensätze an. Das schafft zwar Flexibilität, führt aber häufig zu Intransparenz bei der Preisfindung. Geschäftsführer erhalten das Angebot oft erst nach einem Erstgespräch — und die Endabrechnung kann vom Angebot abweichen, wenn unvorhergesehene Positionen hinzukommen.

„Mandanten fragen uns regelmäßig, warum sie bei uns einen Festpreis von 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss erhalten — während lokale Kanzleien zwischen 1.200 und 2.000 Euro abrechnen. Der Unterschied liegt im digitalen Workflow: Wir arbeiten durchgängig mit modernen Schnittstellen, DATEV-Anbindung und strukturierten Prozessen. Dadurch entfallen manuelle Nacharbeiten, und der Steuerberater kann sich auf die fachliche Prüfung konzentrieren.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Festpreis-Modelle als Alternative

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten bundesweit einheitliche Festpreise für standardisierte Leistungen. Der GmbH-Jahresabschluss kostet 499,95 Euro, die UG-Variante 399,95 Euro. Im Preis enthalten sind Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz und Offenlegung. Die Abrechnung erfolgt transparent vorab — ohne versteckte Zusatzkosten.

Klassische Kanzlei Rodgau

  • Abrechnung nach StBVV oder individuellem Angebot
  • Kosten: ca. 1.200–2.000 Euro (GmbH klein)
  • Zusatzkosten für Anhang, Offenlegung, E-Bilanz möglich
  • Persönlicher Kontakt vor Ort

Digitale Steuerberater-Plattform

  • Festpreis: 499,95 Euro (GmbH) / 399,95 Euro (UG)
  • Alles inklusive: Bilanz, GuV, Anhang, E-Bilanz, Offenlegung
  • DATEV, lexoffice, sevDesk Anbindung
  • Digitale Kommunikation, keine Wartezeiten

Warum digitale Steuerberatung für Rodgauer GmbHs sinnvoll ist

Die meisten Geschäftsführer in Rodgau suchen aus Gewohnheit nach einem lokalen Steuerberater — in der Annahme, dass persönlicher Kontakt vor Ort zwingend erforderlich ist. Tatsächlich findet der überwiegende Teil der Kommunikation jedoch ohnehin digital statt: per E-Mail, Telefon oder Upload-Portal. Die geografische Nähe hat in der täglichen Zusammenarbeit kaum praktische Bedeutung.

Vorteile der digitalen Steuerberatung

  • Transparente Festpreise: Keine Überraschungen bei der Abrechnung, klare Kalkulation vorab
  • Schnellere Bearbeitung: Strukturierte Prozesse, keine Wartezeiten durch Terminengpässe
  • Softwareanbindung: Direkte Integration von DATEV, lexoffice, sevDesk — kein manueller Export
  • Bundesweite Verfügbarkeit: Zugang zu spezialisierten Steuerberatern, unabhängig vom Standort
  • Rechtsverbindliche Unterschrift: Zugelassene Steuerberater übernehmen die volle Verantwortung nach § 3 StBerG

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz verbinden die fachliche Expertise zugelassener Steuerberater mit moderner Software. Der Jahresabschluss wird durch das Steuerberater-Team erstellt, geprüft und rechtsverbindlich unterzeichnet — genau wie bei einer klassischen Kanzlei. Der Unterschied liegt in der Prozesstransparenz, der Geschwindigkeit und der Preiskalkulation.

OnlineBilanz für Rodgauer GmbHs

Geschäftsführer aus Rodgau können ihren Jahresabschluss über OnlineBilanz durch zugelassene Steuerberater erstellen lassen — mit Festpreis ab 499,95 Euro, DATEV-Anbindung und Koordination durch Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart. Die Kommunikation erfolgt digital, die fachliche Verantwortung liegt beim Steuerberater-Team.

„Viele Mandanten sind überrascht, wie reibungslos die digitale Zusammenarbeit funktioniert. Nach dem ersten Upload der Buchhaltungsdaten übernehmen wir die Abstimmung, Prüfung und Erstellung. Der Geschäftsführer erhält den fertigen Jahresabschluss zur Feststellung — ohne Terminsuche, ohne Wartezeiten, ohne versteckte Kosten.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie läuft die Offenlegung im Unternehmensregister ab?

Jede GmbH und UG mit Sitz in Rodgau ist nach § 325 HGB verpflichtet, den festgestellten Jahresabschluss im Unternehmensregister offenzulegen. Die Offenlegung erfolgt ausschließlich elektronisch über das Portal www.unternehmensregister.de. Seit dem Inkrafttreten des DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) am 01.08.2022 ist der Bundesanzeiger nicht mehr zuständig.

Ablauf der Offenlegung Schritt für Schritt

  1. Feststellung des Jahresabschlusses: Gesellschafterversammlung beschließt die Feststellung gemäß § 42a GmbHG und erstellt ein Protokoll.
  2. Erstellung der Offenlegungsunterlagen: Je nach Größenklasse (§ 267 HGB) werden Bilanz, GuV, Anhang und ggf. Lagebericht im XBRL- oder PDF-Format vorbereitet.
  3. Elektronische Einreichung: Hochladen der Unterlagen im Unternehmensregister, Authentifizierung per ELSTER-Zertifikat oder Registrierung.
  4. Bestätigung und Veröffentlichung: Nach erfolgreicher Prüfung werden die Unterlagen veröffentlicht und sind dauerhaft abrufbar.

Ordnungsgeldverfahren bei Versäumnis

Das Bundesamt für Justiz überwacht die Offenlegungsfristen automatisiert. Bei Fristversäumnis wird ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet. Die Höhe liegt zwischen 500 und 25.000 Euro. Eine nachträgliche Offenlegung beendet zwar die laufende Säumnis, schützt aber nicht vor der bereits verhängten Sanktion.

Die Offenlegung kann technisch durch den Geschäftsführer selbst vorgenommen werden, setzt aber Kenntnisse in XBRL-Taxonomie und elektronischer Authentifizierung voraus. In der Praxis übernimmt der Steuerberater die Offenlegung im Rahmen des Jahresabschluss-Mandats. Bei OnlineBilanz ist die Offenlegung im Festpreis enthalten — der Mandant erhält lediglich eine Bestätigung über die erfolgreiche Einreichung.

Erleichterungen für Kleinstkapitalgesellschaften

Kleinstkapitalgesellschaften gemäß § 267a HGB können nach § 326 Abs. 2 HGB von der Offenlegung der GuV befreit werden, wenn sie die Bilanz in verkürzter Form einreichen. Diese Erleichterung reduziert den Umfang der veröffentlichten Informationen erheblich und wird von vielen kleinen GmbHs und UGs genutzt.

Welche Buchhaltungssoftware unterstützt der Steuerberater?

Die Wahl der Buchhaltungssoftware hat direkten Einfluss auf die Effizienz der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater. Moderne Plattformen ermöglichen eine vollständige digitale Anbindung, bei der Buchungen, Belege und Kontenabstimmungen in Echtzeit synchronisiert werden. Das reduziert manuelle Schnittstellen, vermeidet Übertragungsfehler und beschleunigt die Erstellung des Jahresabschlusses erheblich.

Die wichtigsten Buchhaltungssysteme im Überblick

DATEV

  • Vollständige HGB- und Steuer-Taxonomie
  • Direkte Schnittstelle zu Steuerberatern
  • E-Bilanz-Export nach § 5b EStG

lexoffice

  • Intuitive Benutzeroberfläche
  • Automatische Belegerfassung (OCR)
  • DATEV-Export für Steuerberater

sevDesk

  • Rechnungsstellung integriert
  • DATEV-Export und API-Anbindung
  • Onlinebanking-Integration

OnlineBilanz unterstützt alle drei Systeme vollständig. Die Buchhaltungsdaten werden per Schnittstelle übertragen, durch das Steuerberater-Team geprüft und in den Jahresabschluss überführt. Der Geschäftsführer muss lediglich sicherstellen, dass die Buchhaltung vollständig und abgestimmt ist — die technische Integration übernimmt die Plattform.

Voraussetzung für reibungslose Zusammenarbeit

Damit der Steuerberater den Jahresabschluss effizient erstellen kann, sollte die Buchhaltung zum Bilanzstichtag vollständig, abgestimmt und gebucht sein. Offene Posten, fehlende Belege oder nicht abgestimmte Konten verzögern die Bearbeitung und können zu Rückfragen führen. Eine saubere Vorbereitung ist die Grundlage für einen schnellen Jahresabschluss.

„Mandanten, die mit DATEV, lexoffice oder sevDesk arbeiten, profitieren von der direkten Integration in unsere Prozesse. Wir importieren die Daten, prüfen die Plausibilität und führen die notwendigen Korrekturbuchungen durch. Der Geschäftsführer muss nicht selbst eine DATEV-Datei exportieren — die Schnittstelle übernimmt das automatisch.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Wie funktioniert der Wechsel zu einem neuen Steuerberater?

Der Wechsel des Steuerberaters ist für GmbH-Geschäftsführer in Rodgau jederzeit möglich und rechtlich unkompliziert. Ein bestehendes Mandat kann ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden, eine gesetzliche Bindungsfrist gibt es nicht. Entscheidend ist, dass der bisherige Steuerberater alle relevanten Unterlagen herausgibt und der neue Steuerberater nahtlos übernehmen kann.

Ablauf des Steuerberaterwechsels

  1. Kündigung des bestehenden Mandats: Schriftliche Kündigung an den bisherigen Steuerberater, idealerweise per Einschreiben. Eine Begründung ist nicht erforderlich.
  2. Herausgabe der Unterlagen: Der bisherige Steuerberater ist nach § 66 StBerG verpflichtet, sämtliche Unterlagen, Buchhaltungsdaten und Steuerbescheide herauszugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur bei offenen Honorarforderungen.
  3. Auswahl des neuen Steuerberaters: Angebote einholen, Leistungsumfang und Kosten vergleichen. Bei digitalen Plattformen wie OnlineBilanz erfolgt die Beauftragung online mit transparentem Festpreis.
  4. Übergabe der Daten an den neuen Steuerberater: DATEV-Export, Jahresabschlüsse der Vorjahre, Steuerbescheide und Gesellschafterdokumente.
  5. Mandatsübernahme und Abstimmung: Der neue Steuerberater prüft die Unterlagen, stimmt offene Punkte ab und übernimmt die laufende Betreuung.

Fristen im Blick behalten

Ein Steuerberaterwechsel sollte rechtzeitig vor dem Jahresabschluss erfolgen, um Verzögerungen zu vermeiden. Wenn der Wechsel erst kurz vor Ablauf der Feststellungs- oder Offenlegungsfrist stattfindet, kann es eng werden. Idealerweise wird der neue Steuerberater bereits im ersten Quartal nach dem Bilanzstichtag beauftragt.

Typische Gründe für einen Wechsel

  • Unzufriedenheit mit der Bearbeitungsgeschwindigkeit oder Erreichbarkeit
  • Intransparente oder stark gestiegene Kosten
  • Fehlende Digitalisierung und moderne Schnittstellen
  • Wunsch nach bundesweiter Verfügbarkeit und Festpreis-Modellen
  • Spezialisierung auf bestimmte Rechtsformen oder Branchen

Geschäftsführer aus Rodgau, die auf eine digitale Steuerberater-Plattform wie OnlineBilanz wechseln möchten, erhalten durch Servet Gündogan eine strukturierte Einarbeitung. Die Übernahme der Buchhaltungsdaten erfolgt standardisiert, die Abstimmung mit dem bisherigen Steuerberater koordiniert OnlineBilanz auf Wunsch.

„Der Wechsel zu OnlineBilanz ist für Mandanten aus Rodgau oder anderen Regionen unkompliziert. Wir fordern die Unterlagen beim bisherigen Steuerberater an, importieren die DATEV-Daten und starten direkt mit der laufenden Betreuung. Der Geschäftsführer muss sich um nichts kümmern — wir übernehmen die Koordination vollständig.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Welche Fehler sollten Geschäftsführer beim Jahresabschluss vermeiden?

Der Jahresabschluss einer GmbH oder UG unterliegt strengen handels- und steuerrechtlichen Vorgaben. Fehler in der Bilanzierung, unvollständige Unterlagen oder verspätete Feststellung können zu Haftungsrisiken, Ordnungsgeldern und steuerlichen Nachteilen führen. Geschäftsführer tragen die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung gemäß § 41 GmbHG — auch wenn die Erstellung durch einen Steuerberater erfolgt.

Die häufigsten Fehler im Überblick

Fehler Rechtsfolge Vermeidung
Verspätete Feststellung nach § 42a GmbHG Ordnungsgeld, Haftung des Geschäftsführers Frühzeitige Beauftragung des Steuerberaters, klare Fristenplanung
Fehlende Offenlegung im Unternehmensregister Ordnungsgeld § 335 HGB (500–25.000 Euro) Automatisierte Offenlegung durch Steuerberater
Unvollständige Buchhaltung zum Bilanzstichtag Verzögerung, Rückfragen, Mehrkosten Regelmäßige Abstimmung, monatliche Buchführung
Falsche Größenklassifizierung nach § 267 HGB Fehlerhafte Offenlegung, formelle Mängel Jährliche Prüfung der Schwellenwerte
Fehlende Dokumentation von Gesellschafterbeschlüssen Formunwirksamkeit der Feststellung Protokollierung durch Notar oder Geschäftsführer

Besondere Risiken bei eigenständiger Erstellung

Kleinere GmbHs und UGs versuchen gelegentlich, den Jahresabschluss ohne Steuerberater zu erstellen, um Kosten zu sparen. Das ist rechtlich zulässig, birgt aber erhebliche Risiken: Fehler bei der Bewertung nach § 252 ff. HGB, unzureichende Anhangangaben oder formelle Mängel bei der E-Bilanz können zu Beanstandungen durch das Finanzamt führen. Die Haftung für Fehler trägt der Geschäftsführer persönlich nach § 43 GmbHG.

Steuerberater-Haftung nutzen

Wer den Jahresabschluss durch einen zugelassenen Steuerberater erstellen lässt, überträgt die fachliche Verantwortung. Der Steuerberater haftet nach § 68 StBerG für Fehler in der Bilanzierung und Steuererklärung — und ist hierfür berufshaftpflichtversichert. Diese Absicherung ist bei OnlineBilanz selbstverständlich: Das Steuerberater-Team trägt die volle Verantwortung und unterzeichnet rechtsverbindlich.

„Viele Fehler entstehen nicht durch fachliche Unwissenheit, sondern durch Zeitdruck und fehlende Systematik. Geschäftsführer, die den Jahresabschluss erst im November in Auftrag geben, geraten schnell in Verzug. Wer frühzeitig plant und die Buchhaltung laufend pflegt, vermeidet die meisten Probleme von vornherein.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

  • Jahresabschluss spätestens im zweiten Quartal nach Bilanzstichtag beauftragen
  • Buchhaltung monatlich führen und abstimmen, nicht erst zum Jahresende
  • Gesellschafterbeschlüsse protokollieren und archivieren
  • Offenlegungsfrist (12 Monate) im Blick behalten und automatisieren
  • Steuerberater frühzeitig in Sonderfragen einbinden (Bewertung, Rückstellungen, latente Steuern)

Häufig gestellte Fragen

Gibt es in Rodgau auch Steuerberater, die auf Start-ups spezialisiert sind?

Ja, viele Steuerberater in Rodgau und Umgebung bieten spezialisierte Beratung für Gründer und Start-ups an. Dabei stehen Themen wie Rechtsformwahl, Gründungsberatung, Fördermittel und die ersten Jahresabschlüsse im Fokus. Digitale Anbieter wie OnlineBilanz eignen sich besonders für junge Unternehmen, da sie transparente Festpreise und schnelle Prozesse bieten.

Kann ein Steuerberater in Rodgau auch die Lohnbuchhaltung übernehmen?

Ja, die meisten Steuerberater bieten neben dem Jahresabschluss auch die laufende Lohnbuchhaltung an. Dazu gehören die Erstellung der Lohn- und Gehaltsabrechnungen, Meldungen an Sozialversicherungen und Finanzamt sowie die Beratung zu sozialversicherungsrechtlichen Fragen. OnlineBilanz fokussiert sich auf Jahresabschlüsse, vermittelt aber auf Wunsch Partner für Lohnbuchhaltung.

Wie finde ich heraus, ob mein bisheriger Steuerberater in Rodgau gute Arbeit leistet?

Gute Indikatoren sind die Einhaltung von Fristen, proaktive Kommunikation, Transparenz bei Kosten und fachlich fundierte Beratung. Wenn Sie regelmäßig Mahnungen vom Unternehmensregister erhalten, Fristen versäumt werden oder Ihre Fragen nicht beantwortet werden, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Ein zweites Angebot, z. B. bei OnlineBilanz, hilft beim Vergleich von Leistung und Preis.

Muss ich als Geschäftsführer einer Rodgauer GmbH persönlich beim Steuerberater vor Ort sein?

Nein, der persönliche Besuch ist heute nicht mehr erforderlich. Digitale Steuerberatung ermöglicht die komplette Abwicklung per E-Mail, Videocall und sicherer Dokumentenübertragung. Besonders für Geschäftsführer mit wenig Zeit ist das ein großer Vorteil. OnlineBilanz arbeitet vollständig digital – unabhängig davon, ob Sie in Rodgau, Stuttgart oder anderswo ansässig sind.

Was passiert, wenn ich den Jahresabschluss 2026 nicht rechtzeitig offenlege?

Bei verspäteter oder fehlender Offenlegung droht ein Ordnungsgeld nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro. Das Bundesamt für Justiz mahnt zunächst ab und setzt dann ein Zwangsgeld fest. Zusätzlich kann das Registergericht ein weiteres Ordnungsgeld verhängen. Daher ist es wichtig, die 12-Monats-Frist nach § 325 HGB einzuhalten und den Jahresabschluss rechtzeitig einzureichen.

Kann ich den Jahresabschluss auch selbst erstellen und nur die Offenlegung an den Steuerberater abgeben?

Ja, grundsätzlich ist das möglich. Sie können den Jahresabschluss intern erstellen und lediglich die Offenlegung beim Unternehmensregister durch einen Steuerberater durchführen lassen. Allerdings entfällt dann die fachliche Prüfung und Haftung des Steuerberaters. Viele Mandanten wählen daher lieber die Komplettlösung, bei der Erstellung, Prüfung und Offenlegung aus einer Hand kommen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, Unternehmensregister. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

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Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
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