Steuern ohne Stress. Bilanz ohne Zweifel.

Steuerberatung,
wie sie sein sollte.

digital + persönlich + bezahlbar

Alles an einem Ort: Dokumente hochladen, Fragen an Ihren Steuerberater stellen und Jahresabschlüsse sowie Steuererklärungen genehmigen und einreichen – direkt aus Ihrem Portal.

In 60 Sekunden Kostenlos & unverbindlich Heute anfragen, morgen sprechen
1
Belege hochladen oder Buchhaltungs­programm verbinden DATEV, lexoffice, sevDesk — oder per Drag & Drop.
2
Ein fester Steuerberater, ein Mandantenportal und KI-Assistenz Eine Ansprechperson, ein Ort, alles transparent.
3
Ihr Spezialist für Jahres­abschlüsse — für UG, GmbH und Holding Bilanzierung nach HGB ist unser Kerngeschäft.
4
Steuerberatung & Finanzamts­vertretung Nicht nur zum Jahresende. Ganzjährig, auf Abruf.
5
Keine versteckten Kosten — ein Festpreis, der alles beinhaltet Was im Angebot steht, steht auf der Rechnung. Punkt.
login.onlinebilanz.de
Live
Muster GmbH Mandant · WJ 2025
Steuerberater Fabian Klement
Fabian Klement Online · Ihr fester StB
So arbeiten wir zusammen Schritt 01 / 06
01 Upload 02 KI 03 Beratung 04 StB 05 Bilanz 06 ELSTER
Rechnung_Lieferant_042.pdf 1.247 KB · gerade empfangen
Belege hier ablegen PDF, Foto, E-Mail-Weiterleitung
oder
Bestehende Software verbinden Einmal koppeln — Belege fließen automatisch
DATEVverbunden
lexofficeverbunden
sevDeskverbunden
+ 14 weitere
PDF
Rechnung_Lieferant_042.pdf
1.247 KB
PDF
Kontoauszug_KW42.pdf
328 KB
PDF
Bewirtungsbeleg_Mandant.pdf
89 KB
KI‑Vorarbeit · Belege & Transaktionen prüfen — trainiert von unseren Steuerberatern
Datum Beleg Konto Betrag KI
18.10.25
Lieferant GmbH · Rechnung 042
3400Wareneingang
1.247,00 €
98%
19.10.25
Bewirtung · Hotel Adlon (70%)
4650Bewirtung
142,80 €
94%
20.10.25
Telekom · Mobilfunk Q4
4920Telefon
89,00 €
99%
22.10.25
Kontoauszug · SEPA‑Lastschrift
1200Bank
−450,00 €
100%
Rückfrage an Sie: Die Rechnung Hotel Adlon — war das eine Geschäftsbewirtung mit Mandant, oder interne Reise? Für die korrekte 70/30‑oder 100%‑Buchung.
Mandant ✓
Fabian Klement
Fabian Klement Online · antwortet in ~2 Min
Fabian, wir überlegen 2026 einen Firmenwagen. Lohnt sich das steuerlich?
14:02 · Sie
Kurz geprüft: Ja — mit Investitions­abzugsbetrag (IAB) können wir bis zu 50 % vorziehen. Grober Hebel: ~11.400 € Steuervorteil.
14:04 · Fabian
Rechen­beispiel_Firmenwagen.pdf2 Seiten · vorbereitet für Sie
14:04 · Fabian
Passt 15 Min. morgen 10:00 für ein kurzes Video-Gespräch?
Ja, passt ✓ Anderer Termin
14:05 · Fabian
Video-Call · morgen 10:00 15 Min.
Fabian Klement Live
Agenda (vom StB vorbereitet):
  1. IAB Firmenwagen 2026 — Szenarien
  2. Auswirkung auf Bilanz & Ausschüttung
  3. Nächste Schritte & Freigabe
Fabian Klement
Fabian Klement Ihr fester StB · berät & optimiert
Optimierungstipp: IAB nutzenInvestitions­abzugsbetrag für geplanten Firmenwagen → ~11.400 € Steuer­vorteil
+11.400 €
Holding‑Struktur prüfenAusschüttung via Holding → 95% steuerfrei nach §8b KStG
Empfehlung
Bewirtung korrigiert · 70/30Signatur StB · Mandantenportal
Fabian: „Ich sehe einen legalen Hebel von rund 11.400 €. Lassen Sie uns kurz durchsprechen, ob der Firmenwagen 2026 passt. "
Bilanz zum 31.12.2025 Muster GmbH · HGB §266
Geprüft · StB
Aktiva Mittelverwendung · "Was besitzen wir?"
A. Anlagevermögen
Sachanlagen218.400 €
Fuhrpark62.150 €
B. Umlaufvermögen
Vorräte84.300 €
Forderungen142.820 €
Bank & Kasse96.650 €
Summe Aktiva604.320 €
Passiva Mittelherkunft · "Wem gehört es?"
A. Eigenkapital
Stammkapital25.000 €
Gewinnrücklagen156.200 €
Jahresüberschuss184.320 €
B. Fremdkapital
Verbindlichkeiten Bank148.500 €
Lieferanten & Sonstige90.300 €
Summe Passiva604.320 €
=
Bilanzgleichung erfüllt Aktiva = Passiva · jede Buchung hat zwei Seiten
1
Zwei Seiten, eine Wahrheit Links steht, was das Unternehmen besitzt. Rechts, woher das Geld dafür kommt.
2
Summen müssen gleich sein Aktiva = Passiva. Stimmt das nicht auf den Cent, stimmt die Buchhaltung nicht.
3
Ihr StB prüft & signiert Freigabe per qualifizierter Signatur — bereit für Finanzamt & Bundesanzeiger.
Alles wird fristgerecht eingereicht. Sie müssen nichts mehr tun
E
ELSTER · FinanzamtKörperschaft-, Gewerbe- & Umsatzsteuer
übermittelt
BA
BundesanzeigerOffenlegung §325 HGB · fristgerecht 31.12.
offengelegt
HR
HandelsregisterHinterlegung · sofern erforderlich
hinterlegt
Festpreis eingehalten · Bestätigung per E-Mail

Datum

Lesedauer

15–23 Minuten

OnlineBilanzBlogSteuerberater Brandenburg Havel

Steuerberater Brandenburg an der Havel 2026: GmbH & UG

Zuletzt aktualisiert: May 2026 · Lesezeit: ca. 10 Minuten

Sie suchen einen Steuerberater in Brandenburg an der Havel für Ihre GmbH oder UG? Hier erfahren Sie, welche Anforderungen an Jahresabschluss und Offenlegung bestehen, welche Fristen 2026 gelten und wie digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz transparente Festpreise und schnelle Bearbeitung ermöglichen. Ähnliche Leistungen bieten wir auch als Steuerberater in Luckenwalde für GmbH und UG an.

SG
Servet Gündogan

Büroleiter OnlineBilanz · Stuttgart

Als Büroleiter ist Servet erster Ansprechpartner für unsere Mandanten. Er führt das Erstgespräch und koordiniert den Erstellungsprozess zwischen Mandant und unseren Steuerberatern – damit Ihr Jahresabschluss reibungslos und fristgerecht abgeschlossen wird.

OnlineBilanz ist eine Steuerberater-Plattform: Ihr Jahresabschluss wird von einem zugelassenen Steuerberater erstellt und unterzeichnet.

Kurzantwort

Ein Steuerberater ist für GmbH und UG in Brandenburg an der Havel praktisch unverzichtbar: Er erstellt den handelsrechtlichen Jahresabschluss nach § 264 HGB, prüft Bilanzierungspflichten und übernimmt Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärungen. Für Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt 2026 eine Feststellungsfrist von 11 Monaten (kleine Kapitalgesellschaften) bzw. 8 Monaten (mittelgroße und große) nach § 42a GmbHG sowie eine Offenlegungsfrist von 12 Monaten nach § 325 HGB beim Unternehmensregister.

Warum ein Steuerberater für GmbH und UG in Brandenburg an der Havel praktisch unverzichtbar ist

Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften in Brandenburg an der Havel stehen vor umfangreichen handels- und steuerrechtlichen Pflichten. Nach § 264 Abs. 1 HGB ist jede GmbH und UG (haftungsbeschränkt) zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet, der aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang besteht. Zusätzlich verlangt § 325 HGB die fristgerechte Offenlegung beim Unternehmensregister – seit dem DiRUG (Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie) vom 01.08.2022 ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Die Komplexität der Bilanzierung nach HGB, die korrekte Anwendung steuerlicher Vorschriften (KStG, GewStG, UStG) und die Einhaltung der Fristen überfordern viele Geschäftsführer. Ein Fehler bei der Bilanzierung oder eine verpasste Offenlegungsfrist kann Ordnungsgelder nach § 335 HGB zwischen 500 und 25.000 Euro nach sich ziehen. Daher setzen die meisten GmbH- und UG-Geschäftsführer auf die Fachexpertise eines Steuerberaters.

Feststellungs- und Offenlegungsfristen 2026

Für Bilanzstichtag 31.12.2025 gilt: Kleine Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss innerhalb von 11 Monaten (bis 30.11.2026) feststellen, mittelgroße und große binnen 8 Monaten (bis 31.08.2026) nach § 42a GmbHG. Die Offenlegung beim Unternehmensregister muss spätestens 12 Monate nach Bilanzstichtag (bis 31.12.2026) erfolgen.

Digitale Steuerberater-Leistungen als Alternative

Geschäftsführer in Brandenburg an der Havel, die einen Steuerberater suchen, stoßen oft auf Wartezeiten, unklare Honorargestaltung oder fehlende digitale Anbindung moderner Buchhaltungssoftware. Hier bieten digitale Plattformen wie OnlineBilanz eine Alternative: Der Jahresabschluss wird von zugelassenen Steuerberatern erstellt und rechtsverbindlich unterzeichnet – zu transparenten Festpreisen (ab 499,95 Euro für den GmbH-Jahresabschluss), mit DATEV-, lexoffice- und sevDesk-Schnittstellen und ohne Wartezeiten. Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter in Stuttgart den Kontakt zwischen Mandant und Steuerberater-Team.

Welche Anforderungen gelten für den Jahresabschluss von GmbH und UG in Brandenburg an der Havel?

Der Jahresabschluss einer GmbH oder UG richtet sich nach den Vorschriften des HGB. § 242 HGB verpflichtet jeden Kaufmann zur Aufstellung einer Bilanz, § 264 HGB konkretisiert dies für Kapitalgesellschaften. Der Mindestumfang besteht aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) sowie Anhang. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen zusätzlich einen Lagebericht erstellen (§ 264 Abs. 1 Satz 1 HGB).

Größenklassen nach § 267 HGB (Stand 2026)

Größenklasse Bilanzsumme Umsatzerlöse Arbeitnehmer
Klein ≤ 6 Mio. € ≤ 12 Mio. € ≤ 50
Mittelgroß ≤ 20 Mio. € ≤ 40 Mio. € ≤ 250
Groß > 20 Mio. € > 40 Mio. € > 250

Eine Gesellschaft gilt als klein, wenn zwei der drei Merkmale an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen nicht überschritten werden. Kleine Kapitalgesellschaften profitieren von umfangreichen Erleichterungen: Sie dürfen die Bilanz und GuV in verkürzter Form aufstellen (§ 266 Abs. 1 Satz 3, § 275 Abs. 5 HGB) und müssen keinen Lagebericht erstellen.

„Die meisten GmbH und UG in Brandenburg an der Havel fallen in die Größenklasse ‚klein‘. Dennoch unterschätzen viele Geschäftsführer den Aufwand: Anhang, Gewinnverwendung, Steuerlatenzen und die korrekte Gliederung der Bilanz nach § 266 HGB erfordern Fachwissen. Unsere Steuerberater übernehmen diese Arbeit vollständig – Mandanten müssen lediglich die Buchhaltungsdaten bereitstellen.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Besonderheiten bei der UG (haftungsbeschränkt)

Die UG unterliegt denselben Bilanzierungsvorschriften wie die GmbH. Zusätzlich verlangt § 5a Abs. 3 GmbHG die Bildung einer gesetzlichen Rücklage: Jährlich sind mindestens 25 % des um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in die Rücklage einzustellen, bis zusammen mit dem Stammkapital der Betrag von 25.000 Euro erreicht ist. Diese Thesaurierungspflicht muss im Jahresabschluss korrekt abgebildet werden.

Welche Fristen gelten 2026 für Feststellung und Offenlegung des Jahresabschlusses?

Für Kapitalgesellschaften mit dem Bilanzstichtag 31.12.2025 gelten im Jahr 2026 klare gesetzliche Fristen. Diese sind strikt einzuhalten, da Verstöße mit empfindlichen Ordnungsgeldern geahndet werden.

Feststellungsfrist nach § 42a GmbHG

Nach § 42a Abs. 2 GmbHG müssen die Gesellschafter den Jahresabschluss innerhalb der ersten acht Monate (bei mittelgroßen und großen Gesellschaften) bzw. elf Monate (bei kleinen Gesellschaften) des Geschäftsjahres feststellen. Für den Bilanzstichtag 31.12.2025 bedeutet das:

  • Kleine Kapitalgesellschaften: Feststellung bis spätestens 30.11.2026
  • Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften: Feststellung bis spätestens 31.08.2026

Offenlegungsfrist nach § 325 HGB

§ 325 Abs. 1 HGB verpflichtet alle Kapitalgesellschaften zur Offenlegung des Jahresabschlusses beim Unternehmensregister. Die Frist beträgt zwölf Monate nach dem Bilanzstichtag. Für den Stichtag 31.12.2025 endet die Frist am 31.12.2026. Seit dem DiRUG (01.08.2022) erfolgt die Offenlegung ausschließlich elektronisch über das Unternehmensregister, nicht mehr über den Bundesanzeiger.

Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB

Wer die Offenlegungsfrist verpasst, muss mit einem Ordnungsgeldverfahren durch das Bundesamt für Justiz rechnen. Das Ordnungsgeld beträgt mindestens 500 Euro, kann aber bei wiederholten oder vorsätzlichen Verstößen bis zu 25.000 Euro betragen. Zusätzlich werden die Säumniszeiten veröffentlicht – ein Reputationsrisiko für die Gesellschaft und deren Geschäftsführer.

  • Jahresabschluss rechtzeitig durch Steuerberater erstellen lassen
  • Gesellschafterbeschluss zur Feststellung des Jahresabschlusses fassen
  • Elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister veranlassen
  • Bestätigung der Offenlegung archivieren

Was kostet ein Steuerberater in Brandenburg an der Havel – und welche Festpreis-Modelle gibt es?

Die Kosten für einen Steuerberater richten sich traditionell nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Diese sieht für die meisten Leistungen Rahmengebühren vor, die vom Gegenstandswert und der Schwierigkeit abhängen. Für die Erstellung eines Jahresabschlusses einer GmbH oder UG kann das Honorar je nach Größe und Komplexität zwischen 1.000 und 5.000 Euro oder mehr liegen.

Honorarfaktoren bei klassischen Steuerberatern

  • Gegenstandswert (Bilanzsumme oder Umsatz)
  • Umfang der Vorarbeiten durch den Mandanten
  • Komplexität (z. B. internationale Geschäftsbeziehungen, Konzernverflechtungen)
  • Anzahl der Buchungsbelege und Konten
  • Zeitaufwand und Schwierigkeitsgrad

Viele Mandanten beklagen, dass die endgültige Rechnung oft erst nach Abschluss der Arbeiten vorliegt und erheblich von der ursprünglichen Schätzung abweichen kann. Gerade für kleinere GmbH und UG ist Planungssicherheit aber wichtig.

Festpreis-Modelle: Transparenz und Planbarkeit

Digitale Steuerberater-Plattformen wie OnlineBilanz bieten für standardisierte Leistungen Festpreise an. Der GmbH- oder UG-Jahresabschluss ist ab 499,95 Euro erhältlich – unabhängig vom Gegenstandswert, solange die Voraussetzungen (ordnungsgemäße digitale Buchhaltung, keine außergewöhnlichen Sonderfälle) erfüllt sind. Das Steuerberater-Team von OnlineBilanz erstellt den Jahresabschluss nach HGB, prüft ihn und unterzeichnet rechtsverbindlich.

499,95 €

Festpreis Jahresabschluss GmbH/UG

100 %

Steuerberater-Qualität

0 Tage

Wartezeit auf Terminvergabe

„Unsere Mandanten in Brandenburg an der Havel und bundesweit schätzen die Transparenz: Sie wissen vorab genau, was der Jahresabschluss kostet. Die Abrechnung nach StBVV entfällt, stattdessen gilt ein klarer Festpreis. Die fachliche Qualität bleibt dabei auf Steuerberater-Niveau – schließlich erstellen und unterzeichnen unsere zugelassenen Steuerberater jeden Abschluss persönlich.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit mit DATEV, lexoffice und sevDesk?

Moderne Geschäftsführer in Brandenburg an der Havel nutzen zunehmend Cloud-Buchhaltungssoftware wie lexoffice, sevDesk oder DATEV Unternehmen online. Diese Programme ermöglichen die laufende Erfassung von Belegen, Rechnungen und Zahlungen – ortsunabhängig und in Echtzeit. Die Zusammenarbeit mit dem Steuerberater wird dadurch erheblich vereinfacht.

Vorteile digitaler Buchhaltung für den Jahresabschluss

  • Aktualität: Steuerberater greifen jederzeit auf die aktuellen Daten zu, ohne auf Papierbelege oder Excel-Listen warten zu müssen.
  • Automatisierung: Bankbuchungen werden automatisch importiert, Belege per Foto-Upload erfasst, wiederkehrende Buchungen vorgeschlagen.
  • Fehlerreduktion: Doppelte Buchungen, fehlende Belege oder falsche Konten werden durch Plausibilitätschecks minimiert.
  • Zeitersparnis: Der Jahresabschluss kann schneller erstellt werden, da die Datengrundlage durchgehend gepflegt ist.

DATEV, lexoffice, sevDesk: Schnittstellen zu OnlineBilanz

OnlineBilanz bietet direkte Anbindungen an die gängigsten Buchhaltungsprogramme. Mandanten können ihre Buchhaltung eigenständig in lexoffice oder sevDesk führen oder mit einem DATEV-Zugang arbeiten. Das OnlineBilanz Steuerberater-Team importiert die Daten, prüft sie, nimmt notwendige Korrekturen und Jahresabschlussbuchungen vor und erstellt den fertigen Jahresabschluss. Die digitale Zusammenarbeit funktioniert bundesweit – ein physisches Büro in Brandenburg an der Havel ist nicht erforderlich.

DATEV

Marktführer im Steuerberatungsumfeld. DATEV Unternehmen online ermöglicht die Zusammenarbeit zwischen Mandant und Steuerberater in Echtzeit. OnlineBilanz nutzt DATEV-Schnittstellen für den Datenimport und die Weitergabe an die Finanzverwaltung.

lexoffice / sevDesk

Cloud-Buchhaltung für kleine und mittlere GmbH/UG. Intuitive Bedienung, automatischer Bankabgleich, Belegerfassung per App. OnlineBilanz importiert die Daten direkt per API und erstellt darauf basierend den Jahresabschluss.

Keine eigene Buchhaltung?

Auch wenn Sie noch keine digitale Buchhaltung führen, ist der Einstieg unkompliziert. Das OnlineBilanz-Team unterstützt bei der Einrichtung von lexoffice oder sevDesk und übernimmt auf Wunsch auch die laufende Finanzbuchhaltung als Zusatzleistung.

Welche Steuererklärungen muss eine GmbH oder UG in Brandenburg an der Havel abgeben?

Neben dem handelsrechtlichen Jahresabschluss sind GmbH und UG zur Abgabe mehrerer Steuererklärungen verpflichtet. Diese richten sich nach dem Körperschaftsteuergesetz (KStG), dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) und dem Umsatzsteuergesetz (UStG). Für Kapitalgesellschaften mit Sitz in Brandenburg an der Havel ist das Finanzamt Potsdam zuständig, soweit keine abweichende örtliche Zuständigkeit besteht.

Körperschaftsteuererklärung

Nach § 31 Abs. 1 KStG ist jede Kapitalgesellschaft verpflichtet, eine Körperschaftsteuererklärung abzugeben. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, das aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss durch steuerliche Korrekturen (außerbilanzielle Hinzurechnungen und Kürzungen) ermittelt wird. Der Körperschaftsteuersatz beträgt bundesweit 15 %, hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer (effektiv 15,825 %).

Gewerbesteuererklärung

Jede GmbH und UG ist gewerbesteuerpflichtig (§ 2 Abs. 2 GewStG). Die Gewerbesteuer bemisst sich nach dem Gewerbeertrag, der ebenfalls aus dem steuerlichen Gewinn unter Berücksichtigung von Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG) ermittelt wird. Der Hebesatz wird von der Gemeinde festgelegt. Für Brandenburg an der Havel beträgt der Gewerbesteuerhebesatz 2026 425 %. Die Gewerbesteuer ist bei der Gemeinde zu erklären, wird aber vom Finanzamt im Rahmen des Gewerbesteuermessbetrags festgesetzt.

Umsatzsteuererklärung

Sofern die Gesellschaft umsatzsteuerpflichtige Leistungen erbringt, ist eine Umsatzsteuererklärung nach § 18 UStG abzugeben. Die Abgabefrist entspricht derjenigen für Körperschaft- und Gewerbesteuer. Zusätzlich sind in der Regel monatliche oder vierteljährliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen zu übermitteln.

Steuerart Bemessungsgrundlage Steuersatz / Hebesatz Zuständigkeit
Körperschaftsteuer Zu versteuerndes Einkommen 15 % + SolZ (15,825 %) Finanzamt Potsdam
Gewerbesteuer Gewerbeertrag Hebesatz 425 % (Brandenburg a.d.H.) Gemeinde / Finanzamt
Umsatzsteuer Umsatz (netto) 19 % / 7 % Regelsteuersatz Finanzamt Potsdam

„Die Steuererklärungen bauen auf dem Jahresabschluss auf, erfordern aber umfangreiche steuerliche Überleitungsrechnungen und Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung. Unser Steuerberater-Team erstellt für Mandanten nicht nur den Jahresabschluss, sondern auch alle erforderlichen Steuererklärungen – abgestimmt, geprüft und fristgerecht beim Finanzamt eingereicht.“

— Das OnlineBilanz Steuerberater-Team

Fristen für Steuererklärungen 2026

Für das Wirtschaftsjahr 2025 (Stichtag 31.12.2025) gilt: Werden die Steuererklärungen durch einen Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist nach § 149 Abs. 3 AO automatisch bis zum 30. April 2027. Ohne Steuerberater endet die Frist bereits am 31. Juli 2026. Diese Fristverlängerung ist ein erheblicher Vorteil und rechtfertigt allein schon die Beauftragung eines Steuerberaters.

Wer haftet für fehlerhafte Jahresabschlüsse – und wann ist eine Prüfung Pflicht?

Der Geschäftsführer einer GmbH oder UG trägt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Aufstellung des Jahresabschlusses (§ 43 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 41 GmbHG). Er haftet der Gesellschaft gegenüber für Pflichtverletzungen nach § 43 Abs. 2 GmbHG. Auch gegenüber Gläubigern oder dem Finanzamt kann eine persönliche Haftung entstehen, wenn grob fehlerhafte Bilanzen zu Schäden führen (z. B. Insolvenzanfechtung, Insolvenzverschleppung).

Prüfungspflicht nach § 316 HGB

Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften sind nach § 316 Abs. 1 HGB verpflichtet, ihren Jahresabschluss und Lagebericht durch einen Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Kleine Kapitalgesellschaften sind grundsätzlich von der Prüfungspflicht befreit (§ 316 Abs. 1 Satz 2 HGB), es sei denn, die Satzung oder ein Gesellschafterbeschluss ordnet eine freiwillige Prüfung an.

Die Prüfung erfolgt durch einen Wirtschaftsprüfer oder eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Sie umfasst die Prüfung der Buchführung, des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Das Ergebnis wird in einem Bestätigungsvermerk dokumentiert (§ 322 HGB).

Haftungsrisiko bei fehlerhaften Abschlüssen

Geschäftsführer, die einen fehlerhaften Jahresabschluss feststellen lassen, riskieren persönliche Haftungsansprüche. Werden etwa stille Reserven aufgelöst, um Verluste zu verschleiern, oder wird eine Überschuldung nicht rechtzeitig erkannt, kann das schwerwiegende Folgen haben – bis hin zur Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO.

Steuerberater als Absicherung

Die Beauftragung eines Steuerberaters reduziert das Haftungsrisiko erheblich. Der Steuerberater haftet seinerseits gegenüber dem Mandanten für eine fachgerechte Erstellung des Jahresabschlusses (§ 280 BGB, § 67 StBerG) und ist dafür berufshaftpflichtversichert. Bei OnlineBilanz erstellen ausschließlich zugelassene Steuerberater den Jahresabschluss und unterzeichnen diesen – die volle Steuerberater-Haftung greift.

  • Jahresabschluss durch Steuerberater erstellen lassen
  • Vollständigkeit und Richtigkeit der Buchhaltung sicherstellen
  • Fristen für Feststellung und Offenlegung einhalten
  • Bei Prüfungspflicht rechtzeitig Wirtschaftsprüfer beauftragen
  • Dokumentation von Gesellschafterbeschlüssen und Feststellung aufbewahren

Warum OnlineBilanz eine echte Alternative zum klassischen Steuerberater vor Ort ist

Viele Geschäftsführer in Brandenburg an der Havel suchen einen Steuerberater in der Nähe – aus Gewohnheit oder dem Wunsch nach persönlichem Kontakt. Doch die Digitalisierung hat die Steuerberatung grundlegend verändert. Moderne Cloud-Software, elektronische Belegerfassung und digitale Kommunikation machen die physische Nähe zum Steuerberater weitgehend überflüssig.

Die Vorteile digitaler Steuerberater-Plattformen

  • Transparente Festpreise: Keine bösen Überraschungen bei der Abrechnung, keine intransparenten Gebührenrahmen nach StBVV.
  • Keine Wartezeiten: Viele klassische Kanzleien haben Aufnahmestopps oder lange Wartelisten. OnlineBilanz nimmt Mandate bundesweit an.
  • Digitale Schnittstellen: Direkte Anbindung an DATEV, lexoffice, sevDesk – die Zusammenarbeit läuft vollständig digital.
  • Steuerberater-Qualität: Zugelassene Steuerberater erstellen und unterzeichnen jeden Jahresabschluss. Keine Hilfskräfte ohne Fachprüfung.
  • Persönlicher Ansprechpartner: Servet Gündogan koordiniert als Büroleiter den Kontakt zwischen Mandant und Steuerberater-Team.

Wie die Zusammenarbeit abläuft

1. Beauftragung

Sie wählen online das passende Paket (z. B. Jahresabschluss GmbH, Festpreis 499,95 €) und übermitteln die Zugangsdaten zu Ihrer Buchhaltungssoftware oder laden Belege hoch.

2. Prüfung & Erstellung

Das OnlineBilanz Steuerberater-Team prüft Ihre Daten, nimmt Jahresabschlussbuchungen vor und erstellt Bilanz, GuV und Anhang nach HGB. Bei Rückfragen meldet sich Servet Gündogan oder das Team per E-Mail oder Telefon.

3. Abschluss & Offenlegung

Sie erhalten den fertigen, unterzeichneten Jahresabschluss digital. Auf Wunsch übernimmt OnlineBilanz auch die elektronische Offenlegung beim Unternehmensregister und erstellt alle Steuererklärungen.

„Unsere Mandanten in Brandenburg an der Havel arbeiten genauso mit uns wie Mandanten in München, Hamburg oder Berlin. Die Qualität der Steuerberatung hängt nicht davon ab, ob der Steuerberater im Nachbarhaus sitzt, sondern davon, wie gut die Prozesse, die Kommunikation und die fachliche Kompetenz sind. Genau hier setzen wir an.“

— Servet Gündogan, Büroleiter OnlineBilanz Stuttgart

OnlineBilanz ist keine Konkurrenz zum klassischen Steuerberater vor Ort, sondern eine Alternative für Geschäftsführer, die Wert auf Transparenz, Planbarkeit, digitale Workflows und schnelle Bearbeitung legen. Die fachliche Qualität bleibt dabei auf höchstem Niveau – schließlich arbeiten ausschließlich zugelassene Steuerberater am Jahresabschluss.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich als GmbH-Geschäftsführer den Jahresabschluss selbst erstellen oder muss ich zwingend einen Steuerberater beauftragen?

Rechtlich sind Sie als Geschäftsführer nicht verpflichtet, einen Steuerberater zu beauftragen – Sie dürfen den Jahresabschluss nach § 264 HGB grundsätzlich selbst erstellen. In der Praxis empfiehlt sich jedoch dringend die Zusammenarbeit mit einem Steuerberater: Die Anforderungen an Bilanzierung, Bewertung und steuerliche Gewinnermittlung sind komplex, und Fehler können zu Haftungsrisiken, Ordnungsgeldern bis 25.000 Euro nach § 335 HGB oder steuerlichen Nachteilen führen. Zudem haftet der Geschäftsführer persönlich für fehlerhafte Jahresabschlüsse nach § 43 GmbHG.

Welche Unterlagen muss ich meinem Steuerberater in Brandenburg an der Havel für den Jahresabschluss zur Verfügung stellen?

Für einen vollständigen Jahresabschluss benötigt Ihr Steuerberater: laufende Buchhaltung (Konten, Belege), Bankauszüge, Kassenbücher, Rechnungen (Eingang und Ausgang), Lohn- und Gehaltsunterlagen, Verträge (Darlehen, Leasing, Miete), Inventurlisten, Nachweise über Anlagenzugänge und -abgänge sowie Gesellschafterbeschlüsse. Bei digitaler Zusammenarbeit über DATEV, lexoffice oder sevDesk können viele dieser Unterlagen automatisch übermittelt werden. Je vollständiger und strukturierter die Unterlagen vorliegen, desto schneller und kostengünstiger wird die Erstellung.

Gilt für eine UG (haftungsbeschränkt) die gleiche Offenlegungspflicht wie für eine GmbH?

Ja. Eine UG (haftungsbeschränkt) ist rechtlich eine GmbH mit reduziertem Stammkapital und unterliegt denselben Publizitätspflichten nach § 325 HGB. Sie müssen den Jahresabschluss spätestens 12 Monate nach dem Bilanzstichtag beim Unternehmensregister offenlegen – unabhängig von Größenklasse oder Stammkapital. Auch die Feststellungsfristen nach § 42a GmbHG (11 Monate für kleine, 8 Monate für mittelgroße und große Kapitalgesellschaften) gelten identisch. Verstöße gegen die Offenlegungspflicht können Ordnungsgelder bis 25.000 Euro nach § 335 HGB zur Folge haben.

Wie finde ich heraus, ob meine GmbH als klein, mittelgroß oder groß einzustufen ist?

Die Größenklasse richtet sich nach § 267 HGB. Eine Kapitalgesellschaft gilt als klein, wenn mindestens zwei der drei Merkmale zutreffen: Bilanzsumme bis 6 Mio. Euro, Umsatzerlöse bis 12 Mio. Euro, durchschnittlich bis 50 Arbeitnehmer. Mittelgroß ist eine Gesellschaft, die die Schwellenwerte für klein überschreitet, aber maximal zwei der drei Merkmale für groß erfüllt (Bilanzsumme bis 20 Mio. Euro, Umsatzerlöse bis 40 Mio. Euro, bis 250 Arbeitnehmer). Groß ist eine Gesellschaft, die zwei dieser drei Schwellenwerte überschreitet. Die Einstufung hat erhebliche Auswirkungen auf Offenlegungsumfang, Feststellungsfristen und Prüfungspflicht.

Was passiert, wenn ich die Offenlegungsfrist beim Unternehmensregister verpasse?

Das Bundesamt für Justiz leitet nach Ablauf der 12-Monatsfrist ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB ein. Sie erhalten zunächst eine Aufforderung zur Nachholung mit Fristsetzung. Kommen Sie dieser nicht nach, wird ein Ordnungsgeld zwischen 500 und 25.000 Euro festgesetzt – auch wenn Sie den Jahresabschluss nachträglich offenlegen. Das Ordnungsgeld ist nicht steuerlich absetzbar und trifft die Gesellschaft, in schweren Fällen kann auch der Geschäftsführer persönlich haften. Wiederholte Verstöße führen zu höheren Ordnungsgeldern. Daher sollten Sie die Frist unbedingt einhalten oder rechtzeitig mit Ihrem Steuerberater klären, wie Verzögerungen vermieden werden.

Kann ich meinen bisherigen Steuerberater in Brandenburg an der Havel wechseln, wenn ich mit der Bearbeitungszeit oder den Kosten unzufrieden bin?

Ja, Sie können jederzeit Ihren Steuerberater wechseln – ein Mandatsverhältnis ist kein langfristiger Vertrag. Kündigen Sie schriftlich und bitten Sie um Herausgabe aller Unterlagen und Arbeitsergebnisse. Achten Sie darauf, dass offene Leistungen (z. B. laufender Jahresabschluss) geregelt werden, um keine Fristen zu gefährden. Digitale Plattformen wie OnlineBilanz bieten eine Alternative mit transparenten Festpreisen, schneller Bearbeitung und direkter Anbindung an DATEV, lexoffice oder sevDesk – ideal, wenn Sie mehr Planbarkeit und Effizienz wünschen.

Hinweis: Dieser Artikel dient zu allgemeinen Informationszwecken. Für Ihren konkreten Jahresabschluss erstellt ein zugelassener Steuerberater von OnlineBilanz die Bilanz, prüft sie fachlich und unterzeichnet rechtsverbindlich. Gesetzliche Grundlagen: § 325 HGB – Offenlegung, § 267 HGB – Größenklassen, § 42a GmbHG – Feststellung des Jahresabschlusses, § 335 HGB – Ordnungsgeldverfahren. Nächste redaktionelle Prüfung: Oktober 2026.

Haben Sie Fragen? Jetzt erreichbar
SG
Servet Gündogan
Büroleitung & Support
0711 968 881 55
Mo–Fr · 10:00 – 18:00 Uhr · info@onlinebilanz.de
Branchen

Jedes Unternehmen. Jede Branche.

Alle Branchen ansehen

Schritt 1 · Wählen Sie Ihre Rechtsform — wir zeigen die Pflichten, die für Sie gelten



Fristenkalender

Jede Frist. Jede Abgabe.
Immer pünktlich.

Schlüsseltermine

Entstehungsgeschichte

Steuerberatung
der Zukunft.
Heute.

Jahresabschlüsse, die seit Jahren beim Finanzamt fehlen. Honorare, die kommen – ohne dass man weiß, wofür. Rückfragen, die im Nichts verschwinden. Fristen, die niemand im Blick hat. Irgendwann reicht es.

Die Antwort auf all das ist denkbar einfach: Unternehmer und Steuerberater arbeiten in einem gemeinsamen Portal zusammen – transparent, in Echtzeit und zu einem festen Preis. Belege hochladen, kommunizieren, Jahresabschlüsse erstellen, Steuererklärungen einreichen.

Alles an einem Ort, ohne Umwege, ohne Wartezeit. Künstliche Intelligenz übernimmt die Routine – damit der Steuerberater das tun kann, wofür er wirklich da ist: beraten, prüfen, verantworten.

Kostenloses Erstgespräch

15 Minuten.Klarheit.

Lernen Sie uns unverbindlich kennen. Im kurzen Kennenlerngespräch klären wir Ihre Situation und Sie erfahren, was Ihr Jahresabschluss bei uns kostet – zum Festpreis, ohne Kleingedrucktes.

  • 01
    Ihre SituationRechtsform, Geschäftsjahr, Stand der Buchhaltung – wir hören zu.
  • 02
    Ihr FestpreisSie erhalten eine ehrliche Einschätzung, was die Erstellung kostet.
  • 03
    Die nächsten SchritteWenn es passt: Unterlagen digital einreichen – wir übernehmen den Rest.
Kostenlos & unverbindlich Nur 15 Minuten Kein Verkaufsgespräch
Oder direkt loslegen?

Erstellen Sie einfach gleich Ihr Konto – wir rufen Sie in jedem Fall für ein persönliches Kennenlernen an. Und auch danach können Sie jederzeit ein Gespräch direkt im Mandantenportal buchen.

Konto erstellen
Termin direkt online buchen Freie Zeiten in Echtzeit – Bestätigung sofort per E-Mail
15 Min
DSGVO-konform Per Zoom-Gespräch Jederzeit stornierbar
Ihr Team

Steuerberatung,
die hält, was sie verspricht.

Verpasste Fristen, unbeantwortete Fragen, unklare Rechnungen – das kennen viele. Bei OnlineBilanz ist das anders. Ihr Steuerberater behält den Überblick, hält Fristen ein und meldet sich, bevor Probleme entstehen.

4
Köpfe
20+
Jahre Erfahrung
3
Kammern
Dr. Martin Pilz
Unternehmer Gründer
Dr. Martin Pilz
Geschäftsführer · CEO

Kein Steuerberater. Verantwortet Strategie, Produkt und Mandats­beziehung. Die steuerliche Beratung erfolgt ausschließlich durch die drei Berufsträger rechts.

Fabian Klement
WP StB Dipl.-Kfm.
Fabian Klement
Wirtschaftsprüfer & Steuerberater

Schwerpunkt Jahres­abschluss­prüfung, Konzern­reporting und E‑Bilanz. Qualitäts­sicherung aller Abschlüsse.

Jakob Röß
StB Dipl.-Kfm. Dipl.-Vw.
Jakob Röß
Steuerberater

Betreuung von mittel­ständischen GmbH, Frei­beruflern und Kapital­gesell­schaften.

Dr. Jeannine Dinnebier
RA Dr. iur. Dipl.-Vw.
Dr. Jeannine Dinnebier
Rechts­anwältin · Steuerrecht

Verantwortet Steuer­streit, Betriebs­prüfungen und rechts­sichere Gestaltung. Promoviert im Steuerrecht.

Geprüft & kammer­pflichtig Mitgliedschaften & Zulassungen
S
Steuerberater­kammerPflichtmitgliedschaft
W
Wirtschafts­prüfer­kammerZulassung nach WPO
R
Rechts­anwalts­kammerFachbereich Steuerrecht
D
DATEV‑PartnerSchnittstellen­zertifiziert
Kontakt & häufige Fragen

Ihre Fragen.
Unsere Antworten.

Wie melde ich mich an?

Alles online — in vier Schritten:

  • Kostenrechner ausfüllen (ca. 60 Sek.)
  • Angebot bestätigen
  • Nutzerkonto anlegen + Stammdaten hinterlegen
  • Sofort mit dem Upload starten

Sie müssen uns nicht persönlich treffen — der gesamte Ablauf ist digital.

Wie schnell kann ich loslegen?

Nach Bestätigung des Angebots ist Ihr Mandantenportal sofort aktiv. Sie können noch am selben Tag mit dem Upload beginnen.

Ich habe schon eine Kanzlei — wie funktioniert der Wechsel?

Ganz einfach: Mit unserer Wechselassistenz übernehmen wir die komplette Übergabe. Sie müssen kein einziges Gespräch mit Ihrer alten Kanzlei führen.

Wir fordern Unterlagen direkt an, übernehmen DATEV‑Bestände und halten Sie über jeden Schritt auf dem Laufenden.

Welche Daten muss ich bereitstellen?

In der Regel: Buchhaltungsdaten, Bankumsätze, Stammdaten und relevante Verträge. Unsere KI‑Assistenz führt Sie Schritt für Schritt — Sie müssen keine Checkliste abarbeiten.

Was konkret gebraucht wird, hängt von Rechtsform und Umfang ab.

Ich habe kein Buchhaltungsprogramm — geht das trotzdem?

Ja, problemlos. Laden Sie einfach Kontoauszüge, Ein- und Ausgangsrechnungen als Foto oder PDF hoch. Unsere KI erstellt daraus Ihre Buchhaltung.

Auch reine Papierbelege sind kein Problem — abfotografieren reicht.

Welche Buchhaltungsprogramme unterstützt ihr?

Alle gängigen Systeme mit DATEV‑Export — u. a. Sevdesk, Lexware, Sage, WISO MeinBüro, FastBill, Kontolino, BuchhaltungsButler, Accountable, Papierkram.

Ihr System ist nicht dabei? Fragen Sie uns — in den meisten Fällen finden wir einen Weg.

Wie lange dauert der Jahresabschluss?

Nach vollständigem Eingang der Unterlagen:

  • Standard — ca. 4 Wochen
  • Schnell — ca. 2 Wochen
  • Blitz — ca. 1 Woche

Sie wählen den Zeitplan beim Upload selbst.

Wer prüft den Abschluss fachlich?

Ausschließlich qualifizierte, in Deutschland zugelassene Steuerberater. Sie geben den Abschluss fachlich frei und haften dafür.

Keine KI, kein Praktikant — die finale Freigabe erfolgt immer durch einen Steuerberater mit Berufshaftpflicht.

Was kostet der Jahresabschluss?

Wir arbeiten mit transparenten Festpreisen — kein Stundensatz, keine Nachberechnung. Der Preis hängt ab von Rechtsform, Umsatzgröße und gewünschter Geschwindigkeit.

Unser Kostenrechner zeigt Ihnen in 60 Sekunden Ihren verbindlichen Preis — ohne Anmeldung.

Sind die Preise verbindlich?

Ja. Was Sie im Angebot sehen, ist der Endpreis — keine versteckten Gebühren, keine Stundenabrechnung.

Gibt es Rabatte für mehrere Jahre?

Ja — wer mehrere Geschäftsjahre auf einmal beauftragt, profitiert von einem Paketpreis. Unser Kostenrechner zeigt Ihnen den kombinierten Preis direkt an.

Übernehmt ihr E‑Bilanz und Offenlegung?

Ja. E‑Bilanz elektronisch ans Finanzamt, Offenlegung im Bundesanzeiger — vollständig digital und fristgerecht.

Gibt es ein Dauermandat?

Ja. Ab ca. 49 € / Monat kombinieren wir KI‑Assistenz mit persönlicher Steuerberater‑Betreuung. Der Jahresabschluss am Ende ist inklusive.

Umfang nach Wahl: laufende Buchhaltung, Lohnabrechnung, Umsatzsteuervoranmeldung, Jahresabschluss.

Erstellt ihr auch Steuererklärungen?

Ja — Körperschaft‑, Gewerbe‑, Umsatz‑ und Einkommensteuer. Wir erstellen und übermitteln elektronisch ans Finanzamt.

Auf Wunsch auch die private Einkommensteuererklärung der Gesellschafter.

Macht ihr auch Lohn‑ und Gehaltsabrechnungen?

Ja — von der monatlichen Lohnabrechnung über Sozialversicherungsmeldungen bis zur Lohnsteueranmeldung. Digital, fristgerecht und mit direkter DATEV‑Anbindung.

Übernehmt ihr die Umsatzsteuervoranmeldung?

Ja. Monatlich oder quartalsweise — vollautomatisiert aus Ihrer laufenden Buchhaltung erstellt und fristgerecht ans Finanzamt übermittelt.

Habe ich einen festen Ansprechpartner?

Ja. Kein Callcenter, keine wechselnden Sachbearbeiter. Sie haben einen festen Ansprechpartner in unserer Kanzlei — persönlich per Telefon, E‑Mail oder Chat im Mandantenportal erreichbar.

Kann ich den Vertrag kündigen, wenn es nicht passt?

Ja. Das Dauermandat ist monatlich kündbar — ohne versteckte Bindungen oder Wechselgebühren.

Wie sicher sind meine Daten?

Server ausschließlich in Frankfurt, DSGVO‑konform und verschlüsselt. Ihre Daten verlassen Deutschland nie.

Zugriff ausschließlich über 2‑Faktor‑Authentifizierung. Alle Dokumente werden revisionssicher gemäß GoBD archiviert.

Nutzt ihr Cloud‑Dienste außerhalb der EU?

Nein. Alle produktiven Systeme werden ausschließlich in deutschen Rechenzentren betrieben. Auch die KI‑Verarbeitung läuft auf Servern innerhalb der EU.

Arbeitet ihr mit KI — und was bedeutet das für meine Daten?

Ja, wir nutzen KI für Belegerkennung, Kontierung und Datenabgleich. Alle Modelle laufen auf eigenen Servern in Deutschland. Ihre Daten werden nicht zum Training externer Modelle verwendet.

Wie ist der Zugang zum Mandantenportal geschützt?

Durch Zwei‑Faktor‑Authentifizierung (SMS oder Authenticator‑App). Jede Anmeldung wird protokolliert, verdächtige Zugriffe werden automatisch erkannt und blockiert.

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Gemäß gesetzlicher Aufbewahrungspflicht (10 Jahre) — revisionssicher archiviert auf Servern in Deutschland. Sie haben jederzeit vollen Zugriff.

GoBD‑konform Prüfungsfeste Dokumentation
DSGVO‑konform Sichere Datenverarbeitung
Server in Deutschland Datenhosting in Frankfurt
Made in Germany Entwickelt & geführt in DE
Ben
Ben
KI-Assistenz